DE3012188C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer
Stahlplatte mit Beständigkeit gegenüber wasserstoffinduzierter
Rißbildung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs.
Die vorliegende Erfindung dient dabei insbesondere
zur Herstellung von strukturellen Stahlplatten für
geschweißte Stahlrohre zum Fördern von nassen Schwefelwasserstoff
enthaltenden Gasen oder Flüssigkeiten, z. B.
H₂S enthaltendes Natur- oder Erdgas oder Rohöl, oder für
Tanks oder Behälter zum Aufbewahren derartiger Flüssigkeiten.
Zum Fördern oder Aufbewahren von Natur- oder Erdgas und
Rohöl werden Rohre und Behälter verwendet, welche aus miteinander
verschweißten Stahlplatten hergestellt sind. Die
in neuerer Zeit stattfindende verbreitete Erschließung
von Rohöl- und Erdgasfeldern, welche Produkte mit relativ
hohem Gehalt an Schwefelwasserstoff liefern, führt
jedoch zu einer größeren Nachfrage nach Stahlrohren und
-tanks, welche gegenüber wasserstoffinduzierter Rißbildung
resistent sind. Dabei sollen die zum Bau von Rohrleitungen
bestimmten Stahlplatten in der Anschaffung möglichst
geringe Kosten verursachen und von möglichst hoher
Qualität sein, weil zum Bau von derartigen Pipelines eine
sehr große Anzahl Rohrleitungsabschnitten benötigt wird.
Im Verlauf der letzten Jahre sind dabei die gestellten
Anforderungen sehr streng geworden, wobei zu bemerken
ist, daß in einigen Fällen sogar Stahlplatten benötigt
werden, welche unter strengen Bedingungen wie geringe
pH-Werte von weniger als 5,0 zu keiner Rißbildung neigen.
Stahlrohre für Pipelines werden größtenteils aus warmgewalzten
Stahlplatten hergestellt, welche durch Warmwalzen
von stranggegossenen Brammen produziert werden. Im Verlauf
der Verfestigung bzw. Abkühlung treten insbesondere
bei stranggegossenen Brammen in der Mitte derselben Ausscheidungen
auf, in welchen die Konzentration
von Verunreinigungen, wie C, Mn, P und S relativ hoch
ist. Beim Warmwalzen der Brammen verbleiben diese Ausscheidungen
im mittleren Bereich des Querschnittprofils
der gewalzten Stahlplatte, wodurch an dieser Stelle die
Empfindlichkeit gegenüber wasserstoffinduzierter Rißbildung
vergrößert wird.
Es sind bereits Schritte unternommen worden, Stahlherstellbedingungen
derart zu steuern, daß eine ungewünschte
wasserstoffinduzierte Rißbildung bei Stahlplatten weitgehend
verhindert wird. Derartige Maßnahmen umfassen
- a) die Zugabe von Legierungszusätzen, beispielsweise Cu, um dadurch die Wasserstoffdurchdringung zu inhibieren,
- b) die Verringerung des S-Gehalts oder die Verwendung von Elementen der seltenen Erden mit geeignetem Zusatz an Ca, um durch Zusammenballung oder sphäroidische Ausbildung der Einschlüsse eine Verringerung der Anzahl möglichen Rißbildungsstellen zu erreichen und
- c) Beeinflussung der Walz- und Wärmebehandlungsbedingungen, um dadurch eine Verbesserung der Stahlstruktur zu erzielen.
Keiner dieser Maßnahmen ist jedoch vollkommen zufriedenstellend
verlaufen, so daß es derzeit als technisch
schwierig betrachtet wird, bei aus stranggegossenen
Brammen hergestellten Stahlplatten unter strengen Einsatzbedingungen,
wie niedrigen pH-Werten, eine wasserstoffinduzierte
Rißbildung vollständig zu verhindern.
Es ist demzufolge Aufgabe der vorliegenden Erfindung das
Verfahren der eingangs genannten Art zur Herstellung von
Stahlmaterialien derart weiterzubilden, daß eine wasserstoffinduzierte
Rißbildung bei niedrigen pH-Werten und
anderen strengen Umgebungsbedingungen weitgehend verhindert
wird.
Erfindungsgemäß wird dies durch Vorsehen der im kennzeichnenden
Teil des Patentanspruchs aufgeführten Maßnahmen erreicht.
Entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs
wird im Rahmen der Erfindung eine Kombination von drei
Maßnahmen vorgesehen:
- - Die erste Maßnahme besteht dabei aus dem Warmwalzen der stranggegossenen Stahlbramme unter Reduzieren der Dicke von mehr als 50%, wodurch im stranggegossenen Stahl Gefügestrukturen zerkleinert, Kristallkörner verfeinert und im mittleren Teil der Bramme befindliche Hohlräume beseitigt werden. Zudem wird dadurch die beim nachfolgenden Verfahrensschritt erforderliche Verweiltemperatur einschließlich der sich ergebenden Verweildauer verringert, so daß auf diese Weise eine Verkürzung der Diffusionsstrecken der Verunreinigungselemente zustande kommt.
- - Die zweite Maßnahme bewirkt hingegen eine Diffusion von Verunreinigungselementen im mittleren Bereich der Stahlbramme, so daß innerhalb der wärmebehandelten Bramme eine gleichmäßige Verteilung derselben hervorgehoben wird.
- - Aufgrund der dritten Maßnahme wird der Stahl unter üblichen Bedingungen zu einer Stahlplatte warmgewalzt, wobei die auftretenden Verzunderungsverluste verringert werden.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß er aufgrund der
DE-OS 27 57 825 bereits bekannt ist, im steigenden Guß
hergestellte Stahlblöcke mit einer entsprechenden Stahlzusammensetzung
zur Herstellung von Versuchsproben auf
ein Sechstel der Dicke warmzuwalzen,
wobei zudem angegeben ist, daß der Stahl auch unter
Anwendung eines Strangguß-Knüppels hergestellt werden kann.
Dieser druckschriftlichen Veröffentlichung ist jedoch
nicht entnehmbar, daß eine Dickenreduzierung auf weniger
als 50% eine notwendige Maßnahme vor einer weiteren wirksamen
Behandlung eines insbesondere aus Stranggußbrammen
erhaltenen Stahls zur Verbesserung seiner Wasserstoffrißbeständigkeit
ist.
Aufgrund der DE-OS 27 38 250 ist es ferner bekannt, einen
beispielsweise im Stranggießverfahren erhaltenen Stahl
anderer Zusammensetzung durch mindestens drei Walzstiche
mit einer prozentualen Gesamtabnahme von mindestens 50%
auszuwalzen. Der betreffenden Druckschrift ist jedoch
ebenfalls nicht zu entnehmen, daß diese Maßnahme in irgendeinem
Zusammenhang mit einer Verbesserung der wasserstoffinduzierten
Rißfestigkeit des Stahles steht.
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren herstellbare Stahlplatten
werden in sehr großen Mengen benötigt, wenn sie,
wie vorgesehen, zu Rohrabschnitten für Pipelines, z. B.
zum Transportieren von Erdöl oder Erdgas, zusammengeschweißt
werden. Da das nachträgliche Ausbessern von
Korrosionsschäden an derartigen Rohrleitungen technisch
sehr aufwendig und kostspielig ist, führt eine Qualitätsverbesserung
des eingesetzten Materials längerfristig zu
erheblichen Kosteneinsparungen.
Zum besseren Verständnis der vorliegenden Erfindung sei
noch folgendes erwähnt: Beim erfindungsgemäßen Verfahren
ist der C-Gehalt auf 0,01-0,30 Gew.-% beschränkt, weil
ein C-Gehalt von weniger als 0,01 Gew.-% zu Schwierigkeiten
bei der Erzielung der benötigten Festigkeit führt,
während ein C-Gehalt von mehr als 0,30 Gew.-% die Schweißbarkeit
beeinträchtigt. Der Si-Gehalt ist hingegen auf
0,05-0,60 Gew.-% beschränkt, weil ein Si-Gehalt von
0,05 Gew.-% die Minimalerfordernis für einen beruhigten
Stahl darstellt, während die obere Grenze von 0,60 Gew.-%
im Hinblick auf die Tieftemperatur-Zähfestigkeit bestimmt
ist. Der Mn-Gehalt ist auf 0,40-2,50 Gew.-% beschränkt,
weil ein Mn-Gehalt von 0,40 Gew.-% die Minimalerfordernis
im Hinblick auf die erforderliche Festigkeit darstellt,
während ein Mn-Gehalt von mehr als 2,50 Gew.-% zur Beeinträchtigung
der Zähfestigkeit führt. Der Gehalt von gelöstem
Aluminium ist auf 0,005-1,00 Gew.-% begrenzt,
weil ein Gehalt von 0,005 Gew.-% die Minimalerfordernis
für die Deoxidation von beruhigtem Stahl darstellt,
während ein Gehalt von mehr als 1,00 Gew.-% im Hinblick
auf eine eintretende Beeinträchtigung der Zähfestigkeit
und Entstehung von Oberflächenmängeln nicht empfehlenswert
erscheint. Schwefel ist ein Element, welches empfindliche
Auswirkungen auf die Festigkeit oder Beständigkeit
gegenüber wasserstoffinduzierter Rißbildung hat; ein
S-Gehalt von mehr als 0,003 Gew.-% vergrößert dabei die
Bildung von MnS, welches als Ursache der Rißbildung angesehen
werden kann, so daß es schwierig wird, eine genügende
Beständigkeit gegenüber wasserstoffinduzierter Rißbildung
zu erzielen. Im Hinblick auf eine gewünschte Zusammenballung
bzw. sphäroidischen Ausbildung nichtmetallischer
Einschlüsse wird bei der Zugabe von REM-Zusätzen, wie
Ca, der Ca-Gehalt derart eingestellt, daß das Ca/S-Gewichtsverhältnis
im Bereich zwischen 2 und 10 liegt, weil bei
einem Ca/S-Verhältnis von weniger als 2 MnS als Ursache
für die Rißbildung verbleibt, während bei einem Ca/S-Verhältnis
von mehr als 10 große Ca enthaltende Einschlüsse
auftreten, welche die Reinheit des Stahls beeinträchtigen.
Dementsprechend wird der Ca-Gehalt üblicherweise im Bereich
von 0,0020-0,0100 Gew.-% festgelegt.
Ein gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellter
Stahl kann zusätzlich zu den oben erwähnten Komponenten
eine oder mehrere weitere Komponenten enthalten, welche
wie nachstehend aufgeführt werden: Nb und V können im
Bereich von 0,06 Gew.-% oder weniger bzw. 0,10 Gew.-%
oder weniger zugegeben werden, um die Tieftemperatur-Zähfestigkeit
und die Festigkeit zu erhöhen. Cu kann im
Bereich von 0,5 Gew.-% oder weniger zugegeben werden, um
das Eindringen des Wasserstoffes in der Schwefelwasserstoffatmosphäre
zu inhibieren und gleichzeitig die Festigkeit
zu erhöhen. Darüber hinaus kann Ni im Bereich von 0,5
Gew.-% oder weniger zugegeben werden, um auf diese Weise
die Zähfestigkeit zu erhöhen. Cr kann ebenfalls im Bereich
von 1,0 Gew.-% oder weniger zugegeben werden, um dadurch
die Festigkeit und Härtbarkeit zu erhöhen. Andere Elemente
- wie B, Mo, Ti und ähnliche - können je nach Erfordernis
ebenfalls zugegeben werden.
Im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die stranggegossene
Bramme mit den oben beschriebenen Komponenten
sofort oder nach dem Abkühlen in vorbestimmte Längenabschnitte
geschnitten, und die Brammenabschnitte in der
Folge in einem Ofen auf Temperaturen im Bereich zwischen
1100 und 1300°C geglüht, worauf ein primärer Reduzierwalzvorgang
erfolgt. Für diesen primären Walzvorgang ist
es wichtig, daß die Dicke der gewalzten Stahlplatte auf
etwa die Hälfte oder weniger der anfänglichen Plattendicke
(t₀) reduziert wird. Da die Wirkung dieses primären
Walzvorgangs durch das nachfolgende Langzeitglühen
verstärkt wird, stellt dieser primäre Walzvorgang einen
wesentlichen Faktor bei der gewünschten Verringerung von
Ausscheidungen in der Mitte der herzustellenden Stahlplatte
dar. Im Anschluß an diesen Walzvorgang wird die
hergestellte Stahlplatte sofort oder nach dem Abkühlen
wieder in einen Glühofen eingeführt, in welchem sie
während einer relativ langen Zeit - d. h. 10 Stunden oder
mehr - auf 1200°C oder einer höheren Temperatur geglüht
wird, wonach die geglühte Stahlplatte unter den üblichen
Bedingungen zu dem gewünschten Endprodukt warmgewalzt
wird.
Im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens kann die Menge
der in der Mitte der Stahlplatte auftretenden Ausscheidungen
durch das primäre Reduzierwalzen (auf t₀/2 oder
weniger) in Verbindung mit dem folgenden Langzeitglühvorgang
bei einer Temperatur von mehr als 1200°C während
einer Zeitdauer von mehr als 10 Stunden erheblich verringert
werden. In jenen Fällen, in denen das primäre Reduzierwalzen
mit weniger als t₀/2 oder der folgende Glühvorgang
mit einer Glühtemperatur von weniger als 1200°C bzw.
einer Glühdauer von weniger als 10 Stunden durchgeführt
werden, ergibt sich hingegen keine effektive Verbesserung
der Beständigkeit gegenüber wasserstoffinduzierter Rißbildung.
Bei dem primären Reduzierwalzvorgang sollte die
Dickenreduzierung vorzugsweise so groß wie möglich gemacht
werden, wobei ein Reduzierwalzen auf eine Dicke von
t₀/2 ein Minimalerfordernis darstellt. Je mehr sich die
Dicke der gewalzten Bramme der Dicke des Endprodukts
nähert, desto größer werden jedoch die während des Langzeitglühvorgangs
auftretenden Verzunderungsverluste, wobei
es zudem schwieriger wird, nach dem endgültigen Walzen
die gewünschten mechanischen Eigenschaften des Endprodukts
zu erreichen. Aus diesem Grund wird im Rahmen der
Erfindung beim primären Reduzierwalzvorgang die Dicke der
gewalzten Bramme auf einen Wert im Bereich von t₀/3 bis
t₀/2 eingestellt. Für den folgenden Langzeitglühvorgang
wird hingegen die Glühtemperatur auf 1200°C oder höher
festgelegt, weil bei Temperaturen unterhalb von 1200°C
eine längere Glühdauer erforderlich wäre, wodurch die
Produktivität der Anlage zu stark beeinträchtigt wird.
Die Obergrenze der Glühtemperatur wird hingegen unter
Berücksichtigung der Kapazität des Heizofens und dem
Schmelzzustand der gewalzten Brammenabschnitte auf ungefähr
1360°C festgelegt. Die Glühdauer ist schließlich auf
10 Stunden oder länger festgelegt, weil eine kürzere Glühdauer
nicht ausreicht, um die gewünschte Wirkung der Vermeidung
einer wasserstoffinduzierten Rißbildung herbeizuführen.
Die obere Grenze der Glühdauer darf hingegen bei
24 Stunden angenommen werden, weil die Wirkung des Glühvorgangs
nach etwa 24 Stunden eine Sättigung erreicht,
so daß durch einen eine Dauer von 24 Stunden überschreitenden
Glühvorgang keine weiteren Vorteile erzielt werden
können.
Anhand der nachstehenden Beschreibung und den Figuren soll
die Erfindung im einzelnen erläutert werden. Es zeigt
Fig. 1 A eine fotografische Aufnahme der Feinstruktur
einer nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten
Stahlplatte im mittleren Bereich der
Plattendicke, an welcher Stelle unter Normalbedingungen
die zur Rißbildung führenden Ausscheidungen
auftreten,
Fig. 1 B eine fotografische Aufnahme ähnlich Fig. 1 A
unter Darstellung der Feinstrukturstahlplatte,
welche nach einem bekannten Verfahren hergestellt
ist,
Fig. 2 eine graphische Darstellung des Ergebnisses
einer EPMA-Linearanalyse der Konzentrationsverteilung
von C, Mn und P im mittleren Bereich
einer hergestellten Stahlplatte, welche nach
dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt ist,
Fig. 3 eine graphische Darstellung ähnlich derjenigen
von Fig. 2, welche die Konzentrationsverteilung
von C, Mn und P bei einer Stahlplatte zeigt,
welche nach einem bekannten Verfahren hergestellt
ist, und
Fig. 4 eine graphische Darstellung der wasserstoffinduzierten
Rißbildung einer erfindungsgemäß hergestellten
Stahlplatte in Abhängigkeit der
beiden Parameter Glühtemperatur und der Glühdauer
des vorgenommenen Glühvorgangs.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sollen nunmehr
im einzelnen unter Bezugnahme auf die beigefügten Tabellen
beschrieben werden.
Die Tabelle 1 zeigt die chemischen Zusammensetzungen von
Stählen A, B und C, wobei die Stähle A und B im Rahmen der
Erfindung beanspruchte Zusammensetzungen aufweisen, während
der Vergleichsstahl C bezüglich seiner Zusammensetzung
außerhalb liegt. Der Stahl A wurde dabei aus zwei stranggegossenen
Brammen mit Dicken von 200 bzw. 370 mm durch
Abschneiden derselben auf Abschnitte vorbestimmter Längen,
Vorglühen der Brammenabschnitt bei 1250°C während einer
Dauer von 3 Stunden und einem primären Reduzierwalzvorgang
auf Plattendicke von 100 bzw. 180 mm hergestellt. Der Stahl
B wurde hingegen aus einer stranggegossenen Bramme mit
einer Dicke von 300 mm durch Abschneiden zu Abschnitten
von bestimmter Länge, Vorglühen der Abschnitte bei 1250°C
während einer Zeitdauer von 3 Stunden und einem Reduzierwalzvorgang
auf Plattendicken von 220 mm, 180 mm, 150 mm
bzw. 120 mm hergestellt. Der Vergleichsstahl C wurde
schließlich aus einer stranggegossenen Bramme mit einer
Dicke von 300 mm durch Abschneiden zu Abschnitten vorbestimmter
Länge, Vorglühen der Abschnitte auf 1250°C
während einer Zeitdauer von 3 Stunden und einem Reduzierwalzvorgang
auf einer Plattendicke von 150 mm hergestellt.
Nach dem primären Reduzierwalzvorgang wurde jede dieser
Platten nochmals auf 1250°C während einer Zeitdauer von
10 Stunden geglüht und anschließend zu einer Stahlplatte
mit einer Dicke von 23,5 mm ausgewalzt.
Zum Vergleich wurden die stranggegossenen Brammen mit den
Zusammensetzungen A, B und C zu vorbestimmten Längen geschnitten,
während 3 und 10 Stunden auf 1250°C geglüht
und anschließend zu Stahlplatten mit jeweils einer Dicke
von 23,5 mm warm ausgewalzt. Die einzelnen Behandlungsbedingungen
ergeben sich dabei aus der folgenden Tabelle 2.
Die Feinstruktur einer erfindungsgemäß hergestellten Stahlplatte
(B-1 von Tabelle 2) jeweils in der Querschnittsmitte
ist in der Fig. 1 A gezeigt, während zum Vergleich in Fig.
1 B die Feinstruktur einer nach einem bekannten Verfahren
hergestellten Stahlplatte (B-6 von Tabelle 2) dargestellt
ist. Gemäß Fig. 1 A weist die erfindungsgemäß hergestellte
Stahlplatte eine gute Feinstruktur auf, in welches keine
Bandstruktur vorhanden ist. Im Gegensatz hierzu weist die
nach dem bekannten Verfahren hergestellte Stahlplatte gem.
Fig. 1 B eine deutliche Bandstruktur auf. Dies stimmt mit
den in Fig. 2 und 3 gezeigten Ergebnissen einer Röntgenstrahlanalyse
und unter Verwendung eines Mikroanalysators
mit einer Elektronensonde (EPMA) überein, mit welchen
die Verteilung der Konzentrationen von C, Mn und P
ermittelt wurden. Das erfindungsgemäße Verfahren führt
demzufolge zu einer bedeutenden Verringerung der auftretenden
Abscheidungen von C, Mn und P im mittleren Bereich
der Stahlplatte, d. h. im Bereich jener Ebene, welche
senkrecht zur Dickenrichtung der Platte und in der halben
Höhe der Dicke verläuft.
Die folgende Tabelle 3 zeigt schließlich einen Vergleich
der mechanischen Eigenschaften der erfindungsgemäß hergestellten
Stahlplatte B-2 und der nach bekannten Verfahren
hergestellten Stahlplatte B-6. Entsprechend dieser
Tabelle weist die Stahlplatte B-2 gegenüber der Stahlplatte
B-6 überlegene mechanische Eigenschaften auf.
Abschließend wurden noch Versuche bezüglich der wasserstoffinduzierten
Rißbildung bei den in der
Tabelle 2 aufgeführten Stahlplatten durchgeführt, wobei
die genauen Bedingungen in der folgenden Tabelle 4 angegeben
sind:
Die Probestücke wurden den Stahlplatten an jenen Stellen
entnommen, welche der Mitte des Materials in bezug auf die
Dickenrichtung der anfänglichen Platten entsprachen, so
daß bei den Probestücken eine Variation der Gesamtwalzbedingungen
vermieden wurde. Wie anhand der Tabelle hervorgeht,
wurde jedes Probestück ohne Belastungsbeanspruchung
in eine mit H₂S gesättigte Lösung mit 5% NaCl + 0,5%
CH₃COOH während 500 Stunden eingetaucht. Nach dieser
Behandlung wurde die Oberfläche der Prüfstücke in 50
gleiche Flächenbereiche von 10 × 10 mm unterteilt und jeder
Flächenbereich mittels Ultraschall nach Rissen untersucht.
Im Anschluß an die Ultraschalluntersuchung wurde
jedes Probestück ferner noch in bezug auf mindestens einen
Flächenbereich mikroskopisch zur Bestimmung von wasserstoffinduzierten
Rissen untersucht. Die folgende Tabelle
5 zeigt dabei die Ergebnisse dieser Untersuchungen in bezug
auf wasserstoffinduzierte Risse. Wie anhand dieser
Tabelle klar hervorgeht, waren die mit A-1, A-4, B-1 und
B-2 bezeichneten, erfindungsgemäß hergestellten Stahlplatten
unabhängig von den zusätzlichen Wärmebehandlungen
vollkommen frei von wasserstoffinduzierten Rissen.
Abschließend wird noch auf Fig. 4 verwiesen, welche die
Häufigkeit des Auftretens wasserstoffinduzierter Risse
nach dem Fertigwalzen von Stahlplatten in Abhängigkeit
der Glühtemperatur und der Glühdauer bei dem im Rahmen
des erfindungsgemäßen Verfahrens durchgeführten Glühvorgangs
zeigt. Gemäß dieser Figur entsteht bei einer
Glühtemperatur unterhalb von 1200°C und/oder einer Glühdauer
von weniger als 10 Stunden nicht die gewünschte
Wirkung einer Verhinderung einer wasserstoffinduzierten
Rißbildung. Bei einer Glühtemperatur von weniger als
1200°C - d. h. bei 1150°C -, jedoch einer Glühdauer von
mehr als 10 Stunden, wurde zwar das Auftreten von Ausscheidungen
in der Mitte der Stahlplatten verringert -
was möglicherweise zu einer Verhinderung von wasserstoffinduzierter
Rißbildung führt - jedoch werden in diesem
Fall die Produktionsbedingungen derart ungünstig, daß
ein derartiges Verfahren aus technischen Gründen nicht
durchführbar erscheint.
Claims (1)
- Verfahren zur Herstellung einer Stahlplatte mit Beständigkeit gegenüber wasserstoffinduzierter Rißbildung aus einer stranggegossenen Stahlbramme der Zusammensetzung (in Gew.-%) 0,01 bis 0,30% C, 0,05 bis 0,60% Si, 0,40 bis 2,50% Mn, 0,005 bis 1,00% Al (gelöst), bis zu 0,003% S, Ca im Gewichtsverhältnis Ca/S von 2 bis 10, mindestens einer der Komponenten Nb bis zu 0,06%, V bis zu 0,10%, Cu bis zu 0,5%, Ni bis 9,5% sowie Cr bis zu 1,0% und Rest Eisen mit unvermeidbaren Verunreinigungen, durch Erhitzen der stranggegossenen Stahlbramme und Reduzierwarmwalzen der Stahlbramme, gekennzeichnet durch die Kombination der Maßnahmen
- - daß die Stahlbramme der anfänglichen Dicke t₀ einem primären Reduzierwalzen mit einer Dickenabnahme auf einen Bereich von t₀/2 bis t₀/3 unterzogen wird,
- - daß die dem primären Reduzierwalzen unterzogene Stahlbramme bei einer Temperatur zwischen 1200°C und 1360°C zwischen 10 und 24 Stunden geglüht wird, und
- - daß danach die Stahlbramme in üblicher Weise zu einem Produkt warmgewalzt wird.
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