DE3150800A1 - Radial verformbares lager und torsionsdaempfungsvorrichtung, insbesondere reibkupplung fuer kraftfahrzeuge mit einem solchen lager - Google Patents
Radial verformbares lager und torsionsdaempfungsvorrichtung, insbesondere reibkupplung fuer kraftfahrzeuge mit einem solchen lagerInfo
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Description
Beschreibung
Die Erfindung betrifft allgemein Lager zum Einsetzen in radialer Richtung zwischen zwei gegeneinander verdrehbar angeordneten
Teilen, bestehend aus einem mit einem ersten der beiden Teile zusammenwirkenden inneren Auflager und einem mit dem zweiten
dieser Teile zusammenwirkenden äußeren Auflager.
Ein solches Lager wird insbesondere bei Torsionsdämpfungsvorrichtungen
verwendet, die mindestens zwei koaxial angeordnete Teile aufweisen, welche in den Grenzen eines vorbestimmten
" Winkel-Federweges geqen zwischen sie in Umfangsrichtung angeordnete,
elastische Mittel verdrehbar sind. Der Ring ist in radialer Richtung zwischen zwei Teilen angeordnet, von denen
das eine dem einen drehbaren Toil und das andere dem anderen dieser drehbaren Teile angehört ; es handelt sich dabei z.B.
um eine Nabe bei dem einen der betreffenden drehbaren Teile, und um einen Ring, einen Plansch oder eine Führungsscheibe
bei dem anderen dieser Teile.
Wie bekannt, wird eine solche Torsionsdämpfungsvorrichtung üblicherweise in dem Aufbau einer Reibkupplung, insbesondere
(nur PA Dipl.-Ing. S. Staeger)
*-." : '-- -"-- *.- -- INACHGEREICHT
— 5 —
für Kraftfahrzeuge verwendet, wobei eines ihrer koaxialen
Teile eine Reibscheibe trägt, die dazu bestimmt ist, gemeinsam mit einer ersten Welle zu drehen, praktisch einer Antriebswelle,
im Falle eines Kraftfahrzeuges die Ausgangswelle
aus dem Motor, während das andere ihrer koaxialen Teile von einer Nabe getragen wird, die dazu bestimmt ist,
gemeinsam mit einer zweiten Welle, praktisch einer getriebenen Welle zu drehen, im Falle eines solchen Kraftfahrzeuges
die Eingangswelle in das Getriebe.
Eine solche Torsionsdämpfungsvorrichtung gestattet es, eine gesteuerte Übertragung eines Drehmoments sicherzustellen,
das auf eines ihrer Teile aufgebracht wird, während das andere ihrerseits einem Drehmoment ausgesetzt ist, d.h. mittels in
Umfangsrichtung wirkender, an der Vorrichtung vorgesehener
elastischer Mittel die Schwingungen herauszufiltern, die entlang der kinematischen Kette entstehen, in welcher sie eingesetzt
ist, und welche im Falle eines Kraftfahrzeuges von
dem Motor zu den Antriebsrädern führt.
In einer solchen Torsionsdämpfungsvorrichtung dient das eingesetzte
Lager zur Zentrierung des einen der betreffenden drehbaren Teile in bezug auf das andere, wobei ein direkter
Kontakt zwischen den Elementen dieser drehbaren Teile, zwischen denen es eingesetzt ist, vermieden wird.
Während des Betriebes ist jedoch jedes dieser drehbaren Teile durch die Welle zentriert, mit welcher sie drehfest verbunden
sind. Bei einer Reibkupplung für ein Kraftfahrzeug handelt es
sich, wie oben erwähnt, zum einen um die Austrittswelle aus dem Motor und zum anderen um die Getriebeeingangswelle.
Bei mindestens bestimmten Anwendungsbereichen sind diese Wellen in bezug zueinander nicht zentriert, im Gegenteil, es kann ein
gewisser Versatz zwischen ihnen existieren.
Daraus ergibt sich, daß das zwischen den beiden drehbaren Teilen der Torsionsdämpfungsvorrichtung angeordnete Lager in diesem
Fallunterden Wirkungen der radialen Relativverschiebung zwischen
ihren drehbaren Teilen während des Betriebes einer nicht vernachlässigbaren radialen Belastung unterworfen ist, was zu
einer Entstehung einer schädlichen Reibung führt.
Diese schädliche Reibung kann beliebig groß sein, um die in
Umfangsrichtung wirkenden, zwischen den beiden betreffenden drehbaren Teilen eingesetzten elastischen Mittel, für mindestens
einen Bereich des möglichen Winkel-Federweges zwischen diesen zu zerstören.
Dies kann insbesondere für geringe Werte des von einem dieser
drehbaren Teile auf das andere übertragene Drehmoment der Fall sein, in Anbetracht dessen, daß die in Umfangsrichtung normalerweise
wirkenden elastischen Mittel gebräuchlicherweise eine relativ geringe Federkraft aufweisen.
Infolge dessen, wenn es sich um eine Reibkupplung für ein Kraftfahrzeug
handelt, werden die Vibrationen, die entstehen, wenn der Motor läuft und das Fahrzeug steht, und welche der Ausgang
sind von Geräuschen, die allgemein als Leerlaufgeräusche oder
"Totpunktgeräusche" bezeichnet werden, nicht mehr richtig gefiltert.
Die vorliegende Erfindung hat allgemein zur Aufgabe, eine Vorrichtung
zu schaffen, die diese Nachteile zu verhindern gestattet. Genauer gesagt hat sie zur Aufgabe, ein Lager zum Einsetzen in
radialer Richtung zwischen zwei gegeneinander verdrehbar angeordneten Teilen, bestehend aus einem mit einem ersten der beiden
Teile zusammenwirkenden inneren Auflager und einem mit dem zweiten dieser Teile zusammenwirkenden äußeren Auflager, zu schaffen, bei
dem die erfindungesgemäße Aufgabe dadurch gelöst wird, daß
das innere und das äußere Auflager jeweils mindestens zwei im Kreis aufgeteilte, getrennte Abstützbereiche aufweist, daß die
Abstützbereiche des inneren Auflagers in bezug auf die des äußeren Lagers im Kreis verschoben sind, und daß Mittel mit
relativem Radialspiel zwischen jedem Abstützbereich eines beliebigen des inneren und äußeren Auflagers und den beiden
Abstützbereichen des anderen vorgesehen sind, welche letzteren erstere umfassen; die Erfindung hat des weiteren zur Aufgabe,
eine Torsionsdämpfungsvorrichtung, insbesondere eine Reibscheibenkupplung für Kraftfahrzeuge zu schaffen, welche ein
solches Lager beinhaltet.
Praktisch sind die Abstützbereiche des inneren und äußeren Auflagers erfindungsgemäß auf einem selben Kranz angeordnet,
wobei die Mittel mit relativem Radialspiel, die ihnen zugeordnet sind, sich daraus ergeben, daß die Abstützbereiche des
inneren Auflagers in Richtung auf das Innere des Kranzes radial nach vorn stehen und dieser von einem dieser Absützbereiche
bis zum anderen Abstufungen aufweist, die in radialer Richtung in bezug auf die Abstützbereiche zurückspringen und das gleichzeitig
die Abstützbereiche des äußeren Auflagers in radialer Richtung von dem Kranz nach außen abstehen, der gleichzeitig von einem seiner
Abstützbereiche bis zu dem anderen in bezug auf diese Abstützbereiche zurückspringende Abstufungen aufweist.
Infolge dessen weist der Kranz aufgrund dieser Abstufungen, wenn das erfindungsgemäße Lager mit den Abstützbereichen seines
inneren Auflagers auf einem beliebigen ersten Teil, z.B. einer Nabe aufsitzt, zwischen diesen Abstützbereichen eines inneren
Auflagers in radialer Richtung einen Abstand von diesem ersten Teil auf. Gleichzeitig, wenn es mit seinen Abstützbereichen
des äußeren Auflagers auf einem zweiten Teil aufsitzt, beispielsweise einer Führungsscheibe, befindet sich sein Kranz zwischen
den genannten Abstützbereichen des äußeren Auflagers in einem radialen Abstand zu diesem zweiten Teil.
Die beiden betreffenden Teile können somit einer radialen
Relatiwer Schiebung im Bezug zueinander ausgesetzt sein, ohne daß daraus irgend welche radiale Verspannung des
Lagers zwischen den Teilen auftritt, vorausgesetzt, daß diese Verschiebung in den Grenzen der Abstufungen des Kranzes bleibt.
Es gibt somit als Wirkung eine einfache elastische Durchbiegung dieses Kranzes zwischen den entsprechenden Abstützbereichen
seines inneren und/oder seines äußeren Auflagers.
Dieser Kranz kommt somit zwischen den Abstützbereichen seines inneren Auflagers nicht in Berührung mit dem Teil, mit dem es
über seine Abstützzone zusammenwirkt. Es gibt-keine Entwicklung einer sonstigen Reibung als die, die normalerweise zwischen
den genannten Abstützbereichen des inneren Auflagers auftritt.
Gewiss ist es insbesondere bei selbstzentrierenden Kupplungsausrücklagern
bekannt, elastisch verformbare Zungen am Ende von Abstützbereichen vorzusehen, mittels welchen ein Teil auf
einer Nabe aufsitzt. Aber, abgesehen davon, daß ein solches Teil nicht angepaßt ist, selber ein Lager zu bilden, das
zwischen zwei drehbaren Teilen eingesetzt ist, sind die Abstützbereiche, mittels welchen es auf der Nabe aufsitzt, schlecht
ausgebildet, da sie von der elastischen Verformung der Zunge abhängen, welche sie tragen.
Dies ist bei dem erfindungsgemäßen Lager nicht der Fall, bei
welchem die Abstützbereiche des inneren Auflagers selber keinerlei Deformation unterworfen sind und sie daher ständig
ihre Form beibehalten.
Es ist auch bekannt, bei bestimmten Torsionsdämpfungsvorrichtungen
und insbesondere bei bestimmten Reibscheibenkupplungen für Kraft-
fahrzeuge zwischen den beiden betreffenden drehbaren Teilen ein Element aus elastisch verformbarem Material einzusetzen,
das ein Lager bildet.
Aber, abgesehen davon, daß ein solches Organ örtlich unter Druck arbeitet, was für seine Lebensdauer nachteilig ist und
nicht mit Biegung, wie das erfindungsgemäße Lager, welches übrigens, wenn es gewünscht wird, aus steifem Material hergestellt
sein kann, wie z.B. Stahl, es gibt in. keiner Hinsicht irgend eine freie Abstützung. Im Gegenteil dazu bewirkt das
erfindungsgemäße Lager eine relativ freie Abstützung der Teile, zwischen denen es eingesetzt ist, sobald es bei einem eventuellen
axialen Versatz dieser Teile in bezug zueinander als Konsequenz daraas verformt wird.
Es'.-bildet daher eine Art selbstzentrierendes Lager. Außerdem
ist es aufgrund seiner Biegfähigkeit vorteilhafterweise selber
an der Filterung der Vibrationen beteiligt, die zwischen den beiden Teilen entstehen, zwischen denen es eingesetzt ist.
Darüber hinaus erfordert sein Einsatz an einer Torsionsdämpfungsvorrichtung
,auch wenn sie schon existiert, vorteilhafterweise daran keine Änderung des Aufbaus.
Mit anderen Worten: es kann ohne weiteres gegen bereits heute vorhandene entsprechende Lager einer solchen Torsionsdämpfungsvorrichtung
ausgetauscht werden. Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung gehen aus der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
anhand der schematischen Zeichnung hervor. Es zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht eines Axialschnitts einer Torsionsdämpfungsvorrichtung
mit einem erfindungsgemäßen Lager,
Fig. 2 eine Ansicht eines Axialschnitts des Lagers in
Einzeldarstellung,
Fig. 3 eine Ansicht im Aufriß aus Richtung des Pfeiles III
in Fig. 2 und
Fig. 4 und 5 jeweils vergrößerte Darstellungen von Bereichen
der Figuren 2 bzw. 3, die in diesen Figuren mit Strichen IV bzw. V umrahmt sind.
Die Figuren stellen die Verwendung der Erfindung bei einem Lager dar, das gebräuchlicherweise bei einer Reibkupplung mit
Dämpfungsnabe für ein Kraftfahrzeug zum Einsatz gelangt.
Ein solche Reibkupplung, wie sie in Fig. 1 im Axialschnitt dargestellt
ist, ist an sich nicht Gegenstand der vorliegenden Erfindung, und da sie an sich bekannt ist, wird sie in ihren
Einzelteilen nicht näher beschrieben.
In der dargestellten Ausführungsform besteht die Torsionsdämpfungsvorrichtung
aus zwei koaxialen Teilen A, B, die gegeneinander in den Grenzen eines vorbestimmten Winkel-Federweges
gegen in ümfangsrichtung zwischen ihnen eingesetzte elastische Mittel verdrehbar sind.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel besteht das drehbare Teil A aus einer Nabe 10 und einem mit dieser fest verbundenen
Nabenring 11.
Das drehbare Teil B besteht aus zwei Führungsscheiben 13, die
sich ringförmig um die Nabe 10 erstrecken und -jeweils zu beiden Seiten des Nabenrings 11 in einem Abstand zu diesem angeordnet
sind, und welche mit Bolzen 15 miteinander fest verbunden
sind, welche Bolzen mit Spiel parallel zu Achse durch zu diesem Zweck am Umfang des Nabenrings 11 vorgesehene Durchgänge 16 hindurchführen
.
Da es sich um eine Reibkupplung handelt, ist eine Reibscheibe
17 drehfest mit dem drehbaren Teil B verbunden.
Diese Reibscheibe 17 weist einen Ring 18 auf, der neben einer
der Fuhrungsscheiben 13 angeordnet ist und an dieser mittels
der Bolzen 15, welche sie mit der anderen Führungsscheibe verbindet, befestigt ist. Die Reibscheibe 17 weist am Umfang
des Rings 18 zu beiden Seiten Reibbeläge 19 auf.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel werden die in Umfangsrichtung
zwischen die drehbaren Teile A und B eingesetzten elastischen Mittel von einer Vielzahl Federn 20 gebildet, welche,
indem sie sich im wesentlichen tangential an einen Umkreis der Anordnung erstrecken, jeweils einzeln in Aufnahmen eingesetzt
sind, die z.T. von einem Fenster 21 des Rings 11 und z.T. durch Fenster 22 der Führungsscheiben 13 gebildet werden.
Auf der der Reibscheibe 17 gegenüberliegenden Seite ist in
axialer Richtung zwischen dem Nabenring 11 und der nächsten Führungsscheibe 13 eine Reibscheibe 23 vorgesehen, die sich in
Kontakt mit dem Nabenring 11 befindet. Diese Reibscheibe 23 "wird von einer Stützscheibe 24 getragen, welche von einer elastischen,
in axialer Richtung wirkenden Scheibe 25,beispielsweise
vom Typ "ONDUFLEX" beaufschlagt, welche sich an der Führungsscheibe 13 abstützt.
Auf der anderen Seite des Nabenrings 11, d.h.auf der Seite
des Nabenrings 11, welche der Reibscheibe 17 zugewandt ist, ist in radialer Richtung zwischen einem Teil der Nabe 10,
welcher zum drehbaren Teil A gehört und im Ring 18 der Reibscheibe
17 und der Fuhrungsscheibe 13, an welcher der Ring
18 angeordnet ist, welche Teile zu dem drehbaren Teil B
gehören, ein Lager 26 eingesetzt.
In an sich bekannter Weise weist dieses Lager 26 zwecks
Zusammenwirkens mit der Nabe 10 eine innere Auflagerfläche 27
und zwecks Zusammenwirkens mit der betreffenden Führungsscheibe
13 und dem Ring 18 der Reibscheibe 17 eine äußere Auflagerflache
28 auf. Diese inneren und äußeren Auflagerflachen 27
bzw. 28 werden praktisch von einem selben Kranz 29 gebildet, der sich in axialer Richtung erstreckt, und an dem an einem
seiner Enden ein quer verlaufender Flansch 30 vorgesehen ist, um ihn zwischen dem Nabenrliig 11 und dem Ring 18 der Reibscheibe
17 axial zu halten.
Erfindungsgemäß ist die innere Auflagerfläche des Lagers 26 in "'Umf^ngsrichtung in mindestens zwei getrennte Stützbereiche
32, und die äußere. Auflagefläche in mindestens zwei getrennte
Stützbereiche 33 aufgeteilt.
Inder Praxis sind jeweils drei Stützbereiche 32 bzw. 33 im Abstand
von 120° vorgesehen.
Erfindungsgemäß sind die Stützbereiche 32 der inneren Auflagerfläche
27 in bezug auf die Stützbereiche 33 der äußeren Auflagerfläche in bezug zueinander im Kreis verschoben.
Vorzugsweise, und wie dargestellt, weist jeder Stützbereich
32, 33 einer beliebigen der Auflageflächen 27, 28 im Kreis einen gleichen Abstand von zwei Stützbereichen 33, 32 der andere.n Auflagerflächen
28, 27 auf, welche sie umschließen.
Erfindungsgemäß sind des weiteren zwischen jedem Stützbereich 32,
33 einer der Auflagerflächen 27, 28 und den beiden Stützzonen 33, 32 der anderen Auflagerflächen, die die vorhergehenden umschließen,
mit radialem Relativspiel versehene Mittel ausgebildet.
In der dargestellten Ausfuhrungsform ergeben sich diese mit
Spiel behafteten Mittel daraus, daß die Abstützbereiche 32 der inneren Auflagerfläche 27 in radialer Richtung vorspringen, wobei
sie auf das Innere des Kranzes 29 gerichtet sind, und wobei dieser von einem dieser Abstützbereiche 32 zum anderen in bezug auf die
genannten Abstützungen in radialer Richtung zurückliegende Abstufungen 3 5 aufweist. Gleichzeitig ergeben sie sich daraus,
daß die Abstützbereiche 33 der äußeren Auflagefläche 28 in
gleicher Weise radial vorspringen, wobei sie von dem Kranz nach außen gerichtet sind und in gleicher Weise von einem dieser
Bereiche zum anderen in bezug auf den genannten Abstützbereich 33 in radialer Richtung zurückliegende Abstufungen 36 aufweisen.
Mit anderen Worten: der Kranz 29 stellt von der inneren Stützfläche
27 bis zur äußeren Stützfläche 28 im Kreis eine Wechselfolge von in radialer Richtung nach innen vorspringenden Abstützbereichen
32 und in radialer Richtung nach außen vorspringenden Abstützbereichen 33 dar.
In der dargestellten Ausführungsform sind die Abstützbereiche
32 der inneren Auflagerfläche als einfache zylindrische Facette ausgebildet, die einer zylindrischen Oberfläche angehört, welche
der Gesamtheit derAbstützbereiche 32 gemeinsam ist.
Gleichzeitig weisen bei dieser Ausführungsform die Abstützbereiche
33 der äußeren Auflager 28 in ähnlicher Weise eine zylindrische Facette auf, die einer zylindrischen Fläche angehören, die der
Gesamtheit der Abstützbereiche 33 gemeinsam ist. Zwecks der drehfesten Blockierung des Lagers 26 auf dem drehbaren Teil B
springt an dem mittleren Bereich jeder Abstützzone 33 in radialer Richtung eine abgerundete Nase 39 nach außen vor, deren zylindrischer
Umriß Bestandteil des Abstützbereichs 33 ist, und welche in radialer Richtung in entsprechende bogenförmigen Ausnehmenungen 40,
41, die zu diesem Zweck am inneren Umfang der den Ring 18 der Reibscheibe 17 betreffenden Führungsscheibe 13 ausgebildet sind, eingreifen.
Gegenüber jedem Stützbereich 33 des inneren Auflagers 27 weist
der Flansch 30 eine Erweiterung 42 auf, die sich in Umfangsrichtung
zu beiden Seiten bis in die Nachbarschaft der Stützbereiche 33
des äußeren Auflagers 28, welche in Umfangsrichtung den betreffenden
Stützbereich 32 umfassen und sogar leicht über diesen hinaus erstrecken, und welche den Flansch örtlich von dem Kranz 29/
auf gleicher Höhe mit diesem, trennen.
Wie leicht zu erkennen ist, wird das auf diese Weise gebildete Lager 26 lediglich durch die Stützbereiche 3 2 der inneren Auflager
27 auf der Nabe 19 getragen, und, was aus Fig. 5 besser zu erkennen ist, in welcher diese Nabe 1O mit Strich-Punkt-Linien
dargestellt ist, der Kranz 29 des Lagers 26 verbleibt zwischen zwei Abstützbereichen 32 mit einem radialen Spiel J im Abstand
zu der Nabe 10, welches normalerweise zwischen ihm und der Nabe
besteht.
Desgleichen stützen sich die Führungsscheiben 13 lediglich mittels
der Stützbereiche 33 des äußeren Auflagers 28 auf das Lager 26 ab und, was am besten aus Figur 5, in welcher diese Führungsscheiben 13 schematisch mit Strich-Punkt-Linien dargestellt sind,
ersichtlich ist, der Kranz 29 des Lagers 26 verbleibt zwischen zwei Stützbereichen 33 im Abstand von den Führungsscheiben 13
mit einem radialen Spiel, das normalerweise zwischen ihm und diesen Führungsscheiben 13 vorhanden ist, welches in dem dargestellten
Ausführunqsbeispiel gleich dem vorhergehenden radialen Spiel J ist.
üif diese Weise ist, wenn während des Betriebs und unter Belastung
des drehbaren Teiles B eine beliebige der Abstützzonen 33 der Auflagerfläche 28 Gegenstand eines radialen Druckes z.B. aus
Richtung des Pfeiles F in Fig. 5 ist, der Kranz 29 örtlich aufgrund
der Durchfederung einer elastischen Deformation ausgesetzt, die dazu führt, daß er sich der Nabe 10 nähert, wie es mit
gestrichelten Linien in Fig. 5 dargestellt ist; aber diese elastische Deformation führt, vorausgesetzt, daß das radiale entsprechende
Spiel J ausreichend ist, nicht dazu, daß der Kranz unangebracht zwischen den benachbarten Abstützzonen 32 auf die
Nabe 10 zur Anlage kommt.
Es ergibt sich somit keinerlei schädliche Reibung.
.:. ' .:. . ..: - . 3105800
Wie man sieht, sind die Erweiterungen 42 des Flansches 30 für die Fähigkeit zur elastischen Verformung vorteilhaft, welche
erfindungsgemäß der Kranz 29 des Lagers 26 zwischen zwei Abstützbereichen
32 seines inneren Auflagers 27 darstellt.
Praktisch kann das erfindungsgemäße Lager · für die gesuchte
Zentrierung in einer Weise ausgelegt sein, daß es ohne Spiel unter leichtem Druck auf der Nabe 10 aufsitzt, wobei seine
Fähigkeit zur elastischen Deformation vorteilhafterweise ein
solches Zusammenwirken gestattet.
Gut ausgewogen gibt es infolge dessen von Anbeginn an keinerlei Unwucht.
Die vorliegende Erfindung beschränkt sich nicht auf die dargestellte
und beschriebene Ausführungsform, sondern umfaßt alle Ausführungsvarianten, insbesondere was die Anzahl und/oder
die Konfiguration der zum Einsatz gebrachten Abstützbereiche und die Art ihrer Überlappung betrifft.
Des weiteren ist der Hauptanwendungsbereich der Erfindung nicht auf den der Torsionsdämpfungsvorrichtungen beschränkt
und erst recht nicht auf denjenigen von Reibkupplungen für Kraftfahrzeuge.
Im Gegenteil, er erstreckt sich in allgemeinerer Art auf alle solche Vorrichtungen, die zwei Teile aufweisen, die gegeneinander
verdrehbar sind.
Leerseite
Claims (7)
- PatentansprücheTy Lager zum Einsetzen in radialer Richtung zwischen zwei gegeneinander verdrehbar angeordneten Teilen, bestehend aus einem mit einem ersten der beiden Teile zusammenwirkenden inneren Auflager und einem mit dem zweiten dieser Teile zusammenwirkenden äußeren Auflager, dadurch gekennzeichnet, daß das innere und das äußere Auflager jeweils mindestens zwei im Kreis aufgeteilte, getrennte Abstützbereiche aufweist, daß die Abstützbereiche des inneren Auflagers in bezug auf die des äußeren Lagers im Kreis verschoben sind, und daß Mittel mit relativem Radialspiel zwischen jedem Abstützbereich eines beliebigen des inneren und äußeren Auflagers und den beiden Abstützbereichen des anderen vorgesehen sind, welche letztere erstere umfassen.
- 2. Lager nach Anspruch 1, wobei die Abstützbereiche der inneren und der äußeren Auflager auf einem gleichen Kranz angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel mit relativem(nur PA Dipl.-lng. S. Staeger)315080Qnachgereicht|Radialspiel daraus bestehen, daß die Abstützbereiche der inneren Auflager radial vorspringen und an dem Kranz nach innen gerichtet sind, wobei an diesen von einem dieser Abstützbereiche zum anderen Abstufungen in radialer Richtung in bezug auf die Bereiche vorgesehen sind, und daß gleichzeitig die Abstützbereiche des äußeren Auflagers in gleicher Weise radial vorspringen und an dem Kranz nach außen gerichtet sind, wobei an diesem in gleicher Weise von einem dieser Bereiche zum anderen Abstufungen in radialer Richtung in bezug auf die genannten Abstützbereiche zurückspringen.
- 3. Lager nach Anspruch 2, mit einem an den Kranz anstoßenden Flansch, dadurch gekennzeichnet, daß der Plansch in radialer Richtung gegenüber jedem Abstützbereich des inneren Auflagers eine Erweiterung aufweist, die sich im Kreis zu beiden Seiten eines solchen Abstützbereiches erstreckt und die ihn in radialer Richtung örtlich von dem Kranz trennt.
- 4. Lager nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Erweiterung sich mindestens bis in die Nähe der Abstützbereiche des äußeren Auflagers erstreckt, welche den betreffenden Abstützbereich des inneren Auflagers umfassen.
- 5. Lager nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Erweiterung unmittelbar bis zu dem Kranz erstreckt.
- 6. Lager nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß bei jedem der Auflager drei Abstützzonen vorgesehen sind, die jeweils einen Abstand von 120° aufweisen, und daß im Kreis jede Abstützzone eines beliebigen der genannten Auflager einen gleichen Abstand von zwei Abstützbereichen des anderen aufweist, welche ihn umfassen.
- 7. Torsionsdämpfungsvorrichtung, insbesondere Reibkupplung, für ein Kraftfahrzeug mit mindestens zwei Koaxial angeordneten.in den Grenzen eines vorbestimmten Winkel-Federweges gegen in Umfangsrichtung zwischen diese angeordnete, elastische Mittel verdrehbaren Teilen, mit mindestens einem Lager, das radial zwischen zwei Teilen, von denen eines zu einem der drehbaren Teile und das andere zu dem anderen dieser gehört, wie z.B. eine Nabe bei einem der genannten Teile und ein Ring, Flansch oder eine Führungsscheibe bei dem anderen der genannten Teile, dadurch gekennzeichnet, daß das Lager eine Ausbildung entsprechend einem beliebigen der Ansprüche 1 bis 6 aufweist.
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