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Verfahren und Anordnung zum Aufbringen von Informationen auf einen
Film
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in einer Filmkamera Die Erfindung betritft ein Verfahren zum Aufbringen
von Informationen auf einen Film im Kassetten- oder Filmspulenraum einer mikrocomputergesteuerten
Filmkamera mit an einer Stelle kontinuierlichem Filmdurchlauf, insbesondere einer
Tonfilmkamera sowie eine Anordnung zum Aufbringen von Informationen auf einen Film.
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Aus der DE-OS 23 35 500 ist eine selbsttätige Titelaufnahmeeinrichtung
in Filmkameras bekannt, mit der sich Titel oder sonstige Bildinformationen auf den
Filmanfang aufzeichnen lassen. Zu diesem Zweck enthält die bekannte Einrichtung
eine in die Filmkamera eingebaute Projektionseinrichtung für einen Bildinformationsträger,
eine Projektionslampe zum Abbilden des Bildinformationsträgers auf den Film, einen
Zeitschalter, der lediglich beim Schließen der fUr einen Filmwechsel zu öffnenden
Kamerawand eingeschaltet wird und nach einer vorbestimmten Zeitdauer wieder öffnet
und eine Kupplung des Zeitschalters mit der Projektionslampe und dem Laufwerksmotor.
Damit wird bewirkt, daß die auf den Bildinformationsträger aufgezeichnete Bildinformation
ohne Zutun des Benutzers auf den Filmanfang aufgezeichnet und die Filmkamera nach
Beendigung dieser Aufzeichnung selbsttätig in den normalen, betriebsbereiten Zustand
umgeschaltet wird. Als Bildinformationsträger dient bei der bekannten Einrichtung
ein Diapositiv, das zum Aufbelichten unterschiedlicher Titel gegen ein anderes Diapositiv
ausgetauscht werden muß. Die verschiedenen Diapositive müssen, da eine Titeleinblendung
nur am Anfang eines eingelegten Films vorgenommen werden kann, vom Kamerabenutzer
stets mitgeführt werden. Zusätzlich müssen die Bildinformationsträger oder Diapositive
vom Kamerabenutzer selbst hergestellt oder gekauft werden.
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Weiterhin sind Einrichtungen bekannt, bei denen vor das Kameraobjektiv
eine Vorrichtung angebracht wird, in die eine durchsichtige Scheibe mit
der
aufgebrachten Bildinformation gesteckt wird. Bei anderen bekannten Vorrichtungen
wird ein ebenfalls vor das Kameraobjektiv gebrachtes Balgengerät benutzt, in dessen
öffnung ein Diapositiv oder ebenfalls eine durchsichtige Scheibe mit der darauf
angebrachten Bildinformation gesteckt wird. Diese bekannten Einrichtungen weisen
den Nachteil auf, daß eine eigentliche Titeleinblendung, d.h. ein Aufbringen der
Bildinformation vor einen gefilmten Hintergrund nicht oder nur durch Doppelbelichtung
des Films möglich ist. Die Möglichkeit einer Doppelbelichtung ist jedoch im allgemeinen
nur mit relativ aufwendigen und damit teuren Filmkamers möglich. Bei den bekannten
Einrichtungen, die sich einer vor das Kameraobjektiv gesteckten Vorrichtung mir
durchsichtiger Scheibe und darauf angebrachter Bildinformation bedienen, ist wegen
der erforderlichen Scharfstellung der Bildinformation nur ein sehr unscharfer Hintergrund
erkennbar. Zudem ist sowohl bei dieser Vorrichtung als auch bei der Vorrichtung
mit einem Balgengerät das Mitführen dieser speziellen Vorrichtungen für das Aufbringen
von Titeln oder dergleichen auf den Film erforderlich.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren und eine
Anordnung zum Aufbringen von Informationen auf einen Film in einer Filmkamera anzugeben,
die eine einfache Handhabung gestatten, keine Doppelbelichtungen des Films und das
Mitführen und Anbringen unhandlicher Zubehörgeräte erforderlich machen, eine saubere
Titelschrift ohne die Gefahr des Verwackelns gewährleisten, wahlweise die alleinige
Aufnahme des Filmtitels oder des Filmtitels zusammen mit einem Motiv und eine jederzeitige
Einblendung einer Information ermöglichen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren gelöst, das
dadurch gekennzeichnet ist, daß die Information über das Funktionstastenfeld 7 in
den Mikrocomputer 3 der Filmkamera eingegeben, gespeichert und mit dem Auslösen
der Filmkamera in vom Mikrocomputer gesteuerte Lichtimpulse umgewandelt und von
einer linearen Lichtpunktzeile 1 wahlweise über flexible Lichtleiter oder direkt
bildsynchron auf den laufenden Film im Kassetten- oder Spulenraum der Filmkamera
abgegeben wird.
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Anordnungen zur Lösung der gestellten Aufgabe sind durch die Merkmale
der Patentansprüche 3 und 4 gekennzeichnet.
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Das erfindungsgemäße Verfahren und die crfindungsgcm<ißen Anordnungen
ermöglichen ein einfaches, benutzergerechtes und kostengünstiges Aufbringen von
Informationen auf einen Film in einer Filml<amera, wobei weder eine Doppelbelichtung
des Films noch das Anbringen spezieller Vorrichtungen an der Filmkamera erforderlich
sind und dabei die Information eine beliebige Länge aufweisen und auf mehrere Filmszenen
verteilt werden können. Neben einer vereinfachten Handhabung, die insbesondere darin
besteht3 daß das Mitführen und Anbringen unhandlicher Zubehörgeräte nicht erforderlich
ist, werden eine saubere Titelschrift ohne die Gefahr des Verwackelns gewährleistet
und wahlweise die alleinige Aufnahme des Filmtitels oder des Filmtitels zusammen
mit einem Motiv und eine jederzeitige Einblendung einer Information ermöglicht.
Das jederzeitige Einblenden von Informationen ist besonders vorteilhaft bei Sportaufnahmen
einzusetzen, so daß beispielsweise durch Einblenden der Uhrzeit oder einer gestoppten
Zeit bestimmte Sportaufnahmen besonders reizvoll werden. Das Einblenden der Uhrzeit
oder einer laufenden, gestoppten Zeit ist bei mikrocomputergesteuerten Laufbildkameras
ohne weiteres möglich.
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Anhand eines in der Zeichnung dargestellten AusfUhrungsbeispieles
soll der der Erfindung zugrundeliegende Gedanke näher erläutert werden. Es zeigen
Fig. 1 ein Blockschaltbild einer Anordnung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens Fig. 2 eine Prinzipskizze der erfindungsgemäßen Anordnung und Fig. 3
die Darstellung einer Punkt-Matrix bei Anwendung der erfindungsgemäßen Anordnung.
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Das in Fig. 1 dargestellte Blockschaltbild zeigt einen Mikroprozessor
3, der von einem Funl<tionstastenfeld 7 über einen einseitigen Datenbus mit Informationen
versorgt wird und iiber einen zweiseitigen Datenkanal mit einem Fcstwertspcicher
5 bzw. mit einem Schreib-Lese-Speicher 6 verbunden
ist. Zusätzlich
wird dem Mikroprozeqsor 3 von einem Perforatonstaster 4 die jeweilige Filmbewegung
eingegeben. Bei dem Mikroprozessor 3 handelt es sich im allgemeinen um einen bereits
in der Filmkamera integrierten Prozessor, dessen Leistungsfähigkeit und Geschwindigkeit
bei der Abarbeitung eines Programtis für eine Filmkamera für die von ihm zu steuernden
Kamerafunktionen im allgemeinen nicht ausgeschöpft ist. Uber das Funktionstastenfeld
7 wird vom Ka.nerabenutzer eine Information, beispielsweise ein Titel, ein Name,
ein Datum, die Zeit usw.
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in den Mikroprozessor eingegeben und vom Mikroprozessor abgespeichert.
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Als Speicher dienen wahlweise oder auch kombiniert ein Festspeicher
5 (ROM) und/oder ein Schreib-Lese-Speicher.6 (RAt1). Bei dem Festspeicher handelt
es sich um einen frei adressierbaren Festspeicher, dessen zu speichernde Information
dem Baustein vom Hersteller über die Metallisierungsmaske nach dem jeweiligen Wunsch
fest eingegeben wird. Sie kann also bei Stromausfall nicht verlorengehen, ist aber
auch nicht abänderbar. In einem solchen Festspeicher speichert man im wesentlichen
das Filmkameraprogramm, gelegentlich aber auch Daten, bei denen keinerlei Änderung
zu erwarten ist. Der Schreib-Lese-Speicher 6 (RAM) ist ein Schreib-Lese-Speicher
bei dem jede Speicherstelle adressierbar ist, d.h. es wird jeweils die Speicherstelle
geschrieben, gelöscht oder gelesen, deren zugehörige Adresse an den Adresseneingängen
des Bausteins anliegt. Es handelt sich hierbei um einen flüchtigen Speicher, d.h.
die gespeicherte Information geht bei Ausfall der Spannungsversorgung verloren.
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Die Datenausgänge des Mikroprozessors 3 sind mit den Eingängen eines
Decoders 2, beispielsweise eines 1-2-4-8-BCD/1-aus-loo-Decoders, verbunden. Dieser
Decoder 2 weist beispielsweise 8 Dateneingänge sowie einen sogenannten "Enablc"-Eingãng
auf, über die codierte Daten übertragen werden können sowie die gesamte Decoder-Einheit
ein- bzw. ausgeschaltet werden kann. Dieser Decoder weist am Ausgang im Ausführungsbeispiel
loo Ausgänge auf, die mit der Steckerleiste einer Lichtpunktzeile 1 verbunden sind.
Diese Lichtpunktzeile 1 ist linear aufgebaut und enthält im Ausführungsbeispiel
loo kleine Lichtpunkte, zum Beispiel LED-, Plasma- oder Fluoreszen:'-Lampen. Mittels
dieser linearen Lichtpunktzeile
1 werden die vom Decoder 2 übertragenen
Signale entsprechend der Ansteuerung an der Steckerleiste der Lichtpunktzeile 1
in Lichtinformationen umgewandelt.
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In Fig. 2 ist die räumliche Anordnung der Lichtpunktzeile 1 im Kassettenraum
K einer Filmkamera schematisch räumlich dargestellt, Dic Lichtpunktzeile 1, die
im Ausführungsbeispiel loo linear angeordnete Lichtpunkte aufweist, besteht aus
einem Sockel 12, an dem eine Steckerleiste 13 für die Verbindung mit dem Decoder
2 sowie die LED-, Plasma- oder Fluoreszenzdisplays befestigt sind. Zusätzlich können
im Sockel 12 der Lichtpunktzeile eventuell erforderliche Verstärkerelemente untergebracht
werden. Für den hier vorgesehenen Anwendungszweck wird eine Lichtpunktzeile mit
einer Länge von ca. 40 - 50 mm verwendet, die zusammen mit den elektronischen Anschlüssen
an irgendeinem freien Platz innerhalb der Filmkamera angeordnet werden kann. Auf
die Displays der Lichtpunktzeile 1 sind einzelne Lichtleiter aufgesetzt, die zu
einem flexiblen Lichtleiterband 8 zusammengefaßt sind. Die flexiblen Lichtleiter
weisen einen Durchmesser von ca. 7o'um auf und werden ohne zusätzliche Optik direkt
in den Kassettenraum K der in die Filmkamera eingelegten Filmkassette direkt an
den vorbei laufenden Film 9 herangeführt. Sinn und Zweck dieser Lichtleiter ist
die Komprimierung der loo Lichtpunkte auf die Breite des Filmes 9 in Punktzeilenformat.
Wegen der erforderlichen kontinuierlichen Bewegung werden die Enden der Lichtleiter
vorteilhafterweise in unmittelbarer Nähe der Tonaufnahmevorrichtung einer Tonfilmkamera
angeordnet, d.h. in unmittelbarer Nähe der Andruckrolle lo bzw. des Tonkopfes 11.
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In einem anderen Ausführungsheispiel ist auch eine konventionelle
Anordnung der aktiven Lichtpunktzeile 1 zusammen mit einer Abbildungsoptik, die
die 40 - So mm breite Lichtpunktzeile auf den vorbeilaufenden Tonfilm abbildet,
im Kassettenraum direkt arn vorbeilaufenden Film möglich.
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In Fig. 3 ist beispielhaft eine 5 x 7-Punkt-Matrix für ein abzuL>ildendes
Zeichen, das als Information auf den Film gebracht wird, daryestellt.
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Die einzelnen Takte für die aktive Lichtpunktzeile 1 werden durch
einen Synchronimpuls ausgelöst. Dabei ergeben 7 getaktete Punktzeilen eine Zeichenzeile,
wobei für ein Zeichen eine 5x7-Punist-Matrix vorgesehen ist.
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Eine Information setzt sich also aus 20 einzelnen Zeichen mit jeweils
5 Lichtpunkteinheiten zusammen. Durch Änderung des Aufleuchtens der einzelnen Lichtpunkte
ergeben 7 Zeilen ein Zeichen. Der selbst eingegebene Text für die auf den Film aufzubringende
Information soll vorteilhafterweise nicht,mehr als 3 Textzeilen mit 20 Zeichen pro
Zeile umfassen. Die Einblenddauer ist dabei der Textlänge angepaßt oder auch frei
wählbar.
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Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren sowie mit der erfindungsgemeißen
Anordnung ist nicht nur das Aufbringen von Titelnauf den vorbeilaufenden Film möglich,
sondern auch zum Beispiel mittels des Mikrocomputers eine Einblendung der laufenden
Uhrzeit, zum Beispiel für Sport-oder sonstige Meßaufnahmen.
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Wie aus der vorausgegangen Beschreibung ersichtlich ist, ist diese
Titel einblendung vollständig im rameragehäuse integriert. Neben dem geringen Platzbedarf
zeichnet sich die Erfindung dadurch aus, daß der im allgcmeinen ohnehin vorhandene
Mikroprozessor in der Kamera weiter ausgenutzt werden kann und ein universeller
Einsatz der Titeleinblendvorr ichtung gegeben ist. Es lassen sich Filmtitcl allein
auf den Film oder Filmtitel im Zusamme;ilng mit einem Motiv aufbringen, wobei die
Titelschrift in Folge der sehr cng aneinanderliegenden Lichtpunkte sehr sauber ist,
nicht verwackelt und in besonders vorteilhafter Weise zum Beispiel eine Zeitnehmung
bei Sportaufnahmen gestattet.
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