DE3008807A1 - Packung zum verpacken von festem gut sowie verfahren zum herstellen von packungen - Google Patents
Packung zum verpacken von festem gut sowie verfahren zum herstellen von packungenInfo
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Description
Folienwalzwerk Brüder Teich GmbH Deutschland
Harthausenerstrasse 8011 Neukeferloh bei München
Tel: 089-463071
22.Februar 1980
Packung zum Verpacken von festem Gut sowie Verfahren zum Herstellen von Packungen.
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_ ar _
Die Erfindung betrifft Packungen zum Verpacken von festen, insbesondere in mehrere Teilstücke unterteiltem oder unterteilbarem Verpackungsgut, die jeweils aus einer aus einem
flächigen, faltbaren Verpackungsmaterial gebildeten Hülle bestehen, die einen zur Aufnahme des Verpackungsgutes
dienenden zumindest nahezu quaderförmig ausgebildeten Raum umschließt, dessen kürzeste Seitenkante klein ist
gegenüber seiner längsten Seitenkante. Zum Zwecke der Öffnung der Packung ist dabei an der Hülle ein langgestrecktes,
quer zur längsten oder zweitlängsten Quaderseitenkante sowie quer über eine der Quaderoberflächenebenen verlaufendes, abziehbares Aufreißorgan, beispielsweise
ein Aufreißband oder ein Aufreißfaden, vorgesehen, welches sich an seinen Enden nicht oder nur über Teilbreiten
der an diese Quaderoberflächenebene der Hülle anschließenden,
quer zur Hauptlängserstreckungsrichtung des Aufreißorgans verlaufenden : Hüllenoberflächenebenen erstreckt, wobei das
Aufreißorgan mit seiner Lage gegebenenfalls mit einer Teilungsfuge oder -linie des Verpackungsgutes übereinstimmt und
beim Abziehen eine schlitzförmige Öffnung in der Hülle hinterläßt.
Packungen dieser Art werden insbesondere zum Verpacken von Lebensmitteln, wie z.B. von Dauerbackwaren, verwendet, in
dem Teilstücke des Verpackungsgutes eng aneinander liegen. Durch das Abziehen des Aufreißorgans wird der Vorgang zur
Öffnung der Hülle eingeleitet; die dabei entstehende schlitzförmige Öffnung im Hüllenmaterial wird dann durch weiteres
Aufreißen des Hüllenmaterials oder durch Verformung der Hülle soweit vergrößert, daß der Hülle Verpackungsgut entnommen
werden kann. In den meisten Fällen werden dabei nur ein Teilstück oder einige wenige Teilstücke entnommen, wonach
die Hülle weiter als Behältnis für den restlichen Teil des Verpackungsgutes dient.
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Diese Art von Verpackungen haben gegenüber solchen, bei denen das Aufreißorgan eine in sich geschlossene Linie
an der Hüllenoberflache einnimmt, den Vorteil, daß beim
Abziehen des Aufreißorgans keine größeren, einen Abfall bildenden Hüllenmaterialstücke vom Hauptteil der Hülle
abgetrennt werden, sie haben aber auch den Nachteil, daß die beim Abziehen des Aufreißrogans entstehende schlitzförmige
Öffnung meist durch eine besondere Manipulation erweitert werden muß.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Packung der eingangs genannten Art anzugeben, bei der nach dem Abziehen
des Aufreißorgans die dadurch erzeugte schlitzförmige Öffnung in der Hülle der Packung durch eine einfache, gut reproduzierbare
Manipulation erweitert und gleichzeitig ein Teilstück des Verpackungsgutes zum Zwecke einer einfach auszuführenden
Entnahme — z.B. durch eine andere Person — präsentiert wird, ohne daß bei dieser Manipulation das zu entnehmende
Teilstück direkt berührt werden muß.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das Hüllenmaterial der Packung zwei Schwächungslinien aufweist,
die von zwei Stellen des Aufreißorgans ausgehen, die an den oder in der Nähe der Aufreißorganenden liegen und
die sich quer zur Hauptlängserstreckungsrichtung des Aufreißorgans in Richtung auf dasselbe Packungsende hin erstrecken.
Dabei kann die Hülle der Packung vorteilhaft an den quer zur Hauptlängserstreckungsrichtung des Aufreißorgans verlaufenden
Hüllenoberflächen Verstärkungen aufweisen, die einem Abknicken
der Packung um eine Achse parallel zur Hauptlängserstreckungsrichtung des Abreißorgans einen verstärkten Widerstand entgegensetzt.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung verlaufen
an der Packung die Schwächungslinien jeweils zumindest überwiegend innerhalb der Quaderoberflächenebene der Hülle, in der
sich der längste Abschnitt des Aufreißorgans befindet.
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Gemäß einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist das Hüllenmaterial der Packung ein mehrschichtiges Verbundmaterial
., an dem eine an der Hüllenaußenseite gelegene Schicht oder Schichtfolge über den größten Teil der Längen
der Schwächungslinien an diesen durchtrennt ist.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die erfindungsgemäße Packung dadurch gekennzeichnet,
daß das Aufreißorgan die Quaderoberflächenebene der Hülle, in der sich der längste Abschnitt des Aufreißorgans befindet,
in zwei ungleich große Flächen unterteilt, wobei die beiden vom Abreißorgan ausgehenden Schwächungslinien sich in dem
kleineren Flächenbereich befinden.
Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Herstellen einer Packung. Ihr liegt dabei die Aufgabe zugrunde, ein
Verfahren zum Herstellen einer Packung anzugeben, das verhältnismäßig wenig aufwendig und an Verpackungsmaschinen
leicht mit hohem Ausstoß ausgeführt werden kann, bei dem die erzeugten Packungen leicht zu größeren Packungseinheiten
zusammengefaßt werden können und wobei dieses Verfahren sich besonders vorteilhaft zum Herstellen der eingangs erläuterten
erfindungsgemäßen Packungen eignet.
Das diese Aufgabe lösende erfindungsgemäße Verfahren zum
Herstellen einer Packung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Packungen als Schlauchbeutelpackungen erzeugt werden, zu
deren Herstellung eine siegelungsfähige Verpackungsmaterialbahn,
an der z.B. zur Erzeugung der eingangs erläuterten erfindungsgemäßen Packungen gegebenenfalls — in Richtung ihrer
Längserstreckung verlaufend — entweder ein durchlaufendes
Abreißorgan oder voneinander getrennte Abreißorgane und die von diesen ausgehende Schwächungslinien angebracht
sind, zunächst in an sich bekannter Weise um das Verpackungsgut gefaltet wird und durch Bildung einer Längssiegelungsnaht
an dieser Bahn ein das Verpackungsgut umhüllender Schlauch entsteht, der durch Quersiegelungsnähte in Einzelverpackungen
unterteilt wird und daß darauf die bei der Herstellung der
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Quersiegelungsnähte sich bildenden abstehenden Verpackungsmaterial-Flossen
auf die Hüllenoberflächenbereiche, von der sie ausgehen, umgeschlagen werden.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das
erfindungsgemäße Verfahren dadurch gekennzeichnet, daß die herzustellende Schlauchbeutelpackung in an sich bekannter
Weise eine Hülle bildet, die einen zur Aufnahme von festen, insbesondere in mehrere Teilstücke unterteiltem oder unterteilbarem Verpackungsgut dienenden, zumindest nahezu quaderförmig
ausgebildeten Raum umschließt, dessen kürzeste Seitenkante klein ist gegenüber seiner längsten Seitenkante, und
daß ferner erfindungsgemäß das Verpackungsgut derart der
Verpackungsmaschine zugeführt wird, daß die Quersiegelungsnähte sich zumindest nahezu parallel zur längsten Hüllenseitenkante
erstrecken.
Nach einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung erfolgt das Umschlagen von beiden Verpackungsmaterial-Flossen
nach derselben Richtung. Dies kann erfindungsgemäß vorteilhaft dadurch geschehen, daß die Schlauchbeutelpackungen
mit einer Bewegungsrichtung quer zur Flächenerstreckung der abstehenden Verpackungsmaterial-Flossen durch einen an
zwei einander gegenüberliegenden Seiten von zwei Zylindermantelflächen
begrenzten Raum bewegt, insbesondere geschoben werden, wobei dieser Raum eine sich mit fortschreitendem
Bewegungsweg verringernde Querschnittsbreite aufweist. Dabei können vorteilhaft die begrenzenden Zylindermantelflächen
feststehende Begrenzungsflächen sein oder durch umlaufende Bänder gebildet werden.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
werden die Verpackungsmaterial-Flossen an den Hüllenoberflächenbereichen,
auf die sie umgeschlagen werden, festgeklebt.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Figuren eingehen erläutert:
Die Figuren 1 bis 3 zeigen in schematischer Darstellung eine Packung für Schokolade, und zwar sowohl in geschlossenem
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Zustand (Fig.l) als auch in zwei verschiedenen Phasen bei
ihrer Öffnung (Figuren 2 bzw. 3). Auf die besondere Art ihrer Herstellung wird hier nicht eingegangen; sie kann
entsprechend dem Stand der Technik auf verschiedene Arten erfolgen.
Die Packung (Fig.l) besteht aus einer Hülle 1, die aus einem
flächigen, faltbaren Verpackungsmaterial hergestellt ist und die einen zur Aufnahme der Schokolade dienenden, zumindest
nahezu quaderförmig ausgebildeten Raum umschließt, dessen kürzeste Seitenkante;2 klein ist gegenüber seiner längsten
Seitenkante 3. Zum Zwecke der öffnung der Packung ist dabei an der Hülle 1 ein quer über die Quaderoberflächenebene 4
der1 Hülle verlaufendes Aufreißband 5 als Aufreißorgan vorgesehen,
welches senkrecht zur längsten Seitenkante 3 der Hülle verläuft. Dieses Aufreißband 5 stimmt dabei mit seiner Lage
mit einer Teilungskerbe der verpackten Schokoladetafel überein. Gemäß der in den Figuren 1 bis 3 schematisch dargestellten
Packung setzt sich das Aufreißband 5 dabei mit seinen Enden nicht über die beiderseits seitlich an diese
Quaderoberflächenebene 4 anschließenden, senkrecht zur
Längserstreckung des Aufreißbandes 5 verlaufenden Hüllenoberflächenebenen
6 fort. In vielen Fällen wird jedoch aus herstellungstechnischen Gründen das Aufreißband 5 —
abweichend von der Darstellung in Fig. 1 — an seinen Enden zumindest noch eine Teilbreite der Hüllenoberflächenebenen
6, d.h. also der Längsseitenkantenflachen der Hülle einnehmen.
Das Hüllenmaterial der Packung weist zwei Schwächungslinien auf, die von zwei Stellen des Aufreißbande.s 5 ausgehen, die
in der Nähe der Aufreißbandenden liegen und die sich parallel zur'längsten Seitenkante 3 der Hülle innerhalb der Quaderoberflächenebene 4 in Richtung auf dasselbe Packungsende
hin erstrecken.
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Zum Zwecke der Öffnung der Packung wird zunächst, wie in Fig.2 angedeutet, das Abreißorgan 5 abgezogen, wobei eine
schlutzförmige Öffnung 9 in der Hülle entsteht. Danach
wird, wie in Fig.3 dargestellt, die Packung an der Stelle der schlitzförmigen Öffnung 9 abgeknickt. Die beim
Abknicken im Sinne der Pfeile 10 bzw. 11 auf die Packung ausgeübten Kräfte bewirken,daß zusammen mit der Tatsache,
daß das Hüllenmaterial an den Hüllenoberflächenebenen 6 dem Abknicken der Packung, die um eine zur Längserstreckung
des Abreißbandes 5 parallele Achse erfolgt, einen stärkeren Widerstand entgegensetzt als andere Teile der Hülle, an der
Stelle 12 der Hülle eine flache Einbuchtung entsteht, derart, daß über das beim Abknicken abbrechende Schokolade-Teilstück
13 auf dem seitlich von den beiden Schwächungslinien begrenzten Hüllenbereich ein Druck ausgeübt wird, der ein
Aufreißen des Hüllenmaterials an den Schwächungslinien 7 bewirkt, sodaß schließlich — wie in Fig. 3 gezeigt —
der genannte Hüllenbereich sich in Form eines Lappens von der Hülle abhebt.
Das abgebrochene Schokolade-Teilstück 13 bietet sich nun, wie in Fig.3 deutlich wird, für eine besonders einfache
Entnahme, z.B. durch eine Dritte Person an, ohne daß jene Person, welche die Manipulation bei der Öffnung der Packung
durchführt, mit dem anzubietenden Schokolade-Teilstück 13 in Berührung kommt.
Wenn der Widerstand, den das Hüllenmaterial an den Hüllenoberflächenebenen
6 gegen das vorstehend beschriebene Abknicken der Packung entgegensetzt,bei einer bestimmten
Packungsart nicht ausreicht, um beim Abknicken ein sicheres Einreißen der Schwächungslinien 7 zu bewirken, kann in einer
Variante der erfindungsgemäßen Packung das Hüllenmaterial an den Hüllenoberflächen 6 vorteilhaft verstärkt sein oder
eine besondere Verstärkung aufweisen.
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Nachstehend wird, anhand von weiteren Figuren, das erfindungsgemäße
Verfahren zum Herstellen von Packungen für festes Verpackungsgut näher erläutert, welches sich auch besonders vorteilhaft
zum Herstellen der anhand der Figuren 1 bis 3 beschriebenen erfindungsgemäßen Packungen eignet.
Für ein Verfahren zum Herstellen von Packungen, das gemäß der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe verhältnismäßig wenig
aufwendig ist und an Verpackungsmaschinen leicht mit hohem Ausstoß durchgeführt werden kann, bieten sich Verfahren zum
Herstellen von Schlauchbeutelpackungen an.
Bei einer besonderen Art von Verfahren zum Herstellen von Schlauchbeutelpackungen von festem Verpackungsgut wird eine
siegelungsfähige Verpackungsmaterialbahn um das Verpackungsgut gefaltet und durch Bildung einer Längsnaht an dieser Bahn ein
das Verpackungsgut umhüllender Schlauch erzeugt, der dann durch Quersiegelungsnähte in Einzelverpackungen unterteilt
wird.
Eine bekannte Schlauchbeutelpackung, die nach einem solchen Verfahren hergestellt wurde, ist in Fig.4 dargestellt.
In Fig.4 erkennt man die Längsnaht 14, die bei der Herstellung
der Quersiegelungsnähte gebildeten Verpackungsmaterial-Flossen 15, sowie das in einer Ebene parallel zur Längserstreckung der
Quersiegelungsnähte sich um den ganzen Hüllenumfang erstreckende Aufreißband 16, nach dessen Abziehen die Hülle
der Packung in zwei Teile zerfällt, sodaß dann das Verpackungsgut oder Teile davon entnommen werden können. Der größere
Teil der Hülle dient in vielen Fällen weiter als Behältnis für den nicht entnommenen restlichen Teil des Verpackungsgutes;
der kleinere Teil der Hülle stellt dabei jedoch einen Abfall dar, der oft unkontrolliert weggeworfen wird und so eine
Umweltbelastung darstellt. Wegen der bei der Bildung der Quersiegelungsnähte entstehenden seitlich abstehenden Verpackungsmaterial-Flossen
15 sind Schlauchbeutelpackungen von der in Fig.4 gezeigten Art überdies nicht leicht zu eng
gepackten größeren Verpackungseinheiten zusammenzufassen.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zum Herstellen von Schlauchbeutelpackungen wird nun nachstehend anhand der Figuren 5 und
6 in seiner speziellen Variante für die Herstellung der anhand der Figuren 1 bis 3 erläuterten erfindungsgemäßen
Packung beschrieben, bei der die Vorteile des Verfahrens, die sich insbesondere auch an der hergestellten Packung
zeigen, deutlich werden.
Fig. 5 zeigt ein schematisches Übersichtsbild für ein Verfahren zum Herstellen von Schlauchbeutelpackungen für Schokolade;
Fig.6 die durch dieses Verfahren hergestellte Packung.
Bei diesem Verfahren wird als Verpackungsmaterial ein flexibles, flächiges Verbundmaterial eingesetzt, welches ein gestrichenes
2 Papier mit einem Flächengewicht von 5Og/m aufweist, das an
der hüllenaußenseitigen Oberfläche mit einem dekorativen Druck versehen ist. Dieses Papier, welches den mechanisch
stärksten Teil des Verbuhdmaterials ausmacht, wird dann an den Stellen, an denen später an den Packungen Schwächungslinien vorliegen müssen, über den größten Teil dieser
Schwächungslinien durch Stanzungen durchtrennt. Die bedruckte und mit Stanzungen versehene Papierbahn wird an ihrer Rückseite
mit Hilfe eines Naßklebers mit einem Kleberauftrag von etwa 2g/m (Festkörper) mit einer Aluminiumfolie der Type
" Alu 99,0 weich" und einer Stärke von 12 ^m kaschiert.
Der so hergestellte Teilverband wird dann auf seiner Rückseite, d.h. also auf der Aluminiumfolienoberfläche,mit einem
2 Primer-Auftrag (Flächengewicht 1,5 g/m ) und danach mit einer
2 Kaltkleberbeschichtung (10 bis 15 g/m Flächengewicht) versehen.
Schließlich wird auf die Kaltkleberbeschichtung noch ein in Längsrichtung der Verbundmaterialbahn durchlaufendes Aufreißband
aufgebracht, zu dessen beiden Seiten und parallel zu ihm die Papierschicht des Verbundmaterials ebenfalls
Schwächungslinien aufweist.
Fig.5 zeigt auf der linken Seite die Zuführung der zu verpackenden
Schokoladetafeln 17, die einzeln in Richtung des
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Pfeiles 18 einer Verpackungsmaschine zugeführt werden. In dieser bewegen sich die Schokoladetafeln 17 nun in einer
Richtung 19 senkrecht zu ihrer größten Seitenkante· Die Verbundmaterialbahn 20, die von einer Rolle 21 abgezogen
und bei der Stelle 22 mit dem zugeführten Aufreißband 23 versehen wird, wird um die Schokoladetafeln 17 gefaltet
und mittels einer (in Fig.5 nicht näher dargestellten)
an der Unterseite der Verpackungsmaschine angebrachten Siegelungsvorrichtung mit einer Längssiegelungsnaht versehen.
Der so geformte, die einzelnen Schokoladetafeln umhüllende Verbundmaterialschlauch 24 wird nun mit Hilfe
f.
von rotierenden Siegelungsbacken 25 in Einzelpackungen 26 unterteilt, die dabei zusätzlich mittels eines an den
Siegelungsbacken 25 angebrachten Schneidewerkzeuges voneinander getrennt werden.
Die so hergestellten Einzelpackungen 26 werden darauf nacheinander
in vertikaler Richtung durch eine kastenförmige Düse 27 geschoben.
Der Innenraum der Düse 27 wird an zwei einander gegenüberliegenden
Seiten von Zylindermantelflächen 28 begrenzt (womit die allgemeinste Bedeutung des Wortes und nicht
Kreiszylindermantelflächen gemeint sind), derart, daß dieser Raum eine sich mit fortschreitendem Bewegungsweg in Richtung
des Pfeiles 29 verringernde Querschnittsbreite aufweist, wodurch — wie an den Stellen 30 angedeutet — beim Durchschieben
der Einzelpackungen 26 durch die Düse 2 7 die durch die Quersiegelungsnähte gebildeten abstehenden Verpackungsmaterial-Flossen
31 auf die Hüllenoberfläche, von der sie ausgehen, umgeschlagen werden.
Die fertigen Einzelpackungen 32 treten dann aufeinander gestapelt aus dem oberen.Ausgang der Düse 27 aus und können,
wie bei 33 angedeutet, stapelweise zwecks einer weiteren Verpackung abgeführt werden.
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Gemäß einer anderen Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens
können die beiden den Raum der Düse an zwei einander gegenüberliegenden Seiten begrenzenden Zylindermantelflachen,
z.B. in Form von umlaufenden Bändern, beweglich ausgeführt sein, welche der Bewegung der Einzelpackungen durch die Düse
zumindest zum größten Teil folgen, wodurch eine Reibung zwischen der Düseninnenwand und den Einzelpackungen zumindest
weitgehend vermieden werden kann.
Gemäß einer Verfahrensvariante werden die Verpackungsmaterial-Flossen
31 an den Hüllenoberflächenbereichen, auf die sie
umgeschlagen werden, vorteilhaft durch eine Klebung fixiert.
Dazu kann man z.B. an der Stelle 36 (siehe Fig.5) an der
Unterseite der Verpackungsmaschine eine Vorrichtung anbringen, mit deren Hilfe ein Heißkleberauftrag in Form von mehreren
Tupfen auf die Unterseiten der abstehenden Verpackungsmaterial-Flossen 31 aufgebracht wird. Die dazu erforderliche Vorrichtung
weist neben einer Einrichtung zur Aufbereitung und Abgabe von geschmolzenem Heißkleber eine Reihe von Düsen auf, die für
den Kleberauftrag jeweils in die Nähe der zu verklebenden Oberfläche gebracht werden und aus denen dann eine bestimmte
Menge Heißkleber in Form von Kleber-Tupfen auf diese Oberfläche, d.h. in vorliegendem Fall also auf die Unterseiten
der Verpackungsmaterial-Flossen 31, aufgebracht wird.
Die in Tupfenform aufgebrachte Klebermenge erstarrt, behält aber noch so lange ihre Klebefähigkeit,bis die Verpackungsmaterial-Flossen
31 in der kastenförmigen Düse 27 an den Hüllenbereichen der Packung, von der sie ausgehen, umgeschlagen
und dabei festgeklebt werden.
Die durch das vorstehend beschriebene Verfahren hergestellte Schlauchbeutelpackung ist schematisch in Fig.6 dargestellt.
An der Oberseite der Packung erkennt man das Aufreißband 23, zu dessen beiden Seiten — wie in der Beschreibung des
Herstellungsverfahrens bereits erwähnt — Schwächungslinien
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Ab
vorgesehen sind. Neben und parallel zu dem Aufreißband 23 verläuft die umgelegte Verpackungsmaterial-Flosse 35, welche
bei der Herstellung der Längssiegelungsnaht zur Bildung des Verbundmaterialschlauches 24 (siehe Fig. 5) entsteht. Die
beiden Schwächungslinien 7 sind in derselben Anordnung und Funktion wie anhand der Figuren 1 bis 3 beschrieben vorgesehen.
Aufreißband 23 und Verpackungsmaterial-Flossen 35 verlaufen senkrecht zur längsten Seitenkante 3 der Packung. Die an den
Quersiegelungsnähten entstehenden Verpackungsmaterial-Flossen sind auf die Hüllenoberflächenebene 6, von der sie ausgehen,
beide in derselben Richtung umgeschlagen. x.
Diese umgeschlagenen Verpackungsmaterial-Flossen 2^5 bilden
eine Verstärkung des Hüllenmaterials der Packung an den Hüllenoberflächenebenen 6 und bewirken damit — wie bereits
direkt anschließend an die Beschreibung von Fig.3 erläutert wurde — eine Erhöhung des Widerstandes, den das Hüllenmaterial
an den Hüllenoberflächenebenen 6 dem anhand von Fig.3 beschriebenen
Abknicken der Packung entgegensetzt, was dazu führt, daß beim Öffnen der Packung, welches (wie anhand
der Figuren 2 und 3 beschrieben wurde) durch Abziehen des Aufreißbandes 23 und durch das anschließende Abknicken der
Packung erfolgt, das für eine einwandfreie Öffnung erforderliche Einreißen des Hüllenmaterials der Packung an
den Schwächungslinien 7 in jedem Fall auch bei einem relativ dünnen Verpackungsmaterial gewährleistet wird.
FOLIENWALZWERK BRÜDER TEICH Aktiengesellschaft
durch:
( Dipl.Ing.Heinz Stampfer )
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Claims (1)
- ackung zum Verpacken von festen, insbesondere in mehrere Teilstücke unterteiltem oder unterteilbarem Verpackungsgut, bestehend aus einer aus einem flächigen, faltbaren Verpackungsmaterial gebildeten Hülle, die einen zur Aufnahme des Verpackungsgutes dienenden zumindest nahezu quaderförmig ausgebildeten Raum umschließt, dessen kürzeste Seitenkante klein ist gegenüber seiner längsten Seitenkante, wobei an der Hülle ein zu deren Öffnung dienendes langgestrecktes, quer zur längsten oder zur zweitlängsten Quaderseitenkante sowie quer über eine der Quaderoberflächenebenen verlaufendes, abziehbares Aufreißorgan vorgesehen ist, welches sich mit seinen Enden nicht oder nur über Teilbreiten der an diese Quaderflächenebene der Hülle anschließenden, quer zur Hauptlängserstreckungsrichtung des Aufreißorgans verlaufenden Hüllen-Oberflächenebenen erstreckt, wobei das Aufreißorgan mit seiner Lage gegebenenfalls mitedner Teilungsfuge oder -linie des Verpackungsgutes übereinstimmt und beim Abziehen eine schlitzförmige Öffnung in der Hülle hinterläßt, dadurch gekennzeichnet, daß das Hüllenmaterial zwei Schwächungslinien aufweist, die von zwei Stellen des Aufreißorgans ausgehen, die an den oder in der Nähe des Aufreißorganenden liegen, und die sich quer zur Hauptlängserstreckungsrichtung des Aufreißorgans in Richtung auf dasselbe Packungsende hin erstrecken. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle an den quer zur Hauptlängserstreckungsrichtung des Aufreißorgans verlaufenden Hüllenoberflächenebenen Ver- . Stärkungen aufweist, die einem Abknicken der Packung um eine Achse parallel zur Hauptlängserstreckungsrichtung des Abfceißorgans einen verstärkten Widerstand entgegensetzten.Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwächungslinien jeweils zumindest überwiegend innerhalb der Quaderoberflächenebene der Hülle, in der sich der längste Abschnitt des Aufreißorgans befindet, verlaufen.13002A/0647Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Hüllenmaterial ein mehrschichtiges Verbundmaterial ist, an dem eine an der Hüllenaußenseite gelegene Schicht oder Schichtfolge zumindest über den größten Teil der Längen der Schwächungslinien an diesen durchtrennt ist.Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufreißorgan die Quaderoberflächenebene „-der Hülle, in der sich der längste Abschnitt des Aufreißorgans befindet, in zwei ungleich große Flächenbereiche unterteilt, wobei die beiden vom Abreißorgan ausgehenden Schwächungslinien sich in dem kleinen Flächenbereich befinden.Verfahren zum Herstellen einer Packung gegebenenfalls nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Packungen als Schlauchbeutelpackungen erzeugt werden, zu deren Herstellung eine siegelungsfähige Verpackungsmaterialbahn, an der gegebenenfalls-in Richtung ihrer Längserstreckung verlaufend - entweder ein durchlaufendes Abreißorgan oder voneinander getrennte Abreißorgane und die von diesen ausgehenden Schwächungslinien angebracht sind, um das Verpackungsgut gefaltet wird und durch Bildung einer Längssiegelungsnaht an dieser Bahn ein das Verpackungsgut umhüllender Schlauch entsteht, der durch Quersiegelungsnähte in Einzelverpackungen unterteilt wird, und daß die bei der Herstellung der Quersiegelungsnähte sich bildenden abstehenden Verpackungsmaterial-Flossen auf die Hüllenoberflächenbereiche, von der sie ausgehen, umgeschlagen werden.Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die herzustellende Schlauchbeutelpackung eine Hülle bildet, die einen zur Aufnahme von festen, insbesondere in mehrere Teilstücke unterteiltem oder unterteilbarem Verpackungsgut dienenden, zumindest nahezu quaderförmig ausgebildeten130024/0647Raum umschließt, dessen kürzeste Seitenkante klein ist gegenüber seiner längsten Seitenkante, und daß das Verpackungsgut derart der Verpackungsmaschine zugeführt wird, daß die Quersiegelungsnähte sich zumindest nahezu parallel zur längsten Hüllenseitenkante erstrecken.8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Umschlagen von beiden Verpackungsmaterial-Flossen nach derselben Richtung erfolgt.9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zum Umschlagen der Verpackungsmaterial-Flossen die Schlauchbeütelpackungen mit einer Bewegungsrichtung quer zur Flächenerstreckung der abstehenden Verpackungsmaterial-einander
Flossen durch einen an zwei/ gegenüberliegenden Seiten von zwei Zylindermantelflachen begrenzten Raum bewegt werden, wobei dieser Raum eine sich mit fortschreitendem Bewegungsweg verringernde Querschnittsbreite aufweist, was zum Umschlagen der Flossen führt.10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlauchbeutelpackungen durch diesen Raum hindurchgeschoben werden.11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die den Raum mit sich verringernder Querschnittsbreite begrenzenden Zylindermantelflächen feststehende Begrenzungsflächen sind.12. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die den Raum mit sich verringernder Querschnittsbreite begrenzenden Zylindermantelflächen durch umlaufende Bänder gebildet werden.13. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackungsmaterial-Flossen an den Hüllenoberflächenbereichen, auf die sie umgeschlagen werden, festgeklebt werden.130024/0647
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