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"Halteeinrichtung einer Deckeneinbauleuchte"
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Halteeinrichtung einer Deckeneinbauleuchte,
die mehrfach an einem Leuchtengehäuse mit schräglaufenden Seitenwänden angeordnet
ist und dieses mit je einem mittels einer Schraubspindel höhenverstellbaren Schwenkarm
auf Tragprofilen einer abgehängten Decke abstützt, wobei die Schraubspindel in zwei
parallelen Schenkeln der Halteeinrichtung drehbar gelagert und gegen Längsverschieben
gesichert ist und den an einer Einspannstelle U-förmig profilierten mit Muttergewinde
versehenen Schwenkarm führt.
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Bei abgehängten Decken gibt es die unterschiedlichsten Systeme mit
verschiedenartig geformten Tragprofilen und daran befestigten Deckenplatten. All
diese Systeme sind jedoch in einem Rastermaß aufgebaut, so daß anstelle einer quadratischen
oder rechteckigen Deckenplatte eine in der Größe entsprechende Leuchte deckenbündig
eingebaut werden kann. Hierzu sind an die Leuchtengehäuse Halteeinrichtungen angebaut
mit denen sie auf den Tragprofilen der Decke aufliegen.
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Die eingangs erwähnte Halteeinrichtung ist in der US-PS 2 966 325
beschrieben. Hierbei ist der Schwenkarm mit Hilfe einer klemmenden Blechmutter auf
einer Höhenverstellschraube befestigt, die ihrerseits zwischen zwei Armen des Tragkörpers
drehbar gelagert ist. Der Tragkörper ist mit einer Lasche durch eine öffnung des
Leuchtengehäuses hindurchgesteckt und mittels einer Schraube befestigt. Die bekannte
Einrichtung ist insofern nachteilig, als zu ihrer
Montage am Leuchtengehäuse
mehrere Bauteile nötig sind und sie selbst aus einigen Teilen zusammengesetzt ist.
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Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß beim Anbringen der Halteeinrichtung
von beiden Seiten des Leuchtengehäuses her gearbeitet werden muß, so daß ein nachträgliches
Anbringen der Halteeinrichtungen auf der Baustelle erhebliche Schwierigkeiten bereitet
und zudem zeitaufwendig ist.
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Weiterhin ist aus dem DE-GM 7 327 799 eine Deckeneinbauleuchte mit
Halteeinrichtungen bekannt, bei denen jeweils ein Bügel auf mehrfach abgewinkelten
Längsrändern des Leuchtengehäuses befestigt ist. Im Bügel ist eine Schraube gelagert,
die zur Führung des mittels einer unter Vorspannung stehenden Feder schwergängig
gehaltenen höhenverstellbaren Schwenkarmes dient. Diese Einrichtung hat den Nachteil,
daß sie ein mehrstückiges Element ist, das durch eine Zusatzsicherung vom Inneren
des Gehäuses gesichert werden muß.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs erwähnte Halteeinrichtung
so auszugestalten, daß sie einfach und zweckmäßig im Aufbau ist, aus wenigen Teilen
besteht, eine nachträgliche sowie montagefreundliche Befestigung am Einbauort der
Leuchte ermöglicht und daß der Einbau der Leuchte von einer Person ohne Schwierigkeiten
durchgeführt werden kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Halteeinrichtung
als einstückiges Element einen elastisch ausgebildeten Tragkörper aufweist, bei
dem eine Bohrung in einer unteren Abwinkelung lediglich als Radiallager für die
mit einem Zylinderkopf versehene Schraubspindel ausgebildet und letztere in einem
oberen freistehenden
Schenkel axial und radial gelagert ist und
daß die Halteeinrichtung durch den im Abstand einer Gehäuseblechstärke von der unteren
Abwinkelung angeordneten, eine birnenförmige Ausnehmung in einer Stufe des Leuchtengehäuses
hintergreifenden Zylinderkopf bei gleichzeitiger Abstützung der Abwinkelung an der
schräglaufenden Seitenwand und durch elastisches Einschnappen von am Tragkörper
angeordneten Haken in Löchern der Seitenwand am Leuchtengehäuse befestigt ist.
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Die Erfindung hat den Vorteil, daß jede Halteeinrichtung nur aus einem
Stück besteht und zur Montage keine weiteren Teile benötigt werden. Der Schwenkarm
kann dabei vor der Montage entsprechend dem Deckensystem grob voreingestellt werden,
während die an und für sich sperrige Leuchte dazu unangefaßt bleibt. Alsdann kann
die Halteeinrichtung mit einer Hand von außen auf das Leuchtengehäuse aufgesetzt
und eingerastet werden. Hierzu bedarf es keines Werkzeuges oder sonstiger Befestigungshilfsmittel.
Auch ist es nicht notwendig, in das Innere des Leuchtengehäuses zu greifen, um dort
gegenzuhalten oder sonstige Handgriffe auszuführen. Damit wird für Leuchten, die
zwischen Tragprofilen eingebaut werden sollen, eine schnell montierbare und anwenderfreundliche
Halteeinrichtung zum bedarfsgerechten Einbau auf der Baustelle geschaffen.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstände der Unteransprüche.
Anhand der Zeichnung sei die Erfindung nachstehend an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert.
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Es zeigt: Fig. 1 einen Ausschnitt aus einer Deckeneinbauleuchte mit
einer Halteeinrichtung in perspektivischer Darstellung, Fig. 2 in Seitenansicht
einen Schnitt durch Leuchtengehäuse und Halteeinrichtung, Fig. 3 eine Unteransicht
der Fig. 2.
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Von einer Deckeneinbauleuchte ist ein Teil eines Leuchtengehäuses
1 mit schräglaufender Seitenwand la gezeigt, an dem eine Halteeinrichtung 2 befestigt
ist. Letztere ist aus einem Tragkörper 3, einer Schraubspindel 4 und einem Schwenkarm
5 zusammengesetzt und wird als einstückiges montagefertiges Element hergestellt.
Der Tragkörper ist ein Blechbügel mit geringer Federeigenschaft und hat eine untere
Abwinkelung 3a, sowie einen oberen freistehenden Schenkel 3b, zwischen denen die
mit einem Zylinderkopf 4a versehene Schraubspindel 4 gelagert ist. Dabei liegt die
Schraubspindel mit einem Bund 4b am Schenkel 3b an und ein eine Bohrung im Schenkel
durchgreifender Zapfen 4c ist derart vernietet bzw. verstemmt, daß beim Drehen der
Schraubspindel eine geringe Schwergängigkeit vorhanden ist.
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An der gegenüberliegenden Seite ist die Schraubspindel lediglich in
einer zylindrischen Bohrung der Abwinkdung 3a radial gelagert und der Zylinderkopf
4a hat mit seiner Auflagefläche einen Abstand von der Abwinkelung 3a, der etwa der
Blechstärke des Leuchtengehäuses 1 entspricht.
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(Fig. 2).
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Bei der Befestigung der Halteeinrichtung kann somit der Zylinderkopf
unter dem Rand einer birnenförmigen Ausnehmung Ib in einer Stufe des Leuchtengehäuses
greifen, da nach dem Durchstecken des Zylinderkopfes durch den im
Durchmesser
größeren Teil der Ausnehmung Ib die Schraubspindel im engeren, dem Durchmesser der
letzteren angepaßten und vom Leuchtengehäuse senkrecht wegweisenden Teil der Ausnehmung
zur Anlage kommt. Dies wird durch eine Schwenkbewegung der Halteeinrichtung beim
Befestigen unterstützt, wie es in Fig. 2 durch die Ausgangslage des in Strichpunktlinien
eingezeichneten Schenkels3b' angedeutet ist. Beim Verschwenken der Halteeinrichtung
in die mit Vollinien ausgezogene Einbaustellung erfolgt durch einen geringen Druck
entgegen der Federungswirkung des Tragkörpers ein Einrasten eines Hakens3c hinter
einem Loch lc in der Seitenwand la. Dabei kommt der Tragkörper nicht nur im Bereich
oberhalb des Hakens 3c am Leuchtengehäuse zur Anlage, sondern auch an einer Stelle
6 zwischen unterer Abwinkelung 3a und Seitenwand la erfolgt eine gegenseitige linienförmige
Berührung und die Schraubspindel wird somit in den engeren Teil der birnenförmigen
Ausnehmung Ib gedrückt.
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Zur Verbesserung der Stabilität einerseits und Ausnutzung der Eigenelastizität
des Materials andererseits ist der Tragkörper zusätzlich mit Verstärkungssicken
3d, 3e und einem Anschlag 3f versehen. Weiterhin können in der unteren Abwinklung
Nasen 39 ausgeschert sein, die in entsprechende Ausnehmungen im Leuchtengehäuse
greifen und die Verklammerung der Halteeinrichtung unterstützen.
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Für den lagegerechten Einbau der Deckenleuchte, bei dem der Schwenkarm
5 auf einem lediglich angedeuteten Tragprofil 7 zur Auflage kommt, kann die Schraubspindel
bequem von unten her zugänglich mit einem Schraubenzieher zur Feineinstellung gedreht
werden. Mit einer derartigen Drehbewegung ist es auch möglich, den Schwenkarm von
der in Fig. 1 in Strichpunktlinien dargestellten am Leuchtengehäuse
anliegenden
und für den Einbau zwischen den Tragprofilen erforderlichen Lage in die in Fig.
2 dargestellte abstehende Lage um 90 Grad zu verschwenken. Die genaue Begrenzung
des Schwenkwinkels wird durch das Anschlagen einer maßlich abgestimmten Stirnfläche
5c des Schwenkarmes an der Senkrechten des Tragkörpers erhalten. Damit die Mitnahme
bei der Schwenkbewegung gewährleistet ist, hat der Schwenkarm an der Führungsstelle
ein U-förmig profiliertes Teil mit zwei abstehenden Schenkeln 5a und 5b, die beide
übereinanderliegend Gewindelöcher für die Schraubspindel aufweisen. Dabei ist als
besonders vorteilhaft in einem Schenkel der Kernlochdurchmesser etwas größer gewählt
und zusätzlich sind die beiden Schenkel nach dem Gewindeschneiden um einen geringen
Betrag gegenseitig verspannt, so daß eine Selbsthemmung auf der mit zweigängigem
Gewinde versehenen Gewindespindel erzielt wird. Aufgrund dieser Verspannung sind
keine zusätzlichen Teile zur Erzielung der Schwergängigkeit wie Federn, herausgedrückte
Nasen oder ähnliches notwendig.
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Entsprechend den technischen Erfordernissen können somit ohne Schwierigkeiten
und nachträglich auf der Baustelle mehrere Halteeinrichtungen zu beiden Seiten des
Leuchtengehäuses bei Bedarf aus dem Zubehörbeipack auf die Seitenwände aufgeschnappt
werden.
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9 Seiten Beschreibung 9 Patentansprüche 1 Blatt mit 3 Fig.
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