DE3018667C2 - Fasermembran für umgekehrte Osmose - Google Patents
Fasermembran für umgekehrte OsmoseInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Membran zur Durchführung umgekehrter Osmose
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1, und insbesondere eine Membran,
die beim Verfahren der Entsalzung
von Brackwasser Verwendung finden kann. Weiterhin betrifft
die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen Membran
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 2.
Umgekehrte Osmose ist ein bekanntes Verfahren zur Entfernung
verschiedener gelöster Salze aus Wasser. Bei diesem Verfahren
wird ein Druck, der den osmotischen Druck der Ausgangslösung
übersteigt, auf die salzhaltige, wäßrige Ausgangslösung ausgeübt,
die von dem gereinigten Wasser durch eine semipermeable
Membran getrennt ist. Als Ergebnis diffundiert praktisch salzfreies
Wasser durch die Membran, während die Salzmoleküle durch
die Membran zurückgehalten werden und in der salzhaltigen Ausgangslösung
verbleiben.
Obwohl umgekehrte Osmose als Verfahren zum Entsalzen von Wasser
bekannt ist, haben bestimmte Nachteile, die bei der praktischen
Durchführung des Verfahrens unter Verwendung von bisher bekannten
Einrichtungen und Materialien auftreten, zu einer lediglich begrenzten
Akzeptanz dieses Verfahrens geführt. Wenn bei der praktischen
Durchführung der umgekehrten Osmose eine blattförmige
Membran verwendet wird, um die Salzlösung von dem gereinigten
Wasser zu trennen, begrenzt die Gestalt der blattförmigen Membran
in der Praxis in starkem Maße die Größe der Membranoberfläche,
die zur Durchführung des Verfahrens zur Verfügung steht.
Es ist ferner bekannt, eine Membran aus einem Bündel hohler Fasern herzustellen,
wodurch eine wesentliche
Vergrößerung der Membranoberfläche erreicht wird. Indessen bringt
die Verwendung hohler Fasern bei dem umgekehrten Osmoseverfahren
zur Entsalzung von Wasser aus vielerlei Gründen nicht
immer die gewünschten Erfolge.
Aus "Journal of Applied Polymer Science", Bd. 23 (1979),
Seiten 1509 bis 1525, ist es bekannt, zur Durchführung eines
Umkehr-Osmoseverfahrens eine gattungsgemäße Hohlfaser auf
Polysulfonbasis einzusetzen, wobei auf der Außenseite der
Hohlfaser eine salzabweisende Grenzflächenmembran aufgetragen
ist. Die Salzlösung wird dort von außen an die Hohlfasern
herangeführt, während das gereinigte Wasser aus den
Längsporen abgezogen wird.
Die Zufuhr der Salzlösung von der Außenseite der Hohlfasern
her erfolgt deswegen, weil eine hohle Faser, die unterschiedlichen
Flüssigkeitsdrücken auf gegenüberliegenden Seiten
der Faserwand ausgesetzt ist, besser in der Lage ist,
Druckunterschieden ohne Reißen zu widerstehen, wenn der erhöhte
Druck auf die Außenseite der Fasern ausgeübt wird,
als wenn der erhöhte Druck auf der Innenseite
der Fasern vorliegt. Bei einer Zuleitung von der Außenseite her
treten jedoch durch Konzentrationspolarisation und Verschmutzung
ernste Probleme auf.
Das normale Brackwasser
enthält nämlich zusätzlich zum gelösten Salz suspendierte Festteilchen.
Bei Systemen, bei denen die Zuführung von außen
erfolgt und eine verhältnismäßig geringe Strömungsgeschwindigkeit
der Stammlösung vorliegt, bilden sich stagnierende Flächen oder tote
Zonen innerhalb des Faserbündels, in denen
sich derartiges Material auf der Membranoberfläche ansammelt und deren
Wirksamkeit vermindert. Dabei zeigt die Salzkonzentration zusätzlich
das Bestreben, sich in diesen stagnierenden Gebieten zu erhöhen,
was eine Polarisation und weitere
Herabsetzung der Wirksamkeit mit sich bringt.
Es ist bereits der Vorschlag gemacht worden, Rohre in einem Membransystem
zu verwenden, wobei die Ausgangslösung durch die Hohlräume
oder die Bohrungen der Rohre hindurchgepumpt wird. So ist es
beispielsweise bekannt, mikroporöse
Polyvinylchloridrohre als Träger für eine Membran zur umgekehrten
Osmose zu verwenden. Die Rohre werden durch Extrudieren einer
Mischung von Polyvinylchlorid und auf Mikrongröße zerkleinertem
Natriumchlorid hergestellt. Nach dem Abkühlen wird das Natriumchlorid
von der Trägersubstanz ausgelaugt, um darin Poren zu
bilden. Derartige Rohre zeigen eine erhöhte Druckfestigkeit und
sind gute Träger für Celluloseacetatmembranen, die nach dem Verfahren
von Loeb-Sourirajan hergestellt sind. Eine so hergestellte
Celluloseacetatmembran weist jedoch nur eine geringe Strömungsgeschwindigkeit
auf, wobei auch die Abweisung des Salzes
zu wünschen übrigläßt. Außerdem sind solche Röhrchen teuer.
Weiterhin ist aus der US-PS 4,051,300 eine synthetische
Hohlfaser zum Einsatz bei einem Umkehr-Osmoseverfahren bekannt,
die auf ihrer Innenseite eine Grenzflächenmembran
ausweist. Mittels eines speziellen Spinnverfahrens werden
diese Fasern mit einem gleichmäßigen Querschnitt in einer
bestimmten Porengröße hergestellt, so daß sie für relativ
hohe Drücke geeignet sind.
Aus der US-PS 4,039,440 ist eine Grenzflächenmembran aus
Polyäthylenimin bekannt, die auf einen ebenen Träger aus
Polysulfonbasis aufgebracht ist. Nachteilig ist hierbei jedoch,
daß, wie bereits ausgeführt, die Trennleistung einer
derartigen Membran, insbesondere aufgrund der kleineren
Oberfläche, erheblich geringer ist als bei Hohlfasermembranen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Hohlfasermembran
der eingangs genannten Art zu schaffen, die
einfach herstellbar ist und einen erhöhten Wirkungsgrad
aufweist. Außerdem soll ein Verfahren zur Herstellung einer
derartigen Hohlfasermembran geschaffen werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des
Anspruchs 1 bzw. 2 gelöst.
Die erfindungsgemäßen Hohlfasermembranen lassen sich bei
Drücken von mehr als 21 at einsetzen, ohne daß eine Berstgefahr
bestehen würde. Aufgrund der gefahrlos erreichbar
hohen Drücke und der möglichen hohen Strömungsgeschwindigkeiten
kann ein sehr hoher Osmosewirkungsgrad und damit
eine sehr hohe Salzabweisungsfähigkeit und eine hohe Flüssigkeitsdurchtrittsmenge
pro Zeiteinheit erreicht werden.
Diese vorteilhaften Wirkungen ergeben sich daraus, daß die
erfindungsgemäßen Hohlfasern keine Hohlräume aufweisen, die
normalerweise in der Nähe des inneren Randbereiches des Polysulfonträgers
vorhanden sind und bei einer 100fachen Vergrößerung
sichtbar werden. Es wird somit vermieden, daß die
Membran in den Bereichen, in denen sich die Hohlräume befinden,
beim Einführen einer unter hohem Druck stehenden
Lösung reißt und hierdurch Undichtigkeiten auftreten, die
den Trennungswirkungsgrad herabsetzen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung
beispielsweise näher erläutert. In dieser zeigt
Fig. 1 schematisch eine Vorrichtung zum Spinnen hohler Fasern,
wie sie bei der Herstellung zusammengesetzter Fasermembranen
gemäß der Erfindung verwendet werden kann,
Fig. 2 schematisch eine Spinndüse mit einem Innenrohr
in der Öffnung für die Vorrichtung nach Fig. 1, mit deren
Hilfe anfänglich die Fasern gebildet werden,
Fig. 3 ein elektronenmikroskopisches photographisches Bild
eines Faserquerschnitts bei 100facher Vergrößerung, das
die Gegenwart von Mikrohohlräumen in der Faser in einem
Gebiet erkennen läßt, das das Faserlumen umgibt,
Fig. 4 ein elektronenmikroskopisches photographisches Bild
bei 50facher Vergrößerung eines Faserquerschnitts, bei
dem die Faserwand im wesentlichen keine derartigen Hohlräume
in dem das Faserlumen umgebenden Gebiet aufweist.
Die zusammengesetzte Fasermembran gemäß der vorliegenden Erfindung
läßt sich in einfacher Weise durch Herstellung
einer hohlen Trägerfaser erzeugen, wobei eine Vorrichtung
zum Spinnen hohler Fasern verwendet wird. Anschließend wird eine Grenzflächenmembran
auf der Innenseite der Faser, die das Lumen bildet, erzeugt.
Dies erfolgt durch Grenzflächenpolymerisation auf der Innenfläche.
Die hergestellte Trägerfaser sollte eine glatte Innenfläche aufweisen,
da dies für die Herstellung einer guten Grenzflächenmembran
zur Zurückweisung des Salzes auf der Innenfläche günstig
ist.
Die Abweichung der Innenfläche der Fasern nach oben und unten sollte nicht mehr als 30 Mikron betragen.
Weiterhin sollte die Wand der Hohlfaser so porös sein, daß
der Widerstand gegen den Durchtritt des Wassers
in akzeptablen Grenzen bleibt. Die Porosität der Faserwand ist
so gering, daß sie auf einer elektronenmikroskopischen
Aufnahme bei 100facher Vergrößerung nicht deutlich
zu erkennen ist. Die Porosität der Wand wird durch Messung der
Wasserdurchlässigkeit bestimmt.
Diese Wasserdurchlässigkeit beträgt bei der nichtüberzogenen Faser, wie
sie in der vorliegenden Erfindung in Betracht gezogen wird, mindestens
204 l pro m² der der Ausgangslösung ausgesetzten
Fläche pro Tag bei einem Druck von 14 at.
Vorzugsweise beträgt die Wasserdurchlässigkeit mehr als
1020 l pro m² bei 14 at Druck.
Die in Betracht gezogene Trägerfaser soll erheblichen inneren
Drücken widerstehen, ohne zu bersten oder zu reißen.
Im allgemeinen widerstehen die gemäß der Erfindung hergestellten
Fasern Berstdrücken von mindestens 21 at, so daß
bei den üblichen Drücken von 14 at
erhebliche Sicherheitsreserven vorhanden sind.
Die Trägerfaser besitzt einen Innendurchmesser
von 125 bis 1250 Mikron. Vorzugsweise übersteigt der Innendurchmesser
500 Mikron. Fasern mit Innendurchmessern
unter 125 Mikron erfordern einen erheblichen Druck, um die Ausgangslösung
durch das Faserinnere zirkulieren zu lassen. Je größer
der Innendurchmesser der Fasern ist, um so größer ist auch die Oberfläche
zum Aufbringen einer salzabweisenden
Membran. Die Wand der Trägerfaser hat gewöhnlich eine Dicke in
der Größenordnung von 70 bis 400 Mikron.
Eine Trägerfaser, die für zusammengesetzte Fasermembranen
gemäß der Erfindung verwendet wird, wird zweckmäßig
durch Lösungsmittelspinnen unter Verwendung einer Öffnung mit
einem Innenrohr hergestellt. Eine so hergestellte Faser wird mitunter
als hohlgesponnene Faser bezeichnet. Eine Faserspinnvorrichtung,
wie sie bei einem solchen Verfahren verwendet werden
kann, ist schematisch in Fig. 1 dargestellt. In Fig. 2 ist
in größerem Maßstab und in auseinandergezogener Anordnung eine
Spinndüse dargestellt, die Teil der in Fig. 1 gezeigten Apparatur
ist.
In Fig. 1 ist
auf der linken Seite eine Anordnung 10 für die Spinn- oder Schmelzlösung ersichtlich.
Die Anordnung 10 weist einen Vorratsbehälter
14 zum Aufbewahren der Spinn- oder Schmelzlösung auf, wobei es
sich um eine Lösung des Materials handelt, das die Wandung der
hergestellten Faser bildet. Innerhalb eines Druckkessels
16 befindet sich unter Druck stehendes Stickstoffgas, das die Spinnlösung
in die Spinndüse drückt, wobei ein Druckregulator 17, eine
Meßpumpe 18 und ein Filter 19 vorgesehen sind. Die Spinn- oder
Schmelzlösung wird seitlich in die Spinndüse eingeleitet (vgl.
Ziffer 22).
Auf der rechten Seite von Fig. 1 ist eine Strömungsanordnung 26 zur Bildung des Lumens oder der Bohrung ersichtlich.
Sie weist einen Behälter 28 zur Aufbewahrung
des Strömungsmittels, einen Stickstoffkessel 30, mit
dessen Hilfe das Strömungsmittel in den Oberteil der Spinndüse
eingepreßt wird, und einen Druckregulator 32 auf.
Aus Fig. 2, in der die maßgebenden Teile der Spinndüse auseinandergezogen
dargestellt sind, ist ersichtlich,
daß das den Hohlraum bildende Strömungsmittel, das aus Wasser
bestehen kann, durch eine Armatur 38, die unten in einer hohlen
Nadelspitze 40 endet, in die Spinndüse eintritt. Beim Zusammenbau
der Spinndüse befindet sich die Spitze der Hohlnadel im wesentlichen
an der mit punktierten Linien bezeichneten Stelle 40A
innerhalb der Spinnöffnung 42. Die Nadelspitze ist in dieser Öffnung
zentriert und besitzt einen Außendurchmesser, der geringer
ist als der Innendurchmesser der Öffnung, so daß ein ringförmiger
Durchtritt zwischen der Außenseite der Nadelspitze und der
Öffnung vorhanden ist. Die Spinn- oder Gießlösung wird durch eine
Bohrung 44 in die Spinndüse eingeleitet. Aufgrund dieser Anordnung
tritt im Betrieb
ein ringförmiger Vorhang der Spinn- oder Gießlösung aus dem Unterteil
der Spinndüse aus, wobei Wasser oder ein den
Innenraum bildendes Strömungsmittel in das Innere des ringförmigen
Vorhangs eingeleitet wird.
Das den Hohlraum bildende Strömungsmittel bewirkt eine beschleunigte
Fällung des Polymers in der Spinnlösung, wobei es sich
verfestigt und so die Wandung der entstehenden Faser bildet.
Luft und anschließend Wasser sorgt auf der Außenseite der Faser
für eine Ausfällung des Materials. Die die Spinndüse verlassende
Faser fällt durch einen Luftschlitz, der
0 bis 76 cm betragen kann, und wird unter Drehung in einem
Fällbad 50 aufgefangen. Das
Fällbad wird durch einen Motor 52 und einen Antrieb 54 in Drehung
versetzt. Das Bad kann Wasser oder eine andere Lösung enthalten,
die eine Fällung des Polymers in der Spinnlösung und eine Verfestigung
der Faserwandung von außen begünstigt.
Unter Verwendung der beschriebenen Spinnapparatur lassen sich
Hohlfasern mit einer glatten Innenfläche und dem
gewünschten Innen- und Außendurchmesser herstellen.
Für die Herstellung der Wandung der hohlen Fasern eignet sich insbesondere Polysulfon.
Dieses Material ist gegenüber
Verbindungen, die zur Herstellung der Grenzflächenmembranen
dienen, wie Hexan, Aminlösungen, Diacidchloride, Triacidchlorid,
Diisocyanate und dergleichen, chemisch resistent.
Bei Vorarbeiten werden unter Verwendung der oben
beschriebenen Spinnvorrichtung und unter Verwendung einer Spinn- oder Gießlösung Polysulfonträgerfasern hergestellt.
Die Polysulfonkonzentrationen betragen in der Lösung
18 bis 22 Gew.-%. Dabei werden gewöhnliche
Lösungsmittel für Polysulfon verwendet, wie Dimethylacetamid
(DMAC), Dimethylformamid (DMF) und Dimethylsulfoxyd (DMSO).
Die Druckfestigkeit derartiger Fasern beträgt
über 28 at.
Die zusammengesetzten Membranen werden aus diesen Fasern hergestellt,
indem auf die das Lumen bildende Innenfläche der Fasern
eine Grenzflächenmembran aufgetragen wird. Hierzu wird
eine 2- bis 10gew.-%ige wäßrige Lösung eines Aminvorpolymerisats
aus Polyäthylenimin oder PEI auf das Innere der Fasern unter Verwendung
eines schwachen Vakuums aufgebracht. Nach 30 bis 90 Sekunden
werden die Lösungen aus den Fasern wieder abgezogen. Eine
zweite Lösung, die entweder ein reaktionsfähiges Diacidchlorid
wie Isophthaloylchlorid oder IPC, oder Diisocyanat (Toloylendiisocyanat
oder TDI) enthält, die in einem mit Wasser nicht
mischbaren Lösungsmittel wie Hexan gelöst sind, wird in das Faserlumen
eingespeist und nach 30 bis 90 Sekunden wieder abgezogen.
Die Fasern werden dann 15 bis 16 Minuten lang auf 100 bis 120°C
erhitzt, um die Grenzflächenmembran zu härten.
Um die Salzabweisung der auf diese Weise hergestellten, zusammengesetzten
Membranen festzustellen, wird eine 0,5gew.-%ige
Natriumchloridlösung verwendet. Die Lösung wird mit einem Druck
von 14 at den Hohlräumen der Fasern zugeführt. Die Salzabweisung
wird aus dem Unterschied der Salzkonzentration in der zugeführten
und der erhaltenen Lösung bestimmt und in Prozenten der
Salzkonzentration in der Ausgangslösung ausgedrückt.
Die so hergestellten, zusammengesetzten Fasermembranen besitzen
zwar einen guten Berstwiderstand, weisen aber eine verhältnismäßig
geringe Salzabweisung auf. Die erzielte Salzabweisung
übersteigt im allgemeinen nicht 20% und liegt in manchen
Fällen sogar wesentlich niedriger. Der Grund für die geringe
Salzabweisung war zunächst unverständlich, da entsprechende flächige Polysulfonträger
mit entsprechenden Grenzflächenmembranen
eine Salzabweisung
von 90% oder mehr aufweisen. Es wurde daher
ein Abtastelektronenmikroskop verwendet, um Mikrophotographien
der Querschnitte der oben beschriebenen Fasermembranen
aufzunehmen. Diese zeigten
eine typische Struktur, die aus Fig. 3 ersichtlich ist.
Wie aus dieser
Figur, die eine 100fache Vergrößerung zeigt, erkennbar ist,
befinden sich an der Peripherie und an dem inneren Lumen der
Faser eine Mehrzahl von längeren, radial sich erstreckenden
Hohlräumen. Bei einer Vergrößerung auf das 100fache sind die
Poren in der Faserwand, die ein Hindurchtreten des Wassers durch
die Wand bei umgekehrter Osmose ermöglichen, nicht sichtbar.
Die sichtbaren Hohlräume haben Längen in der Größenordnung von
etwa 5 bis etwa 100 Mikron oder mehr. Eine Mikrophotographie
eines Querschnittes einer Membran aus einer flachen Polysulfonschicht
zeigt das Vorhandensein ähnlicher Hohlräume, die sich jedoch
mehr zur Fläche und weniger in radialer Richtung
infolge der geometrischen Gestalt der Schicht erstrecken.
Es wurde theoretisch angenommen, daß beim Einleiten von unter Druck
stehender Flüssigkeit in das Lumen der Hohlfaser eine Ausdehnung
erfolgt, die eine Öffnung der in Fig. 3 dargestellten,
sich in der Nähe der inneren
Oberfläche der Faser befindenden Hohlräume bewirkt. Hierdurch
könnte eine Streckung und ein Aufreißen der auf die Oberfläche aufgebrachten
Grenzflächenmembran erfolgen, so daß die salzabweisende
Membran durchlässig wird und die Abweisung sich vermindert.
Dies ist ein Phänomen, das nicht existiert, wenn bei Verwendung
der umgekehrten Osmose Membranen aus flachen Schichten verwendet
werden. Unter dieser Voraussetzung wurde das erfindungsgemäße Verfahren entwickelt.
Ziel dieses Verfahrens ist es,
in dem das Faserlumen umgebenden
Bereich keine Hohlräume entstehen zu lassen, die bei einer derartigen Vergrößerung sichtbar sind. Zu diesem Zweck wurden Spinn- oder
Gießlösungen entwickelt, die 25 bis 35 Gew.-% Polysulfon in der
Lösung und außerdem porenbildende Chemikalien enthalten, um die
Wasserdurchlässigkeit der erzeugten Fasern zu verbessern. Hierdurch
konnte ein Entstehen dieser Hohlräume rings um das Faserlumen
herum vermieden werden.
Beispiele solcher porenbildender Chemikalien sind Polyvinylpyrrolidon
(PVP), 2-Methoxyäthanol (unter dem Warenzeichen
Methylcellosolve von der Union Carbide Corporation im Handel)
und 2-4-Diamino-6-phenyl-5-triazin (DPT). Die Verwendung geringer
Mengen von PVP hat sich auch deswegen als vorteilhaft erwiesen,
weil sie der Spinnlösung ein erwünschtes Netzvermögen erteilt.
Die Mengen des porenbildenden Materials, das der Spinnlösung zugesetzt
wird, liegen im Bereich von 50 bis 100 Gew.-% des in der
Lösung vorhandenen Polysulfons. Eine typische Spinnlösung kann
25 bis 28 Gew.-% Polysulfon, 20 Gew.-% porenbildendes Chemikal
und eine geringe Menge (1 Gew.-% oder weniger) DPT enthalten.
Wenn hohle Trägerfasern in der oben angegebenen Weise hergestellt
werden, ergibt sich auf den Mikrophotographien
der Querschnittsfasern eine Konfiguration, wie sie in
Fig. 4 dargestellt ist. Wie ersichtlich, ist die
Faserwand in der Gegend der inneren, das Lumen bildenden Oberfläche
der Faser im wesentlichen frei von Mikrohohlräumen.
Bei diesen Fasermembranen
ergibt sich überraschenderweise eine
ausgezeichnete Salzabweisung von mehr als 90%. Die Strömungsgeschwindigkeit
von Wasser durch die Faserwände beträgt mehr als
205 l pro m² bei einem Druck von 14 at. Die Berstfestigkeit der
Fasern übersteigt 21 at.
Im folgenden werden einige Beispiele angegeben, die zur weiteren
Erläuterung der Erfindung dienen.
Aus einer Gießlösung mit 25 Gew.-% Polysulfon (P-1700 der Union
Carbide), 20 Gew.-% Methylcellosolve, 1 Gew.-% DPT und 54 Gew.-%
eines Lösungsmittels für Polysulfon, nämlich DMAC, werden Trägerfasern
hergestellt. Die bei der Herstellung der Fasern verwendete
lumenbildende Lösung enthält 80 Gew.-% DMAC und Wasser. Das verwendete
Fällbad enthält eine geringe Menge Triton X-100, nämlich
weniger als 0,5 Gew.-% (ein nichtionisches oberflächenaktives
Mittel), und Wasser.
Es werden Fasern mit einem äußeren Durchmesser von 925 Mikron,
einem inneren Durchmesser von 375 Mikron und einer minimalen
Wanddicke von 200 Mikron hergestellt. Die Fasern zeigen im
nichtüberzogenen Zustand vor Herstellung der salzabweisenden
Membran ein Wasserdurchtrittsvermögen von 3260 l bei einem Druck
von 14 at und eine Berstfestigkeit von 31,5 at.
Die so hergestellten Fasern weisen eine Grenzflächenmembran auf,
die dadurch hergestellt wird, daß innerhalb einer Minute 7,5 Gew.-%
PEI in Wasser gelöst in das Faserlumen eingeleitet wird. Dies
wird dann unter schwachem Luftdruck abgezogen. Eine zweite Lösung
von 0,5 Gew.-% TDI in Hexan wird in das Faserlumen eingeleitet
und nach einer Verweilzeit von einer Minute unter Verwendung
schwachen Luftdrucks wieder abgezogen. Die Fasern werden
dann bei 100°C in einem Ofen 15 Minuten lang gehärtet, wobei
heiße Luft durch das Faserlumen hindurchgepreßt wird.
Die so hergestellten, zusammengesetzten Fasermembranen werden
für die Umkehrosmose-Reinigung einer Ausgangslösung
verwendet, die 2500 ppm Natriumchlorid enthält. Diese
wird in das Innere der Fasern bei einem Druck von 28 at eingeleitet.
Die Fasern zeigen einen Wasserdurchtritt von 1020 l
pro m² und eine Salzabweisung von 89%.
Trägerfasern werden unter Verwendung einer Gießlösung,
einer lumenbildenden Lösung und eines Fällbades, wie in Beispiel 1
angegeben, hergestellt. Die Fasern haben einen Außendurchmesser
von 1200 Mikron, einen Innendurchmesser von 475 Mikron und eine
minimale Wanddicke von 350 Mikron.
Auf der Innenfläche der Fasern, die das Lumen bildet, wird eine
salzabweisende Grenzflächenmembran erzeugt, indem eine Lösung
von 4 Gew.-% wäßrigem PEI eine Minute lang in die Fasern eingeleitet
wird, die dann unter schwachem Luftdruck abgezogen wird.
Eine zweite Lösung von 0,5 Gew.-% TDI in Hexan wird in das Faserlumen
eingeleitet und nach 30 Sekunden Aufenthaltsdauer unter
schwachem Luftdruck wieder abgezogen. Die Fasern werden bei 100°C
in einem Ofen 15 Minuten lang mit Hilfe von Heißluft gehärtet,
die durch das Faserlumen hindurchgepreßt wird.
Bei der Prüfung des Materials in einem Umkehrosmoseverfahren
unter Verwendung einer Ausgangslösung, die 2000 ppm
Magnesiumsulfat enthält, zeigen die zusammengesetzten Fasermembranen
bei einem Druck von 28 at einen Wasserdurchtritt von
244,5 l und eine Salzabweisung von 98,5%. Bei der Prüfung mit
einer Ausgangslösung, die 2500 ppm Natriumchlorid enthält, zeigen
die Fasermembranen bei dem gleichen Druck einen Wasserdurchtritt
von 257 l und einer Salzabweisung von 96%.
Die nach Beispiel 2 hergestellten Trägerfasern werden mit einer
salzabweisenden Membran versehen, die in der Weise hergestellt wird,
daß in die Fasern 10 Sekunden lang eine 12vol.-%ige Lösung
von Furfurylalkohol und 1 Vol.-% Triton X-100 in Isopropanol eingeleitet
wird. Die überschüssige Lösung wird aus den Fasern
unter schwachem Luftdruck ausgetrieben. Eine zweite Lösung von
60 Vol.-% wäßriger Schwefelsäure wird 30 Sekunden lang in die
Fasern eingeleitet. Das Faserlumen wird dann mit destilliertem
Wasser etwa 30 Sekunden lang ausgespült. Durch unmittelbare Wiederholung
des gleichen Verfahrens wird ein zweiter Überzug aufgebracht.
Die Fasern werden in einem Ofen bei 100°C eine Stunde
lang gehärtet, indem Heißluft durch das Faserlumen hindurchgepreßt
wird.
Diese Fasermembranen werden bei einem
Umkehrosmoseverfahren bei 28 at Druck unter Verwendung einer
Ausgangslösung verwendet, die 2500 ppm Natriumchlorid
enthält. Es ergibt sich ein Wasserdurchtritt von 49 l und eine
Salzabweisung von 92%.
Bei allen oben angegebenen Beispielen werden die verschiedenen
Lösungen bei Zimmertemperatur angewendet.
Aus einer Gießlösung, die 27 Gew.-% Polysulfon, 20 Gew.-% Methylcellusolve,
1 Gew.-% DPT und 52 Gew.-% DMAC enthielt, werden Trägerfasern
hergestellt. Die lumenbildende Lösung enthält 72 Vol.-%
DMAC und Wasser. Die Fasern werden unter Verwendung von 50°C
warmen Lösungen hergestellt. Sie besitzen einen Innendurchmesser
von 275 Mikron, einen Außendurchmesser von 700 Mikron und eine
Mindestwanddicke von 150 Mikron. Die nichtüberzogenen Fasern
weisen einen Wasserdurchtritt von 2975 l bei einem Druck von
14 at auf und besitzen eine Berstfestigkeit von 66 at.
Auf der Innenfläche dieser Fasern wird eine salzabweisende Membran
erzeugt, indem in das Lumen der Fasern eine Minute lang
eine 4gew.-%ige wäßrige Lösung von PEI eingeleitet wird, die
dann unter schwachem Luftdruck abgezogen wird. Eine zweite Lösung
von 0,5 Gew.-% TDI wird 30 Sekunden lang in das Faserlumen
eingeleitet und dann abgezogen. Die Fasern werden dann bei 100°C
15 Minuten lang mit Heißluft gehärtet, die durch das Faserlumen
zirkuliert. Bei der Prüfung der zusammengesetzten Fasermembranen
bei einem Umkehrosmoseverfahren unter Verwendung
einer Ausgangslösung, die 0,5% Natriumchlorid enthält, ergibt sich
bei einem Druck von 28 at ein Wasserdurchtritt von 318 l und eine
Salzabweisung von 96,5%.
Bei einem anderen Herstellungsverfahren werden die Trägerfasern
aus einer Gießlösung hergestellt, die 27 Gew.-% Polysulfon,
20 Gew.-% Methylcellusolve, 1 Gew.-% DPT, 0,25 Gew.-% PVP und
51,75 Gew.-% DMAC enthält. Die lumenbildende Flüssigkeit enthält
72 Vol.-% DMAC in Wasser. Die Fasern werden unter Verwendung
von 50°C warmen Lösungen gesponnen. Sie besitzen einen Innendurchmesser
von 312,5 Mikron, einen Außendurchmesser von
650 Mikron und eine Mindestwanddicke von 137,5 Mikron. Die Fasern,
die auf ihrer Lumenoberfläche noch keine salzabweisende
Membran aufweisen, zeigen einen Wasserdurchtritt von 1875 l bei
einem Druck von 14 at und eine Berstfestigkeit von 47 at.
Die salzabweisenden Membranen auf den Innenflächen der Fasern
werden unter Verwendung des in Beispiel 4 beschriebenen Verfahrens
erzeugt.
Die Fasern zeigen bei ihrer Verwendung in einem
Umkehrosmoseverfahren unter Verwendung einer 0,5gew.-%igen Natriumchloridausgangslösung
bei 28 at einen Wasserdurchtritt von 587 l
und eine Salzabweisung von 98,2%.
Es werden Trägerfasern nach Beispiel 5 hergestellt. Die salzabweisenden
Membranen auf den inneren Faseroberflächen werden ebenfalls
unter Verwendung des Verfahrens nach Beispiel 5 erzeugt,
wobei jedoch die Konzentration der PEI-Lösung auf 2 Gew.-% vermindert
wird. Die in einem Umkehrosmoseverfahren geprüften
Fasern zeigen unter Verwendung einer 0,5gew.-%igen Natriumchloridausgangslösung
bei einem Druck von 28 at einen Wasserdurchtritt
von 896 l und eine Salzabweisung von 97,4%.
Claims (2)
1. Membran zur Durchführung umgekehrter Osmose, bestehend
aus einer hohlen Faser auf Polysulfonbasis mit einer durch
eine innere Faserfläche begrenzten Längspore, wobei die
Faser einen Überzug aus einer salzabweisenden Grenzflächenmembran
trägt, dadurch gekennzeichnet, daß die Grenzflächenmembran
auf die Innenfläche der Hohlfaser aufgebracht ist
und aus einem quervernetzten Reaktionsprodukt eines Überzuges
aus Polyäthylenimin, das auf die lumenbildende Oberfläche
aufgetragen ist, besteht, mit nachfolgend aufgetragenem
Diisocyanat, wobei der Längsporendurchmesser zwischen 125 und
1250 Micron liegt, und die Faser aus einer Polysulfonlösung
mit einem Gehalt von einem porenbildenden Material aus
Polyvinylpyrrolidon, 2-Methoxyäthanol oder 2-4-Diamin-6-phenyl-
5-triazin hergestellt ist und im Wandbereich im wesentlichen
frei ist von in 100facher Vergrößerung sichtbaren Hohlräumen.
2. Verfahren zur Herstellung einer Membran zur Durchführung
umgekehrter Osmose in der Form einer Hohlfaser, die unter
Verwendung einer Gießlösung aus Polysulfon hergestellt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Konzentration des Polysulfons
in der Größenordnung von 25 bis 35 Gew.-%, bezogen auf die
Lösung, liegt, während die Gießlösung weiterhin porenbildende
Chemikalien enthält, die aus Polyvinylpyrrolidon, 2-Methoxyäthanol
oder 2-4-Diamino-6-phenyl-5-triazin bestehen, und nach
Herstellung der Hohlfasern eine salzabweisende Membran auf der
die Längspore bildenden Innenfläche aufgebracht wird, indem man
einen Film aus Polyäthylen auf die Fläche aufträgt, den Film
mit einer Lösung von Diisocyanat in Berührung bringt und abschließend
eine Aushärtung bei erhöhter Temperatur durchführt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19803018667 DE3018667C2 (de) | 1980-05-16 | 1980-05-16 | Fasermembran für umgekehrte Osmose |
Applications Claiming Priority (1)
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