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Beschreibung
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Die Erfindung betrifft einen Befestigungssatz, bestehend aus einem
elastischen Dübel mit Hals- und Spreizteil und einem hierzu passenden, zum Befestigen
durch Einschlagen geeigneten Befestigungselement.
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Es ist bereits eine Vielzahl von Spreizilibeln, insbesondere zum Eintreiben
von einzuschlagenden Spreizelementen bekannt.
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Solche Spreizd;.;bel, welche vorzugsweise aus Kunststoff bestehen,
leisen einen Spreizteil auf, der üblicherweise durch einen in Längsrichtung verlaufenden
Schlitz in zwei Halbschalen unterteilt ist. Dabei verjüngt sich der Innenquerschnitt
des Spreizteils zum Einführende des Dübels hin, derart, daß die Innenflächen des
Spreizteiles auf den Mantelflachen eines sich zum Einführende hin verjüngenden Konusses
mit schwachem Steigungswinkel liegen. An den Außenflächen des Spreizteiles können
dabei quer zur Längsrichtung verlaufende Rippen vorgesehen sein, durch die eine
bessere Verankerung und Vorspannung im Bohrloch erreicht wird.
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Bei solchen Dübeln besteht ein Nachteil darin, daß beim Einschlagen
eines Spreizelementes in Form einer Schlagschraube, eines Nagels oder eines anderen
keilförmigen Elementes diesem durch die sich verengenden Innenflächen des Spreizteiles
ein starker Reibungswiderstand entgegengesetzt wird, welcher mit zunehmender Eindringtiefe
größer werdend einen Wert erreichen kann, der dazu führt, daß der Spreizteil des
Dübels abreißt, oder daß es bei entsprechend kurzen Bohrlöchern zu Stauchungen oder
Knickungen des vorderen Endes des Spreizteiles kommt.
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Es wurde daher sehon der Vorschlag gemacht, diesem Nachteil dadurch
zu begegen, daß inden geringsten Innenquerschnitt der Spreizhülse ergebenden Bereich
der nach innen weisenden Querrippen der Außenquerschnitt der Spreizhülse zumindest
gleich groß ist wie in den in Dübellängsrichtung angrenzenden Bereichenund daß die
Spreizhülse im Bereich der nach innen weisenden Querrippen über den Außenumfang
der angrenzenden Bereiche herausragende, ebenfalls quer zur Dübellängsrichtung verlaufende
Außenrippen aufweist (De-OS 2753547).
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Auch mit diesem bekannten Schlag-Spreizdübel gelingt es nicht, die
beschriebenen Nachteile in vollem Umfange zu beseitigen, und weiter haftet diesem
der Nachteil an, daß nach dem Einschlagen des Spreizelementes eine Haltekontrolle
nicht durchführbar ist, ohne den Halt zu gefährden. Darüber hinaus bereitet
die
Demontage größte Schwierigkeiten. Eine zerstörungsfreie Lösung ist praktisch kaum
möglich.
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Es ist eine Vielzahl von Spreizdübeln bekannt und im Handel, bei denen
mit Gewinde versehene Spreizelemente eingeschraubt werden.
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Vielfach wird bei solchen bekannten Dübeln als Nachteil empfunden,
daß die erforderliche Haltefestigkeit nur erreicht wird, wenn ein auf die Abmessungen
des Dübels exakt abgestimmter Schraubentyp als Spreizelement verwendet wird.
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Aber selbst bei Erfüllung dieser Bedingung verbleibt der Nachteil
einer zeitraubenden und anstrengenden Montage, wobei nicht selten eine Haltekraft
erzielt wird, die wesentlich größer als notwendig ist.
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Andererseits kann es aber bei Verwendung einer nicht optimal geeigneten
Schraube und einer außerhalb der Toleranz liegenden Abmessung des Bohrloches dazu
kommen, daß die benötigte Haltekraft erheblich unterschritten wird, insbesondere
dann, wenn die Führungsbohrung am Hals des Dübels im Verhältnis zum Schraubendurchmesser
zu groß und/oder zu kurz ist.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen aus einem
elastischen
Dübel mit Hals- und Spreizteil sowie einem hierzu passenden, zum Befestigen durch
Einschlagen eines geeigneten Befestigungselements bestehenden Befestigungssatz durch
entsprechende Gestaltung und Abstimmung der Abmessungen derart zu optimieren, um
als Ergebnis mit einem Minimum an Montageaufwand ein Maximum an Haltekraft zu erzielen.
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Ein weiterer wichtiger Teil der Aufgabe besteht darin, die erzielte
Haltekraft durch eine auf einfache Weise durchführbare Haltekontrolle, das heißt
ohne größeren Aufwand feststellen zu können, sowie eine Möglichkeit zu schaffen,
den Befestigungssatz ebenfalls unter Vermeidung von Schwierigkeiten demontieren
zu können.
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Und schließlich wird mit der Erfindung angestrebt, einen Befestigungssatz
zur Verfügung zu stellen , der die genannten Bedingungen mit wirtschaftlichen Mitteln
und auf einfache Weise erfüllt, um dadurch ein arbeits- und kostensparendes Massen-Befestigungselement
zur Verfügung zu stellen.
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Die Lösung der gestellten Aufgabe gelingt durch einen Befestigungssatz
mit folgendeN Merkmalen:
a) das Befestigungselement weist einen
Fuhrungsschaft auf, an dessen einem Ende ein Kopf und an dessen anderem Ende eine
Gewindezone mit einem Einschlaggewinde mit in Schlagrichtung zurückfliehenden Gewindeflanken
angeordnet ist, welches in einer konischen Spitze endet.
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b) der Hals des Dübels ist außen mit einem flanschartigen Kragen
verstärkt, und weist eine den Führungsschaft aufnehmende zentrale Führungsbohrung
auf, welche im Bereich des Kragens zur Aufnahme des Kopfes mit diesem angepaßten
Aufnahmeflächen versehen ist und am anderen Ende mit einem konischen Auslauf in
den Bereich des Spreizteiles übergeht.
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Mit der Erfindung steht in vorteilhafter Weise ein Befestigungssatz
zur Verfügung, bei dem durch Abstimmung der Gestaltungsverhältnisse von Dübel und
Befestigungselement eine überraschende funktionelle Optimierung gelingt, durch welche
mit einem Minimum an Montagearbeit ein Optimum an Haltekraft erbracht wird.
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Insbesondere dort, wo Massenbefestigungselemente ohne das unbedingte
Erfordernis bctuaufsichtlicher Zulassungen oder Einzelgenehmigung zum Einsatz gelangen,
beispielsweise bei der Befestigung von Kabelschellen, Stegleitungen, Fassadenverkleidungsplatten,
Wärmedämmplatten
usw. bringt der Einsatz des Befestigungssatzes nach der Erfindung erhebliche wirtschaftliche
Vorteile durch Arbeits- und Kostenersparnis mit sich.
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Eine Ausgestaltung sieht vor, daß der Durchmesser des Führungsschaftes
mindestens gleich dem Außendurchmesser des Schlaggewindes ist.
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Hierdurch ergibt sich eine präzise Führung vom Befestigungselement
im Dübel, was in vorteilhafter Weise verhindert, daß beim Einschlagen das Befestigungselement
aus der Dübelachse herausläuft. Dadurch wird die Qualität des Haltes in einfacher
Weise gesichert.
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Weiter ist in Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß der Kopf
als Linsenkopf ausgebildet und das Schlaggewinde mit sägezahnartig profilierten
Gewindeflanken ausgestattet ist.
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Der Vorteil der Linsenkopf-Form besteht darin, daß bei nicht exakt
axial angesetzten Hammerschlägen einer Verbiegung des Befestigungselementes entgegengewirkt
wird, und insbesondere dann, wenn mit den sägezahnartig profilierten, zurückfliehenden
Gewindeflanken ohnehin ein sehr sicheres und problemloses Eindringen des Befestigungselementes
in den Spreizteil des
Dübel bei exakter Führung des Befestigungselementes
gewährleistet ist.
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Dabei ist weiter vorgesehen, daß der Führungsschaft des Befestigungselementes
und die Führungsbohrung des Dübels eine definierte Passung wie Schiebesitz, Gleitsitz,
Pass-Sitz, Festsitz nach DIN etc. miteinander bilden.
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Durch die Zuordnung definierter Passungen durch qualifizierte Toleranzen
der ineinander geführten Durchmesser von Schaft und Bohrung wird ein überraschend
hohes Maß an Sicherheit und Festigkeit der zu einem Befestigungssatz miteinander
integrierten Einheit von Dübel und Befestigungselement erreicht, was durch eine
Vielzahl von Versuchen bewiesen werden konnte.
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Der Vorteil einer solchen Passung kommt insbesondere dann optimal
zur Geltung, wenn, wie dies in weiterer Ausgestaltung vorgesehen ist, die Passung
ein Pass-Sitz oder Festsitz ist.
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Weiter ist vorgesehen, daß das Spreizteil des Dübels durch ebene Innenflächen
in Wellenform gebildet wird.
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Eine derartige Ausbildung in Wellenform vereinigt den Vorteil einer
verhältnismäßig unkomplizierten Gestaltung der Herstellungsform beim Spritzverfahren
und damit relativ günstige Herstellungskosten
mit optimaler Spreiz-
und Klemmwirkung des Dübels, insbesondere auch bei ungenau gebohrten Setzlöchern.
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Ahnlich vorteilhafte Ergebnisse werden aber auch erzielt, wenn entsprechend
einer anderen Ausgestaltung das Spreizteil des Dübels durch ebene Innenflächen in
Zick-Zack-Form gebildet wird.
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In weiterer Ausgestaltung ist vorgesehen, daß das Befestigungselement
als Einschlagschraube ausgebildet ist, welche einen Linsenkopf mit Kreuzschlitz,
einen zylindrischen Führung schaft sowie eine Gewindezone mit Schlaggewinde aufweist,
welches in einer konischen Spitze ausläuft.
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Mit dieser Ausgestaltung ergibt sich insbesondere bei einer Einschlagschraube
durch die Form des Linsenkopfes mit Kreuzschlitz der Vorteil, daß einerseits, wie
bereits dargelegt, nicht exakt zentrische Hammerschläge weitgehend ohne Verbiegung
ertragen werden, wobei auch der zum Eingriff eines Schraubenziehers vorgesehene
Kreuzschlitz im Linsenkopf relativ unempfindlich gegen Verstauchen durch Hammerschläge
ist.
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Dabei ermöglicht der Kreuzschlitz nach Eintreiben durch Eingriff mittels
Schraubenzieher und eine geringe, beispielsweise halbe oder ganze Umdrehung der
Schraube in Anzugrichtung sowohl
gegebenenfalls ein Nachsetzen
auf Spannung, als auch eine durch Drehmomentenkontrolle ermittelbare unkomplizierte
Uberprüfung der Haltefestigkeit, und gegebenenfalls eine problemlose Demontage.
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In Ausgestaltung ist weiter vorgesehen, daß die Spitze einen Winkel
CC gegenüber der Achse des Befestigungselementes zwischen 10 ° und 30 0, vorzugsweise
zwischen 12 ° und 15 ° aufweist.
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Durch diese schlanke konische Form der Spitze wird mit Vorteil vermieden,
daß die Einschlagschraube beim Eintreiben in den Spreizteil Material von den Innenflächen
des Spreizteiles abschabt, beziehungsweise vor sich herschiebt. Auf diese Weise
ist die Gefahr, daß durch zunehmenden Eintragswiderstand der Spreizteil des Spreizdübels
abreißt, mit Sicherheit vermieden.
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Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, daß die zurückfliehenden Flanken
des Schlaggewindes einen Winkel P gegenüber der Achse des Befestigungselementes
bilden, der gleich oder grösser Winkel Ch ist.
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Diese Maßnahme trägt ebenfalls dazu bei, daß bei einem Minimum an
Eintreib-Widerstand ein Maximum an Haltekraft in der Endlage erreicht wird, insbesondere
wegen der dadurch erzielten
exakten Führung des Befestigungselementes
in Richtung der Dübelachse.
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Weitere Vorteile für ein problemloses Eintreiben der Schlagschraube,
sowie zur Erzielung möglichst großer Haltekräfte auch im Falle ungenauer Einhaltung
der Bohrloch-Abmessungen ergeben sich dadurch, daß nach einer weiteren Ausgestaltung
die Steigung des Schlaggewindes annähernd der halben Abmessung des Gewinde-Außendurchmessers
entspricht.
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Hierdurch, sowie durch die weitere Maßnahme, wonach der Kerndurchmesser
des Schlaggewindes annähernd der halben Abmessung des Gewinde-Außendurchmessers
entspricht, ergeben sich überraschend gute Werte für das Verhältnis von Eintreibwiderstand
und Haltekraft auch bei ungünstigen Verhältnissen wie beispielsweise fehlerhaftenAbmessungen
des Bohrloches, insbesondere wegen der kräftigen Ausbildung der Gewindeflanken.
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Ein Befestigungssatz nach der Erfindung ist weiter dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsbohrung im Bereich des Spreizteiles mit einer Verjüngung in eine
sich durch den Spreizteil fortsetzende kleinere Bohrung übergeht, deren Durchmesser
vorzugsweise gleich oder kleiner als der Kerndurchmesser des Schlaggewindes ist,
und welche im Bereich der Dübelspitze mit einer weiteren Durchmesserverjüngung ausläuft.
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Durch diese stufenweise Staffelung der sich verjüngenden Bohrungsdurchmesser
wird in vorteilhafter Weise ein stufenweiser, sich den Verhältnissen des Bohrloches
und des Grundmaterials in besonderer Weise anpassender Spreizvorgang bewirkt, der
auch noch unter weitgehend ungünstigen Umständen annehmbare Haltekräfte ermöglicht.
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In weiterer Ausgestaltung ist vorgesehen, daß das Befestigungselement
ein Nagel mit Linsenkopf, zylindrischem Führungsschaft, mehrgängigem, vorzugsweise
viergängigem Steilgewinde und konischer Spitze ist.
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In Fällen, bei welchen, wie bereits weiter oben erwähnt, ein Massen-Befestigungselement
ohne das besondere Erfordernis von Zulassungen durch Bauaufsicht zur Anwendung gelangt,
ergibt diese Ausgestaltung des Befestigungssatzes ein absolutes Minimum an Montagearbeit-
und Kosten bei ausreichenden Haltekräften.
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Dabei ist sowohl im Falle der Verwendung einer Einschlagschraube als
auch eines Nagels mit Vorteil zur Erhöhung der Haltekraft vorgesehen, daß der Führungsschaft
ein Durchmesser Längenverhältnis zwischen 1 : 2 und 1 : 15, vorzugsweise zwischen
1 : 3 und 1 : 10 aufweist.
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Eine zweckmäßige Ausgestaltung sieht dabei vor, daß der Führungsschaft
und die Führungsbohrung annähernd die gleiche Länge aufweisen.
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Weitere Vorteile in gleicher Richtung ergeben sich auch dadurch, daß
die Gewindezone ein Durchmesser/Längenverhältnis zwischen 1 : 5 und 1 : 15, vorzugsweise
zwischen 1 : 6 und 1 : 10 aufweist.
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Weiter sieht eine zweckmäßige Ausgestaltung vor, daß der Dübelhals
eine runde Querschnittsform und der Spreizteil eine im wesentlichen quadratische
Querschnittsform aufweisen.
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Die quadratische Querschnittsform des Spreizteiles ergibt einen besonders
elastischen, innerhalb weiter Toleranzen eines Bohrloches einsatzfähigen und anpassungsfähigen
Dübel, dessen erhebliche Verformungsmöglichkeit beim Spreizvorgang insbesondere
beim Einsatz in Baukörpern aus Leichtbeton wie Schaumbeton, Gasbeton, Bimsbeton,
Stegdielen, Gipswänden und dergleichen mit Vorteil Verwendung findet.
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Und schließlich ist vorgesehen, daß der Außendurchmesser des Schlaggewindes
mit der Führungsbohrung einen Fest sitz bildet und daß Dübel und Befestigungselement,
mit mindestens einem Teil des Schlaggewindes in der Führungsbohrung des Dübels mit
Festsitz
zusammengefügt, eine vormontierte Befestigungseinheit bilden.
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Eine solche vormontierte Befestigungseinheit erleichtert dem Handwerker
Arbeit und damit in vorteilhafter Weise Kosten.
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Außerdem ist in unkomplizierter Weise Garantie geboten, daß Dübel
und Befestigungselement exakt aufeinander abgestimmt sind, wobei Verwechslungen
unmöglich gemacht sind.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen in
der Zeichnung dargestellt und näher erläutert.
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Es zeigen Fig. 1 einen Dübel nach der Erfindung, im Längsschnitt,
Fig.2 eine zum Dübel gem. Fig. 1 passende Einschlagschraube, in Ansicht, Fig. 3
eine vormontierte Einheit aus Dübel und Befestigungselement, teils in Ansicht, teils
im Schnitt, Fig. 4 einen Dübel mit zick-zack-förmigem Schlitz in der Spreizzone,
Fig.
5a Bohrloch und eingesetzten Dübel mit quadratischer Querschnittsform des Spreizteiles
im Schnitt, Fig. 5b das Spreizteil nach Fig. 5a in gespreiztem Zustand, ebenfalls
im Schnitt.
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Der Dübel 1 in Fig. 1, dargestellt im Längsschnitt, weist einen zylindrischen
Hals 2 mit Führungsbohrung 3 auf, sowie in Fortsetzung zur Spitze 4 hin einen Spreizteil
5. An dem der Spitze 4 entgegengesetzten Ende weist der Dübel 1 einen flanschenartigen
Kragen 6 auf, der zur Aufnahme des Kopfes eines Befestigungselementes mit einer
diesem angepaßten Einsenkung 7 ausgestattet ist. Die Führungsbohrung 3 geht im Bereich
des Spreizteiles 5 mit einer konischen Verjüngung 8 in eine sich durch den Spreizteil
5 fortsetzende kleinere Bohrung 9 über, welche ihrerseits im Bereich der Spitze
4 mit einer weiteren Durchmesserverjüngung 10 ausläuft.
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Fig. 2 zeigt ein zum Dübel 1 Fig. 1 zugehöriges Befestigungselement
11. Dieses weist einen Führungsschaft 12 auf, an dessen einem Ende ein Linsenkopf
13 und an dessen anderem Ende eine Gewindezone 14 mit einem Einschlaggewinde 15
vorgesehen ist. Das Einschlaggewinde 15 ist mit in Schlagrichtung entsprechend dem
Pfeil 16 zurückfliehenden sägezahnartig profilierten Gewindeflanken 17 ausgestattet.
Die Gewindezone Ilt
endet n einer konischen Spitze 18. Zwischen
dem Dübel 1 und dem Befestigungselement 11 wird dadurch ein optimaler Halt erreicht,
daß der Schaft 12 mit der Führungsbohrung 3 eine definierte Passung bildet. Es kann
sich dabei um einen Schiebesitz nach DIN, um einen Gleitsitz, um einen Pass-Sitz,
einen Festsitz oder entsprechende andere Passungen handeln.
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Die Spitze 18 bildet gegenüber der Achse des Befestigungselementes
11 einen Winkel OC , dessen Betrag zwischen 10 und 30 ° liegen kann und im vorliegenden
Beispiel einen Betrag von 12 ° aufweist. Die zurückfliehenden Flanken 17 des Schlaggewindes
14 bilden gegenüber der Achse des Befestigungselementes 11 einen Winkel P , der
gleich oder etwas größer als Winkel cc sein kann und im vorliegenden Fall 20 ° beträgt.
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Von den weiteren Abmessungen des Gewindes ist der Gewinde durchmesser
mit "A", der Gewindekerndurchmesser mit K und die Gewindesteigung mit "S" bezeichnet.
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Das Befestigungselement 11 weist im gezeigten Beispiel eine Steigung
"S" des Schlaggewindes 15 auf, welche annähernd der halben Abmessung des Gewinde-Außendurchmessers
"A" entspricht.
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Der Kerndurchmesser K hat eine Abmessung, welche annähernd dem halben
Außendurchmesser "A" entspricht.
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Eine weitere Abstimmung von Dimensionen der zueinander passenden Einheit
aus Dübel 1 und Befestigungselement 11 als Befestigungssatz
ergibt
sich dadurch, daß die das Spreizteil 5 durchsetzende Bohrung 9 gleich oder kleiner
als der Kerndurchmesser K ist. Der Durchmesser "D" des Schaftes 12 ist vorzugsweise
gleich oder zumindest geringfügig größer als der Durchmesser "A" des Schlaggewindes.
Der Führungschaft weist ein Durchmesser/Längenverhältnis zwischen 1 : 2 und 1 :
15, vorzugsweise zwischen 1 zu 3 und 1 : 10 und im gezeigten Beispiel Fig. 2 von
1 : 4 auf. Entsprechend der Zuordnung von Dübel und Befestigungselement zu einem
integrierten Befestigungssatz ist darüber hinaus vorgesehen, daß der Führungsschaft
12 und die Führungsbohrung 3 annähernd gleiche Längen "L 2 undUL 2" aufweisen, während
die Länge der Gewindezone 14 annähernd der Länge des Spreizteiles 5 entspricht.
Dabei ist das Durchmesser/Längenverhältnis, welches innerhalb der Grenzen zwischen
1 : 5 und 1 : 15, vorzugsweise zwischen 1 : 6 und 1 : 10 liegen kann, im vorliegenden
Ausführungsbeispiel 1 : 6.
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Eine vormontierte Einheit eines Befestigungssatzes 20 zeigt Fig. 3.
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Diese besteht aus dem Dübel 21 und dem Gewindenagel 22. Dabei ist
ein Teil des Gewindes 23 mit Festsitz in die gestrichelt dargestellte Führungsbohrung
24 des Dübels 21 eingefügt.
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Im gezeigten Beispiel ist das Befestigungselement 22 ein mit
viergängigem
Steilgewinde 22' zum Einschlagen ausgestatteter Nagel mit einem Führungsschaft 25
und einem Linsenkopf 26.
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Der Dübel 21 des Befestigungssatzes 20 dient im vorliegenden Falle
der Befestigung einer Platte 27 im Mauerwerk 28.
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In diesem befindet sich die Bohrung 29, welche den vormontierten Befestigungssatz
20 zunächst mit ungespreiztem Dübel 21 aufnimmt.
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Im vorliegenden Beispiel ist der Spreizteil 30 des Dübels 21 aus ebenen
Flächen in Wellenform 31 gebildet und außen mit Haltenocken 32 versehen. Die Schlagrichtung
ist mit dem Pfeil 33 angedeutet und durch einen Hammerkopf 34 symbolisiert.
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Die Befestigung der Platte 27 im Mauerwerk 28 geschieht mittels ein
oder zwei Hammerschlägen durch Einschlagen des Gewindenagels 22 in den Dübel 21
der vormontierten Einheit 20 des Befestigungssatzes.
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Eine andere Form des erfindungsgemäßen Dübels zeigt Fig. 4.
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Dabei ist der Halsteil 40 des Dübels 39 ähnlichen denjenigen nach
Fig. 1 und 3 ausgebildet. Der Spreizteil 41 unterscheidet sich insofern von den
Spreizteilen 5 und 30, weil dessen die beiden ungen 42, 42' voneinander trennender
Schlitz 43 in Zick-Zack-Form verläuft.
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Im Bereich einer jeweils dadurch gebildeten Materialanhäufung einer
Zunge 42, 42' sind Entlastungskerben 45 bis 51 quer zur Längsrichtung des Dübels
39 vorgesehen. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß sich durch sie einander
widersprechende Eigenschaften optimieren lassen, wie maximale Haltekraft bei minimalem
Arbeitsaufwand und elastische Anpassung von Dübel 39 und Befestigungselement 11,
19 an ungünstige Montageverhältnisse wie Toleranzabweichungen des Bohrloches.
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Im Verhältnis zu diesen optimalen Eigenschaften sind die vergleichsweise
niedrigen Herstellungskosten des Dübels infolge Zpritzformgerechter Konstruktion
ein weiterer Vorteil.
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Eine andere Ausgestaltung des Dübels 56 zeigt Fig. 5a mit dem Bohrloch
55 im Schnitt. Der darin eingesetzte Dübel 56 weist die Zungen 42, 42' auf, welche
zusammen ein Spreizteil von annähernd quadratischem Querschnitt bilden. Im Zentrum
ist die Führungsbohrung 9 erkennbar, welche eine sichere Führung des die Spreizung
bewirkenden Befestigungselementes übernimmt.
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In der Darstellung gemäß Fig. 5a ist deutlich erkennbar, daß der Spreizteil
mit quadratischem Querschnitt in der runden Aufnahmebohrung 55 einen erheblichen
Verformungsspielraum besitzt, wobei jedoch, ausgehend von den der Bohrung 55 anliegenden
vier Ecken 57 bis 60 des Dübels 56 ein außerordentlich hoher Anpreßdruck mit entsprechender
Wandlaibung erzielt wird,
sobald der Dübel 56 durch ein eingeschlagenes
Befestigungselement 22, wie in Fig. 5b rein schematisch gezeigt, zur äußersten Spreizung
verformt wird.
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Die in den Figuren 1 bis 5b gezeigten Ausführungsbeispiele stellen
lediglich eine qualifizierte Auswahl möglicher Ausführungsformen dar. Weitere Ausgestaltungen,
welche dem handwerklichen Können des Fachmannes entsprechen, fallen ebenso wie die
gezeigten Beispiele unter die Erfindung, sofern sie einem der geltenden Patentansprüche
genügen.
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L e e r s e i t e