DE3019069C2 - - Google Patents
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- C07—ORGANIC CHEMISTRY
- C07C—ACYCLIC OR CARBOCYCLIC COMPOUNDS
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Description
Seit 1895 ist es bekannt, daß Phenylserin und Homologe
dieser Verbindung durch Kondensation von Glycin mit einem
aromatischen Aldehyd in alkalischer Lösung hergestellt
werden können [vgl. Liebig′s Annalen der Chemie, Band 284
(1895), Seite 36 ff.].
Beispielsweise kann Benzaldehyd mit Glycin in wäßriger
Natriumhydroxidlösung kondensiert werden, wobei zuerst
ein Benzylidenphenylserin erhalten wird. Nach der sauren
Hydrolyse wird das gewünschte Phenylserin erhalten. Verschiedene
andere Verfahren sind in der Literatur für die
Herstellung von Phenyl- und p-Nitrophenylserin bekannt,
wie z. B. solche, die in den DE-PS 8 39 500 und 10 86 242
beschrieben werden, wo die Kondensationsreaktion in wäßrigem
Alkohol in Anwesenheit eines Erdalkalihydroxids,
wie Calciumhydroxid, als Kondensationsmittel durchgeführt
wird. Andere Verfahren sind bekannt, bei denen im allgemeinen
bei der ersten Reaktionsstufe die Bildung einer
Schiff′schen Base als Zwischenprodukt aus Glycin mit einem
Aldehyd erfolgt. Die Schiff′sche Base wird danach in einem
wäßrigen Alkohol mit dem geeigneten ausgewählten aromatischen
Aldehyd kondensiert. Die Behandlung des Kondensationsproduktes
mit Mineralsäuren ergibt dann das gewünschte
Phenylserinderivat (vgl. beispielsweise DE-PS
9 60 722 und 11 40 198 sowie FR-PS 10 17 396).
In der DE-OS 23 10 471 wird ein Verfahren zur Herstellung
von Serin- oder Serinolderivaten beschrieben. In dieser
Druckschrift werden in dem Seite 6, 7 übergreifenden Absatz
auch oberflächenaktive Mittel angegeben, darunter ein quaternäres
Ammoniumsalz, die in dem erfindungsgemäßen Verfahren
zur Herstellung von Serinderivaten eingesetzt werden können.
Das bekannte Reaktionssystem enthält aber weiterhin
Amine und Mikroorganismen. Außerdem ergeben zu große Mengen
Katalysator unerwünschte Nebenreaktionen.
Es wurde nun gefunden, daß Serinderivate auf verbesserte
Art hergestellt werden können, indem man ein Alkalisalz
von Glycin, gelöst in einer wäßrigen Lösung eines Alkalimetallhydroxids,
mit einer auf geeignete Weise ausgewählten
Carbonylverbindung, die sich in einer organischen Phase
befindet, in Anwesenheit eines geeigneten Katalysators
gemäß dem "Phasenübertragungskatalyse"-Verfahren kondensiert.
Die Phasenübertragungskatalyse ist ein neues Verfahren
in der präparativen organischen Chemie, bei dem Verbindungen,
die sich teilweise in einem wäßrigen und teilweise
in einem organischen Medium befinden, in Anwesenheit
geeigneter Katalysatoren zur Reaktion gebracht werden.
Dieses neue Verfahren hat sich in den letzten paar Jahren
sehr schnell entwickelt. Bis jetzt wurde jedoch noch kein
Beispiel für eine Aldol-Kondensation, wie sie erfindungsgemäß
durchgeführt wird, beschrieben.
Gegenstand der Erfindung ist das im Hauptanspruch angegebene
Verfahren zur Herstellung eines Serinderivats der allgemeinen
Formel
worin
R für Phenyl, Acetylphenyl, Nitrophenyl, Cyanophenyl, Sulfamoylphenyl und Methylsulfonylphenyl oder Pyridinyl, Pyrazinyl, Chinolinyl, Isochinolinyl und Phthalazinyl steht und
R′′ Wasserstoff oder Phenyl darstellt.
R für Phenyl, Acetylphenyl, Nitrophenyl, Cyanophenyl, Sulfamoylphenyl und Methylsulfonylphenyl oder Pyridinyl, Pyrazinyl, Chinolinyl, Isochinolinyl und Phthalazinyl steht und
R′′ Wasserstoff oder Phenyl darstellt.
Vorteilhafte Ausführungsformen des Verfahrens sind in den
Unteransprüchen angegeben.
Das Verfahren eignet sich für die Herstellung von threo-
Phenylserin, threo-p-Nitrophenylserin, threo-p-Acetylphenylserin
und threo-p-Methylsulfonylphenylserin, die beispielsweise
als Ausgangsmaterialien für die Herstellung bekannter
antibiotischer Verbindungen, wie Chloramphenicol, Thiamphenicol
und Cetophenicol, eingesetzt werden. Es besitzt
gegenüber den bekannten Verfahren wesentliche Vorteile,
nämlich
- - erhöhte Ausbeuten, die im Durchschnitt im Bereich von 80 bis 90% und noch höher liegen, während bei den bekannten Verfahren die Ausbeuten im allgemeinen unter 80% liegen. Beispielsweise betragen die Ausbeuten in den DE-PS 8 39 500 und 9 60 722 etwa 50%, in der DE-PS 10 86 242 etwa 75% und in der FR-PS 10 17 396 etwa 78%;
- - es müssen weniger gefährliche Materialien gehandhabt werden, da zum Beispiel die Verwendung alkoholischer Lösungsmittel, die bei den bekannten Reaktionen im allgemeinen verwendet werden, vermieden werden kann; und
- - eine einfachere Aufarbeitung ist möglich, bei der keine zeitaufwendige Verfahren durchgeführt werden müssen.
Erfindungsgemäß wird ein Alkalimetallsalz eines Glycinderivats
der allgemeinen Formel
worin R′′ die oben gegebene Definition besitzt und M für
Natrium, Lithium oder Kalium steht, mit 2 äquimolaren Anteilen
einer Carbonylverbindung der allgemeinen Formel
worin R die oben gegebene Bedeutung besitzt, in einem wäßrigen
organischen Zweiphasensystem, bei dem das organische
Lösungsmittel im wesentlichen mit der wäßrigen Phase unmischbar
sein muß, in Anwesenheit von konzentriertem wäßrigen
Alkali nicht reaktiv sein darf und die Reaktion nicht
inhibieren darf, in Anwesenheit eines konzentrierten Alkalimetallhydroxids
und etwa 0,05 bis 0,1 Mol eines quaternären
Ammoniumsalzes/Mol Glycinsalz der allgemeinen Formel
R₄′′ ′N⁺X-
worin jeder der vier Substituenten R′′ ′, die gleich oder
unterschiedlich sein können, je eine Alkylgruppe mit 1 bis
20 Kohlenstoffatomen bedeutet und X- für ein normales Anion
steht, das sich von der organischen oder anorganischen
Säure ableiten kann, bei der Temperatur zwischen 0 und
25°C umgesetzt, das so erhaltene Zwischenprodukt mit einer
starken Mineralsäure hydrolysiert und die Verbindung der
allgemeinen Formel (I) in Form ihres Säureadditionssalzes
nach an sich bekannten Verfahren gewonnen.
Das Verfahren verläuft gemäß dem folgenden Reaktionsschema:
worin R, R′′, M und R′′ ′ die oben gegebenen Definitionen besitzen.
Das Anion X-, das sich von einer anorganischen oder
organischen Säure ableitet, kann ein Chlorid-, Iodid-, Bromid-,
Hydrogensulfat-, Perchlorat-, Nitrat-, Acetat-, Benzoat-,
p-Toluolsulfonat- oder Naphthalinsulfonat-anion sein.
Geeignete quaternäre Ammoniumsalze, die bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren als Phasenübertragungskatalysator verwendet
werden, sind beispielsweise Methyltributylammoniumchlorid,
Methyltributylammoniumiodid, Tetrabutylammoniumhydrogensulfat,
Methyltrioctylammoniumchlorid [Andogen 464®,
Warenzeichen für ein nicht völlig einheitliches Produkt
mit p. a.-Qualität], Decyltriethylammoniumbromid und Hexyltriethylammoniumbromid.
H⁺Y- steht für eine starke Mineralsäure.
Das molare Verhältnis der Reaktionspartner, d. h. der Carbonylverbindung
der allgemeinen Formel (II) und des Glycinsalzes
der allgemeinen Formel (III) beträgt 2 : 1 in der ersten
Stufe der Reaktion, d. h. bei der Bildung der Schiff′schen
Base. Die überschüssige Carbonylverbindung, die, wie im
obigen Schema erläutert wurde, durch Säurehydrolyse regeneriert
wird, kann leicht gegen Ende der Reaktion wiedergewonnen
und zurückgeführt werden.
Die Menge an Phasenübertragungskatalysator liegt zwischen
etwa 5 und 10 Mol-% unter Berücksichtigung der Tatsache,
daß die Reaktionsgeschwindigkeit der Menge des Katalysators
proportional ist und daß große Mengen an Katalysator unerwünschte
Nebenreaktionen ergeben können, wodurch die Ausbeuten
erniedrigt werden.
Das konzentrierte Alkalimetallhydroxid wird im allgemeinen
in mindestens dem molaren Verhältnis, bezogen auf den Katalysator,
verwendet. Es kann jedoch auch zweckdienlich
sein, das Glycinsalz direkt in situ aus Glycin und dem ausgewählten
Alkalimetallhydroxid herzustellen. In diesem Fall
wird das Alkalimetallhydroxid in mindestens dem molaren
Verhältnis, bezogen auf das Glycinsubstrat + Katalysator,
verwendet.
Entsprechend dem Phasenübertragungskatalyseverfahren wird
einer der Reaktionsteilnehmer, in diesem Fall das Glycinsalz,
in Wasser gelöst und bevorzugt in der minimalen Menge
an Wasser, da es im allgemeinen für das Phasenübertragungsverfahren
optimal ist, daß die Arbeitskonzentrationen
so hoch wie möglich sind. Der Reaktionspartner, in diesem
Fall die Carbonylverbindung, wird in der organischen Phase
gelöst. Das organische Lösungsmittel, das auch als Co-Lösungsmittel
bezeichnet wird und das bei dieser Reaktion
verwendet wird, muß mit besonderer Sorgfalt ausgewählt werden,
wobei die folgenden Tatsachen beachtet werden müssen:
Entsprechend den Flüssigkeit-Flüssigkeit-Phasenübertragungskatalysebedingungen
muß das Co-Lösungsmittel
im wesentlichen mit der wäßrigen Phase unmischbar sein.
Im vorliegenden Fall wurde jedoch in Betracht gezogen, daß
die wäßrige Phase eine sehr salzhaltige Lösung ist, die
das Glycinsalz und das Alkalimetallhydroxid enthält, und
daß daher auch Lösungsmittel, die teilweise mit Wasser
mischbar sind, wie z. B. Tetrahydrofuran oder Dioxan, geeigneterweise
verwendet werden können.
Es darf in Anwesenheit von konzentriertem, wäßrigen
Alkali nicht reaktiv sein. Chloroform, welches als
Lösungsmittel der Wahl bei verschiedenen Phasenübertragungsreaktionen
betrachtet wird, kann in diesem Fall nicht
verwendet werden, da es mit dem Alkalimetallhydroxid in Anwesenheit
eines Phasenübertragungskatalysators reagiert
und das sehr reaktive und unerwünschte Dichlorcarben ergibt.
Schließlich darf das organische
Lösungsmittel die Reaktion nicht inhibieren. Es wurde
in der Tat gefunden, daß einige Lösungsmittel, wie z. B.
Nitrobenzol und einige Alkohole, überraschenderweise Phasenübertragungsreaktionen
inhibieren (vergl. J. Dockx.
Quaternary ammonium compounds in organic synthesis -
Synthesis 1973, 441-456).
Lösungsmittel, die geeigneterweise verwendet werden können,
sind somit Methylenchlorid, Dioxan, Tetrahydrofuran, Toluol,
Benzol, Chlorbenzol, Tetrachlorkohlenstoff und andere organische
Lösungsmittel, die die obigen Erfordernisse erfüllen.
Die Temperatur bei der Reaktion, die im allgemeinen innerhalb
von 4 bis 8 Stunden beendet ist, wird
vorzugsweise zwischen 5 und 10°C gehalten.
Insbesondere wird die erfindungsgemäße Reaktion durchgeführt,
indem man eine konzentrierte wäßrige Lösung des Glycinsalzes
der allgemeinen Formel (III) und eines Alkalimetallhydroxids in
eine gekühlte organische Lösung der Carbonylverbindung
der allgemeinen Formel (II), die den ausgewählten Phasenübertragungskatalysator
enthält, einrührt. Die Zugabe kann 5 Minuten bis
5 Stunden dauern, bevorzugt erfolgt sie jedoch innerhalb
von 3 bis 4 Stunden. Das Rühren bei niedriger Temperatur
wird verlängert, bis die Reaktion beendet ist. Dann wird
eine wäßrige Lösung einer starken Mineralsäure, bevorzugt
Salzsäure zu dem Reaktionsgemisch
zugegeben, das mäßig erhitzt wird. Nach dem Abkühlen auf
Zimmertemperatur werden die zwei Phasen getrennt. Die
wäßrige Phase wird auf ein geringes Volumen konzentriert
und abgekühlt, wobei man das gewünschte Serinderivat der allgemeinen
Formel (I) in Form seines Säureadditionssalzes als kristallinen
Niederschlag erhält. Aus der organischen Phase wird
die überschüssige Carbonylverbindung durch saure Hydrolyse
freigesetzt und wiedergewonnen.
Die folgenden Beispiele erläutern die Erfindung.
60,4 g (0,4 Mol) p-Nitrobenzaldehyd und 4,8 g (0,02 Mol)
Methyltributyl-ammoniumchlorid in 200 ml CH₂Cl₂ werden auf
5 bis 7°C gekühlt. 15 g (0,2 Mol) Glycin und 8,8 g (0,22 Mol)
Natriumhydroxid werden in 30 ml Wasser gelöst und die erhaltene
Lösung wird innerhalb von 4 Stunden in die gerührte
Methylenchlorid-Phase eingetropft. Man rührt weitere 3 Stunden
bei 5 bis 7°C und gibt dann 35 ml konz. Salzsäure
und 200 ml Wasser zu. Die Mischung wird 30 Minuten auf
35°C erhitzt und dann auf 20°C abgekühlt. Die beiden Phasen
werden getrennt, und die wäßrige Phase wird konzentriert,
indem man ein Volumen von 200 g Wasser abdestilliert. Der
Rückstand wird 2 Stunden auf 5°C gekühlt, der sich bildende,
kristalline Niederschlag wird abfiltriert und im Vakuum getrocknet;
Ausbeute 42,2 g threo-(p-Nitrophenyl)-serin-
hydrochlorid. Unter Beachtung, daß die CH₂Cl₂-Phase 34 g
p-Nitrobenzaldehyd (bestimmt durch GLC-Analyse) enthält,
der zurückgeführt wird, beträgt die Ausbeute an threo-
(p-Nitrophenyl)-serin-hydrochlorid 92%, berechnet auf p-
Nitrobenzaldehyd. Weiterhin werden 1,6 g threo-(p-Nitrophenyl)-
serin-hydrochlorid und 1,5 g der erithro-Form aus
der Mutterlauge, die man bei der Filtration erhält, gewonnen.
Beispiel 1 wird mehrere Male mit anderen Phasenübertragungskatalysatoren
wiederholt und threo-(p-Nitrophenyl)-serin-
hydrochlorid in den folgenden Ausbeuten erhalten:
Beispiel 2:
mit Tetrabutylammoniumhydrogensulfat - Ausbeute 87%, berechnet auf p-Nitrobenzaldehyd.
mit Tetrabutylammoniumhydrogensulfat - Ausbeute 87%, berechnet auf p-Nitrobenzaldehyd.
Beispiel 3:
mit Methyltributylammoniumiodid - Ausbeute 79%, berechnet auf p-Nitrobenzaldehyd.
mit Methyltributylammoniumiodid - Ausbeute 79%, berechnet auf p-Nitrobenzaldehyd.
Beispiel 4:
mit Methyltrioctylammoniumchlorid - Ausbeute 73%, berechnet auf p-Nitrobenzaldehyd.
mit Methyltrioctylammoniumchlorid - Ausbeute 73%, berechnet auf p-Nitrobenzaldehyd.
Claims (9)
1. Verfahren zur Herstellung eines Serinderivats der allgemeinen
Formel
worin
R für Phenyl, Acetylphenyl, Nitrophenyl, Cyanophenyl, Sulfamoylphenyl und Methylsulfonylphenyl oder Pyridinyl, Pyrazinyl, Chinolinyl, Isochinolinyl und Phthalazinyl steht und
R′′ Wasserstoff oder Phenyl darstellt,
dadurch gekennzeichnet, daß man ein Alkalimetallsalz eines Glycinderivats der allgemeinen Formel worin R′′ die oben gegebene Definition besitzt und M für Natrium, Lithium oder Kalium steht, mit 2 äquimolaren Anteilen einer Carbonylverbindung der allgemeinen Formel worin R die oben gegebene Bedeutung besitzt, in einem wäßrigen organischen Zweiphasensystem, bei dem das organische Lösungsmittel im wesentlichen mit der wäßrigen Phase unmischbar sein muß, in Anwesenheit von konzentriertem wäßrigen Alkali nicht reaktiv sein darf und die Reaktion nicht inhibieren darf, in Anwesenheit eines konzentrierten Alkalimetallhydroxids und etwa 0,05 bis 0,1 Mol eines quaternären Ammoniumsalzes/Mol Glycinsalz der allgemeinen FormelR₄′′ ′N⁺X-worin jeder der vier Substituenten R′′ ′, die gleich oder unterschiedlich sein können, je eine Alkylgruppe mit 1 bis 20 Kohlenstoffatomen bedeutet und X- für ein normales Anion steht, das sich von der organischen oder anorganischen Säure ableiten kann, bei einer Temperatur zwischen 0 und 25°C umgesetzt, das so erhaltene Zwischenprodukt mit einer starken Mineralsäure hydrolysiert und die Verbindung der allgemeinen Formel (I) in Form ihres Säureadditionssalzes nach an sich bekannten Verfahren gewinnt.
R für Phenyl, Acetylphenyl, Nitrophenyl, Cyanophenyl, Sulfamoylphenyl und Methylsulfonylphenyl oder Pyridinyl, Pyrazinyl, Chinolinyl, Isochinolinyl und Phthalazinyl steht und
R′′ Wasserstoff oder Phenyl darstellt,
dadurch gekennzeichnet, daß man ein Alkalimetallsalz eines Glycinderivats der allgemeinen Formel worin R′′ die oben gegebene Definition besitzt und M für Natrium, Lithium oder Kalium steht, mit 2 äquimolaren Anteilen einer Carbonylverbindung der allgemeinen Formel worin R die oben gegebene Bedeutung besitzt, in einem wäßrigen organischen Zweiphasensystem, bei dem das organische Lösungsmittel im wesentlichen mit der wäßrigen Phase unmischbar sein muß, in Anwesenheit von konzentriertem wäßrigen Alkali nicht reaktiv sein darf und die Reaktion nicht inhibieren darf, in Anwesenheit eines konzentrierten Alkalimetallhydroxids und etwa 0,05 bis 0,1 Mol eines quaternären Ammoniumsalzes/Mol Glycinsalz der allgemeinen FormelR₄′′ ′N⁺X-worin jeder der vier Substituenten R′′ ′, die gleich oder unterschiedlich sein können, je eine Alkylgruppe mit 1 bis 20 Kohlenstoffatomen bedeutet und X- für ein normales Anion steht, das sich von der organischen oder anorganischen Säure ableiten kann, bei einer Temperatur zwischen 0 und 25°C umgesetzt, das so erhaltene Zwischenprodukt mit einer starken Mineralsäure hydrolysiert und die Verbindung der allgemeinen Formel (I) in Form ihres Säureadditionssalzes nach an sich bekannten Verfahren gewinnt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Alkalimetallhydroxid in mindestens
dem molaren Verhältnis, bezogen auf den Katalysator,
verwendet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Glycinalkalimetallsalz in situ
durch Umsetzung von Glycin mit einer Menge
an Alkalimetallhydroxid hergestellt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das quaternäre Ammoniumsalz ausgewählt
wird unter Methyltributylammoniumchlorid, Methyltributylammoniumiodid,
Tetrabutylammoniumhydrogensulfat und
Methyltrioctylammoniumchlorid.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das organische Lösungsmittel ausgewählt
wird unter Methylenchlorid, Dioxan, Tetrahydrofuran,
Toluol, Benzol, Chlorbenzol und Tetrachlorkohlenstoff.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß man als organisches Lösungsmittel
Methylenchlorid einsetzt.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß nach Beendigung der Reaktion überschüssige
Carbonylverbindung wiedergewonnen wird.
8. Verfahren nach Anspruch 1 zur Herstellung einer Verbindung
der allgemeinen Formel (I), worin R für Phenyl,
p-Acetylphenyl, p-Nitrophenyl oder p-Methylsulfonylphenyl
steht und R′′ Wasserstoff bedeutet.
9. Verfahren nach Anspruch 8 zur Herstellung einer Verbindung
der allgemeinen Formel (I), worin R für p-Nitrophenyl
steht und R′′ Wasserstoff bedeutet und die Konfiguration
im wesentlichen threo ist.
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