DE3037341C2 - - Google Patents
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- Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft ein elektrisches Verbindungsstück
der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 genannten
Art.
Speziell betrifft die Erfindung ein elektrisches Verbindungsstück
zur Herstellung elektrisch leitender Kontaktverbindungen
unter Andruck der miteinander zu verbindenden
Kontakte. Insbesondere betrifft die Erfindung
ein elektrisches Verbindungsstück, das bestimmungsgemäß
sandwichartig unter Druck zwischen zwei miteinander zu
verbindende Kontaktanschlußfelder, insbesondere
Kontaktleisten, eingespannt wird.
Solche elektrischen Verbindungsstücke zur Herstellung
elektrisch leitender Verbindungen zwischen zwei Baugruppen,
insbesondere Schaltkarten, die die elektrischen
Verbindungen unter Kontaktandruck herstellen, sind in
jüngerer Zeit zahlreich angewendet worden, so beispielsweise
mit Verbinden und Anschließen von Schaltkarten mit
mehreren Anschlüssen. Ein solches elektrisches Verbindungsstück
weist eine anisotrope elektrische Leitfähigkeit
in Richtung der einander gegenüberliegenden und das
Verbindungsstück einspannenden Anschlußkontakte der miteinander
zu verbindenden elektrischen Baugruppen, insbesondere
Schaltkarten, auf. Dadurch wird eine elektrische
Leitung ausschließlich zwischen den zugeordnet, in der
Regel einander gegenüberliegend angeordneten Anschlußkontakten
der Schaltkarten erzielt. Quer zu dieser Richtung
der anisotropen Leitfähigkeit, also in Richtung von
einem Anschlußkontakt der miteinander zu verbindenden
Kontaktleisten zum benachbarten Anschlußkontakt, ist das
elektrische Verbindungsstück ein Isolator.
Verbindungsstücke dieser Art sind als Verbundkörper
ausgebildet, die aus einem elektrisch isolierenden
Elastomer als Grundkörper bestehen. Dieser Grundkörper
weist einander gegenüberliegend zwei ebene Oberflächen
auf sowie eine Schar elektrisch leitfähiger
Elemente (im folgenden kurz "Leiterbahnen" genannt),
die parallel zueinander angeordnet sind und von einer
der ebenen Oberflächen des Grundkörpers zur gegenüberliegenden
Fläche verlaufen. Die Leiterbahnen sind dabei
so in den Grundkörper eingebettet, daß sie elektrisch
voneinander isoliert sind. Sie verbinden auf
diese Weise die beiden einander gegenüberliegenden
ebenen Oberflächen des Grundkörpers des elektrischen
Verbindungsstücks. Ein solches Verbindungsstück wird
sandwichartig zwischen die miteinander zu verbindenden
Kontaktleisten, insbesondere die miteinander zu
verbindenden Kontaktleisten von zwei Schaltkarten,
eingespannt, wobei jeweils eine Kontaktleiste einer
der Schaltkarten mit einer der planen Oberflächen des
Verbindungsstücks in Berührung steht. Dabei sind die
Anschlußkontakte der Kontaktleiste der Schaltkarte jeweils
ganz bestimmten Leiterbahnen zugeordnet, so daß
die Leiterbahnen an ihren jeweils beiden Enden mit den
Kontaktanschlüssen der Schaltkarten in Berührung stehen
und diese miteinander verbinden (vgl. US 42 01 423 A1).
Elektrische Druckkontakt-Verbindungsstücke dieser Art
werden beispielsweise zur elektrischen Verbindung von
Anzeigeeinheiten, beispielsweise Flüssigkristallanzeigeeinheiten,
Elektrolumineszenzanzeigeeinheiten oder
elektrochromen Anzeigeeinheiten, mit einer Schaltkarte
verwendet, die eine Treiberschaltung für die Anzeigeeinheit
enthält. In jüngerer Zeit werden die Anschlußkontakte
für solche Anzeigebauelemente aus einem elektrisch
leitfähigen durchsichtigen Film hergestellt,
der aus einem Metalloxid besteht.
Die Anwendbarkeit der Druckkontakt-Verbindungsstücke
ist hinsichtlich der zur Herstellung der elektrischen
Kontakte verwendeten Werkstoffe und des über die so
hergestellten elektrischen Kontakte fließenden elektrischen
Stroms Beschränkungen unterworfen. So müssen
beispielsweise elektrochrome Anzeigeeinheiten oder
Elektrolumineszenzanzeigeeinheiten mit wesentlich größeren
elektrischen Treiberströmen als Flüssigkristallanzeigeeinheiten
beaufschlagt werden. Die bekannten
und gebräuchlichen elektrischen Verbindungsstücke, bei
denen die Leiterbahnen aus einem mit Kohlenstoff gefüllten
Elastomer bestehen, wobei der Kohlenstoff die
elektrische Leitfähigkeit des Elastomers herbeiführt,
können nicht zum Anschließen von Anzeigeeinheiten verwendet
werden, die hohe Treiberströme benötigen, da
die Leiterbahnen bereits in sich einen zu hohen spezifischen
elektrischen Widerstand aufweisen. Der Gesamtwiderstand
der Verbindungsstrecke wird insbesondere
dann groß, wenn die Anschlußkontaktelektroden auf
den Schaltkarten aus den oben beschriebenen durchsichtigen
Metalloxidschichten bestehen.
Zur Verwendung im Bereich höherer Ströme sind als Alternative
zu den vorstehend beschriebenen Verbindungsstücken
solche Druckkontakt-Verbindungsstücke bekannt,
bei denen die Leiterbahnen aus dünnen Metalldrähten
bestehen, die den elektrisch isolierenden Elastomergrundkörper
durchsetzen. Auch sind Verbindungsstücke
auf der Basis eines Grundkörpers aus einem elektrisch
isolierenden Elastomer bekannt, die einen pulvrigen
Werkstoff enthalten, der eine besonders gute spezifische
elektrische Leitfähigkeit aufweist, insbesondere
ein mit Silberpulver gefülltes Elastomer.
Die vorstehend beschriebenen bekannten Verbindungsstücke
mit hoher spezifischer elektrischer Leitfähigkeit
für den Einsatz im Bereich höherer Ströme vermögen
jedoch nicht die gestellten Ansprüche zu erfüllen.
So versagen beispielsweise die mit den dünnen Metalldrähten
durchsetzten Verbindungsstücke häufig, wenn
sie zyklisch einer Kompression und Entlastung ausgesetzt
werden, beispielsweise beim Austauschen oder
wiederholten Austauschen der anzuschließenden bzw. angeschlossenen
Bauelemente. Solch eine wiederholte Belastung
und Entlastung eines solcherart aufgebauten
elektrischen Verbindungsstücks führt leicht zum Knicken
oder Brechen der in die elektrisch isolierende
Elastomermatrix eingebetteten dünnen Metalldrähte. Die
mit dem elektrisch leitfähigen Metallpulver gefüllten
Verbindungsstücke auf der Basis eines Elastomers, insbesondere
die mit Silberpulver gefüllten Verbindungsstücke,
weisen häufig Kontaktprobleme auf, und zwar
insbesondere, wenn das Verbindungsstück in relativ
feuchter Atmosphäre verwendet wird. Diese unerwünschten
Erscheinungen bei den gefüllten Verbindungsstücken
sind wahrscheinlich auf die Ausbildung von Lokalelementen
zwischen den in der Oberfläche des Verbindungsstücks
freiliegenden Metallteilchen und dem als Werkstoff der
Anschlußkontakte dienenden Metalloxid zurückzuführen.
Bei hoher Luftfeuchtigkeit kondensiert die Feuchtigkeit
im Kontaktbereich zwischen den beiden Werkstoffen
und führt zur Ausbildung dieser Lokalelemente.
Zur näheren Erläuterung der Bildung der vorstehend
erwähnten Lokalelemente sei angenommen, das Metallpulver
im Elastomer sei Silber und die durchsichtige
Metalloxidelektrode bestünde typischerweise aus Indiumoxid.
In Gegenwart von Wasser treten dabei folgende
elektrochemische Gleichgewichte auf:
wobei E₁° = -0,342 V und K₁ = 1,8 × 10-6 bei 25°C; und
wobei E₂° = -0,344 V und K₂ = 6,0 × 10⁵ bei 25°C.
Die Werte für die Standardpotentiale E₁° und E₂° sind
einer Datensammlung (Metals Data Book der Nippon Kinzoku
Gakkai) entnommen. Die Gleichgewichtskonstanten K₁ und K₂
sind aus der Beziehung log K=16,8 E° zwischen dem Standardpotential
und der Gleichgewichtskonstanten berechnet.
Dabei liegt der Gleichung (I) die Annahme zu Grunde, daß
bei der Dissoziation des Indiumoxids In₂O₃ Sauerstoff
freigesetzt wird.
Die Kombination der Gleichungen (I) und (II) ergibt
wobei E₃° = 0,686 V und K₃ = 3 × 10-12 bei 25°C.
Auf Grund der ungewöhnlich kleinen Gleichgewichtskonstanten
K₃ läuft die Reaktion der Gleichung (III) praktisch
nicht von links nach rechts ab, so daß keine
Anteile von Silberoxid Ag₂O auf der Oberfläche der Silberteilchen
gebildet werden. Experimentell läßt sich jedoch
bestätigen, daß der Widerstand zwischen einer Elektrode
aus Indiumoxid und einem mit Silberpulver gefüllten,
elektrisch leitfähigen Elastomer allmählich zunimmt,
wenn die Indiumoxidelektrode als Anode und der mit dem
Silberpulver gefüllte Kautschuk als Kathode geschaltet
sind. Bei dieser Polung wird das reversible elektrochemische
Gleichgewicht der Reaktion der Gleichung (III)
mit einer elektromotorischen Kraft beaufschlagt, die das
Gleichgewicht der Reaktion von links nach rechts verschiebt,
also zur Bildung von elektrisch isolierendem
Silberoxid Ag₂O führt.
Die vorstehend für die Werkstoffkombination Indiumoxid
und Silber im einzelnen dargelegten elektrochemischen
Verhältnisse gelten entsprechend auch für andere Kombinationen
von Silber mit den Oxiden anderer Metalle.
Wenn also ein elektrischer Strom über einen Kontakt
fließt, der auf der einen Seite aus einem elektrisch
leitfähigen Kautschuk der oben beschriebenen Art und
auf der anderen Seite aus einer Metalloxidelektrode besteht,
wobei an der Kontaktgrenzfläche ein Lokalelement
entsteht, werden die im Elastomer dispergierten Silberteilchen
rasch zu Silberoxid Ag₂O oxidiert, wenn der
elektrische Strom dem elektrochemischen Gleichgewicht
entgegengesetzt gepolt ist, so daß der Kontaktwiderstand
stark zunimmt und schließlich sogar zur Unterbrechung
des elektrischen Kontaktes führen kann.
Ein weiteres Problem tritt bei elastischen Verbindungsstücken
mit Leiterbahnen aus einem mit Silberpulver gefüllten,
elektrisch leitfähigen Kautschuk dadurch auf,
daß beim Anlegen einer äußeren Gleichspannung in feuchter
Atmosphäre eine Silbermigration stattfindet. Das in
der Elastomermatrix dispergierte Silber wandert allmählich
quer zur Leiterbahn auf die Oberfläche des elektrisch
isolierenden elastischen Grundkörpers aus, der
an die Leiterbahn grenzt, so daß Kurzschlüsse zwischen
benachbarten Leiterbahnen auftreten können.
Zusammenfassend ist festzustellen, daß die bekannten
elastischen Verbindungsstücke mit zueinander parallelen
Leiterbahnen quer zur Längsrichtung des Verbindungsstücks,
bei denen die Leiterbahnen aus mit Metallpulver, speziell
mit Silberpulver, gefüllten Elastomeren bestehen, noch
erhebliche Mängel aufweisen.
Angesichts dieses Standes der Technik liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, ein gummielastisches Verbindungsstück
zur Herstellung elektrischer Anschlüsse unter
mechanischem Andruck der eingangs beschriebenen Art dahingehend
zu verbessern, daß die genannten Probleme nicht
mehr auftreten, also daß solche Verbindungsstücke dauerhaft
niedrige Kontaktwiderstände bei dauerhaft zuverlässiger
Isolation der einzelnen Leiterbahnen gegeneinander
aufweisen. So soll besonders das Eindringen von Feuchtigkeit
in den Kontaktbereich zwischen den beiden Anschlüssen
bei hoher Luftfeuchtigkeit verhindert werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe weist das Verbindungsstück der
Erfindung die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1
genannten Merkmale auf.
Das elastische Verbindungsstück der Erfindung zur Herstellung
elektrischer Anschlüsse unter mechanischem Andruck
der Kontakte bzw. Kontaktleisten besteht also aus
(a) einem elektrisch isolierenden Grundkörper, der
(b) mehrere im wesentlichen lineare Leiterbahnen
trägt. Der elektrisch isolierende Grundkörper (a)
besteht aus einem elektrisch isolierenden gummielastischen
Elastomer, der zumindest zwei ebene,
einander gegenüberliegende Oberflächen aufweist.
Die Leiterbahnen (b) verlaufen in aller Regel zumindest
im wesentlichen parallel zueinander und sind
ebenfalls zumindest im wesentlichen linear konfiguriert.
Die Leiterbahnen sind in den elektrisch isolierenden
Grundkörper eingebettet. Die Leiterbahnen
bestehen aus einem elektrisch leitfähigen elastischen
Werkstoff, der seinerseits aus einer Elastomermatrix
besteht, in der zur Herstellung der elektrischen Leitfähigkeit
ein Metallpulver dispergiert ist. Dabei verlaufen
die Leiterbahnen in der Weise, daß jeweils eines
ihrer beiden Enden jeweils in einer der beiden einander
gegenüberliegenden ebenen Oberflächen des elektrisch
isolierenden Grundkörpers frei zugänglich liegt. Dabei
sind in zumindest einer dieser beiden einander gegenüberliegenden
ebenen Oberflächen des elektrisch isolierenden
Grundkörpers zahlreiche voneinander unabhängige
sehr kleine konkave Höhlungen ausgebildet, die im folgenden
kurz als "Mikrokonkavitäten" bezeichnet sind.
Vorzugsweise besteht der elektrisch isolierende elastische
Grundkörper aus einem geschäumten Elastomer,
dessen Struktur aus geschlossenen Zellen aufgebaut ist.
Die angeschnittenen leeren Zellen des Schaumgummis, die
an der Oberfläche des Grundkörpers freiliegen, bilden
dann die voneinander unabhängigen Mikrokonkavitäten.
Der elektrisch isolierende elastische Grundkörper, der
die Außenkontur des Verbindungsstücks bestimmt, besteht
vorzugsweise aus einem relativ weich eingestellten Kautschukelastomer.
Als Kautschukelastomere für den
Grundkörper werden vorzugsweise folgende Werkstoffe
verwendet: Polychloropren, Styrol-Butadien-Copolymer,
Polysulfitkautschuk, Polybutadien und Siliconkautschuk.
Dabei richten sich selbstverständlich die äußeren Abmessungen
und die Konfiguration des Grundkörpers des
Verbindungsstücks nach den Anforderungen des speziellen
Anwendungsgebietes. Das Verbindungsstück kann beispielsweise
die Form einer Scheibe, eines quadratischen
oder rechteckigen Plättchens, eines Ringes, eines rechteckigen
Rahmens oder jede beliebige andere Form haben.
Üblicherweise wird der Grundkörper jedoch langgestreckt
sein und die Form einer Leiste oder eines Strangmaterials
mit insbesondere rechteckigem Querschnitt haben.
Häufig wird auch der nach Art einer Kontaktleiste
strangartig ausgebildete Grundkörper kompliziertere
Querschnitte aufweisen, die vom rechteckigen Querschnitt
deutlich abweichen. Wesentlich ist lediglich,
daß der elektrisch isolierende Grundkörper des Verbindungsstücks
zwei einander gegenüberliegende flache
Oberflächen aufweist, die mit den Kontaktleisten der
anzuschließenden elektrischen Baugruppen, insbesondere
Schaltkarten, in Berührung gebracht werden können. Diese
unter mechanischem Andruck erfolgende Kontaktgabe
muß dabei gewährleisten, daß die Anschlußkontakte der
Kontaktleiste der Schaltkarte elektrisch leitend mit
den im Grundkörper des Verbindungsstücks eingebetteten
Leiterbahnen elektrisch leitend in Berührung treten können.
Die flachen Kontaktflächen, besser Kontaktleistenflächen,
des Grundkörpers brauchen nicht notwendigerweise
parallel zueinander zu verlaufen, sondern können auch
einen definierten Winkel einschließen.
Das wichtigste erfindungswesentliche Merkmal des Verbindungsstücks
ist, daß zumindest eine der beiden einander
gegenüberliegenden ebenen Kontaktflächen des
elektrisch isolierenden Grundkörpers mit einer Vielzahl
winziger und voneinander unabhängiger konkaver
Höhlungen, den "Mikrokonkavitäten", versehen ist. Eine
solche Oberfläche mit isolierten Mikrokonkavitäten kann
beispielsweise durch Ausformen des Grundkörpers aus
einer Gummimischung in einem Formwerkzeug erhalten werden,
dessen Formnestflächen embossiert sind. Die Beschreibung
"unabhängig voneinander" bzw. "isoliert" hinsichtlich
der Mikrokonkavitäten meint dabei, daß jede einzelne
dieser Mikrokonkavitäten eine klar umschriebene konkave
Ausnehmung in der Oberfläche bildet, die von jeder
benachbarten Mikrokonkavität streng abgegrenzt, im geometrischen
Sinne also isoliert ist, und zwar auch dann,
wenn das Verbindungsstück sandwichartig zwischen zwei anzuschließende
Baugruppen, beispielsweise Schaltkarten,
eingespannt ist und der elektrisch isolierende Grundkörper,
in dem die Mikrokonkavitäten ausgebildet sind, mit
der bzw. mit den Oberflächen der Schaltkarten direkt in
Berührung steht.
Der Querschnitt der einzelnen Mikrokonkavität ist nicht
spezifisch kritisch. Die Mikrokonkavitäten können einen
kreisförmigen, rechteckigen oder beliebigen Querschnitt
aufweisen. Wenn die Mikrokonkavitäten kreisförmigen Querschnitt
haben und zumindest im wesentlichen die Form
einer Halbkugel haben, liegt der Durchmesser jeder einzelnen
Mikrokonkavität vorzugsweise im Bereich von 1 bis
500 µm, insbesondere im Bereich von 50 bis 200 µm. Die
Verteilungsdichte der Mikrokonkavitäten an der Oberfläche
des Grundkörpers, insbesondere im Rahmen der vorstehend
genannten Abmessungsbereiche, beträgt vorzugsweise
mindestens 100 cm-2, insbesondere mindestens 400 cm-2.
Wie bereits erwähnt, kann der elektrisch isolierende
Grundkörper des Verbindungsstücks mit der zumindest
einen flachen Oberfläche, in der die Mikrokonkavitäten
ausgebildet sind, durch Formpressen oder Spritzgießen
einer unvernetzten Elastomermischung in einem
Formwerkzeug aus Metall erfolgen. Alternativ kann ein
elektrisch isolierender Grundkörper mit den genannten
Konfigurationsmerkmalen auch als zelliger Schaumstoffkörper
mit geschlossener Porenstruktur hergestellt werden,
in dem jede einzelne Pore von der anderen isoliert
ist. Wird ein solcher Schaumstoff in einer Ebene geschnitten,
so weist die Schnittebene isolierte Mikrokonkavitäten
im oben definierten Sinne der Erfindung
auf.
Verfahren zur Herstellung solcher Schaumstoffe, speziell
geschäumter Elastomerformstoffe, sind an sich
jedem Fachmann bekannt. Üblicherweise wird eine Gummimischung,
die ein physikalisches, insbesondere aber
auch chemisches Treibmittel enthält, unter Erwärmung
ausgeformt. Der Grad der Verschäumung liegt dabei vorzugsweise
im Bereich von 1,1 bis 4,0, insbesondere im
Bereich von 1,3 bis 2,5, um die oben genannten Bedingungen
für die Abmessungen der einzelnen Mikrokonkavitäten
und deren Dichteverteilung auf der Oberfläche des
Grundkörpers einzustellen. Wenn das Schäumungsverhältnis
kleiner als 1,1 ist, weist der Elastomerschaumstoff
eine Härte auf, die nicht wesentlich kleiner als die
Härte der elastischen Leiterbahnen ist. Außerdem werden
die Abmessungen der Mikrokonkavitäten zu klein. Ist auf
der anderen Seite der Schäumungsgrad größer als 4,0, so
wird eine zu grobe Porenstruktur im Schaumstoff erhalten.
Außerdem weist der Schaumstoffkörper ungenügende
Werte für den Druckverformungsrest auf. Aus einem solchen
Schaumstoff hergestellte Verbindungsstücke erfüllen
nicht die an solche Verbindungsstücke gestellten Anforderungen.
Als Werkstoff für die Herstellung solcher elastomerer
Schaumstoffe wird vorzugsweise ein Siliconkautschuk
mit einer Härte SHORE A von 20 bis 40 eingesetzt. Ein
solcher Werkstoff zeichnet sich durch einen sehr kleinen
Druckverformungsrest, durch eine ungewöhnlich gute
Alterungsbeständigkeit und durch gute Verarbeitbarkeit
aus.
Wenn die Mikrokonkavitäten in der vorzugsweise vorgesehenen
Ausgestaltung der Erfindung durch Schneiden
eines Schaumstoffes hergestellt werden, ist es selbstverständlich
nicht erforderlich, daß das gesamte Volumen
des elektrisch isolierenden elastischen Grundkörpers
als Schaumstoff ausgebildet ist. Vielmehr reicht
es vollkommen aus, wenn eine Oberflächenschicht des
elastischen Grundkörpers in einer Stärke von mindestens
ungefähr 100 µm, vorzugsweise mindestens ungefähr 200 µm,
die beschriebene Schaumstruktur aufweist.
Die elastischen Leiterbahnen können aus prinzipiell beliebigem,
elektrisch leitfähigem elastischem Werkstoff
bestehen und bestehen vorliegend insbesondere aus einem
Matrixelastomer, das mit einem elektrisch leitfähigen
Pulver, insbesondere einem Metallpulver, gefüllt ist.
Als Metallpulver wird zur Herstellung des elektrisch
leitfähigen Elastomers insbesondere Silberpulver verwendet.
Statt des Silbers kann auch ein Pulver aus versilberten
Kupferteilchen oder Glasteilchen verwendet
werden. Diese elektrisch leitfähigen Pulver werden in
einer elektrisch isolierenden Kunststoffmatrix oder
Elastomermatrix dispergiert. Als Werkstoff für die
Matrix der Leiterbahnen dienen vorzugsweise Urethanharze,
Urethanelastomere, Epoxidharze, Polyesterharze,
Siliconharze oder Siliconelastomere.
Das in dieser Matrix dispergierte elektrisch leitfähige
Pulver, also insbesondere das Silberpulver,
weist vorzugsweise eine Korngröße von kleiner als
50 µm, vorzugsweise insbesondere kleiner als 15 µm,
auf. Die Menge bzw. die Konzentration des in der
elektrisch isolierenden Matrix der Leiterbahnen dispergierten
elektrisch leitfähigen Pulvers hängt primär
selbstverständlich von der elektrischen Leitfähigkeit
ab, die die Leiterbahnen des Verbindungsstücks
aufweisen sollen. Sie hängt darüber hinaus von
der Härte und anderen mechanischen Kenndaten sowohl
der Leiterbahn also auch des gesamten Verbundkörpers,
der das Verbindungsstück bildet, ab. Üblicherweise beträgt
die Silberpulverkonzentration im elektrisch isolierenden
Matrixpolymer vorzugsweise ungefähr 70 bis
95 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht des Polymers. Die
Härte der Leiterbahnen liegt vorzugsweise im Bereich
von 40 bis 80, gemessen nach SHORE A.
Dies ist auf eine Härte des elektrisch
isolierenden Grundkörpers von 20 bis 40 Einheiten derselben
Skala bezogen. Prizipiell ist der Werkstoff
der Leiterbahnen vorzugsweise härter als der Werkstoff
des elektrisch isolierenden Grundkörpers.
Die obere Grenze der Silberkonzentration in der Polymermatrix
der Leiterbahnen ist prinzipiell durch die zunehmend
schlechter werdende Verarbeitbarkeit der Gummimischungen
und die zunehmende Versprödung des vernetzten
gefüllten Leiterbahnpolymers gegeben.
Die aus dem vorstehend beschriebenen Werkstoff hergestellten
Leiterbahnen bzw. Leiterbahnkörper werden in
der vorgegebenen Weise ausgerichtet in den elektrisch
isolierenden Grundkörper eingebettet. Die Art der Einbettung
der Leiterbahnen in den elektrisch isolierenden
Grundkörper erfolgt nach gebräuchlichen Verfahren
und braucht daher hier im Detail nicht beschrieben
zu werden. Die Leiterbahnen werden vorzugsweise zumindest
im wesentlichen parallel zueinander so in
den elektrisch isolierenden Grundkörper eingebettet,
daß jeweils ein Ende jeder Leiterbahn in einer der
beiden einander gegenüberliegenden flachen Oberflächen
des elektrisch isolierenden Grundkörpers liegt.
Dabei ist es nicht erforderlich, daß die stirnseitigen
Endflächen der Leiterbahnen koplanar mit der Oberfläche
des elektrisch isolierenden Grundkörpers sind.
Vielmehr können die kontaktgebenden stirnseitigen Endflächen
der Leiterbahnen oder Leiterpfade auch geringfügig
über die Ebene der Oberfläche des elektrisch isolierenden
Grundkörpers überstehen oder können auch geringfügig
unterhalb dieser Oberflächenebene des elektrisch
isolierenden Grundkörpers enden, solange gewährleistet
ist, daß diese kontaktgebenden stirnseitigen
Endflächen der Leiterbahnen oder Leiterpfade bei Andruck
der anzuschließenden Kontaktleiste unter elektrischer
Kontaktgabe die Anschlußkontakte des anzuschließenden
Bauelements bzw. der anzuschließenden
Baugruppe berühren.
Die Leiterbahnen brauchen im elektrisch isolierenden
Grundkörper selbstverständlich nicht unbedingt
planar ausgerichtet zu sein, sondern können
nach den jeweils speziellen Anforderungen des speziellen
Anwendungsgebiets angeordnet und ausgerichtet
sein. Insbesondere kann sich die Anordnung der Leiterbahnen
nach der Geometrie der Anschlußkontakte auf
den anzuschließenden Schaltkarten und Baugruppen richten.
Gebräuchlicherweise sind die Leiterbahnen bei
strangförmiger Konfiguration des elektrisch isolierenden
Grundkörpers in diesem so angeordnet, daß die Leiterbahnen
im wesentlichen parallel zueinander und in
einer Reihe angeordnet sind, die in einer Ebene liegen,
die sich in Richtung der Längsachse des strangförmigen
Vebindungsstücks erstreckt. Dabei sind die
Querschnitte der Leiterbahnen und der Abstand zwischen
jeweils zwei aufeinanderfolgenden Leiterbahnen bei dieser
Anordnung selbstverständlich nicht kritisch und
können sich nach den Abmessungen, Anordnungen und Bedingungen
der Anschlußkontakte auf den Kontaktleisten
der miteinander zu verbindenden Schaltungsbaugruppen,
insbesondere Schaltkarten, richten.
Die Erfindung ist im folgenden an Hand eines Ausführungsbeispiels
näher erläutert.
Zur Herstellung des Verbindungsstücks wird zunächst
auf einem als Träger geeigneten Flächenmaterial die
benötigte Anordnung der Leiterbahnen hergestellt. Der
Träger kann beispielsweise eine Kunststoffolie sein,
insbesondere eine Folie aus Polyethylenterephthalat,
Poylethylen oder Polypropylen. Die Leiterbahnen werden
als unvernetzte elektrisch leitfähige und mit einem
Metallpulver, vorzugsweise Silberpulver, gefüllte Formmasse
in der benötigten Breite und Stärke aufgebracht.
Üblicherweise werden solche Leiterbahnen durch Drucken,
speziell durch Siebdrucken, Tiefdruck oder Offsetdruck,
in dem jeweils benötigten Muster auf die Trägerfolie gedruckt.
Dabei kann die bedruckte Oberfläche der Trägerfolie
zuvor mit einem Trennmittel behandelt sein.
Nach dem Aufbringen der Leiterbahnen wird die bedruckte
Oberfläche der Trägerfolie mit einer Schicht der unvernetzten,
treibmittelhaltigen, elektrisch isolierenden
Gummimischung bedeckt, die nach dem Vernetzen den Werkstoff
des Grundkörpers des Verbindungsstücks bildet.
Durch Aufdrücken der Folie auf dem unvernetzten Werkstoff
werden die auf der Oberfläche des Trägers aufgedruckten
Leiterbahnen in die unvernetzte Elastomerschicht
eingedrückt. Anschließend kann die Trägerfolie
abgezogen werden, so daß die Leiterbahnen eingedrückt
in der unvernetzten Elastomermischung verbleiben. Anschließend
wird eine zweite Folie aus dem gleichen unvernetzten
Elastomermaterial auf die Oberfläche der
ersten unvernetzten Folie gelegt, in der die Leiterbahnen
liegen. Die Trägerfolie wird also gegen eine
zweite unvernetzte Elastomerfolie ausgetauscht. Die
aus den beiden zusammengefügten unvernetzten Elastomerfolien
mit den zwischenliegenden Leiterbahnen gebildete
Struktur wird dann vernetzt. Wenn die unvernetzten,
elektrisch isolierenden Elastomermassen ein Treibmittel
enthalten, tritt beim Vernetzen gleichzeitig ein Verschäumen
ein. Nach Abschluß des Verschäumens und Vernetzens
wird die erhaltene homogene und gleichsam einstückige
Elastomer-Verbundstruktur in einer Ebene senkrecht
zur Längsrichtung der Leiterbahnen in der benötigten
Weise geschnitten.
Das Verbindungsstück der Verbindung ist mit einer relativ
großen Anzahl isolierter Mikrokonkavitäten auf
zumindest einer seiner Kontaktoberflächen versehen.
Wenn ein solches isolierte Mikrokonkavitäten in seiner
Kontaktfläche aufweisendes Verbindungsstück in einer
feuchten Atmosphäre eingesetzt wird, in der eine Kondensation
aus der Atmosphäre unvermeidbar ist, tritt
auf der kontaktgebenden Oberfläche des Verbindungsstücks
und auf den Anschlußelektroden der anzuschließenden Baugruppe
zwangsläufig eine Kondensationsfeuchtigkeitsschicht
auf. Bei dem Verbindungsstück der Erfindung
wird diese Feuchtigkeitsschicht jedoch unterbrochen und
eingeschlossen in den einzelnen an der Oberfläche des
Verbindungsstücks ausgebildeten Mikrokonkavitäten, die
jeweils von den benachbarten Mikrokonkavitäten hermetisch
isoliert sind. Durch dieses Aufbrechen der
Feuchtigkeitskondensationsschicht in isolierte Bereiche
wird die Bildung einer zusammenhängenden Kondensationsfeuchtigkeitsschicht
im Kontaktbereich verhindert
und wird dadurch die Silbermigration in der Kontaktgrenzfläche
und die elektrochemische Oxidation
des Silbers bei der Bildung der Lokalelemente unterdrückt.
Dieser Mechanismus bewirkt für das elektrische
Verbindungsstück auch beim Betrieb in feuchter Atmosphäre
langfristig ungewöhnlich konstante Kenndaten.
Dieses Aufreißen der Feuchtigkeitsschicht ist dann besonders
effektiv, wenn das Verbindungsstück sandwichartig
eingespannt zwischen zwei Schaltkarten eingesetzt
wird, und zwar unter einer Druckverformung von ungefähr
5 bis 30%, vorzugsweise 5 bis 15%. Unter diesen Bedingungen
wirken die jede einzelne Mikrokonkavität umgebenden
Begrenzungswände als Trennwände in der Feuchtigkeitsschicht,
gleichsam als Dichtungen, die den Hohlraum
jeder Mikrokonkavität gegen die Oberfläche der
Schaltkarte abdichten. Die Kondensationsfeuchtigkeit
ist also in jeder einzelnen der Mikrokonkavitäten hermetisch
abgedichtet eingeschlossen.
Ein Verbindungsstück gemäß Erfindung wird aus einem
elektrisch isolierenden Grundkörper, der aus einem
zellig geschäumten Siliconkautschuk besteht, und linearen
Leiterbahnkörpern hergestellt, die aus einem
mit Silberpulver gefüllten Siliconkautschuk bestehen.
Das Verbindungsstück hat eine strangartige Konfiguration,
ist 50 mm lang, 3,5 mm hoch und 3,0 mm breit
und weist im Schnitt senkrecht zur Längsachse einen
rechteckigen Querschnitt auf.
Der elektrisch isolierende Grundkörper aus zelligem
Siliconkautschuk wird aus einer Mischung hergestellt,
die aus einem im Handel erhältlichen Siliconkautschuk,
einem Vernetzungsmittel und Azobisisobutyronitril als
Treibmittel besteht. Die Formmasse wird unter Ausdehnung
und Schäumung vernetzt. Das Schäumungsverhältnis
beträgt 1,6. Eine aus diesem geschäumten Elastomer geschnittene
Oberfläche weist eine Mikrokonkavitätenverteilungsdichte
von 500 cm-2 auf. Der mittlere Durchmesser
der Konkavitäten liegt bei 150 µm. Die Durchmesserbestimmung
wird mikroskopisch durchgeführt. Die Härte
des Elastomerschaumstoffs entspricht insgesamt dem
Wert 30 nach SHORE A.
Die Leiterbahnen sind 3,5 mm lang, 0,20 mm breit und
0,050 mm stark. Sie werden aus einem im Handel erhältlichen,
bei niedrigen Temperaturen vernetzbaren Siliconkautschuk
hergestellt, der mit 80 Gew.-% Silberpulver
gefüllt ist. Der mittlere Teilchendurchmesser des Silberpulvers
liegt bei ungefähr 0,3 µm. Der spezifische
elektrische Widerstand der Leiterbahnen beträgt
1,5×10-3 Ohm·cm. Die Härte der Leiterbahnen beträgt
60 nach SHORE A.
Diese Leiterbahnen bzw. Leiterbahnkörper werden in der
Weise in den elektrisch isolierenden Grundkörper des
Verbindungsstücks eingearbeitet, daß sie in der Mittelebene
des Verbindungsstücks liegen, in der auch die zentrale
Längsachse des Verbindungsstücks liegt. Der Abstand
der einzelnen Leiterbahnen voneinander beträgt jeweils
0,4 mm. Die einzelnen Leiterbahnen verlaufen parallel
zueinander. Die stirnseitigen Endflächen jeder
einzelnen Leiterbahn erreichen jeweils gerade die obere
bzw. die untere Oberfläche des elektrisch isolierenden
Grundkörpers. Dabei liegt die breite Seite des rechteckigen
Stirnflächen der Leiterbahnen in Richtung
der Längsachse des strangförmigen Verbindungsstücks.
Das so ausgebildete Verbindungsstück ist im folgenden
als "Verbinder A" bezeichnet.
Zum Vergleich wird ein "Verbinder B" mit den gleichen
Abmessungen wie der Verbinder A hergestellt, wobei jedoch
statt des geschlossenzellig geschäumten Siliconkautschuks
ein anderes Elastomer als Werkstoff für den
elektrisch isolierenden Grundkörper eingesetzt wird.
Die Leiterbahnen sind im Verbinder B die gleichen wie
im Verbinder A.
Der Werkstoff für den elektrisch isolierenden Grundkörper
im Verbinder B ist ein ungeschäumter Siliconkautschuk
mit glatten Oberflächen, die keine Mikrokonkavitäten aufweisen.
Die Härte des Siliconkautschuks beträgt 50 nach SHORE A.
Außerdem werden zwei weitere Verbindungsstücke, nämlich
die "Verbinder C" und "Verbinder D", hergestellt.
Der Verbinder C weist die Merkmale der Erfindung auf,
während der Verbinder D Vergleichszwecken dient. Struktur
und Konfiguration dieser beiden Verbinder entsprechen
dem Verbinder gemäß Fig. 2 der Druckschrift
US 42 01 435 A1. Die Verbindungsstücke sind also aus
alternierenden Schichten eines elektrisch leitfähigen
Elastomers mit einer Härte von 60 und eines elektrisch
isolierenden Elastomers mit einer Härte von 50 nach SHORE A
aufgebaut. Sowohl
das elektrisch leitende als auch das elektrisch isolierende
Elastomer sind Siliconelastomere. Diese geschichteten
Verbundstrukturen sind an den stirnseitigen Endflächen
mit Schutzelementen versehen.
Im Falle des Verbinders C bestehen diese seitlichen
Schutzflanken aus einem geschlossenzellig geschäumten
Siliconkautschuk, dessen Härte ungefähr 30 nach
der Skala der Japanischen Industrienorm entspricht.
Die Kontaktleistenfläche des Verbinders C weist eine
Verteilungsdichte der Mikrokonkavitäten von ungefähr
800 cm-2 auf. Der mittlere Durchmesser der Mikrokonkavitäten
beträgt ungefähr 120 µm.
Bei dem zu Vergleichszwecken dienenden Verbinder D
bestehen diese seitlichen Schutzelemente aus einem
unverschäumten Silicongummi mit einer Härte von 20
SHORE A, so daß also die Kontaktoberflächen
des Verbindungsstücks glatt sind und keine
Mirkokonkavitäten aufweisen.
Jeder der so hergestellten Verbinder A, B, C und D
wird dann zur Leistungsprüfung sandwichartig zwischen
die Indiumoxidelektroden einer elektronischen Anzeigebaugruppe
und vergoldeten Anschlußkontakten aus Kupfer
eingespannt, die durch Ätzen auf einer gedruckten
Schaltkarte, die den Treiber für die Anzeigebaugruppe
trägt, hergestellt sind. In allen Fällen beträgt die
Druckverformung des zwischen die Anzeigeeinheit und
die Treiberkarte eingespannten Verbindungsstücks 15%.
Der Prüfstromkreis ist so geschaltet, daß die Indiumoxidelektrode
als Anode gepolt ist und die vergoldeten
Anschlußkontakte als Kathode gepolt sind. Über die Verbinder
fließt ein Strom von 100 mA. Zu Beginn der Vergleichsversuche
beträgt der Gesamtwiderstand zwischen
den Elektroden in allen Fällen 15 Ohm.
Die Funktionsprüfungen der Verbindungsstücke werden
unter drei verschiedenen Klimabedingungen durchgeführt,
nämlich (a) bei 60°C in einer relativen Feuchtigkeit
von 17%, (b) bei 25°C in einer relativen Feuchtigkeit
von 60% und (c) bei 60°C in einer relativen
Feuchtigkeit von 95%. Die Versuche in den einzelnen
Atmosphären werden bis zu 1000 h durchgeführt. Die
Prüfversuche werden früher abgebrochen, wenn der Gesamtwiderstand
zwischen den Elektroden einen Wert von
größer als 100 kOhm, also einen praktisch nicht mehr
nutzbaren Wert, annimmt.
Die unter diesen Bedingungen für die einzelnen Verbinder
erhaltenen Versuchsergebnisse sind in der Tabelle 1
zusammengefaßt.
Die Verbinder A bis D werden weiterhin auf ihre Silbermigration
untersucht. Zu diesem Zweck werden zwei
vergoldete rechteckige Elektroden auf ein und derselben
Kontaktfläche des Verbindungsstücks im Abstand
von 0,6 mm voneinander angeordnet. Zwischen
den Elektroden wird eine Gleichspannung von 12 V oder
250 V angelegt. Die Prüfungen werden bei 60°C in einer
Atmosphäre mit einer relativen Feuchtigkeit von 95%
durchgeführt.
In allen Prüffällen liegt der Leckstrom über die Kontaktfläche
des Verbindungsstücks zwischen den angelegten
Elektroden unmittelbar zu Beginn der Prüfungen in
der Größenordnung weniger Mikroampere. Im Verlauf einiger
Zeit nach Versuchsbeginn tritt insbesondere bei den
Vergleichsverbindern bei kontinuierlich anliegender
Gleichspannung zwischen den Elektroden eine rasche Zunahme
des Leckstromes ein, der Werte im Milliamperebereich
erreicht. Diese Zunahme des Leckstromes wird
auf eine Silbermigration an der Oberfläche des Verbindungsstücks
zurückgeführt. Die Zeit, die bis zum relativ
steilen Anstieg des Leckstromes vergeht, wird als
Maß der Beständigkeit gegenüber einer Silbermigration
gewertet. Die erhaltenen Prüfergebnisse sind in der
Tabelle 2 zusammengestellt.
Claims (5)
1. Elektrisches Verbindungsstück zur Herstellung von
elektrischen Anschlüssen unter Kontaktandruck,
wobei das elektrische Verbindungsstück aus
- (a) einem elektrisch isolierenden Grundkörper aus einem elektrisch isolierenden Kautschukelastomer mit zwei einander gegenüberliegenden flachen Oberflächen besteht, in dem
- (b) zahlreiche elektrisch leitfähige Körper ("Leiterbahnen") eingeschlossen sind, die zumindest im wesentlichen parallel zueinander eingebettet in dem elektrisch isolierenden Grundkörper angeordnet sind und aus einem elektrisch leitfähigen elastischen Werkstoff bestehen, wobei die elektrische Leitfähigkeit dieses Leiterbahnwerkstoffes durch Dispergieren eines Metallpulvers in einer Kautschukmatrix herbeigeführt ist, und wobei die Enden jeder der Leiterbahnen zumindest im wesentlichen jeweils bis an die einander gegenüberliegenden flachen Oberflächen des elektrisch isolierenden Grundkörpers heranreichen, also in der Weise von einer dieser beiden Flächen bis zur anderen Fläche verlaufen und an diesen Flächen zur Herstellung elektrischer Anschlüsse zur Verfügung stehen,
dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest eine der beiden einander gegenüberliegenden
flachen Oberflächen des elektrisch isolierenden Grundkörpers
mit einer Vielzahl gegeneinander abgegrenzter
und voneinander isolierter Mikrokonkavitäten versehen
ist.
2.Verbindungsstück nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die flache Oberfläche des elektrisch isolierenden
Grundkörpers die Mikrokonkavitäten in einer Verteilungsdichte
von mindestens 100 cm-2 aufweist und daß die
Mikrokonkavitäten einen mittleren Öffnungsdurchmesser
an der Oberfläche des Grundkörpers im Bereich von 1 bis
500 µm habe.
3. Verbindungsstück nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der elektrisch isolierende und aus einem Kautschukelastomer
bestehende Grundkörper eine Härte im Bereich
von 20 bis 40, gemessen nach der Skala der SHORE A,
und der elektrisch leitfähige elastische Werkstoff der Leiterbahnkörper
eine Härte im Bereich von 40 bis 80, ebenfalls
gemessen nach der Skala der SHORE A aufweist und daß der Werkstoff des
elektrisch leitfähigen elastischen Werkstoffs der Leiterbahnkörper
um 20 bis 40 Härteeinheiten nach der Skala der SHORE A härter
ist als die Härte des elektrisch isolierenden Grundkörpers.
4. Elektrisches Verbindungsstück nach einem der Ansprüche 1
bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der elektrisch isolierende Grundkörper aus einem
zellig geschäumten Elastomerschaumstoff mit geschlossenporiger
Struktur, bei dem die Mikrokonkavitäten durch
geschnittene Zellen an der Oberfläche entstehen, besteht
und das durch das Schäumen herbeigeführte Dehnungsverhältnis,
nämlich der Schäumungsgrad, einen Wert im
Bereich von 1,1 bis 4,0 hat.
Applications Claiming Priority (1)
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