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Die Erfindung betrifft einen kastenförmigen Fahrzeugauf-
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bau zum Transport von insbesondere Vieh, dessen zwei Seitenwände,
eine Stirnwand, eine Rückwand, eine Dachwand und eine Bodenwand umfassende Wände
aus einem Träger rahmen und Paneelen od.-dgl. Beplankungen bestehen.
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Bei bekannten Fahrzeugaufbauten dieser Art besteht der Trägerrahmen
aus einer Einheit, deren Stützen, Unterzüge u.dgl. Tragglieder mit dem Hilfsrahmen
des Fahrzeugs bzw. Fahrgestells in Anpassung an die jeweiligen Verhältnisse und
Anforderungen miteinander verschweißt sind und so die Trägerrahmeneinheit bilden,
während die Paneele u.dgl. Beplankungen unter Belassung der gewünschten Lade- sowie
Lüftungsklappen u.dgl. Einrichtunge mit der Trägerrahmeneinheit vernietet werden.
Solche Fahrzeugaufbauten werden in Einzelanfertigung hergestellt und sind daher
mit einem hohen Kostenaufwand sowohl hinsichtlich der Herstellung der Einzelteile
als auch der anfallenden Arbeitszeiten behaftet. Es zeigt sich außerdem, daß wegen
der unlösbaren Verbindungsmittel, d.h.
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der Niete zur Befestigung der Beplankungen und der Schwei -verbindungen
des Trägerrahmens, solche Fahrzeugaufbauten vor allem auch bei notwendig werdenden
Auswechselarbeiten und Reparaturen von Teilen des Aufbaus einen sehr hohen Arbeitsaufwand
bei Sonderanfertigung von Einzelteilen bedingen.
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Die Erfindung schafft hier Abhilfe und erreicht dies, aus gehend von
einem Fahrzeugaufbau der eingangs angegebenen Art dadurch, daß die Aufbauwände als
Baugruppen mit einem zugehörigen Trägerrahmenteil ausgeführt und miteinander durch
lösbare Verbindungen zu dem Aufbau zusammengefügt sind.
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Aufgrund dieser Ausgestaltung können genau aufeinander abgestimmte
Einzelteile in Serie gefertigt werden, womit eine gleichbleibende Präzision, höchste
Qualität und ein günstiges Kostenverhältnis gewährleistet sind. Die Montage des
Aufbaus, d.h. das Zusammenfügen der Baugruppen, geht dabei dank der lösbaren Verbindungen,
insbesondere Schraubverbindungen, der einzelnen Baugruppen einfach und mit einem
hohen Maß an Genauigkeit vonstatten, so daß die Baugruppen mit vergleichsweise geringem
Zeitaufwand zu einem in sich selbst tragenden, biegesteifen Fahrzeugaufbau vereinigt
werden können. Da das Zusammenfügen der Baugruppen eines Aufbau-Bausatzes keine
Schwer arbeiten mehr erfordert, ist der erfindungsgemäße Fahrzeugaufbau darüber
hinaus reparaturfreudig, indem für etwaige spätere Reparatur- und Auswechselarbeiten
lediglich die lösbaren Verbindungen wie Verschraubungen der Baugruppen gelöst zu
werden brauchen.
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Dabei ist in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen,
daß
die Trägerrahmenteile der Baugruppen aus Profilleisten zusammengesetzt sind, die
ihrerseits durch losbare Verbindungen miteinander oder mit einem benachbarten Trägerrahmenteil
einer angrenzenden Baugruppe verbunden sind. Dies ermöglicht einen Versand bzw.
Transport der Trägerrahmenteile der einzelnen Baugruppen mit einem denkbar geringen
Raumbedarf, da die Trägerrahmenteile erst an Ort und Stelle mit Hilfe der lösbaren
Verbindungen zu dem jeweiligen Trägerrahmenteil zusammengesetzt bzw. mit Trägerrahmenteilen
angrenzender Baugruppen zusammengefügt werden. Auch wird die Reparaturfreudigkeit
des Aufbaus hierdurch weiter verbessert.
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Mit besonderem Vorteil können dabei die Wandpaneele od.dgl. Beplankungen
an ihrem zugehörigen Trägerrahmenteil ihrerseits durch lösbare Verbindungen, wie
insbesondere Klemm- und/oder Schraubverbindungen, angebracht sein. Hierdurch werden
aufwendige Nietarbeiten zur Befestigung der Beplankungen vermieden und diese können
einfach und schnell an den Trägerrahmenteilen festgelegt bzw. mit deren Profilleisten
in Klemm- und/oder Schraubeingriff gebracht werden, womit schließlich auch eine
weitere Verbesserung hinsichtlich der Auswechselbarkeit von Bestandteilen des Aufbaus
und hinsichtlich seiner Reparaturfreudigkeit einhergeht, da insgesamt eine zerstörungsfreie
Demontage der insoweit in Frage
kommenden Bestandteile des Aufbaus
möglich ist.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen
und der nachstehenden Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel
des Gegenstands der Erfindung veranschaulicht ist. In der Zeichnung zeigen: Fig.
1 eine perspektivische Explosivdarstellung eines kastenförmigen Fahrzeugaufbaus
nac der Erfindung, Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie A-A der Fig 1 1 durch einen
Bereich einer Seitenwand des Fahrzeugaufbaus, Fig. 2a einen Schnitt entsprechend
Fig. 2 durch eine abgewandelte Ausführungsform, Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie
B-B durch einen Bodenbereich des Fahrzeugaufbaus, Fig. 4 ~ einen Schnitt nach der
Linie C-C durch einen Dachbereich des Fahrzeugaufbaus, Fig. 5 einen Schnitt nach
der Linie D-D durch den Eckbereich zwischen Stirnwand und angrenzender Seitenwand
des Fahrzeugaufbaus und Fig. 6 einen Schnitt entsprechend dem Schnitt nach der Linie
D-D der Fig. 1, jedoch durch eine abgewandelte Ausbildung des Eckübergangsbereichs.
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Der in seiner Gesamtheit schematisch in Fig. 1 dargestellte kastenförmige
Fahrzeugaufbau dient zum Transport von insbesondere Vieh und findet vorwiegend in
Verbindung mit Lastkraftwagen und -anhängern Anwendung. Dabei umfaßt der Aufbau
zwei Seitenwände 1 und 2, eine Stirnwand 3, eine in Fig. 1 nicht näher zur Darstellung
kommende Rückwand, eine Dachwand 4 und eine Bodenwand 5, die sämtlich jeweils als
Baugruppe ausgeführt sind und einen eigenen zugehörigen Trägerrahmenteil aufweisen,
der in Fig. 1 nur für die in Fahrtrichtung rechte Seitenwand 1 und die Stirnwand
3 insgesamt zur Darstellung komm und dort mit 6 bzw. 7 bezeichnet ist. In der Seitenwand
1 ist bei 8 eine sich über die gesamte Höhe des Trägerrahmenteils 6 erstreckende
Türöffnung dargestellt.
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Bei 9 sind seitliche Belüftungsöffnungen angedeutet. Die Stirnwand
3 ist bei dem dargestellten Beispiel mit oberen Belüftungsöffnungen 10 und unteren,
seitlichen Luftklappen 11 versehen.
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Sämtliche Trägerrahmenteile der Aufbauwände bzw. Baugruppen wie die
Trägerrahmenteile 6 und 7 sind aus Stahlprofilleisten mit zum Teil unterschiedlicher
Profilgestalt zusammengesetzt. So umfaßt der Trägerrahmenteil 6 der Seitenwand 1
eine hintere vertikale Eckprofilleistenanordnung 12, eine vordere vertikale Eckprofilleistenanordnung
13, eine untere waagerechte Randprofilleistenanordnung
14, eine
obere waagerechte Randprofilleistenanordnung 15 und vertikale Zwischenprofilleistenanordnungen
16.
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Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, umfassen die Zwischenprofilleistenanordnungen
16 jeweils zwei symmetrisch zueinander angeordnete Profilleistenteile 17 und 18.
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Jeder Profilleistenteil 17,18 besteht aus einer Winkelprofilleiste
19 mit einem langen Schenkel 20 und einem kurzen Schenkel 21 sowie aus einer Z-Profilleiste
22.
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Die Z-Profilleiste 22 umfaßt zwei parallel zum langen Schenkel 20
der Winkelprofilleiste 19 verlaufende Schenkel 23 und 24 sowie einen senkrecht zu
diesen verlaufenden Zwischensteg 25. Durch Punktschweißverbindungen ihrer Schenkel
19 und 24 sind die Profilleisten 19 und 22 jeweils zu einer Einheit bzw. dem Profilleistenteil
17,18 verbunden Bei 26 sind die Schenkel 21 der beiden Profilleisten 19 der Profilleistenteile
17 und 18 miteinander verschraubt. Bei 27 ist ein Abdeckblech dargestellt, das seinerseits
in nicht näher dargestellter Weise mit den Z-Profilleisten 22 verschraubt ist.
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Bei 28 und 29 sind in Fig. 2 die seitlichen Endbereiche zweier Paneele
od.dgl. Beplankungen des Fahrzeugaufbaus bzw. der Seitenwand 1 dargestellt. Wie
ersichtlich, sind dabei die Randbereiche 30 der Beplankungen 28,29 jeweils von den
Profilleistenbereichen 20,23 und 25 U-förmig umgriffen.
Die Schenkel
20 und 23 der Profilleisten 19,22 besitzen hierbei eine gewisse aufeinanderzu gerichtete
Vorspannung, so daß die Beplankungen 28,29 im zwischen di Profilschenkel 20,23 eingesetzten
Zustand durch Klemmwirkung in den zuvor miteinander verschraubten Profilleistenteilen
17 und 18 bzw. der jeweiligen Zwischenprofilleistenanordnung 16 festgelegt sind.
Die Beplankungen des Fahrzeugaufbaus wie die Beplankungen 28 und 29 bestehen bei
dem dargestelZen Beispiel aus mit Kunststoff, insbesondere GFK, beschichtetem Holz.
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Bei der Abwandlung gemäß Fig. 2a ist eine äußere Hutprofi ~ leiste
34 und eine innere Flachprofilleiste 35 vorgesehen, die bei 36 miteinander verschraubt
sind. Die Verschraubun n 36 erstrecken sich durch die Beplankungen 29 und legen
di se dadurch an der Zwischenprofilleistenanordnung 16 fest.
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Die Fig. 3 veranschaulicht zunächst die Profilgestalt der waagerechten
Randprofilleistenanordnung 14, die von einer AuBenprofilleisk 31 und einer innenseitigen
Winkelprofilleiste 32 gebildet ist. Eine Schraubverbindung 33 ist hierbei zwischen
der Außenprofilleiste 31 und dem senkrechten Schenkel 37 der Winkelprofilleiste
32 vorgenommen.
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Die Winkelprofilleiste 32 bildet einen Bodenrahmenträger
und
ist in geeigneter Weise mit dem Hilfsrahmen des Fahrgestells starr verbunden, z.B.
verschraubt oder verschweißt. Bei 38 ist eine Traversemit -profilförmigem Querschnitt
ersichtlich, die für die Verbindung des Bodenrahmenträgers 32 mit dem Hilfsrahmen
herangezogen werden kann.
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Mit einem oberen waagerechten Steg 39 stützt der Bodenrahmenträger
32 die aus Holz bestehende Platte 40 der Bodenwand 5 ab. Die Bodenwand 5 ist mit
einer oberen Abdeckung 41 aus Aluminium-Riffelblech versehen, deren in Fahrzeuglängsrichtung
verlaufende Seitenränder 42 wannenförmig entlang der Beplankung 29 hochgezogen sind.
An der Innenseite der Beplankung ist eine Einfaßprofilleiste 43 vorgesehen, die
die Beplankung an ihrem unteren Ende mit einem waagerechten Schenkel 44 untergreift
und in einem entsprechenden Abstand oberhalb der Bodenwand 5 einen haarnadelkurvenförmig
nach unten abgebogenen Bereich 45 aufweist, in dem der freie obere Endbereich des
Seitenrandes 42 der Abdeckung 41 und damit die Bodenwand 5 insg -samt mit Rlemmeingriff
lösbar festgelegt ist. Die Beplankung 29 ist zwischen der Außenprofilleiste 31 und
de Einfaßprofilleiste 43 unter Klemmeingriff lösbar festgelegt.
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Eine der Fig. 3 in spiegelbildlicher Anordnung entspreche
de
Ausgestaltung befindet sich im Bereich der anderen Seitenwand 2 des Fahrzeugaufbaus.
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Die Fig. 4 veranschaulicht die Verbindung der Seitenwand 1 bzw. ihres
Trägerrahmenteils 6 mit der Dachwand 4 bzw. deren zugehörigem Trägerrahmenteil 46.
Die hierbei zur Darstellung kommende, die Türöffnung 8 seitlich begrenzende Zwischenprofilleistenanordnung
16' kann eine Ausführungsform analog der anhand der Fig. 2 oder 2a beschriebenen
aufweisen.
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Die obere waagerechte Randprofilleistenanordnung 15 ist von einem
Vierkantprofilrohr 47 gebildet, das außen- und innenseitig von den Profilleisten
19 und 22 der Zwischen profilleistenanordnungen 16 bzw. 16' und entsprechenden Profilleistenbereichen
der Eckprofilleistenanordnungen 12 und 13 übergriffen ist. An seiner Ober- und seiner
Innenseite ist das Vierkantrohr 47 unter Einbeziehung der oberen Profilleistenbereiche
der Profilleistenanordnungen 12,13,16,16' von rechtwinklig zueinander angeordneten
Schenkeln 48 und 49 einer über den Seitenrand des Dachträgerrahmenteils 46 hinausgeführten
Regenleiste 50 übergriffen. Die Schenkel 48,49 der Regenleiste 50 sind ihrerseits
von rechtwinklig zueinander angeordneten entsprechenden Schenkeln 51 und 52 einer
in Fahrzeuglängsrichtung verlaufenden Randprofilleiste 53 der im
einzelnen
aus Fig. 4 ersichtlichen Profilgestalt übergriffen. Bei 54 ist eine Schraubverbindung
zwischen dem Schenkel 48 der Regenleiste 50 und dem Schenkel 51 der Randprofilleiste
53 vorgenommen, durch die auch die Seitenwand 1 lösbar am Dachträgerrahmenteil 46
festgelegt ist.
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In ihrem oberen, inneren Endbereich hat die Randprofilleiste 53 Z-Profilform
mit einem unteren freien Endsteg 55, auf dem die Dachwand 4 in Form einer kunststoffbeschichteten
Holzplatte randseitig aufliegt. Oberhalb des Endsteges 55 befindet sich eine Flachprofilleiste
56, und bei 57 ist eine Vernietung zur Festlegung der Dachwand 4 an der Dachrahmen-Randprofilleiste
53 vorgenommen, an deren Stelle gegebenenfalls jedoch auch eine Verschraubung treten
kann. Dachspriegel mit Hutprofil, von denen einer in Fig. 4 bei 58 dargestellt ist,
können in die Verbindung der Dachwand 4 mit dem Trägerrahmenteil 46 einbezogen sein.
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Es versteht sich, daß eine der Fig. 4 in spiegelbildlicher Anordnung
entsprechende Ausgestaltung im Bereich der anderen Seitenwand 2 des Fahrzeugaufbaus
vorgesehen ist.
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Die Ausgestaltung der aus Fig. 5 im einzelnen ersichtlichen
Eckprofilleistenanordnung
13 umfaßt eine Winkelprofilleiste 59, deren beide Schenkel 60 und 61 die Außenseite
bzw. Schmalseite einer Beplankung 3a der Stir -wand 3einfassen. Der Schenkel 61
ist dabei von einem parallelen Schenkel 62 einer Offnungsrand-Profilleiste 6 übergriffen,
deren rechtwinklig zum Schenkel 62 verlaufender Schenkel 64 sich entlang der Innenseite
der Beplankung 3a erstreckt. Auf diese Weise ist die Beplankung 3a in ihrem seitlichen
Endbereich U-förmig von den Schenkeln 60,61 und 64 der Profilleisten 59 und 63 eingefaßt
Bei 65 ist eine Schraubverbindung vorgenommen, die die Schenkel 60 und 64 der Profilleisten
59 und 63 miteinander verbindet und die Beplankung 3a der Stirnwand 3 des Fahrzeugaufbaus
unter Klemmwirkung festlegt. Im Freiraum 66 der Profilleiste 63 kann ein Betätigungsgestänge
für eine Tür oder öffnungsklappe unter gebracht sein. In den die Türöffnung 8 unmittelbar
begrenzenden Randbereich 67 der Profilleiste 63 ist eine Leiste 68 mit innerer Abschrägung
eingesetzt.
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Die Fig. 6 zeigt eine Ausgestaltung einer Eckprofilleistenanordnug
13', die Anwendung finden kann, wenn sich keine Türöffnung od.dgl. beplankungsfreies
Feld im unmittelbaren Anschluß an einer Eckprofilleistenanordnung des Fahrzeugaufbaus
befindet, sondern vielmehr zwei Aufbauwände, z.B. die Wände 1 und 3, in der Eckprofilleistenanordnung
mit
ihren Beplankungen aneinandergrenzen. In diesem Fall findet eine Winkelprofilleiste
69 Anwendung, die mit ihren Schenkeln 70 und 71 die Beplankung 3a der Stirnwand
3 umgreift.
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Die Festlegung der Beplankung z.B. 29 der Seitenwand 1 ist mit Hilfe
einer Winkelleiste 72 erreicht, deren Schenkel 73 parallel zum Schenkel 70 der Winkelprofilleiste
69 verläuft und an der Schmalseite der Beplankung 29 der Seitenwand 1 anliegt, während
sich ihr dem Schenkel 71 der Winkelprofilleiste 69 gegenüberliegender Schenkel 75
entlang der Innenseite der Beplankung der Seitenwand 1 erstreckt. Eine U-förmige
Einfassung der Randbereiche der Beplankungen 3a und 29 ist durch die Schenkel 70,71
und 73 bzw. 71,73,75 der Profilleisten 69 und 72 gegeben.
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Die Beplankung 3a der Stirnwand 3 ist dabei z.B. aufgrund einer entsprechenden
Vorspannung des Schenkels 70 der Profilleiste 69 unter Klemmwirkung lösbar festgelegt,
während eine bei 76 vorgenommene Verschraubung, die die Schenkel 71 und 75 der Profilleisten
69 und 72 miteinander verbindet, die Beplankung 29 der Seitenwand 1 unter Klemmwirkung
lösbar zwischen den Schenkeln 71 und 75 der Profilleisten 59 und 69 festlegt.
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Eine solche Eckprofilleistenanorndung 13' kann an der der Eckprofilleistenanordnungl
3 gegenüberliegenden Ecke des
Aufbaus zwischen der Stirnwand 3
und der Seitenwand 2 vorgenommen sein. Ferner können Eckprofilleistenanordnungen
13' an den Eckübergängen zwischen den Seitenwänden 1 und 2 und der Rückwand des
Aufbaus vorgesehen sein.
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