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DE3031437A1 - Schaltungsanordnung fuer eine fernsprechanlage, insbesondere fernsprechnebenstellenanlage mit rueckrufnachrichtenspeicher - Google Patents

Schaltungsanordnung fuer eine fernsprechanlage, insbesondere fernsprechnebenstellenanlage mit rueckrufnachrichtenspeicher

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DE3031437A1
DE3031437A1 DE19803031437 DE3031437A DE3031437A1 DE 3031437 A1 DE3031437 A1 DE 3031437A1 DE 19803031437 DE19803031437 DE 19803031437 DE 3031437 A DE3031437 A DE 3031437A DE 3031437 A1 DE3031437 A1 DE 3031437A1
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DE
Germany
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memory
callback
subscriber
subscriber terminal
information
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DE19803031437
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English (en)
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Wilhelm 8000 München Kurz
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Siemens AG
Siemens Corp
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Siemens AG
Siemens Corp
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Publication date
Application filed by Siemens AG, Siemens Corp filed Critical Siemens AG
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Priority to EP81101992A priority patent/EP0036619A1/de
Priority to BR8101747A priority patent/BR8101747A/pt
Priority to ES500692A priority patent/ES500692A0/es
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Description

  • Schaltungsanordnung für eine Fernsprechanlage, insbe-
  • sondere Fernsprechnebenstellenanlage, mit einem Rückrufnachrichtenspeicher.
  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Schaltungsanordnung für eine Fernsprechanlage, insbesondere Fernsprechnebenstellenanlage, mit zentralen Einrichtungen für die Verbindungswegeherstellung und mit bei vergeblichen Abrufen Informationen aufnehmenden Speicherplätzen, welche von einem vergeblich Angerufenen nach Freiwerden selbsttätig bzw. nach Rückkehr an seiner Teilnehmerendstelle abfragbar sind.
  • Durch die DE-PS 964 686 ist bereits eine Technik bekannt, bei der eine vergeblich abruf ende Teilnehmerstelle durch Nachwahl einer besonderen Kennziffer einen besonderen Speicher belegt, in dem die durch eine erneute Identifizierung festgestellte Kennzeichnung der anrufenden Teilnehmerstelle und die durch erneute Wahl übertragene Kennzeichnung der anzurufenden Teilnehmerstelle aufgenommen wird. Bei dieser bekannten Anordnung wird jetzt beim Abheben des Hörers an der vergeblich angerufenen Teilnehmerstelle dieser Teilnehmer stelle anstelle des Wählzeichens ein besonderes Signal gegeben. Der Teilnehmer dieser Teilnehmerstelle kann nun entweder eine normale Verbindung herstellen oder diese Teilnehmerstelle kann durch Wahl einer besonderen Kennziffer mit dem besonderen Speicher verbunden werden und aus diesem Speicher durch zusätzliche Wahl der eigenen Rufnummer und die dadurch erfolgende Ubertragung der entsprechenden Kennzeichnung zum Speicher eine Umsetzeinrichtung betätigen, die aus dem besonderen Speicher die Kennzeichnung der vergeblich anrufenden Teilnehmerstelle aufnimmt und umsetzt in für die vergeblich angerufene Teilnehmerstelle wahrnehmbaren Zeichen. Diese Zeichen sind beispielsweise der der vergeblich anrufenden Teilnehmerstelle zugeordneten Kennzahl entsprechende Zeichen oder Töne. Bei dieser bekannten Anordnung muß dann die vergeblich angerufene Teilnehmer stelle eine neue Verbindung zur vergeblich anrufenden Teilnehmerstelle in normaler Weise mittels Kennziffernwahl, d.h.
  • Wahl der Rufnummer der vergeblich anrufenden Teilnehmerstelle, herstellen. Der Nachteil dieser Technik ist, daß nicht nur besondere Kennziffern, sondern auch zusätzliche Kennzahlen einmal der vergeblich angerufenen Teilnehmerstelle und ein andermal der eigenen Teilnehmerstelle im Anschluß an der besonderen Kennziffer zu wählen sind.
  • Dies bedeutet eine komrlizierte Auswertung in der zentralen Steuereinrichtung. Außerdem können derartige Vorgänge nur für Teilnehmer erfolgen, die zu ein und derselben Anlage gehören.
  • Durch die DE-PS 1 263 110 ist eine Schaltungsanordnung für eine Fernsprechanlage, insbesondere Fernsprechnebenstellenanlage, bekannt, bei der beeinem vergeblichen Anruf durch Nachwahl einer besonderen Kennziffer die Identifizierung der anrufenden Teilnehmerstelle und die Anschaltung eines besonderen Speichers für die Aufnahme der Kennzeichnung der identifizierten Teilnehmerstelle gesteuert wrd. Durch infolge der Nachwahl gesteuerte Schaltmittel einer zentralen Einrichtung wird auch die Kennzeichnung der vergeblich angerufenen Teilnehmerstelle zu einer in einem besonderen Speicher vorgesehenen Auswahleinrichtung übertragen, welche die Aufnahme der Kennzeichnung der vergeblich anrufenden Sprechstelle in einem besonderen Adressenspeicher in Zuordnung zur angerufenen Teilnehmerstelle steuert. Ferner kann die vergeblich angerufene Sprechstelle jederzeit durch infolge Wahl einer besonderen Kennziffer gesteuerte weitere Schaltmittel der zentralen Einrichtung die Ubertragung der in Zuordnung zur Kennzeichnung der vergeblich angerufenen Teikiehmerstelle gespeicherten Kennzeichnung der vergeblich anrufenden Teilnehmerstelle vom Adressenspeicher zu einem Wahlspeicher für eine erneute Verbindungsherstellung steueren.
  • Der Nachteil dieser Anordnung besteht ebenfalls darin, daß die Teilnehmerstellen ebenfalls zu ein und derselben Anlage gehören müssen. Außerdem sind für die Abfrage der gespeicherten Informationen sowohl eine besondere Signalisierung bei der Teilnehmerstelle als auch die Herstellung der Verbindung durch den Teilnehmer mittels Wahl erforderlich.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindurg besteht darin, bei vergeblichen Anrufen in Fernsprechanlagen, insbesondere Fernsprechnebenstellenanlagen, in möglichst einfachster Weise ohne komplizierte zusätzliche Maßnahmen der Teilnehmerstellen die Möglichkeit zu schaffen, einer vergeblich angerufenen Teilnehmerendstelle die für einen Rückruf notwendigen Informationen zu übermitteln, wobei die vergeblich anrufende Teilnehmer stelle nicht zur gleichen Fernsprechanlage wie die vergeblich angerufene Teilnehmerendstelle gehören muß.
  • Dies wird dadurch erreicht, daß in Abhängigkeit des Schaltzustandes "Teilnehmerendsbelle belegt" bzw. "Nichtmelden der Teilnehmerendstelle1, innerhalb einer von Zeitschaltmitteln vorgegebenen Zeit ein von der vergeblich anrufenaen Teilnehmerstelle belegter Verbindungssatz mit einem besonderen Rückrufnachrichtenspeicher verbunden wird, dem ein Nachrichtensendespeicher zugeordnet ist, so daß vom vergeblich Anrufenden auf entsprechender sprachlicher Aufforderung die Übertragung der Informationen, die für den Aufbau einer Rückrufverbindung seitens des vergeblich Angerufenen erforderlich sind, in einfacher Weise zum Rückrufnachrichtenspeicher einleitbar ist und daß dieser Rückrufnachrichtenspeicher in Abhängigkeit eines durch eine Schaltzustandsänderung an der betreffenden Teilnehmerendstelle des vergeblich Angerufenen mit dieser Teilnehmerendstelle zur Übermittlung der in Zugehörigkeit zur Adresse dieser Teilnehmerendstelle gespeicherten Informationen verbunden wird.
  • Hierdurch wird also jede vergeblich anrufende Teilnehmerstelle, gleichgültig ob der Teilnehmer belegt ist oder ob der Teilnehmer sich innerhalb einer vorgegebenen Zeit nicht meldet, weil er abwesend ist bzwc nicht abhebt, selbsttätig ohne zusätzliche Schaltmaßnahinen mit einem besonderen Rückrufnachrichtenspeicher verbunden, dem ein Nachrichtsendespeicher zugeordnet ist, welcher letztere eine sprachliche Aufforderung zum vergeblich -Anrufenden übermittelt, woraufhin dieser die Übertragung von Informationen zu dem Rückrufnachrichtenspeicher einleiten kann, die vom vergeblich angerufenen in Abhängigkeit einer Schaltzustandsänderung an der betreffenden Teilnehmerendstelle die kennzeichnend sind für den Rückkehr bzw. für das Freiwerden selbsttätig anschaltbar und ggfs. abhörbar sind. Die Wahlart des Ursprungsamtes spielt keine Rolle, da Wahlumsetzungen in den Systemen integriert sind.
  • Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung sind die für das Verständnis wichtigsten Einzelheiten dargestellt. Es ist von einer zentralgesteuerten Fernsprechanlage ausgegangen, die die Verbindungsherstellung über ein räumliches Koppelfela ermöglicht. Selbstverständlich ist aber die Erfindung in jeder anderen Art von Fernsprechanlage, insbesondere auch in Anlagen mit digitalen Netzwerken, anwendbar.
  • Es ist davon ausgegangen, daß der Teilnehmer der Teilnehmerstelle T1 der Fernsprechanlage I eine Verbindung über ein entsprechendes Ortsnetz und/oder Fernnetz mit einem Teilnehmer der Teilnehmerendstelle T2 der Anlage II herstellt und der Teilnehmer der letztgenannten Teilnehmerendstelle entweder belegt ist, oder innerhalb einer bestimmten Zeit, die von den Zeitschaltmitteln Z in der zentralen Zusatzeinrichtung ZZ bestimmt wird, den Hörer nicht abhebt.
  • Die Verbindung zwischen der Teilnehmer stelle T1 und der Teilnehmerendstelle T2 verläuft beispielsweise wie folgt Teilnehmerstelle T1, Teilnehmerschaltung TS1, Sprechwegekoppelnetzwerk SK, Verbindungssatz AVS1, ferner den Weg über das Orts- und/oder Fernnetz von der Anlage I zu der Anlage II und dort über den Verbindungssatz AVS2, das Sprechwegekoppelnetzwerk SK (II),die Teilnehmerschaltung TS2 zur Teilnehmerendstelle T2. Diese Teilnehmerendstelle T2 kann sowohl eine normale Sprechstelle als auch ein Datenendgerät sein. Sowohl in der Anlage I als auch in der Anlage II ist angenommen, daß den Amtsverbindungssätzen jeweils in der eigenen Anlage eine gemeinsame Teilsteuerung AST1 bzw. AST2 und ebenfalls den Teilnehmerstellen der eigenen Anlage jeweils eine Teilsteuerung TST1 bzw. TST2 zugeordnet sind, die über eine Datenübertragungsleitung DS1 bzw. DS2 miteinander und über einen Anschaltesatz An1 bzw. An2 und eine weitere Datenübertragungsleitung D1 bzw. D2 mit der Zentralsteuerung ZS und in der Anlage II mit der zentralen Zusatzeinrichtung ZZ in Verbindung stehen.
  • Der den Teilnehmerstellen der Anlage 2 zugeordneten Teilsteuerung ist ein Speicher TSP zugeordnet, in dem die teilnehmerindividuellen Informationen wie Berechtigungen und Sonderkennzeichnungen aufgenommen werden, wozu in diesem Speicher für jede Teilnehmerstelle individuelle Speicherplätze vorgesehen sind. Diese Speicherplätze können, ebensogut aber der zentralen Steuerung zugeordnet werden. Die jeweilige Zuordnung ist nur abhängig von der Organisation der Anlage.Die für die Vorbereitung eines Rückrufes erforderlichen Mittel können entweder der zentralen Steuerung selbst zugeordnet werden oder aber, um eine Nachrüstung der Anlagen zu erleichtern, an der zentralen Datenübertragungsleitung D2 als zentrale Zusatzeinrichtung angeschaltet werden. Diese zentrale Zusatzeinrichtung ist in der Zeichnung mit ZZ bezeichnet und ihr sind zugeordnet: Dcr Rückrufnachrichtenspeicher RSP, der Nachrichtensendespeicher NSP, Umsetzschaltmittel US und Zeitschaltmittel Z.
  • Die vorstehend aufgezählten Einrichtungen arbeiten jetzt bei einem vergeblichen Anruf der Teilnehmerstelle T1 der Anlage I zu der Teilnehmerendstelle T2 in der Anlage II wie nachfolgend beschrieben wird, zusammen. Sowohl bei Belegtsein der Teilnehmerendstelle T2 als auch bei Nichtmelden innerhalb einer bestimmten Zeit, welche Zeit von zentralen Zeitschaltmitteln Z in der zentralen Zusatzeinrichtung ZZ bestimmt wird, wird die Umschaltung der über den Verbindungssatz AVS2 ankommenden Verbindung von der Teilnehmer stelle T2 auf einen Rückrufverbindungssatz z.B. RVS1 durch entsprechende Umkopplungen im Sprechwegekoppelnetzwerk verbunden. Die Rückrufverbindungssätze, z.B. RVS1, RVS2 stehen mit der zentralen Zusatzeinrichtung ZZ in Verbindung. Über diesen Rückrufverbindungssatz erfolgt die Anschaltung des Nachrichtensendespeichers an den bestehenden Verbindungsweg, so daß die von diesen Nachrichtensendespeicher übertragene sprachliche Nachricht dem vergeblich Anrufenden der Teilnehmerstelle T1 in der Anlage I übertragen werden kann. Die Nachricht beinhaltet eine Mitteilung und eine Aufforderung, die eigene Kennzahl entweder durch Wahl oder durch Sprache, je nach System, zum Rückrufverbindungssatz zu übertragen. Die empfangenen Informationen werden im Rückrufverbindungssatz nach Sprache bzw. Codierung bewertet und dem Rückrufnachrichtenspeicher RSP der zentralen Zusatzeinrichtung ZZ zur Zwischenspeicherung übertragen. Gleichzeitig wird auch von dem Rückrufverbindungssatz die in Zuordnung zum belegten Verbindungssatz AVS2 in der Teilsteuerung AST2 gespeicherte Adresse der vergeblich angerufenen Teilnehmerstelle abgefragt und ebenfalls in den Rückrufnachrichtenspeicher zwischengespeichert. Mit der Zwischenspeicherung dieser Informationen im Rückrufnachrichtenspeicher wird gleichzeitig in Zuordnung zur Adresse der vergeblich angerufenen Teilnehmerendstel'e T2 ein Kennzeichnungsbit unter Zuhilfenahme der zentralen Steuerung ZS zur Teilsteuerung TS2 und dort zum teilnehmerindividuellen UTSP) Speicher der Teilnehmerendstelle T2 übertragen. Gegebenenfalls kann als Quittung des Empfangs der übertragenen Nachricht der Teilnehmerstelle T1 und der Beendigung der Vorgänge im Rückrufnachrichtenspeicher der vergeblich angerufenen Teilnehmer stelle noch eine Nachricht mittels des Nachrichtensendespeichers übertragen werden.
  • Wenn jetzt der Teilnehmer der Teilnehmerendstelle T2 seine bestehende Verbindung beendet bzw. nach Rückkehr ein abgehendes Gespräch geführt hat und dieses Gespräch wieder zu Ende ist, wird unter Zuhilfenahme der-zentralen Steuerung geprüft ob in Zuordnung zu dieser Teilnehmerstelle im teilnehmerindividuellen Speicher ein Bit zur Kennzeichnung,daß eine Rückrufnachricht im Rückrufnachrichtenspeicher hinterlegt ist, vorhanden ist oder nicht.
  • Ist ein solches Bit vorhanden, so wird selbsttätig die Teilnehmerendstelle T2 mit einem freien Rückrufverbindungssatz z«B. RVS1 über das Koppelfeld SK(EI) verbunden. Gleichzeitig wird im Rückrufverbindungssatz gekennzeichnet, daß es sich hier nicht um die Umkopplung eines ankommenden Anrufes sondern um die Anschaltung einer vergeblich angerufenen Teilnehmerendstelle handelt.
  • Die Teilnehmerendstelle erhält aus dem Nachrichtenspeicher NSP eine gesprochene Information, daß eine Rückrufverbindung hergestellt wird. Die Herstellung der Verbindung erfolgt automatisch. Hierzu wird der belegte Rückrufverbindungssatz RVS1 über das Koppelnetzwerk SK(II) auf einen freien Verbindungssatz, z.B. AVS2 nach Übertragung der Nachricht zur Teilnehmerstelle T2 umgekoppelt. Es wird die Verbindung zur ursprünglich vergeblich anrufenden Teilnehmerstelle T1 durch selbsttätige Übertragung der gespeicherten Wahlkennzeichen hergestellt. Nach Aussendung aller Wahlkennzeichen wird die Teilnehmerendstelle T2 ebenfalls mit dem Verbindungssatz AVS2 verbunden. Kommt die Verbindung zwischen der Teilnehmerstelle T1 und der Teilnehmerendstelle T2 zustande, so wird mit dem Meldekennzeichen der Rückrufverbindungssatz RVS1 freigeschaltet und werden die in Zuordnung zur Teilnehmerendstelle T2 gespeicherten Informationen im Speicher RSP gelöscht.
  • Kommt die Verbindung nicht zustande, so kann entweder der Teilnehmer der Teilnehmerendstelle T2 die gespeicherten Informationen durch Wahl einer Sonderkennziffer löschen bzw. wenn es sich um eine gesprochene Information handelt, abfragen und anschließend löschen.
  • Wenn sich um eine gesprochene Nachricht einer vergeblich angerufenen Teilnehmerstelle handelt, so ist diese auszuwerten und sind die gesprochenen Zahleninformationen von einer Umsetzeinrichtung umzuwerten um eine selbsttätige Wahl zu ermöglichen. Wird keine selbsttätige Wahl für die Herstellung der Rückrufverbindung vorgesehen, so wird anstelle der selbsttätigen Herstellung der Verbindung die gesprochene Nachricht der Teilnehmerendstelle T2 über den angeschalteten Rückrufverbindungs satz, z.B. RVS1 zugespielt. Der Teilnehmer der Teilnehmerendstelle kann sich diese Information notieren und dann die Verbindung selbst durch Wahl herstellen. Die einfachere Lösung ist, wenn der Teilnehmer einer vergeblich anrufenden Teilnehmerstelle, z.B. T1Smittels Wahl die zu sendenden Informationen überträgt. Eine Löschung des Rückrufnachrichtenspeichers erfolgt in jedem Falle entweder nach selbsttätiger, erfolgreicher Herstellung einer Rückrufverbindung oder nach Übermittlung einer Nachricht an die vergeblich angerufene Teilnehmerendstelle T2.
  • Der Speicherplatz im Rückrufnachrichtenspeicher steht dann wieder für andere Anrufe gegebenenfalls anderer Teilnehmerendstellen zur Verfügung.
  • Den Teilnehmerendstellen, z.B. der Teilnehmerendstelle T2, ist eine Berechtigungskennzeichnung zugeordnet, welche einer Speicherbereichsadresse des Rückrufnachrichtenspeichers RSP entspricht. Hierdurch ist es möglich, als Rückrufnachrichtenspeicher einen Speicher zu verwenden, der nicht ausschließlich zu diesem Zwecke, sondern auch noch für andere Zwecke dient. Außerdem be steht dadurch die Möglichkeit bevorrechtigte Teilnehmer mehr Speicherplatz im Rückrufnachrichtenspeicher zur Verfügung zu stellen als normale Teilnehmerendstellen.
  • In dem betreffenden Speicherbereich ist Speicherplatz für die Aufnahme der Adresse der vergeblich angerufenen Teilnehmerendstelle und für die Aufnahme weiterer von der vergeblich anrufenden Teilnehmerstelle übermittelten Informationen vorgesehen. Wie bereits vorstehend erwähnt, ist die vorübergehende Zuordnung des Speicherplatzes im Rückrufnachrichtenspeicher durch eine entsprechende Kennung, z.B. durch ein abgespeichertes Bit, im entsprechenden teilnehmerindividuellen Speicher gekennzeichnet. Dieser teilnehmerindividuelle Speicher wird dann bei einer Zustandsänderung, vorzugsweise bei der Beendigung eines Gespräches einer Teilnehmerendstelle abgefragt. Dies bedeutet also, daß bei jedem Freiwerden einer entsprechend berechtigten.
  • Teilnehmerstelle der teilnehmerindividuelle Speicher TSP der Teilsteuerung TS2 auf Vorhandensein einer Rückrufwunschanschaltungskennung geprüft und unter Verwendung der Adresse der vergeblich angerufenen Teilnehmerendstelle T2 der Rückrufnachrichtenspeicher überleiten zu belegenden Verbindungssatz zwecks Informationsübertragung angeschaltet wird.
  • Nach der selbsttätigen Verbindung des Rückrufnachrichtenspeichers mit der vergeblich angerufenen Teilnehmerendstelle können unter Verwendung der Umsetzschaltmittel und entsprechender Auswahlmittel die für einen selbsttätigen Aufbau der Rückrufverbindung notwendigen Informationen zu der entsprechenden zentralen Steuereinrichtung und zum belegten Verbindungssatz gegeben werden. Dieser Vorgang wird zweckmäßigerweise von einer zusätzlichen Schaltmaßnahme der vergeblich angerufenen Teilnehmerendstelle abhängig gemacht. Diese Schaltmaßnahme kann beispielsweise in der Wahl einer Sonderkennziffer bestehen. Diese Kennziffer wird dann in Abhängigkeit des bestehenden Schaltzustandes bewertet und führt zu dem genannten selbsttätigen Aufbau der Rückrufverbindung.
  • Gleichzeitig können für ein und derselben Teilnehmerstelle mehrere vergeblich Anrufenden Informationen für einen Rückruf abspeichern, insoferne entsprechender Speicherplatz zur Verfügung steht. Um dies zu ermöglichen, kann einem Teilnehmer nach jedem vergeblichen Anruf mit Informationsspeicherung ein weiterer Speicherplatz durch Einspeicherung der Adresse des vergeblich Angerufenen reserviert werden und zwar bis der erste, vergebliche Anruf erledigt ist. Beim Löschen des ersten-Speicherplatzes wird der zweite Speicherplatz gelöscht, wenn dort keine Informationen eines weiteren vergeblich Anrufenden gespeichert sind. Sind solche gespeichert, so erfolgt nach Auslösen der ersten Verbindung zum ersten vergeblich Anrufenden selbsttätig die Abwicklung für den zweiten Anruf, wie beschrieben.
  • In Ergänzung zum vorstehenden ist noch zu erwähnen, daß bei selbsttätiger Übermittlung der Adresseninformationen des Anrufenden nach der Ansage-Aufforderung aus dem Nachrichtensendespeicher durch eine zusätzliche Signalübertragung (Nachwahl von in der Ansage mitgeteilten Kennziffern) seitens des vergeblich Anruf enden diese im Zielamt des vergeblich Angerufenen zwischengespeicherten Adresseninformationen zum Rückrufnachrichtenspeicher übertragen werden.Hier stehen sie zum späteren Verbindungsaufbau nach dem ersten Freiwerden des ursprünglich vergeblich Angerufenen zur Verfügung. Wenn das Amt des vergeblich Anrufenden durch eine zusätzliche Schaltmaßnahme des Anrufenden, selbsttätig die Adresse des Anrufenden sendet, wird diese aufgrund des bestehenden Schaltzustandes sofort in den Rückrufnachrichtenspeicher (RSP) gegeben und steht dort für einen einzuleitenden Rückruf zur Verfügung.

Claims (11)

  1. Patentansprüche Schaltungsanordnung für eine Fernsprechanlage, insbesondere Fernsprechnebenstellenanlage, mit zentralen Einrichtungen für eine Verbindungswegeherstellung und mit bei vergeblichen Anrufen Informationen aufnehmenden Speicherplätzen, welche von einem vergeblich Angeruf enden nach Freiwerden selbsttätig bzw. nach Rückkehr an seiner Teilnehmerendstelle abfragbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß in Abhängigkeit des Schaltzustandes "Teilnehmerendstelle (T2) belegt" bzw. "Nichtmelden der Teilnehmerendstelle (T2) innerhalb einer von Zeitschaltmitteln (Z) vorgegebenen Zeit ein von der vergeblich anruf enden Teilnehmerstelle (T1) belegter Verbindungssatz (AVF2) mit einem besonderen Rückrufnachrichtenspeicher (RSP) verbunden wird, dem ein Nachrichtensendespeicher (NSP) zugeordnet ist, so daß vom vergeblich Anrufenden auf entsprechender sprachlicher Aufforderung die Übertragung der Informationen, die für den Aufbau einer Rückrufverbindung seitens des vergeblich Angerufenen erforderlich sind,-in<'einfacher Weise~zum Rückrufnachrichtenspeicher einleitbar ist und daß dieser Rückrufnachrichtenspeicher (RSP) in Abhängigkeit eines durch eine Schaltzustandsänderung an der betreffenden Teilnehmerendstelle (T2) des vergeblich Angerufenen mit dieser Teilnehmerendstelle zur übermittlung der in Zugehörigkeit zur Adresse dieser Teilnehmerendstelle (T2) gespeicherten Informationen verbunden wird.
  2. 2. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der vergeblich angerufenen Teilnehmerstelle (T2> Speicherplatz für die Aufnahme der genannten Informationen im Rückrufnachrichtenspeicher (RFP) zugeordnet ist bzw. wird.
  3. 3. Schaltungsanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuordnung des Speicherplatzes im Rückrufnachrichtenspeicher (RSP) vorübergehend durch Aufnahme der Adresse der vergeblich angerufenen Teilnehmerendstelle (T2) erfolgt.
  4. 4. Schaltungsanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß den Teilnehmerendstellen (z.B. T2) eine Berechtigungskennzeichnung zugeordnet ist, welche einer Speicherbereichsadresse des Rückrufnachrichtenspeichers entspricht.
  5. 5. Schaltungsanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß in den betreffenden Speicherbereich Speicherplatz für die Aufnahme der Adresse der vergeblich angerufenen Teilnehmerendstelle (T2) und für die Aufnahme weiterer von der vergeblich anruf enden Teilnehmerstelle übermittelten Informationen vorgesehen ist.
  6. 6. Schaltungsanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die vorübergehende Zuordnung des Speicherplatz es im Rückrufnachrichtenspeicher (RSP) durch eine entsprechende Kennung, z.B. ein Bit, im entsprechenden bei Zustandsänderungen an der Teilnehmerendstelle (T2) abgefragten teinehmerindividuellen Speicher als Rückrufwunschanschaltung gekennzeichnet wird.
  7. 7. Schaltungsanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß bei jedem Freiwerden.einer entsprechend berechtigten Teilnehmerendstelle der teilnehmerindividuelle Speicher (TSP) auf Vorhandensein einer Rückrufwunschanschaltungskennung geprüft und gegebenenfalls unter Verwendung der Adresse der vergeblich angerufenen Teilnehmerendstelle (T2) der Rückrufnachrichtenspeicher (RSP) über einen zu belegenden Verbindungssatz (z.B. AVS2) zwecks Informationsübertragung angeschaltet wird.
  8. 8. Schaltungsanordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß dem Rückrufnachrichtenspeicher (RSP) Umsetzschaltmittel für die Umwandlung von Sprachinformationen in codierten Nachrichteninformationen und umgekehrt zugeordnet sind.
  9. 9. Schaltungsanordnung nach Anspruch 8,dadurch gekennzeichnet, daß nach der Anschaltung des Rückrufnachrichtenspeichers durch eine zusätzliche Schaltmaßnahme der vergeblich angerufenen Teilnehmerendstelle (T2) unter Verwendung der Umsetzschaltmittel und entsprechender Auswahlmittel die für einen selbsttätigen Aufbau der Rückrufverbindung notwendigen Informationen zu der entsprechenden zentralen Steuereinrichtung (ZS) und zum belegten Verbindungssatz (z.B. AVS2) gegeben werden.
  10. 10. Schaltungsanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mit der Belegung eines ersten Speicherplatzes für die Aufnahme von Informationen eines ersten vergeblich Anrufenden gleichzeitig ein weiterer Speicherplatz dadurch für einen weiteren Anruf reserviert wird, daß im zweiten Speicherplatz die Adresse des vergeblich Angerufenen eingeschrieben wird.
  11. 11. Schaltungsanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei selbsttätiger Übermittlung der Adresseninformationen des Anrufenden diese durch eine zusätzliche Signalgabe seitens des vergeblich Anzurufenden zum Rückrufnachrichtenspeicher übertragen werden.
DE19803031437 1980-03-25 1980-08-20 Schaltungsanordnung fuer eine fernsprechanlage, insbesondere fernsprechnebenstellenanlage mit rueckrufnachrichtenspeicher Withdrawn DE3031437A1 (de)

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ES500692A ES500692A0 (es) 1980-03-25 1981-03-25 Perfeccionamientos en circuitos para una instalacion telefo-nica con devolucion de llamadas

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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3221196A1 (de) * 1982-06-03 1983-12-08 Deutsche Telephonwerke Und Kabelindustrie Ag, 1000 Berlin Einrichtung zur nachrichtenspeicherung und anrufbeantwortung in fernsprechvermittlungsanlagen
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