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DE3012743C2 - Gerät der Schutzart Eigensicherheit - Google Patents

Gerät der Schutzart Eigensicherheit

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Publication number
DE3012743C2
DE3012743C2 DE19803012743 DE3012743A DE3012743C2 DE 3012743 C2 DE3012743 C2 DE 3012743C2 DE 19803012743 DE19803012743 DE 19803012743 DE 3012743 A DE3012743 A DE 3012743A DE 3012743 C2 DE3012743 C2 DE 3012743C2
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DE
Germany
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housing
intrinsically safe
circuit board
frame
lines
Prior art date
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DE19803012743
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English (en)
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DE3012743A1 (de
Inventor
Dieter 1000 Berlin Hidde
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Siemens AG
Original Assignee
Siemens AG
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Publication date
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Expired legal-status Critical Current

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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B1/00Frameworks, boards, panels, desks, casings; Details of substations or switching arrangements
    • H02B1/26Casings; Parts thereof or accessories therefor
    • H02B1/52Mobile units, e.g. for work sites
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B1/00Frameworks, boards, panels, desks, casings; Details of substations or switching arrangements
    • H02B1/26Casings; Parts thereof or accessories therefor
    • H02B1/28Casings; Parts thereof or accessories therefor dustproof, splashproof, drip-proof, waterproof or flameproof

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Emergency Protection Circuit Devices (AREA)

Description

2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (46) höher als die einschließlich der Bauelemente (42, 43, 4*j größte Höhe der Leiterplatte (41) ist.
3. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (46) aus Blech besteht und daß der Kühlung bedürfende Bauelemente (44) nahe dem Rand der Leiterplatte (41) derart angebracht sind, daß ihre Kühlflächen mit dem Rahmen (46) wärmeleitend verbindbar (53) sind.
4. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) aus einem Abschnitt eines Vierkantstahlrohres mit rechteckigem Querschnitt besteht und daß eine Seite des Gehäuses durch eine Stirnplatte (30) mit wenigstens einem daran angebrachten, mit einem Gewinde versehenen Befestigungsmittel (32) verschlossen ist.
5. Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß als Befestigungsmittel ein die nichteigensicheren Leitungen (11) umschließender Gewindestutzen (32) dient.
6. Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß als Befestigungsmittel zwei mit gegenseitigem Abstand an der Stirnplatte (55) angebrachte Gewindebolzen (56) vorgesehen sind, zwischen denen eine Leitungsdurchführung (57) für die nichteigensicheren Leitungen (11) angeordnet ist.
7. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (46) um so viel schmaler als der Innenraum des Gehäuses (2) bemessen ist, daß seitlich angeordnete Anzeigeelemente (45) durch Querverschieben des Rahmens (46) in dem Gehäuse (2) in Eingriff mit Sichtöffnungen (13) bzw. diese verschließenden durchscheinenden Körpern zu bringen ist.
8. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich-
net, daß das Gehäuse eine durch einen Deckel (16) verschließbare öffnung (37) als Zugang zu einer Kammer besitzt, in der zu dem eigensicheren Teil des Gerätes (1) gehörende Bauelemente auswechselbar angeordnet sind.
9. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der die Steckdose (4) tragenden Seite (3) des Gehäuses (2) ein sich wenigstens in der Verlängerung zweier Kanten (22, 23) des Gehäuses (2) erstreckender Schutzkragen (17) lösbar befestigt ist.
10. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere übereinander angeordnete Geräte (1) durch wenigstens eine sich über die Seitenflächen (12) der Gehäuse (2) erstreckende Stützschiene (25) verbunden sind.
Die Erfindung betrifft ein Gerät der Schutzart »Eigensicherheit« mit folgenden Merkmalen:
a) ein Gehäuse;
b) an einer Seile des Gehäuses ist wenigstens eine Steckdose für den Anschluß eigensicherer Leitungen angeordnet;
c) an der gegenüberliegenden Seite befindet sich eine Auslaßstelle nichteigensicherer Leitungen;
d) in dem Gehäuse ist eine Leiterplatte mit Bauelementen zur Umsetzung eigensicherer in nichteigensichere Energie und/oder umgekehrt angeordnet;
e) die Leiterplatte ist in eine Vergußmasse eingebettet;
f) an der Außenseite des Gehäuses sind Anzeigeorgane zur Kenntlichmachung des Betriebszustandes des Gerätes sichtbar.
Ein Gerät dieser Art ist beispielsweise durch die DE-OS 26 52 757 bekanntgeworden. Hierbei handelt es sich um ein Koppelgerät, wie es im Bergbau unter Tage z. B. in Verbindung mit Motorsteuergeräten zur Umwandlung eigensicherer Signale in nichteigensichere Signale und umgekehrt verwendet wird. Das Gehäuse des bekannten eigensicheren Gerätes besitzt eine zylindrische Form und ist aus einem Stahlrohr hergestellt. In dem gleichfalls zylindrischen Innenraum des Gehäuses ist die Leiterplatte in eine Vergußmasse
so eingebettet.
Da nach dem Einbetten in die Vergußmasse kein Zugang zu den auf der Leiterplatte befindlichen Bauelementen mehr besteht, können Schaltungsfehler nicht mehr beseitigt werden, und fehlerhafte Bauelemente können nicht ausgewechselt werden. Deshalb ist es erforderlich, die Leiterplatte mit allen Anschlußleitungen und Bauelementen vor dem Einbau in das Gehäuse und dem Einbringen der Vergußmasse sorgfältig zu prüfen. Dies bereitet bereits wegen der Handhabung der Leiterplatten Schwierigkeiten. Bei dem Ablegen der zu prüfenden Leiterplatten am Arbeitsplatz können nämlich Bauelemente beschädigt oder Eigenschaften der Schaltung durch Verbiegen von Anschlußdrähten verändert werden. Unter Umständen ist auch eine Prüfung nur unvollständig durchführbar, wenn die zu prüfende Schaltung beispielsweise Leistungshalbleiter enthält, für deren Kühlung nach dem Einbau und dem Einbetten in die Vergußmasse andere
Bedingungen vorliegen als auf der Leiterplatte als vorgefertigtem Einzelteil. Durch die Verwendung einer Prüfvorrichtung, in welche die Leiterplatten einsetzbar sind, lassen sich diese Schwierigkeiten nicht zufriedenstellend beheben. Es entsteht nämlich ein zusätzlicher Zeitaufwand für die Montage und Demontage in der Vorrichtung, während gleichzeitig die Gefahr von Beschädigungen oder Verformungen von Bauelementen oder Anschküleitungen nicht ausgeschlossen werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen mechanischen Aufbau des Gerätes anzugeben, dsr neben einer vorteilhaften Handhabung des fertigen Gerätes und einer einfach durchzuführenden Montage bei der Fertigung insbesondere eine rasche und zuverlässige Prüfung ermöglicht.
Diese Aufgabe wird bei einem eigensicheren Gerät der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß
g) das Gehäuse quaderförmig ausgebildet und im
Äusgangszustand an gegenüberliegenden Seiten
offen ist,
h) die Leiterplatte in einem an die Abmerr.ungen des
Gehäuses angepaßten Rahmen befestigt ist und
i) der Rahmen die Leiterplatte mit ihren Schmalseiten umschließt
Da die Leiterplatte in den Rahmen bereits vor dem Einbau in das Gehäuse eingesetzt wird, kann sie in diesem vormontierten Zustand geprüft werden. Durch eine passend bemessene Höhe des Rahmens, insbesondere derart, daß der Rahmen höher als die einschließlich der Bauelemente größte Höhe der Bauelemente ist, wird ein vollkommener Schutz der auf der Leiterplatte befindlichen Bauelemente bei der Handhabung zu den Prüfvorgängen gewährleistet Zugleich ergibt sich ein sicherer Stand der Anordnung zumindest für die Hauptlagen der Leiterplatte, d.h. mit nach oben weisenden Bauelementen oder Leiterbahnen. Ferner gestattet aer Rahmen die Prüfung der Leiterplatte auch bei einer Bestückung mit Leistungshalbleitern, wenn der Rahmen als Kühlkörper benutzt wird.
Hierzu kann der Rahmen aus Blech bestehen, und der Kühlung bedürfende Bauelemente können nahe dem Rand der Leiterplatte derart angebracht sein, daß ihre Kühlflächen mit dem Rahmen wärmeleitend verbindbar sind. Schließlich ist der Rahmen auch als Halterung der Steckdose für die eigensicheren Leitungsanschlüsse und als Halterung der niditeigensicheren Leitungen verwendbar. Damit unterbleibt bei der Prüfung der Leiterplatte eine mechanische Beanspruchung der Anschlußleitungen mit der Gefahr von Beschädigungen.
Das Gehäuse des Gerätes kann aus einem Abschnitt eines Vierkantstshlrohres mit rechteckigem Querschnitt bestehen, wobei eine Seite des Gehäuses durch sine Stirnplatte mit wenigstens einem daran angebrachten, mit einem Gewinde versehenen Befestigungsmittel verschlossen ist Vierkantstahlrohr ist ein ebenso handelsübliches Erzeugnis wie Rohre mit kreisförmigem Querschnitt. Der Übergang zu einer anderen m> Gehäuseform bedeutet daher gegenüber der bekannten Bauform eigensicherer Geräte mit zylindrischem Gehäuse keinen Mehraufwand.
Als Befestigungsmittel eignet sich insbesondere ein die nicht eigensicheren Leitungen umschließender μ Gewindestutzen. Mit diesem läßt sich das Gerät an einer öffnung, z. B. eines Anschlußkastens, befestigen, indem von der Innenseite des Anschlußkastens eine Mutter auf den Gewindestutzen aufgeschraubt wird. Es empfiehlt sich, in Verbindung mit dem Gewindesiutzen noch einen Ansatz, einen Stift od. dgl. als Verdrehschutz vorzusehen.
Ein gesonderter Verdrehschutz ist entbehrlich, wenn als Befestigungsmittel zwei mit gegenseitigem Abstand an der Stirnplatte angebrachte Gewindebolzen vorgesehen sind, zwischen denen eine Leitungsdurchführung für die nichteigensicheren Leitungen angeordnet ist. Vorteilhaft ist hierbei noch der Umstand, daß der Durchmesser der Leitungsdurchführung unabhängig von den Normmaßen für Gewindestutzen gewählt und dadurch zusätzlicher Raum für die nichteigensicheren Leitungen bereitgestellt werden kann.
Durch die neue Bauform eines eigensicheren Gerätes wird auch die Schwierigkeit behoben, an der Leiterplatte angebrachte Anzeigeelemente, z. B. Leuchtdioden, trotz des Umschließens mit einer Vergußmasse an der Außenseite des Gerätes sichtbar zu machen. Wird nämlich der Rahmen um so v'.,: schmaler als der Innenraum des Gehäuses bemess-'-n, tiaß seitlich angeordnete Anzeigeelemente durch Querverschieben des Rahmens in dem Gehäuse in Eingriff mit Sichtöffnungen des Gehäuses bzw. mit diesen verschließenden durchscheinenden Körpern zu bringen sind, so kann auf biegsame Verbindungen verzichtet werden, wie sie bei dem eingangs erwähnten bekannten eigensicheren Gerät vorgesehen sind.
Wie bereits erwähnt, besteht nach dem Einbetten der Leiterplatte in eine Vergußmasse keine Möglichkeit mehr zum Austausch von Bauelementen oder zur Behebung von Schaltungsfehlern. Das gleiche Hindernis besteht aber auch gegenüber beabsichtigten Änderungen oder der Hinzufügung weiterer Bauelemente. Nach einer Weiterbildung der Erfindung kann jedoch diese Beschränkung überwunden werden, indem das Gehäuse eine durch einen Deckel verschließbare Öffnung als Zugang zu einer Kammer erhält, in der zu dem eigensicheren Teil des Gerätes gehörende Bauelemente auswechselbar angeordnet sind. Diese Ergänzung, durch uie das eigensichere Gerät zusätzliche Funktionen erhalten kann, wird durch die Verwendung des Rahmens als Träger der Leiterplatte und das quaderförmige Gehäuse ermöglicht. Diese Meikmale führen nämlich zu einer genauen räumlichen Zuordnung eines an der Leiterplatte bzw. dem Rahmen gehaltenen einseitig offenen Kammergehäuses und der an dem umschließenden Gehäuse vorgesehenen verschließbaren Öffnung.
An der die Steckdose tragenden Seite des Gehäuses des eigensicheren Gerätes kann ein sich wenigstens in der Verlängerung zweier Kanten des Gehäuses erdrückender Schutzkragen lösbar befestigt sein. Dieser Schutzkragen bildet ein gesondertes Teil gegenüber der eingangs erwähnten bekannten Ausführung eines eigensicheren Gerätes, bei dem aas rohrförmige Gehäuse an einem Ende die Steckdose schalenartig übergreift. Neben der leichteren Herstellung des Gehäuses gewinnt man durch die Verwendung des Schutzkragens aber auch die Möglichkeit, die Signalleitungen zunächst ohne jede Beilinderung einstecken und dann erst den Schutzkragen anbringen zu können. Werden andererseits mehrere eigensichere Geräte über- oder nebeneinander angeordnet, was bei der quaderförmigen Gestalt der Gehäuse besonders platzsparend möglich ist, so können nur ein oder zwei Schutzkragen ausreichend sein, den erwünschten Schutz der angeschlossenen Sienalleituneen eeeen TroDfwas-
ser oder mechanische Beanspruchung /u gewährleisten.
Mehrere neben- oder übereinander angeordnete eigensichere Geräte können durch wenigstens eine sich über die Seitenflächen der Gehäuse erstreckende Stützschiene verbunden sein. Diese Schienen, /u deren Befestigung unter Umständen die gleichen Öffnungen oder Gewindebohrungen des Gehäuses benutzt werden können, die Ruch zur Anbringung des Scluit/knigcns dienen, bewirken eine verbesserte mechanische Widerstandsfähigkeit, wie sie gegenüber den Beanspruchungen im Bergbau unter Tage erwünscht ist.
Die Erfindung wird im folgenden anhand des in den Figuren dargestellten Ausführtingsbeispicls sowie zweier Anwendungsbeispiele näher erläutert. Die
Fig. I zeigt ein eigensicheres Gerät nach der Erfindung in einer perspektivischen Ansicht; in der
F i g. 2 sind die einzelnen Komponenten des eigensicheren Gerätes gleichfalls perspektivisch gezeigt; die
rig. 3 /cigi cine wciieic AuMÜniuMgMorm einer Stirnplatte mit Befestigungsmitteln; die
F i g. 4 und 5 zeigen Anwendungsbeispielc für eigensichere Geräte nach der Erfindung.
Das eigensichere Gerät I in Fig. I besitzt ein quaderförmiges Gehäuse 2. an dessen einer kurzen Schmalseite 3 zwei Steckdosen 4 zum Anschluß eigensicherer Leitungen 5 mit Steckern 6 angebracht sind. An der gegenüberliegenden kurzen Schmalseite 7 des Gehäuses 2 befindet sich ein Schraubstutzen 10, mit dem das Gerät I an einer Kompaktstation oder an einer schlagwettergeschützten Verteilung angebracht werden kann. Der Schraubstutzen 10 bildet zugleich die Auslaßstelle eines Bündels nichteigensicherer Leitungen 11. An einer der langen Schmalseiten 12 des Gehäuses 2 sind Anzeigeelemente 13. z. B. Leuchtdioden, sichtbar. Ferner sind an dieser Seite des Gerätes Leistungs-, Hinweis- und Prüfschilder 14 angebracht.
An der oberen Breitseite 15 des Gehäuses 2 befindet sich ein abnehmbar befestigter Deckel 16. der Zugang zu einer Kammer gewährt, in die zu dem eigensicheren Schaltungsteil des Gerätes gehörende Bauelemente einsetzbar sind. Weiteres Zubehör des eigensicheren Gerätes 1 ist ein Schutzkragen 17, dessen seitliche Schenkel 20 und 21 mit den langen Schmalseiten 12 und 18 des Gehäuses 2 zu verbinden sind und der in der Verlängerung der Längskanten 22 und 23 über die Breitseite 15 übersteht. Die am Rande der Schmalseiten 12 und 18 vorgesehenen Durchgangs- oder Gewindelöcher 24 können außer zur Befestigung des Schutzkragens 17 auch zur Anbringung von Stützschienen 25 benutzt werden, wenn mehrere eigensichere Geräte 1 parallel zueinande; montiert werden, wie dies noch erläutert wird.
Das in der F i g. 1 gezeigte eigensichere Gerät 1 kann z. B. ein Koppelglied sein. Diese Geräte übertragen eigensichere Signale in den nichteigensicheren Bereich eines Motorsteuergerätes oder umgekehrt. Ferner kann das eigensichere Gerät als eigensichere Stromversorgung ausgebildet sein, die man zur Speisung eigensicherer Steuerungen benötigt.
Den Aufbau des eigentlichen Gerätes 1 im einzelnen zeigt die F i g. 2. Das Gehäuse 2 besteht aus einem Abschnitt eines Vierkantstahlrohres, das an seinen kurzen Schmalseiten 3 und 7 offen ist. An der Schmalseite 7 ist als Abschluß eine Stirnplatte 30 vorgesehen, die eine Öffnung 31 für einen Schraubstutzen 32 sowie einen Stift oder einen Durchzug 33 als Verdrehsicherung erhält Damit sind in Verbindung mit einer Mutter 34 die zur Befestigung des eigensicheren Gerätes 1 an einer Kompaktstation oder einer schlagwcttergeschülzten Verteilung benötigten Elemente vorhanden. An den genannten Eii/richtungcn werden nur Durchgangslöcher mit einem Durchmesser τ entsprechend dem Schraubstutzen 32 benötigt.
An der langen Schmalseite 12 des Gehäuses 2 sind Befestigiingslöcher 35 für die Bezeichnungsschildcr 14 vorgesehen. Ferner befinden sich dort Schauöffnungen 36 mit darin eingesetzten durchscheinenden Körpern
ίο fm die Anzeigeelemente 13 und die bereits erwähnten Durchgangs- oder Gewindelöcher 24. An der oberen Breitseite 15 des Gehäuses 2 sind ferner gestrichelt eine Öffnung 37 und Befestigungsöffnungen 40 angedeutet, auf die der in F i g. I gezeigte Deckel 16 aufsetzbar ist.
ii Die Öffnung 37 wird dann in das Gehäuse 2 eingearbeitet, wenn das Gerät für die zusätzliche Ausrüstung mit auswechselbaren Bauelementen vorbereitet werden soll.
Der akiive Tel! des cigciisiciicicii Gciatrn ί ucsici'ii
>o aus aer Leiterplatte 41 und den auf ihr montierten Bauelementen, von denen in der Fig. 2 integrierte Schaltungen 42, ein Transistor 43 sowie ein Triac 44 angedeutet sind. An der vorderen Längsseite der Leiterplatte 41 befinden sich Leuchtdioden 45 für die
2i Funktionsanzeige des Gerätes. Vorzugsweise verwendet man Leiterplatten genormter Größe, z. B. im sogenannten Europa-Format. Dieser Größe angepaßt ist ein R^i.men 46. der aus Blech gebogen ist und nach innen weisende herausgedrückte Lappen 47 als
so Auflagestellen für die Leiterplatte 41 besitzt. An der vorderen kurzen Schmalseite des Rahmens 46 sind Befestigungsöffnungen für die beiden Steckdosen 4 vorgesehen, während sich an der gegenüberliegenden Schmalseite eine Öffnung 50 zur Aufnahme eines
η Gummistopfens 51 befindet, der die nichteigensicheren Leitungen 11 umschließt und eine Abdichtung für die in das Gehäuse 2 nach erfolgter Montage der Teile einzufüllende Vergußmasse bildet. Die vordere lange Schmalseite des Rahmens 46 ist mit Öffnungen 52 für die
in Leuchtdioden 45 versehen. Diese werden zweckmäßig erst nach dem Einsetzen der Leiterplatte 41 in den Rahmen 46 mit den Leiterbahnen verbunden. Für die Verbindung der Kühlfahne des Triacs 44 mit dem Rahmen 46 ist an der hinteren langen Schmalseite eine
4ϊ Durchgangsöffnung 53 vorgesehen. Der Triac 44 ist nahe dem Rand der Leiterplatte 41 angebracht, damit sich die erwünschte wärmeleitende Verbindung mit dem Rahmen 46 ohne Beanspruchung seiner Anschlußdrähte vornehmen läßt.
so In der Fig. 2 ist noch oberhalb der Leiterplatte 41 gestrichelt ein nach oben offenes Gehäuse 54 gezeigt, das für die Ausführungsform mit auswechselbaren Bauelementen vorgesehen ist. Das Gehäuse 54 kann entweder mit der Leiterplatte oder dem Rahmen 46 in
ü solcher Lage verbunden werden, daß sich bei dem noch zu beschreibenden Einbau des Rahmens 46 in das Gehäuse 2 die richtige Lage bezüglich der Öffnung 37 ergibt.
Die Höhe des Rahmens 46 und die Lage der Lappen
t"> 47 sind so gewählt, daß die Leiterplatte 41 bzw. die auf ihr befestigten Bauelemente nicht über den Rahmen überstehen. Daher kann die Leiterplatte 41 nach der Befestigung in dem Rahmen 46 in beliebiger Stellung auf einer Arbeitsfläche abgelegt werden, ohne daß irgendei-
bi ne Gefahr der Beschädigung von Bauelementen besteht Da auch die Leitungen der nichteigensicheren Seite durch den Gummistopfen 51 und die Öffnung 50 des Rahmens 46 ebenso festgelegt sind wie die Leitungen 48
der cigcnsichcrcn Seilt· an den Steckdosen 4. sind die Voraussetzungen für eine problemlose Prüfung der Leiterplatte 41 mit ihren Bauelementen gegeben. Dabei braucht sich die Prüfung mehl auf die I inhaltiing der geforderten Spannungs-erlc und funktionen zu he schränken, sondern kann sich auch auf die Belastbarkeit bzw. die Leistung erstrecken, weil die l.eistungshalblciur. z. H. der Irine- 44. bereits endgültig montiert und mit einer Kühlflache verbunden sind
Nachdem die Prüfung der Leiterplatte 41 abgeschlossen ist. wird die komplette, mis der l.i'iterpliille und dem Rahmen 46 bestehende Baugruppe in das (iehäiise 2 eingeschoben, wobei die nichteigensicheren Leitungen durch den Schraubsüit/en 32 hindurchgefiidelt werden, /um Schluß wird durch eine Querverschiebung der Baugruppe innerhalb des Ciehäuscs 2 erreicht, daß die l.euchtdioden 45. die sich an der Außenseite des Rahmens 4f> befinden, in Kingriff mit den Öffnungen 36 des Gehäuses 2 \j/w. ιΐιίΠίι liOiirtuiiCi'iOi't uüiYfrSL'nCiriCitden Verschlußkörpern gelangen. Um diesen Vorgang zu ermöglichen, ist also der Rahmen 46 um so viel schmaler als der Innenraum des Gehäuses 2 zu bemessen, daß er sich um das Maß seitlich verschieben laßt, mit dem die l.euchtdioden in die Verschlußkörper eingreifen sollen. Kin solches Kingreifen ist erforderlich, um das Kindringen der Vergußmasse zu vermeiden, die anschließend von der kurzen Schmalseite 3 her in das Gehäuse 2 eingefüllt wird und dieses bis zu den Sockeln der Steckdose 4 ausfüllt. Bei der Ausführung mit dem zusätzlichen Gehäuse 54 ist dabei für eine ausreichende Abdichtung zwischen dem Rand des Gehäuses 54 und dem Gehäuse 2 zu sorgen.
Kine andere Ausführungsform einer Stirnplatte zeigt die K i g. 3. Diese Stirnplatte 55 trägt zwei Gewindebolzen 56 sowie eine Durchführung 57 für die nichteigensicheren Leitungen II. Wie man erkennt, gewährleistet die Anordnung der beiden Gewindebolzen 56 ohne zusätzliche Mittel eine verdrehsichere Befestigung des Gerätes, während der Durchmesser der Durchführung 57 unabhängig von genormten Gewindestutzen gewählt werden kann. Dies kann insbesondere bei einer größeren Anzahl mehteigensichercr Leitungen Il vorteilhaft sein.
Die I i g. 4 zeigt, wie eigensicherc Geräte der vorstehend beschriebenen Art in Verbindung mit einer Kompaktstalion 60 zu verwenden sind. Die Kompaktstation M) umfaßt in bekannter Weise ein die l.eistungsschaltgcrätc und Schutz- und Steuergeräte enthaltendes druckfcstcs Gehäuse 61. an das sich nach beiden Seiten je ein Anschlußkasten 62 der Schutzart »erhöhte Sicherheit« anschließt. In diesen sind die Diirchfiihriingsbol/.cn der druckfesten Durchführungen sowie Klemmleisten zugänglich, an welche die zu- und abführenden Kncrgie- und Steuerleitungcn anschließbar sind. Seitlich an die Anschlußkasten 62 sind mehrere eigensicherc Geräte I entsprechend der F i g. 1 angeordnet, jeweils ein an dem obersten eigensichcren Gerät I angebrachter Schutzkragen 17 bildet einen Schutz der nicht dargestellten eigensicheren Leitungen .-~— ι—»„ur^iinrwinr Λΐ£ΐ>*<>ίη oder TroniwäSif*r Gleichfalls als Schutz dienen die Stützschienen 25. die eine mechanische Versteifung bewirken. Um das F.rkennen der unterschiedlichen Schutzarten zu erleichtern, sind in der F i g. 3 ebenso wie in der nachfolgend zu erläuternden F i g. 4 die Bezeichnungen (Sch)d für die Schutzart »druckfeste Kapselung« sowie (Sch)c für die Schutzart »erhöhte Sicherheit« und (Sch)i für »Kigensicherheit« eingetragen.
In der F i g. 5 sind einem druckfesten Gehäuse 64 ein Sammelschienenkasten 65 und ein Anschlußkasten 66 der Schutzart »erhöhte Sicherheit« zugeordnet. An dem Sammelschienenkasten ist ein eigensicheres Gerät 1 angeordnet, während der Anschlußkasten 66 vier derartige Geräte trägt. Durch Schutzkragen 25 ist wiederum für einen Schutz der eigensicheren Leitungen im Bereich der Steckdosen gesorgt. Wie die F i g. 4 und 5 zeigen, ermöglicht die quaderförmige Gestalt der eigensicheren Geräte eine raumsparende Anordnung mit geringem Abstand, so daß je nach Bedarf an Steuerkanälen bzw. eigensicheren Stromversorgungen diese baukastenartig zusammengesetzt werden können.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (1)

Patentansprüche:
1. Gerät der Schutzart »Eigensicherheit« mit folgenden Merkmalen:
a) ein Gehäuse;
b) an einer Seite des Gehäuses ist wenigstens eine Steckdose für den Anschluß eigensicherer Leitungen angeordnet;
c) an der gegenüberliegenden Seite befindet sich eine Auslaßstelle für nichteigensichere Leitungen;
d) in dem Gehäuse ist eine Leiterplatte mit Bauelementen zur Umsetzung eigensicherer in nichteigensichere Energie und/oder umgekehrt angeordnet;
e) die Leiterplatte ist in eine Vergußmasse eingebettet;
f) an dei Außenseite des Gehäuses sind Anzeigeorgane zur Kenntüchmachung des Betriebszustandes des Gerätes sichtbar
dadurch gekennzeichnet, daß
g) das Gehäuse (2) quaderförmig ausgebildet und im Ausgangszustand an gegenüberliegenden Seiten (3,7) offen ist,
h) die Leiterplatte (41) in einem rechteckigen, an die Abmessungen des Gehäuses (2) angepaßten Rahmen (46) befestigt ist und
i) der Rahmen (46) die Leiterplatte (41) mit ihren Schmalseiten umschließt
DE19803012743 1980-03-28 1980-03-28 Gerät der Schutzart Eigensicherheit Expired DE3012743C2 (de)

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DE3012743A1 DE3012743A1 (de) 1981-10-08
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