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DE3148783C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3148783C2
DE3148783C2 DE3148783A DE3148783A DE3148783C2 DE 3148783 C2 DE3148783 C2 DE 3148783C2 DE 3148783 A DE3148783 A DE 3148783A DE 3148783 A DE3148783 A DE 3148783A DE 3148783 C2 DE3148783 C2 DE 3148783C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
gear
spool
film
take
toothed drum
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE3148783A
Other languages
English (en)
Other versions
DE3148783A1 (de
Inventor
Michio Yagi
Eiji Hachioji Tokio/Tokyo Jp Ito
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Konica Minolta Inc
Original Assignee
Konica Minolta Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from JP17265280A external-priority patent/JPS5796321A/ja
Priority claimed from JP17265380A external-priority patent/JPS5796322A/ja
Priority claimed from JP18209880A external-priority patent/JPS57105729A/ja
Priority claimed from JP18209980A external-priority patent/JPS57105730A/ja
Priority claimed from JP18209780A external-priority patent/JPS57105728A/ja
Priority claimed from JP18569880A external-priority patent/JPS57112734A/ja
Priority claimed from JP18569980A external-priority patent/JPS57112735A/ja
Priority claimed from JP382681A external-priority patent/JPS57118234A/ja
Priority claimed from JP4172281A external-priority patent/JPS57157232A/ja
Application filed by Konica Minolta Inc filed Critical Konica Minolta Inc
Publication of DE3148783A1 publication Critical patent/DE3148783A1/de
Publication of DE3148783C2 publication Critical patent/DE3148783C2/de
Application granted granted Critical
Granted legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03BAPPARATUS OR ARRANGEMENTS FOR TAKING PHOTOGRAPHS OR FOR PROJECTING OR VIEWING THEM; APPARATUS OR ARRANGEMENTS EMPLOYING ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03B17/00Details of cameras or camera bodies; Accessories therefor
    • G03B17/42Interlocking between shutter operation and advance of film or change of plate or cut-film
    • G03B17/425Interlocking between shutter operation and advance of film or change of plate or cut-film motor drive cameras

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Details Of Cameras Including Film Mechanisms (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Filmtransporteinrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruches.
Eine bestehende Filmtransporteinrichtung verwendet einen Zahntrommelantrieb, bei dem ein zu transportierender Film durch eine Zahntrommel jedesmal um ein vorbestimmtes Stück entsprechend einem Bildfeld weitertransportiert und bei gleichzeitiger Drehung von Zahntrommel und Aufnahmespule auf letztere aufgewickelt wird. Eine andere bestehende Filmtransporteinrichtung hat eine antriebslose Zahntrommel, so daß der Filmtransport durch Antrieb der Aufnahmespule erfolgt, während die Zahntrommel nur zur Bestimmung der Transportlänge des Films dient. Bei der zuerst genannten Einrichtung ist eine Reibungskupplung zwischen einer Vorspulwelle und der Aufnahmespule vorgesehen, um den bei sich änderndem Durchmesser des Filmwickels auf der Aufnahmespule auftretenden Unterschied in den Filmtransportgeschwindigkeiten oder -längen von Zahntrommel und Aufnahmespule auszugleichen. Eine solche Reibungskupplung vergrößert aber nicht nur den Filmtransportwiderstand, sondern gestaltet auch den Filmtransportvorgang instabil. Insbesondere wenn der Filmtransport mittels eines Motors erfolgt, bedingt die Vergrößerung dieses Widerstands einen erhöhten Stromverbrauch des Motors; außerdem muß dabei die Leistung des Motors unter Vergrößerung seiner Abmessungen erhöht werden, was der Miniaturisierung der Kamera zuwiderläuft. Zudem hat der instabile Filmtransport nachteilige Auswirkungen auf einen Kameramechanismus mit automatischer Filmeinlege- bzw. Selbstladeeinrichtung. Bei der zweitgenannten Einrichtung wird andererseits keine Reibungskupplung verwendet, vielmehr wird der Film transportiert und aufgewickelt, indem er durch die Aufnahmespule abgezogen wird. Der Filmabziehwinkel ändert sich dabei in Abhängigkeit von der Durchmesseränderung des Filmwickels auf der Spule. Mit zunehmendem Filmwickeldurchmesser vergrößert sich auch der Transportwiderstand. Da der eingelegte Film zudem nicht durch Drehung der Zahntrommel transportiert wird, ist die Verwendung einer automatischen Filmeinlege- bzw. Selbstladeeinrichtung schwierig. Dies stellt einen großen Nachteil einer solchen Filmtransporteinrichtung dar.
Im folgenden sind diese beiden bisherigen Filmtransporteinrichtungen in Verbindung mit dem Filmrückspulvorgang beschrieben. Bei der erstgenannten Filmtransporteinrichtung unter Verwendung der angetriebenen Zahntrommel muß vor dem Rückspulen die Zahntrommel in einen frei drehbaren Zustand gebracht werden. Bei der zweitgenannten Filmtransporteinrichtung mit mitgenommener Zahntrommel und z. B. einem Aufzughebel muß andererseits vor dem Rückspulen die Verbindung zwischen der Vorspulwelle und der Aufnahmespule mittels einer speziellen Einrichtung unterbrochen werden. Dieser letztere Vorbereitungsschritt muß auch bei der zuerst beschriebenen Filmtransporteinrichtung vorgenommen werden. Zum Rückspulen des Films ohne diese Vorbereitungsmaßnahmen müßte eine Reibungskupplung zwischen der Vorspulwelle und der Aufnahmespule vorgesehen sein, um letztere durchrutschen zu lassen. Dabei vergrößert sich jedoch die Rückspulbelastung erheblich, so daß der Stromverbrauch der motorgetriebenen Rückspulvorrichtung entsprechend ansteigt. Infolgedessen benötigt der Motor eine höhere Leistung, die seine Abmessungen vergrößert und einer Miniaturisierung zuwiderläuft.
In beiden bisherigen Filmtransporteinrichtungen, die mit in Patrone konfektioniertem Film arbeiten, vergrößert sich die Transport- bzw. Aufwickelbelastung mit abnehmender Menge des noch in der Patrone verbleibenden Films beträchtlich. Es wird angenommen, daß dies auf folgende Umstände zurückzuführen ist: Die Vorratsspule in der Patrone ist sehr einfach ausgeführt, und sie besitzt eine vergleichsweise große Lagerreibung. Mit abnehmendem Filmwickeldurchmesser auf der Vorratsspule erhöht sich die auf den Film auszuübende Zugkraft zum Drehen der Spule, während der Biegewinkel des Filmabschnitts im Auslaßschlitz der Patrone spitz wird, so daß sich auch der Film-Ausziehwiderstand erhöht. Wenn in der Patrone noch eine große Filmmenge vorhanden ist, ist der Filmwickeldurchmesser entsprechend groß. In diesem Fall wirkt ein großes Drehmoment auf die Spule ein, wobei der Film herausgezogen wird, ohne am Patronenschlitz stärker abgeknickt zu werden, auch wenn die Zugkraft am Film niedrig ist. Der Film kann daher mit niedrigem Widerstand transportiert werden. Wenn die Restfilmmenge auf der Vorratsspule abgenommen hat, d. h. nach etwa 30 Belichtungen eines Patronenfilms mit 36 Aufnahmen, muß zum Drehen der Vorratsspule eine große Zugkraft auf den Film ausgeübt werden, wobei außerdem, wie erwähnt, der Film unter einem spitzen Winkel aus dem Patronenschlitz austritt. Dabei wird die Vorratsspule mit ihrem Flansch fest gegen ein in der Nähe des Patronenschlitzes vorgesehenes Lichtabschirmelement angepreßt, wobei, wie erwähnt, die Filmtransportbelastung ansteigt und sich der Strombedarf der motorgetriebenen Filmtransporteinrichtung entsprechend erhöht, woraus sich die geschilderten Nachteile ergeben.
Aus der US-PS 41 35 801 ist eine Filmtransporteinrichtung bekannt, die im wesentlichen aus einer Vorspulwelle, die über eine Einwegkupplung angetrieben wird, sowie aus einer Zahntrommel und einer Rückspulwelle besteht, die beide über normale Mitnehmer-Kupplungen angetrieben werden. Beim Filmaufspulvorgang wird der Film in Richtung Vorspulwelle durch die angetriebene Zahntrommel sowie durch die angetriebene Vorspulwelle transportiert, wobei die Rückspulwelle frei mitläuft. Beim Rückspulvorgang wird der Film durch die angetriebene Rückspulwelle in Richtung der Rückspulwelle transportiert, wobei durch die manuelle Auslösung des Rückspulvorgangs eine Abkupplung der Zahntrommel vom Antrieb erfolgt und die Aufspulwelle infolge der Einwegkupplung mitläuft.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die eingangs genannte Filmtransporteinrichtung dahingehend zu verbessern, daß bei einem vereinfachten Aufbau eine leichtere Bedienbarkeit gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird bei einer Filmtransporteinrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruches erfindungsgemäß durch die in dessen kennzeichnendem Teil enthaltenen Merkmale gelöst.
Die erfindungsgemäße Filmtransporteinrichtung arbeitet in der folgenden Weise:
Nach dem Film-Einlegen werden die Zahntrommel sowie die Aufnahmespule angetrieben, wobei die Drehzahl der Zahntrommel jedoch kleiner ist als diejenige der Aufnahmespule. Dadurch wird der Film mittels der Zahntrommel von der Vorratsspule abgezogen, zur Aufnahmespule hin transportiert und von dieser eingefangen, wodurch die Drehzahl der Zahntrommel die Drehzahl des der Zahntrommel zugeordneten Zahnrades überholt.
Beim Vorspulbetrieb werden die Aufnahmespule sowie das der Zahntrommel zugeordnete Zahnrad angetrieben, wobei die Zahntrommel jedoch vom Film mit einer höheren Drehzahl gedreht wird als es die Drehzahl des der Zahntrommel zugeordneten Zahnrads vorgibt.
Beim Rückspulbetrieb wird ausschließlich die Vorratsspule angetrieben, während die Zahntrommel sowie auf Aufnahmespule, vom Film abgezogen, frei mitlaufen.
Der Wechsel vom Vorspulbetrieb zum Rückspulbetrieb und damit die Umschaltung auf eine höhere Transportgeschwindigkeit des Films erfolgt automatisch durch die Verschwenkung eines Umschaltarmes, welche durch eine Drehrichtungsänderung des Antriebsmotors ausgelöst wird, die wiederum durch einen starken Anstieg der Zugspannung am Filmende eingeleitet wird.
Damit werden die folgenden Vorteile erreicht:
Nach dem Empfangen des Films durch die Aufnahmespule ist ein separates Auskuppeln der Zahntrommel nicht erforderlich.
Weiterhin ermöglicht eine Überwachung der Drehzahl der Zahntrommel die automatische Feststellung des erfolgten Film-Einfangs durch die Aufnahmespule sowie beim Rückspulbetrieb die Ablösung des Filmes von der Zahntrommel und damit das Ende des Rückspulbetriebes.
Im folgenden sind bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer Kamera- Filmtransporteinrichtung mit Merkmalen nach der Erfindung,
Fig. 2 eine in vergrößertem Maßstab gehaltene, teilweise weggebrochene perspektivische Darstellung eines Aufwickelspulenteils der Filmtransporteinrichtung nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Aufsicht auf eine andere Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 4 eine Teilschnittansicht eines Zahntrommelteils bei der Ausführungsform nach Fig. 3,
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung noch einer anderen Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 6 eine schematische Aufsicht auf die Ausführungsform nach Fig. 5,
Fig. 7 eine teilweise im Schnitt gehaltene Aufsicht auf die Oberseite einer Kamera zur Veranschaulichung eines Beispiels für eine weitere Filmtransporteinrichtung und
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung eines Aufnahmespulenteils der Filmtransporteinrichtung gemäß Fig. 7.
Die in Fig. 1 dargestellte Filmtransporteinrichtung umfaßt ein an einer Vorspulwelle montiertes Zahnrad 1, eine Aufnahmespule 2, ein an einer Welle einer Zahntrommel 4 montiertes Zahnrad 3, ein auf einer Rückspulwelle sitzendes Zahnrad 5 und eine im folgenden auch einfach als "Vorratsspule" 6 bezeichnete Rückspulkupplung 7, die mit einer Filmpatrone verbindbar ist. Bei den dargestellten Ausführungsformen ist jeweils zwischen dem betreffenden Zahnrad und der Spule oder Zahntrommel eine Einwegkupplung vorgesehen, insbesondere eine Einwegkupplung 7 zwischen dem Zahnrad 1 und der Aufnahmespule 2. Die in Fig. 2 beispielhaft dargestellte Einwegkupplung 7 umfaßt die Innenfläche 1 a des Zahnrads 1, Kupplungszapfen 7 a sowie schräge Kupplungsflächen 7 b einer auf die obere Stirnfläche der Aufnahmespule 2 aufgesetzten Kupplungsscheibe. Ein anderes Ausführungsbeispiel einer Einwegkupplung 7 gemäß Fig. 3 umfaßt die Außenumfangsfläche 2 a der Aufnahmespule 2, einen Kupplungszapfen 7 a und eine aussparungsförmige, schräge Kupplungsfläche 7 b in der Innenfläche des Zahnrads 1. Weiterhin sind eine Einwegkupplung 8 zwischen dem Zahnrad 3 und der Zahntrommel 4 sowie eine Einwegkupplung 9 zwischen dem Zahnrad 5 und der Vorratsspule 6 vorgesehen. Bei der Ausführungsform nach Fig. 1 werden Einwegkupplungen mit schrägen Kupplungsflächen der Art gemäß Fig. 2 sowohl an der Zahntrommel 4 als auch an der Vorratsspule 6 verwendet. Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 sind dagegen Einwegkupplungen 8 und 9 mit schrägen Kupplungsflächen 8 b bzw. 9 b an den Zahnrädern 3 bzw. 5 vorgesehen, wobei mit 4 a, 6 a die Mantelflächen der Zahntrommel 4 bzw. der Vorratsspule 6, die jeweils einen Teil der Einwegkupplungen 8 bzw. 9 bilden, bezeichnet sind. Anstelle der Kupplungen nach Fig. 2 und 3 können z. B. auch Ratschen- bzw. Zahnklinkenkupplungen verwendet werden. Wenn das Zahnrad 1 bei den dargestellten Einwegkupplungen gegenüber der Aufnahmespule 2 entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht wird, kommen die Zapfen 7 a in festen Eingriff mit Zahnrad 1 und Aufnahmespule 2 unter antriebsmäßiger Verbindung derselben. Liegt keine solche Drehung vor, so greifen die Zapfen 7 a nicht an Zahnrad 1 und Aufnahmespule 2 an, so daß letztere Teile relativ zueinander drehbar sind. Die Einwegkupplung 8 arbeitet in bezug auf die Verbindung zwischen Zahnrad 3 und Zahntrommel 4 auf dieselbe Weise wie die Einwegkupplung 7. Die Einwegkupplung 9 unterscheidet sich von den anderen Kupplungen dadurch, daß sie bei einer Drehung im Uhrzeigersinn das Zahnrad 5 und die Vorratsspule 6 antriebsmäßig miteinander verbindet.
Gemäß Fig. 1 verbindet ein Zwischenzahnrad 10 die Zahnräder 1 und 3 zur Drehung derselben in der gleichen Richtung, während mit dem Zahnrad 3 ein Umschaltzahnrad 11 verbunden ist, welches beim Umschalten von einem Vorspulbetrieb auf einen Rückspulbetrieb und umgekehrt das Übersetzungsverhältnis zwischen den Zahnrädern 3 und 5 ändert und das mittels einer Welle oder Achse von einem Umschaltarm 12 getragen wird, der um die Achse der Zahntrommel 4 verschwenkbar ist. Wenn sich die Filmtransporteinrichtung gemäß Fig. 1 im Vorspul- bzw. Filmtransportzustand befindet, steht das Umschaltzahnrad 11 in Eingriff mit einem Schnellgang-Zahnrad 13 zur Erhöhung der Drehzahl des Zahnrads 3 und zur Übertragung der Drehung von diesem auf das Zahnrad 5 über ein sich mit dem Schnellgang- Zahnrad 13 mitdrehendes größeres Zahnrad 14 und ein Übertragungszahnrad- Vorgelege 15. Im Rückspulbetrieb der Filmtransporteinrichtung steht das Umschaltzahnrad 11 in Eingriff mit einem Synchronzahnrad 16, das die Umfangsgeschwindigkeit übersetzungsfrei zu übertragen vermag, um die Drehung des Zahnrads 3 mit gleichbleibender Umfangsgeschwindigkeit vom Synchronzahnrad 16 auf das Zahnrad 5 über ein Trägerzahnrad 17, das große Zahnrad 14 und das Vorgelege 15 zu übertragen. Wenn sich die Filmtransporteinrichtung gemäß Fig. 3 im Vorspulbetrieb befindet, kämmt das Umschaltzahnrad 11 unmittelbar mit dem Zahnrad 5, um die Drehung des Zahnrads 3 mit gleicher Umfangsgeschwindigkeit auf das Zahnrad 5 zu übertragen. Befindet sich die Filmtransporteinrichtung nach Fig. 3 dagegen im Rückspulzustand, so steht das Umschaltzahnrad 11 in Eingriff mit einem Untersetzungszahnrad 18 zur Herabsetzung der Drehzahl des Zahnrads 3 und zur Übertragung der Drehbewegung von diesem auf das Zahnrad 5 über ein kleines Zahnrad 19, das sich mit dem Untersetzungszahnrad 18 und einem Trägerzahnrad 20 mitdreht.
Als Antriebskraftquelle für das Vorspulen und Rückspulen eines Films dient ein noch näher zu beschreibender, im Inneren der Aufnahmespule 2 angeordneter Motor, dessen Antriebswelle in Fig. 2 mit M bezeichnet ist. Die Antriebskraft für das Vorspulen und Rückspulen wird von einem auf der Welle M sitzenden Zahnrad 21 auf das Zwischenzahnrad 10 übertragen, das über ein Vorgelege aus Untersetzungszahnrädern 22 mit den Zahnrädern 1 und 3 verbunden ist.
Das Zahnrad 1 auf der Vorspulwelle, das Zahnrad 3 auf der Zahntrommel-Welle und das Zahnrad 5 auf der Rückspulwelle sind somit durch den beschriebenen Getriebemechanismus miteinander verbunden. Diese drei Zahnräder drehen sich in jedem Fall in derselben Richtung, d. h. bei einem Vorspulvorgang entgegen dem Uhrzeigersinn und bei einem Rückspulvorgang im Uhrzeigersinn. Die Zahnräder 1, 3 und 5 des beschriebenen Getriebemechanismus besitzen das noch zu erläuternde gegenseitige Übersetzungsverhältnis. Bei einem Vorspulvorgang wird die Welle der Zahntrommel 4, d. h. das auf dieser sitzende Zahnrad 3 mit einer Drehzahl in Drehung versetzt, die nicht höher ist als diejenige der Zahntrommel 4, welche ihrerseits durch einen um die Aufnahmespule 2 herumgeschlungenen Filmstreifen in Drehung versetzt wird. Die Aufnahmespule 2 wird dabei durch die Vorspulwelle, d. h. das an dieser montierte Zahnrad 1 in Drehung versetzt, während die Rückspulwelle bzw. das auf dieser montierte Zahnrad 5 mit einer Drehzahl in Drehung versetzt wird, die nicht niedriger ist als diejenige der durch den Film in Drehung versetzten Vorratsspule 6. Bei einem Rückspulvorgang wird das Zahnrad 3 mit der Drehzahl der Zahntrommel 4 in Drehung versetzt, die durch den Film in Drehung versetzt wird, der unter Drehung des Zahnrads 5 auf die Vorratsspule 6 zurückgespult wird, während sich das Zahnrad 1 mit der Drehzahl der Aufnahmespule 2 dreht, die ihrerseits durch den rückgespulten Film in Drehung versetzt wird.
Im folgenden seien folgende Gegebenheiten vorausgesetzt:
ω 1= Drehzahl des Zahnrads 1, ω 3= Drehzahl des Zahnrads 3, ω 5= Drehzahl des Zahnrads 5, D 2= Durchmesser des Filmwickels auf der Aufnahmespule   2, D 4= Durchmesser der Zahntrommel 4 und D 6= Durchmesser des Filmwickels auf der Vorratsspule   6.
Die Beziehung bzw. das Übersetzungsverhältnis zwischen diesen Bauteilen während eines Vorspulbetriebes bestimmt sich nach folgenden Formeln:
ω 1 · D 2/D 4 ω 3 und ω 1 · D 2/D 6 ω 5, d. h. ω 1/ω 3 D 4/D 2 und ω 1/l 5 D 6/D 2 oder ω 3/ω 5 D 6/D 4.
Um diese Beziehung während eines Vorspulbetriebs konstant zu halten, ist es nötig, das Übersetzungsverhältnis ω 1/ω 3 zwischen den Zahnrädern 1 und 3 auf denselben oder einen größeren Wert festzulegen als das Durchmesserverhältnis zwischen Zahntrommel 4 und Aufnahmespule 2 in deren unbewickeltem Zustand, weil der Durchmesser D 2 des Filmwickels auf der Aufwickelspule 2 sich zwar im Verlauf des Vorspulbetriebs vergrößert, in der Anfangsstufe dieses Betriebs jedoch minimal ist, d. h. wenn die Aufnahmespule 2 noch im wesentlichen unbelegt ist. Das Übersetzungsverhältnis ω 1/ω 5 zwischen den Zahnrädern 1 und 5 muß andererseits gleich groß oder kleiner gewählt werden als das Durchmesserverhältnis zwischen der unbewickelten Vorratsspule 6 und dem größten Durchmesser des Filmwickels auf der Aufnahmespule 2, weil der Durchmesser D 6 der Vorratsspule 6 beim Fehlen eines Filmwickels minimal ist, d. h. am Ende eines Vorspulbetriebs, während der Durchmesser D 2 des Filmwickels auf der Aufnahmespule 2 in diesem Zustand den größten Wert erreicht. Wenn die Übersetzungsverhältnisse ω 1/ω 3 und ω 1/ω 5 auf angegebene Weise gewählt sind, ergibt sich das Übersetzungsverhältnis ω 3/ω 5 zwischen den Zahnrädern 3 und 5 naturgemäß zu einem Wert, der gleich groß oder kleiner ist als das Durchmesserverhältnis zwischen der unbewickelten Vorratsspule und der Zahntrommel.
Die Beziehung zwischen den genannten Bauteilen während eines Rückspulbetriebs, in welchem sich die Zahnräder 1, 3 und 5 entgegengesetzt zur Drehrichtung während des Vorspulbetriebs drehen, bestimmt sich durch die folgenden Formeln:
ω 5 · D 6/D 4 ω 3 und ω 5 · D 6/D 2 ω 1, d. h. ω 3/ω 5 D 6/D 4 und ω 1/ω 5 D 6/D 2.
Um diese Beziehung während eines Rückspulbetriebs konstant zu halten, muß das Übersetzungsverhältnis ω 3/ω 5 zwischen Zahnrad 3 und Zahnrad 5, ebenso wie das Übersetzungsverhältnis ω 1/ω 5 zwischen den Zahnrädern 1 und 5, auf andere Werte eingestellt werden als für den Vorspulbetrieb. Insbesondere muß das Übersetzungsverhältnis ω 3/ω 5 auf eine Größe entsprechend dem oder größer als das Verhältnis zwischen dem größten Durchmesser des Filmwickels auf der Vorratsspule 6 und dem Durchmesser der Zahntrommel 4 eingestellt werden, während das Übersetzungsverhältnis ω 1/ω 5 auf eine Größe entsprechend dem oder größer als das Verhältnis zwischen dem maximalen Durchmesser des Filmwickels auf der Vorratsspule 6 und dem Durchmesser der unbelegten Aufnahmespule 2 eingestellt werden muß. Wenn das Übersetzungsverhältnis zwischen den Zahnrädern 1 und 3 sowohl für Vorspul- als auch für Rückspulvorgang auf dieselbe Größe eingestellt ist, so daß der Vorspulbedingung ω 1/ω 3 D 4/D 2 genügt wird, kann dieselbe Bedingung oder Beziehung auch beim Rückspulvorgang eingehalten werden. Wenn somit die obige Bedingung oder Beziehung und die Rückspulbedingung ω 3/ω 5 D 6/D 4 erfüllt sind, ist auch die Bedingung ω 1/ω 5 D 6/D 2 erfüllt. Infolgedessen braucht nur das Übersetzungsverhältnis zwischen den Zahnrädern 3 und 5 geändert zu werden, um sowohl den Vorspul- als auch den Rückspulbetrieb durchzuführen. Das Übersetzungsverhältnis zwischen Vorspulwelle und Zahntrommel- Welle beim Vorspulbetrieb und beim Rückspulbetrieb kann jeweils verschieden sein, vorausgesetzt, daß die oben angegebenen Vorspul- und Rückspulbedingungen oder -beziehungen erfüllt sind.
Wenn mit der beschriebenen Konstruktion ein Vorspulbetrieb durchgeführt wird, dreht sich das Zahnrad 1 entgegen dem Uhrzeigersinn, wobei die Kupplungs-Zapfen 7 a der Einwegkupplung 7 gegen das Zahnrad 1 und die Aufnahmespule 2 einrücken. Letztere dreht sich daher mit dem Zahnrad 1, so daß der Filmstreifen aufgewickelt wird. Da die Drehzahl der Zahntrommel 4, die durch den aufgewickelten Film entgegen dem Uhrzeigersinn angetrieben wird, höher ist als diejenige des Zahnrads 3, das durch den Getriebemechanismus entgegen dem Uhrzeigersinn in Drehung versetzt wird, kann sich die Zahntrommel 4 gleichmäßig und leicht drehen, ohne daß dies eine Betätigung der Einwegkupplung 8 zur Folge hat. Da das Zahnrad 5 durch den Getriebemechanismus mit einer höheren Drehzahl als derjenigen der Vorratsspule 6 entgegen dem Uhrzeigersinn in Drehung versetzt wird, wird die Vorratsspule 6 durch den transportierten Filmstreifen gleichmäßig und leicht und ohne Betätigung der Einwegkupplung 9 mit einer Drehung entgegen dem Uhrzeigersinn mitgenommen.
Bei dem vor dem beschriebenen Vorspulbetrieb durchzuführenden Filmeinlegevorgang wird die Zahntrommel 4 mit dem Zahnrad 3 durch die Einwegkupplung 8 entgegen dem Uhrzeigersinn in Drehung versetzt, und zwar auf dieselbe Weise wie die Aufnahmespule 2, die durch Betätigung der Einwegkupplung 7 mit dem Zahnrad 1 entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht wird. Der Film wird somit mit einer Geschwindigkeit transportiert, die nicht größer ist als die Umfangsgeschwindigkeit der Aufnahmespule 2, so daß die vorher angegebene Bedingung ω 1 · D 2/D 4 ω 3 erfüllt ist. Wenn die Mantelfläche der sich mit vergleichsweise hoher Drehzahl drehenden Aufnahmespule 2 mit Fangelementen für die Perforationen des Filmstreifens versehen ist, läßt sich somit der Film einfach um die Aufnahmespule 2 herumwickeln. Beim Aufwickeln des Film um die Aufnahmespule 2 dreht sich die Zahntrommel 4 schneller entgegen dem Uhrzeigersinn als das Zahnrad 3, so daß zwischen beiden eine Relativbewegung auftritt. Wenn somit ein Relativbewegungs-Detektorelement, etwa ein Optokoppler oder ein Detektor zur Abnahme eines Ausgangssignals eines Filmzählers, vorgesehen ist, kann entsprechend dem Meßsignal für die Relativbewegung zwischen Zahntrommel 4 und Zahnrad 3 beim Filmeinlegevorgang eine vorbestimmte Zahl von Leer-Bildfeldern transportiert werden. Die Vorratsspule dreht sich beim Filmeinlegevorgang ebenfalls frei und ungehindert. Wie aus den vorstehenden Ausführungen hervorgeht, kann in die erfindungsgemäße Filmtransporteinrichtung ohne weiteres ein Film-Selbsteinlegesystem einbezogen werden.
Während des beschriebenen Rückspulvorgangs schaltet das Umschaltzahnrad 11 um, so daß sich die Zahnräder 1, 3 und 5 im Uhrzeigersinn drehen und die Kupplungs-Zapfen 9 a der Einwegkupplung 9 zwischen Zahnrad 5 und Rückwickelspule 6 einrücken. Die Vorratsspule 6 wird daher zum Rückspulen des Films mit dem Zahnrad 5 im Uhrzeigersinn gedreht. Da die Drehzahl der durch den rückgespulten Film im Uhrzeigersinn mitgenommenen Zahntrommel 4 nicht größer ist als diejenige des Zahnrads 3, kann sich die Zahntrommel 4 leicht und frei und ohne eine Betätigung der Kupplung 8 drehen. Ebenso wird die Aufnahmespule 2 durch den rückgespulten Film mit leichter Drehung und ohne Betätigung der Kupplung 7 mit einer Drehung im Uhrzeigersinn mitgenommen.
Die dargestellten Rückspulvorrichtungen sind so ausgelegt, daß bei Wechsel der Vorspuldrehung des Zahnrads 3 entgegen dem Uhrzeigersinn auf seine Rückspuldrehung im Uhrzeigersinn oder umgekehrt das Umschaltzahnrad 11 automatisch aus dem Vorspuleingriff in den Rückspuleingriff oder umgekehrt umgeschaltet wird. Wie erwähnt, ist der das Umschaltzahnrad 11 tragende Umschaltarm 12 gegenüber der Welle oder Achse der Zahntrommel 4, d. h. gegenüber dem auf letzterem montierten Zahnrad 3 verschwenkbar gelagert. Gemäß Fig. 4 ist zwischen dem Umschaltarm 12 und dem Zahnrad 3 eine Friktionsfeder 12′ angeordnet. Wenn sich daher das Zahnrad entgegen dem Uhrzeigersinn in Vorspulrichtung dreht, verlagert sich der Umschaltarm 12 aufgrund der Reibungskraft der Friktionsfeder 12′ entgegen dem Uhrzeigersinn, um das Umschaltzahnrad 11 bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 mit dem Schnellgangzahnrad 13 bzw. bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3 mit dem Zahnrad 5 in Eingriff zu bringen. Wenn sich das Zahnrad 3 im Uhrzeigersinn in Rückspulrichtung dreht, verlagert sich der Umschaltarm 12 im Uhrzeigersinn, so daß das Umschaltzahnrad 11 mit dem Synchronzahnrad 16 gemäß Fig. 1 bzw. mit dem Untersetzungszahnrad 18 gemäß Fig. 3 in Eingriff gelangt. Bei einer Drehrichtungsänderung des Zahnrades 3 verlagert sich somit das Umschaltzahnrad 11 automatisch. Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, ermöglicht die Erfindung ohne weiteres in vorteilhafter Weise die Verwendung einer Rückspulvorrichtung, bei welcher keine Vorbereitungsmaßnahmen, wie manuelles Umschalten des Umschaltzahnrads 11, Auskuppeln der Zahntrommel und Trennung der Aufspulwelle von der Aufnahmespule, erforderlich sind. Diese Merkmale sind für die Automatisierung des Kamerabetriebs von großem Vorteil. Um den beschriebenen Umschaltmechanismus beispielsweise selbsttätig von einem Vorspulbetrieb auf einen Rückspulbetrieb umschalten zu lassen, kann einfach die Drehrichtung des Antriebsmotors nach Maßgabe eines für eine plötzliche Änderung des Vorspulwiderstands nach dem vollständigen Herausziehen des Films aus der Patrone repräsentativen Meßsignals umgekehrt werden. Sowohl beim Vorspul- als auch beim Rückspulbetrieb drehen sich die Aufnahmespule 2 und das Zahnrad 1, die Zahntrommel 4 und das Zahnrad 3 bzw. die Vorratsspule 6 und die Rückwickelwelle bzw. das -zahnrad 5 jeweils in derselben Richtung. Infolgedessen kann der Film gleichmäßig und widerstandsarm und ohne übermäßige Zugbelastung vorgespult und rückgespult werden. Das Ende eines Vorspulbetriebs sowie das Auftreten einer abnormalen Zugspannung am Filmstreifen aufgrund eines Ausreißens von Perforationen lassen sich somit ohne weiteres feststellen. Diese beiden Erscheinungen können durch ein Meßsignal angezeigt werden, wobei ein für den Filmtransport verwendeter Antriebsmotor ohne weiteres abgestellt oder zum Rückspulen des Films reversiert werden kann. Derselbe Zweck kann auch in wesentlich genauerer Weise als bei den bisherigen Filmtransporteinrichtungen mittels einer Vorrichtung erfüllt werden, welche einen solchen abnormalen Betriebszustand der Filmtransporteinrichtung in Abhängigkeit von Änderungen des Laststroms des Motors feststellt.
Bei den motorgetriebenen Ausführungsformen der Filmtransporteinrichtung gemäß der Zeichnung dient die Aufnahmespule 2 als Motorgehäuse, wobei die Drehung eines auf der Motorwelle sitzenden Zahnrads 21 auf das Zwischenzahnrad 10 und sodann zum Zahnrad 1 auf der Aufspulwelle zum Zahnrad 3 auf der Zahntrommel-Welle und zum Zahnrad 5 auf der Rückspulwelle übertragen wird. Auf diese Weise lassen sich mit einem Motor die Aufspul- und Rückspulvorgänge einfach und einwandfrei durchführen. Die Filmtransporteinrichtung kann somit in ihren Abmessungen insgesamt verkleinert werden, während die Belastung der eingebauten Stromversorgungsbatterie im Vergleich zu den bisherigen Konstruktionen wesentlich herabgesetzt werden kann.
In den Fig. 5 und 6 ist eine andere Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Diese Ausführungsform umfaßt miteinander verbundene, auf einer Vorspulwelle montierte Zahnräder 101 und 101′, eine einen Motor als Antriebskraftquelle enthaltende Aufnahmespule 102, miteinander verbundene und auf der Welle oder Achse einer Zahntrommel 104 sitzende Zahnräder 103 und 103′, ein an der Rückspulwelle montiertes Zahnrad 105 und eine (Filmpatronen)- Kupplung, d. h. eine Vorratsspule 106, die mit der Achse oder Welle einer Filmpatrone zusammenzugreifen vermag.
Gemäß Fig. 6 sind zwischen den genannten Zahnrädern sowie der Spule bzw. Zahntrommel Einwegkupplungen 107, 108 und 109 vorgesehen, die durch Kupplungs-Zapfen 107 a, 108 a bzw. 109 a in von schrägen Kupplungsflächen umrissenen Kupplungsausnehmungen an den Innenflächen der Zahnräder 101, 103 bzw. 105 sowie Außenumfangs-Kupplungsteile der Aufnahmespule 102, der Zahntrommel 104 und der Vorratsspule 106 gebildet werden. Die zwischen dem Zahnrad 101 und der Aufnahmespule 102 vorgesehene Einwegkupplung 107 sowie die zwischen dem Zahnrad 103 und der Zahntrommel 104 vorgesehene Einwegkupplung 108 besitzen den im folgenden beschriebenen Aufbau. Wenn sich die Zahnräder 101, 103 gegenüber der Aufnahmespule 102 bzw. der Zahntrommel 104 entgegen dem Uhrzeigersinn drehen, werden die Kupplungs-Zapfen 107 a bzw. 108 a durch die schrägen Kupplungsflächen der Zahnräder 101 bzw. 103 beaufschlagt und in feste Anlage gegen die äußeren Kupplungsteile der Aufnahmespule 102 und der Zahntrommel 104 gebracht, so daß die Zahnräder 101 bzw. 103 und die Aufnahmespule 102 bzw. die Zahntrommel 104 jeweils drehfest miteinander verbunden sind. Wenn die Zahnräder 101, 103 diese Drehung nicht durchführen, bewegen sich die Kupplungs-Zapfen 107 a, 108 a frei in den Kupplungsräumen bzw. -ausnehmungen, so daß die Zahnräder 101 bzw. 103 von Aufnahmespule 102 bzw. Zahntrommel 104 getrennt sind. Die zwichen dem Zahnrad 105 und der Vorratsspule 106 angeordnete Einwegkupplung 109 besitzt eine am Zahnrad 105 vorgesehene Kupplungsschrägfläche, deren Neigungsrichtung derjenigen der Einwegkupplungen 107 und 108 entgegengesetzt ist. Wenn sich das Zahnrad 105 gegenüber der Vorratsspule 106 im Uhrzeigersinn dreht, sind diese beiden Teile drehfest miteinander verbunden. Andernfalls können sich Zahnrad 105 und Vorratsspule 106 unabhängig voneinander drehen. Die beschriebenen Einwegkupplungen 107, 108 und 109 sind allerdings nicht auf die dargestellte Konstruktion beschränkt; selbstverständlich können sie auch Kupplungsschrägflächen an der Seite der jeweiligen Spule bzw. Zahntrommel aufweisen oder aus einer Sperrklinken-Konstruktion bestehen.
Die Zahnräder 101 und 101′, 103 und 103′ sowie 105 sind sämtlich mit einem Zahnrad 110 verbunden, das an der Welle eines in der Aufnahmespule 102 untergebrachten Motors montiert ist. Die Drehung des Zahnrads 110 wird über ein Vorgelege von Untersetzungszahnrädern 111 auf ein Zwischenzahnrad 112 und sodann über ein Vorgelege aus Übertragungszahnrädern 113 auf das Zahnrad 105 übertragen. Die Antriebskraftübertragung vom Zwischenzahnrad 112 auf die Zahnräder 101, 101′ sowie die Zahnräder 103, 103′ geschieht wie folgt: Während eines Vorspulvorgangs wird ein Umschaltzahnrad 115, das mittels einer Welle oder Achse an einem um die Welle des Zwischenzahnrads 112 drehbaren Umschaltarm 114 montiert ist und mit dem Zwischenzahnrad 112 kämmt, mit dem Zahnrad 101′ in Eingriff gebracht, während die Zahnräder 101, 103 durch ein anderes Zwischenzahnrad 116 drehfest miteinander verbunden sind. Während eines Rückspulvorgangs wird das Umschaltzahnrad 115 mit dem Zahnrad 103′ in Eingriff gebracht, um die Antriebskraft vom Zahnrad 103 auf das Zahnrad 101 zu übertragen.
Der Einrückzustand des Umschaltzahnrads 115 wird automatisch vom Vorspulzustand in den Rückspulzustand und umgekehrt umgeschaltet, indem die Drehrichtung des Antriebsmotors entsprechend umgekehrt wird. In Fig. 5 und 6 ist das Umschaltzahnrad 115 in seinem Einrückzustand beim Rückspulvorgang dargestellt. Wenn sich das Zwischenzahnrad 112 bei der Drehung des Antriebsmotors in Vorspulrichtung bzw. entgegen dem Uhrzeigersinn dreht, wirken sein Zahndruck sowie eine Gegenwirkkraft der Zähne des Zahnrads 103′ in der Weise, daß das Umschaltzahnrad 115 vom Zahnrad 103′ getrennt wird. Das Zahnrad 103′ und das Umschaltzahnrad 115 können sich somit leicht voneinander trennen, wobei der Umschaltarm 114 entgegen dem Uhrzeigersinn verdreht wird, und zwar unter der durch das sich drehende Zwischenzahnrad 112 auf ihn einwirkenden Reibungskraft sowie der Antriebskraft, die von einem Wellentragteil des Umschaltzahnrads 115 von den Zähnen des Zwischenzahnrads 112 über die Zähne des Umschaltzahnrads 115 abgenommen wird. Infolgedessen gelangt das Umschaltzahnrad 115 in Eingriff mit dem Zahnrad 101′. Hierauf wirken der Zahndruck des Zwischenzahnrads 112 und die Gegenwirkkraft der Zähne des Zahnrads 101′ so, daß der Eingriff des Umschaltzahnrads 115 mit den Zahnrädern 112 und 101′ verstärkt wird und sich diese Zahnräder daher nicht voneinander trennen können. Bei der Umkehrung der Drehrichtung des Antriebsmotors für den Antrieb des Zwischenzahnrads 112 in Rückspulrichtung bzw. Uhrzeigersinn wird das Umschaltzahnrad 115 auf die beschriebene Weise leicht aus dem Zahnrad 101′ ausgerückt, so daß das Umschaltzahnrad 115 wieder in den in Fig. 5 und 6 dargestellten Einrückzustand zurückkehrt.
Die Zahnräder 101 und 101′, 103 und 103′ sowie 105 sind durch den beschriebenen Getriebemechanismus wirkungsmäßig miteinander verbunden. Die Ausführungsform gemäß Fig. 5 und 6 ist so ausgelegt, daß alle Zahnräder 101 und 101′, 103 und 103′ sowie 105 bei einem Vorspulvorgang entgegen dem Uhrzeigersinn und bei einem Rückspulvorgang im Uhrzeigersinn in Drehung versetzt werden. Der beschriebene Getriebemechanismus ist so ausgelegt, daß diese drei Zahnradsätze mit den im folgenden angegebenen Übersetzungsverhältnissen antreibbar sind.
Bei einem Vorspulvorgang (Filmtransport) werden die Zahnräder 103 und 103′ mit einer Drehzahl nicht höher als derjenigen der durch den auf die Aufnahmespule 102 aufgespulten Film in Drehung versetzten Zahntrommel 104 angetrieben, wobei die Aufnahmespule 102 ihrerseits durch die Zahnräder 101, 101′ in Drehung versetzt wird. Das Zahnrad 105 dreht sich mit einer Drehzahl, die nicht niedriger ist als diejenige der ebenfalls vom Filmstreifen mitgenommenen Vorratsspule 106. Bei einem Rückspulvorgang drehen sich die Zahnräder 103, 103′ mit einer Drehzahl, die nicht niedriger ist als diejenige der Zahntrommel 104, die von dem auf die Vorratsspule 106 rückgespulten Filmstreifen mitgenommen wird, wobei die Vorratsspule 106 ihrerseits über das Zahnrad 105 angetrieben wird. Das Zahnrad 101 dreht sich mit einer Drehzahl, die nicht niedriger ist als diejenige der ebenfalls vom Filmstreifen mitgenommenen Aufnahmespule 102.
Nachstehend sei folgendes vorausgesetzt: l 1 = Drehzahl der Zahnräder 101, 101′, ω 3 = Drehzahl der Zahnräder 103, 103′, ω 5 = Drehzahl des Zahnrads 105, D 2 = Durchmesser des Filmwickels auf der Aufnahmespule 102, D 4 = Durchmesser der Zahntrommel 104 und D 6 = Durchmesser des Filmwickels auf der Vorratsspule 106. Bei einem Vorspulvorgang bestimmt sich die Beziehung zwischen diesen Bauteilen nach folgenden Formeln:
ω 1 · D 2/D 4 ω 3 und ω 1 · D 2/D 6 ω 5, d. h. ω 1/ω 3 D 4/D 2 und ω 1/ω 5 D 6/D 2 oder ω 3/ω 5 D 6/D 4.
Um diese Beziehung bei einem Vorspulvorgang konstant zu halten, ist es erforderlich, das Drehzahlverhältnis ω 1/ω 3 zwischen den Zahnrädern 103 und 103′ bzw. das Zähnezahlverhältnis Z 3/Z 1 zwischen den Zahnrädern 103 und 101 bei der Ausführungsform gemäß Fig. 5 und 6 auf einer Größe zu halten, die gleich groß oder größer ist als das Durchmesserverhältnis zwischen der Zahntrommel 104 und der Aufnahmespule in unbewickeltem Zustand, weil der im Verlauf des Filmtransports sich vergrößernde Filmwickeldurchmesser D 2 auf der Aufnahmespule 102 in der Anfangsphase des Filmtransportvorgangs, d. h. bei unbewickelter Aufnahmespule 102, minimal ist. Das Drehzahlverhältnis ω 1/ω 5 zwischen den Zahnrädern 101, 101′ und dem Zahnrad 105 bzw. das Zähnezahlverhältnis Z 5/Z 1′ zwischen den Zahnrädern 105 und 101′ muß andererseits auf einer Größe gehalten werden, die gleich groß oder kleiner ist als das Durchmesserverhältnis zwischen der unbewickelten Vorratsspule 106 und dem größten Durchmesser des Filmwickels auf der Aufnahmespule 102, weil der Durchmesser D 6 der Vorratsspule 106 nach dem vollständigen Abziehen des Filmstreifens von ihr, d. h. am Ende eines Filmtransportvorgangs, am kleinsten ist, während der Filmwickeldurchmesser D 2 auf der Aufnahmespule 102 dabei den größten Wert besitzt. Wenn die Drehzahlverhältnisse l 1/ω 3, ω 1/ω 5 auf die genannte Weise eingestellt sind, stellt sich das Drehzahlverhältnis ω 3/ω 5 der Zahnräder 103, 103′ zum Zahnrad 105 naturgemäß auf eine Größe ein, die gleich groß oder kleiner ist als das Durchmesserverhältnis zwischen der unbewickelten Vorratsspule 106 und der Zahntrommel 104.
Die Beziehung zwischen den genannten Bauteilen bei einem Rückspulvorgang, bei dem sich die Zahnräder 101 und 101′, 103 und 103′ sowie 105 entgegengesetzt zur Drehrichtung beim Vorspulvorgang drehen, bestimmt sich durch die folgenden Formeln:
ω 5 · D 6/D 4 ω 3 und l 5 · D 6/D 2 ω 1, d. h. ω 3/ω 5 D 6/D 4 und ω 1/ω 5 D 6/D 2.
Um diese Beziehung während des Rückspulvorgangs konstant zu halten, müssen das Drehzahlverhältnis ω 3/ω 5 der Zahnräder 103, 103′ zum Zahnrad 105 bzw. das Zähnezahlverhältnis Z 5/Z 3′ zwischen den Zahnrädern 105 und 103 bei der Ausführungsform gemäß Fig. 5 und 6 sowie das Drehzahlverhältnis ω 1/ω 5 zwischen den Zahnrädern 101, 101′ und dem Zahnrad 105 auf andere Größen oder Werte als beim Vorspulvorgang eingestellt werden. Das Drehzahlverhältnis ω 3/ω 5 muß nämlich auf eine Größe eingestellt werden, die gleich groß oder größer ist als das Verhältnis zwischen dem maximalen Filmwickeldurchmesser auf der Vorratsspule 106 und dem Durchmesser der Zahntrommel 104, während das Drehzahlverhältnis ω 1/ω 5 mit einer Größe gewählt werden muß, die gleich groß oder größer ist als das Verhältnis zwischen dem größten Filmwickeldurchmesser auf der Vorratsspule 106 und dem Durchmesser der Aufnahmespule 102 im unbewickelten Zustand. Das Drehzahlverhältnis zwischen den Zahnrädern 101, 101′ und den Zahnrädern 103, 103′ wird so eingestellt, daß es der Vorspulbedingung ω 1/ω 3 = Z 3/Z 1 D 4/D 2 genügt und sich die oben angegebene Beziehung beim Rückspulvorgang nicht ändert. Wenn daher die oben angegebene Beziehung und die Rückspulbedingung ω 3/ω 5 = Z 5/Z 3′ D 6/D 4 erfüllt sind, ist auch die Bedingung ω 1/ω 5 D 6/D 2 erfüllt.
Die Arbeitsweise der vorstehend beschriebenen Filmtransporteinrichtung ist dieselbe wie bei den beiden zuerst beschriebenen Ausführungsformen. Wenn bei der Ausführungsform gemäß Fig. 5 und 6 ein Rückspulvorgang abläuft, so daß der Filmstreifen zunächst von der Aufnahmespule 102 und sodann von der Zahntrommel 104 abgezogen wird, werden beide Teile nicht mehr vom Filmstreifen mitgenommen. Infolgedessen ändern sich die Relativdrehzahlen von Aufnahmespule 102 und Zahntrommel 104 gegenüber den Zahnrädern 101, 101′ und dem Zahnrad 102. Wenn diese Änderung der Relativdrehzahlen durch eine Meßfühler- oder Detektoreinheit, wie einen Optokoppler, festgestellt wird, um den Abschluß des Rückspulvorgangs anzuzeigen oder den Antriebsmotor im Fall einer motorgetriebenen Filmtransporteinrichtung abzuschalten, kann der in der Patrone untergebrachte Filmstreifen so weit zurückgespult werden, daß der Filmanfang noch aus der Patrone herausragt.
Beim beschriebenen Getriebemechanismus ist die Umschalteinrichtung aus dem Umschaltzahnrad 115 so ausgelegt, daß das Drehzahlverhältnis der Zahnräder 101, 101′ bzw. 103, 103′ zum Zahnrad 110 bei einem Vorspulvorgang von demjenigen bei einem Rückspulvorgang verschieden ist, während das Drehzahl- bzw. Übersetzungsverhältnis zwischen den Zahnrädern 105 und 110 im Vorspulvorgang dasselbe ist wie beim Rückspulvorgang. Die Absolutgröße von ω 5 unter Vorspulbedingungen ω 1/ω 5 D 6/D 2 und ω 3/ω 5 D 6/D 4 sowie unter Rückspulbedingungen ω 1/ω 5 D 6/D 2 und ω 3/ω 5 D 6/D 4 ist daher bei einem Vorspulvorgang für gewöhnlich der betreffenden Absolutgröße beim Rückspulvorgang gleich. Beim Umschalten der Getriebe-Umschalteinrichtung vergrößert sich also das Übersetzungsverhältnis der Zahnräder 101, 101′; 103, 103′. Dieser Getriebemechanismus ist also nicht mit einer Abnahme der Rückspulgeschwindigkeit und damit einer Verlängerung der Rückspulzeit behaftet, und zwar im Gegensatz zu einem ähnlichen Mechanismus, bei dem die Getriebe-Umschalteinrichtung so angeordnet ist, daß das Übersetzungsverhältnis der Zahnräder 101, 101′; 103, 103′ unveränderbar bleibt, während das entsprechende Verhältnis des Zahnrads 105 veränderlich ist. Da das Umschaltzahnrad 115 zur Änderung der Filmtransportgeschwindigkeit wechselweise mit den Zahnrädern 101, 101′ sowie den Zahnrädern 103, 103′ in Eingriff bringbar ist, braucht kein zusätzliches Zahnradvorgelege zur Herabsetzung der Filmtransportgeschwindigkeit vorgesehen zu sein. Dieses Merkmal erlaubt einen einfacheren Aufbau der Filmtransporteinrichtung, eine Verbesserung ihres Kraftübertragungswirkungsgrads sowie eine Herabsetzung des Stromverbrauchs einer als Antriebskraftversorgung dienenden Batterie.
Wenn die Zahnräder 101, 101′ aus denselben Zahnrädern bestehen, werden die Vorspulbedingungen durch ω 1/ω 3 = Z 3/Z 1 = D 4/ D 2, ω 3/ω 5 = Z 5/Z 3 = D 6/D 4 und die Rückspulbedingungen durch ω 1/l 3 = Z 3/Z 1 = D 4/ D 2, ω 3/ω 5 = Z 5/Z 3′ = /D 4 erfüllt (worin bedeuten: D 2 = Durchmesser der Aufnahmespule im unbewickelten Zustand; D 6 und = Durchmesser der Vorratsspule 106 im unbewickelten Zustand bzw. größter Filmwickeldurchmesser auf der Vorratsspule 106). Das Zähnezahlverhältnis zwischen den Zahnrädern 103 und 103′ kann somit der Formel Z 3/Z 3′ / D 6 genügen. Wenn die Zahnräder 103, 103′ aus denselben Zahnrädern bestehen, werden die Vorspulbedingungen durch ω 1/ω 3 = Z 3/Z 1 = D 4/D 2, ω 1/ω 5 = Z 5/Z 1′ = D 6/ und die Rückspulbedingungen durch ω 1/ω 3 = Z 3/Z 1 = D 4/ D 2, ω 1/ω 5 = Z 5/Z 1 = / D 2 erfüllt (worin den größten Durchmesser des Filmwickels auf der Aufnahmespule 102 bedeutet). Das Zähnezahlverhältnis der Zahnräder 101 und 101′ kann demzufolge der Formel bzw. Bedingungen Z 1/Z 1′ D 6 · D 2/ · genügen. Eine der Gruppen der Zahnräder 101, 101′; 103, 103′ kann somit aus denselben (jeweils anderen) Zahnrädern bestehen.
Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform der Erfindung kann der Film somit gleichmäßig und leichtgängig, d. h. mit geringem Kraftaufwand transportiert und rückgespult werden, so daß sich die Film-Transport- und -Rückspulvorgänge ohne weiteres mit Hilfe eines Antriebsmotors vollautomatisch durchführen lassen. Die Erfindung gewährleistet weiterhin eine Vereinfachung des Aufbaus der Filmtransporteinrichtung unter Herabsetzung ihres Energiebedarfs sowie eine Verringerung von Abmessungen und Gewicht der Einrichtung.
Die Erfindung ist selbstverständlich auch auf ein manuelles Filmtransportsystem mit einem Filmtransport- bzw. Aufzughebel oder auf einen Drehkraft-Übertragungsmechanismus für die Vorspulwelle, die Zahntrommel-Welle und die Rückspulwelle anwendbar, der anstelle eines Zahnradvorgeleges ein endloses Übertragungselement aufweist. Die Erfindung läßt sich außerdem so abwandeln, daß die Drehrichtung der Vorspulwelle beim Vorspule- bzw. Filmtransportvorgang von der Drehrichtung im Rückspulvorgang verschieden ist. Weiterhin ist sie auf eine Kamera anwendbar, bei welcher zuerst ein Filmstreifen auf eine Aufnahmespule aufgespult und dann nacheinander Aufnahmen gemacht werden und dabei der Filmstreifen zur Vorratsspule rückgespult wird.
Im folgenden sind die vorstehend beschriebenen Eigenschaften der Filmtransporteinrichtung für Kameras zusammengefaßt.
  • 1. Bei einer bisherigen Filmtransporteinrichtung für Kameras ändert sich die Filmtransportlänge pro Drehwinkeleinheit der Aufnahmespule aufgrund ihrer Durchmesservergrößerung im Verlauf des Filmtransportvorgangs, während sich der Durchmesser der Zahntrommel- Welle nicht ändert. Zum Ausgleich für diesen Unterschied zwischen den Drehwinkelgraden dieser Wellen ist an der Vorspulwelle eine Reibungskupplung vorgesehen. Der Reibungswiderstand dieser Reibungskupplung wirkt dabei dem Vorspul- bzw. Transportvorgang entgegen, so daß hierfür ein größeres Drehmoment erforderlich ist.
  • Die erfindungsgemäße Filmtransporteinrichtung verwendet dagegen keine Reibungskupplung, so daß das Filmtransportdrehmoment niedrig ist. Demzufolge kann ein kleinerer Antriebsmotor mit geringerem Strombedarf verwendet werden.
  • 2. Bei der erfindungsgemäßen Filmtransporteinrichtung wird die Zahntrommel ebenfalls in Vorspul- bzw. Transportrichtung angetrieben. Wenn daher der Filmanfang mit den Zähnen der Zahntrommel in Eingriff gelangt, wird der Film durch letztere transportiert.
  • Diese Filmtransporteinrichtung eignet sich daher vorteilhaft für das automatische Einlegen bzw. "Einfädeln" eines Filmstreifens.
  • 3. Wenn sich im Verlauf des Filmtransportvorgangs die in der Patrone verbliebene Filmrestmenge verkleinert, wird der Winkel, unter welchem der Film in den Patronenschlitz einläuft, wesentlich kleiner als 180°, so daß sich der Auszieh- bzw. Transportwiderstand aufgrund der Reibung im Patronenschlitz vergrößert. Hierdurch kann der Transportvorgang behindert oder in manchen Fällen sogar der Film beschädigt werden. Bei der erfindungsgemäßen Einrichtung kann die Rückspulwelle sogar beim Vorspulbetrieb gedreht werden. Die Welle oder Achse der Filmpatrone wird aufgrund der Drehung der Rückspulwelle in Drehung versetzt, so daß sich der Reibungswiderstand am Patronenschlitz verkleinert. Auf diese Weise lassen sich die vorstehend geschilderten Mängel der bisherigen Filmtransporteinrichtungen vermeiden.
  • 4. Zur Einleitung eines Rückspulvorgangs bei einer bisherigen Filmtransporteinrichtung ist es nötig, die Zahntrommel aus dem Kraftübertragungssystem auszuschalten. Bei der erfindungsgemäßen Filmtransporteinrichtung wird dagegen die Zahntrommel sowohl in Vorwärtsrichtung als auch in Rückwärtsrichtung mit Drehung angetrieben, so daß ein derartiges Auskuppeln nicht erforderlich ist. Die entsprechende Kamera läßt sich somit bequem und unter Vermeidung etwaiger Bedienungsfehler auch durch Anfänger betätigen.
  • Die erfindungsgemäße Einrichtung kann insbesondere sehr vorteilhaft als automatische Filmtransport- und- rückspuleinrichtung eingesetzt werden, welche das Ende eines Filmtransportvorgangs beispielsweise aufgrund eines Anstiegs des Transportwiderstands feststellt und hierauf automatisch auf den Rückspulvorgang umschaltet.
  • 5. Um bei der bisherigen Einrichtung dieser Art von Filmtransport auf Filmrückspulung umzuschalten, muß ein sich drehender Filmtransportteil vom Kraftübertragungssystem getrennt werden, während eine antriebsfreie Rückspulwelle mit dem Kraftübertragungssystem verbunden werden muß. Diese umständliche Bedienung entfällt bei der erfindungsgemäßen Einrichtung, so daß die damit ausgerüstete Kamera auch von Anfängern einfach und fehlerfrei zu bedienen ist.
  • 6. Bei einem Rückspulvorgang wird bei der erfindungsgemäßen Filmtransporteinrichtung die Welle der Zahntrommel durch die Antriebskraftquelle angetrieben, während die Zahntrommel selbst wegen der Einwegkupplung nicht angetrieben, sondern nur vom Film mitgenommen wird. Wenn daher der Filmstreifen kurz vor Abschluß des Rückspulvorgangs von der Zahntrommel abläuft, bleibt letztere stehen. Wenn somit mittels einer Einrichtung zur Feststellung des Zahntrommelstillstands der Rückspulvorgang augenblicklich beendet wird, kann verhindert werden, daß der Filmanfang in die Filmpatrone hineingezogen wird. Als entsprechende Detektoreinrichtung kann eine Kombination aus einer auf einem verlängerten Abschnitt der Zahntrommelwelle montierten Schlitzscheibe und einem Optokoppler zur Feststellung der Drehung der Schlitzscheibe verwendet werden.
In den Fig. 7 und 8 ist noch eine weitere Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht.
Die Filmtransporteinrichtung gemäß Fig. 7 und 8 umfaßt eine mit der Spule einer Filmpatrone verbindbare Kupplungsachse 23, ein an seinem freien Ende mit einer Andruckrolle 24 a versehenes erstes Filmtransport-Leitelement 24, welches den Filmanfang auf die Mantelfläche einer Aufnahmespule 2 zu führen und gegen diese anzudrücken vermag, und ein ebenfalls am freien Ende mit Andruckrollen 25 a, 25 a′ versehenes Filmtransport-Leitelement 25, welches gleichfalls den Filmanfang an die Mantelfläche der Aufnahmespule 2 heranführt und andrückt. Bei der Drehung der Zahntrommel 4 wird ein in die Kamera eingelegter, ein Stück aus der Patrone herausgezogener und mit dem Anfangsstück in die Zahntrommel 4 eingehängter Filmstreifen durch den Eingriff der Zähne der Zahntrommel 4 in die Filmperforationen zur Aufnahmespule 2 transportiert und dabei aufgrund der Reibung zwischen den beiden Leitelementen 24, 25 und der Mantelfläche der Aufnahmespule 2 selbsttätig auf letztere aufgewickelt. Um den Film störungsfrei und ohne Lockerheit auf die Aufnahmespule 2 aufzuwickeln, muß deren Umfangsgeschwindigkeit größer sein als die Geschwindigkeit des durch die Zahntrommel 4 transportierten Films. Wenn dabei die Drehzahl der Aufnahmespule 2 konstant ist, erhöht sich ihre Abzieh- bzw. Transportgeschwindigkeit allmählich aufgrund des sich vergrößernden Filmwickeldurchmessers auf ihr. Die Erfindung ermöglicht also mit geringem Widerstand einen Ausgleich des Unterschieds zwischen der Abziehgeschwindigkeit der Aufnahmespule 2 und der Geschwindigkeit des Filmtransports durch die angetriebene Zahntrommel 4.
Abschließend sind einige Abwandlungen oder Anwendungsarten der erläuterten Ausführungsformen der Erfindung beschrieben.
  • 1. Eine Aufnahme- und eine Vorratsspule sind jeweils über eine Einwegkupplung mit einem Antrieb verbunden; das Kraftübertragungs- bzw. Übersetzungsverhältnis wird zwischen dem Vorspul- und dem Rückspulvorgang geändert (vgl. dargestellte Ausführungsformen).
  • 2. Eine Aufnahmespule ist mittels einer Reibungskupplung und einer Rückspulwelle unmittelbar mit einem Antrieb verbunden; das Übersetzungsverhältnis wird zwischen dem Vorspul- und dem Rückspulvorgang geändert.
  • 3. Eine Vorspulwelle ist unmittelbar und eine Rückspulwelle über eine Reibungskupplung mit einem Antrieb verbunden; das Übersetzungsverhältnis wird zwischen dem Vorspul- und dem Rückspulvorgang geändert.
  • 4. Eine Vorspulwelle ist über eine Reibungskupplung und eine Rückspulwelle über eine Einwegkupplung mit einem Antrieb verbunden. Das Übersetzungsverhältnis dieser Wellen bleibt bei Vorspul- und Rückspulvorgang unverändert.
  • 5. Eine Vorspulwelle und eine Rückspulwelle sind jeweils über eine Einwegkupplung bzw. eine Reibungskupplung mit einem Antrieb verbunden. Das Übersetzungsverhältnis dieser Wellen bleibt bei Vorspul- und Rückspulvorgang unverändert.

Claims (1)

  1. Filmtransporteinrichtung in einer motorbetriebenen Kamera, für den Filmtransport von einer Vorratsspule (6) zu einer Aufnahmespule (2) im Vorspulbetrieb und von der Aufnahmespule (2) zur Vorratsspule (6) im Rückspulbetrieb, mit einer zwischen diesen beiden Spulen (2, 6) angeordneten und in die Perforationen des Films eingreifenden Zahntrommel (4), sowie mit einer Einrichtung zur Ankopplung der Motorwelle (M) an die Aufnahmespule (2) sowie an die Zahntrommel (4) beim Vorspulbetrieb und zur Ankopplung der Motorwelle (M) ausschließlich an die Vorratsspule (6) im Rückspulbetrieb, wobei zwischen der Motorwelle (M) und der Aufnahmespule (2) eine Einweg-Kupplung (7) und zwischen der Motorwelle (M) und der Zahntrommel (4) einerseits sowie zwischen der Motorwelle (M) und der Vorratsspule (6) andererseits je eine weitere Kupplung (8, 9) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß
    • a) diese beiden weiteren Kupplungen zwischen der Motorwelle (M) und der Zahntrommel (4) sowie zwischen der Motorwelle (M) und der Vorratsspule (6) als Einweg- Kupplungen (8, 9) ausgeführt sind und in voneinander unterschiedlichen, durch den Vorspulbetrieb oder durch den Rückspulbetrieb festgelegten Drehrichtungen greifen,
    • b) die Einweg-Kupplungen (8, 7) zwischen der Motorwelle (M) und der Zahntrommel (4) sowie zwischen der Motorwelle (M) und der Aufnahmespule (2) dagegen in der gleichen, durch den Vorspulbetrieb festgelegten Drehrichtung greifen,
    • c) die Einweg-Kupplung (8) zwischen der Motorwelle (M) und der Zahntrommel (4) als Überholkupplung ausgeführt ist und eine höhere Drehzahl zuläßt als die Drehzahl, die durch das Antriebszahnrad (3) der Zahntrommel (4) vorgegeben ist,
    • d) zu Beginn des Vorspulbetriebs die Zahntrommel (4) mit einer geringeren Umfangsgeschwindigkeit angetrieben wird als die Aufnahmespule (2) und den Film in Richtung der Aufnahmespule (2) mit einer geringeren Geschwindigkeit transportiert als während des Vorspulbetriebes,
    • e) der Filmanfang von der Aufnahmespule (2) eingefangen wird und nachfolgend die Zahntrommel (4) vermittels des Films mit einer erhöhten Drehzahl angetrieben wird, welche durch die Drehung der Aufnahmespule (2) vorgegeben ist,
    • f) am Ende des Vorspulbetriebes als Folge eines Anstiegs in der Film-Zugspannung ein auf der Antriebswelle der Zahntrommel (4) angebrachter und gegenüber dieser frei drehbarer Umschaltarm (12) verschwenkt und dabei die Zahntrommel (4) sowie die Aufnahmespule (2) von der Motorwelle (M) getrieblich abtrennt, die Motorwelle (M) mit der Vorratsspule (6) dagegen getrieblich verbindet, wobei die Vorratsspule (6) während des Rückspulbetriebes durch die Motorwelle (M) mit einer höheren Drehzahl als der Drehzahl der Aufnahmespule (2) während des Vorspulbetriebes und in zu dieser entgegengesetzt gerichteter Drehrichtung angetrieben wird.
DE19813148783 1980-12-09 1981-12-09 Filmtransportvorrichtung fuer eine photographische kamera Granted DE3148783A1 (de)

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