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DE3004529A1 - Anzeigevorrichtung zum einstellen der druckkraft eines federnden organs in einer sicherheitsbindung fuer ski - Google Patents

Anzeigevorrichtung zum einstellen der druckkraft eines federnden organs in einer sicherheitsbindung fuer ski

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Publication number
DE3004529A1
DE3004529A1 DE19803004529 DE3004529A DE3004529A1 DE 3004529 A1 DE3004529 A1 DE 3004529A1 DE 19803004529 DE19803004529 DE 19803004529 DE 3004529 A DE3004529 A DE 3004529A DE 3004529 A1 DE3004529 A1 DE 3004529A1
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DE
Germany
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plate
display device
inner plate
housing
attached
Prior art date
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Ceased
Application number
DE19803004529
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English (en)
Inventor
Jean Joseph Alfred Beyl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Look SA
Original Assignee
Look SA
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Publication date
Application filed by Look SA filed Critical Look SA
Publication of DE3004529A1 publication Critical patent/DE3004529A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • A63C9/085Ski bindings yieldable or self-releasing in the event of an accident, i.e. safety bindings with sole hold-downs, e.g. swingable
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    • A63C9/0855Ski bindings yieldable or self-releasing in the event of an accident, i.e. safety bindings with sole hold-downs, e.g. swingable with a mobile body or base or single jaw pivoting about a vertical axis
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    • A63C9/08557Details of the release mechanism
    • A63C9/08564Details of the release mechanism using cam or slide surface

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  • Indication Of The Valve Opening Or Closing Status (AREA)
  • Measuring Fluid Pressure (AREA)

Description

Nevers (Nievre) / FRANKREICH
Anzeigevorrichtung zum Einstellen der Druckkraft eines federnden Organs in einer Sicherheitsbindung für Ski
Die Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung zum Einstellen der Druckkraft des federnden Organs der Auslösemechanik in einer Sicherheitsbindung für Ski, mit einem Gehäuse und einem daran befestigten oder angeordneten durchsichtigen Fenster, mit einer Skala, die unterschiedliche Druckkraftwerte anzeigt und hinter der das entsprechende Einstellorgan erkennbar ist oder ein an diesem befestigter Zeiger erscheint.
Die Auslösehärte hängt bei einer derartigen Bindung von dem Anfangsdruck des jeweiligen elastischen Organs ab, das im allgemeinen als Feder ausgebildet ist. Um diese Druckkraft verändern zu können, ist ein Einstellorgan vorgesehen, das einen Druck auf das eine Ende des federnden Organs ausübt und das als Schraube oder als Mutter aus-
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geführt sein kann, die innerhalb des Gehäuses der Bindung bewegbar angeordnet ist.
Zahlreiche Bindungen weisen eine Anzeigevorrichtung für die Druckkraft der Feder auf, damit man diese Druckkraft einstellen und damit die gewünschte Auslösehärte erzielen kann. Im allgemeinen haben derartige Anzeigevorrichtungen die Form kleiner Platten mit Markierungen oder einer Skala, und durch ein durchsichtiges Fenster kann man das Einstellorgan oder einen mit diesem starr verbundenen Zeiger erkennen. Im erstgenannten Fall kann als Bezugselement ganz einfach die Stirnseite des Einstellorgans dienen, die an der zugehörigen Feder anliegt. Die Stellung dieser Ebene relativ zu der auf der Platte angebrachten Skala gibt dann dem Benutzer die Einstellhärte seiner Bindung an.
Eine Bindung dieser Art ist aus der FR-A 2 o48 87o bekannt geworden, bei der die Anzeigevorrichtung aus einem Zeiger in Form einer Mutter, die beweglich auf einer Gewindespindel angebracht ist, besteht und als Abstützung für eine Feder dient. Die Vorrichtung weist außerdem eine mit Markierungen versehene Platte auf, durch die hindurch der erwähnte Zeiger erkennbar ist. Außerdem ist die Platte mit einer durchsichtigen, wahrscheinlich als Abdichtung dienenden Platte abgedeckt. Die Platten werden miteinander in eine Ausnehmung von geeignetem komplementärem Umriß genietet. Eine Eichung ist nicht möglich.
Damit eine Einstellung der Auslösehärte der Bindung mit ausreichender Genauigkeit erfolgen kann, hat es sich als erforderlich herausgestellt, zunächst eine Eichung vorzunehmen, so daß der auf der Anzeigeplatte ausgewiesene Wert
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_ *7 —
ganz genau der durch die Feder ausgeübten elastischen Druckkraft entspricht. Eine solche Eichung ist wegen der unvermeidbaren und manchmal recht beträchtlichen Streuungen, die bei den verschiedenen, zur Herstellung der Skibindung dienenden Einzelteilen vorkommen, ganz unentbehrlich; das gilt insbesondere für die Federn.
Es sind schon eine Reihe Anzeigevorrichtungen bekannt geworden , mit denen der Hersteller vorweg eine Eichung vornehmen kann. Die bislang vorgeschlagenen Vorrichtungen sind aber verhältnismäßig kompliziert aufgebaut, und ihre Konstruktion macht mindestens einen zusätzlichen Betätigungsvorgang erforderlich, wenn die Anfangseichung vorgenommen werden soll.
So ist beispielsweise in der französischen Patentanmeldung 2 328 956 eine Anzeigevorrichtung beschrieben, bei der der Markierzeiger sich nicht an der als Einstellorgan dienenden Mutter sondern an einer zweiten Mutter befindet, die auf die gleiche Gewindespindel geschraubt ist und die in einer der beiden Richtungen verschoben wird, um die verlangte Anfangseichung vorzunehmen. Der Nachteil einer solchen Vorrichtung ist, daß zwei getrennte Organe erforderlich sind, einerseits zum Zusammendrücken der Feder und andererseits zum Anzeigen der Einstellung, wodurch die Zahl der Einzelteile und damit die Herstellungskosten sich erhöhen. Außerdem ist der Eichvorgang, der durch eine derartige Vorrichtung ermöglicht wird, für eine Großserienproduktion schlecht geeignet, denn der Arbeiter muß die zweite Mutter bei jeder Bindung von Hand verstellen. Dieser Vorgang dauert besonders lange und kann fehlerhaft vorgenommen werden.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Anzeigevorrichtung zu entwickeln, mit der man sehr leicht die erforderliche Eichung vornehmen kann und deren Aufbau besonders einfaclr und kostengünstig ist.
Diese Aufgabe wird bei einer Anzeigevorrichtung der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß die Skala sich an einer Platte befindet, die in Einstellrichtung des Einstellorgans verschiebbar ist, bevor sie direkt oder indirekt in ihrer Position an dem Gehäuse festgelegt wird, und daß die Platte mit einem Anschlagelement versehen ist, das sich gegen die Bezugsfläche des Einstellorgans oder des an ihm befestigten Zeigers zu legen vermag und das nach Montage beseitigbar oder unwirksam machbar ist.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung ist die Platte eine Innenplatte, die in einer Ausnehmung des Gehäuses verschiebbar angeordnet ist, bevor eine mit ihr verbindbare Außenplatte befestigt ist, deren Position auf dem Gehäuse unveränderbar ist. Dabei sind zweckmäßig für die Innenplatte Festlegungsmittel vorgesehen, die die endgültige Festlegung der Innenplatte vornehmen, wenn die Außenplatte bei ihrer Befestigung an dem Gehäuse gegen die Innenplatte gepreßt wird.
Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Mit dieser Vorrichtung läßt sich die- Eichung ganz einfach ausführen. Das Einstellorgan ist in eine Position zu bringen, für die die Auslösehärte einen vorgegebenen Wert besitzt, der der Markierung oder der Zahl der Skala auf
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der Platte entspricht, an deren Ort sich das von der Platte getragene Anschlagelement befindet. Dann braucht diese Platte nur noch in das Gehäuse eingesetzt zu werden, und ihr Änschlagelement gegen die Bezugsfläche des Einstellorgans geführt zu werden oder die auf sie einwirkenden federnden Mittel besorgen dieses Anlegen an das Einstellorgan, wonach die Befestigung der Platte an ihrem Platz im Gehäuse (direkt oder mittelbar durch die Außenplatte} automatisch ihre definitive Festlegung in der entsprechenden Position herbeiführt, das heißt in der Position, für die die verlangte Eichung tatsächlich vorgenommen ist. Demnach läßt sich die Eichung sehr einfach und ohne Zusatzarbeiten vornehmen.
Weitere Besonderheiten und Vorteile der Vorrichtung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, die sich auf die Zeichnung bezieht, in der Ausführungsbeispiele gezeigt sind. Die Zeichnung stellt dar:
Figur t eine Draufsicht auf einen Skibindungs-Vorderbackenr der mit einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung ausgestattet ist;
Figur 2 einen Schnitt längs der Linie H-II in Figur 1?
Figur 3 eine Teildraufsicht auf den Hauptteil dieser Bindung vor dem Zusammenbau der Anzeigevorrichtung;
Figur 4 einen Teilschnitt längs der Linie IV-IV in Figur 3;
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Figur 5 eine Draufsicht auf die obere Platte der Vorrichtung;
Figur 6 einen Schnitt längs der Linie VI-VI in Figur 5;
Figur 7 eine Draufsicht auf die untere Platte der gleichen Vorrichtung;
Figur 8 einen Schnitt längs der Linie VIII-VIII in Figur 7;
Figur 9 eine Endansicht;
Figuren 1o
und 11 Teilansichten im Längsschnitt durch das
Bindungsgehäuse und Einzelteile der vorliegenden Anzeigevorrichtung zur Verdeutlichung zweier aufeinanderfolgender Schritte bei der Montage dieser Elemente;
Figur 12 eine entsprechende Ansicht im Schnitt nach vollzogenem Einbau der Anzeigevorrichtung;
Figur 13 einen Längsschnitt durch eine andere Art Skibindung, an der eine erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung angebracht werden kann, die in einer zweiten Ausführungsform gezeigt wird;
Figur 14 einen Längsschnitt durch die beiden übereinanderliegenden Platten, die die Anzeigevorrichtung bilden;
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Figur 15 einen Schnitt längs der Linie XV-XV in Figur 14;
Figuren 16
und 17 Längsschnitte zur Verdeutlichung zweier
aufeinanderfolgender Schritte bei der Montage der vorliegenden Anzeigevorrichtung auf dem zugehörigen Bindungsgehäuse ;
Figur 18 eine entsprechende Schnittansicht, die
die Vorrichtung nach vollzogener Befestigung zeigt.
Der in den Figuren 1 und 2 wiedergegebene Bindungs-Vorderbacken besteht aus einem Bindungsgehäuse 1 und einem Abschnitt 2 in Form einer gespreizten Backe, die die Spitze eines Skistiefels aufnehmen kann. Das Gehäuse 1 ist um einen feststehenden Zapfen 3 mit vertikaler Achse ν drehbar ausgebildet. Durch die Drehung dieses Gehäuses kann der Stiefel sich befreien, wenn eine übermäßig hohe Druckkraft auf den Unterschenkel des Skifahrers ausgeübt wird.
Das drehbare Gehäuse 1 wird in seiner Normallage auf dem Ski von einer federnden Mechanik gehalten, die eine Druckfeder 4 enthält, die auf einen Kolben 5 einwirkt und diesen gegen einen Nocken 6 drückt, der die Form einer leicht konkaven Abflachung in dem Drehzapfen 3 hat. Das Einstellorgan für den Anfangsdruck der Feder 4 ist als Abschlußzapfen 7 ausgebildet, der in das Gehäuse 1 geschraubt ist. Durch Hinein- oder Herausdrehen dieses Abschlußzapfens kann der Benutzer die Höhe der Anfangsdruckkraft der Feder 4 und damit die Auslösehärte der Freigabemechanik
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des schwenkbaren Gehäuses 1 verändern.
Die Anzeigevorrichtung zum Einstellen, mit der der vorliegende Backen ausgerüstet ist, weist zwei aneinanderliegende Platten auf, und zwar eine Außenplatte 8 und eine Innenplatte 9; bei dem gezeichneten Ausführungsbeispiel liegen die beiden Platten aufeinander, weil sie oben auf dem Bindungsgehäuse angeordnet sind. Die Platten sollen in jeweils einer von zwei Ausnehmungen 1o bzw. 11 in dem Gehäuse 1 befestigt werden. In den Boden der Ausnehmung ist eine Öffnung 12 geschnitten, durch die man did Stirnfläche 13 des Einstellzapfens 7 erkennen kann, d|ö sich an der Feder 4 abstützt und die als Bezugselement zur Kennzeichnung der Position dieses Einstellzapfens dienen soll.
Die Außenplatte 8 besitzt ein durchsichtiges Fenster 14, durch das hindurch die Ziffern 2, 3, 4, 5 und 6 einer Skala zu erkennen sind, die auf der Oberseite der Innenplatte 9 angebracht ist. Diese Ziffern sind auf den beiden Längsrändern einer in diese Platte geschnittenen Längsöffnung 15 angebracht; durch die Öffnung blickt man auf die Bezugsfläche 13 des Einstellzapfens 7. Im übrigen trägt die Innenplatte 9 an ihrer Unterseite eine Nase 16, die am Ort einer bestimmten Ziffer der auf dieser Platte befindlichen Skala steht; bei dem gezeichneten Beispiel handelt es sich dabei um die Ziffer 3.
Die Außenplatte 8 soll in unveränderbarer Lage auf dem Gehäuse 1 des Backens im Inneren der für sie vorgesehenen Ausnehmung 1o befestigt werden; das Befestigen kann mit Nieten 17 oder auf andere geeignete Weise erfolgen. Demgegenüber soll die Innenplatte 9 in einer nicht festliegenden Position befestigt werden, damit die verlangte Eichung
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vorgenommen werden kann. Dazu hat die Ausnehmung 11 dieser Platte eine Länge L1, die etwas größer als die Länge L2 der Platte ist, damit diese Platte in axialer Richtung verschoben werden kann, solange die Außenplatte noch nicht festgelegt worden ist.
Im übrigen sind Festlegungsmittel vorgesehen, mit denen die Innenplatte endgültig in der der gewünschten Eichung entsprechenden Position unveränderbar fixiert werden kann, und zwar geschieht das während des Befestigens der Außenplatte 8. Bei dem in den Figuren 1 bis 12 gezeigten Beispiel bestehen die Festlegungsmittel aus einer Gruppe Rippen 18 mit feinem Grat, die sich auf der Oberseite der Innenplatte 9 befinden und die sich in die daran anliegende Seite der Außenplatte hineindrücken und darin verankern lassen, wenn diese Platte an ihrem Platz befestigt und gegen die Innenplatte gedrückt wird. Um die Innenplatte vollständig festlegen zu können, müssen natürlich die Rippen 18 dieser Platte aus der Ausnehmung 11 herausragen, und außerdem muß das Material der Innenplatte härter sein als dasjenige der Außenplatte. Andererseits können die Rippen 18 natürlich durch eine Gruppe anderer geeigneter Vorsprünge ersetzt werden, etwa durch Zähne oder Keile.
Schließlich besitzt die Außenplatte 8 auf ihrer Innenseite eine federnde Lasche 19, die als Mittel zur Ausübung einer Schubkraft auf das entsprechende Ende der Innenplatte dient; das wird noch genauer beschrieben.
Um die vorausgehende Eichung der Anzeigevorrichtung vorzunehmen, muß die Feder 4 der Federmechanik sich in einem vorgegebenen Kompressionszustand befinden, der einem ge-
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nauen Wert der Auslösehärte entspricht, im vorliegenden Falle beispielsweise einem Wert, der durch die Ziffer 3 der Skala auf der Innenplatte 9 gekennzeichnet ist. Diese Einstellung kann mit einem geeigneten Kontrollgerät vorgenommen werden, indem man den Einstellzapfen 7 mehr oder weniger weit hineindreht, und das kann bereits bei dem Arbeitsschritt vorgenommen werden, der dem vorausgeht, bei dem die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung eingebaut wird.
Der diesen Arbeitsschritt ausführende Arbeiter setzt zunächst die Innenplatte 9 in ihre Ausnehmung 11, wobei ein geringes Spiel j zwischen der Anschlagnase 16 dieser Platte und der Bezugsfläche 13 des Einstellkolbens 7 verbleiben muß (vergleiche Figur 1o). Dann setzt der Arbeiter die Außenplatte 8 in ihre Ausnehmung 1o und legt die federnde Lasche 19 dieser Platte gegen das zugeordnete Ende der Innenplatte 9, wie das in Figur 11 gezeigt wird.
Hierbei dient diese federnde Lasche als druckausübendes Organ für die Innenplatte 9 und übt einen Druck in Richtung des Pfeils g aus, bis das Anschlagorgan 16 an der Bezugsfläche 13 des Einstellzapfens 7 anliegt. Von nun an ist die Innenplatte 9 einwandfrei ausgerichtet, weil die Ziffer 3 der Skala dieser Innenplatte jetzt ganz genau mit der Bezugsfläche 13 des Einstellzapfens fluchtet, da ja konstruktionsgemäß das Anlageorgan 16 sich am Ort dieser Ziffer befindet.
Man braucht jetzt nur noch die Außenplatte 8 mit Hilfe von Nieten 17 zu befestigen, denn dadurch wird gleichzeitig die Innenplatte 9 in der entsprechenden Lage defi-
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nitiv festgelegt. Die Innenplatte wird dabei von der Außenplatte angepreßt, so daß ihre Rippen 18 in das weniger feste Material dieser Platte eindringen (vergleiche Figur 12) .
Infolgedessen ist kein besonderer Arbeitsschritt erforderlich, um die Innenplatte 9 in ihrer genauen Lage, die der vorhergehenden Eichung der vorliegenden Vorrichtung entspricht, zu befestigen.
Man sieht, daß die Anschlagnase 16 so angeordnet ist, daß sie schließlich beseitigt oder unwirksam gemacht wird; sie stellt lediglich ein zeitweise erforderliches Anschlagelement für die Bestimmung der genauen Position der Innenplatte 9 dar. Zur Beseitigung der Nase läßt sie sich zum Beispiel nach außen biegen, wobei das vordere Ende des Einstellzapfens 7 mit einer Abschrägung ausgestattet ist, die die Nase umbiegt, wenn der Zapfen 7 später in Richtung des Pfeils h geschraubt wird. Es wäre aber auch möglich, die Nase vollständig wegzubrechen.
Die Figuren 13 bis 18 zeigen eine andere Skibindung, die ebenfalls mit einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung versehen ist, die aber einer zweiten Ausführungsform der Erfindung entspricht. Diese Bindung, die beispielsweise als Fersenautomat zum Festhalten des Absatzes eines Skistiefels ausgeführt sein kann, weist ein Gehäuse 2o auf, in dessen Innenraum sich die Feder 21 der zugehörigen Auslösemechanik befindet. Das bei dieser Bindung vorgesehene Einstellorgan besteht aus einer Mutter 23, die auf einer Schraube 22 läuft, an einer Drehung aber gehindert wird.
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Der Kopf der Schraube ist von außen zugänglich, so daß die Mutter in einer von zwei Richtungen bewegt werden kann. Die Stirnfläche 25 der Mutter 23, die an der Feder 21 anliegt, stellt gleichzeitig die Bezugsfläche dar, mit der die genaue Position dieses Organs und damit der Wert der Druckkraft der Feder bestimmt werden kann.
Die an der vorliegenden Bindung vorgesehene Anzeigevorrichtung besteht wie bei der oben beschriebenen Vorrichtung aus zwei aneinanderliegenden Platten, nämlich einer Außenplatte 8a und einen Innenplatte 9a. Im Gegensatz zu der obenbeschriebenen Ausführung sind diese beiden Platten aber durch eine federnde Haltelasche 26 sehr viel geringerer Stärke miteinander verbunden. Diese beiden Platten stellen somit ein einstückiges Bauteil dar, das in einem einzigen Arbeitsschritt aus geeignetem Kunststoff gespritzt werden kann.
Wie zuvor, ist in der Außenplatte 8a ein breites durchsichtiges Fenster 14a vorgesehen. Jedoch besitzt die Innenplatte 9a ihrerseits ein gleichartiges Fenster 27, unter welchem sich eine Anschlagnase 16a befindet, die die Bezugsfläche 25 der Einstellmutter 23 berühren soll. Im vorliegenden Falle befindet sich diese Nase am Ort der Ziffer 5 der auf der Oberseite der Innenplatte 9a vorgesehenen Skala.
Da diese Platte von den Nieten 17a zur Befestigung der Außenplatte durchstoßen werden soll, sind in ihr zwei Löcher 28 für den Nietendurchtritt vorgesehen, und diese Löcher sind länglich geformt, damit sich die Innenplatte, bevor die Außenplatte an ihrem Platz befestigt wird, in
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Achsenrichtung verlagern läßt. Demgegenüber haben die in der Außenplatte angebrachten Löcher einen Durchmesser, der genau demjenigen der Nieten 17a entspricht, weil diese Platte in einer unveränderbaren Position befestigt werden soll, während nur die Position der Innenplatte veränderbar ist, um die Anfangseichung der Vorrichtung durchführen zu können.
Der Eichvorgang läuft in der gleichen Weise wie im vorhergehenden Falle ab. Man braucht zunächst nur die Einstellmutter 23 in eine Stellung zu bringen, die zu einer Auslösehärte verhilft, die dem Skalenwert an dem Ort entspricht, an dem sich das Anschlagorgan 16a befindet, im vorliegenden Falle der Ziffer 5 dieser Skala. Der Arbeiter, der die Anzeigevorrichtung montieren soll, bringt sie dann in die Ausnehmung 3o, die in dem Gehäuse 2o vorgesehen ist, und zwar, wie in Figur 16 dargestellt, das heißt indem ein geringes Spiel j zwischen der Anschlagnase 16a der Innenplatte und der Bezugsfläche 25 der Mutter 23 aufrechterhalten wird. Dann legt der Arbeiter die Außenplatte 8a auf die Innenplatte, indem er sie ebenfalls in die Ausnehmung 3o einsetzt.
Das führt aber dazu, daß das dünne Ende 31 dieser Platte, das der Haltelasche 26 abgewandt ist, sich gegen den entsprechenden Rand der Ausnehmung legt. Über diese Haltelasche führt das zu einem Zug auf die Innenplatte 9a in Richtung des Pfeils F1, bis die Nase 16a sich gegen die Bezugsfläche 25 der Mutter 23 legt (vergleiche Figur 17).
Von diesem Augenblick an hat die Innenplatte 9a die richtige Lage und die verlangte Eichung ist richtig ausgeführt. Die Ziffer 5 der Skala fluchtet nämlich automatisch
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mit der Bezugsfläche der Mutter 23, weil konstruktionsbedingt das Anschlagorgan 16a sich am Ort dieser Ziffer befindet.
Man muß jetzt nur noch die Außenplatte 8a mit Hilfe der Nieten 17a endgültig befestigen, denn dabei wird gleichzeitig die Innenplatte 9a in ihrer Eichstellung festgehalten , und zwar mit Hilfe von dazu vorgesehenen Festlegungsmitteln. Dazu ist festzustellen, daß diese im vorliegenden Falle aus Rippen oder Zähnen 32 bestehen, die im Boden der Ausnehmung 3o ausgebildet sind und die sich in der Unterseite der Innenplatte 9a verankern können, wenn diese durch die Außenplatte bei der Befestigung dieser Außenplatte festgeklemmt wird. Schließlich kann, wie zuvor, die Anschlagnase 16a bei der ersten nachfolgenden Betätigung der Einstellmutter 23 unwirksam gemacht oder beseitigt werden.
In beiden Fällen ermöglicht die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung ganz einfach eine vorhergehende genaue Eichung der Position der in der Vorrichtung angebrachten Skala. Von dem Augenblick an, in dem die Anfangskompression der Feder auf den vorgesehenen Wert eingestellt ist, ist diese Eichung automatisch ohne weitere Handgriffe von Seiten des Arbeiters vorgenommen, weil die die Anzeigeskala tragende Innenplatte von den dazu vorgesehenen federnden Mitteln automatisch zurückgeschoben wird; als solche Mittel können beispielsweise dienen die federnde Lasche 19 aus den Figuren 1 bis 12 oder die federnde Haltelasche 26 aus den Figuren 13 bis 18. Der Arbeiter braucht demnach nur noch die beiden Platten, die die vorliegende Vorrichtung darstellen, an ihren Platz zu setzen und die Außenplatte in einem ganz normalen Vorgang zu befestigen, wobei keine
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besonderen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten sind, weil diese Außenplatte immer in einer unveränderbaren Position befestigt wird. Die Befestigung dieser Platte an ihrem vorgesehenen Platz sorgt ihrerseits für die endgültige Befestigung der Innenplatte in der der verlangten Eichung genau entsprechenden Position.
Ferner ist festzustellen, daß dieses Ergebnis mit einer sehr einfachen und preiswerten Vorrichtung zu erzielen ist. Darüber hinaus läßt die Vorrichtung sich an einem Vorderbacken verwenden, wie das in den Figuren 1 bis 12 gezeigt ist, ebenso aber an einer Fersenautomatik, wie in den Figuren 13 bis 18 gezeigt.
Die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung läßt sich in vieler Hinsicht abwandeln. Zum Beispiel kann die an der Innenplatte angeordnete Anschlagnase, die die für die Innenplatte verlangte Position festlegt, durch ein beliebiges anderes, geeignetes Anschlagelement ersetzt werden. Ebenso können die federnden Organe, die auf die Innenplatte einwirken müssen, um sie in die vorgesehene Position zu führen, ihrerseits abweichend ausgebildet sein. So kann man sie als von beiden Platten unabhängiges Organ ausführen, beispielsweise als Blattfeder. Die Außenplatte läßt sich auch auf andere Weise als durch Nieten an ihrem Platze befestigen, beispielsweise durch Einrasten oder durch Verkleben.
Schließlich läßt sich die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung ebensogut dann einsetzen, wenn das die Position des Einstellorgans sichtbar machende Element als dessen Anschlagfläche an der Feder ausgebildet ist, wie das in
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den obigen Beispielen der Fall ist, aber auch dann, wenn diese Sichtbarmachung durch einen Zeiger vorgenommen wird, der an dem entsprechenden Einstellorgan angeordnet ist. Im letzteren Falle erfolgt der Aufbau so, daß das Anschlagelement der Innenplatte sich an diesem Zeiger abstützt, um die verlangte Eichung durchzuführen.
Der Patentanwalt
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. Af.,
Leerseite

Claims (9)

  1. Nevers (Nievre) / FRANKREICH
    ANSPRÜCHE
    \ 1.) Anzeigevorrichtung zum Einstellen der Druckkraft des rudernden Organs in einer Sicherheitsbindung für Ski, mit einem Gehäuse und einem daran befestigten oder angeordneten durchsichtigen Fenster, mit einer Skala, die unterschiedliche Druckkraftwerte anzeigt und hinter der das entsprechende Einstellorgan erkennbar ist oder ein an diesem befestigter Zeiger erscheint, dadurch gekennzeichnet, daß die Skala sich an einer Platte (9, 9a) befindet, die in Einstellrichtung des Einstellorgans (7, 23) verschiebbar ist, bevor sie direkt oder indirekt in ihrer Position an dem Gehäuse (1, 2o) festgelegt wird, und daß die Platte (9, 9a) mit einem Anschlagelement (16, 16a) versehen ist, das sich gegen die Bezugsfläche (13, 25) des Einstellorgans (7, 23) oder des an ihm befestigten Zeigers zu legen vermag und das nach Montage beseitigbar oder unwirksam machbar ist.
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  2. 2. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte eine Innenplatte (9, 9a) ist, die in einer Ausnehmung (11, 3o) des Gehäuses (1, 2o) verschiebbar angeordnet ist, bevor eine mit ihr verbindbare Außenplatte (8, 8a) befestigt ist, deren Position auf dem Gehäuse (1, 2o) unveränderbar ist, und daß für die Innenplatte Festlegungsmittel (18, 32) vorgesehen sind, die die endgültige Festlegung der Innenplatte (9, 9a) vornehmen, wenn die Außenplatte (8, 8a) bei ihrer Befestigung an dem Gehäuse (1, 2o) gegen die Innenplatte (9, 9a) gepreßt wird.
  3. 3. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß federnde Mittel (19, 26) vorgesehen sind, die auf die Innenplatte (9, 9a) vor deren Festlegung derart einwirken, daß sie das Anschlagelement (16, 16a) der Innenplatte gegen die Bezugsfläche (13, 25) des Einstellorgans (7, 23) oder des an ihm befestigten Zeigers legen.
  4. 4. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die auf die Innenplatte (9, 9a) wirkenden federnden Mittel als federnde Lasche (19) ausgebildet sind, die im Bereich des einen Endes der Außenplatte (8, 8a) angebracht ist und an einer Endkante der Innenplatte (9, 9a) anliegt.
  5. 5. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Platten (8a und 9a) miteinander verbunden sind und an ihrem einen Ende durch eine federnde Haltelasche (26) verbunden sind, die das federnde Mittel darstellt, das auf die Innenplatte (9a) einwirkt.
    030036/0595
  6. 6. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das an der Innenplatte (9, 9a) angeordnete Anschlagelement (16, 16a) fluchtend mit einer vorbestimmten Ziffer der auf dieser Platte angebrachten Skala steht, und daß dieses Element aus einer Nase oder dergleichen besteht, die bei einer späteren Bewegung des Einstellorgans (7, 23) beseitigbar oder unwirksam machbar ist.
  7. 7. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Festlegung der Innenplatte (9, 9a) bei der Befestigung der Außenplatte (8, 8a) auf dem Gehäuse (1) als Zähne, Rippen oder vergleichbare vorspringende Teile (18) auf der Innenplatte ausgebildet sind, die sich in der zugewandten Seite der Außenplatte (8, 8a) verankern.
  8. 8. Anzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Festlegung der Innenplatte (9, 9a) bei der Befestigung der Außenplatte auf dem Gehäuse (2o) als Rippen oder vergleichbare Vorsprünge (32) ausgebildet sind, die sich an dem Gehäuse befinden und sich in der zugewandten Seite der Innenplatte (9, 9a) verankern.
  9. 9. Sicherheitsbindung für Ski mit einer Anzeigevorrichtung zum Einstellen nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß deren Gehäuse (1, 2o) zur Aufnahme der Platte (9, 9a) der Anzeigevorrichtung eine Ausnehmung (11, 3o) aufweist, die länger ist
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    als diese Platte (9, 9a), damit sie vor ihrer Befestigung verschiebbar ist und daß die Ausnehmung (11, 3o) eine Öffnung aufweist, durch die das Anschlagelement (16, 16a), das an der Platte (9, 9a) der Anzeigevorrichtung angeordnet ist, greift.
    030036/059B
DE19803004529 1979-02-21 1980-02-07 Anzeigevorrichtung zum einstellen der druckkraft eines federnden organs in einer sicherheitsbindung fuer ski Ceased DE3004529A1 (de)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
FR7904353A FR2449458A1 (fr) 1979-02-21 1979-02-21 Dispositif indicateur du reglage de la compression d'un organe elastique d'une fixation de securite de ski

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE3004529A1 true DE3004529A1 (de) 1980-09-04

Family

ID=9222239

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