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DE3039393C2 - Antischaummittel und dessen Verwendung - Google Patents

Antischaummittel und dessen Verwendung

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DE3039393C2
DE3039393C2 DE3039393A DE3039393A DE3039393C2 DE 3039393 C2 DE3039393 C2 DE 3039393C2 DE 3039393 A DE3039393 A DE 3039393A DE 3039393 A DE3039393 A DE 3039393A DE 3039393 C2 DE3039393 C2 DE 3039393C2
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Drew Chemical Corp
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Description

Die Erfindung betrifft zunächst ein Antischaummittel enthaltend mindestens einen höheren aliphatischen Alkohol, mindestens eine feste Fettsäure und mindestens eine Seife einer festen Fettsäure. Insbesondere ist die Erfindung auf ein Antischaummittel gerichtet, das mit Vorteil bei der Papierherstellung eingesetzt werden kann. Ferner betrifft die Erfindung die Verwendung eines solchen Antischaummittels.
In der CA-PS 534 604 wird eine feste Zusammensetzung zum Aufbrechen von Schäumen beschrieben, die besonders zur Verwendung bei der Papierherstellung geeignet ist. Die bekannte Zusammensetzung enthält die eingangs erwähnten Bestandteile. Zu ihrer Anwendung muß die bekannte Zusammensetzung am Ort der Anwendung in heißem, enthärtetem Wasser dispergiert werden. Dabei muß der Wasseranteil so bemessen werden, daß der Gehalt der Dispersion an den Feststoffen höchstens 0,75% beträgt. Anderenfalls erhält man eine gelierte Masse, die nicht frei fließbar ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein Antischaummittel zur Verfügung zu stellen, das in frei fließender, flüssiger Form vorliegt, um ein Pumpen des Antischaummittels direkt aus dem Lagerungsbehälter zum Ort der Anwendung zu ermöglichen.
Die Lösung der Erfindungsaufgabe besteht darin, daß man die im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Komponenten in Wasser in einer entschäumend wirksamen Menge und mit einem Anteil von mindestens 5% von im Wasser dispergierten Feststoffen einbringt und die Zusammensetzung mindestens ein nicht-ionisches oder anionisches oberflächenaktives Mittel enthält. Durch den Zusatz des oberflächenaktiven Mittels wird der Entstehung einer gelieferten Masse entgegenwirkt.
Durch die Erfindung wird ein frei fließendes Antischaummittel zur Verfügung gestellt, das mit besonderem Vorteil in der Papierherstellungsindustrie anwendbar ist.
Der erfindungsgemäße Antischaummittel kann leicht gelagert und je nach Erfordernis zur Entschäumung in ein wäßriges System gepumpt werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wurde die Zusammensetzung derart behandelt, daß die dispergierten Feststoffe mit hydrophoben Oberflächen vorliegen.
Gemäß der bevorzugten Ausführungsform wird die Zusammensetzung so behandelt, daß die dispergierten Feststoffe (bei denen es sich um gelartige Teilchen handelt, die in dem Wasser dispergiert sind) mit hydrophoben Oberflächen versehen werden, um dadurch die Wirksamkeit der Antischaummittel-Zusammensetzung über einen weiten pH-Wertbereich zu erhalten; insbesondere wird die Antischaumwirkung in Systemen beibehalten, die bei höheren pH-Werten betrieben werden. Gemäß der besonders bevorzugten Ausführungsform wird die Zusammensetzung mit mindestens einem wasserlöslichen Salz eines Metalls behandelt, das eine Wertigkeit über 1 aufweist, um die Feststoffe mit hydrophoben Oberflächen zu versehen. Das wasserlösliche Salz kann ein Salz von Eisen (Eisen II und/oder Eisen III), Calcium, Magnesium, Barium oder Aluminium oder Gemische davon sein, und ist vorzugsweise ein Aluminiumsalz; als Beispiele für derartige Salze können genannt werden: Alaun (Al₂(SO₄)₃ · 18 H₂O), Calciumchlorid, Eisen-III-chlorid, Bariumchlorid, Magnesiumchlorid usw. Die Behandlung kann zweckmäßig erfolgen durch Formulierung der Zusammensetzung und anschließenden Zusatz des Metallsalzes, wobei durch die Anwesenheit dieses Metallsalzes in der Zusammensetzung die dispergierten Feststoffe mit hydrophoben Oberflächen versehen werden. Ohne die Erfindung durch theoretische Erwägungen beschränken zu wollen, wird angenommen, daß das zugesetzte Metallsalz an der Teilchenoberfläche mit der Fettsäure und/oder der Fettsäureseife eine Wechselbeziehung eingeht, unter Ausbildung des entsprechenden Metallsalzes der Fettsäure an der Oberfläche, wodurch hydrophobe Teilchenoberflächen entstehen.
Es versteht sich, daß das Antischaummittel formuliert werden kann, ohne die Behandlung zur Erzielung hydrophober Oberflächen, obwohl eine derartige Behandlung bevorzugt ist.
Die Alkoholkomponente des Antischaummittels ist ein höherer aliphatischer Alkohol, der im allgemeinen 10-28 Kohlenstoffatome (insbesondere 14-28 Kohlenstoffatome) und bevorzugt 16-18 Kohlenstoffatome aufweist. Die Alkoholkomponente kann aus einem oder mehreren derartigen Alkoholen bestehen. Die Alkoholkomponente kann eine oder mehrere Hydroxylgruppen enthalten und kann zusätzlich zu derartigen Hydroxylgruppen weitere Gruppen enthalten. So kann die Alkoholkomponente beispielsweise ein Teilester des Glycerins sein, z. B. Glycerinmonostearat oder beispielsweise ein partieller Ester eines Glykols. Die bevorzugten Verbindungen sind Kohlenwasserstoffalkohole und, wie vorstehend angegeben, vorzugsweise solche mit 16-18 Kohlenstoffatomen. In den meisten Fällen ist der bevorzugte Alkohol ein Feststoff (bei Raumtemperatur); jedoch kann der Alkohol auch in flüssiger Form vorliegen, insbesondere die höheren verzweigten Alkohole.
Die Fettsäurekomponente des Antischaummittels ist eine höhere aliphatische Säure, die bei Raumtemperatur ein Feststoff ist, und die im allgemeinen 14-28 Kohlenstoffatome aufweist, wobei Fettsäuren mit 16-18 Kohlenstoffatomen bevorzugt sind. Die Fettsäuren kann andere funktionelle Gruppen enthalten; jedoch sind Kohlenwasserstoff-Fettsäuren bevorzugt, insbesondere solche mit 16-18 Kohlenstoffatomen.
Die Fettsäureseifenkomponente des Antischaummittels ist eine Seife einer Fettsäure des vorstehend genannten Typs. Die Seife kann gebildet sein, aus einer Fettsäure, identisch mit der als Fettsäurekomponente des Antischaummittels verwendeten Fettsäure. Derartige Seifen werden im allgemeinen als eine Alkalimetall- oder Aminseife der Fettsäure, vorzugsweise als eine Aminseife gebildet. Ein bevorzugtes Amin ist Triäthanolamin. Die Seife wird vorzugsweise in situ gebildet, durch Zusatz einer seifenbildenden Komponente, wie eines Amins, zu dem Gemisch von Alkohol und Fettsäure. Die Bildung einer Fettsäureseife ist dem Fachmann bekannt, und es erübrigen sich daher in dieser Hinsicht weitere Details zum vollständigen Verständnis der Erfindung.
Wie vorstehend erwähnt, werden die drei Bestandteile der Antischaummittel-Zusammensetzung in Wasser in einer entschäumend wirksamen Menge und zur Bereitstellung eines Feststoffgehalts, dispergiert in dem Wasser, von mindestens 5%, vorzugsweise mindestens 20%, jeweils bezogen auf das Gewicht, dispergiert. Im allgemeinen ist der Feststoffgehalt nicht größer als 30 Gew.-%, wobei der Feststoffgehalt im allgemeinen meistens in der Größenordnung von 20-25%, jeweils bezogen auf das Gewicht, liegt.
In der Zusammensetzung überschreitet das Gewichtsverhältnis von Fettsäurekomponente zur Alkoholkomponente 0,5 : 1 nicht, wobei die Fettsäure im allgemeinen in einer Menge von mindestens 0,2 : 1 des festen Alkohols, jeweils bezogen auf das Gewicht, vorliegt. In den meisten Fällen liegt das Gewichtsverhältnis der festen Fettsäure zum festen Alkohol in der Größenordnung von 0,2 : 1 bis 0,4 : 1.
Die Fettsäureseifen ist in der Zusammensetzung in einer Menge vorhanden, die ein Verhältnis von Fettsäureseife zu festem Alkohol von nicht größer als 0,5 : 1 bildet, wobei die Seife im allgemeinen in einer derartigen Menge vorliegt, daß ein Verhältnis von Fettsäureseife zum Alkohol von mindestens 0,1 : 1, jeweils bezogen auf das Gewicht, bereitgestellt wird. In den meisten Fällen liegt das Verhältnis der Fettsäureseife zum Alkohol in der Größenordnung von 0,1 : 1 bis 0,3 : 1, jeweils bezogen auf das Gewicht.
Die Wahl geeigneter Mengen der drei Bestandteile der Antischaummittel-Zusammensetzung zur Erzielung entschäumend wirksamer Mengen davon für einen speziellen Anwendungszweck liegt aufgrund der in der vorliegenden Beschreibung gegebenen Lehre im Bereich des fachmännischen Könnens, und der Fachmann kann leicht die optimalen Anteile aufgrund der vorliegenden Angaben ermitteln.
Die erfindungsgemäße Antischaummittel-Zusammensetzung enthält darüber hinaus ein oberflächenaktives Mittel bzw. Tensid, das aus mindestens einem Bestandteil, ausgewählt aus nicht-ionischen oberflächenaktiven Mitteln oder anionischen oberflächenaktiven Mitteln gewählt ist, das die Bildung einer gelieferten Masse der Feststoffe verhindert, unter Bildung einer frei fließenden Dispersion der Feststoffe in dem Wasser. So ist es erfindungsgemäß unter Anwendung eines derartigen oberflächenaktiven Mittels möglich, die drei Komponenten in dem Wasser in brauchbaren Konzentrationen (mindestens 5%, vorzugsweise mindestens 20%, bezogen auf das Gewicht) zu dispergieren, ohne eine gelierte Masse der Feststoffe zu bilden, wobei man eine frei fließende, wäßrige Antischaummittel-Zusammensetzung erhält, die aus einem Lagerbehälter gepumpt werden kann.
Das vorstehend beschriebene, erfindungsgemäß verwendete, oberflächenaktive Mittel bzw. Tensid ist ein nicht-ionisches und/oder anionisches, oberflächenaktives Mittel bzw. Tensid, das die Bildung einer gelierten Masse der Feststoffe verhindert. Im Rahmen der Erfindung wurden verschiedene kationische, oberflächenaktive Mittel untersucht, und es hat sich gezeigt, daß derartige kationische oberflächenaktive Mittel im allgemeinen nicht für die erfindungsgemäßen Zwecke geeignet sind, d. h. derartige kationische, oberflächenaktive Mittel verhindern die Bildung einer gelieferten Feststoffmasse nicht.
Die nicht-ionischen, oberflächenaktiven Mittel, die sich als besonders geeignet für die erfindungsgemäßen Zwecke erwiesen haben, sind Äthylenoxid-Kondensationsprodukte (Polyoxyäthylen), die mehr als zwei und vorzugsweise mindestens 5 Äthylenoxidgruppen enthalten, wobei mindestens eine Endgruppe davon durch Kondensation mit entweder einem Alkohol, einem Alkylphenol, vorzugsweise Nonylphenyl, oder einer langkettigen Fettsäure, terminiert bzw. abgeschlossen ist, beispielsweise ein Monooleat-endständiges Äthylenoxid-Kondensationsprodukt.
Die anionischen, oberflächenaktiven Mittel, die sich als besonders geeignet für die erfindungsgemäßen Zwecke erwiesen haben, sind Alkoholsulfate, Alkarylsulfonate, äthoxylierte Alkoholsulfate, Sulfate und Sulfonate von äthoxylierten Alkylphenolen, Sulfate von Fettestern, Sulfate und Sulfonate von Alkylphenolen, Sulfonate von kondensierten Naphthalinen, Sulfonate von Naphthalin, Natriumderivate von Sulfosuccinaten, wie der Dinatrium­ äthoxylierte-Nonylphenolhalbester der Sulfobernsteinsäure, der Dinatrium-äthoxylierte-Alkohol-(C₁₀-C₁₁)-Halbester von Sulfobernsteinsäuren; usw.; Alkalisalze von Erdölsulfonaten, wie Natriumerdölsulfonat (Acto 632); Alkaliphosphatester, wie ein Kaliumsalz eines Phosphatesters (Triton H66); sulfonierte Alkylester, beispielsweise (Triton GR7); Natrium-polymere- Carbonsäure (Tamol 731) und dgl.
Das bevorzugte oberflächenaktive Mittel für die erfindungsgemäßen Zwecke wird ausgewählt aus einem oder mehreren Oxyäthylenpolymeren, enthaltend mehr als 2 und vorzugsweise mindestens 5 Äthylenoxidgruppen, bei denen ein Ende terminiert ist durch Kondensation mit einer Verbindung, wie vorstehend beschrieben, wobei besonders gute Ergebnisse erhalten werden mit Polyoxyäthylenprodukten, die endständiges Nonylphenol aufweisen bzw. mit Nonylphenol terminiert sind.
Das anionische und/oder nicht-ionische oberflächenaktive Mittel wird in der vorstehend beschriebenen Zusammensetzung in einer Menge verwendet, die wirksam ist, die Bildung einer gelierten Masse der Feststoffe zu verhindern und ein frei fließendes, wäßriges Antischaummittel bereitzustellen. Im allgemeinen wird das oberflächenaktive Mittel in einer derartigen Menge verwendet, daß mindestens 0,1 Teile oberflächenaktives Mittel pro 1 Teil der gesamten Alkohole, Fettsäure und Seife, jeweils bezogen auf das Gewicht, bereitgestellt werden. Im allgemeinen wird das oberflächenaktive Mittel nicht in einer Menge von größer als 0,4 Teile pro 1 Teil der gesamten Alkohol-, Fettsäure- und Seifenkomponente verwendet, da kein zusätzlicher günstiger Effekt erzielt wird, wenn größere Mengen verwendet werden. Wird ein Metallsalz zur Erzielung hydrophober Teilchenoberflächen verwendet, so wird ein derartiges Metallsalz in einer Menge zugesetzt, die wirksam ist, um solche hydrophobe Teilchenoberflächen zu ergeben. Im allgemeinen wird das Salz in einer ausreichenden Menge zugesetzt, um mit 15 bis 25% der in der Zusammensetzung vorhandenen Gesamtfettsäure zu reagieren, wobei derartige Mengen hydrophobe Oberflächen unter Beibehaltung der Antischaumwirksamkeit ergeben.
Das erfindungsgemäße Antischaummittel kann zweckmäßig formuliert werden durch Emulgieren der Fettsäure und des Alkohols mit dem oberflächenaktiven Mittel bei einer Temperatur über den Schmelzpunkt der Feststoffe, worauf auf Raumtemperatur gekühlt wird. Das Gemiscch wird anschließend kräftig bewegt bzw. gerührt, und eine seifenbildende Komponente, wie Triäthanolamin wird zugesetzt. Ein kräftiges Rühren bei einer Temperatur über dem Schmelzpunkt der Feststoffe sollte nach der Seifenbildung vermieden werden, da ein derartiges kräftiges Rühren die Antischaumwirkung nachteilig beeinflussen kann.
Als eine alternative Verfahrensweise für die Herstellung des erfindungsgemäßen Antischaummittels kann die Seife über dem Schmelzpunkt der Feststoffe gebildet werden, unter sehr langsamen Bewegen bzw. Rühren, wie es durch einen Teigmischer erzielt wird.
Das erfindungsgemäße Antischaummittel führt zu einer Entschäumung verschiedenster wäßriger Systeme; es hat sich jedoch gezeigt, daß ein derartiges Antischaummittel besonders günstig anwendbar in der Papierindustrie ist, und es wird besonders zur Entschäumung in einem Papiermaschinenlagerungsbehälter verwendet. Die erfindungsgemäße Antischaummittel-Zusammensetzung wird dem wäßrigen System in einer entschäumend wirksamen Menge zugesetzt, wobei das Antischaummittel im allgemeinen in einer derartigen Menge zugesetzt wird, daß mindestens 1 ppm der Gesamtzusammensetzung in dem wäßrigen System bereitgestellt wird. Im allgemeinen wird kein zusätzlicher günstiger Effekt durch Anwendung von Mengen über 50 ppm der Gesamtzusammensetzung (Wasser, Alkohol, Säure, Seife und oberflächenaktives Mittel) erzielt. Es versteht sich, daß die jeweilige zu verwendende Menge mit jedem System variiert, und die Wahl einer optimalen Menge liegt auf der Grundlage der vorliegenden Lehre im Bereich des fachmännischen Könnens.
Beispiel 1
Die Antischaummittel-Zusammensetzungen wurden wie in der Tabelle I hergestellt:
Bestandteil
Menge/g
a) fester Alkohol C₁₈ bis C₂₈ lineare Alkohole (ALFOL 20⁺)
34,95
b) feste Säure C₁₄ bis C₂₂ gesättigte Fettsäuren (Industrene 3022) 12,72
c) oberflächenaktives Mittel 7,83
d) endionisiertes Wasser 240,0
e) Triäthanolamin 4,50
Die Zusammensetzung wurde hergestellt durch Emulgieren des festen Alkohols, der festen Säure und des oberflächenaktiven Mittels in Wasser, unter Rühren bei 65°C, worauf auf 30°C unter kräftigem Rühren abgekühlt wurde, und das Triäthanolamin unter kräftigem Rühren bis zur Homogenität bei 30°C zugesetzt wurde.
Die Zusammensetzung wurde mit verschiedenen oberflächenaktiven Mitteln formuliert, und die Viskosität wurde in einem Brookfield- Viskosimeter bei 25°C zum Zeitpunkt der Herstellung und anschließend nach 24stündigem Stehen gemessen.
Die Entschäumungsfähigkeit wurde in einem Mischer gemessen, unter Verwendung eines Liters einer Lösung, die 0,4% verstärkten Harzleim ("fortified rosin size") und 0,015% Al₂ (SO₄)₃ · 18H₂O enthielt. Der Mischer wurde langsam während 20 Sekunden betrieben. Anschließend wurde 10 ppm Antischaummittel (Gesamtzusammensetzung) zugesetzt, und der Mischer wurde weitere 40 Sekunden betrieben. Beim Unterbrechen des Mischers wurden die Menge und die Stabilität jeglichen verbleibenden Schaums untersucht.
Die Ergebnisse mit den verschiedenen oberflächenaktiven Mitteln sind in der Tabelle II aufgeführt:
Tabelle II
Wie aus den vorstehenden Ergebnissen ersichtlich, sind die kationischen oberflächenaktiven Mitteln nicht für die erfindungsgemäßen Zwecke geeignet, da derartige kationische, oberflächenaktive Mittel keine frei fließende, nicht gelierende Zusammensetzung ergeben.
Beispiel 2
Es wurde eine Antischaummittel-Zusammensetzung mit der folgenden Zusammensetzung hergestellt, die ein Metallsalz zur Bildung hydrophober Oberflächen enthielt:
Zusammensetzung
%
fester C₁₈-C₂₈ linearer Fettalkohol (Alfol 20⁺)
11,33
feste C₁₄-C₂₂ gesättigte Fettsäure (Industrene 3022) 4,12
10-11 Äthylenoxidaddukt-nonylphenol (Igepal CO 710) 2,54
entionisiertes Wasser 77,8
Triäthanolamin (99%) 1,46
22,7% Lösung von Al₂(SO₄)₃ · 18H₂O 2,73
Die Zusammensetzung wurde hergestellt durch Emulgieren des festen Alkohols, der festen Säure und des oberflächenaktiven Mittels in Wasser, unter Rühren bei 65°C, anschließendes Kühlen auf 30°C unter kräftigem Rühren und Zusatz des Triäthanolamins unter kräftigem Rühren bis zur Homogenität bei 30°C. Der Alaun wurde anschließend zur Bildung hydrophober Oberflächen zugesetzt.
Die Zusammensetzung wurde im Lager des Siebraums (Papierherstellung), das unter Rühren schäumte, in einem Gehalt von 10 ppm verwendet. Der Schaum wurde zerstört.
Durch die Erfindung ergibt sich der besondere Vorteil der Bereitstellung eines wirksamen Antischaummittels, das aus einem festen Alkohol und einer festen Säure gebildet wird, das eine brauchbare Konzentration an Feststoffen aufweist und frei fließend ist.
Hierdurch wird es möglich, das Antischaummittel in betriebsbereiter Form zu lagern, d. h. es ist nicht nötig, es in einer Heißwasserlösung zu dispergieren, so daß das Entschäumungsmittel aus einem geeigneten Lagerbehälter leicht direkt zum Ort der Anwendung gepumpt werden kann. Darüber hinaus werden gemäß einer bevorzugten Ausführungsform durch Behandlung des Antischaummittels zur Erzielung hydrophober Teilchenoberflächen Antischaumwirksamkeit über einen weiten pH-Wertbereich erhalten, z. B. in einem pH-Wertbereich von 4-11. Ohne eine derartige Behandlung wird die Antischaumwirksamkeit in Systemen mit höheren pH-Werten verringert.

Claims (21)

1. Antischaummittel enthaltend
  • a) mindestens einen höheren aliphatischen Alkohol,
  • b) mindestens eine feste Fettsäure und
  • c) mindestens eine Seife einer festen Fettsäure,
dadurch gekennzeichnet, daß man die Komponenten a), b) und c) in Wasser in einer entschäumend wirksamen Menge und mit einem Anteil von mindestens 5% von im Wasser dispergierten Feststoffen einbringt und die Zusammensetzung mindestens ein nichtionisches oder anionisches oberflächenaktives Mittel enthält.
2. Antischaummittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die dispergierten Feststoffe hydrophobe Oberflächen aufweisen.
3. Antischaummittel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß dieses mindestens ein wasserlösliches Salz eines mehr als einwertigen Metalls enthält.
4. Antischaummittel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Salz ausgewählt ist aus Calcium-, Eisen-, Magnesium-, Barium- oder Aluminiumsalzen.
5. Antischaummittel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der in dem Mittel enthaltene Anteil des Salzes zur Reaktion mit 15 bis 25% der in dem Mittel enthaltenen Fettsäure ausreichend ist.
6. Antischaummittel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß von den Salzen mindestens eines Alaun ist.
7. Antischaummittel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Feststoffgehalt mindestens 20 Gew.-% beträgt.
8. Antischaummittel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Feststoffgehalt maximal 30 Gew.-% beträgt.
9. Antischaummittel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel einen C₁₄-C₂₈ Alkohol enthält.
10. Antischaummittel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel eine C₁₄-C₂₈ Fettsäure enthält.
11. Antischaummittel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es als nicht-ionisches, oberflächenaktives Mittel ein Polyoxyäthylen mit mehr als zwei Oxyäthylengruppen und mindestens einer Endgruppe enthält, die terminiert ist durch Kondensation mit einem Alkohol, Alkylphenol oder einer Fettsäure.
12. Antischaummittel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das nicht-ionische oberflächenaktive Mittel mindestens 5 Oxyäthylengruppen enthält.
13. Antischaummittel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Oxyäthylenpolymer eine Endgruppe enthält, die durch Kondensation mit Nonylphenol terminiert ist.
14. Antischaummittel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es mindestens 0,1 Gew.-Teile des oberflächenaktiven Mittels pro 1 Gew.-Teil der Gesamtmenge an den Bestandteilen a), b) und c) des Anspruches 1 enthält.
15. Antischaummittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewichtsverhältnis von Fettsäure zu Alkohol mindestens 0,2 : 1 und maximal 0,5 : 1 beträgt.
16. Antischaummittel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewichtsverhältnis von Fettsäureseife zu Alkohol 0,1 : 1 bis 0,5 : 1 beträgt.
17. Antischaummittel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seife eine Aminseife ist.
18. Antischaummittel nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Seife eine Seife von Triäthanolamin ist.
19. Verwendung des Antischaummittels gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, in wäßrigen Systemen.
20. Verwendung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Antischaummittel dem wäßrigen System in einer Menge von mindestens 1 ppm zugesetzt wird.
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