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DE3034803C2 - Anwendung des Siebdruckverfahrens bzw. einer Siebdruckvorrichtung - Google Patents

Anwendung des Siebdruckverfahrens bzw. einer Siebdruckvorrichtung

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DE3034803C2
DE3034803C2 DE3034803A DE3034803A DE3034803C2 DE 3034803 C2 DE3034803 C2 DE 3034803C2 DE 3034803 A DE3034803 A DE 3034803A DE 3034803 A DE3034803 A DE 3034803A DE 3034803 C2 DE3034803 C2 DE 3034803C2
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Mathias 4815 Schloss Holte Mitter
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Ramisch Kleinewefers GmbH
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Description

Die Erfindung betrifft die Anwendung des Siebdruckverfahrens bzw. einer Siebdruekvorrichtung.
Siebdruckverfahren und Siebdruckvorrichtungen sind an sich bekannt Bei allen bisher bekannten Siebdruckverfahren wird mit Farbpasten gearbeitet bzw. mit Farbflüssigkeiten, wobei diese Farbflotten durch eine Schablone auf die Ware aufgetragen werden.
Weiterhin sind Siebdruckvorrichtungen der verschiedensten Art bekannt, so gibt es Siebdruckmaschinen mit ebener Siebschablone, Siebdruckmaschinen mit rotierender Rundschablone und Siebdruckmaschinen, die mit einer Bandschablone arbeiten, die über mindestens zwei Walzen geführt ist Derartige mit Rundschablonen arbeitende Maschinen sind beispielsweise durch die DE-PS 20 26 492 bekannt, Siebdruckmaschinen mit umlaufender Bandschablone sind durch die DE-PS 22 58 892 bekannt.
Ferner ist eine Vorrichtung zum Schaumauftragen auf Textilbahnen bekannt und zwar durch die DE-OS 25 23 062, in der die Vorteile des Auftragens der Färbeflotten in verschäumter Form herausgestellt sind. Beim Gegenstand dieser DE-OS wird aber der Schaum direkt auf die Ware aufgebracht, nachdem er von der Schaumerzeugungsvorrichtung über eine Schaumverteilung, wie Auftragskammer, mit rechteckiger, offener Grundfläche hindurchgelaufen ist.
Schaum soll die Flotte nur in Minimalmengen transportieren und diese Flotte vollkommen gleichmäßig an das Material abgeben. Da textile Materialien nie gleichmäßig sind, ist eine direkte Ablage von Schaum auf solche Materialien immer mit dem Nachteil verbunden, daß durch unterschiedliche Zerstörung der Bläschen des Schaumes über die Fläche hinweg des textlien Materials auch unterschiedliche Flüssigkeitsmengen auf diesen Flächen frei werden. In der textlien Ausrüstung dürfen Flottenaufträge höchstens 1 bis 5% von der aufzutragenden Flottenmenge pro Flächeneinheit abweichen. Dieses Resultat ist mit der direkten Auflage von mit Farbstoff versehenem Schaum auf das Material nicht zu erreichen.
Demzufolge liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Farbauftrag od. dgl. mit verschäumten Flotten zu erreichen, der möglichst gleichmäßig ist.
Die Erfindung besteht somit in der Anwendung des Siebdruckverfahrens zum Bedrucken oder Färben von Warenbahnen mit Sieb oder Schablone mittels verschäumter Flotte.
Außerdem besteht die Erfindung in der Anwendung einer Siebdruekvorrichtung mit Sieb oder Schablone, einer Diirchpreßvorrichtung, wie Rakel, und einer Zuführungseinrichtung für das Färben der Mittel od. dgl. zum Bedrucken oder Färben von Warenbahnen mittels verschäumter Flotte. Durch die Anwendung des Siebdruckverfahrens bzw. einer Siebdruekvorrichtung ist die Möglichkeit gegeben, die Flotte in verschäumter Form dem Sieb oder der Schablone zuzuführen, wodurch durch die Bindung der Farbpartikel od. dgl. im Schaum kein ungewolltes Hindurchtreten durch die Siebschablone möglich ist und durch die Durchpreßvorrichtung ein absolut gleichmäßiges Auftragen der Flotte
auf die Ware ermöglicht ist.
Beim Durchtreiben der Flotte durch das Sieb ist der Vorteil vorhanden, daß die Möglichkeit gegeben ist, daß eine totale Zerstörung des Schaumes auf dem Sieb oder im Siebbereich erfolgt Auf die Ware gelangt dann nur die dadurch entstehende frei werdende Flottenmenge. Man muß berücksichtigen, daß es außerordentlich schwierig ist, geringe Flottenmengen über große Arbeitsbreiten gleichmäßig zu verteilen. Durch die Verschäumung der Flotte, den Auftrag auf ein Sieb oder eine Schablone und Durchpressen des Schaumes durch das Sieb oder die Schablone wird das zunächst durch die Aufschäumung sehr voluminöse Medium zerkleinert, dadurch daß die Flotte frei wird. Ein gleichmäßiger Auftrag ist ermöglicht
Es besteht aber auch die Möglichkeit, daß der Schaum nur teilweise auf dem Sieb oder der Schablone zerstört wird, dabei wird zwar auch Flotte freigesetzt, aber die weiter laufende flächige Ware nimmt noch unzerstörte Bläschen des Schaumes mit Diese köiinen beim Weiterlaufen entweder in sich zusammenfallen und Flotte freisetzen oder können, falls gewünscht, auf der Ware verbleiben und sich verfestigen, beispielsweise durch Lufteinwirkung, Trocknung, Hitzeeinwirkung u. dgl., je nachdem was für Flotten verschäumt und welche Geräte nachgeschaltet werden.
Als letztes bleibt natürlich auch die Möglichkeit, daß der Schaum kaum zerstört wird und absichtlich nicht zerstört werden soll. Dies liegt an der Größe der Durchtrittsquerschnitte des Siebes.
Die Anwendung des Siebdruckverfahrens zum Bedrucken oder Färben von Warenbahnen bzw. die Anwendung der Siebdruckvorrichtung gibt somit die unterschiedlichsten Möglichkeiten und auch Vorteile, um den gewünschten Effekt zu erzielen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Anwendung einer Siebdruckvorrichtung sind durch die Unteransprüche gekennzeichnet.
Das Sieb oder die Siebdruckschablone können bemustert sein oder nicht bemustert.
Als Durchpreßvorrichtung kann eine Auftragswalze, eine Schlitzrakel oder eine Streichrakel vorgesehen sein. Dieser Durchpreßvorrichtung kann der Schaum drucklos vorgelegt werden, wobei durch die Durchpreßvorrichtung ein absolut gleichmäßiges Auftragen der verschäumten Flotte auf die Ware ermöglicht ist.
Außerdem kann nach Ablegung des Schaumes auf ein Sieb oder eine Schablone, der abgelegte Schaum durch das Sieb oder die Schablone hindurch gesaugt werden.
Das Sieb oder die Schablone bewegen sich Vorzugsweise mit der Warenbahn mit, es ist aber auch möglich, auf Flachschablonen zu arbeiten, wenn auch die rotative Arbeitsform, die an sich bekannt ist, vorteilhafter ist.
Weitere Kennzeichen und Merkmale ergeben sich aus den nachfolgend beschriebenen Ausfühningsbeispielen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der F i g. 1 bis 5 erläutert. Es zeigt
F i g. 1 einen Schnitt durch ein Druckwerk einer Siebdruckmaschine mit endlos umlaufendem Siebdruckschablonenband,
F i g. 2 das Ausführungsbeispiel der F i g. 1 mit abgenommener oberer Umlenkwalze und geschnittenem Siebdruckschablonenband in Draufsicht,
Fig. 3 eine schematische Seitenansicht einer Sieb- M druckschablonenanordnung mit zylindrischer Schablone und Auftragswalze sowie einem Saugkasten,
Fie.4 einen schematischen Querschnitt durch ein Druckwerk gemäß F i g. 1 und 2, jedoch mit Streichrakelanordnung,
Fig.5 ein mögliches Ausführungsbeispiel der Vorrichtung zur Erzeugung des Schaumes und Einführung des Schaumes in eine Siebdruckschablone.
Wie aus F i g. 1 ersichtlich, kann eine mögliche Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens aus einem Druckwerk 1 bestehen, von dem man in F i g. 1 einen Seitenlagerkopf 10 sieht Die Siebdruckschablone 2, die aus beliebigem, an sich bekanntem Material bestehen kann, läuft in Pfeilrichtung um und ist bei diesem Ausführungsbeispiel über drei Walzen 11,12 und 13 geführt
Beide Seitenlagerköpfe 10 sind bei diesem Ausführungsbeispiel durch Quertraversen 15 miteinander verbunden, so daß das Druckwerk als Ganzes mit den beiden Seitenlagerköpfen 10, den Walzen 11,12,13 und den Quertraversen 15 heb- und senkbar auf dem Maschinengestell 3 gelagert (F i g. 2).
In den Seitenlagerköpfen 10 ist bei diesem Ausführungsbeispiel auch die Auftragswalze 14 gelagert und gehört mit zu der bezeichneten Einheit Die Auftragswalze 14 kann angetrieben sein, sie kann durch Friktion mitgenommen werden. Vor der Auftragswalze 14, also in Zulaufrichtung der Warenbahn 4 bzw. ihres Drucktuches, auf dem sie liegt, das mit 40 in Fig.2 bezeichnet ist, ist ein abgegrenzter Raum geschaffen durch eine vordere Wand 16, die an einer Quertraverse 15' befestigt ist, die zu den Quertraversen 15 gehört und die beiden Seitenlagerköpfe 10 miteinander verbindet Die vordere Wand 16 steht vertikal auf dem unteren Trum des Siebdruckschablonenbandes 2 auf und liegt hier dichtend auf dem ständig laufenden Siebdruckschablonenband auf. Die Höhe der Wand 16 sollte größer sein als die Auftragswalze 14.
Um keine Beschädigung des Schablonenbandes zu erhalten, ist die Wand 16 im unteren Bereich mit einer Krümmung 116 versehen. Seitlich des Raumes 100 zwischen den Seitenlagerköpfen 10, etwa im Endbereich der Auftragswalze 14 sind, je nach Breite des Farbauftrages, Seitenbegrenzer 17 vorgesehen, die an sich bekannt sind und deren Stellung veränderbar ist, da sie auch an der Quertraverse 15' befestigt sind wie die Wand 16. Klemmhalterungen 117 halten entweder nur die Wand 16 oder die Wand 16 mit beiden Seitenbegrenzern 17.
Somit ist vor der Auftragsrolle 14 ein relativ großer und breiter Raum geschaffen, in den beispielsweise über ein sich über die Gesamtlänge des Druckwerkes erstreckendes Zuführungsrohr 18 geführt ist, das entweder Auslaufquerschnitte oder Auslaufstutzen 118 trägt. Die Zuführung des drucklos abzulegenden Schaumes auf die Schablone kann auch anders gestaltet werden, beispielsweise durch eine hin- und herlaufende Düse od. dgl.
Der mit Farbstoff versehene Schaum wird auf die Schablone 2, im vorliegenden Fall auf das Schablonenband 2, abgelegt und anschließend wird der abgelegte drucklose Schaum durch die Schablone 2 hindurchgepreßt oder auch hindurchgesaugt. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel der F i g. 1 wird der Schaum durch die Auftragswalze 14 hindurchgepreßt, gelangt auf die Ware 4, wird von dieser aufgesaugt, wodurch entweder eine Färbung, wenn die Siebdruckschablone nicht bemustert ist, erzielt wird oder ein mustergemäßer Druck.
Fig. 2 zeigt das Ausführungsbeispiel der Fig. 1 in Draufsicht. Hier ist ersichtlich, daß auf dem Maschinen-
gestell 3 das Druckwerk 1 angeordnet ist. Stützen 30 werden durch Traversen 31 miteinander verbunden, wobei über die Traversen 31 das an sich bekannte Drucktuch 40 läuft, das, wenn eine Sauganordnung unterhalb des Druckwerkes angeordnet ist, durchlässig sein muß, beispielsweise ein Sieb oder Drahtgewebe. Auf dem Maschinengestell 3 baut sich das Druckwerk auf. Hier ist auch ersichtlich, daß die unteren Walzen 11 und 12 angetrieben sind, genauso wie die Auftragswalze 14. Dies ist aber nur ein mögliches Ausführungsbeispiel. Ferner ist hier ersichtlich, daß das Zuführungsrohr 18 beidseitig einen Schlauchanschluß 218 haben kann, wenn die Arbeitsbreite so groß ist, daß es vorteilhaft ist, von beiden Seiten den mit Farbstoff versehenen Schaum in das Zuführungsrohr 18 einzudrücken, um ihn in den Raum 100 oder Auftragswalze 14 zu bringen und hier drucklos abzulegen. Man sieht hier, wie der Raum 100 begrenzt ist, einerseits durch die Seitenbegrenzer 17 und andererseits durch die Wand 16 und auf der vierten Seite durch die Auftragswalze 14 sowie nach unten hin durch das Siebdruckschablonenband 2.
In den F i g. 3 und 4 sind weitere Ausführungsbeispiele gezeigt
Fig.3 zeigt eine Rundschablone 2, die sich in der angegebenen Pfeilrichtung bewegt, und zwar schematisch. Die Ausbildung der an sich bekannten Rundschablone, ihre Lagerung, die Ausbildung ihrer S .lenlagerköpfe u. dgl. kann unbeachtet bleiben. Es kann sich um eine beliebige vorbekannte Rundschablonenkonstruktion handeln. Im Inneren dieser Schablone 2 befindet sich wieder eine Auftragswalze 14, die in der angegebenen Pfeilrichtung arbeiten kann. Die Drehverhältnisse können gleich, aber auch unterschiedlich sein, so daß eine Relationsbewegung zwischen Schablone und Auftragswalze 14 gegeben ist. Im Inneren der Schablone 2 liegt wieder ein Zuführungsrohr 18 mit Auslaufquerschnitten oder Auslaufstutzen 118, die über die Länge des Auftragsrohres verteilt sein können.
Wie bereits erwähnt, kann aber die Auftragsvorrichtung auch anders aussehen, es kann mit einer Düse der mit Farbstoff versehene Schaum vor die Auftragswalze geiegl werden in den sogenannten Auftragskeil 20. Hier können in an sich bekannter Weise noch Verdrängungskörper, Leitwände u. dgl. vorgesehen werden, wie es beim Auftrag von Farbpasten vorbekannt ist. Wesentlich ist. daß der mit Farbstoff versehene Schaum auf die Schablone abgelegt wird, und zwar drucklos und anschließnd der abgelegte drucklose Schaum durch die Schablone hindurchgepreßt wird. Als Alternative ist ein Saugkasten 114 dargestellt, wie er beispielsweise durch die FR-PS 9 84 152 bekannt ist. Dieser Saugkasten 114 erstreckt sich über die Gcw^tarbeitsbreite und hat einen Saugschlitz 114' er kann mit einem Farbabscheider versehen sein und einem saugstrombildenden Aggregat mit entsprechenden Steuereinrichtungen, Ventilen und dergleichen 214, was nicht näher dargestellt zu werden braucht, da derartige Saugeinrichtungen vorbekannt sind.
Fig.4 zeigt noch ein Ausführungsbeispiel gemäß der Fig. 1 und 2 mit einem Siebdruckschablonenband 2, wobei jedoch bei diesem Ausführungsbeispiel keine Auftragswalze 14 vorgesehen ist, sondern eine einstellbare Streichrakel 314. Diese Streichrakel 314 kann wieder an einer Traverse 15 befestigt sein. Die Streichrakel 314 erstreckt sich wieder über die Gesamtarbeitsbreite, sowohl beim Ausführungsbeispiel der F i g. 3 als auch beim Ausführungsbeispiel der F i g. 4 sollten seitlich Seitenbegrenzer 17 vorgesehen sein, die aber nicht dargestellt sind. Diese Seitenbegrenzer verhindern, daß der Schaum seitlich abfließt, denn eine gewisse Fließgeschwindigkeit hat auch ein verhältnismäßig trockener Schaum.
In F i g. 5 ist ein Ausführungsbeispiel gezeigt mit einer Vorrichtung zur Bildung des Schaumes. Diese Vorrichtung ähnlicher Art ist vorbekannt durch die DE-OS 25 23 062. Dies ist nur ein mögliches Ausführungsbeispiel zur Bildung des Schaumes. Es können auch andere Schaumbildungsvorrichtungen Verwendung finden. Diese Vorrichtungen verschäumen alle Papier- und Textilveredelungsflotten, die auf Warenbahnen aufgetragen werden können. Die Schaumerzeugungsvorrichtung 5 besteht zunächst aus einem Getriebemotor 50, einer Zahnradpumpe 51, die aus einem Vorratsbehälter 52 die aufzutragende Flüssigkeit, nämlich vorzugsweise Farbe, mit Wasser vermischt ansaugt.
Über die Zahnradpumpe 51 wird dann die Flüssigkeit über einen Durchflußmesser einem Mischbehälter 54 zugeführt, dem über einen Kompressor 55 und einem Luftdurchflußmesser 153 Druckluft ebenfalls zugeführt wird. Der Mischbehälter 54 liegt in einem Mischkopf 154 mit Ringraum 154, in dem zunächst die Druckluft bleibt und dann von unten in den Mischbehälter 54 eindringt durch Löcher 354. Im Mischbehälter 54 kann ein beliebiges Granulat, Glassteine, Perlen od. dgl. angeordnet sein, hier bildet sich der Schaum und über einen Schlauch 218 (s. auch Fig.2) gelangt der aufbereitete Schaum entweder in den Auftragskeil 20 oder in den Raum 100, und zwar über das Zuführungsrohr 18 mit seinen Auslaufstutzen 118. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind schematisch noch die Endringe 21 der Schablone 2 gezeigt.
Das Mischverhältnis kann beliebig gewählt werden, je nach Einstellung der Schaumerzeugungsvorrichtung.
Über einen Haupthahn 56 und Druckminderventil 57 läßt sich die Menge der zugeführten Druckluft im Verhältnis zur zugepumpten Flüssigkeit, nämlich dem Wassergemisch od. dgl. bestimmen. Der Farbe od. dgl.
und dem Wasser muß ein Schäumer noch zugeführt werden, so daß der aufgebrauchte Schaum stabil ist.
Dies ist aus der erwähnten DE-OS 25 23 062 ersichtlich.
Die Leitung vom Kompressor 55 bis zum Mischkopf
154 ist mit 58 bezeichnet, die Leitung von dem Getriebemotor 50 zum Mischkopf 154 mit 59. Die Ansaugleitung ist mit 152 bezeichnet, die aus dem Vorratsbehälter die Mischflüssigkeit zur Zahnradpumpe 51 führt.
Wie bereits erwähnt, ist dies nur ein Ausführungsbeispiel, es kann eine völlig andere Schaumbildungsvorrichtung eingesetzt werden.
Wie aus dem Vorhergehenden hervorgeht, ist es frei wählbar, wie die Durchdrückvorrichtung, wie Rakel 14, ausgebildet ist. Sie kann als Auftragswalze, als nach oben offene Schlitzrakel ggf. auch als Streichrakel ausgebildet sein. Wesentlich ist daß oberhalb oder innerhalb der Schablone, die auch eine ebene Schablone sein kann, der Zulaufseite einer beliebigen Rakel und evtl. eines Saugkastens 114 zugeordnet eine Zuführungsvorrichtung für den Schaum vorgesehen ist, die den Schaum gleichmäßig über die gesamte Arbeitsbreite der Rakel 14 oder über den Saugkasten 114 ablegt.
Die Druckwertkonstruktion mit umlaufendem Schablonenband der dargestellten Art ist z. B. in der DE-PS 22 58 892 näher beschriebenen und ist im vorliegenden Zusammenhang nur als mögliches Ausführungsbeispiel eines Druckwerkes gezeigt.
Wie bereits erwähnt, kann statt einer Schablone 2
auch ein einfaches Sieb verwendet werden, ein perforiertes Blechsieb, ein Drahtgewebe od. dgl. Dieses braucht auch nicht gemustert zu sein, wenn eine Färbung oder ein Uniauftrag gewünscht wird. Außerdem kann statt einer Rakel eine beliebige andere Durchpreßvorrichtung vorgesehen sein. Ferner kann
statt eines Drucktiiches 40 auch in an sich bekannter Weise eine Gegendruckwalze vorgesehen werden. Wird ein Saugkasten 114 vorgesehen, so muß die Gegendruckwalze eine Perforation aufweisen, damit der Saugdruck durch die luftdurchlässige Ware und durch die Gegendruckwalze auf den Schaum einwirken kann.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen

Claims (13)

Patentansprüche:
1. Anwendung des Siebdruckverfahrens zum Bedrucken oder Färben von Warenbahnen mit Sieb oder Schablone mittels verschäumter Flotte.
2. Anwendung einer Siebdruckvorrichtung mit Sieb oder Schablone (2), einer Durchpreßvorrichtung, wie Rakel (14, 314) und einer Zuführungseinrichtung (18) für das färbende Mittel oddgL zum ι ο Bedrucken oder Färben von Warenbahnen mittels verschäumter Flotte.
3. Anwendung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Sieb oder die Schablone (2) auf der Warenbahn aufliegt
4. Anwendung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Sieb oder die Schablone (2) mit der Warenbahn (4) bewegbar ist
5. Anwendung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Durchpreßvorrichtung, wie Rakel (14), eine Auftragswalze, eine Schlitzrakel bzw. eine Streichrakel (314) vorgesehen ist.
6. Anwendung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Zuführungsvorrichtung ein Zuführungsrohr (18) mit über seine Länge verteilten Auslaufquerschnitten (118), wie Auslaufstutzen od. dgl. vorgesehen ist
7. Anwendung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Zuführungsrohr (18) mit mindestens einem Schlauchanschluß (218) versehen ist zur Verbindung mit einer Schaumerzeugungsvorrichtung (5).
8. Anwendung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß vor der Durchpreßvorrichtung, wie Rakel (14, 314) ein Raum (Ϊ00, 200) vorgesehen ist, der oberhalb eines Siebes bzw. des unteren Trumes eines Siebdruckschablonenbandes oder im Inneren einer Rundschablone abgegrenzt ist und als Vorlageraum für den mit Farbstoff versehenen Schaum dient, wobei oberhalb dieses Raumes die den Schaum über die gesamte Arbeitsbreite ablegende Zuführungsvorrichtung (18) angeordnet ist.
9. Anwendung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Raum (100,200) mindestens seitlich und/oder zur Zulaufseite des Siebes bzw. der Schablone (2) abgegrenzt ist.
10. Anwendung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Raum (100) durch eine Wand (16) begrenzt ist, die mit Seitenbegrenzern (17) versehen ist, die sich bis zur Durchpreßvorrichtung, wie Rakel (14, 314) erstrecken und einen nach oben offenen, vierseitig geschlossenen, von unten durch das Sieb oder die Schablone (2) abgeschlossenen Raum (100) bilden.
11. Anwendung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb des Raumes (100, 200) ein in seiner Lage und in seiner Wirkung einstellbarer, an sich bekannter Saugkasten (114) angeordnet ist.
12. Anwendung nach Anspruch 2, dadurch bo gekennzeichnet, daß unterhalb des Siebes oder der Schablone (2) ein sich seiner Lage und in seiner Wirkung einstellbarer, an sich bekannter Saugkasten angeordnet ist.
13. Anwendung nach Anspruch 11, dadurch b5 gekennzeichnet, daß der Saugkasten (114) unter der luftdurchlässigen Warenbahn bzw. auch unter einer luftdurchlässigen Auflage, wie Drucktuch oder im Inneren einer Siebtrommel, die als Auflage oder Transportvorrichtung für die Warenbahn vorgesehen ist, angeordnet ist
DE3034803A 1980-09-16 1980-09-16 Anwendung des Siebdruckverfahrens bzw. einer Siebdruckvorrichtung Expired DE3034803C2 (de)

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