DE3011271C2 - - Google Patents
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- A47B—TABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schublade aus Kunststoff mit
mindestens einer versteifenden Führungsschiene, insbesondere
aus Metall, die in eine Aussparung in einem Doppelwandbereich
der oder jeder Seitenwand der Schublade wandparallel
eingesteckt und im wesentlichen spielfrei in Richtung auf
die Seitenwand gehalten ist und die Haltelaschen zur Halterung
an den gegenüberliegenden Stirnwänden der Schublade aufweist.
Insbesondere an Schubladen für Büromöbel werden infolge der Belastung
und der daraus sich ergebenden Verformungskräften besondere Anforderungen
hinsichtlich der Festigkeit und Unterteilbarkeit
der Schubladen gestellt.
Dies gilt in ganz besonderem Maße für Schubladen aus Kunststoff.
Beispielsweise wird für den maximalen Durchhang der
voll belasteten ausgezogenen Schublade ein Wert von 13 mm vorgeschrieben,
eine Forderung, die mit Kunststoff-Konstruktionen
nur sehr schwer erfüllbar ist.
Es sind bereits Schubladen aus Kunststoff bekannt, welche jedoch
trotz baulicher Vorkehrungen wie Doppelwandkonstruktionen
(DE-OS 19 02 905) oder Verwendung von Verstärkungsschienen aus
Metall (DE-GM 71 13 565, DE-OS 22 02 312, DE 26 10 288 A1,
CH-PS 5 37 174) oder einer Kombination dieser beiden Maßnahmen
(DE 24 02 554 A1, Fig. 3, 4) nicht den gestellten Anforderungen
genügen.
Bei einer Schublade der zuletzt genannten und eingangs beschriebenen
Art sind die Haltelaschen mittels Schrauben an
den Stirnwänden befestigt (DE 24 02 554 A1). Die Schiene ist
im Doppelwandbereich lediglich von im Abstand angeordneten
Rippen unterstützt, die von beiden Wandteilen vorragen und
zwischen sich Spalte freilassen, deren Gesamtheit die "Aussparung"
zur Aufnahme der Schiene bilden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schublade aus Kunststoff mit
einer versteifenden Führungsschiene zu schaffen, welche alle
Festigkeitsforderungen erfüllt, billig in der Herstellung ist,
eine einfache Montage der Schiene an der Schublade ohne Zuhilfenahme
von Befestigungsmitteln, wie Schrauben, ermöglicht und
verschiedenen Arten (Einfachauszug, Doppelauszug) von Führungen
angepaßt werden kann.
Die erfindungsgemäße Ausbildung der Schublade mit Führungsschiene
nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 ergibt
sich durch seinen kennzeichnenden Teil. Somit ist die erfindungsgemäße
Schiene mittels Dreipunktbefestigung, nämlich
mittels der zwei seitlichen Haken, der Ausnehmung und
der Rastnase ohne jedes zusätzliche Befestigungsmittel an
der Schublade lediglich durch Einstecken montiert und in
allen Richtungen verankert.
Die Verbindung ist unlösbar, es sei denn, ein Zugang zu der
Rastnase von außen her ist vorgesehen, über den diese von
Hand oder mittels eines Werkzeuges aus der Ausnehmung ausgerastet
werden kann, so daß die Schiene aus der Aussparung
herausgezogen werden kann.
Die Schublade genügt allen Festigkeitsansprüchen der Praxis
und zeichnet sich insbesondere durch eine hervorragende Verwindungssteifigkeit
aus. Vorteilhaft ist vorgesehen, daß
die Ausnehmung in einem vertikalen Abschnitt der Schiene
vorgesehen ist, der bei der Montage der Schiene an der Schublade
von unten über die seitlich federnd nachgebende Rastnase
geschoben wird, wobei die Rastnase im in die Ausnehmung
eingefederten Zustand mit einem etwa horizontal verlaufenden
Absatz am oberen Rand der Ausnehmung anliegt.
Für die Halterung der Schiene an der Schublade in vertikaler
Richtung ist günstig, wenn die oder jede Seitenwand zwei Rastnasen
im Abstand voneinander und jede Schiene entsprechend
zwei Ausnehmungen für diese Rastnasen aufweist.
Um ein seitliches Anlegen der Schienen an die Seitenwand und
damit eine Führung beim Einstecken der Schiene vor ihrem
Eindringen in die Aussparung zu ermöglichen, ist es vorteilhaft,
wenn die Rippe an der Schubladenstirnwand sich von
deren oberem Rand nur über einen Teil von deren Länge nach
unten erstreckt und unten Raum zum Anlegen der Schiene an
die Seitenwänd läßt, und wenn sich die Haken in einem unteren
Bereich der Schiene befinden.
Bei einer weiteren Ausgestaltung der Schublade, bei der in
bekannter Weise Führungsrippen für die Schiene im Doppelwandbereich
vorgesehen sind, ist vorteilhaft vorgesehen, daß die
Führungsrippen von einer Wand des Doppelwandbereiches ausgehen
und die Aussparung für die Schiene zwischen ihren
Scheiteln und der anderen Wand bilden. Dadurch ist die Schiene
im Doppelwandbereich über ihre ganze Länge durchgehend von der
anderen Wand abgestützt. Diese andere Wand ist zweckmäßig ein
Außenwandteil des Doppelwandbereiches, wobei dann die Führungsrippen
vom Innenwandteil des Doppelwandbereiches ausgehen. Die
Schiene kann zusätzlich an einem dieses Innenwandteil nach unten
fortsetzenden, einwandigen Bereich der Seitenwand anliegen, so
daß die Schiene also nicht nur im Doppelwandbereich, sondern auch darunter
sowie über die genannte Abwinkelung Flächenkontakt mit den entsprechenden
Schubladenwänden bzw. den Quersteg hat. Dies ergibt
einen günstigen Kraftfluß ohne örtliche Überbeanspruchung
zwischen Schiene und Schublade sowie eine klapperfreie Halterung
der Schiene an der Schublade, insbesondere dann, wenn die Schiene
noch im warmen Zustand des Kunststoffes bei der Herstellung der
Schublade in die Aussparung eingesteckt wird. Dies ergibt einen
innigen Verbund zwischen Schiene und Schublade nach dem Abkühlen.
Wie an sich bekannt, können die Wandteile des Doppelwandbereiches
durch Brückenstege zusammengehalten sein, welche parallel zu den
Führungsrippen verlaufen und Schlitze im oberen Abschnitt der
Schiene an derem montierten Zustand durchsetzen. Wie weiter bekannt,
können zwischen den Führungsstegen bzw. Brückenstegen
Steckschlitze zum Einhängen von Einhängeteilen in die Schublade
vorgesehen sein.
Die Erfindung ist im folgenden anhand schematischer Zeichnungen
an einem Ausführungsbeispiel näher
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Schublade und einer
dazugehörigen Schiene in noch nicht montiertem Zustand
der Schiene an der Schublade,
Fig. 2 einen im Maßstab vergrößerten Ausschnitt der Schublade
nach Fig. 1 wiederum in perspektivischer Ansicht,
Fig. 3 einen Teilschnitt nach der Linie III-III in Fig. 2,
Fig. 4 einen Teilschnitt nach der Linie IV-IV in Fig. 3,
Fig. 5 einen Teilschnitt nach der Linie V-V in Fig. 2 und
Fig. 6 einen Teilschnitt nach der Linie VI-VI in Fig. 5.
Die in den Figuren gezeigte Schublade aus Kunststoff hat
Seitenwände 1, 2, eine vordere und eine hintere Stirnwand 3, 4
und einen Boden 5. Jede Seitenwand 1, 2 hat einen einwandigen
unteren Bereich 6, der in einen Innenwandteil 7 eines oberen
Doppelwandbereiches übergeht. Der Innenwandteil 7 und das einwandige
Seitenwandteil 6 sind durch einen nach außen vorkragenden
Quersteg 8 getrennt. Von diesem Quersteg 8 ragen in einer Reihe
mit gleichen Abständen Rippen 9, 10 weg. Die Rippen 9 bilden
Führungsrippen, welche eine seitliche Aussparung a
zu einem Außenwandteil 11 des Doppelwandbereiches freilassen,
während etwa jede
fünfte Rippe als Brückensteg 10 ausgebildet ist, der eine Verbindung
zwischen dem Innenwandteil 7 und dem Außenwandteil 11
herstellt. Zwischen den Führungsrippen 9 und den Brückenstegen
10 sind jeweils Steckschlitze 12 zur Aufnahme und
Halterung nicht gezeigter Einhängeteile im Außenwandteil 11
angeordnet. Das Außenwandteil 11 ist zur Bildung eines im
Querschnitt U-förmigen Kragens 13 nach außen und unten zurückgebogen.
Dieser Kragen bildet also eine äußere Abrundung der
Seitenwände zur weiteren Versteifung und aus ästhetischen
Gründen.
Nahe den Enden der Seitenwand 1, 2 ist am Innenwandteil 7 je eine
in den Doppelwandbereich hineinragende Rastnase 14 angeformt.
Diese Rastnase 14 verjüngt sich nach unten und hat oben einen
Absatz 15 (Fig. 2, 5). Sie dient zur Halterung in vertikaler
Richtung einer metallenen Schiene 30, wie im folgenden noch
näher beschrieben ist.
Auch an den Stirnwänden 3, 4 gibt es einen einwandigen unteren
Bereich 16, der sich in ein Innenwandteil 17 eines Doppelwandbereiches
fortsetzt. Der Außenwandteil 18 dieses Doppelwandbereiches
ist in gleicher Weise wie der Außenwandteil 13
über Brückenstege (nicht gezeigt) mit dem Innenwandteil 17 verbunden.
Ferner gibt es Führungsrippen 19, die von einem das
Stirnwandteil 16 und das Innenwandteil 17 trennenden Quersteg 20
hochragen und einen Abstand zum Außenwandteil 18 freilassen.
Zusammen mit Steckschlitzen 21 ermöglichen die Führungsrippen 19
das Einhängen von Einhängteilen.
Im Bereich nahe der Ecke 22 der Schublade, wo die Seitenwand 1
mit der Stirnwand 4 zusammenstößt, ragt vom Außenwandteil 18
eine Rippe 23 nach innen. Diese Rippe 23 hat einen unteren,
abgesetzten Bereich 24, der durch einen Einschnitt b
einen Abstand zum Innenwandteil 16 freiläßt, und
einen oberen Bereich 25, der das Außenwandteil 18
mit dem Innenwandteil 16 verbindet. Die Rippe 23 setzt erst
ein Stück oberhalb des Bodens 5 innen an dem Außenwandteil 18
an.
Die Schiene 30, die perspektivisch in Fig. 1 und in verschiedenen
Querschnitten in den Fig. 3 bis 6 dargestellt ist, weist
einen oberen Abschnitt 31 auf. Dieser obere Abschnitt ist durch
Schlitze 32 unterteilt. An den beiden Enden ist je eine rechteckige
Ausnehmung 33 vorgesehen. Jede rechteckige Ausnehmung
hat Abmessungen, die ein Einrasten der Nase 14 mit ihrem
Absatz 15 am oberen Rand 34 der Ausnehmung 33 ermöglichen.
An ihren freien Enden hat die Schiene 30 jeweils eine abgewinkelte
Haltelasche 35, deren freies Ende zu einem Haken
36 in Richtung parallel zur Hauptlängserstreckung der
Schiene 30 abgebogen ist, so daß sich ein Z-Profil nach
Fig. 4 ergibt. Der Einschnitt b zwischen dem unteren Bereich
24 der Rippe 23 und dem Seitenwandteil 16 ist so bemessen,
daß die Haltelaschen 35 hindurchpassen und sich
mit den Haken 36 hinter die Rippe 23 legen können, so daß
der Haken 36 die Rippe 23 hintergreift (Fig. 4). Die Haltelaschen
35 sind von einem unteren Abschnitt 37 der Schiene
abgewinkelt. Dieser untere Bereich 37 hängt mit dem oberen
Bereich 31 über eine Abwinkelung 38 zusammen, die über
den daran anliegenden Quersteg 8 der Schublade zur Aufnahme
der Schubladenlast dient (Fig. 3).
Am unteren Ende des Abschnittes 37 ist die Schiene 30 zur
Versteifung nochmals mit einer Abwinkelung 39 versehen. Die
vorzugsweise aus Stahlblech geformte Schiene wird zur Montage
an der Schublade zunächst mit ihrem unteren Abschnitt 37 an
das untere Seitenwandteil 6 angelegt, so daß das obere Ende
der Haltelasche 35 mit Haken 36 noch unterhalb der Rippe 23
liegt. In dieser Höhe ist ein Anlegen der Schiene 30 an den
Wandteil 6 ohne Behinderung möglich. Dann wird die Schiene,
wie in den Zeichnungen gesehen, vertikal nach oben geschoben.
Dabei gelangt zunächst die Haltelasche 35 in den Einschnitt
b und der Haken 36 hinter den unteren Abschnitt
24 der Rippe 23 (Fig. 3, 4). Dann fährt der obere Abschnitt
31 in die zwischen den Rippen 9 und dem Außenwandteil 11
gebildete Aussparung ein, deren Breite in Fig. 6 mit a
bezeichnet ist und in etwa der Dicke des Abschnittes 31
entspricht. Auf der Außenseite ist also die Aussparung
von der durchgehenden Wand 11 begrenzt, während sie auf
der Innenseite von den Scheiteln der Führungsrippen 9 begrenzt
ist.
Der obere Abschnitt 31 der Schiene 30 fährt dabei
mit seinen die Ausnehmungen 33 enthaltenden Endbereichen
über die Rastnasen 14 und drückt in diese gegen das Innenwandteil
7 in Fig. 5 gesehen nach rechts zurück, bis die
Rastnasen 14 mit ihrem Absatz 15 hinter die oberen Ränder
34 der Ausnehmungen 33 einrasten. Die Schiene 30 ist dann
durch die Rastnasen 14 entgegen der Einsteckrichtung an
der Schublade gehalten. In der Einsteckrichtung ist die
Schiene 30 durch Anschlag ihrer Abwinkelung 38 am Quersteg
8 der Schublade gehaltert. Gegen ein Abziehen in seitlicher
Richtung (in den Fig. 3 bis 6 gesehen nach links)
ist die Schiene durch das Zusammenwirken der Haken 36 und
der Rippen 23 gehalten. Insbesondere aus den Fig. 3 und
5 ist ersichtlich, daß die Schiene 30 mit ihrem oberen Abschnitt
37 an dem Außenwandteil 11 und mit ihrem unteren
Abschnitt 37 an dem Seitenwandteil 6 anliegt. Um stets ein
sattes Anliegen in allen Flächenbereichen zu gewährleisten,
was hinsichtlich der Kraftübertragung zwischen Schublade
und Schiene zur Bildung einer Einheit in diesen beiden Teilen
bevorzugt ist, kann die Schiene 30, wie beschrieben,
in noch warmem Zustand der Kunststoffschublade an dieser
montiert werden.
Ein Lösen der Schiene 30 ist möglich, wenn die Rastnase 14
aus der Ausnehmung 33 herausfederbar ist. Dies kann mittels
eines Werkzeuges, beispielsweise eines Schraubenziehers,
bewerkstelligt werden, der in den in Fig. 2 und 5 sichtbaren
Schlitz 27 zum Zurückdrücken der Rastnase 14 eingesteckt
wird. Die Schiene 30 kann dann wieder aus der Schublade
herausgezogen werden.
Ersichtlich dient die Abwinkelung 38 der Schiene 30 zur
Übertragung der von der Schublade über den Quersteg 8 ausgeübten
Last auf die Schiene und von dort auf ein nicht gezeigtes
Führungsteil in dem Möbelstück, in welchem die
Schublade eingebaut ist.
Claims (10)
1. Schublade aus Kunststoff mit mindestens einer versteifenden
Führungsschiene, insbesondere aus Metall, die in eine Aussparung
in einem Doppelwandbereich der oder jeder Seitenwand
der Schublade wandparallel eingesteckt und im wesentlichen
spielfrei in Richtung auf die Seitenwand gehalten ist und die
Haltelaschen zur Halterung an den gegenüberliegenden Stirnwänden
der Schublade aufweist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Haltelaschen (35) an ihren freien Enden
Haken (36) aufweisen, so daß die Führungsschiene (30)
im Querschnitt zu ihrer Einsteckrichtung im Bereich einer
jeden Haltelasche (35) mit Haken (36) ein Z-förmiges Profil
(37, 35, 36) hat, daß jede Schubladenstirnwand (3 bzw.
4) im Bereich der benachbarten Seitenwand (1 bzw. 2) mit
einer Rippe (23) versehen ist, die mit einem Einschnitt
(b) versehen ist, so daß die Haltelasche (35) in den
Einschnitt (b) eingreift und der Haken (36) diese Rippe
(23) hintergreift, daß die Schiene (30) im eingesteckten
Zustand an der oder jeder Seitenwand (1, 2) mittels
mindestens einer federnden Rastnase (14) am einen Teil
(1, 2 oder 30) mit einer Ausnehmung (33) am anderen Teil
(30 oder 1, 2) zu ihrer vertikalen Halterung entgegen
der Einsteckrichtung zusammenwirkt, und daß die Seitenwand
(1, 2) mit einem vorkragenden Quersteg (8) versehen
ist, an der die Führungsschiene (30) mit einer als Anschlag
dienenden Abwinkelung (38) anliegt, zur vertikalen
Halterung der Schiene (30) in der Einsteckrichtung,
so daß die Schiene (30) sowohl in Einsteckrichtung als
auch entgegen dieser, einstückig mit der Schublade verbunden
ist.
2. Schublade nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausnehmung (33) in einem vertikalen Abschnitt
(31) der Schiene (30) vorhanden ist, der bei der
Montage der Schiene an der Schublade von unten über die
seitlich federnd nachgebende Rastnase (14) geschoben wird.
3. Schublade nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rastnase (14) in in die Ausnehmung (33) eingerastetem
Zustand mit einem etwa horizontal verlaufenden Absatz
(15) am oberen Rand (34) der Ausnehmung anliegt.
4. Schublade nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die oder jede Seitenwand (1, 2) zwei Rastnasen
(14) im Abstand voneinander und jede Schiene entsprechend
zwei Ausnehmungen (33) aufweist.
5. Schublade nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Haken (36) in einem unteren Bereich (37) der Schiene
(30) angeordnet sind.
6. Schublade nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei der Führungsrippen
für die Schiene im Doppelwandbereich vorgesehen sind,
dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsrippen (9)
von einer Wand (7) des Doppelwandbereiches ausgehen und
die Aussparung (a) für die Schiene (30) zwischen ihren
Scheiteln und der anderen Wand (11) bilden.
7. Schublade nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Führungsrippen (9) vom Innenwandteil (7) des Doppelwandbereiches
ausgehen und die Schiene (30) mit ihrem
oberhalb des Quersteges (8) gelegenen Abschnitt (31) an
dem Außenwandteil (11) des Doppelwandbereiches anliegt,
während sie mit ihrem unterhalb des Quersteges (8) gelegenen
Abschnitt (37) an einem das Innenwandteil (7) nach unten
fortsetzenden, einwandigen Bereich (6) der Seitenwand anliegt.
8. Schublade nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Außenwandteil (8) des Doppelwandbereiches
zur Bildung eines im Querschnitt U-förmigen
Kragens (13) nach außen und unten zurückgebogen ist.
9. Schublade nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wandteile (7, 11) des
Doppelwandbereiches durch Brückenstege (10) zusammengehalten
sind, welche parallel zu den Führungsrippen (9) verlaufen
und Schlitze (32) im oberen Abschnitt (31) der Schiene (30)
durchsetzen.
10. Schublade nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den Führungsrippen (9) bzw. Brückenstegen
(10) Steckschlitze (12) zum Einhängen von Einhängeteilen
in die Schublade vorgesehen sind.
Priority Applications (3)
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