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Scheibenwischanlage
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Die Erfindung betrifft eine Scheibenwischanlage, insbesondere für
Rechteckfenster von Bedienungskanzeln oder dgl., nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Bei bekannten Scheibenwischanlagen für Rechteckfenster von Bedienungskanzeln
etwa von tränen oder Baggern ist beispielsweise ein Wischhebel vorgesehen, dessen
Wischarm als Parallelogrammgestänge ausgebildet ist, wie dies bei Wischanlagen für
die Windschutzscheibe von Lastkraftwägen oder dgl. an sich bekannt ist. Das Wischblatt
wird hierdurch bei der Hin- und Herbewegung des Wischhebels in seiner Ausrichtung
gleichgehalten und wandert so quer über die zu wischende Scheibe. Dabei kommen natürlich
auch Mehrfachanordnungen der Wischhebel mit einem dazwischengeschalteten Wischergestänge
in Frage, wie dies bei Kraftfahrzeugen üblich ist, wobei Überlappungsbereiche der
Wischfelder der einzelnen Wischhebel auftreten können.
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Hierdurch ergibt sich der Nachteil, daß das Sichtfeld im Bereich des
Wischarmes und der Wischhebellagerung an ei-
ner ungünstigen Stelle
nachhaltig gestört ist; denn die Lagerung des Wischhebels erfolgt mittig an einer
der Seiten des Fensters, in der Regel der unteren Schmalseite, also in einem für
die ungehinderte Sicht wesentlichen Bereich, in dem die Sicht überdies auch dadurch
behindert wird, daß zwangsläufig im Zuge der Schwenkbewegung des Wischhebels eine
halbkreisförmige' nicht gewischte Fläche konzentrisch zum Wischhebellager verbleibt.
Darüber hinaus stellt das aus mehreren Hebeln bestehende Parallelogrammgestänge
eine vergleichsweise starke Sichtbehinderung dar. Im Falle mehrerer Wischhebel ist
die Unterbringung des Wischgestänges konstruktiv schwierig zu lösen, da zur bestmöglichen
Sichtausnutzung nur ein schmaler Rand am Umfang der Scheibe verbleibt, der zur Unterbringung
des Gestänges genützt werden könnte, wenn dies nicht ebenfalls die Sicht behindern
soll.
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In jedem Falle beläßt der vom Wischblatt beschriebene Kreisbogen im
Falle einer Scheibe mit geraden Rändern wie einer Rechteckscheibe ungewischte Scheibenflächen,
die an für eine gute Sicht ungünstigen Stellen liegen.
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Bei dem insoweit besonders wichtigen unteren Rand des Fensters, durch
den Manipulationen in Bodenhöhe beobachtet werden müssen, bleibt bei Anordnung des
Wischhebel lagers am unteren Rand die bereits erläuterte ungewischte Halbkreisfläche
konzentrisch zum Wischhebellager, die umso größer ausfällt, je breiter das Wischfeld
ist. Bei Anbringung des Wischhebels im Bereich eines der Seitenränder ergibt sich
für den unteren Rand eine ungewischte Fläche dadurch, daß dieser zwangsläufig am
unteren Endpunkt der Bewegung des Wischblattes liegt, so daß an der dem Wischhebellager
gegenüberliegenden Seite eine keilförmige ungewischte Fläche verbleibt, die durch
den bogenförmigen Rand des Wischfeldes begrenzt ist. An diesen Nachteilen ändern
auch Mehrfachanordnungen von Wischhebeln, die aber wieder ein Wischergestänge erfordern,
qualitativ
nichts.
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Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Scheibenwischanlage
der im Oberbegriff des Anspruchs 1 bezeichneten Gattung zu schaffen, mit der auf
möglichst einfache Weise eine bestmögliche Ausnutzung des Wischfeldes für eine ungehinderte
Sicht insbesondere in den hierFür wichtigen oberen und unteren Randbereichen des
Fensters gewährleistet ist.
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Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnenden Merkmale
des Anspruchs 1.
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Dadurch, daß die Wischhebellager im Bereich einander gegenüberliegender
Ecken des Scheibenrandes angeordnet sind, wird ohne Verwendung eines die Sicht behindernden
Parallelogrammgestänges eine bestmögliche Sichtverhältnisse ergebende Anordnung
der Wischfelder erzielt. Wenn die Wischblätter dabei gemäß Anspru#ch 2 in den beiden
Endstellungen wenigstens annähernd parallel zu den benachbarten Scheibenrändern
angeordnet sind, also über einen Winkel von 900 bewegt werden, deckt jedes der beispielsweise
zwei Wischerfelder einen Quadranten ab, dessen Mittelpunkt in einer Ecke des Fensters
liegt, so daß in jedem Falle ein Wischen bis zum oberen und unteren Rand des Fensters
oder der Scheibe erfolgen kann und dort freie Sicht herrscht.
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Lediglich in mittlerer Höhe des Fensters bleibt ein bei geeigneten
Fensterabmessungen extrem kleiner ungewischter Bereich. Sind die beiden Wischhebellager
übereinander an derselben Seite des Fensters angeordnet, so ergibt sich der ungewischte
Bereich als ein kleiner Teil an der gegenüberliegenden Seite r; Fensters auf halber
Höhe. Bei der gemäß Anspruch 3 zu bevorzugenden diagonal gegenüberliegenden Anordnung
der Wischfelder wird diese ungewischte Fläche auf die linke und rechte Seite des
Fensters aufgeteilt und ist so für eine Sichtbehinderung noch unwirksamer, so daß
alle
für die Sicht wesentlichen Bereiche des Fensters gewischt sind.
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Ein gerade bei Rechteckfenstern von Bedienungskanzeln relativ aufwendiges
Wischergestänge, welches insbesondere bei diagonaler Anordnung der Wischhebellagerungen
entlang zweier Seiten des Fensters geführt werden müßte, kann dadurch vermieden
werden, daß jedem Wischhebel eine eigene Antriebseinheit zugeordnet wird, die elektrisch,
pneumatisch oder hydraulisch die jeweils andere Antriebseinheit so ansteuert, daß
keine Kollisionen der Wischblätter auftreten. Hierzu eignet sich insbesondere eine
elektrische Steuereinreichtung, mit der auf einfache Weise beispielsweise sichergestellt
werden kann, daß der eine Antriebsmotor bei Erreichen einer Endstellung des zugehörigen
Wischhebels ausgeschaltet und dafür der andere eingeschaltet wird, so daß die Wischhebel
im Gegentakt arbeiten. Selbstverständlich ist aber auch eine gleichzeitige Arbeit
problemlos ansteuerbar, soweit die beiden Wischarme dabei gleichsinnig, jedoch zeitlich
versetzt angetrieben werden.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform anhand der Zeichnung.
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Die einzige Figur der Zeichnung zeigt in der Draufsicht ein Rechteckfenster
mit einer erfindungsgemäßen Scheibenwischanlage.
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In der Zeichnung ist mit 1 ein Fenster mit einem Rahmen 2 und einer
Scheibe 3 bezeichnet. Der Rahmen 2 des Fensters hat die Form eines Rechtecks und
ist an seiner oberen Schmalseite mit einer bei 4 angedeuteten Schwenklagerung versehen,
die ein Ausschwenken des unteren Randes des Fensters 1 gestattet.
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Das Fenster 1 ist mit einer zwei Wischhebel 5 und 6 aufweisenden Scheibenwischanlage
versehen. Das mit 7 bezeichnete Wischhebellager des Wischhebels 5 ist im Beispielsfalle
in der linken oberen Ecke 9 des Fensters 1 angeordnet, während das Wischhebellager
8 des Wischhebels 6 in der rechten unteren Ecke 10 des Fensters 1 angeordnet ist.
Jeder WisChhebel 5 und 6 besteht aus einem Wischarm 11 bzw. 12 und einem Wischblatt
13 bzw. 14, welche in der üblichen Weise mit einer nicht sichtlvaren Wi) hlipps
versehen ist, die auf d<#r Außenfläche der Scheibe 3 auffliegt und bei deT Hin-
und Herbewegung der Wischhebl ') und t ein zugehöriges Wischfeid 15 bzw. 16 erzeugt.
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Die Wischhebel 5 und 6 besitzen keine Parallelführung durch ein Parallelogrammgestänge
od. dgl., sondern sind als einfache Schwenkhebel ausgebildet, etwa so, wie dies
bei Personenkraftwägen üblich ist. Dadurch fallen die Wischfelder 15 und 16 segmentförmig
aus. Die Wischhebel lager 7 und 8 sind dabei so angeordnet bzw. bei Bedarf die Wischarme
11 und 12 so gebogen, daß jedes Wischfeld 15° und 16° über etwa 90° verläuft und
das Wischblatt 13 bzw. 14 in den beiden anhand der seitlichen geradlinigen Enden
der Wischfelder 15 und 16 ersichtlichen Endlagen parallel und in unmittelbarer Nachbarschaft
zu je einer Schmalseite und der benachbarten Längsseite des rechteckförmigen Rahmens
2 angeordnet ist, Die Länge jedes Wischblattes 13 bzw. 14 ist dabei entsprechend
der Länge der Schmalseite des Randes der Scheibe 3 so gewählt, daß dort gerade kein
Anstoßen mehr erfolgt, so daß sich bei einem üblichen Verhältnis von Schmalseiten
zu Längsseiten des Rechteckfensters 1, wie etwa in der Zeichnung dargestellt, ein
vergleichsweise großer bberlappungsbereich 17 der beiden Wischfelder 15 und 16 in
einem Mittelbereich zwischen den Endlagen der Wischblätter 13 und 14 ergibt. Durch
diesen Überlappungsbereich sind ungewischte Flächen minimiert, wie sie außerhalb
des Überlappungs
bereichs 17 bei 18 und 19 angedeutet sind. Während
bei einem quadratförmigen Fenster 1 keinerlei ungewischte Flächen 18 und 19 an den
Außenrändern der Wischfelder 15 und 16 mehr auftreten, wird bei größerer Bemessung
der Längsseiten der Überlappungsbereich 17 immer kleiner und werden dementsprechend
die ungewischten Flächen 18 und 19 immer größer. Bei einem Verhältnis von Schmalseite
zu Längsseite des Rechteckfensters 1 von etwa 1:1,7 tritt gerade gar kein Überlappungsbereich
17 mehr-auf, so daß die ungewischten Flächen 18 und 19 im Mittelteil des Fensters
1 miteinander Verbindung erhielten.
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Selbst in einem solchen Falle aber ließe sich noch eine völlig lückenlose
Überlappung der erzeugten Wischfelder erzielen, wenn in den weiteren Ecken 9' und
10' des Fensters 1 zusätzliche, nicht näher dargestellte Wischhebel bei 7 und 8'
gelagert werden, deren strichpunktiert eingezeichnete Wischfelder 15' und 16' bezüglich
der Längsmittelachse 20 der Scheibe 3 symmetrisch zu den Wischfeldern 15 und 16
liegen. Wie aber aus der Zeichnung ohne weiteres ersichtlich ist, ist eine solche
Anordnung weiterer Wischhebel bei üblichen Fensterabmessungen nicht erforderlich,
da die ungewischten Bereiche 18 und 19 ohnehin so klein ausfallen, daß sie kaum
noch stören und überdies in einem Abstand von dem bezüglich guter Sichtverhältnisse
wichtigen oberen und unteren Rand der Scheibe 3 liegen.
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Jedoch könnte, etwa aus konstruktiven Gründen im Einzelfall, eine
Anordnung der Schwenklager 7 und 8 nicht diagonal zueinander, sondern auch übereinander,
also zu beiden Seiten einer Längsseite des Rahmens 2 erwogen werden, so daß also
etwa das Schwenklager 7 an die Stelle des Schwenklagers 7' treten würde und sich
statt des Wischfeldes 15 das Wischfeld 15' ergäbe. Wie ohne weiteres ersichtlich
ist, werden hierdurch die ungewischten Flächenbereiche 18 und 19 insgesamt nicht
allzuviel vergrößert, sondern fiele im Beispielfalle der in der Zeichnung rechte
ungewischte Flächenbereich 18
weg und fiele statt dessen ein allerdings
etwas größerer Flächenbereich 18 in der Nachbarschaft des Flächenbereiches 19 auf
dessen Seite an, während im Bereich des rechten Randes des Fensters 1 keine ungewischten
Bereiche mehr verblieben. Im Falle eines annähernd quadratischen Fensters, welches
bei der veranschaulichten Diagonal anordnung der Wischhebellager 7 und 8 zumindest
theoretisch vollständig gewischt würde, verbliebe auch dann nur ein sehr geringer
keilPörmiger ungewischter Bereich im Bereich des im Beispielsfalle linken Randes
des Fensters 1, der im Einzelfall unter Umständen nicht allzuviel stört, so daß
etwa im Falle konstruktiver Schwierigkeiten mit einer Diagonalanordnung gegebenenfalls
auch auf eine solche parallele Anordnung übereinanderliegender Lager 7' und 8 zurückgegriffen
werden könnte.
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Derartige konstruktive Schwierigkeiten können sich ergeben, wenn von
einer gemeinsamen Antriebseinheit aus ein Antrieb der Wischhebellager 7 und 8 mittels
eines Wischergestänges erfolgen soll, wie dies bei Kraftfahrzeugen an sich üblich
ist. Da der Rahmen 2 des Fensters 1 in aller Regel sehr schmal gehalten wird, um
eine maximale Größe der Scheibe 3 und damit des Sichtfeldes zu erhalten, steht nur
geringer Bauraum für ein solches Wischergestänge zur Verfügung, so daß sein Einbau
auch dann Schwierigkeiten bereitet, wenn mit entlang einer Längsseite liegenden
S¢hwenklagern 7' und 8 gearbeitet werden soll. Die Schwierigkeiten vergrößern sich
naturgemäß dann ganz erheblich, wenn die Wischhebellager 7 und 8 einander diagonal
gegenüberliegen, da dann auch ein verbindendes mechanisches Wischergestänge abgewinkelt
entlang zweier Seiten des rechteckförmigen Rahmens 2 geführt werden müßte.
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Dieses Problem läßt sich dadurch lösen, daß jedem Wischhebellager
7 und 8 ein eigener, schematisch bei 21 und 22 veranschaulichter Wischermotor zugeordnet
wird,
beispielsweise in Form eines Elektromotores oder auch eines
mit Druckluft arbeitenden oder hydraulischen Wischermotors. Infolge des tiberlappungsbereiches
17 im Mittelteil der Bewegungen der Wischblätter 13 und 14 zwischen ihren Endlagen
muß jedoch richergestellt sein, daß die Wischblätter 13 und 14 im Uberlappungsbereich
17 einander nicht berühren. Dies läßt sich durch eine Steuereinrichtung 25 erreichen,
beispielsweise eine elektrische Steuereinrichtung, wie sie an sich bekannt ist,
und die darüber hinaus auch noch verschiedene Schaltmöglichkeiten etwa zur Berücksichtigung
unterschiedlich starken Regenanfalis ermöglicht. So können hierzu beispielsweise
Endschalter 23 und 24 für eine Endlage der Wischhebel 5 und 6 vorgesehen sein, wie
dies in der Zeichnung nur sehr schematisch veranschaulicht, jedoch konstruktiv einfach
durch Anordnung etwa imBereich der Wischermotore 21 und 22 zu bewerkstelligen ist.
Die Steuerung kann dann so getroffen werden, daß etwa der Wischhebel 5 bei Erreichen
seiner einen Endstellung den Etdschalter 23 betätigt, der über die Steuereinrichtung
25 den zugehörigen Wischermotor 21 stillsetzt und dafür den Wischermotor 22 in Betrieb
setzt, so daß bei stillstehendem Wischhebel 5 nunmehr der Wischhebel 6 bis zur gegenüberliegenden
Endlage und wieder zurücklauSt, worauf durch Betätigung des Endschalters 24 umgekehrt
der Wischermotor 22 stillgesetzt und wieder der Wischermotor 21 in Betrieb gesetzt
wird, der den Wischhebel 5 in seine gegenüberliegende Endlage und wieder zurück
laufen läßt. Ebenso können natürlich auch in nicht näher veranschaulichter Weise
vier Endschalter vorgesehen sein, so daß alternierend immer einer der Wischhebel
5 oder 6 von einer Endlage zur anderen läuft und dort stehenbleibt, bis der jeweils
andere Wischhebel die entsprechende Bewegung ausgeführt hat und wieder in der gegenüberliegenden
Endlage angelangt ist. Konstruktiver Zusatzaufwand ergibt sich hierbei kaum, da
ja ohnehin in den Endlagen eine Umsteuerung der Antriebsrichtung der
Wischhebel
5 und 6 erfolgen muß und die entsprechenden Steuersignale ohne weiteres als Endschaltersignale
herangezogen werden können.
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Zur Berücksichtigunq starken Regenfalles kann die Steuereinrichtung
p5 konstruktiv problemlos aber auch so geschaltet werden, daß beide Wisschhebel
5 und 6 ständig laufen, dabei aber in ihrer Bewegungsphase so abgestaffelt sind,
daß der eine Wischhebel bereits den Uberlappungsbereich verlassen hat, bevor der
andere in der Gegenrichtung eintritt, während ein Durchlaufen des Uberlappungsbereiches
17 durch beide Wischerblätter 13 und 14 hintereinander im Gleichlauf natürlich unschädlich
ist. Für eine solche Synchronisierung der phasenrichtigen Bewegung können ebenfalls
die Umsteuersignale in den jeweiligen Endlagen der Wischarme 5 und 6 herangezogen
werden, da feststeht, in welcher zeitlichen Folge die beiden Wischhebel 5 und 6
ihre jeweiligen Endlagen erreichen müssen, um einander im Überlappungsbereich 17
nicht im Gegenlauf zu treffen.
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Daher würde es genügen, wenn die Steuereinrichtung 22 mittels geeigneter
Zeitglieder im laufenden Betrieb nur eine Uberwachungsfunktion übernimmt, innerhalb
der einer der Wischermotore 21 oder 22 einen kurzen Moment stillgesetzt wird, wenn
er durch zu schnellen Lauf mit der Zeit in eine Phasenlage zum anderen Wischermotor
oder Wischhebel gelangt, der eine Kollision befürchten läßt.
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Bei der dargestellten Ausführungsforin könnten beide Wischhebel 5
und 6 sogar jeweils gleichzeitig ihre Endlagen erreichen, da diese unterschiedlichen
Abstand vom Uberlappungsbereich 17 besitzen, so daß in der Abc w#rtsbewegung der
Wischhebel 6 vorläufe und in der Aufwärtsbewegung, wie in der Zeichnung veranschaulicht,
der Wischhebel 5 vorl#u£t.
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L e e r s e i t e