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Die Erfindung betrifft die Kombination eines Skistiefels
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und einer Sicherheitsskibindung mit einer Sohlenplatte nach dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
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Es ist bereits ein Ski mit Skischuh bekannt (DE-OS 28 35 779), bei
dem auf den Einbau einer sogenannten Vorlage in den Skischuh selbst verzichtet ist,
um das Gehen mit dem Skischuh zu erleichtern. Die Vorlage des Fußes des Skifahrers
im Skistiefel wird zur Erzielung der beim Skifahren erwünschten Neigung des Körpers
nach vorne im allgemeinen dadurch crzielt, daß im Bereich des Schuhabsatzes eine
keilartige Erhöhung vorgesehen ist. Nach der genannten DE-OS 28 35 779 wird zur
Erleichterung des Gehens mit dem Skistiefel auf diese keilförmige Erhöhung verzichtet;
stattdessen wird auf dem Ski im Bereich des Skiabsatzes eine keilförmige Auflagefläche
vorgesehen. Die durch eine Erhöhung gebildete keilförmige Auflagefläche könnte auch
durch andere Teile der Skibindung gebildet werden. Der Skischuh weist im vorderen
Sohlenbereich eine Abflachung und Abrundung auf, welche einerseits das Gehen erleichtern
soll und zum andern beim Aufliegen des Skischuhs auf der keilförmigen Auflagefläche
den vorderen Bereich des Skischuhs auf dem Ski abstützen soll.
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Es ist auch schon eine Plattenbindung mit seitlichen Schuhhaltemitteln
bekannt (DE-OS 28 09 018), wobei der Skistiefel im vorderen und hinteren Sohlenbereich
Abrundungen aufweist und die Sohle selbst weder vorne noch hinten über das Oberleder
vorsteht. In diesen bekannten Skistiefel ist jedoch die zur Erzielung der erforderlichen
Körperneigung erforderliche Vorlage miteingebaut. Es gibt auch noch weitere bekannte
Skistiefel mit abgerundeten Vorder- bzw. Hinterkanten (z.B. DE-OS 28 50 429, AT-AS
1979/74).
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Die vorliegende Erfindung will die Kombination eines Skistiefels und
einer Sicherheitsskibindung mit einer Sohlenplatte nach der DE-OS 29 48 275 schaffen,
bei der der für die Vorlage erforderliche Raum optimal für die Anordnung von Bindungsteilen
ausgenutzt wird und am Skistiefel Maßnahmen vorgesehen sind, die nicht nur das normale
Laufen mit dem Skistiefel erleichtern, sondern auch den baulichen Aufbau sowie die
Funktion der Sicherheitsskibindung begünstigen.
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Zur Lösung dieser Aufgabe sind die Merkmale des Patentanspruchs 1
vorgesehen. Erfindungsgemäß wird also die Sohlenplatte nach der älteren Anmeldung
unter dem Vorlage winkel angeordnet, während im Skistiefel selbst keine keilförmige
Erhöhung zur Bildung einer Vorlage vorgesehen ist.
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Der auf diese Weise zwischen der Sohlenplatte und der Skioberseite
entstehende Bauraum kann somit für die Unterbringung von Bindungsbauteilen genutzt
werden. Mit dem erfindungsgemäßen Skistiefel kann man somit aufgrund des Wegfalls
der Vorlageeinsätze bequem laufen, während beim Skifahren dennoch die erwünschte
Vorlage erzielt wird. Für die Erzielung der Vorlage wird dabei keine zusätzliche
Bauhöhe benötigt, die nicht bereits durch Bindungsbauteile bedingt wäre. Indem der
Skistiefel an dem vorn über die Sohlenplatte vorstehenden vorderen Ende unten abgerundet
ist und dort keine Teile überstehen, kann die Sohlenplatte relativ nahe an der Skioberseite
angeordnet werden. Die Abrundung an der Sohlenspitze ist dabei so zu gestalten,
daß unter Berücksichtigung eines leichten Abrollvorganges beim Gehen der Abstand
zur Skioberseite möglichst gering wird. Eine so schwache Abflachung wie nach der
DE-OS 28 35 779 wäre für diesen Zweck nicht geeignet. Im Gegenteil dient diese bekannte
Abflachung ja dazu, daß unter Berücksichtigung der keilförmigen Auflagefläche am
Ski das vordere Ende des Skischuhs noch flach auf der Skioberseite aufliegen kann.
Demgegenüber
kommt es erfindungsgemäß gerade darauf an, daß die
über die Sohlenplatte vorn vorstehende Sohlenbereiche in keinem Stadium die Skioberseite
berühren. Die Abrundung an der Sohlenspitze dient somit ebenfalls dem doppelten
Zweck, den Gehvorgang bei von der Bindung abgenommenem Skistiefel zu erleichtern
und die Bauhöhe der vorgeschlagenen Plattenbindung zu erniedrigen.
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Bevorzugt ist die Stiefelsohle auch an der Ferse abgerundet und steht
dort nicht über das Oberleder vor. Auch diese Abrundung kann dazu ausgenutzt werden,
den gewonnenen Raum für die Unterbringung von Bindungsteilen zu nutzen. Des weiteren
erleichtert diese Abrundung den Gehvorgang mit dem erfindungsgemäßen Skistiefel.
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Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausbildung wird also ein gehfreundlicher
Schuh erzielt ebenso wie efne möglichst niedrige Standhöhe des Fußes über der Skioberseite.
Der Schuh ist kürzer als der konventionelle Alpinschuh und hat nicht mehr über die
Schuhspitze und den Absatz hinausstehende Bindungsangriffspunkte. Dies wird durch
die Anwendung der seitlichen Haltebacken gewährleistet.
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Nach einer weiteren Ausführungsform ist die Sohle des Skistiefels
eine griffige Profilsohle. Hierdurch kann insbesondere bei entsprechender Ausbildung
der Oberseite der Sohlenplatte der Halt des Skistiefels bei geschlossenen Seitenbacken
an der Sohlenplatte verbessert werden.
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Die Erfindung wird im folgenden beispielsweise anhand der Zeichnung
beschrieben; in dieser zeigt: Fig. 1 einen konventionellen Skischuh zur Veranschaulichung
der hier vorgesehenen Vorlage und Fig. 2 eine schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen
Kombination eines Skischuhs und einer Sicherheitsskibindunq mit einer Sohlenplatte.
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Fig. 1 zeigt den konventionellen Alpinskistiefel 11, der auf einem
vorderen Gleitstreifen 18 und einer hinteren Absatzplatte 19 aufsteht. Der aufgrund
eines keilförmigen Einsatzes im Fersenbereich fest vorgesehene Vorlagewinkel N!
für den Fuß bzw. das Bein des Skifahrers ergibt- im Fersenbereich den relativ großen
Abstand h der Ferse des Skifahrerbeins von der Skioberseite. Bei einem durchschnittlichen
Skistiefel 11 kann diese minimale Standhöhe ohne weiteres-3 bis 4 cm ausmachen.
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Die den Stiefel 11 am Ski 16 festhaltenden Bindungsteile sind in Fig.
1 der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt.
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Fig. 2 zeigt einen gleichdimensionierten Skifahrerfuß mit der gleichen
Standhöhe h relativ zum Ski bei einer erfindungsgemäßen Kombination eines Skistiefels
und einer Sicherheitsskibindung; wie sie in der DE-OS 29 -48 275 beschrieben ist.
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Diese Bindung weist eine Sohlenplatte 12 auf, welche zumindest um
die Querachse 15 an der bruchgefährdeten Stelle des Skifahrerbeins- gegen Federkraft
geringfügig schwenkbar ist, damit ein Bindungsauslösesignal gebildet wird. Dieses
Signal betätigt über einen nicht dargestellten Auslösemechanismus die Seitenbacken
20, welche die Sohle 14 des Skistiefels 11 von beiden Seiten fest einspannen. Durch
eine griffige und profilierte Ausbildung 21 der Schuhsohle kann deren Eingriff mit
der Sohlenplatte verbessert werden, was insbesondere angesichts der Halterung nur
durch zwei Seitenbacken von besonderem Vorteil ist.
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Nach Fig. 2 weist der erfindungsgemäße Skistiefel 11 keine eingebaute
Vorlage mehr auf. Vielmehr steht der Fuß des Skifahrerbeins flach auf dem Inneren
der Sohle 14 auf, Indem nun die Oberfläche der Sohlenplatte 12 unter dem Vorlagewinkel
oa derart auf dem Schuh angeordnet wird, daß die Standhöhe h der Ferse des Skifahrerbeins
die gleiche ist wie bei der klassischen Anordnung nach Fig. 1, wird insbesondere
wischen
der Schuhferse und der Oberseite des Skis 16 ausreichend Raum für den Einbau der
einzelnen Bauelemente der Sicherheitsskibindung geschaffen. Durch die fehlende Vorlage
im Skistiefel 11, die mit dem Profil 21 versehene griffiye Gummisohle 14 und den
an der Stiefelspitze 13 sowie dem Absatz 17 gekürzten und unten abgerundeten Skistiefel
wird die Gehfreundlichkeit des Skistiefels 11 wesentlich begünstigt. Außerdem steht
an der Schuhspitze 13 durch die entsprechend ausgebildete Abrundung ein größerer
Abstand a zur Oberseite des Skis 16 zur Verfügung, welcher erforderlich ist, damit
die Sohlenplatte 12 um die bruchgefährdete Stelle 15 eine geringfügige Schwenkbewegung
nach vorn ausführen kann. Durch die Abrundung der Stiefelspitze 13 kann die obere
Auflagefläche der Sohlenplatte 12 insgesamt etwas näher der Oberseite des Skis 16
angeordnet werden.
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Die Abrundung am hinteren Ende der Stiefelsohle 14 erleichtert nicht
nur das Gehen mit dem Skischuh, sondern schafft auch weiteren Platz für die Unterbringung
von Skibindungsbauteilen. Ersichtlich endet die Sohle 14 hinten ganz entsprechend
wie an der Schuhspitze. Ein besonderer Absatz ist also nicht vorgesehen.
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Die wesentlichen Vorteile der Erfindung werden also dadurch erzielt,
daß ein Skistiefel 11 für ein Bindungssystem geschaffen wird, welches über ein Festhaltesystem
den Skistiefel im mittleren, vorzugsweise seitlichen Stiefelbereich derart hält,
daß keine Relativbewegung zwischen Stiefel und Bindung erfolgen kann, vielmehr das
Festhaltesystem für die Stiefelauslösung durch eine Relativbewegung zwischen Bindung
und Ski angesteuert wird. Gerade bei einer derartigen Bindung wirkt sich die erfindungsgemäße
Skistiefelausbildung besonders günstig aus, weil sowohl die profilierte Schuhsohle
14, als auch die Abrundungen an den beiden Sohlenenden, das
Nicht-Vorstehen
der Sohle am vorderen und hinteren Ende sowie das Entfallen des Vorlagekeils innerhalb
des Skistiefels 11 sowohl der Platzersparnis bei der Unterbringung der Bindungs-Bauelemente
als auch der Verbesserung der Gehfreudigkeit dienen. Die verschiedenen am erfindungsgemäßen
Skistiefel 11 vorgesehenen Maßnahmen dienen also jeweils einer doppelten Funktion,
wobei der Ausbildung der erfindungsgemäßen Skibindung gemäß der DE-OS 29 48 275
besondere Bedeutung zukommt.
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Der Vorlagewinkel .t sollte erfindungsgemäß zwischen 4 und 120, vorzugsweise
zwischen 6 und 100 und insbesondere bei etwa 80 liegen.