DE3039393C2 - Antischaummittel und dessen Verwendung - Google Patents
Antischaummittel und dessen VerwendungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft zunächst ein Antischaummittel enthaltend
mindestens einen höheren aliphatischen Alkohol, mindestens eine
feste Fettsäure und mindestens eine Seife einer festen Fettsäure.
Insbesondere ist die Erfindung auf ein Antischaummittel gerichtet,
das mit Vorteil bei der Papierherstellung eingesetzt werden kann.
Ferner betrifft die Erfindung die Verwendung eines solchen
Antischaummittels.
In der CA-PS 534 604 wird eine feste Zusammensetzung zum
Aufbrechen von Schäumen beschrieben, die besonders zur Verwendung
bei der Papierherstellung geeignet ist. Die bekannte
Zusammensetzung enthält die eingangs erwähnten Bestandteile. Zu
ihrer Anwendung muß die bekannte Zusammensetzung am Ort der
Anwendung in heißem, enthärtetem Wasser dispergiert werden. Dabei
muß der Wasseranteil so bemessen werden, daß der Gehalt der
Dispersion an den Feststoffen höchstens 0,75% beträgt.
Anderenfalls erhält man eine gelierte Masse, die nicht frei
fließbar ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein Antischaummittel zur
Verfügung zu stellen, das in frei fließender, flüssiger Form
vorliegt, um ein Pumpen des Antischaummittels direkt aus dem
Lagerungsbehälter zum Ort der Anwendung zu ermöglichen.
Die Lösung der Erfindungsaufgabe besteht darin, daß man die im
Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Komponenten in Wasser in
einer entschäumend wirksamen Menge und mit einem Anteil von
mindestens 5% von im Wasser dispergierten Feststoffen einbringt
und die Zusammensetzung mindestens ein nicht-ionisches oder
anionisches oberflächenaktives Mittel enthält. Durch den Zusatz
des oberflächenaktiven Mittels wird der Entstehung einer gelieferten
Masse entgegenwirkt.
Durch die Erfindung wird ein frei fließendes Antischaummittel zur
Verfügung gestellt, das mit besonderem Vorteil in der
Papierherstellungsindustrie anwendbar ist.
Der erfindungsgemäße Antischaummittel kann
leicht gelagert und je nach Erfordernis zur Entschäumung in
ein wäßriges System gepumpt werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wurde die Zusammensetzung
derart behandelt, daß die dispergierten Feststoffe mit hydrophoben
Oberflächen vorliegen.
Gemäß der bevorzugten Ausführungsform wird die Zusammensetzung
so behandelt, daß die dispergierten Feststoffe (bei denen es
sich um gelartige Teilchen handelt, die in dem Wasser dispergiert
sind) mit hydrophoben Oberflächen versehen werden, um dadurch
die Wirksamkeit der Antischaummittel-Zusammensetzung über einen
weiten pH-Wertbereich zu erhalten; insbesondere wird die Antischaumwirkung
in Systemen beibehalten, die bei höheren pH-Werten
betrieben werden. Gemäß der besonders bevorzugten Ausführungsform
wird die Zusammensetzung mit mindestens einem wasserlöslichen
Salz eines Metalls behandelt, das eine Wertigkeit über 1 aufweist,
um die Feststoffe mit hydrophoben Oberflächen zu versehen.
Das wasserlösliche Salz kann ein Salz von Eisen (Eisen II und/oder
Eisen III), Calcium, Magnesium, Barium oder Aluminium oder
Gemische davon sein, und ist vorzugsweise ein Aluminiumsalz;
als Beispiele für derartige Salze können genannt werden: Alaun
(Al₂(SO₄)₃ · 18 H₂O), Calciumchlorid, Eisen-III-chlorid, Bariumchlorid,
Magnesiumchlorid usw. Die Behandlung kann zweckmäßig erfolgen
durch Formulierung der Zusammensetzung und anschließenden
Zusatz des Metallsalzes, wobei durch die Anwesenheit dieses
Metallsalzes in der Zusammensetzung die dispergierten Feststoffe
mit hydrophoben Oberflächen versehen werden. Ohne die
Erfindung durch theoretische Erwägungen beschränken zu wollen,
wird angenommen, daß das zugesetzte Metallsalz an der Teilchenoberfläche
mit der Fettsäure und/oder der Fettsäureseife eine
Wechselbeziehung eingeht, unter Ausbildung des entsprechenden
Metallsalzes der Fettsäure an der Oberfläche, wodurch hydrophobe
Teilchenoberflächen entstehen.
Es versteht sich, daß das Antischaummittel formuliert werden
kann, ohne die Behandlung zur Erzielung hydrophober Oberflächen,
obwohl eine derartige Behandlung bevorzugt ist.
Die Alkoholkomponente des Antischaummittels ist ein höherer
aliphatischer Alkohol, der im allgemeinen 10-28 Kohlenstoffatome
(insbesondere 14-28 Kohlenstoffatome) und bevorzugt
16-18 Kohlenstoffatome aufweist. Die Alkoholkomponente kann
aus einem oder mehreren derartigen Alkoholen bestehen. Die
Alkoholkomponente kann eine oder mehrere Hydroxylgruppen enthalten
und kann zusätzlich zu derartigen Hydroxylgruppen weitere
Gruppen enthalten. So kann die Alkoholkomponente beispielsweise
ein Teilester des Glycerins sein, z. B. Glycerinmonostearat
oder beispielsweise ein partieller Ester eines Glykols.
Die bevorzugten Verbindungen sind Kohlenwasserstoffalkohole
und, wie vorstehend angegeben, vorzugsweise solche mit 16-18
Kohlenstoffatomen. In den meisten Fällen ist der bevorzugte
Alkohol ein Feststoff (bei Raumtemperatur); jedoch kann der
Alkohol auch in flüssiger Form vorliegen, insbesondere die
höheren verzweigten Alkohole.
Die Fettsäurekomponente des Antischaummittels ist eine
höhere aliphatische Säure, die bei Raumtemperatur ein
Feststoff ist, und die im allgemeinen 14-28 Kohlenstoffatome
aufweist, wobei Fettsäuren mit 16-18 Kohlenstoffatomen
bevorzugt sind. Die Fettsäuren kann andere funktionelle
Gruppen enthalten; jedoch sind Kohlenwasserstoff-Fettsäuren
bevorzugt, insbesondere solche mit 16-18 Kohlenstoffatomen.
Die Fettsäureseifenkomponente des Antischaummittels ist eine
Seife einer Fettsäure des vorstehend genannten Typs. Die
Seife kann gebildet sein, aus einer Fettsäure, identisch
mit der als Fettsäurekomponente des Antischaummittels verwendeten
Fettsäure. Derartige Seifen werden im allgemeinen
als eine Alkalimetall- oder Aminseife der Fettsäure, vorzugsweise
als eine Aminseife gebildet. Ein bevorzugtes Amin ist
Triäthanolamin. Die Seife wird vorzugsweise in situ gebildet,
durch Zusatz einer seifenbildenden Komponente, wie eines Amins,
zu dem Gemisch von Alkohol und Fettsäure. Die Bildung einer
Fettsäureseife ist dem Fachmann bekannt, und es erübrigen sich
daher in dieser Hinsicht weitere Details zum vollständigen Verständnis
der Erfindung.
Wie vorstehend erwähnt, werden die drei Bestandteile der Antischaummittel-Zusammensetzung
in Wasser in einer entschäumend
wirksamen Menge und zur Bereitstellung eines Feststoffgehalts,
dispergiert in dem Wasser, von mindestens 5%, vorzugsweise
mindestens 20%, jeweils bezogen auf das Gewicht, dispergiert.
Im allgemeinen ist der Feststoffgehalt nicht größer als 30 Gew.-%,
wobei der Feststoffgehalt im allgemeinen meistens in der Größenordnung
von 20-25%, jeweils bezogen auf das Gewicht, liegt.
In der Zusammensetzung überschreitet das Gewichtsverhältnis von
Fettsäurekomponente zur Alkoholkomponente 0,5 : 1 nicht, wobei
die Fettsäure im allgemeinen in einer Menge von mindestens
0,2 : 1 des festen Alkohols, jeweils bezogen auf das Gewicht,
vorliegt. In den meisten Fällen liegt das Gewichtsverhältnis
der festen Fettsäure zum festen Alkohol in der Größenordnung
von 0,2 : 1 bis 0,4 : 1.
Die Fettsäureseifen ist in der Zusammensetzung in einer Menge vorhanden,
die ein Verhältnis von Fettsäureseife zu festem Alkohol
von nicht größer als 0,5 : 1 bildet, wobei die Seife im allgemeinen
in einer derartigen Menge vorliegt, daß ein Verhältnis von Fettsäureseife
zum Alkohol von mindestens 0,1 : 1, jeweils bezogen
auf das Gewicht, bereitgestellt wird. In den meisten Fällen liegt
das Verhältnis der Fettsäureseife zum Alkohol in der Größenordnung
von 0,1 : 1 bis 0,3 : 1, jeweils bezogen auf das Gewicht.
Die Wahl geeigneter Mengen der drei Bestandteile der Antischaummittel-Zusammensetzung
zur Erzielung entschäumend wirksamer
Mengen davon für einen speziellen Anwendungszweck liegt aufgrund
der in der vorliegenden Beschreibung gegebenen Lehre im Bereich
des fachmännischen Könnens, und der Fachmann kann leicht die
optimalen Anteile aufgrund der vorliegenden Angaben ermitteln.
Die erfindungsgemäße Antischaummittel-Zusammensetzung enthält
darüber hinaus ein oberflächenaktives Mittel bzw. Tensid, das
aus mindestens einem Bestandteil, ausgewählt aus nicht-ionischen
oberflächenaktiven Mitteln oder anionischen oberflächenaktiven
Mitteln gewählt ist, das die Bildung einer gelieferten Masse der
Feststoffe verhindert, unter Bildung einer frei fließenden
Dispersion der Feststoffe in dem Wasser. So ist es erfindungsgemäß
unter Anwendung eines derartigen oberflächenaktiven Mittels
möglich, die drei Komponenten in dem Wasser in brauchbaren Konzentrationen
(mindestens 5%, vorzugsweise mindestens 20%, bezogen
auf das Gewicht) zu dispergieren, ohne eine gelierte Masse
der Feststoffe zu bilden, wobei man eine frei fließende, wäßrige
Antischaummittel-Zusammensetzung erhält, die aus einem Lagerbehälter
gepumpt werden kann.
Das vorstehend beschriebene, erfindungsgemäß verwendete, oberflächenaktive
Mittel bzw. Tensid ist ein nicht-ionisches und/oder
anionisches, oberflächenaktives Mittel bzw. Tensid, das die
Bildung einer gelierten Masse der Feststoffe verhindert. Im
Rahmen der Erfindung wurden verschiedene kationische, oberflächenaktive
Mittel untersucht, und es hat sich gezeigt, daß
derartige kationische oberflächenaktive Mittel im allgemeinen
nicht für die erfindungsgemäßen Zwecke geeignet sind, d. h. derartige
kationische, oberflächenaktive Mittel verhindern die Bildung
einer gelieferten Feststoffmasse nicht.
Die nicht-ionischen, oberflächenaktiven Mittel, die sich als besonders
geeignet für die erfindungsgemäßen Zwecke erwiesen haben,
sind Äthylenoxid-Kondensationsprodukte (Polyoxyäthylen), die
mehr als zwei und vorzugsweise mindestens 5 Äthylenoxidgruppen
enthalten, wobei mindestens eine Endgruppe davon durch Kondensation
mit entweder einem Alkohol, einem Alkylphenol, vorzugsweise
Nonylphenyl, oder einer langkettigen Fettsäure, terminiert
bzw. abgeschlossen ist, beispielsweise ein Monooleat-endständiges
Äthylenoxid-Kondensationsprodukt.
Die anionischen, oberflächenaktiven Mittel, die sich als besonders
geeignet für die erfindungsgemäßen Zwecke erwiesen haben,
sind Alkoholsulfate, Alkarylsulfonate, äthoxylierte Alkoholsulfate,
Sulfate und Sulfonate von äthoxylierten Alkylphenolen,
Sulfate von Fettestern, Sulfate und Sulfonate von Alkylphenolen,
Sulfonate von kondensierten Naphthalinen, Sulfonate von Naphthalin,
Natriumderivate von Sulfosuccinaten, wie der Dinatrium
äthoxylierte-Nonylphenolhalbester der Sulfobernsteinsäure, der
Dinatrium-äthoxylierte-Alkohol-(C₁₀-C₁₁)-Halbester von Sulfobernsteinsäuren;
usw.; Alkalisalze von Erdölsulfonaten, wie
Natriumerdölsulfonat (Acto 632); Alkaliphosphatester, wie ein
Kaliumsalz eines Phosphatesters (Triton H66); sulfonierte
Alkylester, beispielsweise (Triton GR7); Natrium-polymere-
Carbonsäure (Tamol 731) und dgl.
Das bevorzugte oberflächenaktive Mittel für die erfindungsgemäßen
Zwecke wird ausgewählt aus einem oder mehreren Oxyäthylenpolymeren,
enthaltend mehr als 2 und vorzugsweise mindestens
5 Äthylenoxidgruppen, bei denen ein Ende terminiert ist durch
Kondensation mit einer Verbindung, wie vorstehend beschrieben,
wobei besonders gute Ergebnisse erhalten werden mit Polyoxyäthylenprodukten,
die endständiges Nonylphenol aufweisen bzw.
mit Nonylphenol terminiert sind.
Das anionische und/oder nicht-ionische oberflächenaktive Mittel
wird in der vorstehend beschriebenen Zusammensetzung in einer
Menge verwendet, die wirksam ist, die Bildung einer gelierten
Masse der Feststoffe zu verhindern und ein frei fließendes,
wäßriges Antischaummittel bereitzustellen. Im allgemeinen
wird das oberflächenaktive Mittel in einer derartigen Menge
verwendet, daß mindestens 0,1 Teile oberflächenaktives Mittel
pro 1 Teil der gesamten Alkohole, Fettsäure und Seife, jeweils
bezogen auf das Gewicht, bereitgestellt werden. Im allgemeinen
wird das oberflächenaktive Mittel nicht in einer Menge von
größer als 0,4 Teile pro 1 Teil der gesamten Alkohol-, Fettsäure-
und Seifenkomponente verwendet, da kein zusätzlicher günstiger
Effekt erzielt wird, wenn größere Mengen verwendet werden. Wird
ein Metallsalz zur Erzielung hydrophober Teilchenoberflächen
verwendet, so wird ein derartiges Metallsalz in einer Menge zugesetzt,
die wirksam ist, um solche hydrophobe Teilchenoberflächen
zu ergeben. Im allgemeinen wird das Salz in einer ausreichenden
Menge zugesetzt, um mit 15 bis 25% der in der Zusammensetzung
vorhandenen Gesamtfettsäure zu reagieren, wobei
derartige Mengen hydrophobe Oberflächen unter Beibehaltung der
Antischaumwirksamkeit ergeben.
Das erfindungsgemäße Antischaummittel kann zweckmäßig formuliert
werden durch Emulgieren der Fettsäure und des Alkohols mit dem
oberflächenaktiven Mittel bei einer Temperatur über den Schmelzpunkt
der Feststoffe, worauf auf Raumtemperatur gekühlt wird.
Das Gemiscch wird anschließend kräftig bewegt bzw. gerührt, und
eine seifenbildende Komponente, wie Triäthanolamin wird zugesetzt.
Ein kräftiges Rühren bei einer Temperatur über dem
Schmelzpunkt der Feststoffe sollte nach der Seifenbildung vermieden
werden, da ein derartiges kräftiges Rühren die Antischaumwirkung
nachteilig beeinflussen kann.
Als eine alternative Verfahrensweise für die Herstellung des
erfindungsgemäßen Antischaummittels kann die Seife über dem
Schmelzpunkt der Feststoffe gebildet werden, unter sehr langsamen
Bewegen bzw. Rühren, wie es durch einen Teigmischer erzielt
wird.
Das erfindungsgemäße Antischaummittel führt zu einer Entschäumung
verschiedenster wäßriger Systeme; es hat sich jedoch gezeigt,
daß ein derartiges Antischaummittel besonders günstig anwendbar
in der Papierindustrie ist, und es wird besonders zur Entschäumung
in einem Papiermaschinenlagerungsbehälter verwendet.
Die erfindungsgemäße Antischaummittel-Zusammensetzung wird dem
wäßrigen System in einer entschäumend wirksamen Menge zugesetzt,
wobei das Antischaummittel im allgemeinen in einer derartigen
Menge zugesetzt wird, daß mindestens 1 ppm der Gesamtzusammensetzung
in dem wäßrigen System bereitgestellt wird.
Im allgemeinen wird kein zusätzlicher günstiger Effekt durch
Anwendung von Mengen über 50 ppm der Gesamtzusammensetzung
(Wasser, Alkohol, Säure, Seife und oberflächenaktives Mittel)
erzielt. Es versteht sich, daß die jeweilige zu verwendende
Menge mit jedem System variiert, und die Wahl einer optimalen
Menge liegt auf der Grundlage der vorliegenden Lehre im Bereich
des fachmännischen Könnens.
Die Antischaummittel-Zusammensetzungen wurden wie in der
Tabelle I hergestellt:
| Bestandteil | |
| Menge/g | |
| a) fester Alkohol C₁₈ bis C₂₈ lineare Alkohole (ALFOL 20⁺) | |
| 34,95 | |
| b) feste Säure C₁₄ bis C₂₂ gesättigte Fettsäuren (Industrene 3022) | 12,72 |
| c) oberflächenaktives Mittel | 7,83 |
| d) endionisiertes Wasser | 240,0 |
| e) Triäthanolamin | 4,50 |
Die Zusammensetzung wurde hergestellt durch Emulgieren des
festen Alkohols, der festen Säure und des oberflächenaktiven
Mittels in Wasser, unter Rühren bei 65°C, worauf auf 30°C unter
kräftigem Rühren abgekühlt wurde, und das Triäthanolamin unter
kräftigem Rühren bis zur Homogenität bei 30°C zugesetzt wurde.
Die Zusammensetzung wurde mit verschiedenen oberflächenaktiven
Mitteln formuliert, und die Viskosität wurde in einem Brookfield-
Viskosimeter bei 25°C zum Zeitpunkt der Herstellung und anschließend
nach 24stündigem Stehen gemessen.
Die Entschäumungsfähigkeit wurde in einem Mischer gemessen, unter
Verwendung eines Liters einer Lösung, die 0,4% verstärkten
Harzleim ("fortified rosin size") und 0,015% Al₂ (SO₄)₃ · 18H₂O
enthielt. Der Mischer wurde langsam während 20 Sekunden betrieben.
Anschließend wurde 10 ppm Antischaummittel (Gesamtzusammensetzung)
zugesetzt, und der Mischer wurde weitere 40 Sekunden
betrieben. Beim Unterbrechen des Mischers wurden die Menge
und die Stabilität jeglichen verbleibenden Schaums untersucht.
Die Ergebnisse mit den verschiedenen oberflächenaktiven Mitteln
sind in der Tabelle II aufgeführt:
Wie aus den vorstehenden Ergebnissen ersichtlich, sind die
kationischen oberflächenaktiven Mitteln nicht für die erfindungsgemäßen
Zwecke geeignet, da derartige kationische,
oberflächenaktive Mittel keine frei fließende, nicht gelierende
Zusammensetzung ergeben.
Es wurde eine Antischaummittel-Zusammensetzung mit der folgenden
Zusammensetzung hergestellt, die ein Metallsalz zur Bildung
hydrophober Oberflächen enthielt:
| Zusammensetzung | |
| % | |
| fester C₁₈-C₂₈ linearer Fettalkohol (Alfol 20⁺) | |
| 11,33 | |
| feste C₁₄-C₂₂ gesättigte Fettsäure (Industrene 3022) | 4,12 |
| 10-11 Äthylenoxidaddukt-nonylphenol (Igepal CO 710) | 2,54 |
| entionisiertes Wasser | 77,8 |
| Triäthanolamin (99%) | 1,46 |
| 22,7% Lösung von Al₂(SO₄)₃ · 18H₂O | 2,73 |
Die Zusammensetzung wurde hergestellt durch Emulgieren des
festen Alkohols, der festen Säure und des oberflächenaktiven
Mittels in Wasser, unter Rühren bei 65°C, anschließendes
Kühlen auf 30°C unter kräftigem Rühren und Zusatz des Triäthanolamins
unter kräftigem Rühren bis zur Homogenität bei 30°C.
Der Alaun wurde anschließend zur Bildung hydrophober Oberflächen
zugesetzt.
Die Zusammensetzung wurde im Lager des Siebraums (Papierherstellung),
das unter Rühren schäumte, in einem Gehalt von 10 ppm
verwendet. Der Schaum wurde zerstört.
Durch die Erfindung ergibt sich der besondere Vorteil der Bereitstellung
eines wirksamen Antischaummittels, das aus einem festen
Alkohol und einer festen Säure gebildet wird, das eine brauchbare
Konzentration an Feststoffen aufweist und frei fließend ist.
Hierdurch wird es möglich, das Antischaummittel in betriebsbereiter
Form zu lagern, d. h. es ist nicht nötig, es in einer
Heißwasserlösung zu dispergieren, so daß das Entschäumungsmittel
aus einem geeigneten Lagerbehälter leicht direkt zum
Ort der Anwendung gepumpt werden kann. Darüber hinaus werden
gemäß einer bevorzugten Ausführungsform durch Behandlung des
Antischaummittels zur Erzielung hydrophober Teilchenoberflächen
Antischaumwirksamkeit über einen weiten pH-Wertbereich
erhalten, z. B. in einem pH-Wertbereich von 4-11. Ohne eine
derartige Behandlung wird die Antischaumwirksamkeit in Systemen
mit höheren pH-Werten verringert.
Claims (21)
1. Antischaummittel enthaltend
- a) mindestens einen höheren aliphatischen Alkohol,
- b) mindestens eine feste Fettsäure und
- c) mindestens eine Seife einer festen Fettsäure,
dadurch gekennzeichnet,
daß man die Komponenten a), b) und c) in Wasser in einer
entschäumend wirksamen Menge und mit einem Anteil von
mindestens 5% von im Wasser dispergierten Feststoffen
einbringt und die Zusammensetzung mindestens ein nichtionisches
oder anionisches oberflächenaktives Mittel
enthält.
2. Antischaummittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die dispergierten Feststoffe hydrophobe Oberflächen
aufweisen.
3. Antischaummittel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß dieses mindestens ein wasserlösliches Salz eines mehr
als einwertigen Metalls enthält.
4. Antischaummittel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Salz ausgewählt ist aus Calcium-, Eisen-,
Magnesium-, Barium- oder Aluminiumsalzen.
5. Antischaummittel nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
in dem Mittel enthaltene Anteil des Salzes zur Reaktion
mit 15 bis 25% der in dem Mittel enthaltenen Fettsäure
ausreichend ist.
6. Antischaummittel nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß von den Salzen mindestens eines Alaun ist.
7. Antischaummittel nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
Feststoffgehalt mindestens 20 Gew.-% beträgt.
8. Antischaummittel nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
Feststoffgehalt maximal 30 Gew.-% beträgt.
9. Antischaummittel nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
Mittel einen C₁₄-C₂₈ Alkohol enthält.
10. Antischaummittel nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
Mittel eine C₁₄-C₂₈ Fettsäure enthält.
11. Antischaummittel nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es
als nicht-ionisches, oberflächenaktives Mittel ein
Polyoxyäthylen mit mehr als zwei Oxyäthylengruppen und
mindestens einer Endgruppe enthält, die terminiert ist
durch Kondensation mit einem Alkohol, Alkylphenol oder
einer Fettsäure.
12. Antischaummittel nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das nicht-ionische oberflächenaktive
Mittel mindestens 5 Oxyäthylengruppen enthält.
13. Antischaummittel nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das Oxyäthylenpolymer eine Endgruppe
enthält, die durch Kondensation mit Nonylphenol
terminiert ist.
14. Antischaummittel nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es
mindestens 0,1 Gew.-Teile des oberflächenaktiven Mittels
pro 1 Gew.-Teil der Gesamtmenge an den Bestandteilen a),
b) und c) des Anspruches 1 enthält.
15. Antischaummittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gewichtsverhältnis von
Fettsäure zu Alkohol mindestens 0,2 : 1 und maximal
0,5 : 1 beträgt.
16. Antischaummittel nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gewichtsverhältnis von Fettsäureseife zu Alkohol 0,1 : 1
bis 0,5 : 1 beträgt.
17. Antischaummittel nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Seife eine Aminseife ist.
18. Antischaummittel nach Anspruch 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Seife eine Seife von
Triäthanolamin ist.
19. Verwendung des Antischaummittels gemäß einem oder
mehreren der vorhergehenden Ansprüche, in wäßrigen
Systemen.
20. Verwendung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß
das Antischaummittel dem wäßrigen System in einer Menge
von mindestens 1 ppm zugesetzt wird.
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