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DE3002191C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3002191C2
DE3002191C2 DE3002191A DE3002191A DE3002191C2 DE 3002191 C2 DE3002191 C2 DE 3002191C2 DE 3002191 A DE3002191 A DE 3002191A DE 3002191 A DE3002191 A DE 3002191A DE 3002191 C2 DE3002191 C2 DE 3002191C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
machine according
blow
clamping unit
hollow body
blowing
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE3002191A
Other languages
English (en)
Other versions
DE3002191A1 (de
Inventor
Walter Dr.-Ing. 8000 Muenchen De Frohn
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
FROHN, WALTER, DR.-ING., 8000 MUENCHEN, DE
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19803002191 priority Critical patent/DE3002191A1/de
Priority to PCT/DE1981/000017 priority patent/WO1981002134A1/de
Priority to AT81100467T priority patent/ATE8973T1/de
Priority to EP81100467A priority patent/EP0034267B1/de
Priority to JP56500546A priority patent/JPS6360695B2/ja
Priority to US06/305,639 priority patent/US4439127A/en
Publication of DE3002191A1 publication Critical patent/DE3002191A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3002191C2 publication Critical patent/DE3002191C2/de
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  • Blow-Moulding Or Thermoforming Of Plastics Or The Like (AREA)
  • Moulds For Moulding Plastics Or The Like (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Maschine zum Herstellen eines blasgeformten Hohlkörpers aus Kunststoff, mit einem Maschinenbett, mit einer Abgabevorrichtung für einen Vorformling über einen Extruderkopf, mit einer Schließeinheit zur Aufnahme der Formhälften einer in einer vertikalen Ebene geteilten Blasform an je einem an horizontal verlaufenden Führungen angeordneten Blasformträger, wobei die Schließeinheit zwischen einer oberen, unterhalb der Abgabevorrichtung für den Vorformling angeordneten Übergabeposition und einer unteren, gegenüber der Übergabeposition abgesenkten Blasposition bewegbar ist, mit mindestens einem für den Blasvorgang in die Blasöffnung der in Blasposition befindlichen Blasform mittels eines Schlittens einführbaren Blasdorn und mit einer Nachbehandlungsvorrichtung für den Hohlkörper.
Die Produktionskapazität einer derartigen bekannten Maschine ist zwar zunächst von ihrer maximalen Arbeitsgeschwindigkeit abhängig, doch läßt sich diese Geschwindigkeit meist gar nicht ausnützen, weil der ausgeformte, aus der Blasform-Schließeinheit kommende Hohlkörper - zumindest in der Boden- und Halspartie - noch so plastisch und deshalb noch so verformbar ist, daß eine direkt anschließende Nachbehandlung des Hohlkörpers, z. B. Entgratung und Dichtheitsprüfung, in positionierter Stellung nicht möglich ist. Dabei wird unter "positionierter Stellung" eine genau definierte, von allen aufeinanderfolgend produzierten Hohlkörpern präzise eingenommene Stellung verstanden, die allein es ermöglicht, daß die mit dem Hohlkörper zusammenwirkenden Werkzeuge mit hoher Genauigkeit auf den Hohlkörper einwirken. Aus diesen Gründen muß bei der bekannten Maschine eine Verlangsamung des Produktionsablaufs vorgenommen werden, damit die Hohlkörper für die Nachbehandlung ausreichend abkühlen um bei der Nachbehandlung Deformationen und damit Ausschuß zu vermeiden.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, trotz einer relativ langsamen Bewegung des teilweise noch plastischen Hohlkörpers aus der Form die Wirtschaftlichkeit einer derartigen Maschine zu erhöhen, wobei vor allem eine Verringerung der Verlustzeiten, der Zykluszeit insgesamt, insbesondere der Standzeit der Blasform-Schließeinheit und des Energiebedarfs angestrebt wird. Die Maschine soll zudem einfach bedienbar und bei Bedarf schnell umrüstbar sein, die Investitionen in Bezug auf Antriebsmittel und den Regelungs- und Steuerungsaufwand sollen gering gehalten werden können, und eine exakte Produktion mit gleichbleibender Qualität soll erzielbar sein.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht darin, daß die Nachbehandlungsvorrichtung einen taktweise antreibbaren Drehteller aufweist, der mehrere gleichmäßig über den Umfang verteilte Aufnahmen für mehrere der Hohlkörper hat und der eine in der Teilebene der Schließeinheit angeordnete, der Übergabeposition zugeordnete Übernahmeposition und mehrere Folgestationen aufweist, daß der Blasdorn von einem Blasdornschlitten getragen wird, der horizontal in der Teilebene der Schließeinheit zwischen der Blasposition und der Übernahmeposition bewegbar und in der Blasposition im Maschinenbett indexierbar ist, und daß die Führungen für die Formträger an der vom Schlitten für den Blasdorn abgewandten Seite der Schließeinheit angeordnet sind.
Damit ergibt sich die Möglichkeit, nach dem Öffnen der Blasform die Schließeinheit sofort wieder in die Vorformling-Übergabeposition zu überführen, selbst wenn sich der Blasdorn mit dem daran befindlichen Hohlkörper noch nicht bzw. noch nicht vollständig aus der Blasposition entfernt hat. Da zwar im Takt der Übernahme des Vorformlings durch die Schließeinheit, aber ohne die Notwendigkeit rascher Beschleunigung, die Übergabe des geblasenen Hohlkörpers an den Drehteller erfolgt, der zur Erzielung einer ausreichenden zusätzlichen Nachkühlung des Hohlkörpers auf dem Drehteller mit einer angemessenen Zahl von Aufnahmen für die Hohlkörper versehen werden kann, wird eine maximale Ausnützung der Produktionskapazität bei hoher Wirtschaftlichkeit einerseits und hoher Präzision und damit geringem Ausschuß andererseits ermöglicht, weil sowohl ein schonender Transport des zumindest teilweise noch plastischen Hohlkörpers, als auch eine zuverlässige Abkühlung auf dem Drehteller während einer ausreichenden Anzahl von Taktschritten bis zu Nachbehandlungsstation möglich ist.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung besteht darin, daß das Bewegen der Schließeinheit, des Schlittens und des Drehtellers von einer gemeinsamen Antriebseinheit über einen kombinierten Kurventrieb erfolgt.
Damit wird sichergestellt, daß trotz hoher Arbeitsgeschwindigkeit in Teilbereichen der Maschine alle Bewegungsabläufe in stets gleichbleibender Synchronisation ablaufen, und daß insbesondere sich zeitlich überlappende Bewegungen zur Verkürzung der Zykluszeit möglich sind, weil es nicht mehr erforderlich ist, das Ende einer bestimmten Bewegung abzuwarten, bevor eine weitere Bewegung mit Sicherheit vor Kollisionen eingeleitet werden kann.
Noch eine weitere sehr vorteilhafte Ausgestaltung ist es, daß das Gewicht der Schließeinheit über eine hydropneumatische Ausgleichsvorrichtung abgestützt ist.
Durch diese Gewichtsausgleichsvorrichtung, wie auch durch den Antrieb über den kombinierten Kurventrieb, dessen Kurvenverlauf mathematisch so festlegbar ist, daß die auftretenden Beschleunigungs- und Verzögerungskräfte trotz kurzer Bewegungszeiten einen stoß- und schwingungsfreien Bewegungsablauf zulassen, und der allein wegen der rollenden Reibung zwischen den Kurven und den ihnen zugeordneten Laufrollen, insbesondere aber beim Betrieb im Ölbad einen außerordentlich geringen Verschleiß aufweist, ergibt sich eine beachtliche Reduzierung des Energieaufwands im Vergleich zu bisher bekannten Maschinen, sowie eine Reduzierung der erforderlichen Investitionen für Antriebsmittel und Regelungs- und Steuerungseinrichtungen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die beschriebene Maschine kann durch gewisse Abwandlungen auch als Streck-Blasmaschine verwendet werden.
Das Streck-Blasen von Kunststoff-Flaschen setzt sich aus zwei Verformungsstufen zusammen, wobei in der ersten Stufe die Flasche auf eine sowohl im Durchmesser als auch in der Länge verkleinerte Größe vorgeblasen wird, wobei der Flaschenhals bereits die endgültige Form-Größe erhält. Die vorgeblasene Flasche wird in eine zweite Blasstation übergeben, welche eine Blasform der endgültig gewünschten Flaschengröße besitzt, wobei in der zweiten Stufe über einen zweiten Blasdorn mit einem zentral durch den Blasdorn vertikal geführten Reckstempel die Flasche endgültig ausgeformt wird, und zwar unter Streckung in Längs- und Querrichtung.
Dieses Ausblasen zur endgültigen Form muß im sogenannten thermoelastischen Bereich (ca. 70 bis 90°C) erfolgen.
Mit der erfindungsgemäßen Maschine kann dieses Verfahren wie folgt durchgeführt werden:
  • 1. Vorblasen der Flasche in der vertikal auf und ab bewegten Schließeinheit mit geregelter Formentemperatur, wobei das Entgraten des Bodenbutzens in der Blasform oder während der Überführung in die Aufnahme auf dem Drehteller durch einen Abschlagpropeller erfolgen kann.
  • 2. Transport des Vorblas-Formlings von der Blasform zum Drehteller, gegebenenfalls mit Abschlagen des Bodenbutzens der Flasche durch einen Abschlagpropeller.
  • 3. Übernahme des Vorblas-Formlings in eine der zweiteiligen Fertig-Blasformen, die bei dieser Maschinenausführung derart montiert sind, daß jeder zweiteiligen Fertig-Blasform ein geführter Blasformschlitten zugeordnet ist, der radial nach außen in die Blasposition über der geschlossenen Fertig-Blasform bewegbar ist. Die Betätigung des Blasdornschlittens für die in Bezug auf den Drehteller radiale Vor- und Zurückbewegung erfolgt über eine im Bereich der vertikalen Achse des Drehtellers angeordnete einstellbare und feststehende Kurvenscheibe, mit der ein Übertragungshebel zusammenwirkt.
Die Schaltung des Ventils für den Antriebszylinder zum Heben und Senken des Blasdorns und für Beginn und Ende des Blasvorgangs, sowie für das Schnellentlüften erfolgt über Kurvenscheiben, die ebenfalls im Bereich der vertikalen Achse des Drehtellers ortsfest angeordnet sind.
Ein in der Zeichnung dargestelltes Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung wird anhand der Herstellung extrusions-geblasener Flaschen näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 einen schematischen Grundriß der Maschine insgesamt,
Fig. 2 eine schematische Seitenansicht der Maschine in Richtung des Pfeils II in Fig. 1,
Fig. 3 eine schematische Ansicht in Richtung des Pfeils III in Fig. 1 auf die in Blasposition befindliche, geschlossene Schließeinheit mit dem Schließmechanismus,
Fig. 4 eine schematische, teilweise geschnittene Seitenansicht der Gewichts-Ausgleichsvorrichtung für die Schließeinheit gesehen in Richtung des Pfeils II in Fig. 1, wobei zum besseren Verständnis die Gasflasche in die Zeichnungsebene versetzt ist,
Fig. 5 eine der Fig. 2 ähnliche Seitenansicht mit schematischer Darstellung des Kurventriebs für die Hubbewegung der Schließeinheit, die horizontale Translationsbewegung des Blasdornschlittens und die schrittweise Bewegung des Drehtisches mit dem als Kraftquelle dienenden Motor und Nockenscheiben zur Kontaktgabe für zusätzliche Steuerbefehle,
Fig. 6 eine schematische Seitenansicht auf den Betätigungsmechanismus für eine Hohlkörperaufnahme am Drehtisch,
Fig. 7 eine teilweise geschnittene Draufsicht auf den in Fig. 6 dargestellten Betätigungsmechanismus,
Fig. 8 eine Einzelheit zur Darstellung in Fig. 7,
Fig. 9 einen Schnitt nach der Linie IX-IX in Fig. 7,
Fig. 10 eine schematische Teilansicht des Laufkranzes des Betätigungsmechanismus nach den Fig. 6 und 7, teilweise geschnitten nach der Linie X-X in Fig. 11,
Fig. 11 eine Ansicht in Richtung des Pfeils XI in Fig. 10,
Fig. 12 eine schematische Darstellung einer Stützvorrichtung für die Hohlkörper während des Transports durch den Blasdornschlitten,
Fig. 13 eine graphische Darstellung der Bewegungsabläufe und der Schaltvorgänge während einer Umdrehung der Hauptantriebswelle und
Fig. 14 eine schematische Darstellung der möglichen Ausgestaltung der mit einer innenliegenden Hubkurve versehenen Scheibe zur Steuerung der Vertikalbewegung der Schließeinheit.
Die dargestellte, auf einem Maschinenbett 20 angeordnete Maschine besteht im wesentlichen aus drei miteinander gekoppelten Einheiten, und zwar einer vertikal auf und ab bewegbaren Schließeinheit 10 für eine Blasform 24, einem um eine vertikale Achse drehbaren, schrittweise antreibbaren Drehteller 12 mit mehreren gleichmäßig über seinen Umfang verteilten, zweiteiligen Aufnahmen 14 für die geblasenen Hohlkörper 156 zur weiteren Auskühlung und zur Nachbehandlung, z. B. zum Entgraten und zur Dichtheitsprüfung, sowie einem zwischen der Schließeinheit 10 und dem Drehteller 12 horizontal hin und her bewegbaren Blasdornschlitten 16, der gleichzeitig dem Transport der flaschenförmigen Hohlkörper 156 aus der Schließeinheit 10 zum Drehteller 12 dient. Zur Erzeugung der an die Schließeinheit 10 zu übergebenden Vorformlinge 22 a dient ein nur durch seinen Extruderkopf 22 dargestellter Extruder unter dessen Extruderkopf 22 die Schließeinheit 10 angeordnet ist.
Die die zweiteilige Blasform 24 tragende Schließeinheit 10 ist mit zwei horizontal gegeneinander beweglichen Formträgern 26 a und 26 b versehen, deren jeder eine Hälfte der Blasform 24 aufnimmt. Die Formträger 26 a und 26 b werden beweglich von einer Führungskonsole 28 getragen, die über eine Vertikalführung 30 auf und ab beweglich gelagert ist, wobei diese Bewegung von einem Kurventrieb abgeleitet wird. Zur Entlastung des Kurventriebs und zur Einsparung von Energie ist die Führungskonsole 28 über eine hydropneumatische Ausgleichsvorrichtung 32 abgestützt.
Diese Ausgleichsvorrichtung 32 umfaßt einen in einem Zylinder 34 beweglichen Kolben 36, der über eine Kolbenstange 38 mit der Führungskonsole 28 verbunden ist und der sich nach unten auf eine Druckölfüllung 40 abstützt, die über eine am unteren Ende des Zylinders 34 angeschlossene Verbindungsleitung 42 mit einem Druckspeicher 44 in Verbindung steht, in dessen oberem Bereich, von der Druckölfüllung 40 durch z. B. einen Kolben 46 getrennt, ein Gaspolster 48 angeordnet ist, das aus einer Druckgasflasche 50 ergänzt werden kann. Die Trennfläche zwischen dem Gaspolster 48 und der Druckölfüllung 40 ist wesentlich größer als die Fläche des Kolbens 36, so daß bei einer Vertikalbewegung der Schließeinheit 10 der Druck des Gaspolsters 48 nicht wesentlich verändert wird und damit das Gewicht der Schließeinheit 10 während der Vertikalbewegung sehr weitgehend ausgeglichen werden kann.
In der Führungskonsole 28 sind zwei vertikal übereinander angeordnete, horizontal verlaufende Führungsholme 52 und 54 verschiebbar gelagert, die mit dem Formträger 26 a verbunden sind und auf denen der Formträger 26 b verschiebbar gelagert ist. Hierzu ist jeder Formträger 26 a und 26 b an seiner vom Blasdornschlitten 16 abgewandten Seite mit jeweils einem oberen Führungslager 56 a bzw. 56 b und zwei im Abstand voneinander angeordneten unteren Führungslagern 58 a und 60 a bzw. 58 b und 60 b versehen, wobei sich zur stabilen Abstützung der beiden Formträger 26 a und 26 b die einander zugewandten unteren Führungslager 60 a bzw. 60 b gegenseitig so weit übergreifen, daß sie einen der Öffnungsbewegung der Blasform 24 entsprechenden Abstand voneinander aufweisen.
Durch diese Führungsanordnung ergibt sich der Vorteil, daß die Schließeinheit nach der Öffnung der Blasform 24 gegen den Extruderkopf 22 angehoben werden kann, wenn sich der Blasdornschlitten 16 noch nicht aus dem Bereich der Schließeinheit 10 entfernt hat.
Zur Betätigung der Schließeinheit 10 dient ein durch zwei Lenker 62 a bzw. 62 b kniehebelartig auf die Formträger 26 a und 26 b einwirkender hydraulischer Stellzylinder 64, der über Steuernocken auf der Welle des Kurventriebs ansteuerbar ist.
In der Fig. 1 mit E gekennzeichneten Blasform-Teilebene der Blasform 24 ist beweglich ein Blasdorn 66 angeordnet, und zwar in einer Vertikalführung 68 am Blasdornschlitten 16. Durch einen auf dem Blasdornschlitten 16 angeordneten, durch ein Strömungsmittel betätigbaren Zylinder 70, der wieder über einen mit dem Kurventrieb in Verbindung stehenden Steuernocken ansteuerbar ist, wird ein Winkelhebel 72 betätigt, der seinerseits über einen Schlitz 74 mit einem Zapfen 76 am Blasdorn 66 in Eingriff steht, um entsprechend dem vom Steuernocken gegebenen Befehl den Blasdorn 66 zu heben oder zu senken. Das Steuerventil für die Blasluft wird ebenfalls über einen solchen Steuernocken gesteuert.
Der Blasdornschlitten 16 ist auf zwei zur Teilebene E parallelen, horizontalen Führungsholmen 78 a und 78 b verschiebbar gelagert, wobei seine Bewegung vom Kurventrieb abgeleitet wird. In der Blasposition greift ein am Blasdornschlitten 16 angebrachter Indexbolzen 80 in eine ihm zugeordnete Indexbohrung 81 am Maschinenbett 20 ein, um den Blasdorn 66 präzise gegenüber der Blasform 24 festzulegen.
In seiner von der Blasposition abgewandten anderen Endstellung ist der Blasdornschlitten 16 derart gegenüber dem Drehteller 12 positioniert, daß sich der Blasdorn 66 in der Teilebene derjenigen Aufnahme 14 befindet, die in der sog. Übernahmeposition a des Drehtisches 12 verweilt.
Es wird nun zunächst der Produktionsablauf bis zur Übergabe eines Hohlkörpers 156 an den Drehteller 12 beschrieben:
Die Schließeinheit 10 befindet sich während der Ausformung und Abkühlung des Hohlkörpers 156 in der untersten Stellung, der Blasposition, wobei die Blasform 24 geschlossen und der Blasdorn 66 noch in der Halsöffnung der zu erzeugenden Flasche angeordnet ist.
Nach Ablauf der vorgegebenen Zeit für die Abkühlung des Hohlkörpers 156 im Inneren der Blasform 24 erfolgt in dieser Blasdornposition die Schnellentlüftung des Hohlkörpers 156 über den Blasdorn 66 durch Betätigung eines Ventils, das über einen Steuernocken des Kurventriebs angesteuert wird. Anschließend wird sofort die Schließeinheit 10 geöffnet, wobei der Hohlkörper 156 mit seinem Flaschenhals noch am Schaft des Blasdorns 66 hängt.
Sofort nach der Öffnung der Schließeinheit 10 bewegt sich diese zwangläufig vom Kurventrieb betätigt in ihre obere Endlage, die Schlauchübergabeposition, unter den kontinuierlich einen Kunststoffschlauch extrudierenden Extruderkopf 22, um durch Schließen der Schließeinheit 10 den mittlerweile produzierten Vorformling 22 a in Gestalt eines Schlauchstücks zu übernehmen, welches dann durch ein Schlagmesser oder eine glühende Schneide abgetrennt wird.
Nach der Schlauchtrennung wird die Schließeinheit 10 mit der geschlossenen Blasform 24 wieder vertikal in die Blasposition überführt, aus deren Bereich inzwischen der den Hohlkörper 156 tragende Blasdorn 66 herausbewegt wurde. Nach der Öffnung der Blasform 24 in der Blasposition hat sich der Blasdornschlitten 16 zum Drehteller 12 hin in Bewegung gesetzt, wobei diese Bewegung ohne allzuhohe Beschleunigung eingeleitet werden kann, weil wegen der einseitigen Führung der Formträger 26 a und 26 b die Schließeinheit 10 unabhängig von der augenblicklichen Position des Blasdornschlittens 16 nach oben bewegt werden kann, sobald die Blasform 24 geöffnet ist.
Die horizontale Bewegung des Blasdornschlittens 16 endet in der dem Drehteller 12 zugeordneten Übernahmeposition a, in der sich die in dieser Übernahmeposition a befindliche, zunächst geöffnete Aufnahme 14 um den Hohlkörper 156 schließt, dessen Mantelfläche bis dahin erkaltet und damit ohne Deformation erfaßbar ist. Nun wird der Blasdornschaft durch Betätigung des Zylinders 70 aus dem Flaschenhals nach oben herausbewegt und anschließend wieder in die Blasposition über die inzwischen in diese Blasposition abgesenkte Schließeinheit 10 bewegt, wobei diese horizontale Bewegung nun ohne Rücksicht auf den Hohlkörper 156 wesentlich rascher ablaufen kann. Nach dem Eingriff des Indexbolzens 80 in die Indexbohrung 81 wird durch erneute Betätigung des Zylinders 70 der Blasdorn 66 vertikal nach unten in die Mündung des von der Blasform 24 eingequetschten Schlauchstücks eingeschlossen und der Blasvorgang eingeleitet.
In dieser Stellung verharrt die Schließeinheit 10 in Abhängigkeit von einem einstellbaren Zeitglied nur solange, bis die Flasche in der Blasform 24 soweit abgekühlt ist, daß nach dem Öffnen der Blasform 24 ein Transport der am Blasdorn 66 hängenden Flasche zum Drehteller 12 hin ohne Deformationsgefahr möglich ist. Bei Einwegflaschen mit normaler Wanddicke aus den in der Praxis bekannten "verblasbaren" Thermoplasten und unter Zugrundelegung einer guten Formkühlung darf als minimale Kühlzeit 4-5 Sekunden angesetzt werden.
Nach der Übernahme des geblasenen Hohlkörpers 156 vom Blasdorn 66 in eine der Aufnahmen 14 bewegt sich der Drehteller 12 um einen Taktschritt, z. B. um 60°C bei sechs gleichmäßig über den Umfang des Drehtellers 12 angeordneten Aufnahmen 14. In dieser Stellung verharrt der Drehtisch 12, bis die nachfolgende, in die Übernahmeposition gewanderte Aufnahme 14 wieder einen Hohlkörper 156 übernommen hat, worauf sich ein weiterer Taktschritt anschließt.
Die sich aus dem Taktschritt und der zwischen zwei aufeinanderfolgenden Taktenschritten befindlichen Stillstandsphase des Drehtischs 12 zusammensetzende Taktdauer entspricht genau einer Zyklusdauer der Schließeinheit 10. Die Zykluszeit für eine Einwegflasche aus Hart-PVC setzt sich beispielsweise aus der sog. Nebenzeit (ca. 2,5 Sekunden) und der absolut erforderlichen Kühlzeit in der Blasform 24 (ca. 4,5 Sekunden) zusammen, was für diesen Hohlkörper 156 eine Zykluszeit von ca. 7 Sekunden ergibt.
Die Zahl der Taktschritte über den Drehteller-Umfang, d. h. die Zahl der Aufnahmen 14, sollte jedoch aus Kostengründen nicht größer sein als unbedingt erforderlich für das zusätzliche Abkühlen der Hohlkörper 156 vor dem Entgraten, eine Dichtheitsprüfung und die Abgabe der Hohlkörper 156. Praktisch wird man Drehteller 12 mit 5 oder maximal 6 Aufnahmen 14 verwenden.
Bei fünf Aufnahmen 14 auf dem Drehteller 12, was einem Taktwinkel von 72° entspricht, wird sich folgende Verteilung der Stillstandspositionen, d. h. der Arbeitsstellungen des Drehtellers 12 ergeben:
Station a:Übernahmeposition zur Übernahme der Hohlkörper 156 vom Blasdorn 66, Station b:zusätzliche Nachkühlung, Station c:zusätzliche Nachkühlung, Station d:Entgratung mit anschließender Dichtheitsprüfung, Station e:Abgabe der Hohlkörper 156 mit Aussonderung möglicherweise defekter Hohlkörper 156.
Dabei erhält der Hohlkörper 156 eine zusätzliche Nachkühlung, deren Dauer der doppelten Zykluszeit entspricht, wobei der sich in der Umgebungsluft befindliche Hohlkörper 156, falls erforderlich, in der noch plastischen Boden- und Halspartie noch zusätzlich angeblasen werden kann. Der Hohlkörper 156 erfährt dabei eine so intensive Auskühlung, daß er problemlos entgratet und auf Dichtheit geprüft werden kann. Man erreicht dadurch gegenüber herkömmlichen Blasmaschinen eine Steigerung des Ausstoßes um 25 bis 30%, weil nunmehr eine solche Produktionsgeschwindigkeit der Schließeinheit 10 gewählt werden kann, die nur eine Formstabilität des geblasenen Hohlkörpers 156 im Rumpf voraussetzt und trotzdem eine positionierte Weitergabe des Hohlkörpers 156 zu den Nachbearbeitungspositionen ermöglicht.
Wie sich aus dem Bewegungsdiagramm ergibt, ist die Transportzeit für die am Blasdorn 66 hängende Flasche so bemessen, daß die auftretenden Massenkräfte keine Deformation im Bereich des Flaschenhalses bewirken können.
Die Vertikalbewegung der Schließeinheit 10, die horizontale Transportbewegung des Blasdornschlittens 16 und die Taktbewegung des Drehtellers 12 wird im Zwanglauf von einem Kurventrieb abgeleitet, der nachfolgend erläutert wird.
Diesem geschlossenen, kombinierten Kurventrieb ist ein Motor 82 als Antriebsquelle zugeordnet, und zwar ein drehzahlregelbarer Gleichstrommotor mit Thyristorsteuerung, der mit konstantem Drehmoment über einen Schneckentrieb eine Hauptantriebswelle 84 des Kurventriebs antreibt. Ein positioniertes Stillsetzen des ganzen Kurventriebs wird durch eine nicht dargestellte Kupplungs-Brems-Kombination ermöglicht.
Während eines Zyklus der Schließeinheit 10 führt die Hauptantriebswelle 84 eine Umdrehung um weniger als 360° aus. Die verbleibende Ergänzung des Drehwinkels auf 360° steht nur zum Abgriff verschiedener Steuerbewegungen bzw. -befehle von auf der Hauptantriebswelle 84 angeordneten Steuernocken zur Verfügung.
Mit der Hauptantriebswelle 84 drehfest verbunden ist eine Scheibe 86 mit innenliegender Hubkurve 88. Auf der Hubkurve 88 läuft spielfrei eine Rolle 90, die durch eine Hebelübersetzung 92 den Vertikal-Hub der Schließeinheit 10 bewirkt.
Ebenfalls drehfest ist mit der Hauptantriebswelle 84 eine Kurvenwalze 94 verbunden, der ein Mitnehmerstern 96 zugeordnet ist, der auf einer quer zur Hauptantriebswelle 84 verlaufenden Achse sitzt, an seinem Umfang in die Kurven der Kurvenwalze 94 eingreifende Mitnehmerrollen 98 trägt und mit einem Schwinghebel 100 verbunden ist, der als einarmiger Hebel ausgebildet und an seinem freien Ende mit dem Blasdornschlitten 16 verbunden ist, wobei die Länge des Hebels ein Vielfaches des Radius der Umlaufbahn der Mitnehmerrollen 98 beträgt. Durch die Kurven der Kurvenwalze 94 erfährt der Schwinghebel 100 ein hin und her gehende Bewegung, die den Vor- und Rücklauf des Blasdornschlittens 16 während eines Zyklus bewirkt.
Während die Achse des Mitnehmersterns 96 horizontal verläuft, ist die Achse eines weiteren Mitnehmersterns 102 vertikal angeordnet und stellt die Drehachse des Drehtellers 12 dar. Diesem Mitnehmerstern 102 ist ebenfalls eine drehfest mit der Hauptantriebswelle 84 verbundene Kurvenwalze 104 zugeordnet, die derart ausgebildet ist, daß während jedes Zyklus der Drehteller 12 um einen Taktschritt weiterbewegt wird.
Vorzugsweise läuft der Kurventrieb im Ölbad.
Auf der Hauptantriebswelle 84 sind eine Anzahl von Steuernocken bzw. Kurvenscheiben 106 angeordnet, die zur direkten Betätigung oder zur elektrischen Auslösung weiterer Vorgänge in Abhängigkeit von dem durch die Hauptantriebswelle 84 gesteuerten Zyklus dienen. Diese Kurvenscheiben 108 können auch auf einer mit der Hauptantriebswelle 84 gekuppelten, nicht dargestellten Hilfswelle angeordnet sein.
Elektrisch betätigt wird beispielsweise die Abschaltung und Bremsung des Motors 82, die Steuerung des Zylinders 70 für die Blasdornbewegung in vertikaler Richtung, der Beginn des Blasvorgangs und der Beginn des Schnellentlüftens.
Über eine Schaltkurve wird die Verschiebung einer Segmentplatte in der Übernahmeposition des Drehtellers 12 bewirkt, um das Schließen der Aufnahme 14 auszulösen.
Die Aufnahmen 14 sind (Fig. 7) als schnell auswechselbare Elemente ausgebildet, wobei die beiden Hälften 14 a und 14 b der Aufnahmen 14 über Positionierstifte 110 an Maskenträgern 112 a bzw. 112 b befestigbar sind. Die Maskenträger 112 a und 112 b werden in ähnlicher Weise wie die Formträger 26 a und 26 b nur einseitig über mindestens zwei horizontale Führungen 114 geführt (Fig. 6). Die beiden Maskenträger 112 a und 112 b werden unter Vorspannung geschlossen gehalten, wozu beispielsweise die obere Führung (Fig. 6) teleskopartig ausgebildet und im Inneren der Führung mit Druckfedern 116 versehen ist. In Führungshülsen 118 greifen durch Schlitze mit den Maskenträgern 112 a bzw. 112 b verbundene Arme 120. Zwischen die Arme 120 und die Enden der Führungshülsen 118 sind die Druckfedern 116 derart eingespannt, daß sie bestrebt sind, die Maskenträger 112 a und 112 b einander anzunähern.
In der Maskenteilungsebene ist in halber Höhe der Maskenträger 112 a und 112 b an einem die Führungshülsen 118 tragenden, mit dem Drehteller 12 verbundenen Stützarm 122 eine zweiarmige Schwinge 124 gelagert, deren Bezug auf den Drehpunkt 125 der Schwinge 124 einander diametral gegenüberliegende Enden 124 a und 124 b in schlitzförmige Kulissenführungen 132 a bzw. 132 b an jedem Maskenträger 112 a bzw. 112 b derart eingreifen, daß durch eine Schwenkbewegung der Schwinge 124 in Fig. 6 im Uhrzeigersinn die Maskenträger 112 a und 112 b entgegen der Wirkung der Druckfedern 116 aus ihrer geschlossenen in ihre geöffnete Stellung bewegt werden.
Um diese Schwenkbewegung der Schwinge 124 zu veranlassen, wirkt mit einer an der Schwinge 124 angeordneten Druckplatte 127 das freie Ende 129 eines Hebels 126 zusammen, der um eine horizontale Achse 131 etwa in einer vertikalen Radialebene des Drehtellers 12 verschwenkbar am Drehteller 12 gelagert ist. Auf der dem freien Ende 129 des Hebels 126 zugewandten Seite der Achse 131 greift am Hebel 126 ein am Drehteller 12 in etwa radialer Richtung horizontal verschieblich gelagerter Stößel 133 an, der an seinem dem Zentrum des Drehtellers 12 zugewandten Ende eine um eine vertikale Achse drehbar gelagerte Rolle 128 trägt. Die Rolle 128 liegt unter der über die Schwinge 124, den Hebel 126 und den Stößel 133 übertragenen Wirkung der Druckfeder 116 an einer vertikalen Kurvenbahn 130 am Umfang einer ortsfest gelagerten, im wesentlichen kreisförmigen Führungsschiene 135 an. Der Radius der Kurvenbahn 130 vergrößert sich kurz vor der Abgabestation e in welcher die Hohlkörper 156 abgegeben werden, über eine Übergangskurve 136, so daß die Kurvenbahn 130 einen Abschnitt 134 mit geringerem und einen Abschnitt 138 mit größerem Radius aufweist. Beide Abschnitte 134 und 138 verlaufen längs einer Kreislinie.
Beim Auflaufen der Rolle 128 auf den Abschnitt 138 mit größerem Radius wird der Stößel 133 in Bezug auf den Drehteller 12 radial nach außen verschoben, verschwenkt dadurch den Hebel 126 und dieser verschwenkt seinerseits die Schwinge 124 in Fig. 6 im Uhrzeigersinn, wodurch die Maskenträger 112 a und 112 b entgegen der Wirkung der Druckfedern 116 auseinanderbewegt werden, so daß der von der Aufnahme 14 getragene Hohlkörper 156 freigegeben wird.
Von der Abgabestation e bis zur Übernahmestation a, in welcher die geblasenen Hohlkörper 156 vom Blasdorn 66 übernommen werden, muß die Aufnahme 14 geöffnet bleiben. Damit die Aufnahme 14 in der Übernahmestation a zunächst geöffnet bleibt, dann aber ohne Drehbewegung des Drehtellers 12 in die geschlossene Stellung überführt werden kann, um den Hohlkörper 156 zu erfassen und die Entfernung des Blasdorns 66 aus dem Hohlkörper 156 zu ermöglichen, wird derjenige Bereich des Abschnitts 138, auf welchem die Rolle 128 in der Übernahmestation a aufliegt, durch einen plattenförmigen Schieber 140 gebildet, der in einem Schlitz 141 der Führungsschiene 135 radial und horizontal beweglich angeordnet ist. Der Schieber 140 wird durch eine Druckfeder 139 radial nach außen gegen einen Anschlag 142 an der Führungsschiene 135 gedrückt, wobei in dieser Stellung der Abschnitt 138 in die Außenfläche des Schiebers übergeht. In dieser Position wird der Schieber 140 durch eine nicht gezeigte, federbelastete Sperrklinke festgehalten, deren Auslösung in Abhängigkeit von einer der auf der Hauptantriebswelle 84 sitzenden Kurvenscheiben 106 erfolgt.
Die Auslösung der Sperrklinke erfolgt, sobald der Blasdorn 66 einen Hohlkörper 156 in die Übergabeposition innerhalb der geöffneten Aufnahme 14 bewegt hat. Unter der Wirkung der Druckfedern 116, deren auf den Stößel 133 einwirkende Kraft größer ist als die Kraft der den Schieber 140 stützenden Druckfeder 139, wird der Schieber 140 radial einwärts bewegt und die Aufnahme 14 in der Übernahmestation a wird geschlossen. Anschließend setzt sich der Drehteller 12 in Bewegung und die Rolle 128 der aus der Übernahmestation a auswandernden Aufnahme 14 läuft auf den Abschnitt 134 der Führungskurve 135. Der nun wieder entlastete Schieber 140 wird unter der Wirkung der Druckfeder 139 wieder gegen den Anschlag 142 geschoben und in dieser Position durch die Sperrklinke festgehalten. Bei Flaschen, welche durch einen Stanzvorgang entgratet werden müssen, werden die Aufnahmen14 als Matrizen ausgebildet, deren Formgebung so gewählt ist, daß in der Entgratstation ein direktes Durchfahren des Entgratstempels durch die Aufnahme 14 möglich ist. Dadurch wird für ein Abstanzen des Abfalls auch nur die Zeit für das Vor- und Zurückbewegen des Stanzmessers oder des Entgratstempels benötigt.
In der gleichen Station kann nach dem Entgraten noch während der Stillstandsphase die Dichtheitsprüfung erfolgen, dergestalt, daß der ortsfest über der Flasche angeordnete, in einer Höhe verstellbare Prüfstempel vertikal abwärts bewegt wird und sich auf den Flaschenhals aufsetzt, diesen dabei abstützt und durch den heruntergehenden Prüfstempel die Aufnahme 14 gering geöffnet wird, wozu ein Spreizkeil 144 benutzt werden kann, der zwischen die Arme 120 eingeschoben wird (Fig. 8).
Diese Bewegungen erfolgen mechanisch durch einen vertikal geführten, parallel zum Prüfstempel angeordneten Hebel, der mit dem Prüfstempel in Verbindung steht, wobei zugleich ein Abstützorgan unter den Boden der zu prüfenden Flasche bewegt werden kann.
Zur Verbesserung der Haftung des Flaschenhalses am Schaft des Blasdorns 66 kann der Blasdornschaft mit einer erhabenen Wulst versehen werden, so daß während des Transportes der teilweise noch plastischen Flasche aus der Blasform 24 zur Aufnahme 14 außer der kraftschlüssigen Verbindung zwischen Blasdornschaft und Flaschenhals auch eine formschlüssige Verbindung besteht. Da die Aufnahme 14 um die Flasche geschlossen wird, bevor der Blasdorn 66 aus dem Flaschenhals herausbewegt wird, wird das Lösen des Blasdorns 66 aus dem Flaschenhals nicht behindert.
Bei Flaschen mit Überquetschung am Flaschenhals kann der Blasdorn auch mit einem zur Blasdornachse parallelen, profilierten Stift versehen werden, der insbesondere bei asymmetrischen Flaschen mit außerhalb der Blasdornachse liegendem Schwerpunkt eine zusätzliche Halterung bewirkt.
Schließlich kann am Blasdornschlitten 16 eine Stützvorrichtung 146 für das untere Flaschenende vorgesehen werden, die beim Transport der geblasenen Flasche von der Blasform 24 zur Aufnahme 14 die Flasche an einer oder mehreren Stellen abstützt (Fig. 12). Sie besteht aus einem Element 148 in Form eines zweiarmigen Hebels, der um eine horizontale Achse 150 verschwenkbar an einem Arm 152 gelagert ist, der seinerseits fest mit dem Blasdornschlitten 16 verbunden ist. Auf der vom Blasdorn 66 abgewandten Seite ist das Element 148 mit einem Gewicht 154 versehen, welches bestrebt ist, die dem Blasdorn 66 zugewandte Seite des Elements 148 nach oben und damit gegen den am Blasdorn 66 haftenden Hohlkörper 156 zu verschwenken. Dieser mit dem Hohlkörper 156 zusammenwirkende Arm des Elements 148 ist mit 148 a bezeichnet, während der das Gewicht 154 tragende Arm mit 148 b bezeichnet ist.
Der Arm 148 a trägt beispielsweise zwei Abstützzungen 158 a und 158 b, die der Gestalt des geblasenen Hohlkörpers 156 angepaßt sind und die sich unter dem Einfluß des Gewichtes 154 an dem am Blasdorn 66 befindlichen Hohlkörper 156 anlegen.
Um das Einfahren des Blasdornschlittens 16 in die über der geschlossenen Blasform 24 befindliche Blasposition zu ermöglichen, ohne daß die Stützvorrichtung 146 gegen die geschlossene Blasform 24 fährt, ist am Element 148 ein Ablenkbügel 160 ausgebildet, der die Abstützzungen 158 a, 158 b unter die Blasform 24 verschwenkt und erst beim Öffnen der Blasform 24 die Annäherung der Abstützzungen 158 a, 158 b an den Hohlkörper 156 unter dem Einfluß des Gewichtes 154 ermöglicht. Außerdem läuft der Ablenkbügel 160 gegen eine nicht dargestellte Kurve an, kurz bevor sich der Blasdorn 66 der Übernahmestation a nähert, damit das Element 148 gegen die Wirkung des Gewichtes 154 verschwenkt wird und die Abstützungen 158 a, 158 b beim Schließen der Aufnahme 14 nicht eingeklemmt werden.
Wie bereits oben erwähnt wurde, führt die Hauptantriebswelle 84 während eines Zyklus der Schließeinheit 10 eine Umdrehung um 360° aus. Anschließend wird die Hauptantriebswelle 84 durch eine Kupplungs-Brems-Kombination stillgesetzt, wobei die Stillstandszeit bis zu einer erneuten Umdrehung der Hauptantriebswelle 84 um 360° durch ein einstellbares Zeitglied bestimmt wird, dessen Einstellung je nach Material, Gestalt und Wanddicke des zu erzeugenden Hohlkörpers 156 vorgenommen wird.
Die einer einzigen Umdrehung entsprechende Laufzeit der Hauptantriebswelle 84 ist in Fig. 13 dargestellt. Bezogen auf diese Laufzeit der Hauptantriebswelle 84 sind die vom Kurventrieb abhängigen Bewegungen der Schließeinheit 10, des Blasformschlittens 16 und des Drehtellers 12 über der Laufzeit der Hauptantriebswelle 84 und die durch Antriebszylinder bewirkte Öffnungs- und Schließbewegung der Blasform 24 und die Vertikalbewegung des Blasdorns 66 unter der Laufzeit der Hauptantriebswelle 84 dargestellt. Der Zyklus der dargestellten Bewegungen beginnt bei der Zeit 0, welche jedoch einen gewissen zeitlichen Abstand vom Beginn der Drehbewegung der Hauptantriebswelle 84 aufweist, d. h. die als erste Bewegung dargestellte Öffnungsbewegung der Blasform 24 beginnt erst, nachdem die Hauptantriebswelle 84 bereits einen gewissen Drehwinkel durchlaufen hat. Dadurch wird es möglich, daß einige der auf der Hauptantriebswelle 84 angeordneten Kurvenscheiben 106 Schaltvorgänge auslösen, wie beispielsweise die Schnellentlüftung des Hohlkörpers 156 über den Blasdorn 66. In gleicher Weise ist aus Fig. 13 ersichtlich, daß der Bewegungszyklus mit dem Senken des Blasdorns 66 bzw. dessen Einfahren in die Blasstellung endet, daß aber die Hauptantriebswelle 84 zu diesem Zeitpunkt ihre Drehbewegung um 360° noch nicht ganz vollendet hat, so daß auch nach der Beendigung des Bewegungszyklus über die auf der Hauptantriebswelle 84 angeordneten Kurvenscheiben noch Vorgänge gesteuert werden können, wie beispielsweise das Entgraten und die Dichtheitsprüfung des in der Nachbehandlungsstation d befindlichen Hohlkörpers.
Die Fig. 14 zeigt lediglich beispielsweise anhand der Scheibe 86 mit der innenliegenden Hubkurve 88 für die Steuerung der Vertikalbewegung der Schließeinheit 10, in welcher Weise eine derartige Kurve ausgebildet sein kann, um neben der Heb- und Senkbewegung noch jeweils ausreichende Stillstandszeiten vorzusehen. Die beispielsweise in Fig. 14 gezeigte Hubkurve 88 besitzt einen konzentrischen, kreisförmigen Abschnitt über den Winkelbereich α, mit großem Radius, welcher, wie aus Fig. 5 deutlicher ersichtlich ist, der angehobenen Position der Schließeinheit 10 entspricht. Außerdem besitzt die Hubkurve 88 einen ebenfalls konzentrischen Sektor β mit wesentlich geringerem Radius, dessen Lage nach einer Drehung um 180° gegenüber der aus Fig. 14 ersichtlichen Lage in Fig. 5 in unterbrochenen Linien dargestellt ist.
Dieser Sektor β entspricht der abgesenkten Position der Schließeinheit 10. Zwischen beiden Positionen erstreckt sich ein Kurvenabschnitt 162, der entsprechend den gewünschten Beschleunigungs- und Verzögerungswerten gestaltet ist und der die Senkbewegung der Schließeinheit 10 steuert. Theoretisch ist es möglich, in den Kurvenabschnitt 162 ein weiteres, konzentrisches Stück einzubeziehen, falls zwischen den beiden Endstellungen eine weitere Stillstandsphase des durch die Kurve gesteuerten Bewegungsablaufs erwünscht ist. Die Sektoren α und β ermöglichen den Vor- bzw. Nachlauf der Hauptantriebswelle 84 gegenüber der Vertikalbewegung der Schließeinheit 10.

Claims (16)

1. Maschine zum Herstellen eines blasgeformten Hohlkörpers aus Kunststoff, mit einem Maschinenbett, mit einer Abgabevorrichtung für einen Vorformling über einen Extruderkopf, mit einer Schließeinheit zur Aufnahme der Formhälften einer in einer vertikalen Ebene geteilten Blasform an je einem an horizontal verlaufenden Führungen angeordneten Blasformträger, wobei die Schließeinheit zwischen einer oberen, unterhalb der Abgabevorrichtung für den Vorformling angeordneten Übergabeposition und einer unteren, gegenüber der Übergabeposition abgesenkten Blasposition bewegbar ist, mit mindestens einem für den Blasvorgang in die Blasöffnung der in Blasposition befindlichen Blasform mittels eines Schlittens einführbaren Blasdorn und mit einer Nachbehandlungsvorrichtung für den Hohlkörper, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachbehandlungsvorrichtung einen taktweise antreibbaren Drehteller (12) aufweist, der mehrere gleichmäßig über den Umfang verteilte Aufnahmen (14) für mehrere der Hohlkörper (15 b) hat und der eine in der Teilebene (E) der Schließeinheit (10) angeordnete, der Übergabeposition zugeordnete Übernahmeposition und mehrere Folgestationen aufweist, daß der Blasdorn (66) von einem Blasdornschlitten (16) getragen wird, der horizontal in der Teilebene (E) der Schließeinheit (10) zwischen der Blasposition und der Übernahmeposition bewegbar und in der Blasposition im Maschinenbett (20) indexierbar ist, und daß die Führungen (52, 54) für die Formträger (26 a, 26 b) an der vom Blasdornschlitten (16) für den Blasdorn (66) abgewandten Seite der Schließeinheit (10) angeordnet sind.
2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Bewegen der Schließeinheit (10), des Schlittens (16) und des Drehtellers (12) von einer gemeinsamen Antriebseinheit über einen kombinierten Kurventrieb erfolgt.
3. Maschine nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewicht der Schließeinheit (10) über eine hydropneumatische Ausgleichsvorrichtung (32) abgestützt ist.
4. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die auf dem Drehteller (12) angeordneten Aufnahmen (14) zweiteilig und öffenbar ausgebildet sind, wobei ihre Teilebene in der Übernahmeposition (a) in der Teilebene (E) der Schließeinheit (10) verläuft.
5. Maschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Öffnen der durch Druckfedern (116) in ihre geschlossene Stellung vorgespannten Aufnahmen (14) mittels einer ortsfesten, zum Drehteller (12) konzentrisch angeordneten Kurvenbahn (130) erfolgt.
6. Maschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Hälften (14 a, 14 b) der Aufnahmen (14) austauschbar und durch die Indexierungsorgane justiert auf Maskenträgern (112 a, 112 b) angeordnet sind.
7. Maschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Maskenträger (112 a, 112 b) auf ihrer in der Übernahmeposition (a) von der Schließeinheit (10) abgewandten Seite auf am Drehteller (12) angebrachten Führungen (114) gelagert sind.
8. Maschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungen (114) als Führungshülsen (118) ausgebildet sind, die an ihrer den Maskenträgern (112 a, 112 b) zugewandten Seite geschlitzt sind, wobei jeder Maskenträger (112 a, 112b) mit jeweils einem Arm (120) durch den Schlitz in die Führungshülse (118) eingreift.
9. Maschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die in eine Führungshülse (118) eingreifenden Arme (120) der beiden Maskenträger (112 a, 112 b) durch die in den Führungshülsen (118) angeordneten Federn (116) vorgespannt sind.
10. Maschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kurvenbahn (130) einen den Stellmechanismus in die Öffnungsstellung bewegenden Abschnitt (138) besitzt, der sich von einer Abgabestation (e) für die fertigen Hohlkörper (156) bis unmittelbar vor die Übernahmeposition (a) erstreckt, wobei dieser Abschnitt (138) in der Übernahmeposition (a) durch einen beweglichen Kurvenabschnitt ergänzbar ist, der durch eine Sperre in dieser den Abschnitt (138) ergänzenden Position feststellbar und nach Lösen der Sperre unter der Wirkung der die Maskenträger (112 a, 112 b) spannenden Federn (116) aus seiner den Abschnitt (138) ergänzenden Lage entgegen der Wirkung eines Rückstellorgans bewegbar ist.
11. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß in einer Führungskonsole (28) der Schließeinheit (10) mit vertikalem Abstand zwei der Führungen (52, 54) zueinander parallel angeordnet und horizontal verschiebbar gelagert sind, die mit dem einen Formträger (26 a) fest verbunden sind und auf denen der andere Formträger (26 b) verschiebbar gelagert ist, und daß durch einen an der Führungskonsole (28) gelagerten Stellzylinder (64) eine in Bezug auf die Führungskonsole (28) gegenläufige Bewegung der Führungen (52, 54) und des auf den Führungen (52, 54) gelagerten Formträgers (26 b) bewirkbar ist.
12. Maschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Stellzylinder (64) über eine Kniehebelkonstruktion auf die Führungen (52, 54) und den einen Formträger (26 b) einwirkt.
13. Maschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmen (14) für durch einen Stanzvorgang zu entgratende Hohlkörper (156) als Matrizen ausgebildet sind, die von einem Entgratstempel durchquerbar sind.
14. Maschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß in einer Nachbehandlungsstation (d) ein auf den Hohlkörper (156) innerhalb der Aufnahmen (14) aufsetzbarer Prüfstempel zur Dichtheitsprüfung angeordnet ist, mit dem ein Spreizkeil (144) verbunden ist, der geeignet ist, zwischen die Hälften (14 a, 14 b) der Aufnahmen (14) einzudringen und diese während des Prüfvorgangs entgegen der Wirkung der Federn (116) etwas auseinander zu drücken.
15. Maschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß in Abhängigkeit von der Bewegung des Prüfstempels ein Stützorgan unter den Boden des zu prüfenden Hohlkörpers (156) bewegbar ist.
16. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß am Blasdornschlitten (16) eine unter den Einfluß eines Gewichtes (154) gegen den am Blasdorn (66) befindlichen Hohlkörper (156) bewegbare Stützvorrichtung (146) angebracht ist und daß die Stützvorrichtung (146) mit einem Ablenkbügel (160) versehen ist, der in Abhängigkeit von der Horizontalbewegung des Blasdornschlittens (16) durch Kontakt mit Teilen der Maschine die Stützvorrichtung (146) von dem Wirkungsbereich der Schließeinheit (10) und der Aufnahmen (14) fernhält.
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