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Die Erfindung betrifft eine Zuchtvorrichtung für Pflanzen gemäß Gattungsbegriff des Patentanspruchs 1.
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Eine derartige Zuchtvorrichtung in Gestalt eines " Wasserkulturgefäßes" nach Sachs ist beispielsweise in "Handbuch des Erwerbsgärtners/Hydrokultur und Torfkultur", Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart, beschrieben. Dabei steckt ein zylindrischer, an einer Stelle radial geschlitzter Korken als Pflanzenschafthalter im oberen Endabschnitt eines zylindrischen Glasgefäßes, das bis zu einem Niveau unterhalb des Korkens mit Wasser oder einer Nährlösung gefüllt ist.
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Daneben gibt die DE-OS 26 19 305 eine Zuchtvorrichtung für Pflanzen an, bestehend aus einem wannenförmigen Behälter, in dem ein Verwurzelungssubstrat in Gestalt einer porösen Schaumstoffplatte normalerweise auf einer Nährlösung schwimmt. Es wird dabei von der Möglichkeit gesprochen, die Schaumstoffplatte in einem fortgeschrittenen Wachstumsstadium der betreffenden Pflanze bzw. Pflanzen "auf einem Träger anzuheben", um so die Oberfläche der Nährlösung relativ zu dem Boden der Schaumstoffplatte abzusenken. Auf diese Weise soll durch verbesserten Sauerstoffzutritt das Wachstum der Wurzelhaare erhöht werden, was wiederum der Vergrößerung des eßbaren Pflanzenteils (z. B. bei Radieschen) zugute kommen soll.
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Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, daß durch Auf- und/oder Abbewegung einer Pflanze in einem Gefäß auch noch mancherlei weitere Einwirkungsmöglichkeiten auf das Pflanzenwachstum bestehen. Dazu gehören Vergrößern oder Verkleinern des Wurzelraumes (letzteres beispielsweise für Bonsai-Kulturen), Vermehren (ebenso wie Vermindern) der Eintauchtiefe der Wurzeln in einer Nährlösung, Vermehren oder Vermindern des Sauerstoff- bzw. CO2-Austausches der gesamten Pflanze oder zumindest ihres Sprosses mit der Umgebung, Vermehren oder Vermindern des Lichtzutritts zu der Pflanze oder Pflanzenteilen (sofern das Gefäß entsprechend abgedeckt und/oder eingefärbt ist) und dergl. mehr.
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In folgerichtiger Ausnutzung dieser Erkenntnis liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Pflanzenzuchtvorrichtung mit den Merkmalen des Gattungsbegriffs zu schaffen, die auf einfache Weise zwecks Beeinflussung des Pflanzenwachstums in mehrfacher Hinsicht eine freizügige vertikale Verschiebung der Pflanze gegenüber dem Gefäß ermöglicht.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Die Unteransprüche geben vorteilhafte Ausgestaltungsmöglichkeiten der betreffenden Vorrichtung an.
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Während es der an dem Pflanzenhalter oberseitig angebrachte Griff ermöglicht, den Pflanzenhalter mühelos auf und ab zu bewegen, gleichgültig, welche Stellung der Pflanzenhalter in dem Gefäß gerade einnimmt, läßt die Kappe eine mehr oder weniger weitgehende Behinderung des Luftaustausches mit der Außenatmosphäre, eine mehr oder weniger weitgehende Behinderung des Feuchtigkeitsaustritts aus dem Gefäß sowie eine mehr oder weniger weitgehende Unterbindung eines Temperaturausgleichs mit der Umgebung und ggf. auch des Lichtzutritts zu dem Pflanzensproß zu. Neben einer solchermaßen ausgeglichenen und ggf. auch weitgehend keimfreien Innenatmosphäre, wie sie der Pflanze in einem frühen Wachstumsstadium förderlich sein wird, bringt der Abschluß auch den Vorteil mit sich, daß die Pflanze über längere Zeit sich selbst überlassen bleiben und u. U. sogar z. B. per Post versandt werden kann (wozu die betreffende Nährlösung in an sich bekannter Weise eingedickt wird).
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Ist die Pflanze später einmal bis zum Rand des Gefäßes emporgewachsen oder soll sie mittels des Pflanzenhalters emporgehoben werden oder wo immer dies gewünscht wird, kann die Kappe von dem Gefäß entfernt werden. Infolge seiner lediglich klemmenden Fixierung kann der Pflanzenhalter stufenlos in jede beliebige Stellung gebracht werden. Er kann auch, falls dies erwünscht sein sollte, mit der Pflanze aus dem Gefäß entnommen und in ein anderes, beispielsweise größeres Gefäß umgesetzt werden, das vielleicht - im Gegensatz zu einem gänzlich zylindrischen ursprünglichen Gefäß - lediglich in seinem oberen Teil parallele Innenwände aufweist und im übrigen bauchig oder sonstwie erweitert ist.
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Auf diese Weise wird einem breiten Personenkreis, u. a. zu Lehr- oder Studienzwecken, eine einfache, billige, dabei aber ansprechende Pflanzenzuchtvorrichtung an die Hand gegeben, womit sich auf einfachste Weise vielerlei aufschlußreiche Experimente anstellen lassen.
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Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Figuren genauer beschrieben. Dabei zeigt
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Fig. 1 eine erfindungsgemäße Zuchtvorrichtung mit einem zylindrischen Gefäß in einer ersten Wachstumsphase der Pflanze,
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Fig. 2 die gleiche Zuchtvorrichtung in einer späteren Wachstumsphase der Pflanze,
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Fig. 3 die gleiche Zuchtvorrichtung in einer noch späteren Wachstumsphase,
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Fig. 4 eine erfindungsgemäße Zuchtvorrichtung mit einem anderen Gefäß, in welches die betreffende Pflanze samt dem Pflanzenhalter aus dem Gefäß nach den Fig. 1 bis 3 umgesetzt werden kann, und
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Fig. 5 eine erfindungsgemäße Zuchtvorrichtung mit noch einem anderen Gefäß.
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Gemäß Fig. 1 ist ein durchsichtiges Gefäß 1, z. B. aus Glas oder durchsichtigem Kunststoff, teilweise mit Wasser oder einer Nährlösung 2 gefüllt und enthält eine Jungpflanze 3, die an ihrem Schaft 4 in einer Öffnung (nicht gezeigt) eines ringförmigen Pflanzenhalters 5 gehalten ist. Mit ihrem Wurzeln 6 aufweisenden unteren Ende 7 taucht die Pflanze 3 in das Wasser bzw. die Nährlösung 2 ein. Der Pflanzenhalter 5 wird zweckmäßigerweise aus einem nachgiebigen, insbesondere elastischen Material, wie z. B. einem entsprechenden Kunststoff, Schaumstoff oder Fasermaterial, bestehen. Er ist in dem zylindrischen Gefäß 1 mit Klemmsitz gehalten, so daß er stufenlos vertikal in Richtung des Doppelpfeiles A verschoben werden kann.
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An seinem oberen Ende ist das Gefäß 1 durch eine Kappe 8 derart verschlossen, daß zwischen dem Luftraum 9 im Gefäß 1 und der Außenatmosphäre kein oder im wesentlichen kein Luftaustausch stattfinden kann. Zur Erleichterung der Auf- und Abbewegung des Pflanzenhalters 5 ist an diesem oberseitig ein Griff, im gezeigten Beispiel bestehend aus einem Draht 10 mit angebogener Öse 11, befestigt, der sich durch eine entsprechende (nicht gezeigte) Öffnung der Kappe 8 hindurch nach oben erstreckt. An die Stelle des Drahtes 10 kann selbstverständlich auch eine dünne Stange aus beliebigem Material, wie z. B. Kunststoff, oder dergl. u. U. auch ein Zugfadenpaar, treten.
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Gemäß Fig. 1 befindet sich die Pflanze 3 in einer ersten Wachstumsphase, in der sie in dem Gefäß 1 einen begrenzten Lebensraum findet. Dabei wird im besonderen die Photosynthese behindert, da ihr nur das in dem begrenzten Luftraum 9 befindliche Kohlendioxid zur Verfügung steht und abgegebener Sauerstoff im Überschuß vorliegt. Während auf diese Weise das Pflanzenwachstum begrenzt ist, wirkt sich die in dem Gefäß 1 vorhandene feuchte Atmosphäre günstig auf die Wurzelentwicklung aus.
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In einer späteren Wachstumsphase gemäß Fig. 2 ist der Pflanzenhalter 5 samt Pflanze 3 etwas nach oben gezogen, um den Wurzeln 6 Raum zu geben. Dabei stoßen die Blätter 13 bereits fast an die Kappe 8 an. Das Frühentwicklungsstadium der Pflanze kann damit als abgeschlossen gelten, und zur Weiterentwicklung der Pflanze wird die Kappe 8 nunmehr abgenommen, womit die Pflanze der Umgebungsluft ausgesetzt wird. Es versteht sich indessen, daß die Kappe 8 nach Belieben auch schon zu einem früheren Zeitpunkt, ggf. auch nur vorübergehend, abgenommen werden kann, um so die Pflanze zu belüften und/oder an die Umgebungsbedingungen zu gewöhnen. Die Kappe kann sodann auch eine oder mehrere Öffnungen aufweisen, beispielsweise zum Eingießen von Wasser in das Gefäß.
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Im weiteren Verlauf ihres Wachstums wird sich die Pflanze 3 über das Gefäß 1 hinaus nach oben entwickeln, und zudem noch kann der Pflanzenhalter 5 weiter angehoben werden, wie dies in Fig. 3 gezeigt ist.
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In einem noch späteren Stadium kann die Pflanze 3 in Erde umgesetzt werden. Sie kann aber auch in dem Gefäß 1 verbleiben, solange die Wurzeln 6 darin ausreichend Platz finden. Ist dies nicht mehr der Fall, so kann man die Pflanze 3 mitsamt der Halterung 5 in ein größeres Gefäß umsetzen, wie dies etwa in Fig. 4 gezeigt ist. Das betreffende Gefäß 15 hat einen konisch erweiterten unteren Teil 16, während lediglich sein oberer Teil 17 parallele Innenwände nach Art des Gefäßes 1 besitzt, die wiederum den Pflanzenhalter 5 klemmend aufnehmen.
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Fig. 5 zeigt noch ein anderes, in seinem unteren Teil bauchiges Gefäß, 20, mit einem Pflanzenhalter 21 und einer Pflanze 22. In diesem Fall hat der zylindrische Halsabschnitt, 23, des Gefäßes einen größeren Durchmesser als der Pflanzenhalter 21, weshalb dieser in dem Halsabschnitt 23 vermittels einer ringförmigen Aufnahme 24 klemmend gehalten wird. Auch hier wieder kann der Pflanzenhalter im Bereich des Halsabschnittes 23 auf- und abbewegt werden.
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Es versteht sich, daß die Zuchtgefäße 15 und 20 im Bedarfsfall auch zum Aufziehen der betreffenden Pflanze benutzt und zu diesem Zweck zunächst mit einer Kappe nach Art der Kappe 8 verschlossen werden können.
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Die betreffende Kappe kann aus weitgehend beliebigem, vorzugsweise jedoch elastischem Material, wie z. B. Kunststoff oder Gummi, bestehen.
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Etwa zum Transport kann das Wasser bzw. die Nährlösung in dem jeweiligen Gefäß auch verdickt auftreten, beispielsweise als Gel. Ein solches Gel kann darüber hinaus bewirken, daß die Nährstoffe den Wurzeln langsamer zugeführt werden. Auch können dem Wasser bzw. der Nährlösung körnige Massen, z. B. Glaskugeln oder Sand, oder Fasermassen zugesetzt werden, was den Transport der Zuchtvorrichtung und/oder den Halt der Wurzeln begünstigt.
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Schließlich kann das jeweilige Gefäß teilweise oder als ganzes abgedeckt oder eingefärbt sein, um die Möglichkeit zu geben, durch Auf- und Abbewegung des Pflanzenhalters und/oder Öffnen oder Schließen der Kappe den Lichtzutritt zu der Pflanze oder einzelnen Abschnitten derselben zu steuern und auch hierdurch das Pflanzenwachstum zu beeinflussen.