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Mauerdurchführung für Kabel und Leitungen
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Stand der Technik Die Erfindung richtet sich auf eine Mauerdurchführung
für insbesondere Stromzuführungskabel, aber auch andere Kabel und Leitungen, z.B.
Telefonkabel oder Wasserleitungen.
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Wenn fUr Neubauten die unter der Erdoberfläche liegenden Bereiche
ausgeführt oder aufgestellt werden, sollte bereits bei den Verschalungsarbeiten
oder der Vorfertigung für diese heutzutage meist aus Beton gefertigten Bereiche
oder Teile die DurchfUhrung für das in der Erde verlegte Hauptstromleitungskabel
oder andere Leitungen insofern berücksichtigt werden, als für diese eine Öffnung
durch eine Mauer vorgesehen wird. Da solche Mauern oder Wände in der Regel gegen
das Eindringen von Feuchtigkeit, meist durch einen Bitumenauftrag, abgedichtet werden
müssen, werfen alle Unterbrechungen der durch den bitumenauftrag abgedichteten Fläche
Probleme auf, und diesen zu begegnen, ist Zweck der Erfindung.
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Bevorzugt, aber nicht ausschließlich werden derartige Nauerdurchführungen
dort eingesetzt, wo
wenigstens die von den Kabeln oder sonstigen
Leitungen zu durchdringenden Mauern oder Wände in Fertigbauweise aus Beton hergestellt
werden. Hierzu gehört insbesondere die Herstellung sog. Betonfertigstationen, auch
"Transformatorenhäuschen" genannt. Dabei werden für den Formvorgang zur Erzielung
möglichst glatter Wände oft Stahlformen oder -schalungen benutzt und als Nauerdurchführungen
vor dem Rütteln des Betons an die für die Durchführung vorgesehene Stelle rohrförmige
S-tutzen eingesetzt, deren Länge der Wanddicke entspricht.
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Bekannt ist eine in eine Wand oder dgl., insbesondere eine Betonwand,
einformbare, für das Durchführen von Versorgungsleitungen, insbesondere elektrischen
Kabeln, bestimmte Mauerdurchführung aus Kunststoff, die einen in die Wand einzuformenden,
in seiner Länge der Wanddicke entsprechenden Stutzen und einen Verschlußdeckel aufweist.
Dieser Deckel verschließt den Stutzen bei Nichtgebrauch von außen dicht, ist jedoch
für den Gebrauch abnehmbar (DE-PS 22 44 607). Unter "Gebrauch" wird dabei die Durchführung
eines Kabels oder einer Leitung und dementsprechend unter "Nichtgebrauch" die Zeitspanne
von der Herstellung der Mauerdurchführung bis zum Durchziehen eines oder mehrerer
Kabel oder Leitungen, al-
so auch die Lagerhaltung und das Einformen
in einer Mauer oder ein vorgefertigtes Wandteil verstanden.
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Diese bekannte Mauerdurchführung weist zusätzlich mindestens ein
die Abstützung der Leitung gegenüber dem Stutzen bewirkendes Anschlußstück auf,
das in gleicher Weise wie der Verschlußdeckel an den Stutzen dicht anschließbar,
also gegen diesen austauschbar und einstückig mit mindestens einem frei vorspringenden
Durchführungsstutzen für eine mit Spiel durch diesen hindurchführbare Leitung versehen
ist.
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Als Nachteil dieser Art von vorgefertigten Mauerdurchführungen hat
sich ihre nicht immer feste Verankerung im Beton herausgestellt und daß sie nur
an einer Seite geschlossen ist.
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Man muß ja sowohl bei am Ort des Aufbaues eines Gebäudes errichteten
Betonwänden, z.B. Kellerwänden, als auch bei der Herstellung von Betonfertigteilen
für derartige Wandabschnitte mit der Schrumpfung des Betons so lange, bis der Anteil
überschüssigen Wassers ganz verschwunden ist, rechnen.
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Es ist nun eine bekannte Tatsache, daß die Schrumpfung immer in der
Richtung zur größeren Masse, und d.h. weg von den Außenflächen zum Wandinneren hin,
wobei zu berücksichtigen ist, daß auch eine Mauerdurchführung Außenflächen schafft.
Aufgrund dieser Tatsachen können Durchführungen in der Wand "locker" werden, und
das bedeutet natürlich gleichzeitig, daß selbst bei guter Abdichtung der durchgeführten
Kabel oder Leitungen gegenüber der Durchführung diese selbst nicht mehr völlig dicht
gegenüber der sie umschließenden Mauer oder Wand bleibt.
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Außerdem hat diese bekannte Mauerdurchführung den Nachteil, daß sie
nur einseitig durch einen Deckel verschlossen ist, so daß bei einer am Ort des Aufbaues
errichteten Wand vor der Kabel-oder Leitungsdurchführung feuchter Sand, Steine,
Betonmasse usw. in den Stutzen gelangen kann, Fremdkörper, die oft nicht oder nur
schwierig hinterher entfernt werden können. Bei Fertigteilen kann dies natürlich
bereits bei der Lagerung auf der Baustelle geschehen.
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Die feste Verankerung in der Wand oder Mauer garantiert eine andere,
nicht aus Vorveröffenthchun-
gen bekanntgewordene Mauerdurchführung
aus Kunststoff, bei der von dem rohrförmigen Stutzen Verankerungsmittel, z.B. in
Form eines zwischen den beiden Enden des Stutzens abstehenden E'lansches, vorhanden
sind, wobei der Flansch mit im Abstand voneinander angeordneten Durchbrtichen, Löchern
und dgl. versehen ist (deutsche Patentanmeldung P 29 08 836).
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Bei dieser Mauerdurchführung ist außerdem das Rohrstück durch zwei
beidends für den Gebrauchsfall lösbare Deckel verschlossen, von denen einer durch
eine ein oder mehrere Kabel abdichtend haltende Verschlußkappe ersetzbar ist.
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Durch diese Art einer Mauerdurchführung wird zwar die Verankerung
in der Wand verbessert, und sie wird auch bis zum endgültigen Gebrauch innen dichtgehalten,
aber sie besteht dafür aus vier Teilen, nämlich der eigentlichen Durchführung in
Form eines Rohrstücks, zwei Deckeln und einer gegen einen -Deckel austauschbaren
Verschlußkappe, für deren Befestigung bei Ingebrauchnahme sogar noch weitere Elemente,
z.B. ein Stahlband mit Verschlußmechanismus, vorhanden sein müssen. Dadurch wird
die Herstellung teuer und die Benutzung erschwert, insbesondere wenn man praxisgerecht
berücksichtigt, daß
Gebrauchsanweisungen gerade auf Baustellen
nicht immer und wenigstens nicht immer vollständig und richtig gelesen werden.
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Außerdem können auch bei dieser Mauerdurchführung wegen u.U. erheblicher
Schrumpfung des Betons und entstehenden Undichtigkeiten zwischen der Außenfläche
der Durchführung und der Wandumgebung nicht ausgeschlossen werden.
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Aufgabe Der Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, für Betonwände und
Betonfertigteile eine Mauerdurchführung zu schaffen, die aus nur wenigen Teilen
zusammengesetzt ist und dem Benutzer, dh. sowohl dem, der sie einformt als auch
dem, der sie für die Kabel-oder Leitungsdurchführung verwendet, zur bequemeren Handhabung
nur einstückig entgegentrit und deshalb für das Durchziehen eines oder mehrerer
Kabel kaum noch verändert zu werden braucht, die nach dem Einbau vor der Ingebrai
chnahme innen dicht ist und deren Dichtheit gegenüber der umgebenden Wand auch bei
Schrumpfung des Betons. erhalten bleibt.
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Diese Aufgabe löst die Erfindung durch die in den Ansprüchen angegehenen
Mittel.
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Vorteile Dadurch, daß die Mauerdurchführung nach der
Erfindung
nur aus zwei und im Höchstfall drei Teilen zusammengesetzt ist, wird die Herstellung
wesentlich verbilligt und die Lagerhaltung, ebenso wie ihre Verwendung sowohl beim
Einbau in eine Wand oder Mauer als auch bei der Durchführung von Kabeln oder Leitungen
erleichtert.
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Außerdem ist die Mauerdurchführung bis zur Durchführung eines oder
mehrerer Kabel oder Leitungen selbst völlig dicht, weil keine aufgesetzten Deckel
vorhanden sind, die abfallen oder verlorengehen können, und schließlich bleibt sie
auch nach dem Einbau zwischen ihrer Außenmantelfläche und dem sie umgebenden Beton
völlig dicht.
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Erläuterung der Erfindung Die Erfindung ist in den Zeichnungen zur
Anschauung gebracht und anhand dieser nachfolgend beschrieben. Es stellen dar: Fig.
1 eine Ausführungsform der Erfindung im Vertikalschnitt, Fig. 2 eine abgewandelte
Ausführungsform in der Darstellungsweise nach Fig. 1.
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Hauptteile der Mauerdurchführung nach Eig. 1
sind
das Rohrstück 1 und die Verschlußkappe 2, die so, wie mit ausgezogenen Linien dargestellt,
dem Verwender geliefert und eingebaut wird und so, wie strichpunktiert gezeichnet,
für das Durchziehen der Kabel oder Leitungen benutzt wird. In der folgenden Beschreibung
steht "Kabel" stellvertretend für alle Arten von durch Mauerdurchführungen durchgezogene
Kabel und Rohre und außerdem wird, ebenfalls nur stellvertretend und ohne Beschränkung,
der Einbau einer Mauerdurchführung in eine Betonfertigwand oder einen E'ertigwandteil
vorausgesetzt.
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Das Rohrstück 1 besteht aus einem festen, unelastischen Kunststoff
und ist auf der der Verschlußkappe 2 entgegengesetzten Seite durch einen Deckel
3 verschlossen, der so fest in der Rohrstücköffnung sitzt, daß er während des Transports,
der Lagerung, des Einbaus und der Zeit vor Ingebrauchnahme nicht abfallen oder abgestreift
werden kann. Bei dem dargestellten Beispiel werden hierzu Rohrstück 1 und Deckel
3 als ein Stück hergestellt. Mit einer Ringnut oder -kerbe 4 wird eine Sollbruchstelle
erzeugt, die es gestattet, den Deckel 3 für das Durchziehen eines Kabels aus dem
Rohrstück 1 heraus zuschlagen.
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Ein umlaufender Bund am Rohrstück 1 dient als Anschlag für die aufgezogene
Verschlußkappe 2 und als Verankerung in der Mauer.
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Diese Verschlußkappe 2 ist aus einem weichen und elastischen Kunststoffmaterial
gefertigt und besteht aus dem hülsenförmigen Befestigungsteil 6, der Querwand 7
und den Anschlußstutzen 8 sowie 9, die in bekannter Weise einzeln oder zu mehreren
von der Querwand abstehen können. Gemäß der Darstellung nach Fig. 1 sind die Stutzen
8, 9 nach innen gestülpt, so daß während der Lagerung und des Transportes, insbesondere
aber beim Einbau der Mauerdurchführung und auf der Baustelle vor der Ingebrauchnahme
in den In nenraum 10 keine Fremdkörper, kein Sand, Betonmasse, Steine und auch keine
Feuchtigkeit hineingelangen kann.
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ür die Ingebrauchnahme der Mauerdurchführung werden vor oder nach
der Entfernung des Deckels 7 die jeweils benötigten, mit einer Abschlußwand 11 versehenen
Anschlußstutzen in die strichpunktiert eingezeichnete Lage nach außen gezogen, und
da dabei die im eingestülpten Zustand die Innenfläche 12 bildende Seite Außenseite
13 wird, wird auch eventuell in das Innere 14 der eingestülpten Stutzen gelangter
Schmutz,
Sand und dgl. nach außen gebracht und vom Gesamtinneren der Mauerdurchführung ferngehalten.
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Da das Rohrstück 1 aus einem unelastischen und die Verschlußkappe
2 aus einem elastischen Kunststoff bestehen, können in der Fertigung der Außendurchmesser
des Rohrstückes und der Innendurchmesser des hülsenförmigen Befestigungsteils 6
der Verschlußkappe so aufeinander abgestimmt werden, daß ein absolut fester und
dichter Sitz jederzeit gewährleistet ist. Zusätzlich kann am Umfang des Rohrstück
kes eine ein ungewolltes Abziehen der Verschlußkappe, insbesondere bei vielleicht
zu kräftigem Herausziehen der Anschlußstutzen, verhindernde Sägeverzahnung 15 oder
dgl. vorgesehen sein, die eventuell noch durch einen Bandverschluß 6' gesichert
sein kann. In gewissen Grenzen können das Rohrstück 1 und die Verschlußkappe 2 auch
zur Verlängerung der Gesamtdurchführung auseinander gezogen werden, ohne daß dadurch,
insbesondere bei Sägeverzahnung 15, die feste Verbindung zwischen Rohrstück und
Kappe verloren geht.
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Die Anschlußstutzen 8 und 9 können in an sich bekannter Weise, wie
dargestellt, durch zentrische oder exzentrische Stufen 16 bzw. 17 an unterschiedliche
Durchmesser der einzuführenden Kabel anpaßbar
sein. Bei der Kabeleinführung
wird dann der nicht benötigte Abschnitt mit der Abschlußwand 11, beispielsweise
am Anschlußstutzen 8 der Teil 18, in der Zeichnung rechts der strichpunktierten
Trennlinie 19 abgeschnitten. 8 und 9 stellen nur beispielshalber verschiedene Möglichkeiten
der Gestaltung von Anschlußstutzen, die verschiedenen Normdurchmessern von Kabeln
und Leitungen angepaßt werden können, dar.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 besteht die Mauerdurchführung
ebenfalls aus einem allgemein mit 21 bezeichneten Rohrstück und einer allgemein
mit 22 bezeichneten Verschlußkappe. Das Rohrstück ist mit einem mit ihm in einem
Stück gefertigten, herausbrechbaren Verschlußdeckel 27 versehen und hier nur beispielshalber
mit einem an sich bekannten, umlaufenden Verankerungsflansch 24 mit Öffnungen 25
versehen. Der Flanschfuß 26 kann in diesem Fall als Anschlag für den hülsenförmigen
Befestigungsteil 27 der Verschlußkappe 22 dienen, die, ebenso wie bei dem Beispiel
nach Fig. 1, zusätzlich zu der materialbedingten elastischen Spannung durch eine
Sägeverzahnung 28 auf der Mantelfläche des Rohrstücks 18 gegen Abziehen gesichert
sein kann.
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Von der Ausführungsform nach Fig. 1 unterscheidet sich die nach Fig.
2 insbesondere dadurch, daß die auf der Querwand 29 der Verschlußkappe 22 sitzenden
Anschlußstutzen 30a, 30b und 30c bereits in dem in ausgezeichneten Linien dargestellten,
eingestülpten Fertigungs- und Einbauzustand in der für die spätere Kabeldurchführung
richtigen Richtung, also mit ihren Öffnungen 31 nach innen weisend, liegen. Hierzu
hat die Verschlußkappe 19 im Anschluß an den hülsenförmigen Befestigungsteil und
zwischen diesem und der Vertikalwand 29 einen konischen Zwischenteil 32. Bei Ingebrauchnahme
wird gemäß der strichpunktierten Darstellung dieser - Zwischenteil um die abgerundete
Kante 33 des Rohrstücks 21 nach außen gestülpt und nicht, wie beim Beispiel nach
E'ig. 1, die Anschlußstutzen. Zur Erleichterung des Herausziehens der Teile 29 bis
32 kann an die Außenfläche herzwand 29 eine Handhabe 34 angespritzt sein.
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Bei der Herstellung eines Fertigbetonteils durch Rütteln innerhalb
einer Form, wird durch die Betonmasse 35 der aus elastischem Werkstoff bestehende
hülsenförmige Befestigungsteil 6 bzw. 27 gegen den Umfang des aus unelastischem
Kunststoff bestehenden Rohrstücks 1 bzw. 21 in Pfeilrichtung A
gepreßt.
Wenn dann nach der Fertigstellung desBetonteils 36 infolge Schwindens des Betons
in Pfeilrichtung B entgegengesetzt wirkende Kräfte auftreten, wird der Befestigungsteil
6 bzw. 27 entlastet, hält aber durch sein elastisches Mitgehen längs der 21 und
22 gemeinsamen Fläche 37 und längs der Verbindungsfläche 38 zwischen Durchführung
und Wand die Dichtung aufrecht.
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Bezugszeichenaufstellung 1 Rohrstück (allgem.) Fig. 1 2 Verschlußkappe
(allgem.) 3 Deckel 4 Ringnut 5 Bund 6 hülsenförmiger Befestigungsteil 7 Querwand
8 Anschlußstutzen (a+b) 9 Anschlußstutzen 10 Innenraum (von 1) 11 Abschlußwand (von
8, 9) 12 Innenfläche 13 Außenseite 14 Inneres 15 Sägeverzahnung 16 Stufen 17 Stufen
18 nicht benötigter Teil (von 8) 19 Trennlinie 20 21 Rohrstück Fig. 2 22 Verschlußkappe
23 Deckel 24 Verankerungsflansch 25 Öffnungen 26 Flanschfuß 27 hülsenförmiger Befestigungsteil
28 Sägeverzahnung 29 Querwand 30 Anschlußstutzen (a-c) 31 Öffnungen 32 Zwischenteil
33 abgerundete Kante 34 Handhabe 35 Betonmasse 36 Wand- oder Betonteil 37 gemeinsame
Fläche (von 21, 22) 38 Verbindungsfläche 38
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