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DE3012188C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3012188C2
DE3012188C2 DE3012188A DE3012188A DE3012188C2 DE 3012188 C2 DE3012188 C2 DE 3012188C2 DE 3012188 A DE3012188 A DE 3012188A DE 3012188 A DE3012188 A DE 3012188A DE 3012188 C2 DE3012188 C2 DE 3012188C2
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DE
Germany
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steel
hydrogen
steel slab
thickness
steel plate
Prior art date
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DE3012188A
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Hajime Sakai Osaka Jp Nashiwa
Toshihiko Kawai
Muneyoshi Takeyama
Youzi Wakayama Jp Yamaguchi
Tsuneaki Kobayashi
Tsutomu Osaka Jp Nagahata
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Nippon Steel Corp
Original Assignee
Sumitomo Metal Industries Ltd
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Publication date
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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Stahlplatte mit Beständigkeit gegenüber wasserstoffinduzierter Rißbildung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs. Die vorliegende Erfindung dient dabei insbesondere zur Herstellung von strukturellen Stahlplatten für geschweißte Stahlrohre zum Fördern von nassen Schwefelwasserstoff enthaltenden Gasen oder Flüssigkeiten, z. B. H₂S enthaltendes Natur- oder Erdgas oder Rohöl, oder für Tanks oder Behälter zum Aufbewahren derartiger Flüssigkeiten.
Zum Fördern oder Aufbewahren von Natur- oder Erdgas und Rohöl werden Rohre und Behälter verwendet, welche aus miteinander verschweißten Stahlplatten hergestellt sind. Die in neuerer Zeit stattfindende verbreitete Erschließung von Rohöl- und Erdgasfeldern, welche Produkte mit relativ hohem Gehalt an Schwefelwasserstoff liefern, führt jedoch zu einer größeren Nachfrage nach Stahlrohren und -tanks, welche gegenüber wasserstoffinduzierter Rißbildung resistent sind. Dabei sollen die zum Bau von Rohrleitungen bestimmten Stahlplatten in der Anschaffung möglichst geringe Kosten verursachen und von möglichst hoher Qualität sein, weil zum Bau von derartigen Pipelines eine sehr große Anzahl Rohrleitungsabschnitten benötigt wird. Im Verlauf der letzten Jahre sind dabei die gestellten Anforderungen sehr streng geworden, wobei zu bemerken ist, daß in einigen Fällen sogar Stahlplatten benötigt werden, welche unter strengen Bedingungen wie geringe pH-Werte von weniger als 5,0 zu keiner Rißbildung neigen.
Stahlrohre für Pipelines werden größtenteils aus warmgewalzten Stahlplatten hergestellt, welche durch Warmwalzen von stranggegossenen Brammen produziert werden. Im Verlauf der Verfestigung bzw. Abkühlung treten insbesondere bei stranggegossenen Brammen in der Mitte derselben Ausscheidungen auf, in welchen die Konzentration von Verunreinigungen, wie C, Mn, P und S relativ hoch ist. Beim Warmwalzen der Brammen verbleiben diese Ausscheidungen im mittleren Bereich des Querschnittprofils der gewalzten Stahlplatte, wodurch an dieser Stelle die Empfindlichkeit gegenüber wasserstoffinduzierter Rißbildung vergrößert wird.
Es sind bereits Schritte unternommen worden, Stahlherstellbedingungen derart zu steuern, daß eine ungewünschte wasserstoffinduzierte Rißbildung bei Stahlplatten weitgehend verhindert wird. Derartige Maßnahmen umfassen
  • a) die Zugabe von Legierungszusätzen, beispielsweise Cu, um dadurch die Wasserstoffdurchdringung zu inhibieren,
  • b) die Verringerung des S-Gehalts oder die Verwendung von Elementen der seltenen Erden mit geeignetem Zusatz an Ca, um durch Zusammenballung oder sphäroidische Ausbildung der Einschlüsse eine Verringerung der Anzahl möglichen Rißbildungsstellen zu erreichen und
  • c) Beeinflussung der Walz- und Wärmebehandlungsbedingungen, um dadurch eine Verbesserung der Stahlstruktur zu erzielen.
Keiner dieser Maßnahmen ist jedoch vollkommen zufriedenstellend verlaufen, so daß es derzeit als technisch schwierig betrachtet wird, bei aus stranggegossenen Brammen hergestellten Stahlplatten unter strengen Einsatzbedingungen, wie niedrigen pH-Werten, eine wasserstoffinduzierte Rißbildung vollständig zu verhindern.
Es ist demzufolge Aufgabe der vorliegenden Erfindung das Verfahren der eingangs genannten Art zur Herstellung von Stahlmaterialien derart weiterzubilden, daß eine wasserstoffinduzierte Rißbildung bei niedrigen pH-Werten und anderen strengen Umgebungsbedingungen weitgehend verhindert wird.
Erfindungsgemäß wird dies durch Vorsehen der im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs aufgeführten Maßnahmen erreicht.
Entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs wird im Rahmen der Erfindung eine Kombination von drei Maßnahmen vorgesehen:
  • - Die erste Maßnahme besteht dabei aus dem Warmwalzen der stranggegossenen Stahlbramme unter Reduzieren der Dicke von mehr als 50%, wodurch im stranggegossenen Stahl Gefügestrukturen zerkleinert, Kristallkörner verfeinert und im mittleren Teil der Bramme befindliche Hohlräume beseitigt werden. Zudem wird dadurch die beim nachfolgenden Verfahrensschritt erforderliche Verweiltemperatur einschließlich der sich ergebenden Verweildauer verringert, so daß auf diese Weise eine Verkürzung der Diffusionsstrecken der Verunreinigungselemente zustande kommt.
  • - Die zweite Maßnahme bewirkt hingegen eine Diffusion von Verunreinigungselementen im mittleren Bereich der Stahlbramme, so daß innerhalb der wärmebehandelten Bramme eine gleichmäßige Verteilung derselben hervorgehoben wird.
  • - Aufgrund der dritten Maßnahme wird der Stahl unter üblichen Bedingungen zu einer Stahlplatte warmgewalzt, wobei die auftretenden Verzunderungsverluste verringert werden.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß er aufgrund der DE-OS 27 57 825 bereits bekannt ist, im steigenden Guß hergestellte Stahlblöcke mit einer entsprechenden Stahlzusammensetzung zur Herstellung von Versuchsproben auf ein Sechstel der Dicke warmzuwalzen, wobei zudem angegeben ist, daß der Stahl auch unter Anwendung eines Strangguß-Knüppels hergestellt werden kann. Dieser druckschriftlichen Veröffentlichung ist jedoch nicht entnehmbar, daß eine Dickenreduzierung auf weniger als 50% eine notwendige Maßnahme vor einer weiteren wirksamen Behandlung eines insbesondere aus Stranggußbrammen erhaltenen Stahls zur Verbesserung seiner Wasserstoffrißbeständigkeit ist.
Aufgrund der DE-OS 27 38 250 ist es ferner bekannt, einen beispielsweise im Stranggießverfahren erhaltenen Stahl anderer Zusammensetzung durch mindestens drei Walzstiche mit einer prozentualen Gesamtabnahme von mindestens 50% auszuwalzen. Der betreffenden Druckschrift ist jedoch ebenfalls nicht zu entnehmen, daß diese Maßnahme in irgendeinem Zusammenhang mit einer Verbesserung der wasserstoffinduzierten Rißfestigkeit des Stahles steht.
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren herstellbare Stahlplatten werden in sehr großen Mengen benötigt, wenn sie, wie vorgesehen, zu Rohrabschnitten für Pipelines, z. B. zum Transportieren von Erdöl oder Erdgas, zusammengeschweißt werden. Da das nachträgliche Ausbessern von Korrosionsschäden an derartigen Rohrleitungen technisch sehr aufwendig und kostspielig ist, führt eine Qualitätsverbesserung des eingesetzten Materials längerfristig zu erheblichen Kosteneinsparungen.
Zum besseren Verständnis der vorliegenden Erfindung sei noch folgendes erwähnt: Beim erfindungsgemäßen Verfahren ist der C-Gehalt auf 0,01-0,30 Gew.-% beschränkt, weil ein C-Gehalt von weniger als 0,01 Gew.-% zu Schwierigkeiten bei der Erzielung der benötigten Festigkeit führt, während ein C-Gehalt von mehr als 0,30 Gew.-% die Schweißbarkeit beeinträchtigt. Der Si-Gehalt ist hingegen auf 0,05-0,60 Gew.-% beschränkt, weil ein Si-Gehalt von 0,05 Gew.-% die Minimalerfordernis für einen beruhigten Stahl darstellt, während die obere Grenze von 0,60 Gew.-% im Hinblick auf die Tieftemperatur-Zähfestigkeit bestimmt ist. Der Mn-Gehalt ist auf 0,40-2,50 Gew.-% beschränkt, weil ein Mn-Gehalt von 0,40 Gew.-% die Minimalerfordernis im Hinblick auf die erforderliche Festigkeit darstellt, während ein Mn-Gehalt von mehr als 2,50 Gew.-% zur Beeinträchtigung der Zähfestigkeit führt. Der Gehalt von gelöstem Aluminium ist auf 0,005-1,00 Gew.-% begrenzt, weil ein Gehalt von 0,005 Gew.-% die Minimalerfordernis für die Deoxidation von beruhigtem Stahl darstellt, während ein Gehalt von mehr als 1,00 Gew.-% im Hinblick auf eine eintretende Beeinträchtigung der Zähfestigkeit und Entstehung von Oberflächenmängeln nicht empfehlenswert erscheint. Schwefel ist ein Element, welches empfindliche Auswirkungen auf die Festigkeit oder Beständigkeit gegenüber wasserstoffinduzierter Rißbildung hat; ein S-Gehalt von mehr als 0,003 Gew.-% vergrößert dabei die Bildung von MnS, welches als Ursache der Rißbildung angesehen werden kann, so daß es schwierig wird, eine genügende Beständigkeit gegenüber wasserstoffinduzierter Rißbildung zu erzielen. Im Hinblick auf eine gewünschte Zusammenballung bzw. sphäroidischen Ausbildung nichtmetallischer Einschlüsse wird bei der Zugabe von REM-Zusätzen, wie Ca, der Ca-Gehalt derart eingestellt, daß das Ca/S-Gewichtsverhältnis im Bereich zwischen 2 und 10 liegt, weil bei einem Ca/S-Verhältnis von weniger als 2 MnS als Ursache für die Rißbildung verbleibt, während bei einem Ca/S-Verhältnis von mehr als 10 große Ca enthaltende Einschlüsse auftreten, welche die Reinheit des Stahls beeinträchtigen. Dementsprechend wird der Ca-Gehalt üblicherweise im Bereich von 0,0020-0,0100 Gew.-% festgelegt.
Ein gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellter Stahl kann zusätzlich zu den oben erwähnten Komponenten eine oder mehrere weitere Komponenten enthalten, welche wie nachstehend aufgeführt werden: Nb und V können im Bereich von 0,06 Gew.-% oder weniger bzw. 0,10 Gew.-% oder weniger zugegeben werden, um die Tieftemperatur-Zähfestigkeit und die Festigkeit zu erhöhen. Cu kann im Bereich von 0,5 Gew.-% oder weniger zugegeben werden, um das Eindringen des Wasserstoffes in der Schwefelwasserstoffatmosphäre zu inhibieren und gleichzeitig die Festigkeit zu erhöhen. Darüber hinaus kann Ni im Bereich von 0,5 Gew.-% oder weniger zugegeben werden, um auf diese Weise die Zähfestigkeit zu erhöhen. Cr kann ebenfalls im Bereich von 1,0 Gew.-% oder weniger zugegeben werden, um dadurch die Festigkeit und Härtbarkeit zu erhöhen. Andere Elemente - wie B, Mo, Ti und ähnliche - können je nach Erfordernis ebenfalls zugegeben werden.
Im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die stranggegossene Bramme mit den oben beschriebenen Komponenten sofort oder nach dem Abkühlen in vorbestimmte Längenabschnitte geschnitten, und die Brammenabschnitte in der Folge in einem Ofen auf Temperaturen im Bereich zwischen 1100 und 1300°C geglüht, worauf ein primärer Reduzierwalzvorgang erfolgt. Für diesen primären Walzvorgang ist es wichtig, daß die Dicke der gewalzten Stahlplatte auf etwa die Hälfte oder weniger der anfänglichen Plattendicke (t₀) reduziert wird. Da die Wirkung dieses primären Walzvorgangs durch das nachfolgende Langzeitglühen verstärkt wird, stellt dieser primäre Walzvorgang einen wesentlichen Faktor bei der gewünschten Verringerung von Ausscheidungen in der Mitte der herzustellenden Stahlplatte dar. Im Anschluß an diesen Walzvorgang wird die hergestellte Stahlplatte sofort oder nach dem Abkühlen wieder in einen Glühofen eingeführt, in welchem sie während einer relativ langen Zeit - d. h. 10 Stunden oder mehr - auf 1200°C oder einer höheren Temperatur geglüht wird, wonach die geglühte Stahlplatte unter den üblichen Bedingungen zu dem gewünschten Endprodukt warmgewalzt wird.
Im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens kann die Menge der in der Mitte der Stahlplatte auftretenden Ausscheidungen durch das primäre Reduzierwalzen (auf t₀/2 oder weniger) in Verbindung mit dem folgenden Langzeitglühvorgang bei einer Temperatur von mehr als 1200°C während einer Zeitdauer von mehr als 10 Stunden erheblich verringert werden. In jenen Fällen, in denen das primäre Reduzierwalzen mit weniger als t₀/2 oder der folgende Glühvorgang mit einer Glühtemperatur von weniger als 1200°C bzw. einer Glühdauer von weniger als 10 Stunden durchgeführt werden, ergibt sich hingegen keine effektive Verbesserung der Beständigkeit gegenüber wasserstoffinduzierter Rißbildung. Bei dem primären Reduzierwalzvorgang sollte die Dickenreduzierung vorzugsweise so groß wie möglich gemacht werden, wobei ein Reduzierwalzen auf eine Dicke von t₀/2 ein Minimalerfordernis darstellt. Je mehr sich die Dicke der gewalzten Bramme der Dicke des Endprodukts nähert, desto größer werden jedoch die während des Langzeitglühvorgangs auftretenden Verzunderungsverluste, wobei es zudem schwieriger wird, nach dem endgültigen Walzen die gewünschten mechanischen Eigenschaften des Endprodukts zu erreichen. Aus diesem Grund wird im Rahmen der Erfindung beim primären Reduzierwalzvorgang die Dicke der gewalzten Bramme auf einen Wert im Bereich von t₀/3 bis t₀/2 eingestellt. Für den folgenden Langzeitglühvorgang wird hingegen die Glühtemperatur auf 1200°C oder höher festgelegt, weil bei Temperaturen unterhalb von 1200°C eine längere Glühdauer erforderlich wäre, wodurch die Produktivität der Anlage zu stark beeinträchtigt wird. Die Obergrenze der Glühtemperatur wird hingegen unter Berücksichtigung der Kapazität des Heizofens und dem Schmelzzustand der gewalzten Brammenabschnitte auf ungefähr 1360°C festgelegt. Die Glühdauer ist schließlich auf 10 Stunden oder länger festgelegt, weil eine kürzere Glühdauer nicht ausreicht, um die gewünschte Wirkung der Vermeidung einer wasserstoffinduzierten Rißbildung herbeizuführen. Die obere Grenze der Glühdauer darf hingegen bei 24 Stunden angenommen werden, weil die Wirkung des Glühvorgangs nach etwa 24 Stunden eine Sättigung erreicht, so daß durch einen eine Dauer von 24 Stunden überschreitenden Glühvorgang keine weiteren Vorteile erzielt werden können.
Anhand der nachstehenden Beschreibung und den Figuren soll die Erfindung im einzelnen erläutert werden. Es zeigt
Fig. 1 A eine fotografische Aufnahme der Feinstruktur einer nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Stahlplatte im mittleren Bereich der Plattendicke, an welcher Stelle unter Normalbedingungen die zur Rißbildung führenden Ausscheidungen auftreten,
Fig. 1 B eine fotografische Aufnahme ähnlich Fig. 1 A unter Darstellung der Feinstrukturstahlplatte, welche nach einem bekannten Verfahren hergestellt ist,
Fig. 2 eine graphische Darstellung des Ergebnisses einer EPMA-Linearanalyse der Konzentrationsverteilung von C, Mn und P im mittleren Bereich einer hergestellten Stahlplatte, welche nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt ist,
Fig. 3 eine graphische Darstellung ähnlich derjenigen von Fig. 2, welche die Konzentrationsverteilung von C, Mn und P bei einer Stahlplatte zeigt, welche nach einem bekannten Verfahren hergestellt ist, und
Fig. 4 eine graphische Darstellung der wasserstoffinduzierten Rißbildung einer erfindungsgemäß hergestellten Stahlplatte in Abhängigkeit der beiden Parameter Glühtemperatur und der Glühdauer des vorgenommenen Glühvorgangs.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sollen nunmehr im einzelnen unter Bezugnahme auf die beigefügten Tabellen beschrieben werden.
Die Tabelle 1 zeigt die chemischen Zusammensetzungen von Stählen A, B und C, wobei die Stähle A und B im Rahmen der Erfindung beanspruchte Zusammensetzungen aufweisen, während der Vergleichsstahl C bezüglich seiner Zusammensetzung außerhalb liegt. Der Stahl A wurde dabei aus zwei stranggegossenen Brammen mit Dicken von 200 bzw. 370 mm durch Abschneiden derselben auf Abschnitte vorbestimmter Längen, Vorglühen der Brammenabschnitt bei 1250°C während einer Dauer von 3 Stunden und einem primären Reduzierwalzvorgang auf Plattendicke von 100 bzw. 180 mm hergestellt. Der Stahl B wurde hingegen aus einer stranggegossenen Bramme mit einer Dicke von 300 mm durch Abschneiden zu Abschnitten von bestimmter Länge, Vorglühen der Abschnitte bei 1250°C während einer Zeitdauer von 3 Stunden und einem Reduzierwalzvorgang auf Plattendicken von 220 mm, 180 mm, 150 mm bzw. 120 mm hergestellt. Der Vergleichsstahl C wurde schließlich aus einer stranggegossenen Bramme mit einer Dicke von 300 mm durch Abschneiden zu Abschnitten vorbestimmter Länge, Vorglühen der Abschnitte auf 1250°C während einer Zeitdauer von 3 Stunden und einem Reduzierwalzvorgang auf einer Plattendicke von 150 mm hergestellt. Nach dem primären Reduzierwalzvorgang wurde jede dieser Platten nochmals auf 1250°C während einer Zeitdauer von 10 Stunden geglüht und anschließend zu einer Stahlplatte mit einer Dicke von 23,5 mm ausgewalzt.
Zum Vergleich wurden die stranggegossenen Brammen mit den Zusammensetzungen A, B und C zu vorbestimmten Längen geschnitten, während 3 und 10 Stunden auf 1250°C geglüht und anschließend zu Stahlplatten mit jeweils einer Dicke von 23,5 mm warm ausgewalzt. Die einzelnen Behandlungsbedingungen ergeben sich dabei aus der folgenden Tabelle 2.
Tabelle 1
Tabelle 2
Die Feinstruktur einer erfindungsgemäß hergestellten Stahlplatte (B-1 von Tabelle 2) jeweils in der Querschnittsmitte ist in der Fig. 1 A gezeigt, während zum Vergleich in Fig. 1 B die Feinstruktur einer nach einem bekannten Verfahren hergestellten Stahlplatte (B-6 von Tabelle 2) dargestellt ist. Gemäß Fig. 1 A weist die erfindungsgemäß hergestellte Stahlplatte eine gute Feinstruktur auf, in welches keine Bandstruktur vorhanden ist. Im Gegensatz hierzu weist die nach dem bekannten Verfahren hergestellte Stahlplatte gem. Fig. 1 B eine deutliche Bandstruktur auf. Dies stimmt mit den in Fig. 2 und 3 gezeigten Ergebnissen einer Röntgenstrahlanalyse und unter Verwendung eines Mikroanalysators mit einer Elektronensonde (EPMA) überein, mit welchen die Verteilung der Konzentrationen von C, Mn und P ermittelt wurden. Das erfindungsgemäße Verfahren führt demzufolge zu einer bedeutenden Verringerung der auftretenden Abscheidungen von C, Mn und P im mittleren Bereich der Stahlplatte, d. h. im Bereich jener Ebene, welche senkrecht zur Dickenrichtung der Platte und in der halben Höhe der Dicke verläuft.
Die folgende Tabelle 3 zeigt schließlich einen Vergleich der mechanischen Eigenschaften der erfindungsgemäß hergestellten Stahlplatte B-2 und der nach bekannten Verfahren hergestellten Stahlplatte B-6. Entsprechend dieser Tabelle weist die Stahlplatte B-2 gegenüber der Stahlplatte B-6 überlegene mechanische Eigenschaften auf.
Tabelle 3
Abschließend wurden noch Versuche bezüglich der wasserstoffinduzierten Rißbildung bei den in der Tabelle 2 aufgeführten Stahlplatten durchgeführt, wobei die genauen Bedingungen in der folgenden Tabelle 4 angegeben sind:
Tabelle 4
Die Probestücke wurden den Stahlplatten an jenen Stellen entnommen, welche der Mitte des Materials in bezug auf die Dickenrichtung der anfänglichen Platten entsprachen, so daß bei den Probestücken eine Variation der Gesamtwalzbedingungen vermieden wurde. Wie anhand der Tabelle hervorgeht, wurde jedes Probestück ohne Belastungsbeanspruchung in eine mit H₂S gesättigte Lösung mit 5% NaCl + 0,5% CH₃COOH während 500 Stunden eingetaucht. Nach dieser Behandlung wurde die Oberfläche der Prüfstücke in 50 gleiche Flächenbereiche von 10 × 10 mm unterteilt und jeder Flächenbereich mittels Ultraschall nach Rissen untersucht. Im Anschluß an die Ultraschalluntersuchung wurde jedes Probestück ferner noch in bezug auf mindestens einen Flächenbereich mikroskopisch zur Bestimmung von wasserstoffinduzierten Rissen untersucht. Die folgende Tabelle 5 zeigt dabei die Ergebnisse dieser Untersuchungen in bezug auf wasserstoffinduzierte Risse. Wie anhand dieser Tabelle klar hervorgeht, waren die mit A-1, A-4, B-1 und B-2 bezeichneten, erfindungsgemäß hergestellten Stahlplatten unabhängig von den zusätzlichen Wärmebehandlungen vollkommen frei von wasserstoffinduzierten Rissen.
Tabelle 5
Abschließend wird noch auf Fig. 4 verwiesen, welche die Häufigkeit des Auftretens wasserstoffinduzierter Risse nach dem Fertigwalzen von Stahlplatten in Abhängigkeit der Glühtemperatur und der Glühdauer bei dem im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens durchgeführten Glühvorgangs zeigt. Gemäß dieser Figur entsteht bei einer Glühtemperatur unterhalb von 1200°C und/oder einer Glühdauer von weniger als 10 Stunden nicht die gewünschte Wirkung einer Verhinderung einer wasserstoffinduzierten Rißbildung. Bei einer Glühtemperatur von weniger als 1200°C - d. h. bei 1150°C -, jedoch einer Glühdauer von mehr als 10 Stunden, wurde zwar das Auftreten von Ausscheidungen in der Mitte der Stahlplatten verringert - was möglicherweise zu einer Verhinderung von wasserstoffinduzierter Rißbildung führt - jedoch werden in diesem Fall die Produktionsbedingungen derart ungünstig, daß ein derartiges Verfahren aus technischen Gründen nicht durchführbar erscheint.

Claims (1)

  1. Verfahren zur Herstellung einer Stahlplatte mit Beständigkeit gegenüber wasserstoffinduzierter Rißbildung aus einer stranggegossenen Stahlbramme der Zusammensetzung (in Gew.-%) 0,01 bis 0,30% C, 0,05 bis 0,60% Si, 0,40 bis 2,50% Mn, 0,005 bis 1,00% Al (gelöst), bis zu 0,003% S, Ca im Gewichtsverhältnis Ca/S von 2 bis 10, mindestens einer der Komponenten Nb bis zu 0,06%, V bis zu 0,10%, Cu bis zu 0,5%, Ni bis 9,5% sowie Cr bis zu 1,0% und Rest Eisen mit unvermeidbaren Verunreinigungen, durch Erhitzen der stranggegossenen Stahlbramme und Reduzierwarmwalzen der Stahlbramme, gekennzeichnet durch die Kombination der Maßnahmen
    • - daß die Stahlbramme der anfänglichen Dicke t₀ einem primären Reduzierwalzen mit einer Dickenabnahme auf einen Bereich von t₀/2 bis t₀/3 unterzogen wird,
    • - daß die dem primären Reduzierwalzen unterzogene Stahlbramme bei einer Temperatur zwischen 1200°C und 1360°C zwischen 10 und 24 Stunden geglüht wird, und
    • - daß danach die Stahlbramme in üblicher Weise zu einem Produkt warmgewalzt wird.
DE19803012188 1979-03-28 1980-03-28 Verfahren zur herstellung einer stahlplatte mit festigkeit gegenueber wasserstoffinduzierter rissbildung Granted DE3012188A1 (de)

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