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DE3039312A1 - Blaskopf- oder vorformbodenvorrichtung fuer eine glaswarenformmaschine - Google Patents

Blaskopf- oder vorformbodenvorrichtung fuer eine glaswarenformmaschine

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DE3039312A1
DE3039312A1 DE19803039312 DE3039312A DE3039312A1 DE 3039312 A1 DE3039312 A1 DE 3039312A1 DE 19803039312 DE19803039312 DE 19803039312 DE 3039312 A DE3039312 A DE 3039312A DE 3039312 A1 DE3039312 A1 DE 3039312A1
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Francis A. Granby Conn. Sarkozy
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Emhart Glass Machinery Investments Inc
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Emhart Industries Inc
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Description

Blaskopf- oder Vorformbodenvorrichtung für eine Glaswarenformmaschine
Bekannte Blaskopf- oder Vorformbodenkonfigurationen für Glaswarenformmaschinen mit Dreifachtropfenspeisung haben im allgemeinen entweder einzelne Federn für jeden Blaskopf halter, die jeden zugeordneten Blaskopf in dem Träger mit einer voreingestellten Kraft nach unten drücken, oder eine einzige Feder, die bewirkt, daß diese Kraft gleichmäßiger auf die drei Blasköpfe verteilt wird. Die US-PS 3 472 642 zeigt ein Beispiel der Vorformbodenrückstellkraftkonfiguration mit einzelnen Federn, während US-PS Re 27 834 die Konfiguration mit einer einzigen Feder zeigt.
Die aus der US-PS 3 472 642 bekannte Einzelvorformbodentragkonstruktion hat den Nachteil, daß es keine ausglei-'
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chende Kraft zwischen den drei gezeigten einzelnen Vorformboden (baffles) geben kann. In der US-PS Re 27 834 ist dieser Nachteil zwar verringert, die Position der dort benutzten einzigen Feder muß jedoch sehr genau voreingestellt werden, damit diese Konfiguration zufriedenstellend arbeitend.h, die Schließkräfte zwischen den drei Blasköpfen und ihren zugeordneten einzelnen Formen wirksam ausgleicht.
Hauptziel der Erfindung ist es, eine Vorformboden- oder BlaskopfVorrichtung zu schaffen, in welcher weder einzelne Federn für die einzelnen Blasköpfe noch die Verwendung einer genau vorpositionierten Feder, die auf die Blasköpfe oder Vorformboden gemeinsam einwirkt, erforderlich sind.
Gemäß der Erfindung werden weder Federn benutzt noch ist die Verwendung von Luftfedern, wie sie beispielsweise aus der US-PS 3 871 856 bekannt sind, erforderlich.
Die Erfindung bezieht sich allgemein auf das Herstellen von Glaswaren in einer Hartford-IS-Glaswarenformmaschine und betrifft insbesondere eine verbesserte Einrichtung zum Befestigen der einzelnen Vorformboden oder Blasköpfe in einem Träger, so daß diese mit den einzelnen Formen einer Maschinensektion mit Mehrfachtropfenspeisung entweder in den Vorform- oder in den Fertigformstationen einer solchen Maschinensektion zusammengepaßt werden können. Die Zeichnungen zeigen zwar eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung bei deren Verwendung auf der Blasformseite einer solchen Maschine, die Erfindung ist jedoch nicht darauf beschränkt und ist auch für die Verwendung auf der Vorformseite einer solchen Maschinen-Sektion geeignet.
In einer typischen Maschine dieser Art werden Glastropfen in die offenen oberen Enden von umgedrehten Vorformen in der Vorformstation gefördert, wobei geeignete Halsringformen den unteren Enden dieser umgedrehten Vor- oder Külbelfonnen zuge-
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ordnet sind und wobei Halsstifte- oder -stempel zum Formen des Hals- oder Mündungsteils des Külbels dienen. Gemäß der ausführlichen Beschreibung in der US-PS 1 911 119 ist ein Niederblaskopf an einem geeigneten Träger oder Arm vorgesehen und kann in eine Stellung an der Oberseite des Führungstrichters abgesenkt werden, welcher den Tropfen führt, wenn er anfänglich in die Vorform eingebracht wird. Ein Niederblaskopf kann benutzt werden, um die Charge in den unteren Teil der Vorform und insbesondere in die Halsringform selbst niederzublasen. Der Niederblaskopf wird dann aus seiner Stellung angehoben und der Führungstrichter wird entfernt, wobei dann zu dieser Zeit der Niederblaskopf wieder in seine Stellung direkt auf der Vorform abgesenkt werden kann. In letzterer Stellung dient der Niederblaskopf als Vorformboden, der das Gegenblasen oder Pressen des Külbels durch die unteren Halsringformen hindurch gestattet, wobei die Niederblasluftkanale in dem Niederblaskopf oder Vorformboden während dieses letztgenannten Teils des Zyklus verschlossen sind.
Auf der Blasseite einer typischen Glaswarenformmaschine bewegt ein Blaskopfträger die Blasköpfe mit den oberen Enden der Blasformen in Berührung, in denen die Külbel in aufrechter Konfiguration angeordnet worden sind, so daß ein Rohr abwärts in den Hals der Glasware eingeführt werden kann. Der Halsring wird das Külbel auf der Blasseite freigegeben haben, so daß das Külbel in die gewünschte Endform der Glasware geblasen werden kann.
Die Erfindung schafft somit eine verbesserte Blaskopf- oder Vorbodenkonstruktion, in der der Träger wenigstens drei Blasköpfe oder Vorformboden so trägt, daß diese eine begrenzte vertikale Pendelbewegung ausführen können; wobei Einrichtungen zwischen dem Träger und den Blasköpfen selbst so vorgesehen sind, daß die Schließkräfte zwischen den einzelnen Blasköpfen oder Vorformboden und ihren entsprechenden einzelnen Formen ausgeglichen sind.
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Insbesondere schafft die Erfindung eine Blaskopf- oder Vorformbodenkonstruktion, in der die Schließkraft zwischen jedem Vorformboden oder Blaskopf und der unter ihm befindlichen Form effektiv im wesentlichen ausgeglichen ist, und zwar infolge einer besonderen Verbindungsanordnung, die das Erfordernis von Federn oder Luftkolben od.dgl. in dem Träger für die Blasköpfe oder Vorformboden vermeidet.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 in Draufsicht einen Blaskopfträger nach
der Erfindung, wobei Teile im Schnitt gezeigt sind, um die innere Anordnung gewisser Teile sichtbar zu machen,
Fig. 2 eine Seitenansicht, in welcher ein Teil
eines Blaskopfes und eines zugeordneten Halters in dem Trägerarm im Längsschnitt gezeigt sind, wobei die gezeigte Anordnung für die beiden anderen Blasköpfe und Halter typisch ist,
Fig. 3 eine Seitenansicht der Blaskopfträger-
konstruktion von Fig. 1 und 2, wobei ein Teil des Ausgleichsgestänges weggebrochen ist, um die Konstruktion von gewissen inneren Teilen sichtbar zu machen, und
Fig. 4 in einer ähnlichen Schnittansicht wie
in Fig. 2 insgesamt auf der Linie 4-4 von Fig. 3 die Blasköpfe in Berührung mit zugeordneten einzelnen Blasformen auf der Blasformseite einer Glaswarenformmaschinensektion.
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Fig. 1 zeigt eine vertikal angeordnete Betätigungsstange 10, die in herkömmlicher Weise mittels Vorrichtungen, wie sie ausführlicher in der oben erwähnten ÜS-PS 1 911 119 beschrieben sind, hin- und herbewegt werden kann, um die Blasköpfe oder Vorformböden, die in einem Trägerarm 12 abgestützt sind, zwischen der aktiven Stellung, die in Fig. 4 gezeigt ist, und einer inaktiven Stellung, die in Fig. 2 gezeigt ist, hin- und herzubewegen. In aus der vorgenannten US-Patentschrift bekannter Weise befindet sich die inaktive Stellung in vertikalem Abstand oberhalb der aktiven Stellung und aus dieser ist eine Verschiebe- oder Drehbewegung auf der Vorformseite der Maschinensektion durch eine Schwingbewegung der Stange oder der Welle 10 möglich. In der aktiven Stellung von Fig. 4 sind die Blasköpfe 14a, 14b und 14c mit ihren zugeordneten Blasformen 16a, 16b bzw. 16c in Berührung. In der in Fig. 2 gezeigten inaktiven Stellung sind dagegen diese Blasformen 14a, 14b und 14c nicht mit den Blasformen von Fig. 4 in Berührung, sondern befinden sich angehoben über der aktiven Stellung von Fig. 4 und stehen in einer inaktiven Stellung, so daß alle drei Blasköpfe in einer gemeinsamen Horizontalebene ausgerichtet sind. Es sei angemerkt, daß in Fig. 4 die drei Blasköpfe in unterschiedlichen vertikalen Abständen von der Horizontalen sind und in diesen Stellungen an den oberen Flächen der Blasformen 16a, 16b bzw. 16c anliegen.
Die Erfindung befaßt sich mit einer Verbindungseinrichtung zum Ausgleichen der Schließkräfte zwischen den drei nebeneinander angeordneten Formverschließköpfen über Gelenkverbindungen mit zwei Zwischengliedern, so daß der sich nach unten bewegende Trägerarm 12 Einzelkräfte auf die drei Köpfe ausübt, die zu den linearen Abständen zwischen den Köpfen und diesen Gelenkverbindungen proportional sind. Fig. 2 zeigt diese Beziehung, wobei diese Gelenkverbindungen in 2/3 des Abstandes zwischen dem mittleren Blaskopf 14b und den beiden Blasköpfen 14a und 14c auf beiden Seiten desselben angeordnet sind.
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Der Trägerarm 12 enthält eine Luftsammelkammer, die mit einer Druckluftquelle in Verbindung steht/ welche insgesamt durch eine flexible Leitung 16 dargestellt ist, so daß eine Blasluftquelle in dem Kanal 18 zu dem hohlen Inneren eines dem Blaskopfhalter 22 zugeordneten Bolzens 20 vorhanden ist, damit Blasluft einem nach unten vorstehenden Rohr 24 zugeführt werden kann, welches sich abwärts durch eine öffnung erstreckt, die für diesen Zweck in dem Blaskopf 14a vorgesehen ist, wie es am besten in Fig. 2 zu erkennen ist. Die Blasköpfe 14a, 14b und 14c sind jeweils in gleicher Weise mit einem Kanal, wie dem Kanal 18, versehen, der mit der in dem Trägerarm 12 vorhandenen Luftsammeikammer in Verbindung steht, um Blasluft jedem dieser Blasköpfe gemäß einem vorbestimmten Zextsteuerprogramm zuzuführen, welches in der Glaswarenformmaschine so voreingestellt ist, daß Druckluft diesen Blasköpfen zyklisch zugeführt wird, wenn die Blasköpfe mit ihren zugeordneten Blasformen in in Fig. 4 gezeigter Weise zusammengepaßt sind.
Das Rohr 24 kann ein mit Außengewinde versehenes hohles Teil sein, das in dem unteren Teil des Bolzens 20 lösbar aufgenommen ist. Der Bolzen 20 bildet einen integralen Teil der Haltevorrichtung oder des Halters 22, der den Blaskopf 14a trägt. Die anderen Blasköpfe 14b und 14c sind jeweils in gleicher Weise in dem Trägerarm 12 abgestützt und werden insbesondere in einem zugeordneten Halter 22b bzw. 22c gehalten, welch letztere jeweils nach oben vorstehende Bolzenteile 20b bzw. 20c haben, die hohle Zwischenteile enthalten, welche eine öffnung für den Durchfluß von Druckluft aus einem Kanal, wie dem Kanal 18, gestatten. Die Bolzen 20, 20b und 20c haben jeweils Kolbenringe, die in Fig. 2 jeweils mit der Bezugszahl 24 bezeichnet sind, um die vertikale Bohrung, die sich durch den Bolzen 20 des Halters für die Blasköpfe durch den Träger 12 erstreckt, gegenüber der Druckluft abzudichten.
Die drei Blaskopfhalter sind in gleichem Abstand nebeneinan der in dem Trägerarm 12 angeordnet, wie es in den Fig.. 1 und
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2 gezeigt ist, wobei der Abstand zwischen benachbarten Bolzen 20, 20b und 20c in Fig. 2 schematisch mit 26 bezeichnet ist. Jeder Halter 22 und sein zugeordneter Bolzen 20 sind daher in Öffnungen 28/ 28b und 28c in dem Träger 12 verschiebbar aufgenommen, so daß sie sich jeweils frei vertikal bewegen können, mit der Ausnahme, daß diese Bewegung durch das zu beschreibende Ausgleichsgestänge begrenzt wird. Eine Drehung dieser Halter wird gemäß der Darstellung in den Fig. 1 und 3 durch herkömmliche Vorrichtungen 29 (wahlweise) verhindert.
Fig. 3 zeigt die vertikal hin- und herbewegliche Stange 10 mit -iaran durch Befestigungselemente 30, 32 und 34 befestigtem Trägerarm 12. Fig. 3 zeigt außerdem, daß der Trägerarm 12 eine angeformte, nach oben vorstehende Stegvorrichtung 36 in Form von Flanschen 36a und 36b hat, die gemäß Fig. 4 insgesamt dreieckförmig sind und eine feststehende Drehachse 38 tragen, welche sich zwischen den Flanschen 36a und 36b in einer Richtung erstreckt, die zu der Linie der drei nebeneinander angeordneten Blasköpfe quer oder rechtwinkelig verläuft.
Die feststehende Drehachse 38 bildet ein Drehlager für einen Ausgleichswinkelhebel 40, der nach unten vorstehende Arme 40a und 40b hat, deren untere Enden zur Aufnahme eines Zwischenteils von zwei Zwischengliedern 42a bzw. 42b (vgl. Fig. 4) gegabelt sind. Drehzapfen 44a und 44b erstrecken sich durch die gegabelten unteren Enden der Arme 40a bzw. 40b des Winkelhebels 40, um diese Arme des Winkelhebels 40 jeweils mit den Zwischengliedern 42a bzw. 42b gelenkig zu verbinden.
Gemäß Fig. 4 haben die Zwischenglieder 42a und 42b jeweils eine Länge, die etwas größer ist als der Abstand zwischen benachbarten Bolzen 20, 20b und 20c, der in Fig. 2 mit der Bezugszahl 26 bezeichnet ist. Die inneren Endteile der Zwischenglieder 42a und 42b sind benachbart zu einander in dem mittleren Bolzen 20b angeordnet, wobei sich die beiden be-
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nachbarten Enden der Zwischenglieder 42a und 42b in einem radialen Schlitz in dem Bolzen 20b befinden, der durch den gegabelten oberen Endteil und durch den Stift 46b begrenzt wird. Jedes Zwischenglied 42a und 42b hat außerdem entgegengesetzte Enden in einem Schlitz eines der anderen beiden Formverschließkopfhalterbolzenteile 20 bzw. 20c angeordnet. Diese Bolzenteile der Blaskopfhalter 22 und 22c haben ebenfalls gegabelte obere Endteile, wie es am besten in Fig. 3 gezeigt ist, so daß ein Stift, wie der in dieser Figur gezeigte Stift 46c oder die in Fig. 1 gezeigten Stifte 46a und 46c, mit den Gabeln an dem oberen Ende der Bolzen die oben erwähnten Schlitze begrenzen, welche die äußeren Enden der Zwischenglieder 42a bzw. 42b lose aufnehmen.
Aufgrund dieser Konstruktion und Anordnung führt die Schließbewegung des Trägers 12 in bezug auf die Blasformen 16a, 16b und 16c zu einer vertikalen Relativbewegung von jedem der drei Halter 22, 22b und 22c, so daß sich jeder mit seinem zugeordneten Bolzenteil vertikal bewegt, der axial in der Bohrung gleitet, die für diesen Zweck in dem Träger vorgesehen ist, und eine Relativbewegung des Ausgleichswinkelhebels und insbesondere de^. Zwischenglieder 42a und 42b sowie eine Bewegung des zugeordneten Winkelhebels 40 bewirkt, wodurch eine zweckmäßige Einrichtung vorhanden ist, die Differenzen in der Höhe zwischen den oberen Enden jeder der Blasformen ausgleicht und außerdem für einen Ausgleich der Schließkraft zwischen den Blasköpfen 14a, 14b und 14c sorgt, wenn sich diese Blasköpfe auf ihre zugeordneten Formen bewegen. Die Gelenkverbindung zwischen jedem der Arme 40a und 40b des Glockenarms 40 und den zugeordneten Zwischengliedern 42a bzw. 42b wird vorzugsweise so gewählt, daß der horizontale Abstand zwischen der Mittellinie des Bolzens 20 und der Mittellinie des benachbarten Bolzens 20b (vgl. die Bezugszahl 26 in Fig. 2) vorzugsweise gleich einem Drittel des Abstandes zwischen diesen ist, wie es in Fig. 2 gezeigt ist. Der Abstand von dem mittleren Bolzen 20b des Halters 22b zu jedem benachbarten Bolzen 20 bzw. 20c ist also so groß, daß die Ge-
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lenkverbindung, die durch die Drehzapfen 44a und 44b gebildet wird, gleich zwei Dritteln des Abstands 26 in Fig. 2 ist. Diese besondere Geometrie gewährleistet, daß die Ausgleichskraft, die aufgrund der Schließbewegung des Trägers 12 gemäß Fig. 4 erzielt wird, dazu führt, daß die Schließkräfte zwischen dem Blaskopf und seiner zugeordneten Form im wesentlichen ausgeglichen sind, ohne daß Federn od.dgl.,wie sie für bekannte Vorformboden- oder Blaskopfkonstruktionen im allgemeinen charakteristisch sind, erforderlich sind.
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Claims (7)

  1. Patentansprüche :
    t 1 * Blaskopf- oder Vorformbodenvorrichtung für eine Glaswarenforimaschine mit wenigstens einer Sektion, die drei nebeneinander angeordnete, nach oben offene Formen enthält, welche durch Formverschließköpfe verschlossen werden, mit einem Träger, der zu den nach oben offenen und nebeneinander angeordneten Formen hin- und von denselben wegbeweglich ist, und mit drei Formverschließkopfhaltern, die in dem Träger befestigt sind,
    dadurch gekennzeichnet, daß jeder Formverschließkopfhalter (22, 22b, 22c) in dem Träger (12) so befestigt ist, daß er eine begrenzte Vertikalbewegung ausführen kann; daß zwei Zwischenglieder (42a, 42b) vorgesehen sind, von denen jedes ein erstes Ende hat, welches den mittleren der drei nebeneinander angeordneten Formverschließkopfhalter berührt, während das zweite Ende eines der Zwischenglieder einen der anderen beiden Formverschließkopfhalter berührt und das zweite Ende des anderen Zwischengliedes den anderen der anderen beiden Formverschließkopfhalter berührt; und
    daß eine Verbindungsvorrichtung (40) gelenkig mit dem Träger
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    verbunden ist und entgegengesetzte Enden hat, die gelenkig mit jedem der beiden Zwischenglieder zwischen den Enden derselben verbunden sind, wodurch, wenn die drei Formverschließköpfe (14a, 14b, 14c) in Deckung mit den ihnen zugeordneten öffnungen gebracht werden, die auf die Formen (16a, 16b, 16c) ausgeübten Schließkräfte ausgeglichen werden.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsvorrichtung (40) insbesondere einen Winkelhebel enthält, der in dem Träger (12) oberhalb des mittleren Formverschließkopfhalters (22b) drehbar gelagert ist und der zwei Arme (40a, 40b) hat, die jeweils mit einem der beiden Zwischenglieder (42a, 42b) an einer Stelle zwischen den Enden jedes der Zwischenglieder gelenkig verbunden sind.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (12) innere Luftkanäle (18) aufweist und daß die Formverschließkopfhalter (22, 22b, 22c) ebenfalls innere Kanäle aufweisen, die mit den Trägerluftkanälen in Verbindung stehen, wodurch Luft für die Formverschließköpfe (14a, 14b, 14c) verfügbar ist.
  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (12) eine nach oben vorstehende Stegvorrichtung (36) mit einem Auge zur Aufnahme eines Drehzapfens (38) aufweist, welcher den Winkelhebel oberhalb des mittleren Formverschließkopfes (14b) schwenkbeweglich lagert.
  5. 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (40a, 40b) des Winkelhebels (40) gegabelte Endteile zum Aufnehmen von Zwischenteilen jedes der beiden Zwischenglieder (42a, 42b) haben, daß sich Drehzapfen (44a, 44b) durch die Gabeln und durch die Zwischenteile von jedem der Zwischenglieder erstrecken und daß die Gelenkverbindung zwischen jedem Zwischenglied und seinem zugeordneten Winkelhebelarm an einer Stelle vorgesehen ist, die bei wenigstens ungefähr zwei Dritteln des MittenabStandes (26) zwischen dem mitt-
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    leren Formverschließkopfhalter (22b) und einem der anderen beiden Formverschließkopfhalter (22, 22c) liegt.
  6. 6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Formverschlxeßkopfhalter (22, 22b, 22c) jeweils einen nach oben vorstehenden Bolzenteil (20, 20b, 20c) haben, der in dem Träger (12) für die begrenzte Vertikalbewegung des Halters verschiebbar aufgenommen ist.
  7. 7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Bolzenteil (20, 20b, 20c) einen radial offenen Schlitz zur Aufnahme des Endes von wenigstens einem der beiden Zwischenglieder (42a, 42b) aufweist, wobei der Schlitz des mittleren Bolzenteils (20b) die Enden von beiden Zwischengliedern aufnimmt, welche nebeneinander angeordnet sind, und wobei die Schlitze so ausgebildet sind, daß sie die begrenzte Schwenkbewegung der Zwischenglieder zum Ausgleichen der Schließkräfte gestatten.
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DE19803039312 1979-10-29 1980-10-17 Blaskopf- oder vorformbodenvorrichtung fuer eine glaswarenformmaschine Granted DE3039312A1 (de)

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Publication Number Publication Date
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