DE3011552A1 - Datenverarbeitungsanlage mit einem hauptspeicher sowie wenigsten einem datenprozessor mit zugeordnetem adressenumformer - Google Patents
Datenverarbeitungsanlage mit einem hauptspeicher sowie wenigsten einem datenprozessor mit zugeordnetem adressenumformerInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf Datenverarbeitungsanlagen gemäß Gattungsbegriff des Anspruchs 1. In herkömmlichen großen Datenverarbeitungsanlagen
stellt die Zugriffszeit eines zentralen Rechenwerks zum Hauptspeicher einen wesentlichen die Leistungsfähigkeit
begrenzenden Faktor dar. nie Zugriffszeit zum Hauptspeicher hängt in großem Umfang von Verzögerungen im Zugriffsweg
zum Hauptspeicher ab. Hochgeschwindigkeitsspeicher mit wahlfreiem Zugriff ermöglichen zwar einen wesentlich schnelleren Speicherzugriff.
Wirtschaftlich ist es jedoch nicht vertretbar, einen großen Hauptspeicher aus Hochgeschwindigkeitsspeichern mit freiem Zugriff
aufzubauen. Es hat sich gezeigt, daß die tatsächliche Arbeitszeit des Speichers in Großrechnern verbessert werden kann, obwohl der
Hauptspeicher an· sich mit relativ langsangem Zugriff arbeitet. Dies
gelingt durch Zuordnung eines kleineren Speichers mit wahlfreiem Zugriff, der nur vom Rechenwerk benutzt wird und dicht bei diesem
angeordnet ist. Ein solcher kleiner RAM-Speicher hat wesentlich schnelleren Zugriff als ein Hauptspeicher und wird üblicherweise
als Prozessor-Zwischenspeicher (Cachet-Speicher) bezeichnet. Bei einer bekannten DV-Anlage hat ein solcher Zwischenspeicher eine
Kapazität von 1024 Worten, während der Hauptspeicher für 256000 Worte oder mehr ausgelegt ist. Über längere Zeit hat sich gezeigt,
daß über 90% der vom Speicher angeforderten Daten sich im Zwischenspeicher befanden, also eine Trefferquote von 90% leicht erreichbar
ist. Die Struktur eines herkömmlichen Zwischenspeichers umfaßt einen inhaltsadressierbaren Speicher sowie einen Datenspeicher. Der
inhaltsadressierbare Speicher wird dazu benutzt, um die vom Prozessor gelieferte Adresse in Beziehung zu setzen zu einem Speicherplatz
im Datenspeicher, welcher den Wert des Datenwortes enthält Fordert das Rechenwerk einenSpeicherzugriff an, so wird die Adresse
dem inhaltsadressierbaren Speicher dargeboten. Befindet sich der Inhalt dieser Adresse im Zwischenspeicher, so stellt dies einen
Treffer dar, und die Daten können vom Zwischenspeicher abgerufen werden. Zeigt der inhaltsadressierbare Speicher hingegen an, daß
die angeforderte Adresse nicht vorhanden ist, so müssen die Daten in der üblichen Weise aus dem Hauptspeicher abgerufen werden. Beim
Auslesen der Daten aus dem Hauptspeicher werden sie zugleich in
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den Zwischenspeicher geladen, weil eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, daß das Rechenwerk den Inhalt dieses Speicherplatzes in
nächster Zukunft anfordern wird.
Während solche Zwischenspeicher bei Anlagen mit einem einzigen zentralen Rechenwerk und einem einzigen Hauptspeicher erfolgreich
eingesetzt werden, haben sich Komplikationen dann ergeben, wenn mehrere Datenprozessoren Zugriff zu einem einzigen Hauptspeicher
haben. Obwohl jedem Prozessor ein eigener Zwischenspeicher zugeordnet ist, gibt es Teile des Hauptspeichers, die allen Prozessoren
gemeinsam zur Verfügung stehen. Wenn folglich eine bestimmte Adresse aus dem Hauptspeicher in einem wenigstens einem Rechenwerk
zugeordneten Zwischenspeicher abgelegt ist und ein anderes Rechenwerk dann die Daten im Hauptspeicher auf den neuesten Stand
bringt, stimmen die im Zwischenspeicher abgelegten Daten nicht mehr mit denjenigen im Hauptspeicher überein,und beim Aufruf dieser
Daten ergibt sich ein Fehler.
Ferner sind Prozessoren für die Mehrfachprogrammverarbeitung entwickelt
worden, bei denen der Prozessor nacheinander durch verschiedene nicht einander zugeordnete Programme gesteuert wird.
Wenn unter diesen Umständen der Zwischenspeicher dem Prozessor zugeordnet ist, fällt bei jeder Umschaltung des Prozessors auf ein
anderes Programm die Trefferquote beim Zugriff zum Zwischenspeicher drastisch ab, weil die im Zwischenspeicher dem neuen Programm zugeordneten
Daten in keiner Beziehung stehen zum alten Programm und folglich die Daten aus einem anderen Teil des Hauptspeichers abgerufen
werden, der einem anderen Programm zugeordnet ist. Folglich steht der Zwischenspeicherinhalt bei der Programmumschaltung in
keiner Beziehung zum zweiten oder nachfolgendem Programm. Die Notwendigkeit eines Umladens des Zwischenspeichers bei jeder Prozessorumschaltung
von einem Programm auf ein anderes verlangsamt die Betriebsweise beträchtlich.
In den heute üblichen DV-Anlagen werden die Adressen im Prozessor
von einer Programmadresse oder virtuellen Adresse in eine Speicheradresse oder echte Adresse umgewandelt. Diese Adressenumwandlung
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erfolgt mit Hilfe eines Adressenumformers (mapper) Die Umwandlungsergebnisse
hängen vom Programm ab. Die Adresse "0" wird von einem Adressenuniformer je nach Programm A, B oder C in drei unterschiedliche
echte Adressen umgewandelt. Um beim gegenwärtigen System Zugriff zum Inhalt eines Speicherplatzes zu gelangen, bietet
der Prozessor dem Adressenumformer die virtuelle Adresse an, dieser
wandelt sie in eine physikalische (echte) Adresse um, diese wird dem zugeordneten Bereich des Zwischenspeichers zugeleitet, um
festzustellen, ob die gesuchte Information vorhanden, d.h. ein Treffer gegeben ist. Da vom Zwischenspeicher echte Adressen benutzt
werden, muß der Vorgang schrittweise mit der Umwandlung von virtueller in echter Adresse ablaufen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte Zwischenspeicheranordnung
zu finden, welche die geschilderten Nachteile vermeidet und bei vertretbarem Aufwand einen schnelleren Zugriff zur Hauptspeicherinformation
ermöglicht. Dies gelingt durch die im Anspruch' gekennzeichnete Erfindung. Dabei ist jedem Prozessor ein Zwischenspeicher
zugeordnet, der parallel zu einem Adressenumformer auf vom Prozessor gelieferte virtuelle Adressensignale anspricht. Der Adressenumformer
wandelt diese virtuellen Adressen in echte Adressen zum Adressieren' des Hauptspeichers um. Der Prozessor-Zwischenspeicher
ist in mehrere Zwischenspeicherteile unterteilt, welche jeweils auf ein bestimmtes Programm eines Mehrprogramm-Prozessors ansprechen.
Weiterhin ist dafür Sorge getragen, daß jene Hauptspeicheradressen erkannt werden, welche von mehreren Prozessoren gemeinsam benutzt
werden. Das Erkennungssignal sperrt das Einspeichern von Daten und
Adressen aus diesen gemeinsamen Teilen des Speichers in den Zwischenr·
speicher. Außerdem ist für eine Entleerung des Zwischenspeichers Sorge getragen. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand in den Zeichnungen wiedergegebener
Ausführungsbeispiele erläutert. Dabei zeigt:
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Fig. 1 das Blockschaltbild einer DV-Anlage mit gemeinsamem
Hauptspeicher;
Fig. 2 das Blockschaltbild einer Zwischenspeicheranordnung bei Anwendung der Erfindung;
Fig. 3 eine etwas ausführlichere Darstellung eines solchen Zwischenspeichers;
Fig. 4 Einzelheiten eines Teils der Schaltung nach Fig. 3; und
Fig. 5 den Aufbau dei^Fig. 3 als Block dargestellten Entleerungslogik
.
In Fig. 1 arbeitet ein Hauptspeicher 2 mit mehreren Prozessoren 4,10,
16 und 22 zusammen. Der Prozessor 4 ist über einen Adressenumformer
5 und eine Sammelleitung 6 an den Speicher 2 angeschlossen. Dem Prozessor 4 ist ferner ein Zwischenspeicher 8 zugeordnet, der ebenfalls
am Bus 6 liegt. In entsprechender Weise steht der Prozessor 10 über einen Adressenumformer 11 und einen Bus 12 mit dem Speicher 2 in
Verbindung, und ein Zwischenspeicher 14 ist ausschließlich dem Prozessor 10 zugeordnet und an den Bus 12 angeschlossen. Entsprechendes
gilt für den Prozessor 16 mit zugeordnetem Adressenumformer und Zwischenspeicher 20 einschließlich Bus 18. Schließlich ist noch
ein Prozessor 22 über einen Adressenumformer 23 und einen Bus 24 an den Hauptspeicher 2 angeschlossen, wobei diesem Prozessor ein Zwischenspeicher
26 zugeordnet ist. An den Speicher 2 ist ferner ein Ein/Ausgabeprozessor 28 angeschlossen, der auf Steuersignale eines
Prozessors anspricht und ausgewählte Ausgabevorrichtungen steuert oder auf Signale des Prozessors anspricht, um Daten aus angeschlossenen
Eingabeeinrichtungen in den Speicher 2 zu übertragen. Der Ein/Ausgabeprozessor 28 überträgt Daten zwischen dem Hauptsoeicher
2 und zugeordneten Ein/Ausgabegeräten.
In einer solchen Anordnung gibt es Teile des Hauptspeichers 2, die
zu gegebener Zeit jeweils einem der Prozessoren, 4, 10, 16 und 22 zugeordnet sind. Es gibt jedoch auch andere Teile des Hauptspeichers,
welche von allen Prozessoren gemeinsam benutzt werden. Diese gemeinsam benutzten Teile des Hauptspeichers verursachen bei der
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Verwendung von Zwischenspeichern Schwierigkeiten. Nimmt man beispielsweise
an, daß der Prozessor 4 Informationen aus einer bestimmten Adresse im gemeinsamen Teil des Hauptspeichers 2 abgerufen
und diese Daten und Adressen in seinem Zwischenspeicher 8 gespeichert hat. Tritt dann der Prozessor 22 mit der gleichen Adresse
im gemeinsamen Teil des Hauptspeichers 2 in Verbindung und ändert die Daten in dieser Adresse, so ergibt sich die Situation, daß der
Zwischenspeicher 8 zwar eine Aufzeichnung der Adresse der Daten im Speicher 2 aufweist und bei erneutem Aufruf dieser Adresse
durch den Prozessor 4 diese Adresse im Zwischenspeicher 8 auch gefunden
würde,aber die dann herausgelesenen Daten nicht mehr mit
den nunmehr unter der entsprechenden Adresse im Hauptspeicher 2 abgelegten Daten übereinstimmen. Um das zu vermeiden, hat man bisher
den Speicher ständig durch alle Prozessoren und ihre zugehörigen Zwischenspeicher überwacht und bei jeder Datenänderung Korrekturen
vorgenommen.
Wie erwähnt enthält das vom Prozessor kommende und Daten aus dem
Speicherplatz anfordernde Signal eine virtuelle Adresse für die Daten im Speicher. Diese wird vom Adressenumformer in eine echte
Adresse umgewandelt und dem Speicher 2 zugeleitet. Der Zwischenspeicher spricht nach der Anordnung gemäß Fig. 1 auf die echte
Adresse an, welche der echten Adresse im Speicher entspricht. Da der Zwischenspeicher vom Prozessor aus gesehen dem Adressenumformer
nachgeschaltet ist und auf die echte Adresse anspricht, wird der Betrieb verlangsamt, weil der Zwischenspeicher erst auf die Umwandlung
der virtuellen Adresse in die echte Adresse warten muß,
ehe er antworten kann.
Nach dem Vorschlag gemäß der Erfindung entsprechend Fig. 2 ist der
Prozessor 4' an den Adressenumformer 51 über eine Leitung 30 angeschlossen,
an welche zugleich der Zwischenspeicher 8' angeschlossen ist und folglich, nicht mehr wie Fig. 1 auf die echten Adressen,
sondern auf die vom Prozessor 4' gelieferten virtuellen Adressen
anspricht. Da der Zwischenspeicher 8" ausschließlich vom Prozessor
4' benutzt wird, kann er derart organisiert sein, daß er auf dessen
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virtuelle Adressen reagiert. Es ist also für den Zwischenspeicher nicht mehr nötig, auf die echten Adressensignale zu warten, welche
die echte Adresse im Hauptspeicher 2 darstellen. Folglich kann der Zwischenspeicher 8' gleichzeitig und parallel mit dem Adressenumformer
5' arbeiten, wodurch die in Fig. 1 unumgängliche Verzögerung infolge serieller Verarbeitung vermieden wird.
Adressiert der Prozessor einen Teil des Hauptspeichers, den dieser
mit anderen Prozessoren teilt, so wird diese Adresse vom Adressenumformer 51 erkannt und dieser erzeugt ein Sperrsignal für den Zwischenspeicher
8'. Verwandelt man die in Fig. 1 dargestellte Anlage entsprechend Fig. 2 ab, so hätte jeder der Prozessoren einen Zwischenspeicher,
der auf die virtuellen Adressensignale anspricht, statt auf die echten Adressensignale,und ein Sperrsignal würde vom
zugeordneten Adressenumformer erzeugt, wie dies in Fig. 2 durch die Verbindung 71 angedeutet ist. Damit spräche keiner der Zwischenspeicher
auf irgendeine Adresse im gemeinsamen Teil des Hauptspeichers 2 an. Folglich wird auch der Inhalt dieses gemeinsamen Teils
des Hauptspeichers in keinen der Zwischenspeicher eingespeichert. Die Zwischenspeicher enthalten nur Daten und Adressen aus denjenigen
Teilen des Hauptspeichers, welche dem entsprechenden Prozessor zugeordnet sind. Damit entfällt für jeden der Prozessoren und Zwischenspeicher
das Erfordernis, ständig den gemeinsamen Teil des Hauptspeichers 2 zu überwachen. Dies gelingt, ohne daß sich hieraus
irgendwelche Fehler ergeben. Da der Zugriff zum gemeinsamen Teil des Hauptspeichers 2 üblicherweise nur einen geringen Teil der von
den verschiedenen Prozessoren benötigten Speicherdaten betrifft, wird die Trefferquote kaum merklich verschlechtert.
Es wurde erwähnt, daß eine der Schwierigkeiten bekannter Zwischenspeichersysteme
sich aus der Mehrfachprogrammverarbeitung einzelner Prozessoren ergibt. Ist der Zwischenspeicher dem Prozessor zugeordnet,
so würden jedesmal, wenn der Prozessor innerhalb seines Betriebssystems auf ein unterschiedliches Programm umschaltet, die
Daten im Zwischenspeicher vom neuen Programm nicht benutzt werden, weil Programme innerhalb eines Prozessors nur selten Daten gemeinsan
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benutzen. Folglich müßte jedes vom Prozessor für das neue Programm
benötigte Datenbit vom Hauptspeicher entnommen und für die nachfolgende Benutzung im Zwischenspeicher abgelegt werden. Ehe der Zwischenspeicher
mit den Arbeitsdaten für das neue Programm geladen ist, müssen alle Daten aus dem langsameren Hauptspeicher abgerufen
werden.
Fig. 3 zeigt, wie auch diese Schwierigkeit durch die Erfindung behoben
wird. Wiederum ist der Prozessor 41 über eine Leitung 30 mit
dem Adressenumformer 51 verbunden. Diese Leitung 30 besteht hier aus
zwei Verbindungen 30a und 30b, von denen die erstgenannte 30a die virtuelle Adresse vom Prozessor 41 zum Adressenumformer 5' überträgt.
Die Leitung 30b überträgt vom Prozessor 4' eine das Programm kennzeichnende Zahl zum Adressenumformer 51, so daß dieser erkennt,
welches der verschiedenen Programme abläuft. Aus diesen beiden über die Leitungen 30a und 30b ankommenden Signalen, erzeugt der Adressen
umformer 51 eine echte oder physikalische Adresse, welche über die
Leitung 61 zum Hauptspeicher 2' gelangt.
Die virtuellen Adressignale auf der Leitung 30a werden ferner über
die Leitung 32 ;swischenspeicher 81 zugeführt. Dieser besteht aus ein
nein gruppenzugeordneten Speicher 34, einer Zwischenspeichersteuerlogik
36 sowie einem Datenzwischenspeicher 38. Der gruppenzugeordnete Speicher 34 ist in eine der Anzahl der im Prozessor 4' zu verarbeitenden
Programme entsprechende Anzahl von Gruppen unterteilt. Gleicherweise ist der Datenzwischenspeicher 38 in eine Anzahl von Speicherteilen
unterteilt, die der Anzahl der Gruppen im gruppenzugeordneten Speicher entspricht. Damit ist jedem Arbeitsprogramm im
Prozessor ein bestimmter Teil des Zwischenspeichers zugeordnet. In Fig. 3 sind als Beispiel vier solcher Bereiche oder Gruppen vorhanden.
Die Leitung 30b überträgt die Programmkennzeichnungsnummer. Diese gelangt ferner über die Leitung 40 zum Eingang des gruppenzugeordneten
Speichers 34 sowie zum Datenzwischenspeicher 38. Die virtuellen Adressignale auf der Leitung 32 werden in zwei Teile
unterteilt, wobei der niedrige Teil dem Speicher 34 und dem Datenzwischenspeicher 38 zugeführt werden. Diese Signale zusammen mit
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der über die Leitung kommenden Programmnummer 40 veranlassen den
Speicher 34,jede der Gruppen und Untergruppen nach einer Adresse abzutasten, welche dem niederwertigen Teil der virtuellen Adresse
entspricht. Die Ausgangssignale der verschiedenen Gruppen des inhaltsadressierbaren Speichers 34 werden dem einen Eingang je
eines von mehreren Vergleichers 42 zugeführt. Der höherwertige Teil der virtuellen Adresse auf der Leitung 32 wird parallel der
anderen Eingangsklemme aller Vergleicher 42 zugeleitet. Im gruppenzugeordneten Speicher 34 wird nur diejenige Adressengruppe aktiviert,
welche der Programmkennzeichnungsnummer entspricht. Diese Gruppe wird durch die unteren Teile des virtuellen Adressignals
daraufhin abgetastet, ob eine Adresse vorhanden ist, deren oberer Teil dam oberen Teil der virtuellen Adresse entspricht, welche dem
anderen Eingang des Vergleichers 42 zugeleitet wurde. Ist eine solche Übereinstimmung gegeben, so liefert der aktivierte Vergleicher
42 ein Ausgangssignal an die Zwischenspeichersteuerlogik
36, welche somit einen Treffer anzeigt und kenntlich macht, daß die adressierten Daten tatsächlich im Zwischenspeicher gespeichert
sind. Die Zwischenspeichersteuerlogik spricht auch auf die Identität des oberen Adressenteils an und überträgt diesen Teil
der Adresse in den Datenzwischenspeicher 38.
Befinden sich die vom Prozessor gesuchten Daten in einem gemeinsam
benutzten Teil des Hauptspeichers 2', so zeigt der Adressenumformer
, durch das Betriebssystem gesetzt, eine solche Prozessoranforderung
an und läßt erkennen, daß ein gemeinsamer Teil des Hauptspeichers adressiert wurde. Unter diesen Umständen gibt der
Adressenumformer 51 ein Sperrsignal auf der Leitung 44 ab, welches
zur Zwischenspeichersteuerlogik 36 gelangt und die Adressierung des Datenzwischenspeichers blockiert. Die angeforderte
Adresse wird vom vom Adressenumformer 51 in eine echte Adresse
für den Hauptspeicher 2' umgewandelt und über die Leitung 6' übertragen.
Die Daten werden aus dem Hauptspeicher abgezogen und über die Leitung 46 zum anfordernden Prozessor weitergeleitet.
Infolge der Blockierung des Datenzwischenspeichers 38 durch das Sperrsignal werden diese Daten nicht in den Datenzwischenspeicher
geladen.
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Stammen andererseits die angeforderten Daten nicht aus dem gemein
sam benutzten Teil des Hauptspeichers und wurde ein Treffer angezeigt, d.h. die Daten befinden sich im Zwischenspeicher, so werden
diese Daten aus dem Datenzwischenspeicher über die Leitung 48 abgerufen. Liegen die angeforderten Adressen und Daten nicht im
gemeinsam benutzten Teil des Hauptspeichers und hat der Zwischenspeicher
angezeigt, daß sich die Daten nicht im Datenzwischenspeicher befinden, so wandelt der Adressenumformer erneut die angeforderte
Adresse in eine echte Adresse für den Hauptspeicher 2' um. Die Daten werden dann über die Leitung 46 aus dem Hauptspeicher
abgezogen und dem anfordernden Prozessor zugeführt. Gleichzeitig werden jedoch die angeforderten Daten zusammen mit der
vom Prozessor gelieferten virtuellen Adresse im Datenzwischenspeicher gespeichert. Ist ein bestimmter Teil des Zwischenspeichers
voll geladen, so ersetzen neue Daten andere Daten, beispiels weise diejenigen, welche am längsten unbenutzt geblieben sind. Zu
diesem Zweck enthält der gruppenzugeordnete Speicher einen Speicherbereich
35, der die Datentransaktionen innerhalb des gruppenzugeordneten Speichers überwacht und mit der Zwischenspeicher*-
steuerlogik 36 über eine Leitung 37 im Informationsaustausch steht
Fig. 4 zeigt eine weitere Einzelheit der Zwischenspeichersteuerlogik
36. Die Ausgänge der Vergleicher 42 liefern auf einer entsprechenden Anzahl von Leitungen Eingangssignale an einen Codierer
50. Im Beispiel sind vier Vergleicher 42 als einzelne Baugruppen dargestellt. Jeder dieser Vergleicher 42 stellt einen Mehrbitvergleicher
mit Mehrbitausgang 'dar. Das dem Eingang des Codierers 50 zugeleitete Ausgangssignal der Vergleicher 42 codiert im Falle
eines Treffers denjenigen Teil der Adresse, welche den oberen Teil der virtuellen Adresse vom Prozessor 4' bildet. Diese Adresseninformation
wird mit dem unteren Teil der über die Leitung 32 dem Datenzwischenspeicher 2' zugeführte Adresse und der über die
Leitung 40 zugeführten Programmkennzeichnungsnummer kombiniert. Die Ausgangssignale der Vergleicher 42 gelangen ferner an ein
ODER-Gatter 52, dessen Ausgang mit dem einen Eingang des UND-Gatters 54 verbunden ist. Der andere Eingang dieses UND-Gatters 54
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steht über die Leitung mit dem Ausgang des Adressenumformers 5'
in Verbindung. Die Leitung 44 führt das Sperrsignal, sobald der anfordernde Prozessor den gemeinsam benutzten Teil des Hauptspeichers
adressiert. Somit wird der Datenzwischenspeicher 38 über das ODER-Gatter 52 und das UND-Gatter 54 beim Eingang eines
Treffersignals von irgendeinem der Vergleicher 42 aktiviert, sofern nicht das UND-Gatter 44 durch das Sperrsignal des Adressenumformers
blockiert ist.
Von Zeit zu Zeit werden Teile der nicht gemeinsam benutzten Daten im Hauptspeicher 2 geändert. Diese Änderung wird durch den Prozessor
4' gesteuert und erfolgt beispielsweise durch Daten, welche über den Ein/Ausgabeprozessor 28 (Fig. 1) ankommen, oder Adressen,
welche zuvor nicht gemeinsam benutzt wurden, werden durch eine Änderung ihres Zustands nunmehr zu gemeinsam benutzten Adressen.
Der Ein/Ausgabeprozessor 28 seinerseits steuert die Informationsübertragung zwischen dem Hauptspeicher 2 und dem Ein/Ausgabegerät,
beispielsweise einem Datenterminal, einem Band- oder Kartenleser oder dergl. Waren Daten aus dem modifizierten Teil des
Hauptspeichers 2 zuvor in den Datenzwischenspeicher eingegeben worden, so waten diese Daten nach der Änderung im Hauptspeicher
nunmehr falsch. Folglich ist dafür Sorge getragen, daß jener Teil des Zwischenspeichers, der dem die von nicht gemeinsam benutzt
zu gemeinsam benutzt geänderten Daten des Hauptspeichers enthält, nunmehr entleert wird. Für diese Entleerung ist eine Entleerungssteuerlogik
39 vorgesehen, welche auf Steuersignale aus dem Prozessor 4' anspricht und die Entleerung des Datenzwischenspeichers
über den gruppenzugeordneten Speicher 34 steuert. Der Prozessor 4'
kennzeichnet den Adressenbereich, der den Adressen der im Hauptspeicher geänderten Daten entspricht. Der Prozessor überträgt
ferner über die Leitung 41 ein Signal an den gruppenzugeordneten Speicher 34, welches anzeigt, daß eine Entleerungsoperation aufgerufen
ist. Der Prozessor tastet sodann die Adressen im Zwischenspeicher ab. Sobald Adressen innerhalb des zuvor bestimmten Bereiches
auftreten, werden diese aus dem gruppenzugeordneten Speicher entfernt. Wird dann eine Adresse aus diesem Bereich vom
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Prozessor aufgerufen, so erscheint eine Fehlanzeige und die fortgeschriebenen
Daten werden aus dem Hauptspeicher abgezogen und zugleich im Zwischenspeicher abgelegt.
Fig. 5 zeigt eine bevorzugte Ausfuhrungsform für die Entleerungssteuerlogik
39. Aus dem Prozessor 41 überträgt eine Leitung 60
ein der Obergrenze des zu entleerenden Adressenbereiches entsprechendes Signal. Eine zweite Leitung 62 führt ein Signal, welches
die Untergrenze des zu entleerenden Adressenbereiches kennzeichnet. Die Entleerungssteuerlogik 39 umfaßt eine erste Gruppe
von Vergleichern 64, von denen vier dargestellt sind und zwar je eine für jeden Hauptteil des gruppenzugeordneten Speichers 34.
Eine Eingangsklemme jedes Vergleichers ist an die Leitung 60 angeschlossen.
Ein zweiter Eingang jedes Vergleichers liegt an der Leitung 32, welche vom Prozessor die höchstwertigen Zifern der Abtastadressen
aus dem Prozessor führt. Die Vergleicher 64 erzeugen ein Ausgangssignal, sobald die Obergrenze des Entleerungsbereiches
kleiner ist als die über die Leitung 32 zugeführte Adresse. Dieses Signal wird durch einen der Inverter 66 umgepolt. Die Ausgänge
dieser Inverter 66 sind jeweils an einen der beiden Eingänge je eines UND-Gatters 68 angeschlossen. Eine zweite Gruppe von Vergleichern
70 liegt mit einem Eingang an der Leitung 62, welche ein der Untergrenze des zu entleerenden Adressenbereiches entsprechendes
Signal führt. Der andere Eingang jedes der Vergleicher 70 ist wiederum an die Leitung 32 angeschlossen. Die Ausgänge der
Vergleicher 70 sind jeweils mit dem anderen Eingang des zugehörigen UND-Gatters 68 verbunden. Die Vergleicher 70 liefern ein Ausgangssignal,
^sobald das die Untergrenze kennzeichnende Signal auf der Leitung 62 gleich oder kleiner ist als das auf der Leitung 32
auftretende, die abgetastete Adresse kennzeichnende Signal.
Wenn das Adressensignal vom Prozessor auf der Leitung 32 gleich
Jst
den Grenzwerten oder zwischen diesen Grenzwerten liegt, welche durch die Signale auf den Leitungen 60 und 62 bestimmt sind, so liefert jedes der UND-Gatter 68 ein Ausgangssignal. Dieses wird
den Grenzwerten oder zwischen diesen Grenzwerten liegt, welche durch die Signale auf den Leitungen 60 und 62 bestimmt sind, so liefert jedes der UND-Gatter 68 ein Ausgangssignal. Dieses wird
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dem entsprechenden Bereich des gruppenzugeordneten Speichers 34 zugeführt und führt zu einer Entfernung der angezeigten Adressen.
Dabei wird nur jener Bereich des gruppenzugeordneten Speichers
vom Entleerungssignal beeinflußt, der durch das Programmkennziffersignal aktiviert ist, das vom Prozessor über die Leitung 40
geliefert wird. Somit entfernt die vom Prozessor 41 eingeleitete
Entleerungsroutine aus dem Zwischenspeicher jenen Bereich von Adressen, der denjenigen Adressen im Hauptspeicher entspricht,
die durch externe Maßnahmen geändert wurden. Wenn der Prozessor dann eine jener Adressen aufruft, so erfolgt eine Fehlanzeige und
die angeforderten Daten werden aus dem Hauptspeicher abgerufen.
Die Erfindung zeigt somit eine Datenverarbeitungsanlage, bei der jedem der Prozessoren,der Zugriff zu einem einzigen Hauptspeicher
hat, ein Zwischenspeicher zugeordnet ist. Die Zwischenspeicher werden durch die virtuellen Adressen aus dem Prozessoren adressiert
und sind in Gruppenbereiche unterteilt, welche der Anzahl der Programme im Betriebssystem der einzelnen Prozessoren entsprechen
.
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Claims (7)
- HONEYWELL INC. 24. März 1980Honeywell Plaza 3011552 04-4181 GEMinneapolis, Minn., USA HR/srDatenverarbeitungsanlage mit einem Hauptspeicher sowie wenigstens einem Datenprozessor mit zugeordnetem AdressenumformerPatentansprüche:.J Datenverarbeitungsanlage mit einem Hauptspeicher sowie wenigstens einem Datenprozessor mit zugeordnetem Adressenumformer, dadurch gekennzeichnet,a) daß der Hauptspeicher (2) einerseits adressierbare Speicherteile aufweist, deren echte Adressen einem bestimmten Programm zugeordnet sind, sowie andererseits adressierbare Speicherteile enthält, deren echte Adressen von mehreren Programmen gemeinsam benutzt werden;b) daß ein Adressenumformer (5r) vorgesehen ist, der virtuelle Adressensignale eines Programms in echte Adressensignale für den Zugriff zum Hauptspeicher (2) umformt;c) daß jedem Programm ein Prozessorzwischenspeicher (ö1) zugeordnet ist, der auf virtuelle Adressensignale eines entspechenden Programms direkt anspricht;d) daß der Adressenumformer (5') beim Ansprechen auf solche virtuellen Adressensignale, welche den gemeinsamen echten Adressen im Hauptspeicher (2) entsprechen, ein Sperssignal erzeugt, welches das Einschreiben von Daten aus dem Hauptspeicher (2) in den entsprechenden Zwischenspeicher (81) sperrt, sobald der gemeinsame Teil des Hauptspeichers adressiert wird.030041/-^ORIGINAL lfibHf
- 2. DV-Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Entleerungssteuerung (39) auf Steuersignale eines jeden Programms anspricht und jeweils an einem Zwischenspeicher (8f) angeschlossen ist, um aus diesem Selektiv Daten zu entfernen, welche ausgewählten Teilen des Hauptspeichers (2) entsprechen.
- 3. DV-Anlage nach Anspruch 1 oder 2 mit mehreren Datenprozessoren, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Datenprozessor (41) ein Adressenumformer 51) zugeordnet ist.
- 4. DV-Anlage nach Anspruch 1 oder 2 mit wenigstens einem von mehreren Programmen getrennt gesteuerten Datenprozessor, dadur ch gekennzeichnet, daß die Zwischenspeicher (S1) eine der Anzahl der Programme entsprechende Anzahl von Adressensätzen liefern, von denen einzelne entsprechenden Programmen zugeordnet sind und entsprechend dem Programm adressiert werden.
- 5. DV-Anlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenspeicher Teile einer einzigen Zwischenspeichereinheit (34) sind und ausgewählte Daten aus dem Hauptspeicher (2) für die Verarbeitung im Datenprozessor(4) bereithalten, und daß gruppenzugeordnete Speicherteile vorgesehen sind zur Speicherung von Adressinformationen für die in den Zwischenspeicherteile abgelegten ausgewählten Daten.
- 6. DV-Anlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenspeicherteile und die gruppenzugeordneten Speicherteile eine der Anzahl der Programme entsprechende Anzahl von Adressensätzen liefern.
- 7. DV-Anlage nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenspeicher ferner eine Zwischenspeichersteuerlogik (36) aufweisen, die auf Signale der gruppenzugeordneten Speicherteile anspricht und anzeigt, daß eine von einem zugehörigen Prozessor angeforderte Adresse vorhanden ist und dann den Zwischenspeicherteil aktiviert undadressiert-03 0 0 41/0709β. DV-Anlage nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch
gekennnzeichnet, daß die Zwischenspeicher (81) außer den gruppenzugeordneten Speicherteilen (34) einen entsprechend unterteilten Datenzwischenspeicher (38) aufweisen.030041/0709
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