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DE3012423C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3012423C2
DE3012423C2 DE3012423A DE3012423A DE3012423C2 DE 3012423 C2 DE3012423 C2 DE 3012423C2 DE 3012423 A DE3012423 A DE 3012423A DE 3012423 A DE3012423 A DE 3012423A DE 3012423 C2 DE3012423 C2 DE 3012423C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
film
edge
slot
film unit
container
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE3012423A
Other languages
English (en)
Other versions
DE3012423A1 (de
Inventor
Thoedore Burlington Mass. Us Gervais
Thomas Patrick South Natick Mass. Us Mccole
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Polaroid Corp
Original Assignee
Polaroid Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Polaroid Corp filed Critical Polaroid Corp
Publication of DE3012423A1 publication Critical patent/DE3012423A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3012423C2 publication Critical patent/DE3012423C2/de
Granted legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03CPHOTOSENSITIVE MATERIALS FOR PHOTOGRAPHIC PURPOSES; PHOTOGRAPHIC PROCESSES, e.g. CINE, X-RAY, COLOUR, STEREO-PHOTOGRAPHIC PROCESSES; AUXILIARY PROCESSES IN PHOTOGRAPHY
    • G03C8/00Diffusion transfer processes or agents therefor; Photosensitive materials for such processes
    • G03C8/42Structural details
    • G03C8/44Integral units, i.e. the image-forming section not being separated from the image-receiving section
    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03BAPPARATUS OR ARRANGEMENTS FOR TAKING PHOTOGRAPHS OR FOR PROJECTING OR VIEWING THEM; APPARATUS OR ARRANGEMENTS EMPLOYING ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03B17/00Details of cameras or camera bodies; Accessories therefor
    • G03B17/48Details of cameras or camera bodies; Accessories therefor adapted for combination with other photographic or optical apparatus
    • G03B17/50Details of cameras or camera bodies; Accessories therefor adapted for combination with other photographic or optical apparatus with both developing and finishing apparatus
    • G03B17/52Details of cameras or camera bodies; Accessories therefor adapted for combination with other photographic or optical apparatus with both developing and finishing apparatus of the Land type

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Photographic Developing Apparatuses (AREA)
  • Cameras Adapted For Combination With Other Photographic Or Optical Apparatuses (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Filmkassette der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Gattung. Eine solche Filmkassette ist aus der US-PS 39 48 662 bekannt. Hierbei fluchtet ebenso wie bei den in den US-PS 40 16 582 und 38 32 731 beschriebenen Filmkassetten der Vorderrand der Oberseite mit der vorderen Stirnseite der Kassette in der sich der Ausgabeschlitz befindet. Aus konstruktiven Gründen liegt der Quetschspalt der Quetschwalzen in einem relativ großen Abstand zu dem Ausgabeschlitz der in die Kamera eingelegten Filmkassette, so daß die in der Oberseite der Kassette vorgesehenen Druckorgane auf die Filmeinheit nur in einem relativ großen Abstand vom Quetschspalt einwirken können und die Ausbreitung der Behandlungsflüssigkeit in diesem Bereich zwischen Quetschspalt und Auswurfschlitz nahezu unbeeinflußt vor sich geht. Eine Möglichkeit der Verkürzung des freiliegenden Übertragungsraumes bestände darin, die Kassette in Richtung auf die Quetschwalzen hin zu verlängern. Eine solche Verlängerung scheidet aus, weil die Forderung besteht, die Filmkassetten mit herkömmlichen Bearbeitungsmaschinen herzustellen, d. h. die Filmkassette muß mit bestehenden Filmkassetten kompatibel sein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Filmkassette bei gegebener Kompatibilität mit bestehenden Selbstentwicklerkameras und Herstellungsmaschinen im Hinblick auf die Ausbreitung der Entwicklerflüssigkeit innerhalb der belichteten Filmeinheiten zu verbessern.
Gelöst wird die gestellte Aufgabe durch die im Kennzeichnungsteil des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale. Durch den vorkragenden Abschnitt der Oberseite wird erreicht, daß die Filmeinheit auf ihrem Wege zum Quetschspalt der Quetschwalzen von oben her noch ein Stück geführt wird, was sich auf eine gewünschte Begradigung der Flüssigkeitsfront günstig auswirkt.
Durch die Merkmale des Anspruchs 2 wird erreicht, daß die Leitwirkung des vorkragenden Teils im Mittelabschnitt größer ist als an den Randabschnitten, so daß auf den Mittelabschnitt der Filmeinheit stärker eingewirkt wird als auf die Seitenabschnitte, was im Sinne der Begradigung der Flüssigkeitsfront erwünscht ist, weil die von den Quetschwalzen vorgedrängte Flüssigkeitszunge wegen der dort größeren Spaltbreite leichter vordringt als an den Seiten.
Durch die Merkmale des Anspruchs 3 wird erreicht, daß die Filmeinheit auch von der Unterseite her über eine größere Entfernung nach den Quetschwalzen hin abgestützt wird als dies bei Filmkassetten mit rechtwinklig angeordneter Vorderseite der Fall ist.
Nachstehend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform einer photographischen Filmkassette gemäß der Erfindung;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer photographischen Filmkassette, welche den Stand der Technik representiert und durch Vergleich mit Fig. 1 die Verbesserungen vorliegender Erfindung erkennen läßt;
Fig. 3 eine perspektivische, auseinandergezogene Darstellung einer Filmkassette;
Fig. 4 eine teilweise in der Mitte geschnittene Ansicht einer Selbstentwicklerkamera mit in die Aufnahmekammer eingesetzter Filmkassette;
Fig. 5 eine Seitenansicht einer gemäß Fig. 1 aufgebauten Filmkassette;
Fig. 6 eine Vorderansicht einer Filmkassette gemäß Fig. 1;
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht eines Vorderteils der Filmkassette, den Ausbreitungssteueraufbau auf der Unterseite der Vorderwand benachbart zum Wegzugsschlitz erkennen läßt;
Fig. 8 eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Filmkassette,
Fig. 9 eine Seitenansicht der Filmkassette nach Fig. 8, wobei die vordere Stirnwand und die Lichtdichtung in Schließstellung dargestellt sind;
Fig. 10 eine schematische Grundrißansicht einer Filmeinheit, die den Stand der Technik darstellt;
Fig. 11 eine der Fig. 10 entsprechende Grundrißansicht einer Filmeinheit, die unter Zuhilfenahme der erfindungsgemäßen Ausbreitungssteueroberfläche behandelt wird, wodurch die Form der Flüssigkeitswellenfront modifiziert ist.
Die Filmkassette 10 gemäß Fig. 3 (und ebenso die abgewandelte Filmkassette 14) weist einen Filmbehälter 28 auf, an dem eine Lichtabdichtung 26 befestigt ist. Der Inhalt des Filmbehälters 28 besteht aus einem Abdeckschieber 30, einem Stapel von Selbstentwicklerfilmeinheiten 32 und aus einer Federplatte 34. Außerdem ist eine Flachbatterie 36 eingebaut.
Die Filmkassette ist aus Plastikmaterial geformt und besitzt relativ dünne Wände.
Die Kassette 10 weist eine Oberseite 38, eine gegenüberliegende Rückwand 40 und einen Umfangsabschnitt auf, der den Wänden 38 und 40 anliegt und diese im Abstand zueinander hält. Diese Umfangswand besteht aus zwei Seitenwänden 42, einer hinteren Stirnwand 44 und einer vorderen Stirnwand 46. In Fig. 3 ist der Behälter 28 in einer Stellung dargestellt, in der die vordere Stirnwand 46 in Öffnungsstellung befindlich ist, d. h. in einer Stellung die sie einnimmt, bevor der Inhalt in den Behälter eingelegt ist.
Die Oberseite 38 weist eine rechteckige Rippe 48 auf, die eine rechteckige Belichtungsöffnung 50 bildet. An einer Ecke des Hinterrandes des Fensters 50, ist ein Zugriffsschlitz 52 für einen Greifer in der Oberseite 38 angeordnet, der sich über einen Teil der hinteren Stirnseite 44 erstreckt und durch den ein Greifer des Vorschubmechanismus der Kamera 12 eingreifen kann. Die untere Oberfläche 54 der Oberseite 38 dient als Bezugslageroberfläche, gegen die eine vorderste Filmeinheit 32 des Stapels anliegt und diese Filmeinheit somit in der Belichtungsstellung justiert. Ein vorderer Endabschnitt 56 der Oberseite 38, der zwischen der Öffnung 50 und der vorderen Stirnseite 46 liegt, weist an der Unterseite des vorderen Endabschnitts der Lageroberfläche 54 zwei seitlich im Abstand zueinander liegende Abschnitte 58 auf, die einen Teil des später zu beschreibenden Flüssigkeitsausbreitungs-Steueraufbaus bilden.
Zwei Ausschnitte 60 sind am Vorderende des vorderen Endabschnitts 56 angebracht, und es sind weiter zwei Ausschnitte 62 in der hinteren Stirnseite 44 ausgebildet, um Transport, Einlegen und Behandlung des Filmbehälters 28 durch automatische Maschinen während des Zusammenbaus und der Verpackung der Filmeinheiten im Filmpack 10 zu erleichtern.
Die Rückwand 40 besitzt zwei seitlich im Abstand zueinander liegende rhombische Öffnungen 64, damit die kameraeigenen Anschlußkontakte mit den nicht dargestellten Anschlüssen auf der Unterseite der Flachbatterie 36 verbunden werden können. Die Rückwand 40 liegt nicht parallel zur Oberseite 38, sondern sie verläuft geneigt nach unten von der vorderen Stirnseite 46 nach der hinteren Stirnseite 44. Hierdurch erhält der Filmbehälter 28 ein keilförmiges Profil. Am Vorderende des Behälters 48 wird mehr Platz benötigt, um die relativ dicken Vorlaufenden der Filmeinheiten 32 aufzunehmen, an denen der aufreißbare Behälter mit Behandlungsflüssigkeit angeordnet ist.
Der Behälter 28 definiert eine rechteckige Vorlauföffnung 66, durch die der Inhalt in den Behälter 28 eingefügt werden kann. Die vordere Stirnseite 46 steht nach vorn über den Vorderrand der Rückwand 40 vor und ist schwenkbar hieran über einteilig geformte Gelenkverbinder 68 angelenkt, die den Spalt zwischen einem Unterrandabschnitt der Stirnseite 46 und dem Vorlaufende der Rückwand 40 überbrücken.
Die vordere Stirnseite 46 ist kürzer als die Seitenwände 42 und endet am oberen Ende in einem oberen horizontalen Rand 70, der einen einstückig geformten vorstehenden Filmrückhaltefinger 72 besitzt, der an jener Seite des Behälters 28 ausgebildet ist, an der der Zugriffsschlitz 52 befindlich ist.
Eine innere Oberfläche 74 der vorderen Stirnseite 46 weist eine Stufe 76 am oberen Ende auf, um den unteren Abschnitt des elastischen versetzbaren Lichtabdichtungsblattes 26 aufzunehmen.
Mit der Innenseite der vorderen Stirnseite 46 ist ein Paar vertikal verlaufender Schlitze 78 ausgeformt, die den unteren Vorderrand bzw. die Rippen 80 der Seitenwände 42 aufnehmen, wenn die vordere Stufe 76 nach oben in die Schließstellung verschwenkt ist, nachdem der Inhalt in den Behälter 28 eingefügt wurde.
Wenn die vordere Stirnwand 46 in Schließstellung befindlich ist, dann wirkt ihr oberer Rand 70 mit den oberen Abschnitten der Seitenwände 42 und dem Vorderrand des vorderen Wandabschnitts 56 zusammen, um einen Filmausgabeschlitz 82 (Fig. 1, 4 und 6) zu schaffen, durch den die vorderste Filmeinheit 32 des Stapels nach der Belichtung zum Transport zwischen die Quetschwalzen der Kamera 12 vorgeschoben wird, um eine Flüssigkeitsausbreitung zu bewirken. Der Rückhaltefinger 72 steht teilweise über den Ausgabeschlitz 82 vor und verhindert, daß mehr als eine Filmeinheit 32 auf einmal durch den Schlitz 82 vorgeschoben wird. Auch das obere Ende der Lichtdichtung 26 steht nach oben vor und blockiert den Ausgabeschlitz 82 und kann aus dieser Blockierungsstellung durch das Vorlaufende einer Filmeinheit 32 (oder des Abdeckschiebers 30) durch den Schlitz 82 geschoben werden. Wenn die Lichtabdichtung 26 durch eine vorgeschobene Filmeinheit versetzt wird, dann wird sie nach vorn über den Oberrand 70 der vordere Stirnseite 46 gebogen und bildet eine glatte Gleitoberfläche für die Unterseite einer Filmeinheit, so daß die Unterseite gegenüber jeder Rauhigkeit des Oberrandes 70 der Stirnseite 46 geschützt ist. Die horizontalen äußeren Rippen 84 der Wand 46 sind zur Versteifung vorgesehen.
Der Inhalt des Filmbehälters 28 wird in diesen wie aus Fig. 3 ersichtlich eingeführt.
Die dargestellten Filmeinheiten 32 besitzen eine im wesentlichen quadratische Bildfläche 90, die von einem Bildrahmen 92 begrenzt ist, der opake Randbereiche liefert. Am Vorlaufende des von Einfaßstreifen gebildeten Bildrahmens 92 befindet sich ein aufreißbarer Behälter 94, der die Behandlungsflüssigkeit enthält, und am Vorlaufende der Bildfläche 90 befestigt ist und am Nachlaufende der Bildfläche 90 befindet sich eine Flüssigkeitsfalle 96, um überschüssige Behandlungsflüssigkeit nach ihrer Verteilung zwischen vorbestimmten Schichten der Filmeinheit 32 aufzufangen.
In Fig. 4 ist die Filmeinheit 32 als Zweischichtenelement schematisch dargestellt, und diese besitzt ein oberes Blatt mit der Schicht 98 und eine Schicht 100.
Der Behälter 94 ist am Vorlaufende der Schichten 98 und 100 angeordnet und mit einer Behandlungsflüssigkeit 102 angefüllt, die zwischen die Schichten 98 und 100 ausgebreitet wird, wenn die Filmeinheit 32 zwischen zwei Quetschwalzen der Kamera 12 hindurchgeführt wird.
Anfänglich liegt über der obersten Filmeinheit 32 im Behälter 28 der lichtundurchlässige Abdeckschieber 30, der eine vordere flexible Lichtabschirmung 103 a und eine flexible hintere Lichtabschirmung 103 b aufweist, die an einem Hinterende einer Ecklasche der Karte 103 befestigt ist. Die Karte 103 gewährleistet eine anfängliche Lichtabdichtung über dem Belichtungsfenster 50, während die vordere Lichtabdichtung 103 a über den Vorderrand der Karte 103 gebogen ist und hinter der Lichtdichtung 26 auf der vorderen Stirnwand 46 aufsitzt, um eine Sekundär-Lichtdichtung für den Auswurfschlitz 82 zu bilden.
Gemäß Fig. 4 weist die Selbstentwicklerkamera 12 ein Gehäuse 104 und einen Abschnitt 106 auf, der schwenkbar mit dem Gehäuse 104 über zwei Schwenkzapfen 108 verbunden ist, die durch die unteren rückwärtigen Enden zweier Arme 110 eines Quetschwalzenlagers 112 hindurchlaufen, wobei der äußere Teil des Abschnitts 106 daran befestigt ist.
Im Betrieb treten die Aufnahmelichtstrahlen durch das Objektiv 120 und den Verschluß 122 am vorderen Gehäuseteil 104 hindurch und durchkreuzen den oberen Teil der Belichtungskammer 116, wo die Lichtstrahlen auf einen geneigten Spiegel 124 auffallen, der an der schrägen Wand 118 angebracht ist. Durch den Spiegel 124 werden die Lichtstrahlen nach unten reflektiert und durch das Belichtungsfenster 50 des Behälters 28 auf die vorderste Filmeinheit 32 fokussiert, die in der Bildebene innerhalb der Kammer 114 liegt. Nach der Belichtung schiebt ein nicht dargestellter Greifer, der durch den Zugriffsschlitz 52 das Hinterende der vordersten Filmeinheit 32 erfaßt, diese Einheit nach vorn durch den Ausgabeschlitz 82 in den Einlauf des Quetschwalzenpaares 126 und 128, die von dem Lager 112 getragen werden.
Der Belichtungskonus innerhalb des Kameragehäuses 104 besitzt eine Bodenöffnung, die von einem Umfangsflansch 134 umgeben ist, gegen den Abschnitte der Oberseite 38 anliegen, die das Belichtungsfenster 50 umgeben und den Behälter 28 relativ zum Objektiv 120 und zum Spiegel 124 ausgerichtet haltern. Eine zusätzliche Abstützung für den Endabschnitt 56 der Wand 38 wird durch eine querverlaufende Platte 136 hinter den Quetschwalzen bewirkt. Die Platte 136 dient als starres Widerlager für den relativ dünnwandigen Abschnitt 56 und trägt die später zu beschreibenden Ausbreitungssteueroberflächen auf der Unterseite 54 in vorbestimmter Lage zum Quetschspalt der Quetschwalzen 126 und 128. Die jeweiligen Abschnitte der Oberseite 38 lagern gegen den Flansch 184, und die Trägerplatte 136 über zwei seitlich im Anstand angeordnete Stützschienen 138 am Boden der Kammer 114, und zwei geneigte rampenartige Federkontakte 140, die durch die Behälterrückwandöffnungen 64 hindurchstehen und einen elektrischen Kontakt zu den Anschlußklemmen der Batterie 36 herstellen. Demgemäß wird der Behälter 28 an seinem Vorlaufende durch Schienen138 abgestützt und das Nachlaufende wird durch die Federkontakte 140 abgestützt. Auf diese Weise wird der Behälter 28 vertikal innerhalb der Kammer 114 gegenüber dem Kameraobjektiv und den Quetschwalzen 126 und 128 festgelegt.
Wie am besten aus den Fig. 2, 5 und 9 ersichtlich, besitzen die bekannten Filmpacks 16 und die verbesserten Filmpacks 10 und 14 gemäß der Erfindung eine gemeinsame in Längsrichtung verlaufende Abmessung L, welche zwischen den äußeren Oberflächen der unteren Abschnitte von Vorlaufstirnwand 46 bzw. Nachlaufstirnwand 44 benachbart zu ihren Schnittlinien mit der Rückwand 40 verläuft.
Der Abstand P zwischen den Anschlägen 142 und 144 ist so bemessen, daß er gleich lang ist wie der Abschnitt L oder etwas länger als L, so daß diese Filmpacks zwischen die Anschläge 142 und 144 einpassen. Das heißt, wenn der Behälter 28 voll in die Kammer 114 eingelegt ist und die äußere Oberfläche der Nachlaufstirnwand 44 dicht an der gegenüberliegenden Oberfläche des Nachlaufendanschlags 142 anliegt, dann kann die Einlegeklappe 146 nach oben in ihre Schließstellung überführt werden und der Nachlaufendabschnitt 144 kommt von dem unteren Abschnitt der vorderen Stirnseite 46 frei. Der Vorlaufendanschlag 144 soll den unteren Abschnitt der vorderen Stirnwand nicht mit beträchtlicher Kraft berühren, um die hintere Stirnseite 44 gegen den hinteren Endanschlag 142 zu halten, sondern es ist stattdessen beabsichtigt, die vordere Begrenzung des Einbaus des Behälters 28 in der Kammer 114 zu definieren. Sollte der Behälter 28 nicht voll eingesetzt sein, sondern eine Lage annehmen, in der er gemäß Fig. 4 weiter nach rechts liegt, dann erfaßt der vordere Endanschlag 144 das vordere Ende der Unterseite der Behälterrückwand 40 wenn der Abschnitt 106 nach oben geschwenkt ist, wodurch verhindert wird, daß der Abschnitt 106 in seine vollständige Schließstellung überführt wird. Dies liefert dem Benutzer eine Anzeige, daß er den Abschnitt 106 erneut öffnen muß, um den Behälter 28 weiter in die Kammer 114 hinein zu drücken, bis er ordnungsgemäß voll eingesetzt ist.
Es ist daher klar, daß dann, wenn die verbesserten Filmpacks 10 und 14 in Verbindung mit bestehenden Kameras benutzt werden, die bereits auf dem Markt befindlich sind, die untere Längsabmessung L die Kameraabmessung P nicht überschritten wird. Andererseits wird die Beschickungstür 106 mit den Quetschwalzen 126 und 128 nicht geschlossen werden können. Aus der folgenden Beschreibung wird klar, daß die verbesserten Filmpacks 10 und 14 die untere Längsabmessung L einhalten, um eine Kompatibilität mit bestehenden Kameras herzustellen, aber es wird gezeigt, daß sie eine längere Längsdimension gemessen längs der Vorderwand 38 haben als der Filmpack 16 gemäß dem Stande der Technik, und sie weisen außerdem eine vordere Stirnseite 46 auf, die in Richtung nach den Walzen über den unteren Abschnitt der Stirnseite 46 geneigt ist, damit die Filmeinheiten 32 durch die Federplatte 34 in die vorderste Stellung gedrückt werden können.
Fig. 4 zeigt, daß der Abstand vom unteren Abschnitt der Wand 46 (definiert durch die Vorlaufendbegrenzung von P) nach dem Quetschspalt der Quetschwalzen 126 und 128, der in der Zeichnung als eine Linie dargestellt ist, die die Mittelpunkte der beiden Walzen verbindet, als in Längsrichtung verlaufende Zone Z ausgebildet ist, durch die die vorderste Filmeinheit 32 durch den Greifermechanismus der Kamera vorgeschoben werden muß, um die vorderste Filmeinheit 32 in den Einlauf der Quetschwalzen 126 und 128 einzuschieben.
Wenn der Behälter an der inneren Oberfläche des Nachlaufendanschlages 142 angreift, dann soll dies definiert dadurch werden, daß er in einer imaginären Ebene liegt, die im wesentlichen normal zur Brennebene der Kamera liegt. Die Distanz P von der inneren Oberfläche des Anschlags 142 wird nach einer imaginären Ebene gemessen, die die Oberfläche des Vorlaufendanschlags 144 enthält, die dem unteren Abschnitt der Vorlaufstirnwand 46 gegenüber liegt und in einer Imaginärebene liegt, die ebenfalls im wesentlichen normal zur Brennebene der Kamera liegt. Der Abstand von der inneren Oberfläche des Nachlaufendanschlags nach der Quetschspaltlinie der Quetschwalzen 126 und 128 ist dann gleich dem Abstand P + Z.
Aus Fig. 4 ist ersichtlich, daß die vorderste Filmeinheit 32 längs eines geradlinigen Pfades durch den Ausgabeschlitz 82 in den Einlauf der Quetschwalzen 126 und 128 vorgeschoben wird. Auf der Austrittsseite der Quetschwalzen wird die austretende Filmeinheit nach unten aus dem Bewegungspfad durch eine nach unten gerichtete geneigte Filmablenkoberfläche 146 nach unten abgelenkt, welche die obere Begrenzung der Kamerafilmaustrittsöffnung 130 bildet. Weil die Filmeinheit 32 und eine gewisse Steifheit besitzt, induziert die Fläche 146 eine Biegung in die Filmeinheit mit einem glatten großen Radius auf der Austrittsseite der Quetschwalzen, und diese Biegung trägt zu einer wirksamen Verteilung der Flüssigkeit 102 zwischen den Schichten 98 und 100 bei.
Wie am besten aus Fig. 6 ersichtlich, sind die dreieckigen Abschnitte 58 so verjüngt ausgebildet, daß das Vorlaufende der Oberseite 38 progressiv dünner wird, wenn sie sich an ihren seitlichen Schnitt mit der Oberseite der Behälterseitenwände 42 annähert. Jener Abschnitt der Steueroberfläche 148 zwischen den dreieckigen Abschnitten 58 ist daher relativ dick und seitlich so dimensioniert, daß er einem mittleren Längsabschnitt der Bildebene 90 der Filmeinheit bildet.
Wenn der Behälter 38 in der Kammer 114 angeordnet ist, dann lagert der Vorlaufendabschnitt 56 der Oberseite 38 gegen die Kameraträgerplatte 136, so daß der relativ dünnwandige Endabschnitt 56 in vorbestimmter Lage zu der Einlauflinie der Quetschwalzen stabilisiert wird. Die Federplatte 34 liefert die nach oben gerichtete Vorspannkraft, die die vorderste Filmeinheit 32 an die untere Oberfläche 54 der Vorderwand 38 anlegt. Aus Fig. 6 ist ersichtlich, daß in der Nähe des Ausgabeschlitzes 82 die Filmeinheit 32 gegen die Ausbreitungssteueroberfläche 148 gedrückt wird, und der relativ dicke Mittelabschnitt in Kombination mit der Vorspannkraft der Federplatte 34 übt einen Kompressivdruck auf einen gewählten Mittelabschnitt der Bildfläche 90 aus, wenn die Filmeinheit 32 durch den Schlitz 82 vorgeschoben wird. Wo die Dreiecksabschnitte 58 sich verdünnen, ist der Kompressivdruck natürlich viel kleiner. Demgemäß kann der Druck an den Seitenrändern als klein im Vergleich mit der Größe der Druckkraft angesehen werden, die auf den Mittelabschnitt ausgeübt wird.
Die Ausbreitungssteuerfunktion der Oberfläche 148, die mit der Federplatte 34 zusammenwirkt, ist schematisch in den Fig. 10 und 11 der Zeichnung dargestellt.
Nach der Belichtung wird die Filmeinheit 32 zwischen die Quetschwalzen 126 und 128 vorgeschoben. Die Quetschwalzen üben einen ersten Kompressivdruck auf den am Vorlaufende befestigten Behälter 94 aus, der an seiner relativ schwachen Nachlaufrandversiegelung aufbricht und dadurch die Flüssigkeit 102 nach hinten nach der Flüssigkeitsfalle 96 am Nachlaufendabschnitt der Filmeinheit 32 ausströmen läßt. Weil die Schichten 98 und 100 an den seitlichen Räumen verbunden sind, werden diese Schichten 98 und 100 natürlich im Mittelabschnitt der Filmeinheit weiter auseinandergedrückt als an den Seitenrändern. In anderen Worten ausgedrückt heißt dies, daß ein Querschnitt der Filmeinheit bei anfänglicher Ausströmung der Flüssigkeit 102 mehr elliptisch oder gebogen ausgebildet ist als wenn die Schichten 98 und 100 im wesentlichen parallel zueinander liegen. Wenn im Mittelabschnitt ein größerer Spalt vorhanden ist, dann ist es klar, daß ein größerer Widerstand für die Flüssigkeitsströmung nach dem Flüssigkeitsfallenende im seitlichen Randbereich besteht als im Mittelabschnitt der Bildfläche 90.
Wie aus Fig. 10 ersichtlich, wird die Flüssigkeit 102 beim Fehlen eines zweiten Kompressivdrucks, der selektiv auf den Mittelabschnitt der Bildfläche hinter den Quetschwalzen 126 und 128 ausgeübt wird, progressiv nach dem Flüssigkeitsfallenende verteilt, und es ergibt sich eine zungenartige Wellenfront, die schematisch durch die konvexen strichlierten Linien 151 veranschaulicht ist.
Um die Abmessungen der Filmeinheit 32 so klein und um Materialkosten so niedrig als möglich zu halten, ist es erwünscht, so wenig Behandlungsflüssigkeit 102 vorzusehen als möglich ist, um eine vollständige Bedeckung der Bildfläche 90 zu gewährleisten.
Aus Fig. 10 ist ersichtlich, daß dann, wenn die Flüssigkeit 102 in dieser zungenförmig gestalteten Wellenfront verteilt wird, diese Wellenfront das Nachlaufende mit den Flüssigkeitsfallen zunächst in der Mitte erreicht, so daß sich die Möglichkeit ergibt, daß nicht genügend Flüssigkeit vorhanden ist, um die Ecken der Bildfläche 90 am Nachlaufende vollständig zu bedecken.
Bei dem bekannten Filmpack 16 gemäß Fig. 2 dem verbesserten Filmpack 10 bzw. 14 dient die Ausbreitungssteueroberfläche 148 des Packs 10 mit der Federplatte 34 zum Aufbringen eines zweiten Kompressivdrucks auf die Filmeinheit hinter den Quetschwalzen und zur Begrenzung des zweiten Kompressivdruckes auf einen mittleren Längsabschnitt der Bildfläche, so daß der Spalt zwischen den Schichten 98 und 100 in der Mitte etwas schmaler wird, während gleichzeitig an den Seitenrändern eine gewisse Entlastung erfolgt, wodurch die Gestalt der Wellenfront 151 so modifiziert wird, daß sie gleichmäßiger von einer Seite nach der anderen verläuft als die zungenförmige Wellenfront nach Fig. 10.
Die Aufbringung des zweiten Kompressivdruckes auf einem vorgewählten Mittelabschnitt der Bildfläche 90 der Filmeinheit bewirkt, daß die Wellenfront in der Mitte verzögert wird, und daß sich die Flüssigkeit nach den vom Druck entlasteten seitlichen Randbereichen abgeleitet wird.
Das Zusammenwirken von Filmeinheit 32 mit Ausbreitungssteuerungsaufbau des Packs 10 und Kamerabehandlungsaufbau einschließlich der Quetschwalzen 126 und 128 zusammen mit der Filmablenkoberfläche 146 bewirken ein Zusammenwirken mit zahlreichen Faktoren, die mit ihrem jeweiligen Einfluß zur Ausbreitung der Behandlungsflüssigkeit 102 beitragen.
Innerhalb des Filmbehälters 28 stellen die charakteristischen Merkmale der Ausbreitungssteueroberfläche 148 zusammen mit der spezifischen Kompressivkraft, die durch die Federplatte 34 ausgeübt wird, Konstruktionsvariable dar, die die Wirksamkeit beeinflussen, mit der die Flüssigkeit 102 ausgebreitet wird.
Um die wichtigen baulichen Unterschiede (über die Weglassung der Endkappe hinaus) zwischen dem ersten Ausführungsbeispiel des verbesserten Filmpacks 10 und dem bekannten Filmpack 16 deutlich zu machen, ist eine strichlierte Bezugslinie 152 in Fig. 3 eingezeichnet, die den Vorderrand von Stirnseite und Seitenwand des bekannten Filmpacks 16 darstellt.
Außerdem sind V-förmig gestaltete Marken 154 benachbart zum Nachlaufende der dreieckigen Abschnitte 58 dargestellt, um die Nachlaufendstellung dieser dreieckigen Abschnitte auf der den Stand der Technik bildenden Kassette 16 anzugeben. Daraus ergibt sichs, daß die Vorderenden der Oberseite 38 und der Seitenwände 42 verlängert worden sind, während die Länge der Rückwand 40 und die vergleichbare Dicke des unteren Endes der vorderen Stirnseite 46 gleich geblieben sind, um die gleiche gemeinsame Abmessung L aufrecht zu erhalten.
Mit anderen Worten ausgedrückt heißt das, daß der gesamte Aufbau an der Vorderwand 38 und den Seitenflächen 42, soweit sie lings der Bezugslinie 152 verlaufen, ein zusätzlicher Aufbau ist, der für die Verbesserung gemäß vorliegender Erfindung kennzeichnend ist. Aus der Plazierung der Marken 154 ergibt sich, daß die dreieckigen Abschnitte 58 im wesentlichen die gleichen Abmessungen haben wie jene, die bei dem bekannten Filmpack 16 benutzt wurden, jedoch sind sie etwas nach vorn verschoben, so daß sie immer noch am Vorderrand der Oberseite 38 enden.
Bei dem ersten Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 weist die gesamte Ausbreitungssteuerfläche 148 auf der Unterseite des Vorlaufendabschnittes 56 einen ersten Randabschnitt 135 a auf, der in der Mitte am Endababschnitt 56 der Behälteroberseite 38 zwischen den vorderen Ausschnitten 60 liegen, und zwei seitlich im Abstand zueinander liegende Randabschnitte 153 b liegen zwischen ihren jeweiligen Seitenwänden 42 und den Ausschnitten 60. Von den Randabschnitten 153 b erstrecken sich die verjüngten Seitenwandfortsätze 156, die verjüngt oder geneigt derart ausgebildet sind, daß sie von der Rückwand 40 nach jener Stelle, wo sie auf die Randabschnitte 153 b treffen, länger werden.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel erstreckt sich der erste Randabschnitt 153 a in Längsrichtung über die Bezugslinie 152 über eine Entfernung von etwa 1,5 mm, wo sie am Vorderrand 158 der Oberseite 38 endet. Die zweiten Randabschnitte 153 b erstrecken sich über die Bezugslinie 152 und einem Abstand, der etwa 0,76 mm beträgt, und sie enden in den Vorderrändern 160. Die verjüngten Seitenwandabschnitte 156 fluchten an ihren oberen Vorderrändern mit den Vorderrändern 160.
Obgleich die Hinzufügung der Randabschnitte 153 a und 153 b baulich lediglich eine minimale Konsequenz zeigt, wurde gefunden, daß durch diesen zusätzlichen Aufbau in Kombination mit dem Vorrücken der Ausbreitungssteuerdreiecke 58 weiter nach dem Vorlaufende hin (um 0,76 mm vorgeschoben), eine beträchtliche Verbesserung der Steuerung und der Wirksamkeit ergibt, mit der die Flüssigkeit 102 zwischen den Schichten 98 und 100 der Filmeinheit 32 ausgebreitet wird.
Obgleich bei dem bekannten Filmpack 16 die gesamte Bildfläche 90 in der Regel bedeckt wird, und ein visuell und ästhetisch ansprechendes Bild geliefert wird, hat eine Analyse behandelter Filmeinheiten aus einem solchen Filmpack 16 gezeigt, daß die Verteilung der Flüssigkeit 102 unter den seitlichen Rändern der Maske und im Bereich der Flüssigkeitsfalle nicht ganz gleichmäßig von Seite nach Seite verlief.
Mit dem verbesserten Aufbau gemäß Fig. 3, wodurch eine bessere Ausbreitungssteuerung erreicht wird, die zu einer wirksameren Ausnutzung der Flüssigkeit 102 führt, wird es möglich, die Flüssigkeitsmenge 102, die jeder Filmeinheit 32 beigegeben wird, etwas zu verringern.
Das Wesen der Verbesserung der Steuerung der Ausbreitung der Flüssigkeit 102 besteht darin, die Ausbreitungssteueroberfläche 148 über die Imaginärebene am Anschlag 144 hinaus und in die Zone Z nach den Quetschwalzen der Kamera zu verlängern, so daß die sich ergebende zusätzliche Steuerung der Behandlungsflüssigkeit durch Aufbringung des zweiten Kompressivdrucks auf einen gewählten Abschnitt der Bildfläche der Filmeinheit näher an den Quetschwalzen der Kamera als die Imaginärlinie, während gleichzeitig die Längsordnung des Behälters in der Aufnahmekammer beibehalten wird.
Bei dem ersten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel, nämlich bei dem Filmpack 10, steht jener Aufbau am Vorderende des Behälters 28 in Richtung des Filmvorschubs über die Bezugslinie 152 vor und erstreckt sich in die Zone Z, wenn der Filmpack 10 in die Kammer 114 eingelegt wird.
Der Filmpack 14, der ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel der Erfindung darstellt, ist am besten aus den Fig. 8 und 9 erkennbar. Der entsprechende Aufbau am Pack 14 trägt die gleichen numerischen Bezeichnungen, wie sie für den Filmpack 10 benutzt wurden.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Ausbreitungssteueroberfläche 148 weiter in Längsrichtung über die Stirnseite 46 vorgezogen.
Aus Zweckmäßigkeitsgründen ist eine strichlierte Bezugslinie 162 am Vorlaufendabschnitt 56 der Oberseite 38 angedeutet, um die Vorlaufrandbegrenzung des Filmpacks 10 anzugeben. Demgemäß ist der gesamte Aufbau in Fig. 8, der links der Bezugslinie 162 liegt, zu der Ausbreitungssteuervorrichtung des Packs 10 hinzugekommen, um den dargestellten Vorderwandaufbau des Packs 14 zu bilden.
Aus den experimentellen Ergebnissen, die sich bei Benutzung der verbesserten Packs 10 und 14 ergaben, kann man schließen, daß die Ausbreitungssteuerung und die Wirksamkeit verbessert werden können, indem der Vorderrand der Ausbreitungssteueroberfläche 148 dichter an die Einlauflinie der Quetschwalzen 126 und 128 herangelegt wird. Es wurde gefunden, daß die beträchtliche Verbesserung in der Steuerung der Ausbreitung der Flüssigkeit 102 dadurch erlangt werden kann, daß die Ausbreitungssteueroberfläche 148 in die Zone Z soweit als möglich in den Einlauf der Quetschwalzen hinein verlegt werden sollte, aber in der Weise, daß bestehende Herstellungskriterien erfüllt bleiben.

Claims (3)

1. Filmkassette für eine Selbstentwicklerkamera mit Quetschwalzen, mit einer die Oberseite der Filmkassette definierenden und einen umlaufenden Randbereichs aufweisenden Belichtungsöffnung, sowie mit einem Ausgabeschlitz für jeweils eine Filmeinheit, welcher in einer der beiden zur Oberseite senkrechten Stirnseite parallel zur Oberseite verläuft und an die Oberseite angrenzt, wobei der Randbereich der Oberseite zwischen Belichtungsöffnung und Ausgabeschlitz gegenüber den drei anderen, vom Ausgabeschlitz abgewandten Randbereichen als verbreiterter Randabschnitt ausgebildet ist, dessen Dicke zwecks besserer Verteilung der Entwicklerflüssigkeit in einem symmetrisch zum Ausgabeschlitz liegenden Mittenbereich konstant gehalten ist, zu den beiden, oberhalb der Enden des Ausgabeschlitzes liegenden Eckpunkten des Randabschnittes hin dagegen kontinuierlich abnimmt, und zwar vorzugsweise sowohl parallel zum Ausgabeschlitz vom Mittenbereich her, als auch senkrecht zum Ausgabeschlitz vom Rand der Belichtungsöffnung her, derart, daß die beiden Eckbereiche des Randabschnittes zwei Dreiecke bilden, deren längste Basisseiten den jeweiligen Beginn der Dickenabnahme definieren, dadurch gekennzeichnet, daß der Randabschnitt (153 a, b) der Oberseite (38) in der Länge des Mittenbereiches (158) über die mit dem Ausgabeschlitz (82) versehene Stirnseite (46) in Richtung der Quetschwalzen (126, 128) hinaus auskragt, um die von dem Entwicklerbehälter (94) der von den Quetschwalzen (126, 128) erfaßten Filmeinheit in Richtung des Ausgabeschlitzes (82) wegströmende Entwicklerflüssigkeit in ihrem Verlauf zu den Randbereichen dieser Filmeinheit (32) hin abzudrängen.
2. Filmkassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auskragung (153 a) im Mittenbereich des Randabschnittes (56) weiter vorsteht als an dessen beiden Eckbereichen.
3. Filmkassette nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die den Ausgabeschlitz (82) aufweisende Stirnseite (46) der Filmkassette mit ihrer der Oberseite (38) benachbarten Kante in Ausgaberichtung gekippt ist.
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