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Die Erfindung betrifft einen dreiteiligen Teleskopausleger gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches .
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Ein derartiger dreiteiliger Teleskopausleger ist aus dem DE-GM 70 15 460 bekannt, wobei hier allerdings für den mittleren Ausleger ein Hydraulikzylinder vorgesehen ist, der sich zwischen den Fußpunkten dieser beiden Teile befindet. Dieser Hydraulikzylinder muß lang ausfahrend sein und ist damit kostenintensiv.
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Eine teleskopierende Arbeitsbühne mit reinem Ketten- bzw. Seilantrieb ist aus dem DE-GM 19 25 367 bekannt.
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Aufgrund der engen Verschachtelung der einzelnen Teleskopteile ist die Anordnung des Antriebsmotors kompliziert.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen dreiteiligen Teleskopausleger der eingangs genannten Art so auszubilden, daß bei gleichzeitiger Verminderung des Gewichtes und Erhöhung der Tragfähigkeit keine Hydraulikzylinder für die Betätigung der Auslegersektionen notwendig sind.
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Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß mit den Merkmalen im Kennzeichen des Patentanspruchs 1.
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Vorzugsweise Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die Anordnung ist so getroffen, daß bei Arbeiten des Antriebsorganes in der einen Richtung die Kette derart bewegt wird, daß sie die Ausleger relativ zueinander auswärtsbewegt, während bei Arbeiten des Antriebsorganes in der anderen Richtung die Ausleger zwangsläufig ineinander teleskopiert werden. Der Kettenzug oder dergleichen ist vorzugsweise als eine endlose Schleife ausgebildet.
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Wenn eine Kette zur Anwendung kommt, was aus Sicherheitsgründen vorzuziehen ist, dann kann das Antriebsorgan ein von einem Motor angetriebenes Kettenrad einschließen. Im anderen Fall kann eine Haspel oder dergleichen verwendet werden.
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Es ist klar, daß die Anordnung einer einzelnen Kette innerhalb der Teleskopteile zusammen mit dem ihr zugeordneten Antriebsorgan sehr viel einfacher zu betreiben ist und sehr viel leichter im Gewicht ist, als eine Anzahl von Hydraulikzylindern.
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Die Erfindung wird anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles erläutert. Es zeigt
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Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Teleskopauslegers in seiner aufgerichteten Stellung;
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Fig. 2 ein Schema für die Anordnung zum Ausfahren der Auslegerteile;
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Fig. 3 die Seitenansicht eines Mobilkranes mit dem Ausleger in eingefahrenem Zustand seiner Auslegerteile für den Transport.
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Der Ausleger des Kranes von Fig. 1 besteht aus drei Teilen, und zwar einem inneren Teil 2, einem mittleren Teleskopteil 4 und einem unteren Teil 6; letzteres ist über ein Schwenklager 8 an einem Drehtisch 10 gehalten, welcher an einer ortsfesten Stelle befestigt oder Teil eines Mobilkrans sein kann, wie er in Fig. 3 gezeigt und in der DE-OS 30 30 821 beispielsweise beschrieben ist.
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Der Ausleger wird von zwei Abspannseilen 12 fester Länge abgefangen, von denen an jeder Seite des Auslegers eines angeordnet ist, wobei hier jedoch nur ein Seil gezeigt ist. Jedes Abspannseil läuft über eine Seiltragscheibe 14 am einen Ende eines Stützbalkens 16, dessen anderes Ende über einen Schwenkzapfen 18 am Drehtisch 10 angelenkt ist.
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Der Winkel des Stützbalkens 16 und damit derjenige des Auslegers wird durch einen verstellbaren Druckkolben 20 bestimmt, der gelenkig zwischen den Drehtisch 10 und den Kopf des Stützbalkens 16 eingeschaltet ist.
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Ein übliches Hubseil 22 verläuft von einer Winde 24 auf dem Drehtisch über eine Seilrolle am Kopf des Stützbalkens 16 zu Seilrollen 25 an der Spitze des inneren Teleskopteiles 2 und zu einem Kranhaken oder dergleichen.
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Wie die Fig. 2 zeigt, ist ein Ende eines jeden Abspannseiles 12 - erster Seilschlag - an einer Verankerung 26 innerhalb des mittleren Teleskopteiles 4 festgelegt, und zwar nahe dem Kopf dieses Teiles. Das Abspannseil verläuft dann um eine erste Umlenkrolle 28, die vom Fuß des inneren Teleskopteiles 2 nach unten ragt und von diesem Teil getragen wird, im Bereich des inneren Teiles nach oben zu einer zweiten Umlenkrolle 32, die vom Kopf des inneren Teiles 2 vorragt. Von hier aus verläuft der erste Seilschlag zur Tragscheibe 14 am Stützbalken 16.
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Der zweite Seilschlag des Abspannseiles 12 geht von der Tragscheibe 14 zu einer dritten, vom Kopf des mittleren Teleskopteiles 4 vorragenden und getragenen Umlenkrolle 34, gelangt von hier abwärts zum Fuß dieses Teiles, an dem eine vierte Umlenkrolle 38 vorgesehen ist, um die das Abspannseil läuft.
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Schließlich tritt das Abspannseil aus dem äußeren Teil 6 aus und läuft um eine fünfte, am Kopf dieses angeordnete Umlenkrolle 42 zu einer Verankerung 46 am Fuß des mittleren Teleskopteiles 4.
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Wenn der innere Teleskopteil 2 eingefahren wird, so vergrößert sich die Länge des zwischen der Umlenkrolle 28 und der Verankerung 26 erstreckenden Abspannseiles, um für die Strecke der Teleskopbewegung des Teiles 2 innerhalb des Teiles 4 einen Ausgleich zu schaffen. Gleicherweise wird bei Einfahren des Teiles 4 in den Teil 6 die Länge des sich zwischen den Umlenkrollen 38 und 42 erstreckenden Abspannseiles vergrößert, um einen Ausgleich für die Bewegung der beiden Teile ineinander zu schaffen. Es vergrößert sich auch die Abspannseillänge zwischen der Umlenkrolle 42 und der Verankerung 46, um einen Ausgleich für die Bewegung des Teiles 4 zum teil 6 zu liefern. Damit wird die Länge der Seilschläge, die sich zwischen der Seiltragscheibe 14 an der Spitze des Stützbalkens 16 und den Umlenkrollen 32 bzw. 34 erstrecken, verringert, um die geringere Auslegerlänge zu kompensieren, während der Winkel des Auslegers nahezu konstant gehalten wird.
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Werden die Auslegersektionen ausgefahren, so wird gleicherweise die innerhalb der Teile aufgenommene Länge des Abspannseiles vermindert, so daß die sich zwischen den Umlenkrollen 32, 34 und der Seiltragscheibe 14 erstreckenden Seilschläge länger werden können, wodurch wiederum der Winkel des Auslegers in nahezu konstanter Weis eingehalten wird.
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Wenn der Ausleger belastet wird, so erhöht die Last die Spannung in den Abspannseilen 12, und dieser Spannungsanstieg wirkt dahin, wie der Fig. 2 zu entnehmen ist, daß die Teleskopteile sich auseinanderbewegen, wodurch eine Kompensation für das Bestreben der angreifenden Last, die Teile zurück- und ineinanderzudrücken, erhalten wird.
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Werden die Teleskopteile ausgefahren, so ist es klar, daß, je größer die Verlängerung, desto größer die Spannung im Abspannseil 12 ist, und daß, je größer die Spannung wird, desto größer die Kraft wird, die von dem Abspannseil auf die Umlenkrollen 28 und 38 mit der Tendenz zu einer Auswärtsbewegung der Teile wirkt. Eine solche Anordnung hat somit den Vorteil, daß die für das Ausfahren der Teleskopteile vorgesehenen Vorrichtungen sehr viel kleiner oder schwächer sein können, als es ansonsten der Fall sein müßte.
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Die Teleskopteile werden relativ zueinander durch eine endlose Schleife einer Kette 50 aus- und einwärts bewegt, wobei die Kette nahe dem Kopf des inneren Teleskopteiles 2 mit einer Verankerung 56 an dieser festgelegt ist, sich dann außerhalb des Teiles 4 aufwärts erstreckt und um ein am Kopf dieses Teiles angebrachten Kettenrades 54 läuft. Innerhalb des mittleren Teleskopteiles 4 läuft die Kette dann abwärts zu einer Verankerung 56 am Fuß des inneren Teiles 2. Von hier aus verläuft die Kette zu einem Kettenrad 58, das an einer vom Fuß des Teiles 4 vorragenden, daran befestigten Konsole getragen wird und das die Kette vor ihrem Festlegen an der Verankerung 52 umlenkt.
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Das Kettenrad 58 wird von einem Motor 60 angetrieben, der entweder umkehrbar sein kann oder mit einem Getriebe zur Umkehr der Bewegungsrichtung der Kette verbunden ist.
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Der Motor 60 ist ein mit niedriger Geschwindigkeit und hohem Drehmoment arbeitender Hydraulikmotor. Wenn der Motor mit einer externen Bremse ausgestattet wird, so können die Teleskopteile, während sie eine Last tragen, teleskopiert und in einer zurückgezogenen Stellung durch die Bremse gehalten werden.
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Wird der Motor 60 so angetrieben, daß die Kette 50 - bei Betrachtung von Fig. 2 - im Uhrzeigersinn gedreht wird, so wird der Teleskopteil 2 aufgrund der Verankerung 56 von der Kette in den mittleren Teil 4 bewegt, während der das Kettenrad 58 umschließende Teil der Kettenschleife verlängert wird, so daß dieses Teil 4 in den äußeren Teil 6 eintauchen kann.
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In gleicher Weise wird bei Umkehrung der Antriebsvorrichtung, so daß also - bei Betrachtung von Fig. 2 - die Kette entgegen dem Uhrzeigersinn bewegt wird, das Teil 2 aus dem Teil 4 zwangsläufig ausgeschoben, während sich das Teil 4 aus dem Teleskopteil 6 herausbewegt.
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Die Auswärtsbewegung der verschiedenen Sektionen wird durch die vorher erwähnte Anordnung zur Lastkompensation unterstützt.
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Durch die Erfindung wird somit ein Antriebssystem für Auslegersektionen geschaffen, das nur niedrige Kosten erfordert und ein geringes Gewicht hat.
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Die Fig. 3 zeigt den Ausleger im eingefahrenen Zustand auf einem Fahrzeug 62, auf dem der Drehtisch 10, um die Achse 64 drehbar montiert ist.
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Im zusammengeschobenen Zustand ruht der Ausleger auf Stützen 65 und 66 ; ein für den Kranbetrieb an der Rückseite des Drehtisches 10 (Fig. 1) angebrachtes Gegengewicht 68 wird zum Transport von einer Plattform 70 getragen.