-
-
Schaltungsanordnung für eine Fernsprechanlage, insbe-
-
sondere Fernsprechnebenstellenanlage, mit einem Rückrufnachrichtenspeicher.
-
Die Erfindung bezieht sich auf eine Schaltungsanordnung für eine Fernsprechanlage,
insbesondere Fernsprechnebenstellenanlage, mit zentralen Einrichtungen für die Verbindungswegeherstellung
und mit bei vergeblichen Abrufen Informationen aufnehmenden Speicherplätzen, welche
von einem vergeblich Angerufenen nach Freiwerden selbsttätig bzw. nach Rückkehr
an seiner Teilnehmerendstelle abfragbar sind.
-
Durch die DE-PS 964 686 ist bereits eine Technik bekannt, bei der
eine vergeblich abruf ende Teilnehmerstelle durch Nachwahl einer besonderen Kennziffer
einen besonderen Speicher belegt, in dem die durch eine erneute Identifizierung
festgestellte Kennzeichnung der anrufenden Teilnehmerstelle und die durch erneute
Wahl übertragene Kennzeichnung der anzurufenden Teilnehmerstelle aufgenommen wird.
Bei dieser bekannten Anordnung wird jetzt beim Abheben des Hörers an der vergeblich
angerufenen Teilnehmerstelle dieser Teilnehmer stelle anstelle des Wählzeichens
ein besonderes Signal gegeben. Der Teilnehmer dieser Teilnehmerstelle kann nun entweder
eine normale Verbindung herstellen oder diese Teilnehmerstelle kann durch Wahl einer
besonderen Kennziffer mit dem besonderen Speicher verbunden werden und aus diesem
Speicher durch zusätzliche Wahl der eigenen Rufnummer und die dadurch erfolgende
Ubertragung
der entsprechenden Kennzeichnung zum Speicher eine Umsetzeinrichtung betätigen,
die aus dem besonderen Speicher die Kennzeichnung der vergeblich anrufenden Teilnehmerstelle
aufnimmt und umsetzt in für die vergeblich angerufene Teilnehmerstelle wahrnehmbaren
Zeichen. Diese Zeichen sind beispielsweise der der vergeblich anrufenden Teilnehmerstelle
zugeordneten Kennzahl entsprechende Zeichen oder Töne. Bei dieser bekannten Anordnung
muß dann die vergeblich angerufene Teilnehmer stelle eine neue Verbindung zur vergeblich
anrufenden Teilnehmerstelle in normaler Weise mittels Kennziffernwahl, d.h.
-
Wahl der Rufnummer der vergeblich anrufenden Teilnehmerstelle, herstellen.
Der Nachteil dieser Technik ist, daß nicht nur besondere Kennziffern, sondern auch
zusätzliche Kennzahlen einmal der vergeblich angerufenen Teilnehmerstelle und ein
andermal der eigenen Teilnehmerstelle im Anschluß an der besonderen Kennziffer zu
wählen sind.
-
Dies bedeutet eine komrlizierte Auswertung in der zentralen Steuereinrichtung.
Außerdem können derartige Vorgänge nur für Teilnehmer erfolgen, die zu ein und derselben
Anlage gehören.
-
Durch die DE-PS 1 263 110 ist eine Schaltungsanordnung für eine Fernsprechanlage,
insbesondere Fernsprechnebenstellenanlage, bekannt, bei der beeinem vergeblichen
Anruf durch Nachwahl einer besonderen Kennziffer die Identifizierung der anrufenden
Teilnehmerstelle und die Anschaltung eines besonderen Speichers für die Aufnahme
der Kennzeichnung der identifizierten Teilnehmerstelle gesteuert wrd. Durch infolge
der Nachwahl gesteuerte Schaltmittel einer zentralen Einrichtung wird auch die Kennzeichnung
der vergeblich angerufenen Teilnehmerstelle zu einer in einem besonderen Speicher
vorgesehenen Auswahleinrichtung übertragen, welche die Aufnahme der Kennzeichnung
der vergeblich anrufenden Sprechstelle in einem
besonderen Adressenspeicher
in Zuordnung zur angerufenen Teilnehmerstelle steuert. Ferner kann die vergeblich
angerufene Sprechstelle jederzeit durch infolge Wahl einer besonderen Kennziffer
gesteuerte weitere Schaltmittel der zentralen Einrichtung die Ubertragung der in
Zuordnung zur Kennzeichnung der vergeblich angerufenen Teikiehmerstelle gespeicherten
Kennzeichnung der vergeblich anrufenden Teilnehmerstelle vom Adressenspeicher zu
einem Wahlspeicher für eine erneute Verbindungsherstellung steueren.
-
Der Nachteil dieser Anordnung besteht ebenfalls darin, daß die Teilnehmerstellen
ebenfalls zu ein und derselben Anlage gehören müssen. Außerdem sind für die Abfrage
der gespeicherten Informationen sowohl eine besondere Signalisierung bei der Teilnehmerstelle
als auch die Herstellung der Verbindung durch den Teilnehmer mittels Wahl erforderlich.
-
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindurg besteht darin, bei vergeblichen
Anrufen in Fernsprechanlagen, insbesondere Fernsprechnebenstellenanlagen, in möglichst
einfachster Weise ohne komplizierte zusätzliche Maßnahmen der Teilnehmerstellen
die Möglichkeit zu schaffen, einer vergeblich angerufenen Teilnehmerendstelle die
für einen Rückruf notwendigen Informationen zu übermitteln, wobei die vergeblich
anrufende Teilnehmer stelle nicht zur gleichen Fernsprechanlage wie die vergeblich
angerufene Teilnehmerendstelle gehören muß.
-
Dies wird dadurch erreicht, daß in Abhängigkeit des Schaltzustandes
"Teilnehmerendsbelle belegt" bzw. "Nichtmelden der Teilnehmerendstelle1, innerhalb
einer von Zeitschaltmitteln vorgegebenen Zeit ein von der vergeblich anrufenaen
Teilnehmerstelle belegter Verbindungssatz mit einem besonderen Rückrufnachrichtenspeicher
verbunden wird, dem
ein Nachrichtensendespeicher zugeordnet ist,
so daß vom vergeblich Anrufenden auf entsprechender sprachlicher Aufforderung die
Übertragung der Informationen, die für den Aufbau einer Rückrufverbindung seitens
des vergeblich Angerufenen erforderlich sind, in einfacher Weise zum Rückrufnachrichtenspeicher
einleitbar ist und daß dieser Rückrufnachrichtenspeicher in Abhängigkeit eines durch
eine Schaltzustandsänderung an der betreffenden Teilnehmerendstelle des vergeblich
Angerufenen mit dieser Teilnehmerendstelle zur Übermittlung der in Zugehörigkeit
zur Adresse dieser Teilnehmerendstelle gespeicherten Informationen verbunden wird.
-
Hierdurch wird also jede vergeblich anrufende Teilnehmerstelle, gleichgültig
ob der Teilnehmer belegt ist oder ob der Teilnehmer sich innerhalb einer vorgegebenen
Zeit nicht meldet, weil er abwesend ist bzwc nicht abhebt, selbsttätig ohne zusätzliche
Schaltmaßnahinen mit einem besonderen Rückrufnachrichtenspeicher verbunden, dem
ein Nachrichtsendespeicher zugeordnet ist, welcher letztere eine sprachliche Aufforderung
zum vergeblich -Anrufenden übermittelt, woraufhin dieser die Übertragung von Informationen
zu dem Rückrufnachrichtenspeicher einleiten kann, die vom vergeblich angerufenen
in Abhängigkeit einer Schaltzustandsänderung an der betreffenden Teilnehmerendstelle
die kennzeichnend sind für den Rückkehr bzw. für das Freiwerden selbsttätig anschaltbar
und ggfs. abhörbar sind. Die Wahlart des Ursprungsamtes spielt keine Rolle, da Wahlumsetzungen
in den Systemen integriert sind.
-
Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der
Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung sind die für das Verständnis wichtigsten
Einzelheiten dargestellt. Es ist von einer zentralgesteuerten Fernsprechanlage ausgegangen,
die die Verbindungsherstellung über ein räumliches Koppelfela ermöglicht. Selbstverständlich
ist aber die Erfindung in jeder anderen Art von Fernsprechanlage, insbesondere auch
in Anlagen mit digitalen Netzwerken, anwendbar.
-
Es ist davon ausgegangen, daß der Teilnehmer der Teilnehmerstelle
T1 der Fernsprechanlage I eine Verbindung über ein entsprechendes Ortsnetz und/oder
Fernnetz mit einem Teilnehmer der Teilnehmerendstelle T2 der Anlage II herstellt
und der Teilnehmer der letztgenannten Teilnehmerendstelle entweder belegt ist, oder
innerhalb einer bestimmten Zeit, die von den Zeitschaltmitteln Z in der zentralen
Zusatzeinrichtung ZZ bestimmt wird, den Hörer nicht abhebt.
-
Die Verbindung zwischen der Teilnehmer stelle T1 und der Teilnehmerendstelle
T2 verläuft beispielsweise wie folgt Teilnehmerstelle T1, Teilnehmerschaltung TS1,
Sprechwegekoppelnetzwerk SK, Verbindungssatz AVS1, ferner den Weg über das Orts-
und/oder Fernnetz von der Anlage I zu der Anlage II und dort über den Verbindungssatz
AVS2, das Sprechwegekoppelnetzwerk SK (II),die Teilnehmerschaltung TS2 zur Teilnehmerendstelle
T2. Diese Teilnehmerendstelle T2 kann sowohl eine normale Sprechstelle als auch
ein Datenendgerät sein. Sowohl in der Anlage I als auch in der Anlage II ist angenommen,
daß den Amtsverbindungssätzen jeweils in der eigenen Anlage eine gemeinsame Teilsteuerung
AST1 bzw. AST2 und ebenfalls den Teilnehmerstellen der eigenen Anlage jeweils eine
Teilsteuerung TST1 bzw. TST2 zugeordnet sind, die über eine Datenübertragungsleitung
DS1 bzw. DS2 miteinander und über einen Anschaltesatz An1
bzw.
An2 und eine weitere Datenübertragungsleitung D1 bzw. D2 mit der Zentralsteuerung
ZS und in der Anlage II mit der zentralen Zusatzeinrichtung ZZ in Verbindung stehen.
-
Der den Teilnehmerstellen der Anlage 2 zugeordneten Teilsteuerung
ist ein Speicher TSP zugeordnet, in dem die teilnehmerindividuellen Informationen
wie Berechtigungen und Sonderkennzeichnungen aufgenommen werden, wozu in diesem
Speicher für jede Teilnehmerstelle individuelle Speicherplätze vorgesehen sind.
Diese Speicherplätze können, ebensogut aber der zentralen Steuerung zugeordnet werden.
Die jeweilige Zuordnung ist nur abhängig von der Organisation der Anlage.Die für
die Vorbereitung eines Rückrufes erforderlichen Mittel können entweder der zentralen
Steuerung selbst zugeordnet werden oder aber, um eine Nachrüstung der Anlagen zu
erleichtern, an der zentralen Datenübertragungsleitung D2 als zentrale Zusatzeinrichtung
angeschaltet werden. Diese zentrale Zusatzeinrichtung ist in der Zeichnung mit ZZ
bezeichnet und ihr sind zugeordnet: Dcr Rückrufnachrichtenspeicher RSP, der Nachrichtensendespeicher
NSP, Umsetzschaltmittel US und Zeitschaltmittel Z.
-
Die vorstehend aufgezählten Einrichtungen arbeiten jetzt bei einem
vergeblichen Anruf der Teilnehmerstelle T1 der Anlage I zu der Teilnehmerendstelle
T2 in der Anlage II wie nachfolgend beschrieben wird, zusammen. Sowohl bei Belegtsein
der Teilnehmerendstelle T2 als auch bei Nichtmelden innerhalb einer bestimmten Zeit,
welche Zeit von zentralen Zeitschaltmitteln Z in der zentralen Zusatzeinrichtung
ZZ bestimmt wird, wird die Umschaltung der über den Verbindungssatz AVS2 ankommenden
Verbindung von der Teilnehmer stelle T2 auf einen Rückrufverbindungssatz z.B. RVS1
durch entsprechende Umkopplungen im Sprechwegekoppelnetzwerk verbunden. Die Rückrufverbindungssätze,
z.B. RVS1, RVS2 stehen mit der zentralen Zusatzeinrichtung ZZ in Verbindung. Über
diesen Rückrufverbindungssatz erfolgt die Anschaltung des Nachrichtensendespeichers
an
den bestehenden Verbindungsweg, so daß die von diesen Nachrichtensendespeicher übertragene
sprachliche Nachricht dem vergeblich Anrufenden der Teilnehmerstelle T1 in der Anlage
I übertragen werden kann. Die Nachricht beinhaltet eine Mitteilung und eine Aufforderung,
die eigene Kennzahl entweder durch Wahl oder durch Sprache, je nach System, zum
Rückrufverbindungssatz zu übertragen. Die empfangenen Informationen werden im Rückrufverbindungssatz
nach Sprache bzw. Codierung bewertet und dem Rückrufnachrichtenspeicher RSP der
zentralen Zusatzeinrichtung ZZ zur Zwischenspeicherung übertragen. Gleichzeitig
wird auch von dem Rückrufverbindungssatz die in Zuordnung zum belegten Verbindungssatz
AVS2 in der Teilsteuerung AST2 gespeicherte Adresse der vergeblich angerufenen Teilnehmerstelle
abgefragt und ebenfalls in den Rückrufnachrichtenspeicher zwischengespeichert. Mit
der Zwischenspeicherung dieser Informationen im Rückrufnachrichtenspeicher wird
gleichzeitig in Zuordnung zur Adresse der vergeblich angerufenen Teilnehmerendstel'e
T2 ein Kennzeichnungsbit unter Zuhilfenahme der zentralen Steuerung ZS zur Teilsteuerung
TS2 und dort zum teilnehmerindividuellen UTSP) Speicher der Teilnehmerendstelle
T2 übertragen. Gegebenenfalls kann als Quittung des Empfangs der übertragenen Nachricht
der Teilnehmerstelle T1 und der Beendigung der Vorgänge im Rückrufnachrichtenspeicher
der vergeblich angerufenen Teilnehmer stelle noch eine Nachricht mittels des Nachrichtensendespeichers
übertragen werden.
-
Wenn jetzt der Teilnehmer der Teilnehmerendstelle T2 seine bestehende
Verbindung beendet bzw. nach Rückkehr ein abgehendes Gespräch geführt hat und dieses
Gespräch wieder zu Ende ist, wird unter Zuhilfenahme der-zentralen Steuerung geprüft
ob in Zuordnung zu dieser Teilnehmerstelle im teilnehmerindividuellen Speicher ein
Bit zur
Kennzeichnung,daß eine Rückrufnachricht im Rückrufnachrichtenspeicher
hinterlegt ist, vorhanden ist oder nicht.
-
Ist ein solches Bit vorhanden, so wird selbsttätig die Teilnehmerendstelle
T2 mit einem freien Rückrufverbindungssatz z«B. RVS1 über das Koppelfeld SK(EI)
verbunden. Gleichzeitig wird im Rückrufverbindungssatz gekennzeichnet, daß es sich
hier nicht um die Umkopplung eines ankommenden Anrufes sondern um die Anschaltung
einer vergeblich angerufenen Teilnehmerendstelle handelt.
-
Die Teilnehmerendstelle erhält aus dem Nachrichtenspeicher NSP eine
gesprochene Information, daß eine Rückrufverbindung hergestellt wird. Die Herstellung
der Verbindung erfolgt automatisch. Hierzu wird der belegte Rückrufverbindungssatz
RVS1 über das Koppelnetzwerk SK(II) auf einen freien Verbindungssatz, z.B. AVS2
nach Übertragung der Nachricht zur Teilnehmerstelle T2 umgekoppelt. Es wird die
Verbindung zur ursprünglich vergeblich anrufenden Teilnehmerstelle T1 durch selbsttätige
Übertragung der gespeicherten Wahlkennzeichen hergestellt. Nach Aussendung aller
Wahlkennzeichen wird die Teilnehmerendstelle T2 ebenfalls mit dem Verbindungssatz
AVS2 verbunden. Kommt die Verbindung zwischen der Teilnehmerstelle T1 und der Teilnehmerendstelle
T2 zustande, so wird mit dem Meldekennzeichen der Rückrufverbindungssatz RVS1 freigeschaltet
und werden die in Zuordnung zur Teilnehmerendstelle T2 gespeicherten Informationen
im Speicher RSP gelöscht.
-
Kommt die Verbindung nicht zustande, so kann entweder der Teilnehmer
der Teilnehmerendstelle T2 die gespeicherten Informationen durch Wahl einer Sonderkennziffer
löschen bzw. wenn es sich um eine gesprochene Information handelt, abfragen und
anschließend löschen.
-
Wenn sich um eine gesprochene Nachricht einer vergeblich angerufenen
Teilnehmerstelle handelt, so ist diese auszuwerten und sind die gesprochenen Zahleninformationen
von
einer Umsetzeinrichtung umzuwerten um eine selbsttätige Wahl zu ermöglichen. Wird
keine selbsttätige Wahl für die Herstellung der Rückrufverbindung vorgesehen, so
wird anstelle der selbsttätigen Herstellung der Verbindung die gesprochene Nachricht
der Teilnehmerendstelle T2 über den angeschalteten Rückrufverbindungs satz, z.B.
RVS1 zugespielt. Der Teilnehmer der Teilnehmerendstelle kann sich diese Information
notieren und dann die Verbindung selbst durch Wahl herstellen. Die einfachere Lösung
ist, wenn der Teilnehmer einer vergeblich anrufenden Teilnehmerstelle, z.B. T1Smittels
Wahl die zu sendenden Informationen überträgt. Eine Löschung des Rückrufnachrichtenspeichers
erfolgt in jedem Falle entweder nach selbsttätiger, erfolgreicher Herstellung einer
Rückrufverbindung oder nach Übermittlung einer Nachricht an die vergeblich angerufene
Teilnehmerendstelle T2.
-
Der Speicherplatz im Rückrufnachrichtenspeicher steht dann wieder
für andere Anrufe gegebenenfalls anderer Teilnehmerendstellen zur Verfügung.
-
Den Teilnehmerendstellen, z.B. der Teilnehmerendstelle T2, ist eine
Berechtigungskennzeichnung zugeordnet, welche einer Speicherbereichsadresse des
Rückrufnachrichtenspeichers RSP entspricht. Hierdurch ist es möglich, als Rückrufnachrichtenspeicher
einen Speicher zu verwenden, der nicht ausschließlich zu diesem Zwecke, sondern
auch noch für andere Zwecke dient. Außerdem be steht dadurch die Möglichkeit bevorrechtigte
Teilnehmer mehr Speicherplatz im Rückrufnachrichtenspeicher zur Verfügung zu stellen
als normale Teilnehmerendstellen.
-
In dem betreffenden Speicherbereich ist Speicherplatz für die Aufnahme
der Adresse der vergeblich angerufenen Teilnehmerendstelle und für die Aufnahme
weiterer von der vergeblich anrufenden Teilnehmerstelle übermittelten Informationen
vorgesehen. Wie bereits vorstehend erwähnt,
ist die vorübergehende
Zuordnung des Speicherplatzes im Rückrufnachrichtenspeicher durch eine entsprechende
Kennung, z.B. durch ein abgespeichertes Bit, im entsprechenden teilnehmerindividuellen
Speicher gekennzeichnet. Dieser teilnehmerindividuelle Speicher wird dann bei einer
Zustandsänderung, vorzugsweise bei der Beendigung eines Gespräches einer Teilnehmerendstelle
abgefragt. Dies bedeutet also, daß bei jedem Freiwerden einer entsprechend berechtigten.
-
Teilnehmerstelle der teilnehmerindividuelle Speicher TSP der Teilsteuerung
TS2 auf Vorhandensein einer Rückrufwunschanschaltungskennung geprüft und unter Verwendung
der Adresse der vergeblich angerufenen Teilnehmerendstelle T2 der Rückrufnachrichtenspeicher
überleiten zu belegenden Verbindungssatz zwecks Informationsübertragung angeschaltet
wird.
-
Nach der selbsttätigen Verbindung des Rückrufnachrichtenspeichers
mit der vergeblich angerufenen Teilnehmerendstelle können unter Verwendung der Umsetzschaltmittel
und entsprechender Auswahlmittel die für einen selbsttätigen Aufbau der Rückrufverbindung
notwendigen Informationen zu der entsprechenden zentralen Steuereinrichtung und
zum belegten Verbindungssatz gegeben werden. Dieser Vorgang wird zweckmäßigerweise
von einer zusätzlichen Schaltmaßnahme der vergeblich angerufenen Teilnehmerendstelle
abhängig gemacht. Diese Schaltmaßnahme kann beispielsweise in der Wahl einer Sonderkennziffer
bestehen. Diese Kennziffer wird dann in Abhängigkeit des bestehenden Schaltzustandes
bewertet und führt zu dem genannten selbsttätigen Aufbau der Rückrufverbindung.
-
Gleichzeitig können für ein und derselben Teilnehmerstelle mehrere
vergeblich Anrufenden Informationen für einen Rückruf abspeichern, insoferne entsprechender
Speicherplatz zur Verfügung steht. Um dies zu ermöglichen, kann
einem
Teilnehmer nach jedem vergeblichen Anruf mit Informationsspeicherung ein weiterer
Speicherplatz durch Einspeicherung der Adresse des vergeblich Angerufenen reserviert
werden und zwar bis der erste, vergebliche Anruf erledigt ist. Beim Löschen des
ersten-Speicherplatzes wird der zweite Speicherplatz gelöscht, wenn dort keine Informationen
eines weiteren vergeblich Anrufenden gespeichert sind. Sind solche gespeichert,
so erfolgt nach Auslösen der ersten Verbindung zum ersten vergeblich Anrufenden
selbsttätig die Abwicklung für den zweiten Anruf, wie beschrieben.
-
In Ergänzung zum vorstehenden ist noch zu erwähnen, daß bei selbsttätiger
Übermittlung der Adresseninformationen des Anrufenden nach der Ansage-Aufforderung
aus dem Nachrichtensendespeicher durch eine zusätzliche Signalübertragung (Nachwahl
von in der Ansage mitgeteilten Kennziffern) seitens des vergeblich Anruf enden diese
im Zielamt des vergeblich Angerufenen zwischengespeicherten Adresseninformationen
zum Rückrufnachrichtenspeicher übertragen werden.Hier stehen sie zum späteren Verbindungsaufbau
nach dem ersten Freiwerden des ursprünglich vergeblich Angerufenen zur Verfügung.
Wenn das Amt des vergeblich Anrufenden durch eine zusätzliche Schaltmaßnahme des
Anrufenden, selbsttätig die Adresse des Anrufenden sendet, wird diese aufgrund des
bestehenden Schaltzustandes sofort in den Rückrufnachrichtenspeicher (RSP) gegeben
und steht dort für einen einzuleitenden Rückruf zur Verfügung.