DE3012423C2 - - Google Patents
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- G—PHYSICS
- G03—PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
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- Cameras Adapted For Combination With Other Photographic Or Optical Apparatuses (AREA)
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Filmkassette der im Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 angegebenen Gattung. Eine solche
Filmkassette ist aus der US-PS 39 48 662 bekannt. Hierbei fluchtet
ebenso wie bei den in den US-PS 40 16 582 und 38 32 731 beschriebenen
Filmkassetten der Vorderrand der Oberseite mit der
vorderen Stirnseite der Kassette in der sich der Ausgabeschlitz
befindet. Aus konstruktiven Gründen liegt der Quetschspalt der
Quetschwalzen in einem relativ großen Abstand zu dem Ausgabeschlitz
der in die Kamera eingelegten Filmkassette, so daß die
in der Oberseite der Kassette vorgesehenen Druckorgane auf die
Filmeinheit nur in einem relativ großen Abstand vom Quetschspalt
einwirken können und die Ausbreitung der Behandlungsflüssigkeit
in diesem Bereich zwischen Quetschspalt und Auswurfschlitz nahezu
unbeeinflußt vor sich geht. Eine Möglichkeit der Verkürzung
des freiliegenden Übertragungsraumes bestände darin, die Kassette
in Richtung auf die Quetschwalzen hin zu verlängern. Eine
solche Verlängerung scheidet aus, weil die Forderung besteht,
die Filmkassetten mit herkömmlichen Bearbeitungsmaschinen herzustellen,
d. h. die Filmkassette muß mit bestehenden Filmkassetten
kompatibel sein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße
Filmkassette bei gegebener Kompatibilität mit bestehenden
Selbstentwicklerkameras und Herstellungsmaschinen im Hinblick
auf die Ausbreitung der Entwicklerflüssigkeit innerhalb der
belichteten Filmeinheiten zu verbessern.
Gelöst wird die gestellte Aufgabe durch die im Kennzeichnungsteil
des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale. Durch den vorkragenden
Abschnitt der Oberseite wird erreicht, daß die Filmeinheit
auf ihrem Wege zum Quetschspalt der Quetschwalzen von
oben her noch ein Stück geführt wird, was sich auf eine gewünschte
Begradigung der Flüssigkeitsfront günstig auswirkt.
Durch die Merkmale des Anspruchs 2 wird erreicht, daß die
Leitwirkung des vorkragenden Teils im Mittelabschnitt größer
ist als an den Randabschnitten, so daß auf den Mittelabschnitt
der Filmeinheit stärker eingewirkt wird als auf die Seitenabschnitte,
was im Sinne der Begradigung der Flüssigkeitsfront
erwünscht ist, weil die von den Quetschwalzen vorgedrängte
Flüssigkeitszunge wegen der dort größeren Spaltbreite leichter
vordringt als an den Seiten.
Durch die Merkmale des Anspruchs 3 wird erreicht, daß die Filmeinheit
auch von der Unterseite her über eine größere Entfernung
nach den Quetschwalzen hin abgestützt wird als dies bei
Filmkassetten mit rechtwinklig angeordneter Vorderseite der
Fall ist.
Nachstehend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand
der Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer ersten
Ausführungsform einer photographischen Filmkassette
gemäß der Erfindung;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer photographischen
Filmkassette, welche den Stand der Technik representiert
und durch Vergleich mit Fig. 1 die Verbesserungen
vorliegender Erfindung erkennen läßt;
Fig. 3 eine perspektivische, auseinandergezogene Darstellung
einer Filmkassette;
Fig. 4 eine teilweise in der Mitte geschnittene Ansicht
einer Selbstentwicklerkamera mit in die Aufnahmekammer
eingesetzter Filmkassette;
Fig. 5 eine Seitenansicht einer gemäß Fig. 1 aufgebauten
Filmkassette;
Fig. 6 eine Vorderansicht einer
Filmkassette gemäß Fig. 1;
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht eines Vorderteils der
Filmkassette, den Ausbreitungssteueraufbau
auf der Unterseite der Vorderwand benachbart zum
Wegzugsschlitz erkennen läßt;
Fig. 8 eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Filmkassette,
Fig. 9 eine Seitenansicht der Filmkassette nach Fig. 8,
wobei die vordere Stirnwand und die Lichtdichtung
in Schließstellung dargestellt sind;
Fig. 10 eine schematische Grundrißansicht einer Filmeinheit,
die den Stand der Technik darstellt;
Fig. 11 eine der Fig. 10 entsprechende Grundrißansicht
einer Filmeinheit, die unter Zuhilfenahme der
erfindungsgemäßen Ausbreitungssteueroberfläche
behandelt wird, wodurch die Form der Flüssigkeitswellenfront
modifiziert ist.
Die Filmkassette 10 gemäß Fig. 3 (und ebenso die
abgewandelte Filmkassette 14) weist einen Filmbehälter 28 auf,
an dem eine Lichtabdichtung
26 befestigt ist. Der Inhalt des Filmbehälters 28 besteht
aus einem Abdeckschieber 30, einem Stapel von Selbstentwicklerfilmeinheiten
32 und aus einer Federplatte 34. Außerdem
ist eine Flachbatterie 36 eingebaut.
Die Filmkassette ist aus Plastikmaterial geformt
und besitzt relativ dünne Wände.
Die Kassette 10 weist eine Oberseite
38, eine gegenüberliegende Rückwand 40 und einen Umfangsabschnitt
auf, der den Wänden 38 und 40 anliegt und diese im
Abstand zueinander hält. Diese Umfangswand besteht aus zwei
Seitenwänden 42, einer hinteren Stirnwand 44 und einer vorderen
Stirnwand 46. In Fig. 3 ist der Behälter 28 in einer
Stellung dargestellt, in der die vordere Stirnwand 46 in
Öffnungsstellung befindlich ist, d. h. in einer Stellung die
sie einnimmt, bevor der Inhalt in den Behälter eingelegt ist.
Die Oberseite 38 weist eine
rechteckige Rippe 48 auf, die eine
rechteckige Belichtungsöffnung 50 bildet. An einer Ecke des
Hinterrandes des Fensters 50, ist ein Zugriffsschlitz 52 für
einen Greifer in der Oberseite 38 angeordnet, der sich über
einen Teil der hinteren Stirnseite 44 erstreckt und durch den
ein Greifer des Vorschubmechanismus der Kamera 12 eingreifen
kann. Die untere Oberfläche 54 der Oberseite 38 dient als Bezugslageroberfläche,
gegen die eine vorderste Filmeinheit 32 des
Stapels anliegt und diese Filmeinheit somit in der Belichtungsstellung
justiert. Ein vorderer Endabschnitt 56 der Oberseite
38, der zwischen der Öffnung 50 und der vorderen Stirnseite
46 liegt, weist an der Unterseite
des vorderen Endabschnitts der Lageroberfläche 54 zwei
seitlich im Abstand zueinander liegende
Abschnitte 58 auf, die einen Teil des später zu beschreibenden
Flüssigkeitsausbreitungs-Steueraufbaus bilden.
Zwei Ausschnitte 60 sind am Vorderende des vorderen
Endabschnitts 56 angebracht, und es sind weiter zwei
Ausschnitte 62 in der hinteren Stirnseite 44 ausgebildet, um
Transport, Einlegen und Behandlung des Filmbehälters 28 durch
automatische Maschinen während des Zusammenbaus und der Verpackung
der Filmeinheiten im Filmpack 10 zu erleichtern.
Die Rückwand 40 besitzt zwei seitlich im
Abstand zueinander liegende rhombische Öffnungen 64,
damit die kameraeigenen Anschlußkontakte
mit den nicht dargestellten
Anschlüssen auf der Unterseite der Flachbatterie 36 verbunden
werden können. Die Rückwand 40 liegt nicht parallel zur
Oberseite 38, sondern sie verläuft geneigt nach unten von der
vorderen Stirnseite 46 nach der hinteren Stirnseite 44. Hierdurch
erhält der Filmbehälter 28 ein keilförmiges Profil.
Am Vorderende des Behälters 48 wird mehr Platz benötigt, um
die relativ dicken Vorlaufenden der Filmeinheiten 32 aufzunehmen,
an denen der aufreißbare Behälter mit Behandlungsflüssigkeit
angeordnet ist.
Der Behälter 28 definiert eine rechteckige Vorlauföffnung 66,
durch die der Inhalt in den Behälter 28 eingefügt werden
kann. Die vordere Stirnseite 46 steht nach vorn über den Vorderrand
der Rückwand 40 vor und ist schwenkbar hieran über
einteilig geformte Gelenkverbinder 68 angelenkt, die den
Spalt zwischen einem Unterrandabschnitt der Stirnseite 46 und dem
Vorlaufende der Rückwand 40 überbrücken.
Die vordere Stirnseite 46 ist kürzer als die Seitenwände 42
und endet am oberen Ende in einem oberen horizontalen
Rand 70, der einen einstückig geformten vorstehenden
Filmrückhaltefinger 72 besitzt, der an jener
Seite des Behälters 28 ausgebildet ist, an der der
Zugriffsschlitz 52 befindlich ist.
Eine innere Oberfläche 74 der vorderen Stirnseite 46 weist
eine Stufe 76 am oberen Ende auf, um den unteren Abschnitt des elastischen
versetzbaren Lichtabdichtungsblattes 26 aufzunehmen.
Mit der Innenseite der vorderen Stirnseite 46
ist ein Paar vertikal verlaufender
Schlitze 78 ausgeformt, die den unteren Vorderrand bzw.
die Rippen 80 der Seitenwände 42 aufnehmen, wenn die vordere
Stufe 76 nach oben in die Schließstellung verschwenkt
ist, nachdem der Inhalt in den Behälter 28 eingefügt wurde.
Wenn die vordere Stirnwand 46 in Schließstellung befindlich
ist, dann wirkt ihr oberer Rand 70 mit den oberen Abschnitten
der Seitenwände 42 und dem Vorderrand des vorderen Wandabschnitts
56 zusammen, um einen
Filmausgabeschlitz 82 (Fig. 1, 4 und 6) zu schaffen,
durch den die vorderste Filmeinheit 32 des Stapels nach der
Belichtung zum Transport zwischen die Quetschwalzen der Kamera
12 vorgeschoben wird, um eine Flüssigkeitsausbreitung zu bewirken.
Der Rückhaltefinger 72 steht teilweise über den Ausgabeschlitz
82 vor und verhindert, daß mehr als eine Filmeinheit
32 auf einmal durch den Schlitz 82 vorgeschoben wird.
Auch das obere Ende der Lichtdichtung 26 steht nach oben vor
und blockiert den Ausgabeschlitz 82 und kann aus dieser
Blockierungsstellung durch das Vorlaufende einer Filmeinheit
32 (oder des Abdeckschiebers 30) durch den Schlitz 82 geschoben
werden. Wenn die Lichtabdichtung 26 durch eine vorgeschobene
Filmeinheit versetzt wird,
dann wird sie nach vorn über den Oberrand
70 der vordere Stirnseite 46 gebogen und bildet eine glatte
Gleitoberfläche für die Unterseite einer Filmeinheit, so daß
die Unterseite gegenüber jeder Rauhigkeit des Oberrandes 70
der Stirnseite 46 geschützt ist.
Die horizontalen äußeren Rippen 84 der
Wand 46 sind zur Versteifung vorgesehen.
Der Inhalt des Filmbehälters 28 wird in diesen wie aus Fig.
3 ersichtlich eingeführt.
Die dargestellten Filmeinheiten 32 besitzen
eine im wesentlichen quadratische Bildfläche 90, die
von einem Bildrahmen 92 begrenzt ist, der opake Randbereiche
liefert. Am Vorlaufende des von Einfaßstreifen gebildeten
Bildrahmens 92 befindet sich ein aufreißbarer Behälter 94,
der die Behandlungsflüssigkeit enthält, und am Vorlaufende
der Bildfläche 90 befestigt ist und am Nachlaufende der
Bildfläche 90 befindet sich eine Flüssigkeitsfalle 96, um
überschüssige Behandlungsflüssigkeit nach ihrer Verteilung
zwischen vorbestimmten Schichten der Filmeinheit 32 aufzufangen.
In Fig. 4 ist die Filmeinheit 32 als Zweischichtenelement
schematisch dargestellt, und diese besitzt ein oberes Blatt
mit der Schicht 98 und eine Schicht 100.
Der Behälter 94 ist am Vorlaufende der Schichten 98 und 100
angeordnet und mit einer Behandlungsflüssigkeit 102 angefüllt,
die zwischen die Schichten 98 und 100 ausgebreitet wird, wenn
die Filmeinheit 32 zwischen zwei Quetschwalzen der Kamera 12
hindurchgeführt wird.
Anfänglich liegt über der obersten Filmeinheit 32 im Behälter
28 der lichtundurchlässige Abdeckschieber 30, der
eine vordere flexible Lichtabschirmung 103 a
und eine flexible hintere Lichtabschirmung 103 b aufweist, die
an einem Hinterende einer Ecklasche der Karte 103 befestigt
ist. Die Karte 103 gewährleistet eine anfängliche Lichtabdichtung
über dem Belichtungsfenster 50, während die vordere Lichtabdichtung
103 a über den Vorderrand der Karte 103 gebogen ist
und hinter der Lichtdichtung 26 auf der vorderen Stirnwand
46 aufsitzt, um eine Sekundär-Lichtdichtung für den
Auswurfschlitz 82 zu bilden.
Gemäß Fig. 4 weist die Selbstentwicklerkamera 12 ein Gehäuse
104 und einen Abschnitt 106 auf, der schwenkbar
mit dem Gehäuse 104 über zwei Schwenkzapfen 108
verbunden ist, die
durch die unteren rückwärtigen Enden zweier Arme 110 eines
Quetschwalzenlagers 112 hindurchlaufen, wobei der äußere Teil
des Abschnitts 106 daran befestigt ist.
Im Betrieb treten die Aufnahmelichtstrahlen durch das Objektiv
120 und den Verschluß 122 am vorderen Gehäuseteil
104 hindurch und durchkreuzen den oberen Teil der
Belichtungskammer 116, wo die Lichtstrahlen auf einen geneigten
Spiegel 124 auffallen, der an der schrägen Wand 118
angebracht ist. Durch den Spiegel 124 werden die Lichtstrahlen
nach unten reflektiert und durch das Belichtungsfenster 50
des Behälters 28 auf die vorderste Filmeinheit 32 fokussiert,
die in der Bildebene innerhalb der Kammer 114 liegt. Nach der
Belichtung schiebt ein nicht dargestellter Greifer, der durch
den Zugriffsschlitz 52 das Hinterende der vordersten Filmeinheit
32 erfaßt, diese Einheit nach vorn durch den Ausgabeschlitz
82 in den Einlauf des Quetschwalzenpaares 126 und
128, die von dem Lager 112 getragen werden.
Der Belichtungskonus innerhalb des Kameragehäuses 104 besitzt
eine Bodenöffnung, die von einem Umfangsflansch 134 umgeben
ist, gegen den Abschnitte der Oberseite 38 anliegen, die
das Belichtungsfenster 50 umgeben und den Behälter 28 relativ
zum Objektiv 120 und zum Spiegel 124 ausgerichtet haltern.
Eine zusätzliche Abstützung für den Endabschnitt 56 der Wand
38 wird durch eine querverlaufende Platte 136 hinter den
Quetschwalzen bewirkt. Die Platte 136 dient als starres
Widerlager für den relativ dünnwandigen Abschnitt 56 und
trägt die später zu beschreibenden Ausbreitungssteueroberflächen
auf der Unterseite 54 in vorbestimmter Lage zum
Quetschspalt der Quetschwalzen 126 und 128. Die jeweiligen
Abschnitte der Oberseite 38 lagern gegen den Flansch 184,
und die Trägerplatte 136 über zwei seitlich im Anstand angeordnete
Stützschienen 138 am Boden der Kammer 114, und zwei
geneigte rampenartige Federkontakte 140, die durch die Behälterrückwandöffnungen
64 hindurchstehen und einen elektrischen
Kontakt zu den Anschlußklemmen der Batterie 36 herstellen.
Demgemäß wird der Behälter 28 an seinem Vorlaufende durch
Schienen138 abgestützt und das Nachlaufende wird durch die
Federkontakte 140 abgestützt. Auf diese Weise wird der Behälter
28 vertikal innerhalb der Kammer 114 gegenüber dem
Kameraobjektiv und den Quetschwalzen 126 und 128 festgelegt.
Wie am besten aus den Fig. 2, 5 und 9 ersichtlich, besitzen
die bekannten Filmpacks 16 und die verbesserten Filmpacks 10
und 14 gemäß der Erfindung eine gemeinsame in Längsrichtung
verlaufende Abmessung L, welche zwischen den äußeren Oberflächen
der unteren Abschnitte von Vorlaufstirnwand 46 bzw.
Nachlaufstirnwand 44 benachbart zu ihren Schnittlinien mit der
Rückwand 40 verläuft.
Der Abstand P zwischen den Anschlägen 142 und 144 ist so
bemessen, daß er gleich lang ist wie der Abschnitt L oder
etwas länger als L, so daß diese Filmpacks zwischen die Anschläge
142 und 144 einpassen. Das heißt, wenn der Behälter
28 voll in die Kammer 114 eingelegt ist und die äußere Oberfläche
der Nachlaufstirnwand 44 dicht an der gegenüberliegenden
Oberfläche des Nachlaufendanschlags 142 anliegt, dann
kann die Einlegeklappe 146 nach oben in ihre Schließstellung
überführt werden und der Nachlaufendabschnitt 144 kommt von
dem unteren Abschnitt der vorderen Stirnseite 46 frei. Der Vorlaufendanschlag
144 soll den unteren Abschnitt der vorderen
Stirnwand nicht mit beträchtlicher Kraft berühren, um die
hintere Stirnseite 44 gegen den hinteren Endanschlag 142 zu
halten, sondern es ist stattdessen beabsichtigt, die vordere
Begrenzung des Einbaus des Behälters 28 in der Kammer 114 zu
definieren. Sollte der Behälter 28 nicht voll eingesetzt sein,
sondern eine Lage annehmen, in der er gemäß Fig. 4 weiter
nach rechts liegt, dann erfaßt der vordere Endanschlag 144
das vordere Ende der Unterseite der Behälterrückwand 40 wenn
der Abschnitt 106 nach oben geschwenkt ist, wodurch verhindert
wird, daß der Abschnitt 106 in seine vollständige Schließstellung
überführt wird. Dies liefert dem Benutzer eine Anzeige,
daß er den Abschnitt 106 erneut öffnen muß, um den
Behälter 28 weiter in die Kammer 114 hinein zu drücken, bis
er ordnungsgemäß voll eingesetzt ist.
Es ist daher klar, daß dann, wenn die verbesserten Filmpacks
10 und 14 in Verbindung mit bestehenden Kameras benutzt
werden, die bereits auf dem Markt befindlich sind,
die untere Längsabmessung L die Kameraabmessung P nicht überschritten
wird. Andererseits wird die Beschickungstür 106 mit den
Quetschwalzen 126 und 128 nicht geschlossen werden können.
Aus der folgenden Beschreibung wird klar, daß die verbesserten
Filmpacks 10 und 14 die untere Längsabmessung L einhalten,
um eine Kompatibilität mit bestehenden Kameras herzustellen,
aber es wird gezeigt, daß sie eine längere Längsdimension
gemessen längs der Vorderwand 38 haben als der Filmpack 16
gemäß dem Stande der Technik, und sie weisen außerdem eine
vordere Stirnseite 46 auf, die in Richtung nach den Walzen über
den unteren Abschnitt der Stirnseite 46 geneigt ist, damit die
Filmeinheiten 32 durch die Federplatte 34 in die vorderste
Stellung gedrückt werden können.
Fig. 4 zeigt, daß der Abstand vom unteren Abschnitt der
Wand 46 (definiert durch die Vorlaufendbegrenzung von P)
nach dem Quetschspalt der Quetschwalzen 126 und 128, der in
der Zeichnung als eine Linie dargestellt ist, die die Mittelpunkte
der beiden Walzen verbindet, als in Längsrichtung verlaufende
Zone Z ausgebildet ist, durch die die vorderste Filmeinheit
32 durch den Greifermechanismus der Kamera vorgeschoben
werden muß, um die vorderste Filmeinheit 32 in den Einlauf
der Quetschwalzen 126 und 128 einzuschieben.
Wenn der Behälter an der inneren Oberfläche des Nachlaufendanschlages
142 angreift, dann soll dies definiert dadurch werden,
daß er in einer imaginären Ebene liegt, die im wesentlichen
normal zur Brennebene der Kamera liegt. Die Distanz P
von der inneren Oberfläche des Anschlags 142 wird nach einer
imaginären Ebene gemessen, die die Oberfläche des Vorlaufendanschlags
144 enthält, die dem unteren Abschnitt der Vorlaufstirnwand
46 gegenüber liegt und in einer Imaginärebene liegt,
die ebenfalls im wesentlichen normal zur Brennebene der Kamera
liegt. Der Abstand von der inneren Oberfläche des Nachlaufendanschlags
nach der Quetschspaltlinie der Quetschwalzen 126
und 128 ist dann gleich dem Abstand P + Z.
Aus Fig. 4 ist ersichtlich, daß die vorderste Filmeinheit 32
längs eines geradlinigen Pfades durch den Ausgabeschlitz 82
in den Einlauf der Quetschwalzen 126 und 128 vorgeschoben
wird. Auf der Austrittsseite der Quetschwalzen wird
die austretende Filmeinheit nach unten aus dem
Bewegungspfad durch eine nach unten gerichtete geneigte Filmablenkoberfläche
146 nach unten abgelenkt, welche die
obere Begrenzung der Kamerafilmaustrittsöffnung 130 bildet.
Weil die Filmeinheit 32 und eine gewisse Steifheit besitzt,
induziert die Fläche 146 eine Biegung in die Filmeinheit mit
einem glatten großen Radius auf der Austrittsseite der Quetschwalzen,
und diese Biegung trägt zu einer wirksamen Verteilung
der Flüssigkeit 102 zwischen den Schichten 98 und 100 bei.
Wie am besten aus Fig. 6 ersichtlich, sind die dreieckigen
Abschnitte 58 so verjüngt ausgebildet, daß das Vorlaufende
der Oberseite 38 progressiv dünner wird, wenn sie sich an
ihren seitlichen Schnitt mit der Oberseite der Behälterseitenwände
42 annähert. Jener Abschnitt der Steueroberfläche 148
zwischen den dreieckigen Abschnitten 58 ist daher relativ
dick und seitlich so dimensioniert, daß er einem mittleren
Längsabschnitt der Bildebene 90 der Filmeinheit bildet.
Wenn der Behälter 38 in der Kammer 114 angeordnet ist, dann
lagert der Vorlaufendabschnitt 56 der Oberseite 38 gegen die
Kameraträgerplatte 136, so daß der relativ dünnwandige Endabschnitt
56 in vorbestimmter Lage zu der Einlauflinie der
Quetschwalzen stabilisiert wird. Die Federplatte 34 liefert
die nach oben gerichtete Vorspannkraft, die die vorderste
Filmeinheit 32 an die untere Oberfläche 54
der Vorderwand 38 anlegt. Aus Fig. 6 ist ersichtlich, daß
in der Nähe des Ausgabeschlitzes 82 die Filmeinheit 32
gegen die Ausbreitungssteueroberfläche 148 gedrückt wird,
und der relativ dicke Mittelabschnitt in Kombination mit der
Vorspannkraft der Federplatte 34 übt einen Kompressivdruck
auf einen gewählten Mittelabschnitt der Bildfläche 90 aus,
wenn die Filmeinheit 32 durch den Schlitz 82 vorgeschoben
wird. Wo die Dreiecksabschnitte 58 sich verdünnen, ist der
Kompressivdruck natürlich viel kleiner. Demgemäß kann der
Druck an den Seitenrändern als klein im Vergleich mit der
Größe der Druckkraft angesehen werden, die auf den Mittelabschnitt ausgeübt wird.
Die Ausbreitungssteuerfunktion der Oberfläche 148, die mit
der Federplatte 34 zusammenwirkt, ist schematisch in den
Fig. 10 und 11 der Zeichnung dargestellt.
Nach der Belichtung wird die Filmeinheit 32 zwischen die
Quetschwalzen 126 und 128 vorgeschoben.
Die Quetschwalzen üben einen ersten Kompressivdruck
auf den am Vorlaufende befestigten Behälter 94
aus, der an seiner relativ schwachen Nachlaufrandversiegelung
aufbricht und dadurch die Flüssigkeit 102 nach hinten nach
der Flüssigkeitsfalle 96 am Nachlaufendabschnitt der Filmeinheit
32 ausströmen läßt.
Weil die Schichten 98 und 100 an den
seitlichen Räumen verbunden sind, werden diese Schichten 98
und 100 natürlich im Mittelabschnitt der Filmeinheit weiter
auseinandergedrückt als an den Seitenrändern. In anderen
Worten ausgedrückt heißt dies, daß ein Querschnitt der Filmeinheit
bei anfänglicher Ausströmung der Flüssigkeit 102 mehr
elliptisch oder gebogen ausgebildet ist als wenn die Schichten
98 und 100 im wesentlichen parallel zueinander liegen. Wenn
im Mittelabschnitt ein größerer Spalt vorhanden ist, dann ist
es klar, daß ein größerer Widerstand für die Flüssigkeitsströmung
nach dem Flüssigkeitsfallenende im seitlichen Randbereich
besteht als im Mittelabschnitt der Bildfläche 90.
Wie aus Fig. 10 ersichtlich, wird die Flüssigkeit 102 beim
Fehlen eines zweiten Kompressivdrucks, der selektiv auf den
Mittelabschnitt der Bildfläche hinter den Quetschwalzen 126
und 128 ausgeübt wird, progressiv nach dem Flüssigkeitsfallenende
verteilt, und es ergibt sich eine zungenartige Wellenfront,
die schematisch durch die konvexen strichlierten
Linien 151 veranschaulicht ist.
Um die Abmessungen der Filmeinheit 32 so klein
und um Materialkosten so niedrig als
möglich zu halten, ist es erwünscht, so wenig Behandlungsflüssigkeit
102 vorzusehen als möglich ist, um eine
vollständige Bedeckung der Bildfläche 90 zu gewährleisten.
Aus Fig. 10 ist ersichtlich, daß dann, wenn die Flüssigkeit
102 in dieser zungenförmig gestalteten Wellenfront verteilt
wird, diese Wellenfront das Nachlaufende mit den Flüssigkeitsfallen
zunächst in der Mitte erreicht, so daß sich die Möglichkeit
ergibt, daß nicht genügend Flüssigkeit vorhanden ist,
um die Ecken der Bildfläche 90 am Nachlaufende vollständig
zu bedecken.
Bei dem bekannten Filmpack 16 gemäß Fig. 2 dem verbesserten
Filmpack 10 bzw. 14 dient die Ausbreitungssteueroberfläche 148
des Packs 10
mit der Federplatte 34 zum Aufbringen eines
zweiten Kompressivdrucks auf die Filmeinheit hinter den
Quetschwalzen und zur Begrenzung des zweiten Kompressivdruckes
auf einen mittleren Längsabschnitt der Bildfläche, so daß der
Spalt zwischen den Schichten 98 und 100 in der Mitte etwas
schmaler wird, während gleichzeitig an den Seitenrändern
eine gewisse Entlastung erfolgt, wodurch die Gestalt der
Wellenfront 151 so modifiziert wird, daß sie gleichmäßiger
von einer Seite nach der anderen verläuft als die zungenförmige
Wellenfront nach Fig. 10.
Die Aufbringung des zweiten Kompressivdruckes auf einem vorgewählten
Mittelabschnitt der Bildfläche 90 der Filmeinheit
bewirkt, daß die Wellenfront in der Mitte verzögert wird,
und daß sich die Flüssigkeit nach den vom Druck entlasteten
seitlichen Randbereichen abgeleitet wird.
Das Zusammenwirken von Filmeinheit 32 mit Ausbreitungssteuerungsaufbau
des Packs 10 und Kamerabehandlungsaufbau einschließlich
der Quetschwalzen 126 und 128 zusammen mit der
Filmablenkoberfläche 146 bewirken ein
Zusammenwirken mit zahlreichen Faktoren, die mit ihrem
jeweiligen Einfluß zur Ausbreitung der Behandlungsflüssigkeit
102 beitragen.
Innerhalb des Filmbehälters 28 stellen die charakteristischen
Merkmale der Ausbreitungssteueroberfläche 148 zusammen mit der
spezifischen Kompressivkraft, die durch die Federplatte 34 ausgeübt
wird, Konstruktionsvariable dar, die die Wirksamkeit
beeinflussen, mit der die Flüssigkeit 102 ausgebreitet wird.
Um die wichtigen baulichen Unterschiede (über die Weglassung
der Endkappe hinaus) zwischen dem ersten Ausführungsbeispiel
des verbesserten Filmpacks 10 und dem bekannten Filmpack 16
deutlich zu machen, ist eine strichlierte Bezugslinie 152 in
Fig. 3 eingezeichnet, die den Vorderrand von Stirnseite
und Seitenwand des bekannten Filmpacks 16 darstellt.
Außerdem sind V-förmig gestaltete Marken 154 benachbart
zum Nachlaufende der dreieckigen Abschnitte 58 dargestellt,
um die Nachlaufendstellung dieser dreieckigen Abschnitte
auf der den Stand der Technik bildenden Kassette 16 anzugeben.
Daraus ergibt sichs, daß die Vorderenden der Oberseite
38 und der Seitenwände 42 verlängert worden sind,
während die Länge der Rückwand 40 und die vergleichbare
Dicke des unteren Endes der vorderen Stirnseite 46
gleich geblieben sind, um die gleiche gemeinsame
Abmessung L aufrecht zu erhalten.
Mit anderen Worten ausgedrückt heißt das, daß der gesamte
Aufbau an der Vorderwand 38 und den Seitenflächen 42, soweit
sie lings der Bezugslinie 152 verlaufen, ein zusätzlicher
Aufbau ist, der für die Verbesserung gemäß vorliegender Erfindung
kennzeichnend ist. Aus der Plazierung der Marken
154 ergibt sich, daß die dreieckigen Abschnitte 58 im wesentlichen
die gleichen Abmessungen haben wie jene, die bei dem
bekannten Filmpack 16 benutzt wurden, jedoch sind sie etwas
nach vorn verschoben, so daß sie immer noch am Vorderrand
der Oberseite 38 enden.
Bei dem ersten Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 weist die
gesamte Ausbreitungssteuerfläche 148 auf der Unterseite des
Vorlaufendabschnittes 56 einen ersten Randabschnitt
135 a auf, der in der Mitte am
Endababschnitt 56 der Behälteroberseite 38 zwischen den vorderen
Ausschnitten 60 liegen, und zwei seitlich im Abstand zueinander
liegende Randabschnitte
153 b liegen zwischen ihren jeweiligen Seitenwänden
42 und den Ausschnitten 60. Von den Randabschnitten 153 b erstrecken
sich die verjüngten Seitenwandfortsätze 156, die verjüngt oder
geneigt derart ausgebildet sind, daß sie von der Rückwand 40
nach jener Stelle, wo sie auf die Randabschnitte 153 b treffen,
länger werden.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel erstreckt sich der erste Randabschnitt
153 a in Längsrichtung über die Bezugslinie
152 über eine Entfernung von etwa 1,5 mm, wo
sie am Vorderrand 158 der Oberseite 38 endet.
Die zweiten Randabschnitte 153 b erstrecken
sich über die Bezugslinie 152 und einem Abstand, der
etwa 0,76 mm beträgt, und sie enden in den Vorderrändern
160. Die verjüngten Seitenwandabschnitte 156 fluchten
an ihren oberen Vorderrändern mit den Vorderrändern
160.
Obgleich die Hinzufügung der Randabschnitte
153 a und 153 b baulich lediglich eine minimale Konsequenz
zeigt, wurde gefunden, daß durch diesen zusätzlichen
Aufbau in Kombination mit dem Vorrücken der Ausbreitungssteuerdreiecke
58 weiter nach dem Vorlaufende hin (um 0,76 mm
vorgeschoben), eine beträchtliche Verbesserung der Steuerung
und der Wirksamkeit ergibt, mit der die Flüssigkeit 102
zwischen den Schichten 98 und 100 der Filmeinheit 32 ausgebreitet
wird.
Obgleich bei dem bekannten Filmpack 16 die gesamte Bildfläche
90 in der Regel bedeckt wird, und ein visuell und ästhetisch
ansprechendes Bild geliefert wird, hat eine Analyse behandelter
Filmeinheiten aus einem solchen Filmpack 16 gezeigt, daß die
Verteilung der Flüssigkeit 102 unter den seitlichen Rändern
der Maske und im Bereich der Flüssigkeitsfalle nicht ganz
gleichmäßig von Seite nach Seite verlief.
Mit dem verbesserten Aufbau gemäß Fig. 3, wodurch eine
bessere Ausbreitungssteuerung erreicht wird, die zu einer
wirksameren Ausnutzung der Flüssigkeit 102 führt, wird es
möglich, die Flüssigkeitsmenge 102, die jeder Filmeinheit 32
beigegeben wird, etwas zu verringern.
Das Wesen der Verbesserung der Steuerung der Ausbreitung der
Flüssigkeit 102 besteht darin, die Ausbreitungssteueroberfläche
148 über die Imaginärebene am Anschlag 144 hinaus und
in die Zone Z nach den Quetschwalzen der Kamera zu verlängern,
so daß die sich ergebende zusätzliche Steuerung der Behandlungsflüssigkeit
durch Aufbringung des zweiten Kompressivdrucks
auf einen gewählten Abschnitt der Bildfläche der Filmeinheit
näher an den Quetschwalzen der Kamera als die Imaginärlinie,
während gleichzeitig die Längsordnung des Behälters
in der Aufnahmekammer beibehalten wird.
Bei dem ersten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel, nämlich
bei dem Filmpack 10, steht jener Aufbau am Vorderende des Behälters
28 in Richtung des Filmvorschubs über die Bezugslinie
152 vor und erstreckt sich in die Zone Z, wenn der Filmpack
10 in die Kammer 114 eingelegt wird.
Der Filmpack 14, der ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel
der Erfindung darstellt, ist am besten aus den Fig. 8 und
9 erkennbar. Der entsprechende Aufbau am Pack 14 trägt die
gleichen numerischen Bezeichnungen, wie sie für den Filmpack
10 benutzt wurden.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Ausbreitungssteueroberfläche
148 weiter in Längsrichtung über die Stirnseite
46 vorgezogen.
Aus Zweckmäßigkeitsgründen ist eine strichlierte Bezugslinie
162 am Vorlaufendabschnitt 56 der Oberseite 38 angedeutet,
um die Vorlaufrandbegrenzung des Filmpacks 10 anzugeben.
Demgemäß ist der gesamte Aufbau in Fig. 8, der links der Bezugslinie
162 liegt, zu der Ausbreitungssteuervorrichtung
des Packs 10 hinzugekommen, um den dargestellten Vorderwandaufbau
des Packs 14 zu bilden.
Aus den experimentellen Ergebnissen, die sich bei Benutzung
der verbesserten Packs 10 und 14 ergaben, kann man schließen,
daß die Ausbreitungssteuerung und die Wirksamkeit verbessert
werden können, indem der Vorderrand der Ausbreitungssteueroberfläche
148 dichter an die Einlauflinie der Quetschwalzen 126
und 128 herangelegt wird.
Es wurde gefunden, daß die beträchtliche Verbesserung
in der Steuerung der Ausbreitung der Flüssigkeit 102
dadurch erlangt werden kann, daß die Ausbreitungssteueroberfläche
148 in die Zone Z soweit als möglich in den Einlauf
der Quetschwalzen hinein verlegt werden sollte, aber in der
Weise, daß bestehende Herstellungskriterien erfüllt bleiben.
Claims (3)
1. Filmkassette für eine Selbstentwicklerkamera mit
Quetschwalzen, mit einer die Oberseite der Filmkassette
definierenden und einen umlaufenden Randbereichs aufweisenden
Belichtungsöffnung, sowie mit einem Ausgabeschlitz für jeweils
eine Filmeinheit, welcher in einer der beiden zur Oberseite
senkrechten Stirnseite parallel zur Oberseite verläuft und an
die Oberseite angrenzt, wobei der Randbereich der Oberseite
zwischen Belichtungsöffnung und Ausgabeschlitz gegenüber den
drei anderen, vom Ausgabeschlitz abgewandten Randbereichen als
verbreiterter Randabschnitt ausgebildet ist, dessen Dicke zwecks
besserer Verteilung der Entwicklerflüssigkeit in einem symmetrisch
zum Ausgabeschlitz liegenden Mittenbereich konstant
gehalten ist, zu den beiden, oberhalb der Enden des Ausgabeschlitzes
liegenden Eckpunkten des Randabschnittes hin dagegen
kontinuierlich abnimmt, und zwar vorzugsweise sowohl parallel
zum Ausgabeschlitz vom Mittenbereich her, als auch senkrecht
zum Ausgabeschlitz vom Rand der Belichtungsöffnung her, derart,
daß die beiden Eckbereiche des Randabschnittes zwei Dreiecke
bilden, deren längste Basisseiten den jeweiligen Beginn der
Dickenabnahme definieren,
dadurch gekennzeichnet, daß der Randabschnitt (153 a, b) der
Oberseite (38) in der Länge des Mittenbereiches (158) über
die mit dem Ausgabeschlitz (82) versehene Stirnseite (46) in
Richtung der Quetschwalzen (126, 128) hinaus auskragt, um die
von dem Entwicklerbehälter (94) der von den Quetschwalzen
(126, 128) erfaßten Filmeinheit in Richtung des Ausgabeschlitzes
(82) wegströmende Entwicklerflüssigkeit in ihrem Verlauf zu den
Randbereichen dieser Filmeinheit (32) hin abzudrängen.
2. Filmkassette nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auskragung (153 a) im Mittenbereich
des Randabschnittes (56) weiter vorsteht als an dessen
beiden Eckbereichen.
3. Filmkassette nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die den Ausgabeschlitz (82) aufweisende
Stirnseite (46) der Filmkassette mit ihrer der Oberseite
(38) benachbarten Kante in Ausgaberichtung gekippt ist.
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