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DE3036601C2 - Therapeutische Wärmepackung - Google Patents

Therapeutische Wärmepackung

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Publication number
DE3036601C2
DE3036601C2 DE19803036601 DE3036601A DE3036601C2 DE 3036601 C2 DE3036601 C2 DE 3036601C2 DE 19803036601 DE19803036601 DE 19803036601 DE 3036601 A DE3036601 A DE 3036601A DE 3036601 C2 DE3036601 C2 DE 3036601C2
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DE
Germany
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heat
paraffin
pack
heat pack
shell
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Expired
Application number
DE19803036601
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English (en)
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DE3036601A1 (de
Inventor
Raimund Dr. 8500 Nürnberg Berger
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FA DR RAIMUND BERGER 8500 NUERNBERG DE
Original Assignee
FA DR RAIMUND BERGER 8500 NUERNBERG DE
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Publication date
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Publication of DE3036601A1 publication Critical patent/DE3036601A1/de
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F7/00Heating or cooling appliances for medical or therapeutic treatment of the human body
    • A61F7/02Compresses or poultices for effecting heating or cooling
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A61F2007/0203Cataplasms, poultices or compresses, characterised by their contents; Bags therefor
    • A61F2007/0204Cataplasms, poultices or compresses, characterised by their contents; Bags therefor containing clay, mud, fango, sand, kaolin clay, volcanic or other inorganic granular solids

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Description

Die Erfindung betrifft eine therapeutische Wärmepackung, bestehend aus einem Paraffin-Wärmeträger, der in einer nicht unterteilten Kunststoffhülle eingeschlossen ist. Unter Wärmepackung wird ein Gegenstand verstanden, der an den Körper anmodellierbar bzw. anknetbar ist.
Das Prinzip der Wärmepackung, durch die dem Körper schmerzlos Wärme zur Erfüllung therapeutischer Aufgaben (z. B. Förderung der Durchblutung und damit verbundener Abtransport von Schlackenstoffen bzw. Antransport von Abwehrstoffen. Stoffwechselanregung, Auflösung von Krampfzuständen usw.) zugeführt werden soll, ist bereits seit dem Altertum bekannt. Dabei stehen folgende Forderungen im Vordergrund:
1. Die Wärmezuführung, durch weiche die lebende Hautoberfläche aufgeheizt wird, soll flächenisotherm erfolgen.
2. Die Wärmezuführung soll über einen möglichst langen Zeitraum anhalten (hohe Wärmekapazität der Packung).
3. Die Wärmeübertragung soll an einem bestimmten, einheitlich einstellbaren Temperaturpunkt vor üich gehen.
Die wohl bekannteste Packung ist die Fangoschlamm-Packung, bei der ein warmer Brei aus fein aufgeschlossenen Mineralteilchen und Wasser auf den betreffenden Körperbereich bzw. -teil aufgebracht wird. Zwar erfüllt diese bekannte Packung infolge der guten Anmodellierbarkeit des Mineralschlamms die Forderung Ziff, 1, doch wird sie den Forderungen Ziff, 2 und 3 nicht gericht, da der Wärmeverbratich auf Kosten der Packungstemperatur geht, die ständig und verhärlnismäßig rasch abnimmt, Weitere Nachteile dieser bekannten Packung bestehen darin, daß es zu einer Verschrnutzung des Patienten kömmt, so daß Dusch- bzw. Badeeinftchtungen erforderlich werden, und daß eine Wiederverwendung des mit Schweißsekreten beladenen Mineralschlamms nicht möglich ist.
Eine Verbesserung der Fangoschlamm-Packung ist durch die Fango-Paraffin-Packung erzielt worden, bei welcher der Bestandteil Wasser der Fangoschlamm-Packung durch Paraffin ersetzt ist, dessen Schmelzpunkt mit der Anwendungstemperatur der Packung übereinstimmt; auf diese Weise wird auch die Forderung Ziff. 3 erfüllt, weil die Wärmeübertragung bei der Schmelztemperatur des Paraffins stattfindet Da außerdem bei mindestens gleich guter Anmodellierbarkeit wie im Falle der Fangoschlamm-Packung keine Verschmutzung des Patienten eintritt und das Fango-Paraffin — nach Sterilisierung — wieder bzw. mehrfach verwendbar ist, scheint die Fango-Paraffin-Packung auf den ersten Blick eine optimale Lösung zu sein.
Dennoch haften auch dieser bekannten Wärmepakkung wesentliche Nachteile an. So geht aufgrund der Anwendungstechnik, die darin besteht, daß dir dickflüssige Packungsmasse auf eine Folie ausgegossen und dann von den Außenschichten her so weit erstarren gelassen wird, daß beim Anlegen der Packung kein flüssiges Paraffin mehr austritt viel an Schmelzwärme verloren, zumal in der Praxis die Teilerstarrung meisr viel zu lange betrieben wird, um eine möglichst dickwandige Feststoffumhüllung des flüssiges Paraffin enthaltenden Packungskerns zu erzielen. Außerdem sind Fälle denkbar, in denen sich Patienten aus Ekel gegen die Wiederverwendung von Fango-Paraffine sträuben, auch wenn dieses nach der vorausgegangenen Verwendung eingeschmolzen und sterilisiert worden ist (Energie- und Kostenaufwand!).
Es hat dahc < nicht an Versuchen gefehlt, diese Mängel abzustellen. In diesem Zusammenhang sind vor allem die Wärmekompressen zu nennen, bei denen der Wärmeträger von einer Hülle umgeben ist welche die vor dem Anlegen erforderliche Ausbildung einer Umwandung aus erstarrtem Wärmeträger entbehrlich machen und den unmittelbaren Kontakt zwischen Wärmeträger und Körper verhindern soll, so daß der Wiederverwendung der Kompresse nach desinfizierendem Waschen von deren Hülle keine Bedenken begegnen. In der Praxis sind vor allem zwei Arten solcher Kompressen bekanntgeworden: Eine Fangoschlamm in einer Hülle aus textilem Material enthaltende Kompresse und eine reines Paraffin in einer Hülle aus temperaturbeständigem Kunststoff enthaltende Kompresse. Dabei kann die Hülle wie im Fall der <ius der DE-GM 18 62 142 bekannten Kompresse nicht unterteilt sein, womit sich jedoch keine gleichmäßige Verteilung des Wärmeträgers in der H jlle erzielen läßt, oder aber zur Behebung dieses Mangels in Zellen aufgsgliedertsein.
Auch diese Wärmekompressen haben jedoch den praktischen Anforderungen nicht voll zu genügen vermocht. So besteht ein entscheidender Nachteil dann, daß sie kein Anmodellieren an den Körper erlauben; da außerdem auch die die Zellen begrenzenden Steppbzw. Schweißnähte ein vollflächiges Anliegen der Kompresse am Körper verhindern, erzeugt diese, ähnlich wie ein Heizkissen, keine Körperoberflächenisothermie (s,die eingangs erwähnte Forderung Ziff. 1). Bei der flüssiges ParaffinTfI eitlef Kunststoffhülle enthaltenden Kompresse kömmt es als weiterer Nachteil hinzu, daß es bei einem LeckWerden der Hülle durch das dann ausfließende Paraffin zu starken Verschmutzungen kommt.
Der Erfindung liegt die Aufgäbe zugrunde, eine Wärmepackung zu schaffen, die all diese Nachteile der
bekannten Wärmepackungen und Wärmekompressen vermeidet und die eingangs genannten Forderungen Ziff. 1—3 erfüllt, d.h. also eine bei einem bestimmten Temperaturpunkt langanhaltende und fläohenisotherm erfolgende Wärmezuführung gewährleistet Ausgehend von der eingangs angesprochenen, aus der DE-GM 18 62 142 bekannten Wärmepackung wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß dem Paraffin-Wärmeträger die Viskosität des geschmolzenen Paraffins erhöhende plasrifizierende Mittel beigegeben sind iq und daß die Hülle ein dem plastiFizierten Paraffin etwa entsprechendes plastisches Verhalten aufweist Zwar sind aus den DE-PS 7 49 579, CH-PS 1 82 527 und GB-PS 6 98 166 Zusätze zum Paraffin-Wärmeträger einer Wärmepackung bekannt doch sollen diese Zusätze lediglich den Schmelzpunkt des Paraffin-Wärmeträgers höher legen und nicht etwa — wie im Falle der Erfindung — viskositätserhöhend bzw. plastifizierend wirken.
Aufgrund dieser Ausgestaltung erfüllt die erfindungsgemäße WärmepatKung die eingangs genannten Forderungen Ziff. 1—3 aiie. Durch die Piasiifizicfung des Paraffins in Verbindung mit dem entsprechenden plastischen Verhalten der Hülle, wodurch Wärmeträger und Hülle praktisch zu einer Einheit werden, läßt sich die Packung gut anmodellieren; da außerdem auch keine Zellunterteilung der Hülle vorhanden :st, was durch die viskositätserhöhende Plastifizierung des Paraffins möglich wird, da dieses deshalb nicht mehr ohne weiteres in einen Teil der Hülle abwandern kann, liegt die Packung vollflächig am Körper an, so daß auf der Haut Flächenisothermie cieugt wird (Forderung Ziff. 1). Da keine Teilerstarrung des Wärmet-Hgers vor dem Aufbringen der Packung herbeigeführt werden muß. kann die gesamte Schmelzwärme und iamit die volle Wärmekapazität der Packung ausgenutzt werden, so daß eine langanhaltende Wärmezuführung sichergestellt ist (Forderung Ziff. 2); Versuche haben ergeben, daß sich mit der erfindungsgemäßen Wärmepackung gegenüber der herkömmlichen Fango-Paraffin-Packung bei gleicher Ausgangstemperatur und Packungsmasse eine mehr als das Doppelte betragende Anwendungsdauer ergibt. Schließlich vollzieht sich die Wärmeübertragung infolge der Verwendung von Paraffin als Wärmeträger an einem bestimmten, einheitlich einstellbaren Temperaturpunkt, nämlich z. B. etwa bei 52-500C.
Damit sind die Vorteile der erfindungsgemäßen Wärmepackung jedoch keineswegs etwa erschöpft. So bewirkt die Plastifizierung des Paraffins zusätzlich noch einen erhöhten Widerstand gegen ein Durchdrücken bzw. Beiseitequetschen der Packungsmasse z. B. durch Knie, Ellenbogen od. dgl.; auch kommt es bei einem Leckwerden der Hülle kaum zu Verschmutzungen. Außerdem bietet die hohe Wärmekapazität der erfindungsgemäßen Wärmepackung die Möglichkeit.
durch Verminderung der Dicke der Packung deren Fläche ohne Gewichtserhöhung zu vergrößern und auch deren Flexibilität zu verbessern. Daß die erfindungsgemäße Packung beliebig oft verwendet werden kann, da sie nach erfolgtem Einsatz lediglich desinfizierend abgewaschen zu werden braucht, liegt auf der Hand. Schließlich brauchen vor dem Aufbringen der heißgemachten Packung keine vorbereitenden Arbeiten wie bei der Fango-Paraffin-Packung durchgeführt zu werden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die plastifizierenden Mittel Montmorillonit und/oder Stoffe mit Faserstruktur, wobei der Zusatz dieser Mittel bevorzugt 15 — 35 Gew.-% beträgt Infolge dieses niedrigen Fremdkörperzusatzes zum Paraffin liegt das spezifische Gewicht bei 0,9 (im Vergleich dazu bei Fango-Paraffin, das üblicherweise einen Fremdkörperzusatz von 55 — 60 Gew.-% hat, bei 1,3), so daß die erfindungsgemäße Packung leicht und handlich ist und bei gleichem Gewicht wie die bekannten Packungen größerflächig als diese sein kann. Zusammen mit der weiicf üben in Verbindung mit der größeren Wärmekapazität erwähnen Dickenverminderurig lassen sich deshalb Packungen von 70 χ 40 cm für Rückenbehandlungen herstellen, was bisher unmöglich war.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung besteht die Hülle aus einem weichgemac!.ten Polyvinylchlorid, wobei sich Wandstärken von < 0,4 mm als günstig erwiesen haben. Selbstverständlich stellt weichgemachtes Polyvinylchlorid nur eine der möglichen Lösungen dar; der Fachmann wird anhand der Lehre, daß die Hülle ein dem plastifizierten Paraffin etwa entsprechendes plastisches Verhalten aufweisen soll, ohne weiteres einen geeigneten Stoff für die Hülle ermtteln können. Die Wandstärke der Hülle unterhalb 0,4 mm. vorzugsweise etwa 0.2 mm, führt zu einem Verschwinden der bei den bekannten Packungen mit erheblich dickwandigerer Kunststoffhülle beobachteten Starre-Eigenschaften der Hülle; diese nimmt bei der erfindungsgemäßen Wärmepackung scucinbar die Plastizität des Wärmeträgers an.
Die erfindungsgemäße Wärmepackung stellt somit gegenüber dem Stand der Technik eine ganz wesentliche Weiterentv/icklung mit einer Verbesserung der therapeutischen Wirksamkeit, einer Vereinfachung der Anwendungstechnik und einer optimalen Erfüllung der Hygiene-Bedingungen dar. Obgleich die erfindungsgemäße Wärmepackung gegenständlich wie eine Wärmekompresse ausgebildet ist, nämlich einen von einer Hülle umgebenen Wärmeträger aufweist, ist sie aufgrund ihrer Anknetbarkeit bzw. Anmodellierbarkeit funktionell den Wärmepackungen zuzurechnen.
Da- zur Gebrauchsmuster-Hilfsanmeldung überreichte Modell veranschaulicht die neuerungsgemäße Wärmepackung.

Claims (5)

Patentansprüche:
1. Therapeutische Wärmepackung, bestehend aus einem Paraffin-Wärmeträger, der in einer nicht unterteilten Kunststoffhülle eingeschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, daß dem Paraffin-Wärmeträger die Viskosität des geschmolzenen Paraffins erhöhende plastifizierende Mittel beigegeben sind und daß die Hülle ein dem plastifizierten Paraffin etwa entsprechendes plastisches Verhalten aufweist
2. Wärmepackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die plastifizierenden Mittel Montmorillonit und/oder Stoffe mit Faserstruktur sind.
3. Wärmepackung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Zusatz an plastifizierenden Mitteln 15-35 Gew.-% beträgt
4. Wärmepackung nach den Ansprüchen 1 - 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle aus einem weichgemachten Polyvinylchlorid besteht.
5. Wärmepackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandstärke der Hülle < 0,4 mm ist.
DE19803036601 1980-09-29 1980-09-29 Therapeutische Wärmepackung Expired DE3036601C2 (de)

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