DE3148783C2 - - Google Patents
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- G03B—APPARATUS OR ARRANGEMENTS FOR TAKING PHOTOGRAPHS OR FOR PROJECTING OR VIEWING THEM; APPARATUS OR ARRANGEMENTS EMPLOYING ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ACCESSORIES THEREFOR
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- G03B17/42—Interlocking between shutter operation and advance of film or change of plate or cut-film
- G03B17/425—Interlocking between shutter operation and advance of film or change of plate or cut-film motor drive cameras
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Description
Die Erfindung betrifft eine Filmtransporteinrichtung nach
dem Oberbegriff des Patentanspruches.
Eine bestehende Filmtransporteinrichtung verwendet einen
Zahntrommelantrieb, bei dem ein zu transportierender Film
durch eine Zahntrommel jedesmal um ein vorbestimmtes Stück
entsprechend einem Bildfeld weitertransportiert und bei
gleichzeitiger Drehung von Zahntrommel und Aufnahmespule
auf letztere aufgewickelt wird. Eine andere bestehende
Filmtransporteinrichtung hat eine antriebslose Zahntrommel,
so daß der Filmtransport durch Antrieb der Aufnahmespule
erfolgt, während die Zahntrommel nur zur Bestimmung
der Transportlänge des Films dient. Bei der zuerst
genannten Einrichtung ist eine Reibungskupplung zwischen
einer Vorspulwelle und der Aufnahmespule vorgesehen,
um den bei sich änderndem Durchmesser des Filmwickels
auf der Aufnahmespule auftretenden Unterschied in den
Filmtransportgeschwindigkeiten oder -längen von Zahntrommel
und Aufnahmespule auszugleichen. Eine solche
Reibungskupplung vergrößert
aber nicht nur den Filmtransportwiderstand, sondern gestaltet
auch den Filmtransportvorgang instabil. Insbesondere
wenn der Filmtransport mittels eines Motors erfolgt,
bedingt die Vergrößerung dieses Widerstands einen erhöhten
Stromverbrauch des Motors; außerdem muß dabei
die Leistung des Motors unter Vergrößerung seiner Abmessungen
erhöht werden, was der Miniaturisierung der
Kamera zuwiderläuft. Zudem hat der instabile Filmtransport
nachteilige Auswirkungen auf einen Kameramechanismus
mit automatischer Filmeinlege- bzw. Selbstladeeinrichtung.
Bei der zweitgenannten Einrichtung wird
andererseits keine Reibungskupplung verwendet, vielmehr
wird der Film transportiert und aufgewickelt, indem er
durch die Aufnahmespule abgezogen wird. Der Filmabziehwinkel
ändert sich dabei in Abhängigkeit von der Durchmesseränderung
des Filmwickels auf der Spule. Mit zunehmendem
Filmwickeldurchmesser vergrößert sich auch
der Transportwiderstand. Da der eingelegte Film zudem
nicht durch Drehung der Zahntrommel transportiert wird,
ist die Verwendung einer automatischen Filmeinlege- bzw.
Selbstladeeinrichtung schwierig. Dies stellt einen großen
Nachteil einer solchen Filmtransporteinrichtung dar.
Im folgenden sind diese beiden bisherigen Filmtransporteinrichtungen
in Verbindung mit dem Filmrückspulvorgang
beschrieben. Bei der erstgenannten Filmtransporteinrichtung
unter Verwendung der angetriebenen Zahntrommel muß
vor dem Rückspulen die Zahntrommel in einen frei drehbaren
Zustand gebracht werden. Bei der zweitgenannten
Filmtransporteinrichtung mit mitgenommener Zahntrommel
und z. B. einem Aufzughebel muß andererseits vor dem Rückspulen
die Verbindung zwischen der Vorspulwelle und der
Aufnahmespule mittels einer speziellen Einrichtung
unterbrochen werden. Dieser letztere Vorbereitungsschritt
muß auch bei der zuerst beschriebenen Filmtransporteinrichtung
vorgenommen werden. Zum Rückspulen
des Films ohne diese Vorbereitungsmaßnahmen müßte eine
Reibungskupplung zwischen der Vorspulwelle und der Aufnahmespule
vorgesehen sein, um letztere durchrutschen zu lassen. Dabei
vergrößert sich jedoch die Rückspulbelastung erheblich,
so daß der Stromverbrauch der motorgetriebenen
Rückspulvorrichtung entsprechend ansteigt. Infolgedessen
benötigt der Motor eine höhere Leistung, die seine
Abmessungen vergrößert und einer Miniaturisierung zuwiderläuft.
In beiden bisherigen Filmtransporteinrichtungen, die
mit in Patrone konfektioniertem Film arbeiten, vergrößert
sich die Transport- bzw. Aufwickelbelastung
mit abnehmender Menge des noch in der Patrone verbleibenden
Films beträchtlich. Es wird angenommen, daß
dies auf folgende Umstände zurückzuführen ist: Die Vorratsspule
in der Patrone ist sehr einfach ausgeführt,
und sie besitzt eine vergleichsweise große Lagerreibung.
Mit abnehmendem Filmwickeldurchmesser auf der Vorratsspule
erhöht sich die auf den Film auszuübende Zugkraft
zum Drehen der Spule, während der Biegewinkel des Filmabschnitts
im Auslaßschlitz der Patrone spitz wird,
so daß sich auch der Film-Ausziehwiderstand erhöht.
Wenn in der Patrone noch eine große Filmmenge vorhanden
ist, ist der Filmwickeldurchmesser entsprechend groß.
In diesem Fall wirkt ein großes Drehmoment auf die Spule
ein, wobei der Film herausgezogen wird, ohne am Patronenschlitz
stärker abgeknickt zu werden, auch wenn die Zugkraft
am Film niedrig ist. Der Film kann daher mit niedrigem
Widerstand transportiert werden. Wenn die Restfilmmenge
auf der Vorratsspule abgenommen hat, d. h.
nach etwa 30 Belichtungen eines Patronenfilms mit 36
Aufnahmen, muß zum Drehen der Vorratsspule eine große
Zugkraft auf den Film ausgeübt werden, wobei außerdem,
wie erwähnt, der Film unter einem spitzen Winkel aus
dem Patronenschlitz austritt. Dabei wird die Vorratsspule
mit ihrem Flansch fest gegen ein in der Nähe des
Patronenschlitzes vorgesehenes Lichtabschirmelement
angepreßt, wobei, wie erwähnt, die Filmtransportbelastung
ansteigt und sich der Strombedarf der motorgetriebenen
Filmtransporteinrichtung entsprechend erhöht, woraus
sich die geschilderten Nachteile ergeben.
Aus der US-PS 41 35 801 ist eine Filmtransporteinrichtung
bekannt, die im wesentlichen aus einer Vorspulwelle,
die über eine Einwegkupplung angetrieben wird, sowie aus
einer Zahntrommel und einer Rückspulwelle besteht, die
beide über normale Mitnehmer-Kupplungen angetrieben werden.
Beim Filmaufspulvorgang wird der Film in Richtung
Vorspulwelle durch die angetriebene Zahntrommel sowie
durch die angetriebene Vorspulwelle transportiert, wobei
die Rückspulwelle frei mitläuft. Beim Rückspulvorgang
wird der Film durch die angetriebene Rückspulwelle in
Richtung der Rückspulwelle transportiert, wobei durch die
manuelle Auslösung des Rückspulvorgangs eine Abkupplung
der Zahntrommel vom Antrieb erfolgt und die Aufspulwelle
infolge der Einwegkupplung mitläuft.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die eingangs
genannte Filmtransporteinrichtung dahingehend zu verbessern,
daß bei einem vereinfachten Aufbau eine leichtere
Bedienbarkeit gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird bei einer Filmtransporteinrichtung
nach dem Oberbegriff des Patentanspruches erfindungsgemäß
durch die in dessen kennzeichnendem Teil enthaltenen
Merkmale gelöst.
Die erfindungsgemäße Filmtransporteinrichtung arbeitet
in der folgenden Weise:
Nach dem Film-Einlegen werden die Zahntrommel sowie die Aufnahmespule angetrieben, wobei die Drehzahl der Zahntrommel jedoch kleiner ist als diejenige der Aufnahmespule. Dadurch wird der Film mittels der Zahntrommel von der Vorratsspule abgezogen, zur Aufnahmespule hin transportiert und von dieser eingefangen, wodurch die Drehzahl der Zahntrommel die Drehzahl des der Zahntrommel zugeordneten Zahnrades überholt.
Nach dem Film-Einlegen werden die Zahntrommel sowie die Aufnahmespule angetrieben, wobei die Drehzahl der Zahntrommel jedoch kleiner ist als diejenige der Aufnahmespule. Dadurch wird der Film mittels der Zahntrommel von der Vorratsspule abgezogen, zur Aufnahmespule hin transportiert und von dieser eingefangen, wodurch die Drehzahl der Zahntrommel die Drehzahl des der Zahntrommel zugeordneten Zahnrades überholt.
Beim Vorspulbetrieb werden die Aufnahmespule sowie das der
Zahntrommel zugeordnete Zahnrad angetrieben, wobei die
Zahntrommel jedoch vom Film mit einer höheren Drehzahl
gedreht wird als es die Drehzahl des der Zahntrommel zugeordneten
Zahnrads vorgibt.
Beim Rückspulbetrieb wird ausschließlich die Vorratsspule
angetrieben, während die Zahntrommel sowie auf Aufnahmespule,
vom Film abgezogen, frei mitlaufen.
Der Wechsel vom Vorspulbetrieb zum Rückspulbetrieb und damit
die Umschaltung auf eine höhere Transportgeschwindigkeit
des Films erfolgt automatisch durch die Verschwenkung eines
Umschaltarmes, welche durch eine Drehrichtungsänderung
des Antriebsmotors ausgelöst wird, die wiederum durch
einen starken Anstieg der Zugspannung am Filmende eingeleitet
wird.
Damit werden die folgenden Vorteile erreicht:
Nach dem Empfangen des Films durch die Aufnahmespule ist ein separates Auskuppeln der Zahntrommel nicht erforderlich.
Nach dem Empfangen des Films durch die Aufnahmespule ist ein separates Auskuppeln der Zahntrommel nicht erforderlich.
Weiterhin ermöglicht eine Überwachung der Drehzahl der
Zahntrommel die automatische Feststellung des erfolgten
Film-Einfangs durch die Aufnahmespule sowie beim Rückspulbetrieb
die Ablösung des Filmes von der Zahntrommel und
damit das Ende des Rückspulbetriebes.
Im folgenden sind bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer Kamera-
Filmtransporteinrichtung mit Merkmalen nach der
Erfindung,
Fig. 2 eine in vergrößertem Maßstab gehaltene, teilweise
weggebrochene perspektivische Darstellung eines
Aufwickelspulenteils der Filmtransporteinrichtung
nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Aufsicht auf eine andere Ausführungsform
der Erfindung,
Fig. 4 eine Teilschnittansicht eines Zahntrommelteils
bei der Ausführungsform nach Fig. 3,
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung noch einer anderen
Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 6 eine schematische Aufsicht auf die Ausführungsform
nach Fig. 5,
Fig. 7 eine teilweise im Schnitt gehaltene Aufsicht auf
die Oberseite einer Kamera zur Veranschaulichung
eines Beispiels für eine weitere Filmtransporteinrichtung
und
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung eines Aufnahmespulenteils
der Filmtransporteinrichtung gemäß
Fig. 7.
Die in Fig. 1 dargestellte Filmtransporteinrichtung umfaßt
ein an einer Vorspulwelle montiertes Zahnrad 1,
eine Aufnahmespule 2, ein an einer Welle einer Zahntrommel
4 montiertes Zahnrad 3, ein auf einer Rückspulwelle
sitzendes Zahnrad 5 und eine im folgenden auch
einfach als "Vorratsspule" 6 bezeichnete Rückspulkupplung 7,
die mit einer Filmpatrone verbindbar ist. Bei den dargestellten
Ausführungsformen ist jeweils zwischen dem betreffenden
Zahnrad und der Spule oder Zahntrommel eine Einwegkupplung
vorgesehen, insbesondere eine Einwegkupplung 7 zwischen
dem Zahnrad 1 und der Aufnahmespule 2. Die in
Fig. 2 beispielhaft dargestellte Einwegkupplung 7 umfaßt
die Innenfläche 1 a des Zahnrads 1, Kupplungszapfen
7 a sowie schräge Kupplungsflächen 7 b einer auf die obere
Stirnfläche der Aufnahmespule 2 aufgesetzten Kupplungsscheibe.
Ein anderes Ausführungsbeispiel einer Einwegkupplung
7 gemäß Fig. 3 umfaßt die Außenumfangsfläche 2 a
der Aufnahmespule 2, einen Kupplungszapfen 7 a und eine
aussparungsförmige, schräge Kupplungsfläche 7 b in der
Innenfläche des Zahnrads 1. Weiterhin sind eine Einwegkupplung
8 zwischen dem Zahnrad 3 und der Zahntrommel 4
sowie eine Einwegkupplung 9 zwischen dem Zahnrad 5 und
der Vorratsspule 6 vorgesehen. Bei der Ausführungsform
nach Fig. 1 werden Einwegkupplungen mit schrägen
Kupplungsflächen der Art gemäß Fig. 2 sowohl an der
Zahntrommel 4 als auch an der Vorratsspule 6 verwendet.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 sind dagegen
Einwegkupplungen 8 und 9 mit schrägen Kupplungsflächen
8 b bzw. 9 b an den Zahnrädern 3 bzw. 5 vorgesehen, wobei
mit 4 a, 6 a die Mantelflächen der Zahntrommel
4 bzw. der Vorratsspule 6, die jeweils einen
Teil der Einwegkupplungen 8 bzw. 9 bilden, bezeichnet
sind. Anstelle der Kupplungen nach Fig. 2 und 3 können
z. B. auch Ratschen- bzw. Zahnklinkenkupplungen verwendet
werden. Wenn das Zahnrad 1 bei den dargestellten
Einwegkupplungen gegenüber der Aufnahmespule 2 entgegen
dem Uhrzeigersinn gedreht wird, kommen die Zapfen
7 a in festen Eingriff mit Zahnrad 1 und Aufnahmespule 2
unter antriebsmäßiger Verbindung derselben. Liegt keine
solche Drehung vor, so greifen die Zapfen 7 a nicht an
Zahnrad 1 und Aufnahmespule 2 an, so daß letztere Teile
relativ zueinander drehbar sind. Die Einwegkupplung 8
arbeitet in bezug auf die Verbindung zwischen Zahnrad 3
und Zahntrommel 4 auf dieselbe Weise wie die Einwegkupplung
7. Die Einwegkupplung 9 unterscheidet sich von
den anderen Kupplungen dadurch, daß sie bei einer
Drehung im Uhrzeigersinn das Zahnrad 5 und die
Vorratsspule 6 antriebsmäßig miteinander verbindet.
Gemäß Fig. 1 verbindet ein Zwischenzahnrad 10 die Zahnräder
1 und 3 zur Drehung derselben in der gleichen
Richtung, während mit dem Zahnrad 3 ein Umschaltzahnrad
11 verbunden ist, welches beim Umschalten von einem
Vorspulbetrieb auf einen Rückspulbetrieb und umgekehrt
das Übersetzungsverhältnis zwischen den Zahnrädern
3 und 5 ändert und das mittels einer Welle oder
Achse von einem Umschaltarm 12 getragen wird, der um
die Achse der Zahntrommel 4 verschwenkbar
ist. Wenn sich die Filmtransporteinrichtung gemäß
Fig. 1 im Vorspul- bzw. Filmtransportzustand befindet,
steht das Umschaltzahnrad 11 in Eingriff mit einem
Schnellgang-Zahnrad 13 zur Erhöhung der Drehzahl des
Zahnrads 3 und zur Übertragung der Drehung von diesem
auf das Zahnrad 5 über ein sich mit dem Schnellgang-
Zahnrad 13 mitdrehendes größeres Zahnrad 14 und ein Übertragungszahnrad-
Vorgelege 15. Im Rückspulbetrieb der
Filmtransporteinrichtung steht das Umschaltzahnrad 11
in Eingriff mit einem Synchronzahnrad 16, das die Umfangsgeschwindigkeit
übersetzungsfrei zu übertragen vermag,
um die Drehung des Zahnrads 3 mit gleichbleibender
Umfangsgeschwindigkeit vom Synchronzahnrad 16 auf das
Zahnrad 5 über ein Trägerzahnrad 17, das große Zahnrad
14 und das Vorgelege 15 zu übertragen. Wenn sich die
Filmtransporteinrichtung gemäß Fig. 3 im Vorspulbetrieb
befindet, kämmt das Umschaltzahnrad 11 unmittelbar mit
dem Zahnrad 5, um die Drehung des Zahnrads 3 mit gleicher
Umfangsgeschwindigkeit auf das Zahnrad 5 zu übertragen.
Befindet sich die Filmtransporteinrichtung nach
Fig. 3 dagegen im Rückspulzustand, so steht das Umschaltzahnrad
11 in Eingriff mit einem Untersetzungszahnrad 18
zur Herabsetzung der Drehzahl des Zahnrads 3 und zur
Übertragung der Drehbewegung von diesem auf das Zahnrad
5 über ein kleines Zahnrad 19, das sich mit dem
Untersetzungszahnrad 18 und einem Trägerzahnrad 20
mitdreht.
Als Antriebskraftquelle für das Vorspulen und Rückspulen
eines Films dient ein noch näher zu beschreibender, im
Inneren der Aufnahmespule 2 angeordneter Motor, dessen
Antriebswelle in Fig. 2 mit M bezeichnet ist. Die Antriebskraft
für das Vorspulen und Rückspulen wird von
einem auf der Welle M sitzenden Zahnrad 21 auf das
Zwischenzahnrad 10 übertragen, das über ein Vorgelege
aus Untersetzungszahnrädern 22 mit den Zahnrädern 1
und 3 verbunden ist.
Das Zahnrad 1 auf der Vorspulwelle, das Zahnrad 3 auf der
Zahntrommel-Welle und das Zahnrad 5 auf der Rückspulwelle
sind somit durch den beschriebenen Getriebemechanismus
miteinander verbunden. Diese drei Zahnräder drehen sich
in jedem Fall in derselben Richtung, d. h. bei einem Vorspulvorgang
entgegen dem Uhrzeigersinn und bei einem
Rückspulvorgang im Uhrzeigersinn. Die Zahnräder 1, 3
und 5 des beschriebenen Getriebemechanismus besitzen
das noch zu erläuternde gegenseitige Übersetzungsverhältnis.
Bei einem Vorspulvorgang wird die Welle der
Zahntrommel 4, d. h. das auf dieser sitzende Zahnrad 3
mit einer Drehzahl in Drehung versetzt, die nicht
höher ist als diejenige der Zahntrommel 4, welche
ihrerseits durch einen um die Aufnahmespule 2 herumgeschlungenen
Filmstreifen in Drehung versetzt wird.
Die Aufnahmespule 2 wird dabei durch die Vorspulwelle,
d. h. das an dieser montierte Zahnrad 1 in Drehung versetzt,
während die Rückspulwelle bzw. das auf dieser
montierte Zahnrad 5 mit einer Drehzahl in Drehung
versetzt wird, die nicht niedriger ist als diejenige
der durch den Film in Drehung versetzten Vorratsspule
6. Bei einem Rückspulvorgang wird das Zahnrad 3
mit der Drehzahl der Zahntrommel 4 in Drehung versetzt,
die durch den Film in Drehung versetzt wird,
der unter Drehung des Zahnrads 5 auf die Vorratsspule
6 zurückgespult wird, während sich das Zahnrad 1
mit der Drehzahl der Aufnahmespule 2 dreht, die ihrerseits
durch den rückgespulten Film in Drehung versetzt
wird.
Im folgenden seien folgende Gegebenheiten vorausgesetzt:
ω 1= Drehzahl des Zahnrads 1,
ω 3= Drehzahl des Zahnrads 3,
ω 5= Drehzahl des Zahnrads 5,
D 2= Durchmesser des Filmwickels auf der Aufnahmespule
2,
D 4= Durchmesser der Zahntrommel 4 und
D 6= Durchmesser des Filmwickels auf der Vorratsspule
6.
Die Beziehung bzw. das Übersetzungsverhältnis zwischen diesen
Bauteilen während eines Vorspulbetriebes bestimmt sich
nach folgenden Formeln:
ω 1 · D 2/D 4 ω 3 und ω 1 · D 2/D 6 ω 5, d. h. ω 1/ω 3 D 4/D 2 und ω 1/l 5 D 6/D 2 oder ω 3/ω 5 D 6/D 4.
ω 1 · D 2/D 4 ω 3 und ω 1 · D 2/D 6 ω 5, d. h. ω 1/ω 3 D 4/D 2 und ω 1/l 5 D 6/D 2 oder ω 3/ω 5 D 6/D 4.
Um diese Beziehung während eines Vorspulbetriebs konstant zu halten, ist
es nötig, das Übersetzungsverhältnis ω 1/ω 3 zwischen
den Zahnrädern 1 und 3 auf denselben oder einen größeren
Wert festzulegen als das Durchmesserverhältnis zwischen
Zahntrommel 4 und Aufnahmespule 2 in deren unbewickeltem
Zustand, weil der Durchmesser D 2 des Filmwickels
auf der Aufwickelspule 2 sich zwar im Verlauf
des Vorspulbetriebs vergrößert, in der Anfangsstufe
dieses Betriebs jedoch minimal ist, d. h. wenn die Aufnahmespule
2 noch im wesentlichen unbelegt ist. Das
Übersetzungsverhältnis ω 1/ω 5 zwischen den Zahnrädern
1 und 5 muß andererseits gleich groß oder kleiner gewählt
werden als das Durchmesserverhältnis zwischen
der unbewickelten Vorratsspule 6 und dem größten
Durchmesser des Filmwickels auf der Aufnahmespule 2,
weil der Durchmesser D 6 der Vorratsspule 6 beim Fehlen
eines Filmwickels minimal ist, d. h. am Ende eines
Vorspulbetriebs, während der Durchmesser D 2 des Filmwickels
auf der Aufnahmespule 2 in diesem Zustand den
größten Wert erreicht. Wenn die Übersetzungsverhältnisse
ω 1/ω 3 und ω 1/ω 5 auf angegebene Weise gewählt sind,
ergibt sich das Übersetzungsverhältnis ω 3/ω 5 zwischen
den Zahnrädern 3 und 5 naturgemäß zu einem Wert, der
gleich groß oder kleiner ist als das Durchmesserverhältnis
zwischen der unbewickelten Vorratsspule und der
Zahntrommel.
Die Beziehung zwischen den genannten Bauteilen während
eines Rückspulbetriebs, in welchem sich die Zahnräder 1,
3 und 5 entgegengesetzt zur Drehrichtung während des
Vorspulbetriebs drehen, bestimmt sich durch die folgenden
Formeln:
ω 5 · D 6/D 4 ω 3 und ω 5 · D 6/D 2 ω 1, d. h. ω 3/ω 5 D 6/D 4 und ω 1/ω 5 D 6/D 2.
ω 5 · D 6/D 4 ω 3 und ω 5 · D 6/D 2 ω 1, d. h. ω 3/ω 5 D 6/D 4 und ω 1/ω 5 D 6/D 2.
Um diese Beziehung während eines Rückspulbetriebs konstant
zu halten, muß das Übersetzungsverhältnis ω 3/ω 5
zwischen Zahnrad 3 und Zahnrad 5, ebenso wie das Übersetzungsverhältnis
ω 1/ω 5 zwischen den Zahnrädern 1
und 5, auf andere Werte eingestellt werden als für den
Vorspulbetrieb. Insbesondere muß das Übersetzungsverhältnis
ω 3/ω 5 auf eine Größe entsprechend dem oder größer
als das Verhältnis zwischen dem größten Durchmesser
des Filmwickels auf der Vorratsspule 6 und dem
Durchmesser der Zahntrommel 4 eingestellt werden, während
das Übersetzungsverhältnis ω 1/ω 5 auf eine Größe
entsprechend dem oder größer als das Verhältnis zwischen
dem maximalen Durchmesser des Filmwickels auf der
Vorratsspule 6 und dem Durchmesser der unbelegten
Aufnahmespule 2 eingestellt werden muß. Wenn das Übersetzungsverhältnis
zwischen den Zahnrädern 1 und 3 sowohl
für Vorspul- als auch für Rückspulvorgang auf dieselbe
Größe eingestellt ist, so daß der Vorspulbedingung
ω 1/ω 3 D 4/D 2 genügt wird, kann dieselbe Bedingung
oder Beziehung auch beim Rückspulvorgang eingehalten
werden. Wenn somit die obige Bedingung oder Beziehung
und die Rückspulbedingung ω 3/ω 5 D 6/D 4 erfüllt
sind, ist auch die Bedingung ω 1/ω 5 D 6/D 2 erfüllt.
Infolgedessen braucht nur das Übersetzungsverhältnis
zwischen den Zahnrädern 3 und 5 geändert zu
werden, um sowohl den Vorspul- als auch den Rückspulbetrieb
durchzuführen. Das
Übersetzungsverhältnis zwischen Vorspulwelle und Zahntrommel-
Welle beim Vorspulbetrieb und beim Rückspulbetrieb
kann jeweils verschieden sein, vorausgesetzt, daß die
oben angegebenen Vorspul- und Rückspulbedingungen oder
-beziehungen erfüllt sind.
Wenn mit der beschriebenen Konstruktion ein Vorspulbetrieb
durchgeführt wird, dreht sich das Zahnrad 1 entgegen
dem Uhrzeigersinn, wobei die Kupplungs-Zapfen 7 a
der Einwegkupplung 7 gegen das Zahnrad 1 und die Aufnahmespule
2 einrücken. Letztere dreht sich daher
mit dem Zahnrad 1, so daß der Filmstreifen aufgewickelt
wird. Da die Drehzahl der Zahntrommel 4, die
durch den aufgewickelten Film entgegen dem Uhrzeigersinn
angetrieben wird, höher ist als diejenige des
Zahnrads 3, das durch den Getriebemechanismus entgegen
dem Uhrzeigersinn in Drehung versetzt wird, kann
sich die Zahntrommel 4 gleichmäßig und leicht drehen,
ohne daß dies eine Betätigung der Einwegkupplung 8 zur
Folge hat. Da das Zahnrad 5 durch den Getriebemechanismus
mit einer höheren Drehzahl als derjenigen der
Vorratsspule 6 entgegen dem Uhrzeigersinn in Drehung versetzt
wird, wird die Vorratsspule 6 durch den
transportierten Filmstreifen gleichmäßig und leicht
und ohne Betätigung der Einwegkupplung 9 mit einer
Drehung entgegen dem Uhrzeigersinn mitgenommen.
Bei dem vor dem beschriebenen Vorspulbetrieb durchzuführenden
Filmeinlegevorgang wird die Zahntrommel 4 mit
dem Zahnrad 3 durch die Einwegkupplung 8 entgegen dem
Uhrzeigersinn in Drehung versetzt, und zwar auf dieselbe
Weise wie die Aufnahmespule 2, die durch Betätigung
der Einwegkupplung 7 mit dem Zahnrad 1 entgegen
dem Uhrzeigersinn gedreht wird. Der Film wird somit
mit einer Geschwindigkeit transportiert, die nicht
größer ist als die Umfangsgeschwindigkeit
der Aufnahmespule 2, so daß die vorher angegebene
Bedingung ω 1 · D 2/D 4 ω 3 erfüllt ist. Wenn die Mantelfläche
der sich mit vergleichsweise hoher Drehzahl
drehenden Aufnahmespule 2 mit Fangelementen für die
Perforationen des Filmstreifens versehen ist, läßt
sich somit der Film einfach um die Aufnahmespule 2
herumwickeln. Beim Aufwickeln des Film um die Aufnahmespule
2 dreht sich die Zahntrommel 4 schneller
entgegen dem Uhrzeigersinn als das Zahnrad 3, so daß
zwischen beiden eine Relativbewegung auftritt. Wenn somit
ein Relativbewegungs-Detektorelement, etwa ein Optokoppler
oder ein Detektor zur Abnahme eines Ausgangssignals
eines Filmzählers, vorgesehen ist, kann entsprechend
dem Meßsignal für die Relativbewegung zwischen Zahntrommel
4 und Zahnrad 3 beim Filmeinlegevorgang eine vorbestimmte
Zahl von Leer-Bildfeldern transportiert werden.
Die Vorratsspule dreht sich beim Filmeinlegevorgang
ebenfalls frei und ungehindert. Wie aus den vorstehenden
Ausführungen hervorgeht, kann in die erfindungsgemäße
Filmtransporteinrichtung ohne weiteres ein Film-Selbsteinlegesystem
einbezogen werden.
Während des beschriebenen Rückspulvorgangs schaltet das
Umschaltzahnrad 11 um, so daß sich die Zahnräder 1, 3
und 5 im Uhrzeigersinn drehen und die Kupplungs-Zapfen
9 a der Einwegkupplung 9 zwischen Zahnrad 5 und Rückwickelspule
6 einrücken. Die Vorratsspule 6 wird
daher zum Rückspulen des Films mit dem Zahnrad 5 im
Uhrzeigersinn gedreht. Da die Drehzahl der durch den
rückgespulten Film im Uhrzeigersinn mitgenommenen Zahntrommel
4 nicht größer ist als diejenige des Zahnrads 3,
kann sich die Zahntrommel 4 leicht und frei und ohne eine
Betätigung der Kupplung 8 drehen. Ebenso wird die Aufnahmespule
2 durch den rückgespulten Film mit leichter
Drehung und ohne Betätigung der Kupplung 7 mit einer
Drehung im Uhrzeigersinn mitgenommen.
Die dargestellten Rückspulvorrichtungen sind so ausgelegt,
daß bei Wechsel der Vorspuldrehung des Zahnrads 3
entgegen dem Uhrzeigersinn auf seine Rückspuldrehung im
Uhrzeigersinn oder umgekehrt das Umschaltzahnrad 11 automatisch
aus dem Vorspuleingriff in den Rückspuleingriff
oder umgekehrt umgeschaltet wird. Wie erwähnt, ist der
das Umschaltzahnrad 11 tragende Umschaltarm 12 gegenüber
der Welle oder Achse der Zahntrommel 4, d. h. gegenüber
dem auf letzterem montierten Zahnrad 3 verschwenkbar
gelagert. Gemäß Fig. 4 ist zwischen dem Umschaltarm 12
und dem Zahnrad 3 eine Friktionsfeder 12′ angeordnet.
Wenn sich daher das Zahnrad entgegen dem Uhrzeigersinn
in Vorspulrichtung dreht, verlagert sich der Umschaltarm
12 aufgrund der Reibungskraft der Friktionsfeder 12′
entgegen dem Uhrzeigersinn, um das Umschaltzahnrad 11
bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 mit dem Schnellgangzahnrad
13 bzw. bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3
mit dem Zahnrad 5 in Eingriff zu bringen. Wenn sich das
Zahnrad 3 im Uhrzeigersinn in Rückspulrichtung dreht,
verlagert sich der Umschaltarm 12 im Uhrzeigersinn, so
daß das Umschaltzahnrad 11 mit dem Synchronzahnrad 16
gemäß Fig. 1 bzw. mit dem Untersetzungszahnrad 18 gemäß
Fig. 3 in Eingriff gelangt. Bei einer Drehrichtungsänderung
des Zahnrades 3 verlagert sich somit das Umschaltzahnrad
11 automatisch. Wie sich aus den vorstehenden
Ausführungen ergibt, ermöglicht die Erfindung
ohne weiteres in vorteilhafter Weise die Verwendung
einer Rückspulvorrichtung, bei welcher keine Vorbereitungsmaßnahmen,
wie manuelles Umschalten des Umschaltzahnrads
11, Auskuppeln der Zahntrommel und Trennung
der Aufspulwelle von der Aufnahmespule, erforderlich
sind. Diese Merkmale sind für die Automatisierung
des Kamerabetriebs von großem Vorteil. Um den beschriebenen
Umschaltmechanismus beispielsweise selbsttätig
von einem Vorspulbetrieb auf einen Rückspulbetrieb umschalten
zu lassen, kann einfach die Drehrichtung des
Antriebsmotors nach Maßgabe eines für eine plötzliche
Änderung des Vorspulwiderstands nach dem vollständigen
Herausziehen des Films aus der Patrone repräsentativen
Meßsignals umgekehrt werden. Sowohl beim Vorspul- als
auch beim Rückspulbetrieb drehen sich die Aufnahmespule
2 und das Zahnrad 1, die Zahntrommel 4 und das
Zahnrad 3 bzw. die Vorratsspule 6 und die Rückwickelwelle
bzw. das -zahnrad 5 jeweils in derselben Richtung.
Infolgedessen kann der Film gleichmäßig und widerstandsarm
und ohne übermäßige Zugbelastung vorgespult und rückgespult
werden. Das Ende eines Vorspulbetriebs sowie das
Auftreten einer abnormalen Zugspannung am Filmstreifen
aufgrund eines Ausreißens von Perforationen lassen sich
somit ohne weiteres feststellen. Diese beiden Erscheinungen
können durch ein Meßsignal angezeigt werden, wobei
ein für den Filmtransport verwendeter Antriebsmotor
ohne weiteres abgestellt oder zum Rückspulen des Films
reversiert werden kann. Derselbe Zweck kann auch in
wesentlich genauerer Weise als bei den bisherigen Filmtransporteinrichtungen
mittels einer Vorrichtung erfüllt
werden, welche einen solchen abnormalen Betriebszustand
der Filmtransporteinrichtung in Abhängigkeit von Änderungen
des Laststroms des Motors feststellt.
Bei den motorgetriebenen Ausführungsformen der Filmtransporteinrichtung
gemäß der Zeichnung dient die Aufnahmespule
2 als Motorgehäuse, wobei die Drehung eines
auf der Motorwelle sitzenden Zahnrads 21 auf das Zwischenzahnrad
10 und sodann zum Zahnrad 1 auf der Aufspulwelle
zum Zahnrad 3 auf der Zahntrommel-Welle und zum Zahnrad
5 auf der Rückspulwelle übertragen wird. Auf diese Weise
lassen sich mit einem Motor die Aufspul- und Rückspulvorgänge
einfach und einwandfrei durchführen. Die Filmtransporteinrichtung
kann somit in ihren Abmessungen
insgesamt verkleinert werden, während die Belastung der
eingebauten Stromversorgungsbatterie im Vergleich zu den
bisherigen Konstruktionen wesentlich herabgesetzt werden
kann.
In den Fig. 5 und 6 ist eine andere Ausführungsform der
Erfindung dargestellt. Diese Ausführungsform umfaßt miteinander
verbundene, auf einer Vorspulwelle montierte
Zahnräder 101 und 101′, eine einen Motor als Antriebskraftquelle
enthaltende Aufnahmespule 102, miteinander
verbundene und auf der Welle oder Achse einer Zahntrommel
104 sitzende Zahnräder 103 und 103′, ein an der
Rückspulwelle montiertes Zahnrad 105 und eine (Filmpatronen)-
Kupplung, d. h. eine Vorratsspule 106, die
mit der Achse oder Welle einer Filmpatrone zusammenzugreifen
vermag.
Gemäß Fig. 6 sind zwischen den genannten Zahnrädern sowie
der Spule bzw. Zahntrommel Einwegkupplungen 107, 108
und 109 vorgesehen, die durch Kupplungs-Zapfen 107 a, 108 a
bzw. 109 a in von schrägen Kupplungsflächen umrissenen
Kupplungsausnehmungen an den Innenflächen der Zahnräder
101, 103 bzw. 105 sowie Außenumfangs-Kupplungsteile der
Aufnahmespule 102, der Zahntrommel 104 und der
Vorratsspule 106 gebildet werden. Die zwischen dem Zahnrad
101 und der Aufnahmespule 102 vorgesehene Einwegkupplung
107 sowie die zwischen dem Zahnrad 103 und
der Zahntrommel 104 vorgesehene Einwegkupplung 108 besitzen
den im folgenden beschriebenen Aufbau. Wenn sich
die Zahnräder 101, 103 gegenüber der Aufnahmespule 102
bzw. der Zahntrommel 104 entgegen dem Uhrzeigersinn
drehen, werden die Kupplungs-Zapfen 107 a bzw. 108 a durch
die schrägen Kupplungsflächen der Zahnräder 101 bzw. 103
beaufschlagt und in feste Anlage gegen die äußeren Kupplungsteile
der Aufnahmespule 102 und der Zahntrommel 104
gebracht, so daß die Zahnräder 101 bzw. 103 und die Aufnahmespule
102 bzw. die Zahntrommel 104 jeweils drehfest
miteinander verbunden sind. Wenn die Zahnräder 101,
103 diese Drehung nicht durchführen, bewegen sich die
Kupplungs-Zapfen 107 a, 108 a frei in den Kupplungsräumen
bzw. -ausnehmungen, so daß die Zahnräder 101 bzw. 103
von Aufnahmespule 102 bzw. Zahntrommel 104 getrennt
sind. Die zwichen dem Zahnrad 105 und der Vorratsspule
106 angeordnete Einwegkupplung 109 besitzt eine
am Zahnrad 105 vorgesehene Kupplungsschrägfläche, deren
Neigungsrichtung derjenigen der Einwegkupplungen 107
und 108 entgegengesetzt ist. Wenn sich das Zahnrad 105
gegenüber der Vorratsspule 106 im Uhrzeigersinn dreht,
sind diese beiden Teile drehfest miteinander verbunden.
Andernfalls können sich Zahnrad 105 und Vorratsspule
106 unabhängig voneinander drehen. Die beschriebenen
Einwegkupplungen 107, 108 und 109 sind allerdings nicht
auf die dargestellte Konstruktion beschränkt; selbstverständlich
können sie auch Kupplungsschrägflächen an der
Seite der jeweiligen Spule bzw. Zahntrommel aufweisen
oder aus einer Sperrklinken-Konstruktion bestehen.
Die Zahnräder 101 und 101′, 103 und 103′ sowie 105 sind
sämtlich mit einem Zahnrad 110 verbunden, das an der
Welle eines in der Aufnahmespule 102 untergebrachten
Motors montiert ist. Die Drehung des Zahnrads 110 wird
über ein Vorgelege von Untersetzungszahnrädern 111 auf
ein Zwischenzahnrad 112 und sodann über ein Vorgelege
aus Übertragungszahnrädern 113 auf das Zahnrad 105 übertragen.
Die Antriebskraftübertragung vom Zwischenzahnrad
112 auf die Zahnräder 101, 101′ sowie die Zahnräder
103, 103′ geschieht wie folgt: Während eines Vorspulvorgangs
wird ein Umschaltzahnrad 115, das mittels einer
Welle oder Achse an einem um die Welle des Zwischenzahnrads
112 drehbaren Umschaltarm 114 montiert ist und mit
dem Zwischenzahnrad 112 kämmt, mit dem Zahnrad 101′ in
Eingriff gebracht, während die Zahnräder 101, 103 durch
ein anderes Zwischenzahnrad 116 drehfest miteinander verbunden
sind. Während eines Rückspulvorgangs wird das Umschaltzahnrad
115 mit dem Zahnrad 103′ in Eingriff gebracht,
um die Antriebskraft vom Zahnrad 103 auf das
Zahnrad 101 zu übertragen.
Der Einrückzustand des Umschaltzahnrads 115 wird automatisch
vom Vorspulzustand in den Rückspulzustand und
umgekehrt umgeschaltet, indem die Drehrichtung des Antriebsmotors
entsprechend umgekehrt wird. In Fig. 5
und 6 ist das Umschaltzahnrad 115 in seinem Einrückzustand
beim Rückspulvorgang dargestellt. Wenn sich
das Zwischenzahnrad 112 bei der Drehung des Antriebsmotors
in Vorspulrichtung bzw. entgegen dem Uhrzeigersinn
dreht, wirken sein Zahndruck sowie eine Gegenwirkkraft
der Zähne des Zahnrads 103′ in der Weise, daß das
Umschaltzahnrad 115 vom Zahnrad 103′ getrennt wird. Das
Zahnrad 103′ und das Umschaltzahnrad 115 können sich somit
leicht voneinander trennen, wobei der Umschaltarm
114 entgegen dem Uhrzeigersinn verdreht wird, und zwar
unter der durch das sich drehende Zwischenzahnrad 112
auf ihn einwirkenden Reibungskraft sowie der Antriebskraft,
die von einem Wellentragteil des Umschaltzahnrads
115 von den Zähnen des Zwischenzahnrads 112 über
die Zähne des Umschaltzahnrads 115 abgenommen wird. Infolgedessen
gelangt das Umschaltzahnrad 115 in Eingriff
mit dem Zahnrad 101′. Hierauf wirken der Zahndruck des
Zwischenzahnrads 112 und die Gegenwirkkraft der Zähne
des Zahnrads 101′ so, daß der Eingriff des Umschaltzahnrads
115 mit den Zahnrädern 112 und 101′ verstärkt
wird und sich diese Zahnräder daher nicht voneinander
trennen können. Bei der Umkehrung der Drehrichtung des
Antriebsmotors für den Antrieb des Zwischenzahnrads 112
in Rückspulrichtung bzw. Uhrzeigersinn wird das Umschaltzahnrad
115 auf die beschriebene Weise leicht aus
dem Zahnrad 101′ ausgerückt, so daß das Umschaltzahnrad
115 wieder in den in Fig. 5 und 6 dargestellten Einrückzustand
zurückkehrt.
Die Zahnräder 101 und 101′, 103 und 103′ sowie 105 sind
durch den beschriebenen
Getriebemechanismus wirkungsmäßig miteinander verbunden.
Die Ausführungsform gemäß Fig. 5 und 6 ist so ausgelegt,
daß alle Zahnräder 101 und 101′, 103 und 103′ sowie 105
bei einem Vorspulvorgang entgegen dem Uhrzeigersinn und
bei einem Rückspulvorgang im Uhrzeigersinn in Drehung
versetzt werden. Der beschriebene Getriebemechanismus
ist so ausgelegt, daß diese drei Zahnradsätze mit den
im folgenden angegebenen Übersetzungsverhältnissen antreibbar
sind.
Bei einem Vorspulvorgang (Filmtransport) werden die Zahnräder
103 und 103′ mit einer Drehzahl nicht höher als derjenigen
der durch den auf die Aufnahmespule 102 aufgespulten Film in
Drehung versetzten Zahntrommel 104 angetrieben, wobei
die Aufnahmespule 102 ihrerseits durch die Zahnräder
101, 101′ in Drehung versetzt wird. Das Zahnrad 105
dreht sich mit einer Drehzahl, die nicht niedriger ist
als diejenige der ebenfalls vom Filmstreifen mitgenommenen
Vorratsspule 106. Bei einem Rückspulvorgang
drehen sich die Zahnräder 103, 103′ mit einer
Drehzahl, die nicht niedriger ist als diejenige der
Zahntrommel 104, die von dem auf die Vorratsspule
106 rückgespulten Filmstreifen mitgenommen wird, wobei
die Vorratsspule 106 ihrerseits über das Zahnrad 105
angetrieben wird. Das Zahnrad 101 dreht sich mit einer
Drehzahl, die nicht niedriger ist als diejenige der
ebenfalls vom Filmstreifen mitgenommenen Aufnahmespule
102.
Nachstehend sei folgendes vorausgesetzt: l 1 = Drehzahl
der Zahnräder 101, 101′, ω 3 = Drehzahl der Zahnräder
103, 103′, ω 5 = Drehzahl des Zahnrads 105, D 2 = Durchmesser
des Filmwickels auf der Aufnahmespule 102,
D 4 = Durchmesser der Zahntrommel 104 und D 6 = Durchmesser
des Filmwickels auf der Vorratsspule 106.
Bei einem Vorspulvorgang bestimmt sich die Beziehung
zwischen diesen Bauteilen nach folgenden Formeln:
ω 1 · D 2/D 4 ω 3 und ω 1 · D 2/D 6 ω 5, d. h. ω 1/ω 3 D 4/D 2 und ω 1/ω 5 D 6/D 2 oder ω 3/ω 5 D 6/D 4.
ω 1 · D 2/D 4 ω 3 und ω 1 · D 2/D 6 ω 5, d. h. ω 1/ω 3 D 4/D 2 und ω 1/ω 5 D 6/D 2 oder ω 3/ω 5 D 6/D 4.
Um diese Beziehung bei einem Vorspulvorgang konstant zu
halten, ist es erforderlich, das Drehzahlverhältnis
ω 1/ω 3 zwischen den Zahnrädern 103 und 103′ bzw. das
Zähnezahlverhältnis Z 3/Z 1 zwischen den Zahnrädern 103
und 101 bei der Ausführungsform gemäß Fig. 5 und 6 auf
einer Größe zu halten, die gleich groß oder größer ist
als das Durchmesserverhältnis zwischen der Zahntrommel
104 und der Aufnahmespule in unbewickeltem Zustand,
weil der im Verlauf des Filmtransports sich vergrößernde
Filmwickeldurchmesser D 2 auf der Aufnahmespule 102 in
der Anfangsphase des Filmtransportvorgangs, d. h. bei unbewickelter
Aufnahmespule 102, minimal ist. Das Drehzahlverhältnis
ω 1/ω 5 zwischen den Zahnrädern 101, 101′
und dem Zahnrad 105 bzw. das Zähnezahlverhältnis Z 5/Z 1′
zwischen den Zahnrädern 105 und 101′ muß andererseits
auf einer Größe gehalten werden, die gleich groß oder
kleiner ist als das Durchmesserverhältnis zwischen der
unbewickelten Vorratsspule 106 und dem größten Durchmesser
des Filmwickels auf der Aufnahmespule 102, weil
der Durchmesser D 6 der Vorratsspule 106 nach dem
vollständigen Abziehen des Filmstreifens von ihr, d. h.
am Ende eines Filmtransportvorgangs, am kleinsten ist,
während der Filmwickeldurchmesser D 2 auf der Aufnahmespule
102 dabei den größten Wert besitzt. Wenn die Drehzahlverhältnisse
l 1/ω 3, ω 1/ω 5 auf die genannte Weise
eingestellt sind, stellt sich das Drehzahlverhältnis
ω 3/ω 5 der Zahnräder 103, 103′ zum Zahnrad 105 naturgemäß
auf eine Größe ein, die gleich groß oder kleiner
ist als das Durchmesserverhältnis zwischen der unbewickelten
Vorratsspule 106 und der Zahntrommel 104.
Die Beziehung zwischen den genannten Bauteilen bei einem
Rückspulvorgang, bei dem sich die Zahnräder 101 und 101′,
103 und 103′ sowie 105 entgegengesetzt zur Drehrichtung
beim Vorspulvorgang drehen, bestimmt sich durch die folgenden
Formeln:
ω 5 · D 6/D 4 ω 3 und l 5 · D 6/D 2 ω 1, d. h. ω 3/ω 5 D 6/D 4 und ω 1/ω 5 D 6/D 2.
ω 5 · D 6/D 4 ω 3 und l 5 · D 6/D 2 ω 1, d. h. ω 3/ω 5 D 6/D 4 und ω 1/ω 5 D 6/D 2.
Um diese Beziehung während des Rückspulvorgangs konstant
zu halten, müssen das Drehzahlverhältnis ω 3/ω 5 der Zahnräder
103, 103′ zum Zahnrad 105 bzw. das Zähnezahlverhältnis
Z 5/Z 3′ zwischen den Zahnrädern 105 und 103 bei der
Ausführungsform gemäß Fig. 5 und 6 sowie das Drehzahlverhältnis
ω 1/ω 5 zwischen den Zahnrädern 101, 101′ und
dem Zahnrad 105 auf andere Größen oder Werte als beim
Vorspulvorgang eingestellt werden. Das Drehzahlverhältnis
ω 3/ω 5 muß nämlich auf eine Größe eingestellt werden,
die gleich groß oder größer ist als das Verhältnis
zwischen dem maximalen Filmwickeldurchmesser auf der
Vorratsspule 106 und dem Durchmesser der Zahntrommel
104, während das Drehzahlverhältnis ω 1/ω 5 mit
einer Größe gewählt werden muß, die gleich groß oder
größer ist als das Verhältnis zwischen dem größten
Filmwickeldurchmesser auf der Vorratsspule 106 und
dem Durchmesser der Aufnahmespule 102 im unbewickelten
Zustand. Das Drehzahlverhältnis zwischen den Zahnrädern
101, 101′ und den Zahnrädern 103, 103′ wird so
eingestellt, daß es der Vorspulbedingung ω 1/ω 3 =
Z 3/Z 1 D 4/D 2 genügt und sich die oben angegebene Beziehung
beim Rückspulvorgang nicht ändert. Wenn daher
die oben angegebene Beziehung und die Rückspulbedingung
ω 3/ω 5 = Z 5/Z 3′ D 6/D 4 erfüllt sind, ist auch
die Bedingung ω 1/ω 5 D 6/D 2 erfüllt.
Die Arbeitsweise der vorstehend beschriebenen Filmtransporteinrichtung
ist dieselbe wie bei den beiden zuerst beschriebenen
Ausführungsformen. Wenn bei der Ausführungsform gemäß
Fig. 5 und 6 ein Rückspulvorgang abläuft, so daß der
Filmstreifen zunächst von der Aufnahmespule 102 und sodann
von der Zahntrommel 104 abgezogen wird, werden beide
Teile nicht mehr vom Filmstreifen mitgenommen. Infolgedessen
ändern sich die Relativdrehzahlen von Aufnahmespule
102 und Zahntrommel 104 gegenüber den Zahnrädern
101, 101′ und dem Zahnrad 102. Wenn diese Änderung
der Relativdrehzahlen durch eine Meßfühler- oder
Detektoreinheit, wie einen Optokoppler, festgestellt
wird, um den Abschluß des Rückspulvorgangs anzuzeigen
oder den Antriebsmotor im Fall einer motorgetriebenen
Filmtransporteinrichtung abzuschalten, kann der in der
Patrone untergebrachte Filmstreifen so weit zurückgespult
werden, daß der Filmanfang noch aus der Patrone
herausragt.
Beim beschriebenen Getriebemechanismus ist die Umschalteinrichtung
aus dem Umschaltzahnrad 115 so ausgelegt,
daß das Drehzahlverhältnis der Zahnräder 101, 101′ bzw.
103, 103′ zum Zahnrad 110 bei einem Vorspulvorgang von
demjenigen bei einem Rückspulvorgang verschieden ist,
während das Drehzahl- bzw. Übersetzungsverhältnis zwischen
den Zahnrädern 105 und 110 im Vorspulvorgang dasselbe
ist wie beim Rückspulvorgang. Die Absolutgröße
von ω 5 unter Vorspulbedingungen ω 1/ω 5 D 6/D 2 und
ω 3/ω 5 D 6/D 4 sowie unter Rückspulbedingungen
ω 1/ω 5 D 6/D 2 und ω 3/ω 5 D 6/D 4 ist daher bei einem
Vorspulvorgang für gewöhnlich der betreffenden Absolutgröße
beim Rückspulvorgang gleich. Beim Umschalten der
Getriebe-Umschalteinrichtung vergrößert sich also das
Übersetzungsverhältnis der Zahnräder 101, 101′; 103, 103′.
Dieser Getriebemechanismus ist also
nicht mit einer Abnahme der Rückspulgeschwindigkeit und
damit einer Verlängerung der Rückspulzeit behaftet, und
zwar im Gegensatz zu einem ähnlichen Mechanismus, bei
dem die Getriebe-Umschalteinrichtung so angeordnet ist,
daß das Übersetzungsverhältnis der Zahnräder
101, 101′; 103, 103′ unveränderbar bleibt, während
das entsprechende Verhältnis des Zahnrads 105 veränderlich
ist. Da das Umschaltzahnrad 115 zur Änderung der
Filmtransportgeschwindigkeit wechselweise mit den Zahnrädern
101, 101′ sowie den Zahnrädern 103, 103′ in Eingriff
bringbar ist, braucht kein zusätzliches Zahnradvorgelege
zur Herabsetzung der Filmtransportgeschwindigkeit
vorgesehen zu sein. Dieses Merkmal erlaubt einen
einfacheren Aufbau der Filmtransporteinrichtung, eine
Verbesserung ihres Kraftübertragungswirkungsgrads sowie
eine Herabsetzung des Stromverbrauchs einer als Antriebskraftversorgung
dienenden Batterie.
Wenn die Zahnräder 101, 101′ aus denselben Zahnrädern
bestehen, werden die Vorspulbedingungen durch ω 1/ω 3 =
Z 3/Z 1 = D 4/ D 2, ω 3/ω 5 = Z 5/Z 3 = D 6/D 4 und die Rückspulbedingungen
durch ω 1/l 3 = Z 3/Z 1 = D 4/ D 2, ω 3/ω 5 =
Z 5/Z 3′ = /D 4 erfüllt (worin bedeuten: D 2 = Durchmesser
der Aufnahmespule im unbewickelten Zustand; D 6 und =
Durchmesser der Vorratsspule 106 im unbewickelten
Zustand bzw. größter Filmwickeldurchmesser auf der Vorratsspule
106). Das Zähnezahlverhältnis zwischen den
Zahnrädern 103 und 103′ kann somit der Formel
Z 3/Z 3′ / D 6 genügen. Wenn die Zahnräder 103, 103′
aus denselben Zahnrädern bestehen, werden die Vorspulbedingungen
durch ω 1/ω 3 = Z 3/Z 1 = D 4/D 2, ω 1/ω 5 =
Z 5/Z 1′ = D 6/ und die Rückspulbedingungen durch
ω 1/ω 3 = Z 3/Z 1 = D 4/ D 2, ω 1/ω 5 = Z 5/Z 1 = / D 2
erfüllt (worin den größten Durchmesser des Filmwickels
auf der Aufnahmespule 102 bedeutet). Das Zähnezahlverhältnis
der Zahnräder 101 und 101′ kann demzufolge
der Formel bzw. Bedingungen Z 1/Z 1′ D 6 · D 2/ ·
genügen. Eine der Gruppen der Zahnräder 101, 101′;
103, 103′ kann somit aus denselben (jeweils anderen)
Zahnrädern bestehen.
Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform der
Erfindung kann der Film somit gleichmäßig und leichtgängig,
d. h. mit geringem Kraftaufwand transportiert
und rückgespult werden, so daß sich die Film-Transport-
und -Rückspulvorgänge ohne weiteres mit Hilfe eines Antriebsmotors
vollautomatisch durchführen lassen. Die
Erfindung gewährleistet weiterhin eine Vereinfachung
des Aufbaus der Filmtransporteinrichtung unter Herabsetzung
ihres Energiebedarfs sowie eine Verringerung
von Abmessungen und Gewicht der Einrichtung.
Die Erfindung ist selbstverständlich auch auf ein manuelles
Filmtransportsystem mit einem Filmtransport- bzw.
Aufzughebel oder auf einen Drehkraft-Übertragungsmechanismus
für die Vorspulwelle, die Zahntrommel-Welle und
die Rückspulwelle anwendbar, der anstelle eines Zahnradvorgeleges
ein endloses Übertragungselement
aufweist. Die Erfindung läßt sich außerdem so
abwandeln, daß die Drehrichtung der Vorspulwelle beim
Vorspule- bzw. Filmtransportvorgang von der Drehrichtung
im Rückspulvorgang verschieden ist. Weiterhin ist sie
auf eine Kamera anwendbar, bei welcher zuerst ein Filmstreifen auf eine Aufnahmespule aufgespult und dann nacheinander Aufnahmen
gemacht werden und dabei der Filmstreifen zur
Vorratsspule rückgespult
wird.
Im folgenden sind die vorstehend beschriebenen Eigenschaften
der Filmtransporteinrichtung
für Kameras zusammengefaßt.
- 1. Bei einer bisherigen Filmtransporteinrichtung für Kameras ändert sich die Filmtransportlänge pro Drehwinkeleinheit der Aufnahmespule aufgrund ihrer Durchmesservergrößerung im Verlauf des Filmtransportvorgangs, während sich der Durchmesser der Zahntrommel- Welle nicht ändert. Zum Ausgleich für diesen Unterschied zwischen den Drehwinkelgraden dieser Wellen ist an der Vorspulwelle eine Reibungskupplung vorgesehen. Der Reibungswiderstand dieser Reibungskupplung wirkt dabei dem Vorspul- bzw. Transportvorgang entgegen, so daß hierfür ein größeres Drehmoment erforderlich ist.
- Die erfindungsgemäße Filmtransporteinrichtung verwendet dagegen keine Reibungskupplung, so daß das Filmtransportdrehmoment niedrig ist. Demzufolge kann ein kleinerer Antriebsmotor mit geringerem Strombedarf verwendet werden.
- 2. Bei der erfindungsgemäßen Filmtransporteinrichtung wird die Zahntrommel ebenfalls in Vorspul- bzw. Transportrichtung angetrieben. Wenn daher der Filmanfang mit den Zähnen der Zahntrommel in Eingriff gelangt, wird der Film durch letztere transportiert.
- Diese Filmtransporteinrichtung eignet sich daher vorteilhaft für das automatische Einlegen bzw. "Einfädeln" eines Filmstreifens.
- 3. Wenn sich im Verlauf des Filmtransportvorgangs die in der Patrone verbliebene Filmrestmenge verkleinert, wird der Winkel, unter welchem der Film in den Patronenschlitz einläuft, wesentlich kleiner als 180°, so daß sich der Auszieh- bzw. Transportwiderstand aufgrund der Reibung im Patronenschlitz vergrößert. Hierdurch kann der Transportvorgang behindert oder in manchen Fällen sogar der Film beschädigt werden. Bei der erfindungsgemäßen Einrichtung kann die Rückspulwelle sogar beim Vorspulbetrieb gedreht werden. Die Welle oder Achse der Filmpatrone wird aufgrund der Drehung der Rückspulwelle in Drehung versetzt, so daß sich der Reibungswiderstand am Patronenschlitz verkleinert. Auf diese Weise lassen sich die vorstehend geschilderten Mängel der bisherigen Filmtransporteinrichtungen vermeiden.
- 4. Zur Einleitung eines Rückspulvorgangs bei einer bisherigen Filmtransporteinrichtung ist es nötig, die Zahntrommel aus dem Kraftübertragungssystem auszuschalten. Bei der erfindungsgemäßen Filmtransporteinrichtung wird dagegen die Zahntrommel sowohl in Vorwärtsrichtung als auch in Rückwärtsrichtung mit Drehung angetrieben, so daß ein derartiges Auskuppeln nicht erforderlich ist. Die entsprechende Kamera läßt sich somit bequem und unter Vermeidung etwaiger Bedienungsfehler auch durch Anfänger betätigen.
- Die erfindungsgemäße Einrichtung kann insbesondere sehr vorteilhaft als automatische Filmtransport- und- rückspuleinrichtung eingesetzt werden, welche das Ende eines Filmtransportvorgangs beispielsweise aufgrund eines Anstiegs des Transportwiderstands feststellt und hierauf automatisch auf den Rückspulvorgang umschaltet.
- 5. Um bei der bisherigen Einrichtung dieser Art von Filmtransport auf Filmrückspulung umzuschalten, muß ein sich drehender Filmtransportteil vom Kraftübertragungssystem getrennt werden, während eine antriebsfreie Rückspulwelle mit dem Kraftübertragungssystem verbunden werden muß. Diese umständliche Bedienung entfällt bei der erfindungsgemäßen Einrichtung, so daß die damit ausgerüstete Kamera auch von Anfängern einfach und fehlerfrei zu bedienen ist.
- 6. Bei einem Rückspulvorgang wird bei der erfindungsgemäßen Filmtransporteinrichtung die Welle der Zahntrommel durch die Antriebskraftquelle angetrieben, während die Zahntrommel selbst wegen der Einwegkupplung nicht angetrieben, sondern nur vom Film mitgenommen wird. Wenn daher der Filmstreifen kurz vor Abschluß des Rückspulvorgangs von der Zahntrommel abläuft, bleibt letztere stehen. Wenn somit mittels einer Einrichtung zur Feststellung des Zahntrommelstillstands der Rückspulvorgang augenblicklich beendet wird, kann verhindert werden, daß der Filmanfang in die Filmpatrone hineingezogen wird. Als entsprechende Detektoreinrichtung kann eine Kombination aus einer auf einem verlängerten Abschnitt der Zahntrommelwelle montierten Schlitzscheibe und einem Optokoppler zur Feststellung der Drehung der Schlitzscheibe verwendet werden.
In den Fig. 7 und 8 ist noch eine weitere Ausführungsform
der Erfindung veranschaulicht.
Die Filmtransporteinrichtung gemäß Fig. 7 und 8 umfaßt
eine mit der Spule einer Filmpatrone verbindbare Kupplungsachse
23, ein an seinem freien Ende mit einer Andruckrolle
24 a versehenes erstes Filmtransport-Leitelement
24, welches den Filmanfang auf die Mantelfläche
einer Aufnahmespule 2 zu führen und gegen diese anzudrücken
vermag, und ein ebenfalls am freien Ende mit
Andruckrollen 25 a, 25 a′ versehenes Filmtransport-Leitelement
25, welches gleichfalls den Filmanfang an die
Mantelfläche der Aufnahmespule 2 heranführt und andrückt.
Bei der Drehung der Zahntrommel 4 wird ein in
die Kamera eingelegter, ein Stück aus der Patrone herausgezogener
und mit dem Anfangsstück in die Zahntrommel
4 eingehängter Filmstreifen durch den Eingriff der
Zähne der Zahntrommel 4 in die Filmperforationen zur
Aufnahmespule 2 transportiert und dabei aufgrund der
Reibung zwischen den beiden Leitelementen 24, 25 und
der Mantelfläche der Aufnahmespule 2 selbsttätig auf
letztere aufgewickelt. Um den Film störungsfrei und
ohne Lockerheit auf die Aufnahmespule 2 aufzuwickeln,
muß deren Umfangsgeschwindigkeit größer sein als die Geschwindigkeit
des durch die Zahntrommel 4 transportierten
Films. Wenn dabei die Drehzahl der Aufnahmespule 2 konstant
ist, erhöht sich ihre Abzieh- bzw. Transportgeschwindigkeit
allmählich aufgrund des sich vergrößernden
Filmwickeldurchmessers auf ihr. Die Erfindung ermöglicht
also mit geringem Widerstand einen Ausgleich
des Unterschieds zwischen der Abziehgeschwindigkeit der
Aufnahmespule 2 und der Geschwindigkeit des Filmtransports
durch die angetriebene Zahntrommel 4.
Abschließend sind einige Abwandlungen oder Anwendungsarten
der erläuterten Ausführungsformen der Erfindung
beschrieben.
- 1. Eine Aufnahme- und eine Vorratsspule sind jeweils über eine Einwegkupplung mit einem Antrieb verbunden; das Kraftübertragungs- bzw. Übersetzungsverhältnis wird zwischen dem Vorspul- und dem Rückspulvorgang geändert (vgl. dargestellte Ausführungsformen).
- 2. Eine Aufnahmespule ist mittels einer Reibungskupplung und einer Rückspulwelle unmittelbar mit einem Antrieb verbunden; das Übersetzungsverhältnis wird zwischen dem Vorspul- und dem Rückspulvorgang geändert.
- 3. Eine Vorspulwelle ist unmittelbar und eine Rückspulwelle über eine Reibungskupplung mit einem Antrieb verbunden; das Übersetzungsverhältnis wird zwischen dem Vorspul- und dem Rückspulvorgang geändert.
- 4. Eine Vorspulwelle ist über eine Reibungskupplung und eine Rückspulwelle über eine Einwegkupplung mit einem Antrieb verbunden. Das Übersetzungsverhältnis dieser Wellen bleibt bei Vorspul- und Rückspulvorgang unverändert.
- 5. Eine Vorspulwelle und eine Rückspulwelle sind jeweils über eine Einwegkupplung bzw. eine Reibungskupplung mit einem Antrieb verbunden. Das Übersetzungsverhältnis dieser Wellen bleibt bei Vorspul- und Rückspulvorgang unverändert.
Claims (1)
- Filmtransporteinrichtung in einer motorbetriebenen Kamera, für den Filmtransport von einer Vorratsspule (6) zu einer Aufnahmespule (2) im Vorspulbetrieb und von der Aufnahmespule (2) zur Vorratsspule (6) im Rückspulbetrieb, mit einer zwischen diesen beiden Spulen (2, 6) angeordneten und in die Perforationen des Films eingreifenden Zahntrommel (4), sowie mit einer Einrichtung zur Ankopplung der Motorwelle (M) an die Aufnahmespule (2) sowie an die Zahntrommel (4) beim Vorspulbetrieb und zur Ankopplung der Motorwelle (M) ausschließlich an die Vorratsspule (6) im Rückspulbetrieb, wobei zwischen der Motorwelle (M) und der Aufnahmespule (2) eine Einweg-Kupplung (7) und zwischen der Motorwelle (M) und der Zahntrommel (4) einerseits sowie zwischen der Motorwelle (M) und der Vorratsspule (6) andererseits je eine weitere Kupplung (8, 9) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß
- a) diese beiden weiteren Kupplungen zwischen der Motorwelle (M) und der Zahntrommel (4) sowie zwischen der Motorwelle (M) und der Vorratsspule (6) als Einweg- Kupplungen (8, 9) ausgeführt sind und in voneinander unterschiedlichen, durch den Vorspulbetrieb oder durch den Rückspulbetrieb festgelegten Drehrichtungen greifen,
- b) die Einweg-Kupplungen (8, 7) zwischen der Motorwelle (M) und der Zahntrommel (4) sowie zwischen der Motorwelle (M) und der Aufnahmespule (2) dagegen in der gleichen, durch den Vorspulbetrieb festgelegten Drehrichtung greifen,
- c) die Einweg-Kupplung (8) zwischen der Motorwelle (M) und der Zahntrommel (4) als Überholkupplung ausgeführt ist und eine höhere Drehzahl zuläßt als die Drehzahl, die durch das Antriebszahnrad (3) der Zahntrommel (4) vorgegeben ist,
- d) zu Beginn des Vorspulbetriebs die Zahntrommel (4) mit einer geringeren Umfangsgeschwindigkeit angetrieben wird als die Aufnahmespule (2) und den Film in Richtung der Aufnahmespule (2) mit einer geringeren Geschwindigkeit transportiert als während des Vorspulbetriebes,
- e) der Filmanfang von der Aufnahmespule (2) eingefangen wird und nachfolgend die Zahntrommel (4) vermittels des Films mit einer erhöhten Drehzahl angetrieben wird, welche durch die Drehung der Aufnahmespule (2) vorgegeben ist,
- f) am Ende des Vorspulbetriebes als Folge eines Anstiegs in der Film-Zugspannung ein auf der Antriebswelle der Zahntrommel (4) angebrachter und gegenüber dieser frei drehbarer Umschaltarm (12) verschwenkt und dabei die Zahntrommel (4) sowie die Aufnahmespule (2) von der Motorwelle (M) getrieblich abtrennt, die Motorwelle (M) mit der Vorratsspule (6) dagegen getrieblich verbindet, wobei die Vorratsspule (6) während des Rückspulbetriebes durch die Motorwelle (M) mit einer höheren Drehzahl als der Drehzahl der Aufnahmespule (2) während des Vorspulbetriebes und in zu dieser entgegengesetzt gerichteter Drehrichtung angetrieben wird.
Applications Claiming Priority (9)
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
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| D2 | Grant after examination | ||
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