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Schutzvorrichtung gegen Laubfall für Dachrinnen
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Schutzvorrichtung gegen Blattfall
zur Anbringung an iner Dachrinne, so daß deren nach oben geöffnete Mündung abgedeckt
wird, und ferner auf eine solche Schutzvorrichtung gegen Blattfall in Verbindung
mit einer Dachrinnen- und Ablaufanordnung.
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Sehr viele Rinnen, die den Dächern von Gebäuden zugeordnet sind, werden
offen " gelassen, d.h. , die nach oben gerichtete Öffnung der U-profilförmigen Rinne
bleibt unabgedeckt, und diese Anordnung ist völlig einwandfrei unter solchen Verhältnissen,
wie sie in Städten und anderen eng bebauten Bereichen bestehen. Jedoch in Gebieten,
wo Bäume gewöhnlich Dächer überhängen - wie in den laubreichen Vorstädten einer
Großstadt oder City - können in Dachrinnen fallende Blätter oder Zweige einen Mißstand
oder gar ein Gefahrenmoment bilden.
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Es wurden bereits verschiedene solcher Laubfall-Schutzvorrichtungen
vorgeschlagen. Eine solche ist ein längliches Element aus Metallgewebe oder anderen
Gespinsten, das in die zu schützende Rinne eingelegt wird. Eine solche Vorrichtung
erschwert natürlich nur das Problem, indem dadurch lediglich ein Raster gebildet
wird, in dem Blätter, Zweige und anderer Schutt unentwirrbar verwickelt werden.
Ein weiterer Laubschutz, wie er in der australischen Patentschrift Nr. 410.o68 beschrieben
wird, weist einen gelochten Teil auf, der von der Aussenkante einer Rinne winklig
nach unten hängt. Vom nächstliegenden Dach zuströmender Regen läuft dann durch diesen
gelochten Teil , jedoch mitgeführter Schutt wird an diesem gelochten Teil hängenbleiben,
bis er austrocknet, und sich dann im Winkel zwischen dem Lochteil und dem Ablauf
ansammeln, um den im Lauf der Zeit weiteren Ablauf vom Dach behindern, wodurch Brandgefahr
entstehen kann.
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Die vorstehende Beschreibung bezog sich auf Dachrinnen auf Stadt-
und Vorstadtgebäuden, es gibt jedoch noch einen anderen Bereich, wo dem Regenwasserablauf
großer Wert beigelegt wird.
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Dieser Bereich liegt selbstverständlich da, wo Regenwasser die einzige
Quelle für Trinkwasservorräte ist. Viele Bereiche auf dem Land zählen ganz klar
zu dieser Kategorie, besonders Farmen und Weidegründe, jedoch auch ganze Staaten
oder Länder stützen sich auf Regenwasserablauf für ihr Trinkwasser, beispielsweise
Gibraltar und Norfolk Island, um nur zwei zu nennen, In solchen Fällen ist es sehr
erwünscht, Regenwasser von Abläufen, wie Dächern, mit geringstmöglicher Verschmutzung
durch faulende , vegetabilische Beimengungen, wie Blätter und Zweige sowie Tierexkremente,
zu sammeln. Letztere bilden ein großes Problem,z.B. besonders im Zusammenhang mit
den Affen auf dem Gibraltarfelsen.
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Es ist deshalb ein Ziel der Erfindung, die obigen und weitere Nachteile
von Laubschutzvorrichtungen für Regenrinnen älteren Standes der Technik durch die
Schaffung einer Laubschutzvorrichtung zu beheben, die an einer Regenrinne so angebracht
sind, daß deren nach oben gerichtete Öffnung wirksam abgedeckt wird, wobei die Laubschutzvorrichtung
ein längliches Organ aufweist, dessen auswärts gerichtete Kante hakenförmig gebogen
ist, so daß es in eine damit zusammenwirkende , hakenförmige, äussere Kante der
Dachrinne eingreift, während seine innere Kante an einer Innenwand der Dachrinne
angebracht werden oder dieser anliegen kann. Der Querschnitt der Laubschutzvorrichtung
weist ein sägezahnartiges Profil auf, dessen im wesentlichen lotrechte Teile mit
einer Vielzahl von Lochungen versehen sind, während das Sägezahnprofil so ausgerichtet
ist, daß jeder der gelochten Teile nach aussen gekehrt ist.
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Zwecks besseren Verständnisses der Erfindung werden nachstehend gewisse
Ausführungsformen derselben anhand der beifolgenden Zeichnungen beschrieben, und
zwar zeigen
Fig. 1 im Querschnitt eine Laubschutzvorrichtung nach
der Erfindung, Fig. 2 bruchstückweise ein Schaubild mit der bevorzugten Lochungsart,
Fig. 3 eine Laubschutzvorrichtung in Verbindung mit einer Dachrinne und damit fest
verbundenem Zugband, und Fig. 4 einen geeigneten Verbindungsstreifen für Laubschutzvorrichtung
und Dachrinnenprofile.
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Fig. 1 ist ein Querschnitt durch eine Laubschutzvorrichtung nach der
Erfindung, die vorzugsweise ein stranggepresstes Metallprofil, etwa ein Profil aus
Aluminium oder Aluminiumlegierung. An der Laubschutzvorrichtung ist ein Sägezahnprofil
erkenntlich, dessen im wesentlichen lotrechte Teile 1 in Bezug auf eine Reihe von
Sparren 2 des Daches eines Gebäudes nach aussen gekehrt sind. Diese lotrechten Teile
1 sind mit einer Vielzahl von Lochungen 3 versehen, die idealerweise lotrechte Schlitze
darstellen, die besser in Fig. 2 zu sehen sind und sich im Fall des Strangpreßprofils
gut durch Mittel, wie Lochen oder Stanzen oder dergl. ausbilden lassen.
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Während lotrechte Schlitze bevorzugt werden, werden auch andere Arten
von Öffnungen, wie durch Ausbohren zu erhaltende Rundlöcher, in Betracht gezogen.
Diese Lochungen müssen genügend groß sein, um den Durchtritt eines raschen Wasserstromes
zu ermöglichen, jedoch auch klein genug, um Blätter, Zweige, Tierexkremente-und
dergl. aufzufangen. Wie leicht zu erkennen ist, wird mit Rücksicht darauf, daß die
Schlitze oder andere Lochungen nach aussen sehen und gegen direkte Berührung mit
ablaufendem Wasser durch die schrägen Teile 4 abgeschirmt sind, im Ablaufwasser
mitgeführter Schutt am Eindringen in die unter der Laubschutzvorrichtung angeordnete
Dachrinne 5 gehindert.
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Die Aussenkante 6 der Laubschutzvorrichtung ist hakenförmig ausgebildet,
so daß sie mit einer damit zusammenwirkenden, hakenförmigen Aussenkante 7 der Dachrinne
5 in Eingriff kommen kann, wobei ein leichtes Einwärtspressen der Kante 6 genügt,
um die
Laub schutzvorrichtung an der Kante 7 der Dachrinne 5 fest
zu verankern.
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Die einwärts gerichtete Kante der Laubschutzvorrichtung ragt nach
oben zur Bildung eines Flansches 8, der an den Enden einer Reihe von Sparren 2 des
Daches eines Gebäudes anfügbar ist.
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Damit der Flansch 8 so gebogen werden kann, damit er an die Sparren
von Dächern verschiedener Steigungen passt, kann eine Einkerbung 9 vorgesehen sein,
die über die Länge des stranggepressten Teils verläuft, und Flansch 8 kann an den
Sparren 2 festgenagelt (Bezugszeichen 10) werden. In Gebieten, wo starke Winde ungewöhnlich
sind, und wo das Dach flach ist, oder sehr geirnge Steilheit aufweist, wird sich
ergeben, daß die Laubschutzvorrichtung nur wenig oder keine Befestigung an den Sparren
erfordert.
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Obwohl die Fig. 1 den Flansch 8 als.ein längliches, abgewinkeltes
Ganzes darstellt, kann er auch ebenso gut längsweise gerippt sein, so daß er leicht
um die Enden der Sparren 2 entsprechend Fig. 2 zu biegen ist. Vorteilhaft verläuft
der mit 11 bezeichnete , äussere Teil von Flansch 8 entlang den Sparren 2, wie gezeichnet,
unter der Dachverkleidung und stösst an eine äusserste Pfette 12.
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Fig. 3 veranschaulicht eine Schutzvorrichtung gegen Laubfall nach
der Erfindung in Verbindung mit einer geeigneten Dachrinne mit damit fest verbundenem
Zugband.
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In der herkömmlichen Baupraxis sind die äusseren Enden einer Reihe
von Sparren eines Gebäudes oft mit einer länglichen Planke oder Brett verkleidet,
die als Zugband bekannt ist und dazu dient, eine Dachrinne zum Zweck der Sammlung
von Regenwasser zu stützen, das vom Dach herunter rinnt, wie oben gesagt wurde.
Eine solche Dachrinne wird gewöhnlich so befestigt, daß sie an eine Reihe von Konsolen
gehängt wird, die in Abständen am Zugband befestigt sind, während die Konsolen beispielsweise
einfach an das Zugband genagelt werden. Idealerweise wird bei einer derartigen Baupraxis
ein weiteres, längeres
Brett, bekannt als Leibung, so angeordnet,
daß es den Raum unterhalb des Dachüberhanges überspannt, der ausserhalb durch das
Zugband in nach einwärts durch die Mauer des Gebäudes begrenzt wird. Auch so einfache
Bauformen, wie die oben beschriebenen, sind wegen der notwendigen, mit den vielen
getrennten Arbeitsgängen verbundenen Lohnkosten kostspielig.
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Zum Beispiel muß das Zugband zuerst an seine Stelle und dann die Dachrinnenkonsolen
an das Zugband genagelt werden, worauf dann der Einbau der Dachrinnenlängen und
oft die Anbringung irgendeiner Form von Laubfallschutz , wie zuvor beschrieben folgt.
Jedoch kommt noch ein weiterer Arbeitsschritt hinzu, und zwar das Verschalen der
Dachrinne im Falle von Bauten, die sogenannte verschalte Dachüberhänge aufweisen.
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In Fig. 3 ist eine Schutzvorrichtung gegen Laubfall zu ersehen, die
im allgemeinen ähnlich der in den Fig. 1 und 2 gezeigten ist, und wieder vorzugsweise
ein stranggepresstes Metallprofil darstellt. Diese Laubschutzvorrichtung weist nach
aussen ge- = kehrte, lotrechte Teile 21 auf, die vorzugsweise durch eine Reihe von
lotrechten Schlitzen 22 gelocht sind und zugeordnete schräge Teile 23 aufweisen.
Die Aussenkante 24 der Laubschutzvorrichtung ist hakenförmig gebogen, so daß sie,
wie zuvor, eine damit zusammenwirkende, hakenförmige Aussenkante 25 einer Dachrinne
26 übergreift.
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Die Dachrinne 26 ist vorzugsweise ein stranggepresstes Metallprofil,
etwa aus Aluminium oder Aluminiumlegierung und ihre Innenwand 27 ragt nach oben
bis zu einer Höhe, die diejenige ihrer Aussenwand 28 übersteigt. So wird erkenntlich,
daß die Innenwand 27 ein Zugband bildet, das an die Enden einer Reihe von Sparren
29 des Daches eines Gebäudes anfügbar ist. Damit der obere Teil des Zugbandes 27
gebogen werden kann, so daß er verschiedenen Neigungen des Daches angepasst werden
kann, kann eine Einkerbung 30 vorhanden sein, die über die Länge der Dachrinne verläuft,
und ein Zugband 27 kann an die Sparren 29, etwa bei 31, angenagelt werden.
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Der abgewinkelte Teil 32 des Zugbandes 27 verläuft entlang den Sparren
29 unter der Dachverkleidung und stösst an die äusserste Pfette 33.
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Am Oberteil des Zugbandes 27, d.h. der verlängerten Innenwand 27 der
Dachrinne 26, befindet sich ein rinnenförmiger Teil 34, der über die Länge der Dachrinne
und dessen Aussenkante hakenförmig gebogen ist, um so in eine damit zusammenwirkende
Innenkante 35 der Laubschutzvorrichtung einzugreifen.
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Somit kann die Laubschutzvorrichtung einfach in festen Eingriff mit
der Kante 25 und dem Kanal 34 der Dachrinne 26 gebracht werden, kann aber auch ebenso
leicht für gelegentliche Reinigung abgenommen werden. Der Bodenteil 36 der Dachrinne
26 ist nach rückwärts über Innenwand/Zugband 27 hinaus verlängert, um eine nach
hinten vorspringende Kante 37 zu bilden, auf/die Aussenkante einer Leibung 38 ruhen
kann, ohne daß diese an ihrer Stelle festgenagelt werden müsste.
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Um aus der Waagrechten geneigte Leibungen anzupassen, ist eine Einkerbung
39 vorgesehen, welche über die ganze Länge des Dachrinnenprofils verläuft und es
möglich macht, die vorspringende Kante 37 aus der Horizontalen zu biegen.
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In beiden oben beschriebenen Ausführungsbeispielen ist es natürlich
erwünscht, daß die Dachverkleidung nach aussen über die Innenwand der Dachrinne
hinaus ragt, jedoch nicht so weit außerhalb des Gebäudes, daß Regenwasser anders
als im wesentlichen in die Mitte der Dachrinne abläuft, so daß es durch die Laubschutzvorrichtung
strömen kann.
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Wie schon angegeben wurde, sind sowohl dieDachrinne als auch die Laubschutzvorrichtung
vorzugsweise stranggepresste Metallprofile, obwohl diese Beschreibung auch stranggepresste
Profile aus geeignetem Kunststoffmaterial zulässt und auch Dachrinnen sowohl wie
Laubschutzvorrichtungen aus Kupfer oder verzinktem Eisen hergestellt werden können;
eine ideale Länge für jedes
Profil kann wohl bei 3 Metern liegen.
Diese 3 Meter Profile werden in geeigneter Form zusammengefügt, wenn ein längeres
Stück erforderlich ist.
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Ein solches System für das Zusammenfügen der Profile wird nun anhand
der Fig. 4 beschrieben, worin 40 ein Bruchstück eines H-Profilbandes darstellt,
das aus stranggepresstem Kunststoff oder Aluminium oderAluminiumlegierung oder etwa
auch geformtem Gummi bestehen kann.
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Das Band 40 weist ein Paar von entgegengesetzten Einbuchtungen 41
und 42 auf, die so bemessen sind, daß sie die Dicke des Materials der Dachrinne
und/oder der Laubschutzvorrichtung aufnehmen können.
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Das H-Profil o kann in Streifenform um die Enden der Dachrinnenprofile
gelegt oder in einzelne Abschnitte zerschnitten werden, mit denen dann die Teilstücke
der Laubschutzvorrichtung verbunden werden können.
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Wenn Laubschutzvorrichtungen nach dem ersten Ausführungsbeispiel der
Erfindung für die Verwendung auf den Öffnungen von bestehenden Dachrinnen gedacht
sind, ist es natürlich wünschenswert, solche Schutzvorrichtungen in einem Spektrum
von Standardgrössen anzufertigen, um so eine geeignete Auswahl für kommerzielle
Lagerhaltung zu schaffen.
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Aus dem Vorstehenden kann der Leser abschätzen, daß die Laubschutzvorrichtungen
nach der Erfindung das Publikum mit einem verbesserten Artikel zu versehen, der
verschiedene Vorteile gegenüber dem früheren Stand der Technik besitzt und schließlich
noch eine nützliche und reizvolle Auswahl bietet.