DE3003859A1 - Verfahren und vorrichtung zum verbinden der enden zweier kabel aus optischen fasern - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum verbinden der enden zweier kabel aus optischen fasernInfo
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Description
BESCHREIBUNG
Die Erfindung betrifft Lichtleiter-Kabel, sie bezieht sich insbesondere auf eine Steckeranordnung
zum Verbinden der Enden zweier Abschnitte derartiger Lichtleiter-Kabel.
Steckverbindungen für Lichtleiter-Kabel aus optischen Fasern werfen besondere Probleme dadurch auf,
daß sowohl feste mechanische Verbindungen zwischen den Kabelenden als auch eine Abschirmung der optischen
Faserstränge gegen äußere Beanspruchungen, welche die Stränge belasten oder brechen, verwirklicht
werden müssen. Gleichzeitig muß die Steckverbindung die Stränge aneinandergrenzender Kabel genau
fluchtend optisch wirksam verbinden.
Es sind mehrere Ausführungsformen von Steckverbindern
für optische Faserkabel bekannt. Ein derartiger Verbinder ist in der US-PS 3 871 744 offenbart. Bei
diesem bekannten Steckverbinder wird der Außenmantel des Kabels dadurch verankert, daß das Ende des
Kabels einschließlich des Mantels in eine zentrale
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Bohrung auf der Rückseite des Steckverbinders eingeführt wird, und daß anschließend der Mantel durch
einen geeigneten Kleber verankert wird. Die faseroptischen Stränge werden dann in eine Hülse zementiert,
die im vorderen Bereich des Steckers angeordnet ist, und die Fasern sind zwischen dem Ende des
Mantels und der Stelle, an welcher der Faserstrang verankert ist, gebogen. Da der Faserstrang nach dem
Zusammenbau des Steckers, jedoch vor der Zementierung der optischen Fasern innerhalb der Hülse gebogen wird,
wird eine äußere Schraube benötigt, welche eine seitliche Kraft auf den optischen Faserstrang von außerhalb
des Steckerkörpers ausübt.
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Stecker für optische Lichtleiterkabel, der sich leicht zusammenbauen
und auseinandernehmen läßt und eine feste mechanische Verbindung zwischen den Enden zweier Lichtleiterkabel
ermöglicht. Die Befestigung der Kabel an dem Stecker ist vereinfacht und bietet dennoch eine
genaue Ausrichtung der optischen Faserstränge, und gleichzeitig werden die Stränge gegen Beanspruchung
durch äußere, auf das Kabel wirkende Lasten abgeschirmt. Die Faserstränge können vor dem Zusammenbau des Steckers
entlastet werden, wodurch die Notwendigkeit entfällt, eine äußere Schraube oder andere Einrichtungen zum
Biegen des Faserstrangs vom Außenraum des zusammengebauten Steckers vorzusehen.
Gemäß der Erfindung wird eine Steckeranordnung angegeben, die einen rohrförmigen Steckerkörper enthält,
in dem zylindrische Endringe gleitend von jedem Ende eingeführt werden und gegen einander gegenüberliegenden
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Seiten einer Schulter des Steckerkörpers anliegen. Die Endringe sind durch lösbare Endkappen verankert, welche
auf den Steckerkörper aufgeschraubt werden. Die faseroptischen Kabel werden in den Stecker durch die Endkappen
eingeführt und in den Endringen verankert. Jeder Endring besitzt mindestens drei in Längsrichtung durch
die Endringe hindurchlaufende Bohrungen, nämlich eine zentrale Bohrung längs der Achse und mindestens zwei
schräge oder geneigte Bohrungen, von denen mindestens jeweils eine auf jeder Seite der zentralen Bohrung angeordnet
ist und sich der zentralen Bohrung am Ende des Endrings annähern. Das Ende des Kabels wird im Endring dadurch verankert, daß der Außenmantel geteilt
oder gesplittet wird, um den optischen Faserstrang freizulegen. Die beiden Teilabschnitte des Mantels werden
jeweils in die schrägen Bohrungen eingeführt, und der Strang aus optischen Fasern wird in die zentrale Bohrung
eingeführt. Die Teilabschnitte des Mantels werden in den schrägen Bohrungen einzementiert. Die optischen
Fasern werden dann leicht gebogen, wobei die optischen Fasern relativ zur Achse der zentralen Bohrung seitwärts
verschoben werden, und anschließend wird der gebogene Strang aus optischen Fasern an demjenigen Ende festzementiert,
an dem er wieder aus der zentralen Bohrung austritt. Nachdem die Austrittsenden mit den Enden der
End ringe planpoliert sind, werden die Austrittsenden der Stränge dadurch in einer fluchtenden Stoßverbindung
gehalten, daß die Endringe gegen die Schulter des Steckerkörpers gespannt werden.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
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Fig. 1 eine Seitenansicht einer zusammenmontierten Steckverbindung;
Fig. 2 eine detailierte Schnittansicht eines Kabels aus optischen Fasern;
Fig. 3 einen Längsschnitt längs der Linie 3-3 der Fig. 1; und
Fig. 4 einen Querschnitt im wesentlichen längs der Linie 4-4 der Fig. 3.
In Fig. 1 ist eine Steckeranordnung 10 zum Verbinden der Enden zweier Lichtleiter-Kabel 12 und 14 dargestellt.
Die Kabel fluchten axial und treten in die Steckeranordnung 10 durch zwei lösbare Endkappen 16 und
18 ein, welche auf einen zentralen Steckerkörpers 20 aufgeschraubt sind. Die Kabel 12 und 14 besitzen z.B.
bevorzugt den in der US-PS 4 133 349 beschriebenen Aufbau. Gemäß Fig. 2 enthält das Kabel einen Lichtleiter
oder optische Faser 22 mit einer Beschichtung 24 aus elastomerem Material, z. B. Silikon-Gummi. Die Beschichtung
24 wird durch eine Außenhülle oder Mantel aus faserverstärktem Kunstharz gebildet. Der äußere
Mantel 26 liefert dem Kabel die gewünschte Zugfestigkeit und schützt die beschichtete optische Faser.
In den Fig. 3 und 4 ist die Steckeranordnung 10 in Einzelheiten dargestellt. Der Steckerkörper 20 besitzt
einen rohrförmigen Aufbau mit einer zylindrischen zentralen Bohrung 28 mit einem Durchmesser, der bis auf
einen Schulterabschnitt 30 in der Mitte der Bohrung gleichförmig ist. Die äußeren Enden des Steckerkörpers
20 sind mit einem Gewinde versehen, welches die Endkappen 16 und 18 aufnimmt. 0-Ringe 32 dichten
die Grenzflächen zwischen den Endkappen und dem Steckerkörper ab.
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Das Kabel 12 tritt durch eine Durchführungshülse 34 in den Stecker ein, welche in einer öffnung im geschlossenen
Ende der Endkappe 16 angeordnet ist. Die Endkappe 16 besitzt eine zentrale Bohrung 36 mit einem wesentlich
größeren Durchmesser als das Kabel.
Der äußere Mantel 26 des Kabels 12 ist in zwei Abschnitte 38 und 40 an einem Punkt innerhalb der Endkappe
geschlitzt. Die geschlitzten Abschnitte des Mantels werden in zwei schräge Löcher 42 und 44 innerhalb
eines Verankerungselements oder Endrings 46 eingeführt. Der Endring 46 besitzt eine zylindrische Gestalt
und läßt sich gleitend in die Bohrung 2 8 innerhalb des Steckerkörpers einschieben. Das vordere Ende
des Endrings besitzt einen Abschnitt 48 mit verringertem Durchmesser, der einen geringfügig größeren
Durchmesser aufweist als die öffnung durch die Schulter 30, so daß der Abschnitt 48 gegen die Schulter 30 drückt,
um den Endring axial innerhalb der Bohrung 28 zu positionieren. Die Endkappe 16 besitzt eine Endfläche 50,
welche gegen das hintere Ende des Endrings 46 wirkt, um den Endring fest in der Bohrung 28 zu sichern. Die
geschlitzten Enden 38 und 40 des Mantels werden in den Löchern 42 und 44 innerhalb des Endrings 46 durch einen
Epoxy-Zement oder dgl. fest einzementiert, um den Mantel des Kabels fest in der Steckeranordnung zu verankern.
Auf diese Weise wird jede, durch äußere Kräfte hervorgerufene Zugbelastung im Kabel direkt über den Mantel
auf den Steckerkörper übertragen.
Durch das Schlitzen des äußeren Mantels wird die optische Faser mit ihrer äußeren Beschichtung 24 freige-
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legt, so daß die beschichtete optische Faser in ein zentrales Loch eingeführt werden kann, welches sich
zwischen den schrägen Löchern 43 und 44 längs der Achse des zylinderförmigen Endrings 46 erstreckt. Das
zentrale Loch 56 besitzt über zwei Drittel seiner Länge vom hinteren Ende des Endrings 46 her einen
wesentliche größeren Durchmesser als die beschichtete Faser. Das Loch 56 verengt sich dann auf einen kleineren
Durchmesser, der nur geringfügig größer ist als der Durchmesser der Beschichtung auf der optischen
Faser.
Das vordere Ende des Endrings enthält einen Endbereich 58 mit einem geringfügig kleineren Durchmesser als die
Öffnung innerhalb der Schulter 30 besitzt. Der Endabschnitt 58 stellt eine Senkbohrung 60 dar, um ein
Edelsteinelement 62 aufzunehmen. Der Edelstein besitzt eine sich verengende Öffnung 64, durch welche die
optische Faser 22 hindurchläuft. Die sich verengende öffnung 64 ermöglicht eine genaue radiale Positionierung
der optischen Faser 22. Nachdem das unbeschichtete Ende der optischen Faser 22 in die Öffnung 64 innerhalb
des Edelsteins 62 eingeführt ist, wird der beschichtete Abschnitt der optischen Faser im Bereich zwischen der
Rückseite des Endrings 46 und der Stelle, an der der äußere Mantel geschlitzt ist, zur Seite gebogen oder
ausgelenkt, vergl. die Stelle 66. Die optische Faser wird dann in der Öffnung 64 festzementiert, um die
optische Faser in diesem leicht gebogenen Zustand zu verankern. Das Ende der optischen Faser 22 wird dann
poliert, um dieses Ende glatt und eben und koplanar mit der äußeren Endfläche des Edelsteins 62 zu machen.
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Das Kabel 14 ist in einem Endring (nicht dargestellt) ähnlich verankert, der in den Steckerkörper 20 von der
anderen Seite her eingeführt wird und gegen die dem Endring 46 gegenüberliegenden Seite der Schulter 30 anliegt.
Wenn diese Lage erreicht ist, befinden sich die Edelsteine 62 in den entsprechenden Endringen in
Stoßkontakt miteinander und halten die optischen Fasern 22 der betreffenden Kabel ausgerichtet aneinander, um
einen wirksamen Transfer der Lichtenergie zwischen den optischen Fasern der beiden Kabel zu ermöglichen.
Der Zusammenbau der Steckeranordnung erfolgt folgendermaßen: das Kabel 12 wird durch die Durchführungshülse
34 eingeführt. Die Endkappe wird dann vom Ende längs des Kabels so weit wegbewegt, daß die Endkappe während
der Montage aus dem Weg ist. Anschließend werden mehrere Zentimeter der optischen Faser dadurch freigelegt, daß
der äußere Mantel 26 und die elastomere Beschichtung entfernt wird. Der äußere Mantel wird dann am Ende
eine vorgegebene Länge geschlitzt, die geringfügig kleiner ist als die halbe Länge der fertig montierten
Stecker- oder Verbinderanordnung. Die beiden schräg laufenden Löcher 42 und 44 werden dann mit einem Epoxy-Zement
gefüllt. Das Kabel wird dann am Endring dadurch befestigt, daß die entsprechenden Hälften des geschlitzten
Mantels in die beiden schräg laufenden Löcher eingeführt werden, während die optische Faser
in das zentrale Loch innerhalb des Endrings 46 eingeschoben wird. Die Mantelhälften werden ein ausreichendes
Stück in die schräg laufenden Löcher eingeschoben, so daß deren Enden am anderen Ende des Endrings erscheinen.
Das freigelegte Ende der optischen Faser läuft
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durch das Loch in dem Edelstein und erstreckt sich darüber hinaus.
Nachdem der Epoxy-Zement in den schräg laufenden Löchern
ausgehärtet ist und dadurch den Mantel in dem Endring verankert, wird der freigelegte Abschnitt der beschichteten
optischen Faser bis in den hinteren Bereich des Endrings 46 in Richtung auf eine Mantelhälfte hin
dadurch abgelenkt, daß von Hand gegen die beschichtete Faser gedrückt wird. Diese Auslenkung oder Verbiegung
der beschichteten Faser bewirkt, daß das freigelegte Ende der optischen Faser gegenüber dem Edelstein leicht
zurückgezogen wird. Während die optische Faser in diesem ausgelenkten Zustand gehalten wird, wird das freigelegte
Ende der optischen Faser an der Vorderfläche des Edelsteins abgebrochen, und es wird um das freie Ende der
optischen Faser ein Epoxy-Zement an der Stelle 70 aufgetragen, wo das freie Ende aus dem Edelstein austritt.
Nachdem der Epoxy-Zement ausgehärtet ist, wird das freie Ende der optischen Faser glatt und mit der äußeren
Oberfläche des Edelsteins 62 eben poliert·. Der Endring mit dem befestigten Kabel wird dann in ein Ende des
Steckerkörpers 20 eingeschoben, der O-Ring wird am äußeren Ende des Steckerkörpers um den Endring herumgelegt,
und anschließend wird die Endkappe so aufgeschraubt, daß sie den Endring fest gegen die Schulter
drückt. Derselbe Vorgang wird mit dem Kabel 14 wiederholt,
um die Steckeranordnung zu vervollständigen.
Eine alternative Ausführungsform zum Ausrichten der
optischen Fasern ist in der US-PS 4 167 304 offenbart, die der Anmelderin dar vorliegenden Patentanmeldung gehört
und durch diese Bezugnahme Bestandteil der vorliegenden Offenbarung ist.
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Durch Verwendung der dort beschriebenen Ausricht-Anordnung kann der Edelstein 62 eliminiert werden und die
optische Faser 22 in dem äußeren Ende des Loches 56 einzementiert werden. Die Exzentrizität zwischen der
Faser und dem Endabschnitt 58 des Endrings 46 ist dadurch sichergestellt, daß die äußere zylindrische
Oberfläche des Endabschnitts 58 nach dem Einzementieren der Faser in den Endring entsprechend der obengenannten
US-Anmeldung bearbeitet wird. Wenn dann der Endabschnitt 58 in die Öffnung innerhalb der Schulter 30 eingeführt
wird/ ist die optische Faser vollkommen innerhalb der Steckeranordnung zentriert. Die äußere Oberfläche des
Endrings 46 besitzt in einem derartigen Fall ausreichendes Untermaß, um irgendeine Exzentrizität zwischen der
maschinell bearbeiteten äußeren Oberfläche des Endabschnitts 58 und der äußeren zylindrischen Oberfläche des
Endrings 46 aufzufangen, so daß der Endring frei in den Steckerkörper eingesetzt werden kann.
Die Steckeranordnung überträgt äußere, auf die Kabel wirkenden Beanspruchungen über den Mantel auf den
Steckerkörper und auf den Mantel des äußeren Kabels. Die optischen Faserstränge der beiden Kabel sind aufgrund
des Längenzuschlags der optischen Fasern durch die seitliche Auslenkung oder durch Biegung, den die
Fasern zwischen dem Austritt aus dem Mantel und der Verankerungsstelle innerhalb des Edelsteins besitzen,
frei von allen Beanspruchungen durch äußere Kräfte.
Anstelle einer Schlitzung des Mantels in zwei Hälften lassen sich auch mehr als zwei schräg laufende Löcher
in dem Endring 46 vorsehen, und es lassen sich eine der Anzahl an schräg laufenden Löcher um die zentrale
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Bohrung 56 angepaßte Zahl an Schlitzen innerhalb des
Mantels vorsehen.
Claims (10)
1. Steckeranordnung für ein optisches Faserkabel mit einer optischen Faser innerhalb eines flexiblen
Mantels, dadurch gekennzeichnet, daß ein Endring (46) eine zentrale Bohrung (56) und mindestens zwei schräg
laufende Bohrungen (42, 44) besitzt, die um die zentrale Bohrung (56) herum angeordnet sind und sich der
zentralen Bohrung an einem Ende des Endrings (46) annähern, daß die zentrale Bohrung (56) an einem Ende
des Endrings (46) einen größeren Durchmesser als
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die optische Faser besitzt und am anderen Ende des Endrings (46) in einen Abschnitt mit verringertem Durchmesser
mündet, daß der Mantel an einem Ende des Kabels in Segmente (38, 40) geschlitzt ist, deren Anzahl gleich
der Zahl der schräg laufenden Bohrungen (42, 44) ist, daß die geschlitzten Endsegmente (38, 40) in die schräg
verlaufenden Bohrungen (42, 44) eingeführt sind, daß Mittel zum Verankern der Endsegmente (38, 40) in den
entsprechenden schräg verlaufenden Bohrungen (42, 44), und Mittel (62, 70) zum Verankern der optischen Faser
(22) innerhalb des Abschnitts der zentralen Bohrung mit reduziertem Durchmesser vorgesehen sind, und daß die
optische Faser innerhalb desjenigen Endes der zentralen Bohrung (56), welches den größeren Durchmesser besitzt,
leicht gebogen ist.
2. Steckeranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Steckerkörper (20) mit einer Aussparung (28) zur Aufnahme des Endrings (46) , und eine
Endkappe (16) mit einer Öffnung vorgesehen ist, die
lösbar am Steckerkörper (20) an einem Ende der Aussparung (28) befestigbar ist, um den Endring (46) in der
Aussparung (28) des Steckerkörpers einzuspannen, und daß das Kabel durch die Öffnung der Endkappe (16)
hindurchtritt.
3. Steckeranordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stelle, ab welcher der Mantel (24) geschlitzt ist, innerhalb der Endkappe (16) liegt.
4. Steckeranordnung für ein optisches Faserkabel,
welches eine optische Faser innerhalb eines flexiblen Mantels besitzt, dadurch gekennzeichnet, daß ein
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Steckerkörper (20) eine zentrale Aussparung (28) und eine Schulter (30) innerhalb der Aussparung (28) besitzt,
daß ein erster und ein zweiter Endring (46) in die Aussparung von einander gegenüberliegenden Enden
einführbar und in Anschlag mit der Schulter bringbar sind, daß die Endringe (46) eine zentrale Bohrung
(56), welche durch den Steckerkörper axial ausgerichtet ist, und mindestens zwei schräg verlaufende Bohrungen
(42, 44) besitzt, welche um die zentrale Bohrung (46) herum angeordnet sind und sich an dem der Schulter (30)
abgewandten Ende der Endringe (46) an die zentrale Bohrung annähern, daß die Kabel (22, 24, 26) an ihrem
Ende einen geschlitzten Mantel (26) besitzen, um eine Endabschnitt der optischen Faser (22) freizulegen, daß
die geschlitzten Mantelenden der Kabel separiert und in die schräg verlaufenden Bohrungen der Endringe (46)
eingeführt sind, daß das freigelegte Ende der optischen Faser durch die zentrale Bohrung (56) verläuft, daß
die Fasern der beiden Kabel in Stoßkonkontakt axial ausgerichtet an den einander benachbarten.Enden der
Endringe (46) gehalten sind, daß Mittel zum Verankern der geschlitzten Mantelenden in den schräg verlaufenden
Bohrungen (42) innerhalb der Endringe vorgesehen und derart ausgebildet sind, daß auf die Kabel wirkende
Zugbeanspruchungen über die geschlitzten Mantelenden auf die Endringe (46) übertragen werden, und daß
lösbare Endkappen (16, 18) am Steckerkörper (20) an den entsprechenden Enden der Aussparung (28) vorgesehen
sind, welche die Endringe (46) gegen die Schulter (30) festhalten, und daß die Endkappen (16, 18)
jeweils eine öffnung besitzen, durch welche die Kabel in den Steckerkörper (20) eintreten.
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5. Steckeranordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß Mittel (62, 70) zum Verankern der aneinanderstoßenden Enden der optischen Fasern innerhalb der
zentralen Bohrung (56) vorgesehen sind, und daß ein Teil der Fasern zwischen den verankerten Stoßenden und
der Stelle, ab welcher der Mantel der Kabel geschlitzt ist, geringfügig aus der Achse der zentralen Bohrungen
herausgebogen ist, um die optischen Fasern zugfrei zu halten.
6. Steckeranordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittel (6 2, 70) zur Verankerung der Stoßenden der optischen Fasern je ein Edelsteinelement
(62) enthalten, das in den aneinander angrenzenden Enden der Endringe (46) angeordnet ist, daß die Edelste
inelemente (62) aneinanderstoßen und je eine Öffnung zur Aufnahme des freigelegten Endes jeweils einer
der optischen Fasern besitzen.
7. Verfahren zum Verankern des Endes .eines optischen
Faserkabels mit einer optischen Faser und einem umschließenden, zugfesten Mantel, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mantel einem Ende des Kabels benachbart in mindestens zwei Endsegmente geschlitzt wird, um die optische
Faser freizulegen, daß die geschlitzten Endsegmente des Mantels in schräg verlaufende Bohrungen eingeführt
werden, die um eine innerhalb eines Endrings ausgebildete zentrale Bohrung angeordnet sind, daß das
freigelegte Ende der optischen Faser in die zentrale Bohrung eingeführt wird, daß die geschlitzten Endsegmente
des Mantels in den schräg verlaufenden Bohrungen festzementiert werden, daß die optische Faser inner-
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halb der zentralen Bohrung zwischen einem äußeren Ende der optischen Faser und der Stelle, ab welcher der Mantel
geschlitzt ist, aus dem geradlinigen Verlauf in einen gebogen Zustand gebracht wird, daß das äußere Ende
der gebogenen optischen Faser an demjenigen Ende der zentralen Bohrung festzementiert wird, welches der Stelle,
ab welcher der Mantel geschlitzt ist, gegenüberliegt, um die optische Faser zur Aufrechterhaltung des leichtgebogenen Zustande geringfügig unter Druck zu halten.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Endring in einen Steckerkörper eingesetzt
wird, und daß der Endring in seiner Endlage innerhalb des Steckerkörpers befestigt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Endringe zusammen mit den zugehörigen
optischen Faserenden axial fluchtend in Stoßkontakt befestigt werden.
10. Steckeranordnung für ein optisches Faserkabel mit einer optischen Faser innerhalb eines flexiblen
Mantels, dadurch gekennzeichnet, daß ein Steckerkörper (20) eine rohrförmige Aussparung (28) mit einer sich
zwischen den Enden der Aussparung erstreckenden Schulter (30) vorgesehen ist, daß die Schulter (30) eine
öffnung mit reduziertem Querschnitt enthält, daß zwei Endringe(46) mit je einer zentralen Bohrung (56) und
mindestens zwei schräg verlaufenden Bohrungen vorgesehen ist, die um die zentrale Bohrung (56) angeordnet
und an einem Ende der Endringe (46) sich der zentralen Bohrung (56) annähern, daß die zentrale Bohrung
(56) einen merklich größeren Durchmesser als die
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optische Faser an dem einen Ende der Endringe besitzt und am anderen Ende der Endringe (46) in einem Abschnitt
mit verringertem Durchmesser endet, daß die Endringe lösbar innerhalb der rohrförmigen Aussparung
(28) des Steckerkörpers (20) von beiden Enden her positionierbar sind, wobei die Abschnitte mit verringertem
Durchmesser in die Öffnung der Schulter hineinragen, daß je eine Endkappe lösbar an dem Steckerkörper
an den Enden der Aussparung (28) befestigbar ist und die Enden verringerten Durchmessers der Endringe
in der Öffnung der Schulter (3O) gegeneinander klemmen, daß die Endkappen (16, 18) axial fluchtende
Öffnungen zur Aufnahme der Enden der beiden miteinander zu verbindenden optischen Faserkabel besitzen,
daß die zentrale Bohrung der Endringe (46) die von ihrem Mantel befreite optische Faser aufnimmt, und daß
die schräg verlaufenden Bohrungen die geschlitzten Endsegmente des Mantels aufnehmen.
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|---|---|---|---|
| US06/009,067 US4261643A (en) | 1979-02-05 | 1979-02-05 | Method and apparatus for joining the ends of two fiber optic cables |
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