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DE3005144A1 - Mauerdurchfuehrung fuer kabel und leitungen - Google Patents

Mauerdurchfuehrung fuer kabel und leitungen

Info

Publication number
DE3005144A1
DE3005144A1 DE19803005144 DE3005144A DE3005144A1 DE 3005144 A1 DE3005144 A1 DE 3005144A1 DE 19803005144 DE19803005144 DE 19803005144 DE 3005144 A DE3005144 A DE 3005144A DE 3005144 A1 DE3005144 A1 DE 3005144A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
wall
pipe section
cover
sleeve
cap
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19803005144
Other languages
English (en)
Inventor
Hans 8100 Garmisch-Partenkirchen Langmatz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19803005144 priority Critical patent/DE3005144A1/de
Publication of DE3005144A1 publication Critical patent/DE3005144A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/22Installations of cables or lines through walls, floors or ceilings, e.g. into buildings

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Installation Of Indoor Wiring (AREA)

Description

  • Mauerdurchführung für Kabel und Leitungen
  • Stand der Technik Die Erfindung richtet sich auf eine Mauerdurchführung für insbesondere Stromzuführungskabel, aber auch andere Kabel und Leitungen, z.B. Telefonkabel oder Wasserleitungen.
  • Wenn fUr Neubauten die unter der Erdoberfläche liegenden Bereiche ausgeführt oder aufgestellt werden, sollte bereits bei den Verschalungsarbeiten oder der Vorfertigung für diese heutzutage meist aus Beton gefertigten Bereiche oder Teile die DurchfUhrung für das in der Erde verlegte Hauptstromleitungskabel oder andere Leitungen insofern berücksichtigt werden, als für diese eine Öffnung durch eine Mauer vorgesehen wird. Da solche Mauern oder Wände in der Regel gegen das Eindringen von Feuchtigkeit, meist durch einen Bitumenauftrag, abgedichtet werden müssen, werfen alle Unterbrechungen der durch den bitumenauftrag abgedichteten Fläche Probleme auf, und diesen zu begegnen, ist Zweck der Erfindung.
  • Bevorzugt, aber nicht ausschließlich werden derartige Nauerdurchführungen dort eingesetzt, wo wenigstens die von den Kabeln oder sonstigen Leitungen zu durchdringenden Mauern oder Wände in Fertigbauweise aus Beton hergestellt werden. Hierzu gehört insbesondere die Herstellung sog. Betonfertigstationen, auch "Transformatorenhäuschen" genannt. Dabei werden für den Formvorgang zur Erzielung möglichst glatter Wände oft Stahlformen oder -schalungen benutzt und als Nauerdurchführungen vor dem Rütteln des Betons an die für die Durchführung vorgesehene Stelle rohrförmige S-tutzen eingesetzt, deren Länge der Wanddicke entspricht.
  • Bekannt ist eine in eine Wand oder dgl., insbesondere eine Betonwand, einformbare, für das Durchführen von Versorgungsleitungen, insbesondere elektrischen Kabeln, bestimmte Mauerdurchführung aus Kunststoff, die einen in die Wand einzuformenden, in seiner Länge der Wanddicke entsprechenden Stutzen und einen Verschlußdeckel aufweist. Dieser Deckel verschließt den Stutzen bei Nichtgebrauch von außen dicht, ist jedoch für den Gebrauch abnehmbar (DE-PS 22 44 607). Unter "Gebrauch" wird dabei die Durchführung eines Kabels oder einer Leitung und dementsprechend unter "Nichtgebrauch" die Zeitspanne von der Herstellung der Mauerdurchführung bis zum Durchziehen eines oder mehrerer Kabel oder Leitungen, al- so auch die Lagerhaltung und das Einformen in einer Mauer oder ein vorgefertigtes Wandteil verstanden.
  • Diese bekannte Mauerdurchführung weist zusätzlich mindestens ein die Abstützung der Leitung gegenüber dem Stutzen bewirkendes Anschlußstück auf, das in gleicher Weise wie der Verschlußdeckel an den Stutzen dicht anschließbar, also gegen diesen austauschbar und einstückig mit mindestens einem frei vorspringenden Durchführungsstutzen für eine mit Spiel durch diesen hindurchführbare Leitung versehen ist.
  • Als Nachteil dieser Art von vorgefertigten Mauerdurchführungen hat sich ihre nicht immer feste Verankerung im Beton herausgestellt und daß sie nur an einer Seite geschlossen ist.
  • Man muß ja sowohl bei am Ort des Aufbaues eines Gebäudes errichteten Betonwänden, z.B. Kellerwänden, als auch bei der Herstellung von Betonfertigteilen für derartige Wandabschnitte mit der Schrumpfung des Betons so lange, bis der Anteil überschüssigen Wassers ganz verschwunden ist, rechnen.
  • Es ist nun eine bekannte Tatsache, daß die Schrumpfung immer in der Richtung zur größeren Masse, und d.h. weg von den Außenflächen zum Wandinneren hin, wobei zu berücksichtigen ist, daß auch eine Mauerdurchführung Außenflächen schafft. Aufgrund dieser Tatsachen können Durchführungen in der Wand "locker" werden, und das bedeutet natürlich gleichzeitig, daß selbst bei guter Abdichtung der durchgeführten Kabel oder Leitungen gegenüber der Durchführung diese selbst nicht mehr völlig dicht gegenüber der sie umschließenden Mauer oder Wand bleibt.
  • Außerdem hat diese bekannte Mauerdurchführung den Nachteil, daß sie nur einseitig durch einen Deckel verschlossen ist, so daß bei einer am Ort des Aufbaues errichteten Wand vor der Kabel-oder Leitungsdurchführung feuchter Sand, Steine, Betonmasse usw. in den Stutzen gelangen kann, Fremdkörper, die oft nicht oder nur schwierig hinterher entfernt werden können. Bei Fertigteilen kann dies natürlich bereits bei der Lagerung auf der Baustelle geschehen.
  • Die feste Verankerung in der Wand oder Mauer garantiert eine andere, nicht aus Vorveröffenthchun- gen bekanntgewordene Mauerdurchführung aus Kunststoff, bei der von dem rohrförmigen Stutzen Verankerungsmittel, z.B. in Form eines zwischen den beiden Enden des Stutzens abstehenden E'lansches, vorhanden sind, wobei der Flansch mit im Abstand voneinander angeordneten Durchbrtichen, Löchern und dgl. versehen ist (deutsche Patentanmeldung P 29 08 836).
  • Bei dieser Mauerdurchführung ist außerdem das Rohrstück durch zwei beidends für den Gebrauchsfall lösbare Deckel verschlossen, von denen einer durch eine ein oder mehrere Kabel abdichtend haltende Verschlußkappe ersetzbar ist.
  • Durch diese Art einer Mauerdurchführung wird zwar die Verankerung in der Wand verbessert, und sie wird auch bis zum endgültigen Gebrauch innen dichtgehalten, aber sie besteht dafür aus vier Teilen, nämlich der eigentlichen Durchführung in Form eines Rohrstücks, zwei Deckeln und einer gegen einen -Deckel austauschbaren Verschlußkappe, für deren Befestigung bei Ingebrauchnahme sogar noch weitere Elemente, z.B. ein Stahlband mit Verschlußmechanismus, vorhanden sein müssen. Dadurch wird die Herstellung teuer und die Benutzung erschwert, insbesondere wenn man praxisgerecht berücksichtigt, daß Gebrauchsanweisungen gerade auf Baustellen nicht immer und wenigstens nicht immer vollständig und richtig gelesen werden.
  • Außerdem können auch bei dieser Mauerdurchführung wegen u.U. erheblicher Schrumpfung des Betons und entstehenden Undichtigkeiten zwischen der Außenfläche der Durchführung und der Wandumgebung nicht ausgeschlossen werden.
  • Aufgabe Der Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, für Betonwände und Betonfertigteile eine Mauerdurchführung zu schaffen, die aus nur wenigen Teilen zusammengesetzt ist und dem Benutzer, dh. sowohl dem, der sie einformt als auch dem, der sie für die Kabel-oder Leitungsdurchführung verwendet, zur bequemeren Handhabung nur einstückig entgegentrit und deshalb für das Durchziehen eines oder mehrerer Kabel kaum noch verändert zu werden braucht, die nach dem Einbau vor der Ingebrai chnahme innen dicht ist und deren Dichtheit gegenüber der umgebenden Wand auch bei Schrumpfung des Betons. erhalten bleibt.
  • Diese Aufgabe löst die Erfindung durch die in den Ansprüchen angegehenen Mittel.
  • Vorteile Dadurch, daß die Mauerdurchführung nach der Erfindung nur aus zwei und im Höchstfall drei Teilen zusammengesetzt ist, wird die Herstellung wesentlich verbilligt und die Lagerhaltung, ebenso wie ihre Verwendung sowohl beim Einbau in eine Wand oder Mauer als auch bei der Durchführung von Kabeln oder Leitungen erleichtert.
  • Außerdem ist die Mauerdurchführung bis zur Durchführung eines oder mehrerer Kabel oder Leitungen selbst völlig dicht, weil keine aufgesetzten Deckel vorhanden sind, die abfallen oder verlorengehen können, und schließlich bleibt sie auch nach dem Einbau zwischen ihrer Außenmantelfläche und dem sie umgebenden Beton völlig dicht.
  • Erläuterung der Erfindung Die Erfindung ist in den Zeichnungen zur Anschauung gebracht und anhand dieser nachfolgend beschrieben. Es stellen dar: Fig. 1 eine Ausführungsform der Erfindung im Vertikalschnitt, Fig. 2 eine abgewandelte Ausführungsform in der Darstellungsweise nach Fig. 1.
  • Hauptteile der Mauerdurchführung nach Eig. 1 sind das Rohrstück 1 und die Verschlußkappe 2, die so, wie mit ausgezogenen Linien dargestellt, dem Verwender geliefert und eingebaut wird und so, wie strichpunktiert gezeichnet, für das Durchziehen der Kabel oder Leitungen benutzt wird. In der folgenden Beschreibung steht "Kabel" stellvertretend für alle Arten von durch Mauerdurchführungen durchgezogene Kabel und Rohre und außerdem wird, ebenfalls nur stellvertretend und ohne Beschränkung, der Einbau einer Mauerdurchführung in eine Betonfertigwand oder einen E'ertigwandteil vorausgesetzt.
  • Das Rohrstück 1 besteht aus einem festen, unelastischen Kunststoff und ist auf der der Verschlußkappe 2 entgegengesetzten Seite durch einen Deckel 3 verschlossen, der so fest in der Rohrstücköffnung sitzt, daß er während des Transports, der Lagerung, des Einbaus und der Zeit vor Ingebrauchnahme nicht abfallen oder abgestreift werden kann. Bei dem dargestellten Beispiel werden hierzu Rohrstück 1 und Deckel 3 als ein Stück hergestellt. Mit einer Ringnut oder -kerbe 4 wird eine Sollbruchstelle erzeugt, die es gestattet, den Deckel 3 für das Durchziehen eines Kabels aus dem Rohrstück 1 heraus zuschlagen.
  • Ein umlaufender Bund am Rohrstück 1 dient als Anschlag für die aufgezogene Verschlußkappe 2 und als Verankerung in der Mauer.
  • Diese Verschlußkappe 2 ist aus einem weichen und elastischen Kunststoffmaterial gefertigt und besteht aus dem hülsenförmigen Befestigungsteil 6, der Querwand 7 und den Anschlußstutzen 8 sowie 9, die in bekannter Weise einzeln oder zu mehreren von der Querwand abstehen können. Gemäß der Darstellung nach Fig. 1 sind die Stutzen 8, 9 nach innen gestülpt, so daß während der Lagerung und des Transportes, insbesondere aber beim Einbau der Mauerdurchführung und auf der Baustelle vor der Ingebrauchnahme in den In nenraum 10 keine Fremdkörper, kein Sand, Betonmasse, Steine und auch keine Feuchtigkeit hineingelangen kann.
  • ür die Ingebrauchnahme der Mauerdurchführung werden vor oder nach der Entfernung des Deckels 7 die jeweils benötigten, mit einer Abschlußwand 11 versehenen Anschlußstutzen in die strichpunktiert eingezeichnete Lage nach außen gezogen, und da dabei die im eingestülpten Zustand die Innenfläche 12 bildende Seite Außenseite 13 wird, wird auch eventuell in das Innere 14 der eingestülpten Stutzen gelangter Schmutz, Sand und dgl. nach außen gebracht und vom Gesamtinneren der Mauerdurchführung ferngehalten.
  • Da das Rohrstück 1 aus einem unelastischen und die Verschlußkappe 2 aus einem elastischen Kunststoff bestehen, können in der Fertigung der Außendurchmesser des Rohrstückes und der Innendurchmesser des hülsenförmigen Befestigungsteils 6 der Verschlußkappe so aufeinander abgestimmt werden, daß ein absolut fester und dichter Sitz jederzeit gewährleistet ist. Zusätzlich kann am Umfang des Rohrstück kes eine ein ungewolltes Abziehen der Verschlußkappe, insbesondere bei vielleicht zu kräftigem Herausziehen der Anschlußstutzen, verhindernde Sägeverzahnung 15 oder dgl. vorgesehen sein, die eventuell noch durch einen Bandverschluß 6' gesichert sein kann. In gewissen Grenzen können das Rohrstück 1 und die Verschlußkappe 2 auch zur Verlängerung der Gesamtdurchführung auseinander gezogen werden, ohne daß dadurch, insbesondere bei Sägeverzahnung 15, die feste Verbindung zwischen Rohrstück und Kappe verloren geht.
  • Die Anschlußstutzen 8 und 9 können in an sich bekannter Weise, wie dargestellt, durch zentrische oder exzentrische Stufen 16 bzw. 17 an unterschiedliche Durchmesser der einzuführenden Kabel anpaßbar sein. Bei der Kabeleinführung wird dann der nicht benötigte Abschnitt mit der Abschlußwand 11, beispielsweise am Anschlußstutzen 8 der Teil 18, in der Zeichnung rechts der strichpunktierten Trennlinie 19 abgeschnitten. 8 und 9 stellen nur beispielshalber verschiedene Möglichkeiten der Gestaltung von Anschlußstutzen, die verschiedenen Normdurchmessern von Kabeln und Leitungen angepaßt werden können, dar.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 besteht die Mauerdurchführung ebenfalls aus einem allgemein mit 21 bezeichneten Rohrstück und einer allgemein mit 22 bezeichneten Verschlußkappe. Das Rohrstück ist mit einem mit ihm in einem Stück gefertigten, herausbrechbaren Verschlußdeckel 27 versehen und hier nur beispielshalber mit einem an sich bekannten, umlaufenden Verankerungsflansch 24 mit Öffnungen 25 versehen. Der Flanschfuß 26 kann in diesem Fall als Anschlag für den hülsenförmigen Befestigungsteil 27 der Verschlußkappe 22 dienen, die, ebenso wie bei dem Beispiel nach Fig. 1, zusätzlich zu der materialbedingten elastischen Spannung durch eine Sägeverzahnung 28 auf der Mantelfläche des Rohrstücks 18 gegen Abziehen gesichert sein kann.
  • Von der Ausführungsform nach Fig. 1 unterscheidet sich die nach Fig. 2 insbesondere dadurch, daß die auf der Querwand 29 der Verschlußkappe 22 sitzenden Anschlußstutzen 30a, 30b und 30c bereits in dem in ausgezeichneten Linien dargestellten, eingestülpten Fertigungs- und Einbauzustand in der für die spätere Kabeldurchführung richtigen Richtung, also mit ihren Öffnungen 31 nach innen weisend, liegen. Hierzu hat die Verschlußkappe 19 im Anschluß an den hülsenförmigen Befestigungsteil und zwischen diesem und der Vertikalwand 29 einen konischen Zwischenteil 32. Bei Ingebrauchnahme wird gemäß der strichpunktierten Darstellung dieser - Zwischenteil um die abgerundete Kante 33 des Rohrstücks 21 nach außen gestülpt und nicht, wie beim Beispiel nach E'ig. 1, die Anschlußstutzen. Zur Erleichterung des Herausziehens der Teile 29 bis 32 kann an die Außenfläche herzwand 29 eine Handhabe 34 angespritzt sein.
  • Bei der Herstellung eines Fertigbetonteils durch Rütteln innerhalb einer Form, wird durch die Betonmasse 35 der aus elastischem Werkstoff bestehende hülsenförmige Befestigungsteil 6 bzw. 27 gegen den Umfang des aus unelastischem Kunststoff bestehenden Rohrstücks 1 bzw. 21 in Pfeilrichtung A gepreßt. Wenn dann nach der Fertigstellung desBetonteils 36 infolge Schwindens des Betons in Pfeilrichtung B entgegengesetzt wirkende Kräfte auftreten, wird der Befestigungsteil 6 bzw. 27 entlastet, hält aber durch sein elastisches Mitgehen längs der 21 und 22 gemeinsamen Fläche 37 und längs der Verbindungsfläche 38 zwischen Durchführung und Wand die Dichtung aufrecht.
  • Bezugszeichenaufstellung 1 Rohrstück (allgem.) Fig. 1 2 Verschlußkappe (allgem.) 3 Deckel 4 Ringnut 5 Bund 6 hülsenförmiger Befestigungsteil 7 Querwand 8 Anschlußstutzen (a+b) 9 Anschlußstutzen 10 Innenraum (von 1) 11 Abschlußwand (von 8, 9) 12 Innenfläche 13 Außenseite 14 Inneres 15 Sägeverzahnung 16 Stufen 17 Stufen 18 nicht benötigter Teil (von 8) 19 Trennlinie 20 21 Rohrstück Fig. 2 22 Verschlußkappe 23 Deckel 24 Verankerungsflansch 25 Öffnungen 26 Flanschfuß 27 hülsenförmiger Befestigungsteil 28 Sägeverzahnung 29 Querwand 30 Anschlußstutzen (a-c) 31 Öffnungen 32 Zwischenteil 33 abgerundete Kante 34 Handhabe 35 Betonmasse 36 Wand- oder Betonteil 37 gemeinsame Fläche (von 21, 22) 38 Verbindungsfläche 38 Leerseite

Claims (6)

  1. Patentansprüche Mauerdurchführung aus Kunststoff für Kabel und Leitungen, bestehend aus einem Rohrstück und einem es bei Nichtgebrauch verschließenden und für den Gebrauch entfernbaren Deckel sowie aus einer mit Anschlußstutzen versehenen, mit dem Rohrstück dicht verbundenen Verschlußkappe, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t , daß das Rohrstück (1, 21) aus einem steifen, unelastischen Kunststoff und die Verschlußkappe (2, 22) aus einem elastischen Kunststoff besteht und daß die Anschlußstutzen (8-9,30) der Verschlußkappe für den Gebrauch ausziehbar im Innenraum (10) des Rohrstückes liegen.
  2. 2. Mauerdurchführung nach dem Anspruch 1, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die Verschlußkappe (2, 22) aus einem hülsenförmigen, einseitig offenen Befestigungsteil (6, 27) und einer ihn einseitig abschließenden Querwand (7, 29) besteht, von der aus sich die Anschlußstutzen (8-9, 30) erstrecken, und daß die Verschlußkappe mit dem hülsenförmigen Befestigungsteil auf dem Mantel des Rohrstückes (1, 21) aufgezogen ist.
  3. 3. Mauerdurchführung nach dem Anspruch 2, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die Querwand (7) die Durchführung abschließt und die Anschlußstutzen (8, 9) in den Innenraum (10) des Rohrstückes (1) eingestülpt sind.
  4. 4. Mauerdurchführung nach dem Anspruch 2, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die Verschlußkappe (22) zwischen dem hülsenfOrmigen Befestigungsteil (27) und der Querwand (29) einen Zwlschenteil (32) aufweist, der in der Nichtgebrauchsstellung mit der Querwand in das Rohrstückinnere eingestülpt ist, wobei die auf ihr senkrecht stehenden Anschlußstutzen (30) mit ihrem in der Nichtgebrauchsstellung offenen EoF (31) nach innen weisen.
  5. 5. Mauerdurchführung nach dem Anspruch 2, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß das Rohrstück (1, 21) einen Bund (5), Flansch (24) und dgl.
    als Anschlag für den hülsenförmigen Befestigungsteil (6, 27) und als Verankerungsmittel aufweist.
  6. 6. Mauerdurchführung nach dem Anspruch 1, g e k e n n z e i c h n e t durch eine Sägeverzahnung (15, 28), Rillen oder dgl. auf der Mantelfläche des Rohrstücks (1, 21) als Rutschsicherung für den hülsenförmigen Befestigungsteil (6, 27) der Verschlußkappe (2, 22).
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Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3411990A1 (de) * 1984-03-31 1985-10-03 Hans 8100 Garmisch-Partenkirchen Langmatz Mauerdurchfuehrung aus kunststoff
AT394477B (de) * 1990-01-03 1992-04-10 Vaillant Gmbh Kabeldurchfuehrung
DE102017212009A1 (de) * 2017-07-13 2019-03-07 Icotek Project Gmbh & Co. Kg Zugentlastungstülle
EP3672003A1 (de) * 2018-12-17 2020-06-24 Hauff-Technik GmbH & Co. KG Verwendung einer durchführung zum eingiessen in ein wandelement

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