DE3011627A1 - Schweisssiegelstation fuer verpackungsmaschinen - Google Patents
Schweisssiegelstation fuer verpackungsmaschinenInfo
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Description
-
- Schweißsiegelstation für Verpackungsmaschinen
- Die Erfindung betrifft eine Schweißsiegelstation für l7erpackungsmaschinen, bestehend aus einem heb- und sen; nach oben offenen Gehäuseunterteil, einem vor feststehenden, nach unten offenen Gehäuseoberteil, deren Gehäuseränder bei geschlossener Siegelstation dicht aneinanderliegen, mit einem im Gehäuseoberteil vorzugsweise heb- und senkbar angeordneten und beheizbaren Schweißrahmen und einem im Gehäuseunterteil angeordneten Schweißwiderlager, die beide jeweils auf die zu versiegelnden Verpakkungen abgestimmt sind.
- Das Gehäuse der Siegelstation ist in der Regel so ausgebildet, daß mehrere Verpackungen in einem Arbeitsgang versiegelt werden können. Diese Verpack*gen werden durch Verschweißen einer behälterartig verformten Unterfolie mit einer Oberfolie hergestellt. Wenn auf der Verpackungsmaschine ein anderes Produkt verpackt werden soll, so ändert sich in der Regel auch die Form der Verpackung, so daß ein anders ausgebildeter Schweißrahmen und Schweißwiderlager verwendet werden müssen. Bei bekannten Verpackungsmaschinen wird hierzu der Schweiß rahmen im Gehäuseoberteil ausgewechselt und entweder das gesamte Gehäuseunterteil mit dem Schweißwiderlager, oder aber, wenn das Schweißwiderlager aus Einzelstegen gebildet ist, die in das Gehäuseunterteil eingesetzt sind, so müssen diese Stege entsprechend erneuert und wieder eingesetzt werden.
- Das Auswechseln des gesamten Gehäuseunterteils ist zwar in relativ kurzer Zeit zu erreichen, jedoch sind die Gehäuseunterteile relativ teuer, so daß man dazu übergeht, das Gehäuseunterteil beizubehalten und die Schweißwiderlager aus einzelnen Stegen aufzubauen, die in der benötigten Form aneinandergesetzt werden. Der Schweißrahmen im Gehäuseoberteil wird nach wie vor vollständig ausgewechselt.
- Das Auswechseln des gesamten Gehäuseunterteils ist, bedingt durch die hohen Werkzeugkosten, teuer. Das Einsetzen von einzelnen Stegen in den Unterkasten erfordert zwar wesentlich geringere Werkzeugkosten, jedoch ist der Zeitaufwand hierfür relativ hoch. Ein entscheidender Nachteil dieser Art der Umrüstung der Gehäuseunterteile von Schweißsiegelstationen besteht jedoch darin, daß auf den Stegen Schweißgummis angeordnet sind, die als Widerlager für den Schweißrahmen dienen. In dem Fall, daß die Schweißwiderlager aus einzelnen Stegen aufgebaut sind, ist es zwangsläufig, daß an den Stellen, an denen die einzelnen Stege aneinanderstoßen, auch die Schweißgummis Unterbrechungen aufweisen. Diese Unterbrechungen sind Ursache von Schweißfehlern.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Heißsiegelstation für Verpackungsmaschinen der eingangs genannten Art so auszubilden, daß diese in sehr kurzer Zeit auf eine neue Verpackungsgröße umgerüstet werden kann, daß Schweißfehler vermieden und die Werkzeugsätze relativ günstig in der Herstellung sind.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß am Gehäuseunterteil und/oder am im Gehäuseoberteil befindlichen Schweißrahmen Befestigungsmittel für die lösbare Befestigung einer Steckbrille angebracht sind, die je mit Schweiß- bzw. Widerlagerflächen entsprechend den zu erstellenden Schweißnähten versehen sind und daß die im Gehäuseunterteil befestigte Steckbrille auf ihren Widerlagerflächen mit einem umlaufenden Schweißgummi versehen ist.
- Das eigentliche Schweißwerkzeug bzw. das Schweißwiderlager wird in Form einer Brille ausgebildet, die mit Schnellspannmitteln am Gehäuseunterteil bzw. am beheizbaren Schweißrahmen befestigt werden kann. Diese Steckbrille, die nur eine relativ geringe Höhe aufzuweisen braucht, erfordert nur einen geringen Materialaufwand und ist einfach herzustellen. Darüber hinaus wird die als Schweißwiderlager dienende Steckbrille mit einer in sich geschlossenen Gummischicht überzogen, so daß eine geschlossene Widerlagerfläche erhalten wird und somit Schweißfehler vermieden werden. Die Steckbrillen sind mit Schnellverschlüssen an ihren jeweiligen Teilen befestigt, so daß das Auswechseln der Steckbrillen und damit das Umrüsten der Heißsiegelstation auf ein anderes Verpackungsformat nur wenige Augenblicke dauert. Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Steckbrille kann die gleiche Qualität beim Verpacken erreicht werden wie dies mit den herkömmlichen Siegelstationen möglich ist, bei denen das gesamte Gehäuseunterteil einschließlich der Widerlagerflächen und der Schweißrahmen ausgetauscht werden muß, jedoch zu vergleichsweise günstigen Werkzeugkosten.
- Gemäß einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist zwischen dem äußeren Rahmen der Steckbrille und dem Gehäuseunterteil ein Dichtungsring angeordnet, der die erforderliche Abdichtung zwischen Steckbrille und Gehäuseunterteil vornimmt, wenn die Siegelstation vor dem Siegelvorgang evakuiert werden soll.
- Weitere Vorteile der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist im folgenden anhand der Zeichnung näher beschrieben. In dieser zeigen Fig. 1 eine Seitenansicht einer Verpackungsmaschine mit einer erfindungsgemäß ausgebildeten Heißsiegelstation, teilweise im Schnitt, Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des Gehäuseunterteils einer Heißsiegelstation gemäß der Erfindung und Fig. 3 und 4 zwei verschiedene für die Verwendung auf dem Gehäuseunterteil bestimmte Steckbrillen.
- Die in Fig. 1 dargestellte Verpackungsmaschine 1 besteht aus einer Tief ziehstation 2, einer Siegelstation 3 und einer Transporteinrichtung 4 für eine Unterfolie 5 und eine Oberfolie 6. Die Unterfolie wird von einer Rolle 7 abgewinkelt und über Umlenkrollen 8 und einer Folieneinlaufrolle 9 der Tiefziehstation 2 zugeführt.
- Der Transport der Tiefziehfolie erfolgt in bekannter Weise über die Transporteinrichtung 4, die aus zwei seitlich der Verpackungseinrichtung 1 angeordneten Ketten besteht, an denen die Unterfolie angeklammert ist.
- Die Tief zieh station 2 besteht aus einer Tiefziehformbrücke 10 mit einer im Inneren angeordneten Heizplatte 11, einem Vakuumanschluß 12 und/oder einem Druckluftanschluß 12 sowie einem unterhalb der Unterfolie 2 angeordneten Tiefziehformunterteil 13, das mit einem Vakuumanschluß 14 versehen ist und in der Höhe verschiebbar ist. In der Tief ziehstation wird die Unterfolie durch Unterdruck behälterartig verformt, wie dies mit 15 angedeutet ist.
- In dem Bereich zwischen der Tiefziehstation 2 und der Siegelstation 3 wird die Ware in die behälterartig verformte Unterfolie eingelegt und mit einer Oberfolie 6 abgedeckt.
- Die Oberfolie 6 wird von einer Rolle 16 abgewickelt und über Umlenkrollen 17 zur Unterfolie 2 transportiert.
- Ein Druckmarkensteuerknopf 18 dient zur Bestimmung des genauen Vorschubes der Oberfolie, sofern diese bedruckt ist.
- Die Heißsiegelstation 3 besteht aus einem oberhalb der Oberfolie angeordneten Gehäuseoberteil 19 mit einem Vakuumanschluß 22, das eine Schweißplatte 20 aufnimmt, die mit Hilfe eines Hubzylinders 21 heb- und senkbar in dem Gehäuseoberteil angeordnet ist. Unterhalb des Gehäuseoberteiles und unterhalb der Unterfolie 5 ist das Gehäuseunterteil 23 angeordnet, das die Widerlager 24 für den Schweißrahmen 20 aufnimmt.
- Das Gehäuseunterteil ist gleichfalls mit einem Vakuumanschluß 25 versehen, mit dessen Hilfe das Gehäuseunterteil evakuiert werden kann.
- Der Siegelstation 3 nachgeschaltet ist eine querschneidende Einrichtung 26 und ein Längsschneidmesser 27, mit deren Hilfe die Verpackungen vereinzelt werden. Diese fallen dann auf ein Transportband 28, das diese für die weitere Verarbeitung abtransportiert.
- In Fig. 2 ist das Gehäuseunterteil in vergrößertem Maßstab dargestellt. Das Gehäuseunterteil hat die für die Verpackungsmaschine 1 maximalen Abmessungen und ist kastenartig ausgebildet. In dem oberen Rand des Gehäuses 23 ist in einer Ringnut ein Dichtungsgummi 28 eingelegt. An einer Längsseite sind zwei Haken 36 angebracht, denen auf icgenüberliegenden Seite des Gehäuses zwei mit Bohrungen 29 versehene Federbleche 30 gegenüberliegen.
- Auf das Gehäuseunterteil wird eine erfindungsgemäß ausgebildete Steckbrille 31 (Fig. 3, 4) aufgesetzt, die an ihrer einen Stirnseite zwei Nuten 32 aufweist. An der der Nut gegenüberliegenden Stirnseite hat die Steckbrille zwei Zapfen 33, deren Durchmesser so gewählt ist, daß diese in die Bohrungen 29 der Federbleche 30 einschiebbar sind. Zwischen den beiden Federblechen 30 ist ein Zentrierbolzen 34 angeordnet, der in eine in der Steckbrille 31 angeordnete Bohrung 35 einrastet.
- Für die Befestigung der Steckbrille 31 auf dem Gehäuse 23 wird zunächst die Steckbrille 31 mit ihrer Nut 32 in die Haken 36 eingeschoben und anschließend die Brille heruntergedrückt, so daß die Bohrung 35 in den Zentrierbolzen 34 eingreift. Beim weiteren Herunterdrücken schnappen dann die Zapfen 33 in die Bohrungen 29 ein.
- Die Zentrierbrille 31 ist dann fest auf dem Gehäuseunterteil fixiert. Zusätzlich wird eine vakuumdichte Abdichtung durch das Dichtungsgummi 28 bewirkt.
- Die in den Fig. 3 und 4 dargestellten Steckbrillen sind von ihrer äußeren Form her gleich aufgebaut. Die Unterteilung dieser Steckbrillenkann beliebig entsprechend den zu verschließenden Verpackungen 15 gewählt werden. Im-Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 ist die Steckbrille 31 mit zwei Querstegen 37, 38 versehen. Auf der Brille und auf den Querstegen ist ein umlaufendes Gummi 39 angeordnet, das fugenlos sich über die gesamte Brille erstreckt.
- Hierdurch ist es gewährleistet, daß Schweißfehler ausgeschlossen sind, wie sie bei Schweißwiderlagern auftreten können, die aus einzelnen Teilen zusammengesetzt sind.
- Die in Fig. 4 gezeigte Steckbrille 31 unterscheidet sich von der nach Fig. 3 lediglich dadurch, daß nur ein Quersteg 37 eingezogen ist.
- Für jede Verpackungsgröße ist eine spezielle Steckbrille 31 erforderlich. Diese Steckbrille 31 korrespondiert mit einer weiteren Steckbrille 40, die an Schweißplatte 20 in gleicher Weise befestigt ist wie die Steckbrille 31 am Gehäuseunterteil 23. Aufbau und Ausbildung ist analog der Steckbrille 31, so daß in diesem Zusammenhang hierauf verwiesen wird.
- Will man eine Flächenverschweißung der Verpackungen im Bereich um das Packgut erhalten, so ist es vorteilhaft, die Aufsteckbrillen zu beheizen, z.B. mittels elektrischer Widerstandsdrähte, die in der Brille eingelassen sind.
- Leerseite
Claims (7)
- Ansprüche: 1. Schweißsiegelstation für Verpackungsmaschinen, bestehend aus einem heb- und senkbaren, nach oben offenen Gehäuseunterteil, einem vorzugsweise feststehenden, nach unten offenen Gehäuseoberteil, die im geschlossenen Zustand aneinander anliegen, mit einem im Gehäuseoberteil vorzugsweise heb- und senkbar angeordneten und heizbaren Schweißrahmen und einem im Gehäuseunterteil angeordneten Schweißwiderlager, die beide jeweils auf die zu versiegelnde Verpackung abgestimmt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die am Gehäuseunterteil (23) und/oder am Gehäuseoberteil (19) befindlichen Schweißplatte (20) Befestigungsmittel (30, 33 und 36) für die lösbare Befestigung einer Steckbrille (31, 40) angebracht sind, die je mit Schweiß- bzw. Widerlagerflächen entsprechend den zu erzielenden Schweißnähten versehen sind und daß die im Gehäuseunterteil (23) befestigte Schweißbrille (31) auf ihren Widerlagerflächen mit einem umlaufenden Schweißgummi (39) versehen ist.
- 2. Schweißsiegelstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die im Gehäuseunterteil (23) angebrachte Steckbrille (31) auf dem Rand des Gehäuseunterteils (23) aufliegt und daß zwischen der Steckbrille (31) und dem Gehäuseunterteil ein Dichtring (28) angeordnet ist.
- 3. Schweißsiegelstation nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung aus einem im Gehäuserand eingelassenen Ring besteht.
- 4. Schweißsiegelstation nach einem der Ansprüche l bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Längsseite der Aufsteckbrille (31) eine Nut (32) und auf der gegenüberliegenden Seite zwei Zapfen (33) angeordnet sind, die mit am Gehäuseteil bzw. am Schweißrahmen (20) angeordneten Haken (36) und Bohrungen (29) von Federblechen (30) zusammenwirken.
- 5. Schweißsiegelstation nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß im oberen Rand des Gehäuseteils ein Zentrierbolzen (34) und in der Einsteckbrille (31, 40) eine entsprechende Zentrierbohrung angebracht sind.
- 6. Schweißsiegelstation nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseober- und -unterteil (19, 23) mit einem Unterdruckanschluß (22, 25) und/oder einer Begasungseinrichtung versehen ist.
- 7. Schweißsiegelstation nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß am oder in der Aufsteckbrille 31 elektrische Heizleiter angebracht sind.
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Publications (1)
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-
1980
- 1980-03-26 DE DE19803011627 patent/DE3011627A1/de not_active Withdrawn
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