DE3001843C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Halbleiterlaser gemäß dem
Oberbegriff des Patentanspruches.
Um einen Halbleiter bei hoher Temperatur in kontinuierliche
Schwingung zu bringen, ist es erforderlich, eine solche
Struktur zu verwenden, daß der beste thermische Weg zur Ableitung
der Wärme von der Übergangszone im Halbleiterlaser erreicht
und die optische Energie und der Injektionsstrom in einem bestimmten
Bereich eingeschlossen werden, in dem der optische
Verlust und die unwirtschaftliche Trägerrekombination
gleichzeitig minimisiert werden.
Um diese Bedingung zu erfüllen, wurde der sogenannte Kontaktstreifen-
Halbleiterlaser vorgeschlagen, bei dem die Elektrode
des Halbleiterlasers eine Streifenform aufweist, so daß die Breite
des in die aktive Schicht fließenden Stromes begrenzt und die
optische Energie in die aktive Schicht eingeschlossen bzw. durch
diese begrenzt wird.
Obwohl der Halbleiterlaser den Vorteil aufweist, daß eine
Schwingung durch einen Gleichstrom bei Raumtemperatur möglich
ist, weist er doch beim Betrieb den großen Nachteil dahingehend
auf, daß der Mode einer elektromagnetischen Welle in Transversalrichtung
parallel zur aktiven Schicht, d. h. der
Transversalmode, instabil ist und sich in
Abhängigkeit von der Änderung des Injektionsstromes ändert. Dies
ist darauf zurückzuführen, daß der Kontaktstreifen-Laser nicht
die Funktion des Einschließens der Ladungsträger und des Lichtes
in der aktiven Schicht bezüglich deren Transversalrichtung besitzt.
Insbesondere im Strombereich, der etwas oberhalb des Schwellenstromes
für die Laserschwingung liegt, überschreitet die für die
Schwingung erforderliche Verstärkung den Verlust nur im Bereich
der aktiven Schicht direkt unter dem Streifen, und der Laser schwingt
damit in einem Transversalmode niedriger oder nullter Ordnung. Wenn
jedoch der Injektionsstrom erhöht wird, verteilen sich die in die
aktive Schicht injizierten Ladungsträger in die Außenbereiche, so
daß sich der Bereich mit hoher Verstärkung verbreitert, was zur
Erzeugung
von Transversalmoden höherer Ordnung führt. Bei einer Lichtleitfaser-Übertragung
mittels Laserlicht führt die Instabilität und die Abhängigkeit
des Injektionsstromes des Transversalmodes zur Modenstreuung
und dergleichen im optischen Übertragungsweg, und die Informationskapazität
des Übertragungsweges wird damit stark vermindert.
Wenn ein Halbleiterlaser damit als optische Quelle im
Lichtleitfaser-Übertragungssystem verwendet wird, so ist es erforderlich,
daß er in einem einzelnen Mode über einen großen
Bereich des Injektionsstromes hinweg oszilliert. Um diesen Nachteil
zu vermeiden, wurden bereits Versuche dahingehend unternommen,
daß in das Laserelement Wellenleiter bzw. ein optischer
Hohlraum eingebaut wurde. So wurde beispielsweise von W. T. Tsang
et al. in "Applied Physics Letters, Vol. 32, Nr. 5, 1978, Seite 311 bis
314" ein Heterostruktur-Laser mit vergrabenem Streifen (SBH) vorgeschlagen.
Bei dieser Struktur wird, wie im nachfolgenden mehr
im Detail beschrieben wird, eine Wellenleiterschicht bzw. ein
optischer Hohlraum zusätzlich zur aktiven Schicht vorgesehen,
und lediglich die aktive Schicht ist mit einem Material mit
niedrigem Brechungsindex umgeben, so daß das Einschließen der
injizierten Ladungsträger und das Einschließen der Photonen
jeweils in getrennten Bereichen bewirkt und die Lichtausbreitungswirkung
durch die Wellenleiterschicht erreicht wird. Damit
wird bezweckt, Schwingungen höherer Ordnung zu vermeiden und
eine einzelne Modenschwingung über einen großen Strombereich
hinweg aufrecht zu erhalten.
Die Herstellung dieser SBH-Laser weist jedoch den offensichtlichen
Nachteil auf, daß sie verschiedene einzelne (epitaktische)
Aufwachsverfahren erforderlich macht. Damit wird der Herstellungsprozeß
derartiger SBH-Laser so kompliziert, daß die Wiederholbarkeit
bei der Herstellung der Laserelemente gering ist und sie
nicht wirtschaftlich und in Massenproduktion hergestellt werden
können.
Aus der DE-OS 26 26 775 ist ein Heterostruktur-Laser mit durch
Ätzung vergrabener Schicht (EBH) bekannt, bei dem die Ausgangsstrahlkonfiguration
und auch die Stabilität des Transversalmodes
dadurch verbessert werden, daß eine Einkerbung im Substrat zur
Krümmung der aktiven Schicht vorgesehen wird. Da bei dieser
Struktur jedoch die aktive Schicht in Sandwichform zwischen
Überzugsschichten mit niedrigem Brechungsindex angeordnet ist,
wird der Unterschied im Brechungsindex an diesen Grenzflächen
groß. Wenn damit die Breite des gekrümmten Abschnittes der aktiven
Schicht groß gewählt wird, so treten leicht Transversalmoden
höherer Ordnung auf. Bezüglich des Gesichtspunktes der Leichtigkeit
des Kristallwachstums, ist bei einer bis zu einem gewissen
Grad großen Breite der Einkerbung im Substrat die Herstellung
einfacher, als wenn die Breite der Einkerbung klein ist. Bei einer
Einkerbungsbreite, die zur Schwingung in einem Grund-Transversalmode
erforderlich ist, hat jedoch eine solche Laserstruktur den
Nachteil, daß die Steuerbarkeit und Wiederholbarkeit gering sind.
Aus der DE-OS 26 56 532 ist eine entsprechende Halbleiterstruktur
bekannt, die die gleichen Probleme aufweist.
Aus "Appl. Phys. Lett., Vol. 17, Nr. 11, 1970, S. 499 bis 502" ist
ein Halbleiterlaser mit großem optischen Hohlraum (LOC-Struktur, large optical cavity structure) bekannt. Auch dieser Halbleiterlaser
weist die oben erwähnten Nachteile und Probleme auf.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Hochleistungshalbleiterlaser
zu schaffen, der einen guten Injektionswirkungsgrad
besitzt und dessen Grund-Transversalmode
steuerbar ist. Außerdem soll der erfindungsgemäße
Halbleiterlaser, der mit hoher Ausgangsleistung in einem
gesteuerten Grundmode arbeitet, eine schmale Strahlungsdifferenz
aufweisen, leicht herstellbar und bei hoher
Ausbeute für die Massenproduktion geeignet sein.
Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Halbleiter durch
die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs gelöst.
Beim erfindungsgemäßen Halbleiterlaser läßt man vier Halbleiterschichten
kontinuierlich auf dem Halbleitersubstrat durch
das herkömmliche epitaktische Aufwachsverfahren aufwachsen.
Eine erste Halbleiterschicht ist eine erste Überzugsschicht
mit einem optischen Einschließeffekt und eine zweite Halbleiterschicht
ist eine Wellenleiterschicht oder Hohlleiterschicht, die
sowohl einen optischen Ausbreitungseffekt als auch einen Trägereinschließungseffekt
aufweist. Eine dritte Halbleiterschicht
ist eine aktive Schicht zur Erzeugung des Lichts, und eine vierte
Halbleiterschicht ist eine zweite Überzugsschicht, die sowohl
einen optischen Einschließeffekt als auch einen Trägereinschließeffekt
aufweist. Die aktive Schicht ist derart dotiert, daß sie
mit der zweiten Überzugsschicht oder der Wellenleiterschicht
eine Gleichrichter-Übergangszone bildet. Die Wellenleiterschicht
weist einen streifenförmigen Bereich auf, der örtlich dicker
ist als der umgebende Bereich, so daß eine hohe optische Ausgangsleistung
von diesem Streifenbereich erhalten werden kann.
Ausführungsformen der Erfindung werden anhand der Zeichnungen
näher beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 eine Querschnittsansicht eines bekannten Halbleiterlasers,
der eine Struktur mit Wellenleiterschicht aufweist;
Fig. 2 eine Querschnittsansicht eines weiteren bekannten Halbleiterlasers
mit einer Struktur, bei der das Substrat eine Einkerbung
aufweist;
Fig. 3 eine Querschnittsansicht eines Halbleiterlasers gemäß
einer ersten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 4A bis 4D Querschnittsansichten zur Erläuterung der Herstellungsschritte
des erfindungsgemäßen Halbleiterlasers nach
Fig. 3;
Fig. 4E ein Kurvenschaubild des wirksamen Brechungsindexes
als Funktion der Dicke der Wellenleiterschicht 33 nach Fig. 3;
Parameter ist die Dicke d der aktiven Schicht 34;
Fig. 5 eine Querschnittsansicht eines Halbleiterlasers gemäß
einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 6A bis 6D Querschnittsansichten zur Erläuterung der Herstellungsschritte
des Halbleiterlasers nach Fig. 5;
Fig. 7 eine Querschnittsansicht eines Halbleiterlasers gemäß
einer dritten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung und
Fig. 8 eine Querschnittsansicht eines Halbleiterlasers gemäß
einer vierten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung.
Anhand von Fig. 1 werden nun die mit der Erfindung zu lösenden
Probleme erläutert, die in Verbindung mit dem Herstellungsverfahren
und der Struktur des oben erwähnten SBH-Lasers von W. T. Tsang
auftreten. Ein typisches Herstellungsverfahren des SBH-Lasers besteht
aus vier grundsätzlichen Verfahrensschritten. Beim ersten
Schritt wird durch das epitaktische Aufwachsverfahren in flüssiger
Phase auf einem n-GaAs-Halbleitersubstrat 11 eine als Überzugsschicht
dienende n-Al0,3Ga0,7As-Schicht 12, eine als Wellenleiterschicht
dienende n-Al0,1Ga0,9As-Schicht 13, eine als aktive Schicht
dienende p-GaAs-Schicht 14 und eine als zweite Überzugsschicht
dienende p-Al0,3Ga0,7As-Schicht ausgebildet. Der zweite Verfahrensschritt
ist der Mesa-Ätzverfahrensschritt zur Entfernung eines Teils
der zweiten Überzugsschicht 15 und eines Teils der aktiven Schicht
14 zur Ausbildung eines Mesas (flacher Hügel). Im dritten Verfahrensschritt
wird wiederum die zweite Überzugsschicht 15 um den
Mesa herum und darauf eine p-GaAs-Schicht 16 ausgebildet, die als
Kontakterleichterungsschicht dient, wodurch der streifenförmige
aktive Bereich vollständig durch ein Material umgeben ist, das
einen niedrigeren Brechungsindex aufweist als der streifenförmige
aktive Bereich. Wenn insbesondere das Material des aktiven Bereichs
GaAs ist, so wird der Verfahrensschritt zur Durchführung des zweiten
Aufwachsverfahrens in flüssiger Phase so bewirkt, daß der
Streifenbereich in dem auf den Außenseiten des Streifenbereichs
aufgebrachten AlGaAs vergraben oder von AlGaAs umgeben ist.
Beim vierten Verfahrensschritt wird ein mit einer Öffnung versehener
Siliziumdioxid (SiO₂)-Film 17 auf der kontaktfördernden
Schicht 16 ausgebildet, um einen Strom so zu regeln, daß er
durch die Öffnung in den streifenförmigen aktiven Bereich 14
injiziert wird, wobei eine positive Elektrodenschicht 18 auf
dem SiO₂-Film 17 auf dem Teil der kontaktfördernden Schicht 16,
der durch die Öffnung freiliegt, und eine negative Elektrodenschicht
19 auf der Unterseite des Substrats 11 ausgebildet wird.
Wenn an den nach dem oben beschriebenen Herstellungsverfahren
hergestellten SBH-Laser eine Durchlaßvorspannung angelegt wird,
so tritt in der aktiven Schicht 14 eine Laserschwingung auf. Das
in der aktiven Schicht 14 erzeugte Laserlicht dringt weitgehend
in die n-Al0,1Ga0,9As-Wellenleiterschicht 13 ein. Damit wird die
Verteilung des wirksamen Brechungsindex der Wellenleiterschicht
13 entlang ihrer seitlichen Richtung innerhalb der Querschnittsansicht
so ausgebildet, daß der wirksame Brechungsindex an der Stelle
direkt unterhalb des aktiven Bereichs 14 größer ist als an den
Stellen, wo der aktive Bereich 14 nicht vorhanden ist, d. h. an
den Stellen außerhalb des aktiven Bereichs. Dies führt zu einer
streifenbelasteten Wellenleiterstruktur mit einer geeigneten Breite.
Mit dem in der Beschreibung verwendeten Ausdruck "wirksamer Brechungsindex"
ist der scheinbare Brechungsindex gemeint, der sich
aufgrund der Grenzbedingung der laminierten Schichten ändern kann,
wenn sich das Laserlicht entlang der Verbindungsebene davon ausbreitet.
Da darüber hinaus die Einschließung der Ladungsträger auch in
senkrechter und seitlicher Richtung bewirkt wird, wird der Transversalmode
auch nicht abhängig von einer Verstärkungsverteilung,
und es kann damit eine stabile Grund-Transversalmodenschwingung
über einen großen Injektionsstrombereich hinweg erhalten werden.
Damit wurden die Nachteile des kontaktierten Streifenleiter-Lasers
sehr verbessert. In dieser Hinsicht war der SBH-Laser ein Epoche
machender Vorschlag.
Dieser SBH-Laser hat jedoch den Nachteil, daß er die beiden
oben beschriebenen getrennten epitaktischen Aufwachsverfahren
erfordert. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß eine Vielzahl
von Schichten mit verschiedenen Zusammensetzungen und Dicken
geätzt oder entfernt werden muß. Aufgrund des Unterschiedes in
der Zusammensetzung und Dicke, ist jedoch eine Steuerung der
Ätzung bzw. des Entfernens sehr schwierig. Ein weiterer Nachteil
besteht darin, daß dann, wenn die mit Aluminium gemischte Schicht
der Außentemperatur ausgesetzt wird, auf der Oberfläche der
Schicht ein Oxidfilm ausgebildet wird und dieser Oxidfilm das
zweite Aufwachsverfahren stört. Außerdem besteht die Möglichkeit,
daß das zweite Aufwachsverfahren den durch das erste Aufwachsverfahren
ausgebildeten Bereich auflöst und damit Fehler im aktiven
Bereich erzeugt werden können. Da die in Fig. 1 dargestellte
Struktur damit wesentliche Nachteile bei der Herstellung aufweist
und hinsichtlich Steuerbarkeit, Wiederholbarkeit und Zuverlässigkeit
gewisse Mängel aufweist, ist diese bekannte Struktur nicht
geeignet, wirtschaftlich und in Massenproduktion hergestellt zu
werden.
Anhand von Fig. 2 wird nun der in der DE-OS 26 26 775 beschriebene
EBH-Laser erläutert. Bei diesem bekannten Halbleiterlaser läßt
man vier Halbleiterschichten epitaktisch in flüssiger Phase auf
einem eingekerbten Halbleitersubstrat 21 aufwachsen. Sie bestehen
aus einer dritten Überzugsschicht 22, die sowohl einen optischen
Einschließeffekt als auch einen Ladungsträger-Einschließeffekt
aufweist, einer aktiven Schicht 24, einer zweiten Überzugsschicht
25, die sowohl einen optischen Einschließeffekt als auch einen
Ladungsträger-Einschließeffekt aufweist, sowie einer kontaktfördernden
Schicht 26. Vor der Ausbildung der dritten Überzugsschicht
22 wird eine streifenförmige Einkerbung 211 im Substrat 21 vorgesehen
und danach eine eindiffundierte Schicht 212 darin ausgebildet.
Der Mittelbereich der dritten Überzugsschicht 22 und der
Mittelbereich 241 der aktiven Schicht 24 sind innerhalb der Einkerbung
211 angeordnet und erstrecken sich durch die Diffusionsschicht
212. Die dritte Überzugsschicht 22 und die aktive Schicht
24 sind von unterschiedlichem Leitfähigkeitstyp, um eine Gleichrichter-
Übergangszone 201 dazwischen zu bilden. Eine positive
Elektrodenschicht 28 und eine negative Elektrodenschicht 29 sind
so ausgebildet, daß sie jeweils die kontaktfördernde Schicht 26
bzw. das Substrat 21 berühren. Das Substrat 21 und die dritte
Überzugsschicht 22 sind von verschiedenem Leitfähigkeitstyp gegenüber
der Diffusionsschicht 212, so daß Gleichrichter-Übergangszonen
202 und 203 an den Grenzflächen zwischen Substrat 21 und der
Diffusionsschicht 212 und zwischen der Diffusionsschicht 212 und
der dritten Überzugsschicht 22 ausgebildet werden. Wenn die Gleichrichter-
Übergangszone 201 in Durchlaßrichtung vorgespannt wird, so
ist die Gleichrichter-Übergangszone 202 in Durchlaßrichtung vorgespannt
und die Gleichrichter-Übergangszone 203 gesperrt.
Wenn insbesondere das Substrat 21 aus n-GaAs besteht, so kann
die Diffusionsschicht 212 aus p-GaAs, die dritte Überzugsschicht
22 aus n-GaAlAs, die aktive Schicht 24 aus p-GaAs, die zweite
Überzugsschicht 25 aus p-GaAlAs und die kontaktfördernde Schicht
26 aus p-GaAs gebildet sein.
Der Mittenbereich 241 der aktiven Schicht 24 hat einen schalenartigen
Querschnitt, der im Mittenbereich dick und im Bereich
in der Nähe der Außenkante der Einkörperung 211 sehr schmal ist.
Wenn die Gleichrichter-Übergangszone 201 in Durchlaßrichtung
vorgespannt ist, breitet sich ein infolge der Rekombination von
Ladungsträger erzeugtes Licht zur aktiven Schicht 24 hin aus,
die einen hohen Brechungsindex aufweist und sandwichartig zwischen
der dritten Überzugsschicht 22 und der zweiten Überzugsschicht
25 angeordnet ist. Damit wird der Schwingungsbereich
des Halbleiterlasers auf den Mittenbereich 241 der aktiven
Schicht 24 begrenzt. Wenn die Dicke des Mittenbereichs 241
gleich 1 µm und die Breite der schalenartig aktiven Schicht
gleich 1 bis 2 µm ist, so nimmt die vom Halbleiterlaser
emittierte optische Ausgangsleistung eine Grund-Transversalmode
mit symmetrischem Muster an. Aber auch dann, wenn
der Injektionsstrom erhöht wird, kann die Stabilität der Transversalmode
beibehalten werden.
Diese Struktur hat jedoch den Nachteil, daß aufgrund der
Dicke des Mittenbereichs 241 der aktiven Schicht 24 der Schwingungs-
Schwellwertstrom hoch wird. Während eine Verminderung des
Schwingungs-Schwellwertstromes dadurch erreicht werden kann, daß
der Mittenbereich 241 der aktiven Schicht 24 dünn gemacht wird,
hat dies zur Folge, daß die Divergenz des austretenden Lichtstrahls
in vertikaler Richtung groß und damit die Form des Austrittsstrahles
verändert wird. Da darüber hinaus der Schwingungsbereich
der aktiven Schicht 24 vollständig durch die Überzugsschichten
22 und 25 mit niedrigem Brechungsindex umgeben ist,
tritt eine große Änderung im wirksamen Brechungsindex an deren
Grenzschichten auf. Wenn damit die Breite des schalenartigen
Schwingungsbereichs vergrößert wird, so treten leicht zusätzlich
zur Grund-Transversalmode Transversalmoden höherer Ordnung auf.
Hinsichtlich der Leichtigkeit des Kristallwachstums ist eine
Herstellung dann leichter durchzuführen, wenn die Breite der
Einkerbung 211 bis zu einem gewissen Grade groß ist, als wenn
sie klein ist. In anderen Worten, bei den Abmessungen der Einkerbung
211, die für einen Halbleiterlaser erforderlich sind,
der in der Grund-Transversalmode schwingt, weist der Halbleiterlaser
den Nachteil auf, daß die Steuerbarkeit und Wiederholbarkeit
schlecht sind.
Im nachfolgenden werden die erfindungsgemäßen Halbleiterlaser
beschrieben. Fig. 3 zeigt eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Halbleiterlaserstruktur, die am leichtesten herzustellen
ist. Fünf Halbleiterschichten wachsen nacheinander auf dem Halbleitersubstrat
31 auf, in dem eine streifenförmige Einkerbung 311
ausgebildet ist. Dies sind eine erste Überzugsschicht 32 mit einem
optischen Einschließeffekt, eine Wellenleiterschicht 33 mit einem
optischen Fortpflanzungseffekt und einem Ladungsträger-Einschließeffekt,
eine aktive Schicht 34, eine zweite Überzugsschicht 35
mit sowohl einem optischen Einschließeffekt als auch einem Ladungsträger-
Einschließeffekt und eine kontaktfördernde Schicht
36, die nacheinander aufwachsen. Die Oberfläche der Wellenleiterschicht
33 ist eben, während ihre Unterseite in den entlang der
Einkerbung 331 sich erstreckenden Bereich vorspringt. Die aktive
Schicht 34 und die Wellenleiterschicht 33 sind von verschiedenem
Leitungstyp, um dazwischen eine Gleichrichter-Übergangszone 301
zu bilden. Ein mit einer Öffnung versehener SiO₂-Film 37 ist auf
der kontaktfördernden Schicht 36 ausgebildet, die über die Öffnung
mit einer auf dem SiO₂-Film 37 ausgebildeten Elektrodenschicht
38 in Kontakt steht. Auf der Unterseite des Substrats 31 ist eine
weitere Elektrodenschicht 39 ausgebildet. Wenn die Gleichrichter-
Übergangszone 301 in Durchlaßrichtung vorgespannt wird, so wird
die Breite des in die aktive Schicht 34 injizierten Stromes annähernd
durch die Breite der Öffnung im SiO₂-Film 37 geregelt und
der Injektionsstrom fließt durch den Mittenbereich der aktiven
Schicht 34. Die aktive Schicht 34, in die Ladungsträger injiziert
und durch Rekombination der Ladungsträger Licht emittiert wird, ist
sandwichartig zwischen der zweiten Überzugsschicht 35 und der Wellenleiterschicht
33 angeordnet, wobei diese Schichten einen größeren
Bandabstand und einen kleineren Brechungsindex aufweisen als
die aktive Schicht 34, um ein Einschließen der Ladungsträger zu
bewirken. Während andererseits das emittierte Licht sich in die
Wellenleiterschicht 33 ausbreiten kann, die einen etwas kleineren
Brechungsindex aufweist, wird durch die erste Überzugsschicht 32
und die zweite Überzugsschicht 35 ein vollständiges Einschließen
des Lichtes bewirkt. In anderen Worten, der dargestellte Halbleiterlaser
weist eine doppelte Heterostruktur auf, bei der eine
Schicht mit einem optischen Einschließeffekt und eine Schicht
mit einem Ladungsträger-Einschließeffekt voneinander getrennt
sind.
Im nachfolgenden wird eine genauere Beschreibung für den
Fall gegeben, daß GaAs und GaAlAs zur Ausbildung der oben beschriebenen
verschiedenen Schichten verwendet werden. Das Substrat
31 besteht aus n-GaAs, die erste Überzugsschicht 32 aus
n-GaAlAs, die Wellenleiterschicht 33 aus n-GaAlAs, die aktive
Schicht 34 aus p-GaAs, die zweite Überzugsschicht 35 aus p-AlGaAs
und die kontaktfördernde Schicht 36 aus p-GaAs. Hierbei wird
der Al-Anteil in der Zusammensetzung der Wellenleiterschicht
33 so bestimmt, daß die Schicht 33 einen geeigneten Brechungsindex
und einen derartigen Bandabstand aufweist, daß die in die
aktive Schicht 34 injizierten Ladungsträger vollständig eingeschlossen
werden können, das in die aktive Schicht 34 emittierte
Licht jedoch in ausreichendem Maße streuen bzw. sich ausbreiten
kann.
Der der Einkerbung 311 entsprechende Mittenbereich 331 der Wellenleiterschicht
33 ist der ersten Überzugsschicht 32 benachbart,
die der Einkerbung in dem Substrat 31 genau nachgebildet ist und
die eine konvexe Unterseite und eine flache Oberseite aufweist,
d. h. der Mittenbereich 331 weist im Querschnitt eine plankonvexe
Form auf. Die aktive Schicht 34 ist auf der Wellenleiterschicht
33 flach ausgebildet und weist eine gleichmäßige Schichtdicke
auf. Die Schichtdicke ist so dünn ausgebildet, daß das Laserlicht
in ausreichendem Maße in die Wellenleiterschicht 33
streuen kann.
Wenn die oben beschriebene Struktur verwendet wird, so ist
die Gleichrichter-Übergangszone 301 in Durchlaßrichtung vorgespannt,
die Ladungsträger werden in den aktiven Bereich 34 injiziert
und rekombinieren dort, wodurch Licht emittiert wird.
Das Licht breitet sich in die Wellenleiterschicht 33 aus. Da
die Wellenleiterschicht 33 für das in der aktiven Schicht 34
emittierte Licht in ausreichendem Maße durchlässig ist, tritt
kein Lichtverlust in der Wellenleiterschicht 33 auf. Damit
pflanzt sich das Licht durch Streuung durch die Wellenleiterschicht
33 und die aktive Schicht 34 fort. Da darüber hinaus
die Wellenleiterschicht 33 und die aktive Schicht 34 sandwichartig
zwischen der ersten Überzugsschicht 32 und der zweiten
Überzugsschicht 35 angeordnet sind, die beide einen niedrigen
Brechungsindex aufweisen, wird schließlich das Licht auf den Mittenbereich
331 der Wellenleiterschicht 33 konzentriert. Da durch
das Vorsehen der Schicht 32 ein Austreten des Lichtes unterhalb
der Schicht 33 verhindert wird, kann ein Laserausgangsstrahl mit
guter Symmetrie erhalten werden, ohne daß der Schwingungs-Schwellwertstrom
erhöht wird.
Ein praktisches Beispiel für das Herstellungsverfahren des
oben beschriebenen Halbleiterlasers gemäß der Erfindung wird
nun anhand der Fig. 4A bis 4D näher erläutert.
Ein in Fig. 4A dargestelltes n-GaAs-Halbleitersubstrat 31
weist eine Oberfläche aus einer {100}-Ebene auf, und eine
Photolackschicht 41 ist auf der Substratoberfläche ausgebildet,
wie es in Fig. 4B dargestellt ist. Danach wird eine streifenförmige
Einkerbung 311 in einer ⟨110⟩-Richtung durch chemisches Ätzen (Fig. 4C)
auf dem Substrat 31 ausgebildet. Die Abmessungen der Einkerbung
311 betragen 1,0 µm Tiefe und 2,0 µm Breite. Sie wird durch
herkömmliches chemisches Ätzen unter Verwendung der Photolackschicht
41 als selektive Ätzmaske ausgebildet. So wird insbesondere
der Ätzvorgang während einer Zeitdauer von 90 Sekunden unter
Umrühren in einer Ätzlösung bewirkt, die ein Teil Phosphorsäure,
ein Teil Wasserstoffperoxid und fünf Teile Methanol aufweist.
Nach der Ausbildung der Einkerbung 311 wird die restliche Photolackschicht
41 von der Oberfläche des Substrats 31 entfernt, und
es wachsen danach nacheinander mittels epitaktischem Aufwachsverfahren
in flüssiger Phase die entsprechenden Schichten auf.
Das Aufwachsen einer n-Al0,38Ga0,62As-Schicht (erste Überzugsschicht)
32 wird in einem Zustand gestoppt, in dem die Schicht
eine Querschnittskonfiguration aufweist, die in gekrümmter Form
in den Bereich der Einkerbung 311 eintritt, und man läßt danach
eine n-Al0,1Ga0,9As-Schicht (Wellenleiterschicht) 33 auf der
Schicht 32 aufwachsen. Dieser Aufwachsvorgang wird so lange fortgesetzt,
bis der Mittenbereich vollständig aufgefüllt und die
gesamte Oberfläche im wesentlichen flach ist. Danach läßt man
eine als aktive Schicht dienende p-GaAs-Schicht 34, eine
p-Al0,38Ga0,62As-Schicht (zweite Überzugsschicht) 35 und eine
p-GaAs-Schicht (kontaktfördernde Schicht) 36 aufwachsen, und der
Aufwachsvorgang wird dann beendet (Fig. 4D). Wenn die Aufwachstemperatur
und die Kühlgeschwindigkeit konstant gehalten werden,
kann die Konfiguration der Oberfläche der ersten Überzugsschicht
32 so gestaltet werden, daß sie durch geeignete Steuerung der Aufwachszeit
eine gewünschte Form besitzt. Wenn beispielsweise die
Aufwachszeit klein gewählt wird, wird die Oberfläche der als
erste Überzugsschicht dienenden n-Al0,38Ga0,62As-Schicht 32 leicht
nach innen zum Substrat 31 hin gekrümmt.
Typische Dicken der entsprechenden Schichten im Mittenbereich
der Einkerbung 311 sind 0,8 µm für die n-Al0,38Ga0,62As-Schicht
32, 0,3 µm für die n-Al0,1Ga0,9As-Schicht 33, 0,1 µm für die
p-GaAs aktive Schicht 34, 1,2 µm für die p-Al0,38Ga0,62As-Schicht
35 und 1,2 µm für die p-GaAs-Schicht 36. In den Außenbereichen
ist die Schicht 32 typischerweise 0,1 µm und die Wellenleiterschicht
33 0,15 µm dick. Die Dotierungskonzentrationen der entsprechenden
Schichten 32, 33, 34, 35 bzw. 36 betragen typischerweise
3 × 10¹⁷/cm³ (n), 3 × 10¹⁷/cm³ (n), 5 × 10¹⁷/cm³ (p),
3 × 10¹⁷/cm³ (p) bzw. 10¹⁸/cm³ (p). Die Elektrode 38 wird dadurch
ausgebildet, daß der SiO₂-Film 37 mit einem streifenförmigen Fenster
auf der Oberfläche der p-GaAs-Schicht 36 und danach durch
Vakuumverdampfen ein Metall darauf ausgebildet wird. Das streifenförmige
Fenster ist so vorgesehen, daß es direkt über der streifenförmigen,
auf dem n-GaAs-Substrat 31 ausgebildeten Einkerbung 311
angeordnet ist. Die Elektrode 39 ist auf der Unterseite des n-GaAs-
Substrats 31 ausgebildet.
Die kontaktfördernde Schicht 36 kann weggelassen werden,
wenn ein ohmscher Kontaktbereich in der zweiten Überzugsschicht
36 durch Eindiffundieren von p-Störstellen, wie etwa Zink (Zn)
ausgebildet wird. Die Diffusion des Zinks kann durch die Öffnung
des SiO₂-Films bis zu einer Tiefe von etwa 0,5 µm durchgeführt
werden.
Durch Anlegen eines positiven Potentials an die Elektrode
38 und eines negativen Potentials an die Elektrode 39 wird beim
Betrieb die Übergangszone 301 in Durchlaßrichtung vorgespannt,
wodurch Ladungsträger in die p-GaAs aktive Schicht 34 injiziert
werden. Die aktive Schicht 34 ist sandwichartig zwischen der
p-Al0,38Ga0,62As-Schicht 35 und der n-Al0,1Ga0,9As-Schicht 33
angeordnet, die beide einen großen Bandabstand aufweisen. Insbesondere
ist im Kontrast zum Bandabstand der GaAs-Schicht 34
von 1,4 eV, der Bandabstand der Al0,1Ga0,9As-Schicht 33 gleich
1,55 eV und der Bandabstand der Al0,38Ga0,62As-Schicht 35 gleich
1,95 eV. Aufgrund dieser Hetero-Sperrschichten können die in
die aktive Schicht 34 injizierten Ladungsträger innerhalb der
aktiven Schicht 34 eingeschlossen werden, ohne daß sie diffundieren.
Auf diese Weise wird Licht durch Rekombination der Ladungsträger
innerhalb der aktiven Schicht 34 emittiert, und wenn
die Verstärkung aufgrund eines ausreichenden Injektionsstromes
den Verlust übertrifft, so wird ein Laserlicht von der aktiven
Schicht 34 emittiert. Dieses Licht streut in die n-Al0,1Ga0,9As-Schicht
(Wellenleiterschicht) 33. Da die Wellenleiterschicht
33 einen größeren Bandabstand aufweist als die aktive
Schicht 34, kann das Laserlicht nicht innerhalb der Wellenleiterschicht
33 gedämpft werden. Daher pflanzt sich das Laserlicht
durch die aktive Schicht 34 und Wellenleiterschicht 33 fort.
Bei dieser Lichtfortpflanzung beträgt der Brechungsindex n₃
der p-GaAs aktiven Schicht 34 n₃ = 3,590, während der Brechungsindex
n₂ der n-Al0,1Ga0,9As-Schicht 33 n₂ = 3,52 beträgt. Aufgrund
der geringen Differenz im Brechungsindex zwischen diesen
Schichten ist der optische Einschließeffekt an
der Grenzfläche zwischen der p-GaAs-Schicht 34 und der n-Al0,1Ga0,9As-Schicht
33 sehr schwach. Da jedoch der Brechungsindex
n der Al0,38Ga0,62As-Überzugsschichten 32 und 35 mit n = 3,34
gering ist im Vergleich zu den Brechungindizes der Schichten
33 und 34, wird ein starker optischer Einschließeffekt bewirkt.
So wird insbesondere der Lichtstrahl durch die Schichten 32
und 35 mit den geringen Brechungsindizes geführt und damit
das Licht innerhalb der Schichten 33 und 34 eingeschlossen.
Bezüglich der Lichtausbreitung in Transversalrichtung parallel
zur Übergangszone bzw. Sperrschicht 301 nimmt der wirksame Brechungsindex
in Transversalrichtung der Wellenleiterschicht 33
mit abnehmender Schichtdicke ab, da die Wellenleiterschicht 33
der ersten Überzugsschicht 32 mit niedrigerem Index benachbart
und so ausgebildet ist, daß sie ihre maximale Dicke im Mittenbereich
331 im eingekerbten Bereich 311 aufweist und ihre Dicke
zu den Außenbereichen der Einkerbung 311 hin abnimmt. Damit ist
die oben beschriebene Wellenleiterstruktur ähnlich zur optischen
Wellenleiterstruktur mit Rippenführung, wie sie von T. P. Lee etal. in
"IEEE Journal of Quantum Electronics, Vol. QE-11, Nr. 7, 1975, Seite
432 bis 435" beschrieben ist.
Bei der obigen Ausführungsform betragen die berechneten Werte
der wirksamen Brechungsindizes der vier laminierten Schichten
32, 33, 34 und 35 im Mittenbereich typischerweise 3,469, während
sie im Außenbereich 3,440 betragen. Der wirksame Brechungsindex
kann durch die Grenzbedingungen verändert werden, wie etwa die
Dicke und die Zusammensetzung von jeder laminierten Schicht. Wenn
die Dicke der Wellenleiterschicht 33 zunimmt, nimmt der wirksame
Brechungsindex n entlang der Sperrschichtsebene zu, wie es in
Fig. 4E dargestellt ist, wobei die Dicke der aktiven Schicht
34 als Parameter verändert wird.
Wenn das anhand von Fig. 4 beschriebene Herstellungsverfahren
für die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung verwendet wird,
so kann ein Halbleiterlaser mit einem streifenförmigen optischen
Wellenleiter bzw. Hohlraum durch ein einziges epitaktisches
Flüssigphasen-Aufwachsverfahren erhalten werden. Darüber
hinaus wird natürlich aufgrund der Vereinfachung des Herstellungsverfahrens
auch die Gefahr für eine Ausbildung von Schäden
oder Mängeln vermindert. Damit erhält man eine höhere Lebensdauer
und eine Verbesserung der Zuverlässigkeit sowie eine hohe Qualität.
Ein weiterer Vorteil der oben beschriebenen Struktur besteht
darin, daß der Mesa-Ätzverfahrensschritt für die aufgewachsenen
Schichten nicht erforderlich ist, der schwierig zu steuern und
nach dem Stand der Technik erforderlich ist.
Ein weiterer Vorteil der oben beschriebenen Struktur besteht
darin, daß ein optischer Wellenleiter mit einem solch speziellen
optischen Kondensoreffekt, daß ein im streifenförmigen optischen
Wellenleiter des Halbleiterlasers gemäß der oben beschriebenen
Ausführungsform eingeschlossenes Licht im Mittenbereich des Wellenleiters
verdichtet wird, auf einfache Weise hergestellt werden
kann. Dieser optische Kondensoreffekt ist darauf zurückzuführen,
daß die Struktur so beschaffen ist, daß der wirksame Brechungsindex
am plankonvexen Mittenbereich 331 der n-Al0,38Ga0,62As-
Schicht (optische Wellenleiterschicht) 33 am höchsten ist.
Wenn bei der oben beschriebenen Ausführungsform die streifenförmige
Einkerbung in [011]-Richtung auf einer {100}-Ebene
des Substrats 32 ausgebildet wird, so treten {111}-A-Ebenen an
den Innenseiten der Einkerbung auf und bilden eine mesaförmige
Einkerbung. Wenn das Kristallaufwachsen unter Verwendung eines
Halbleiter-Substrat-Kristalls durchgeführt wird, der in eine solche
Gestalt gebracht wurde, daß seine begrenzende Ebenen spezielle
ebene Ausrichtungen aufweisen, so nimmt, da das Aufwachsen in
lateraler Richtung der Innenwände der aus {111}-A-Ebenen bestehenden
mesaförmigen Einkerbung schneller verläuft als das
Aufwachsen an der Unterseite der aus einer {100}-Ebene bestehenden
Einkerbung, zu Beginn des Aufwachsens der ersten Überzugsschicht
32 innerhalb der Einkerbung 311 eine gekrümmte
Form an, wobei der Mittenbereich nach innen zum Substrat 31
hin heruntergedrückt ist. Wenn das Aufwachsen fortschreitet
und die Schicht 32 dicker wird, wird die Niveaudifferenz der
Depression allmählich vermindert, während die Breite der Depression
allmählich kleiner wird. Wenn schließlich das Aufwachsen
eine bestimmte Dicke erreicht hat, ist die Depression vollständig
aufgefüllt, und die Oberfläche wird flach.
Ein solches Phänomen ist eine charakteristische Eigenschaft,
die oft beim epitaktischen Aufwachsverfahren aus der flüssigen Phase
festgestellt wird. Die oben beschriebene erfindungsgemäße Ausführungsform
hat damit das Problem der bekannten Ausführungsformen
dadurch gelöst, daß dieses Phänomen wirkungsvoll und geschickt
verwendet wird. Insbesondere wird das Aufwachsen der ersten Überzugsschicht
32 zu einem Zeitpunkt abgestoppt, wenn die durch die
anfänglich im Substrat 31 ausgebildete Einkerbung 311 bewirkte
gekrümmte Form noch besteht, und danach wird das Aufwachsen der
Wellenleiterschicht 33 so lange bewirkt, bis die Oberfläche eben
wird. Dann hat die Wellenleiterschicht 33 einen plankonvexen
Querschnitt, bei dem die Schichtdicke im Bereich 331, direkt
oberhalb der Einkerbung 311, etwas dicker und an den Außenabschnitten
des Bereichs 331 dünner ist. Die oben beschriebenen
Konfigurationen werden in den auf dem Substrat aufgewachsenen
Schichten selbst dann nicht besonder verändert, wenn die Anfangsgestalt
der Einkerbung etwas verändert wird. Damit kann ein
mit einem plankonvexen Wellenleiter versehener Halbleiterlaser
mit guter Steuerbarkeit sehr einfach erhalten werden.
Wie bereits oben beschrieben wurde, hat der erfindungsgemäße
Halbleiterlaser einen niedrigen Schwingungs-Schwellwertstrom
und kann in einer Grund-Transversalmode oszillieren. Da
die aktive Schicht auf einer flachen oder ebenen Oberfläche
aufwächst, kann selbst eine Schicht von 0,1 µm oder weniger
Dicke auf einfache Weise bei guter Wiederholbarkeit aufwachsen.
Da auch der Mittenbereich 331 der Wellenleiterschicht 33 sich
im eingebetteten Zustand befindet und der wirksame Brechungsindex
der Wellenleiterschicht 33 sich mit abnehmender Schichtdicke
vermindert, wird eine wesentlicher Teil des erzeugten
Lichts innerhalb des plankonvexen Bereichs eingeschlossen,
d. h. dem Mittenabschnitt 331 der Wellenleiterschicht 33. Darüber
hinaus ist die Schichtdicke im plankonvexen Bereich 331 im
Mittenbereich am größten, und insbesondere ist auch der wirksame
Brechungsindex im mittleren Teil am größten. Damit wird das
im plankonvexen Bereich 331 eingeschlossene Licht einem zusätzlichen
Kondensoreffekt ausgesetzt, so daß es im mittleren Teil
verdichtet wird. Es ist damit durch Einstellung der Dicke der
aktiven Schicht und des effektiven Brechungsindex des plankonvexen
Bereichs 331 möglich, einen Dauerstrich (CW)-Schwingungslaser
bei Raumtemperatur zu schaffen, der gekoppelte Longitudinal- und
Transversalmoden niedrigster Ordnung in beiden Richtungen
sowie einen sehr niedrigen Schwingungs-Schwellwertstrom aufweist.
Darüber hinaus kann eine relativ schmale Ausgangsstrahldivergenz
und eine hohe optische Schadensschwelle im Katastrophenfall
(COD) erwartet werden, da ein großer Teil des Lichts sich eher
in der Wellenleiterschicht fortpflanzt als in der aktiven Schicht.
Wenn bei der oben beschriebenen erfindungsgemäßen Ausführungsform
die Breite des schalenförmigen Bereichs gleich dem der bekannten
Struktur nach Fig. 2 ist, so wird die wirksame Brechungsindex-
Änderung in Transversalrichtung klein, was auf die Anwesenheit
der Wellenleiterschicht 33 zurückzuführen ist. Selbst wenn
daher die Breite der Einkerbung vergrößert wird, treten keine
Schwingungen in Transversalmoden höherer Ordnung auf. Damit kann
die Wiederholbarkeit, Massenherstellbarkeit und die Ausbeute verbessert
werden, ohne daß die Steuerbarkeit für die Schichtdicke
im Kristallwachstum vermindert wird.
Wenn außerdem die Vorrichtung zur Injizierung von Ladungsträgern
in die aktive Schicht so ausgebildet wird, daß der Strom
wirksam in den Bereich der aktiven Schicht direkt unterhalb der
streifenförmigen Einkerbung injiziert wird, kann der Schwingungsschwellwertstrom
im erfindungsgemäßen Halbleiterlaser weiter vermindert
werden und die externe differentielle Quantenausbeute
wird auch hoch. Daher weist die über dem SiO₂-Film der oben beschriebenen
Ausführungsform ausgebildete streifenförmige Elektrode
allgemein einen niedrigen Injektionsstrom-Wirkungsgrad auf. Wenn
auf den Injektionsstrom-Wirkungsgrad Wert gelegt wird, so ist
eine Struktur wünschenswert, bei der eine Schicht zur Steuerung
des Injektionsstromes im Halbleitersubstrat vorgesehen ist, um
den durch den Einkerbungsbereich hindurchgehenden Weg einzuengen,
d. h. Mittel zur Ausbildung einer in Sperrichtung vorgespannten
Sperrschicht innerhalb des Halbleitersubstrats zu verwenden. Zu diesem
Zweck ist es lediglich erforderlich, zu Beginn eine p-Schicht
im Oberflächenbereich des n-GaAs-Substrates durch Diffusion
von Zink (Zn) auszubilden, also vor der Ausbildung der streifenförmigen
Einkerbung auf der Oberfläche des Halbleitersubstrats.
Es wird nun eine veränderte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Halbleiterlasers beschrieben, die die oben erwähnte in
Sperrichtung vorgespannte Sperrschicht aufweist. Wie aus Fig. 5
zu ersehen ist, ist auf der Oberfläche des Halbleitersubstrats
eine streifenförmige Einkerbung 511 ausgebildet, und auf den beiden
Seiten der Einkerbung 511 ist eine Diffusionsschicht 512 vorgesehen.
Danach läßt man ähnliche Schichten wie in Fig. 3 in
ähnlicher Weise nacheinander auf der Diffusionsschicht 512 aufwachsen.
So wachsen eine erste Überzugsschicht 52, eine Wellenleiterschicht
53, eine aktive Schicht 54, eine zweite Überzugsschicht
55 und eine kontaktfördernde Schicht 56 auf. Der Mittenbereich
der ersten Überzugsschicht 52 ist in einer niedergedrückten
Schalenform ausgebildet, was auf die im Substrat 51 ausgebildete
Einkerbung 511 zurückzuführen ist. Die aktive Schicht 54 und
die Wellenleiterschicht 53 sind von verschiedenem Leitfähigkeitstyp,
und die Gleichrichter-Sperrschicht 501 ist dazwischen ausgebildet.
Elektroden 58 und 59 sind so vorgesehen, daß sie jeweils
das Substrat 51 bzw. die kontaktfördernde Schicht 56 kontaktieren,
und eine in Durchlaßrichtung vorgespannte Gleichrichter-Sperrschicht
501 ist an der Grenzfläche zwischen der aktiven Schicht 54 und der
Wellenleiterschicht 53 ausgebildet.
Das Substrat 51 und die erste Überzugsschicht 52 und bezüglich
der Diffusionsschicht 512 von verschiedenem Leitfähigkeitstyp,
und die Gleichrichter-Sperrschichten 502 und 503 sind an den
Grenzflächen zwischen dem Halbleitersubstrat 51 und der Diffusionsschicht
512 bzw. zwischen der Diffusionsschicht 512 und der
ersten Überzugsschicht 52 ausgebildet. Wenn die Gleichrichter-
Sperrschicht 501 in Durchlaßrichtung vorgespannt wird, so ist
die Gleichrichter-Sperrschicht 503 in Sperrichtung vorgespannt,
so daß der in die aktive Schicht 54 injizierte Strom auf den
Teil beschränkt wird, der dem Mittenbereich 531 der Wellenleiterschicht
53 gegenüberliegt.
Anhand von Fig. 6 wird im folgenden ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
zur Herstellung der Diffusionsschicht 512 beschrieben.
Zuerst wird in einem Oberflächenbereich eines Halbleitersubstrats
51 aus n-GaAs und mit einer Störstellenkonzentration von
1 bis 3 × 10¹⁸/cm³, wie es in Fig. 6A dargestellt ist, eine
Zink (Zn)-Diffusionsschicht 512 mit einer Tiefe von etwa 0,7 µm
(Fig. 6B) ausgebildet. Die Zn-Konzentration kann etwas größer
gewählt werden als die Störstellenkonzentration des Substrats
51. Im nächsten Schritt wird eine Einkerbung 511 in im wesentlichen
gleicher Weise wie in den Fig. 4B bis 4D im Substrat 51
ausgebildet. So wird eine Photolackschicht auf dem Substrat aufgebracht,
danach durch Belichtung mit Licht ein längliches Fenster
mit 2 µm Breite und dann eine streifenförmige Einkerbung 511
unter Verwendung der mit einem Fenster versehenen Photolackschicht
als Maske durch selektives Ätzen (Fig. 6C) auf der Oberfläche des
Substrats 51 ausgebildet. Die Tiefe der Einkerbung 511 überschreitet
die Tiefe der Zn-Diffusionsschicht 512, und im dargestellten
Ausführungsbeispiel hat die Einkerbung 511 eine Tiefe
von etwa 1,0 µm. Zur Ausbildung der Einkerbung 511 wird die gleiche
Ätzlösung wie im ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel verwendet,
und der Ätzvorgang wird über eine Zeitdauer von 90 Sekunden
bei Raumtemperatur unter Umrühren durchgeführt, so daß man
die Einkerbung mit gewünschter Tiefe erhält. Nach der Ausbildung
der Einkerbung 511 wird die restliche Photolackschicht von der
Oberfläche des Halbleitersubstrats 51 entfernt, wonach die jeweiligen
Halbleiterschichten nacheinander nach dem epitaktischen Aufwachsverfahren
aus der flüssigen Phase aufwachsen, vgl. Fig. 6D.
Im speziellen Fall wird das Aufwachsen der n-Al0,38Ga0,62As-
Schicht 52 in einem Zustand abgestoppt, in dem die Schicht 52
im Bereich oberhalb der Einkerbung 511 einen bogenförmig absinkenden
Querschnitt aufweist, und die n-Al0,1Ga0,9As-Schicht 53
wächst darauf auf. Das Aufwachsen der Schicht 53 wird so lange
fortgesetzt, bis die Depression des mittleren Bereichs vollständig
aufgefüllt und die gesamte Oberfläche im wesentlichen
eben ist. Danach wachsen die als aktive Schicht dienende
p-GaAs-Schicht 54, die p-Al0,38Ga0,62As-Schicht 55 und die
p-GaAs-Schicht 56 nacheinander auf, und das Aufwachsverfahren ist
dann beendet.
Die Dicke und Dotierungskonzentration der entsprechenden
Schichten können im wesentlichen gleich wie bei der bevorzugten
Ausführungsform nach Fig. 3 gewählt werden. Schließlich werden
die Elektroden 58 und 59 auf der p-GaAs-Schicht 56 bzw. dem
Substrat 51 nach dem herkömmlichen Verfahren aufgebracht und
der Halbleiterlaser ist damit fertig.
Die Betriebsweise dieses erfindungsgemäßen Halbleiterlasers
ist ähnlich wie bei der ersten bevorzugten Ausführungsform nach
Fig. 3. Es kann daher auf eine weitere Beschreibung verzichtet
werden.
Es soll jedoch angemerkt werden, daß die Betriebsweise des oben
beschriebenen erfindungsgemäßen Halbleiterlasers sich von der der
ersten bevorzugten Ausführungsform nach Fig. 3 in dem folgenden
Punkt unterscheidet.
Wenn die Gleichrichter-Sperrschicht 501 in Durchlaßrichtung vorgespannt
wird, so wird der Injektionsstrom aufgrund der Vorspannung
in Sperrichtung an der Gleichrichter-Sperrschicht 503 auf einen
Weg begrenzt, der durch die Einkerbung 511 führt. Damit wird die
Ausbildung des SiO₂-Films, wie er in der ersten bevorzugten Ausführungsform
nach Fig. 3 verwendet wird, unnötig, und diese veränderte
Ausführungsform hat dennoch einen charakteristischen Vorteil darin,
daß der Injektionsstrom-Wirkungsgrad verbessert wird.
Bei den oben beschriebenen beiden Ausführungsformen ist die
Oberfläche der Wellenleiterschicht, d. h. die Grenzfläche zwischen
der Wellenleiterschicht und der aktiven Schicht eben, und
die aktive Schicht ist in ebener Form ausgebildet. Das Wesen der
Erfindung kann jedoch auch ohne Einschränkung durch die Bedingung,
daß die Oberfläche der Wellenleiterschicht eben gemacht wird,
realisiert werden. Es ist nämlich lediglich erforderlich,
daß die Dicke der Wellenleiterschicht im mittleren Streifenbereich
dicker ist als in den Außenabschnitten des Streifenbereichs. Im
nachfolgenden werden weitere veränderte Ausführungsformen der Erfindung
beschrieben, die die oben erwähnte Forderung erfüllen.
In ähnlicher Weise wie bei der Ausführungsform nach Fig. 5 läßt
man, wie aus Fig. 7 zu entnehmen ist, eine erste Überzugsschicht
72, eine Wellenleiterschicht 73, eine aktive Schicht 74, eine zweite
Überzugsschicht 75 und eine kontaktfördernde Schicht 76 nacheinander
auf einem Substrat 71 mit einer Einkerbung 711 und einer Diffusionsschicht
712 aufwachsen, und die Elektroden 78 und 79 haben direkten
Kontakt mit der kontaktfördernden Schicht 76 bzw. dem Substrat
71. Die Bezugszeichen 701, 702 und 703 kennzeichnen jeweils
Gleichrichter-Sperrschichten.
Bei dieser dritten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
hat die Oberfläche der Wellenleiterschicht 73 eine nach unten gekrümmte
bzw. niedergedrückte Form, in dem das Aufwachsen abgestoppt
wird, bevor die Oberfläche eben wird. Die Dicke der Schicht 73 ist
jedoch im Mittelabschnitt 731 größer als in den Außenabschnitten
der Schicht. Darüber hinaus ist auch die auf der Wellenleiterschicht
73 aufgewachsene aktive Schicht 74 in ihrem mittleren Abschnitt
nach unten gekrümmt, und die Dicke des mittleren Bereichs 741 dieser
Schicht 74 ist größer als in den Außenbereichen.
Um nur die Unterschiede zwischen dieser dritten bevorzugten Ausführungsform
und der Ausführungsform nach Fig. 5 zu beschreiben, ist
die Tiefe der Einkerbung 711 etwas tiefer als die der Einkerbung 511
in Fig. 5 und etwa gleich 1,5 µm. Zu diesem Zweck wird der Ätzvorgang
während einer Zeitdauer von etwa 130 Sekunden bei Raumtemperatur
unter Umrühren durchgeführt, wobei die gleiche Ätzlösung wie
bereits oben beschrieben verwendet wird.
Typische Dicken für die entsprechenden Schichten im mittleren
Bereich sind 0,8 µm für die n-Al0,38Ga0,62As-Schicht 72, 0,5 µm
für die n-Al0,1Ga0,9As-Schicht 73, 0,2 µm für die p-GaAs-Schicht
74, 1,2 µm für die p-Al0,38Ga0,62As-Schicht 75 und 1,2 µm für
die p-GaAs-Schicht 76. Die Dotierungskonzentration der entsprechenden
Schichten werden im wesentlichen gleich ausgewählt wie bei der
bevorzugten Ausführungsform nach Fig. 5.
Die Betriebsweise der Ausführungsform ist gleich
wie die der bevorzugten Ausführungsform nach Fig. 5, so daß auf eine
weitere Beschreibung verzichtet werden kann. Da bei dieser veränderten
Konstruktion der Schwingungs-Schwellwertstrom im Vergleich zur
zweiten bevorzugten Ausführungsform angehoben wird, hat diese den
Vorteil, daß, da die Summe der Dicken der aktiven Schicht und der
Wellenleiterschicht im mittleren Bereich größer wird, eine hohe Ausgangsleistung
erhalten werden kann.
Fig. 8 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung. Diese
vierte bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist gleich der
oben beschriebenen dritten bevorzugten Ausführungsform, mit der
Ausnahme, daß, wie aus Fig. 8 zu ersehen ist, die Oberfläche der
aktiven Schicht 84, d. h. die zweite Überzugsschicht 85 berührende
Oberfläche eben ist und daß der Querschnitt der aktiven
Schicht 84 im Bereich oberhalb der im Substrat 81 ausgebildeten
Einkerbung 811 eine plankonvexe Form hat. Da bei dieser weiteren
veränderten Konstruktion der Schwingungs-Schwellwertstrom im Vergleich
zur dritten bevorzugten Ausführungsform angehoben wird,
wird der Vorteil erreicht, daß eine höhere Ausgangsleistung erhalten
wird. In Fig. 8 ist mit dem Bezugszeichen 82 eine erste
Überzugsschicht, mit dem Bezugszeichen 86 eine kontaktfördernde
Schicht, mit dem Bezugszeichen 88 und 89 Elektroden, mit dem Bezugszeichen
801, 802 und 803 entsprechende Gleichrichter-Sperrschichten
und mit dem Bezugszeichen 831 ein gekrümmter Abschnitt
im Mittenbereich der Wellenleiterschicht 83 bezeichnet.
Bei der vierten bevorzugten Ausführungsform können die Mittel
zur Begrenzung des Weges des Injektionsstroms durch andere Mittel
realisiert werden. Selbst wenn beispielsweise eine durch Protonenbeschuß
ausgebildete Schicht oder eine Isolierschicht anstelle der
Diffusionsschicht vorgesehen ist oder selbst wenn der Injektionsstromweg
durch Diffusion von p-Störstellen, wie etwa Zink, in einer
Streifenform beschränkt wird, nämlich von der Seite der kontaktfördernden
Schicht bis zu der aktiven Schicht, so wird die Wirkung
und der Vorteil dieser erfindungsgemäßen Ausführungsform nicht verschlechtert.
Selbstverständlich können die Begrenzungsmittel des
Injektionsstromweges, die in der dritten und vierten bevorzugten
Ausführungsform verwendet werden, durch äquivalente Mittel ersetzt
werden, wie sie in der ersten bevorzugten Ausführungsform verwendet
werden. Während die Halbleiterstruktur mit begrenztem Injektionsstromweg
in den oben beschriebenen Ausführungsformen zum
Zwecke der Erhöhung des Wirkungsgrades verwendet wird, so verhält
sich, selbst wenn die Struktur zur Begrenzung des Injektionsstromweges
nicht verwendet wird, die Halbleiterlaserstruktur nicht entgegengesetzt
zum Wesen der Erfindung.
Es ist selbstverständlich, daß der erfindungsgemäße
Halbleiterlaser auch unter Verwendung von InP für
das Halbleitersubstrat und eines Quarternärsystem-Kristall, wie
etwa In x Ga(1-x) As y P(1-y) , für den Lichtemissionsbereich gebildet
werden kann.
Claims (1)
- Halbleiterlaser mit
einem Halbleitersubstrat (31, 51, 71, 81), dessen eine Oberfläche eine langgestreckte Nut (311, 511, 711, 811) aufweist,
einer ersten Halbleiterschicht (32, 52, 72, 82), die unmittelbar auf dem Halbleitersubstrat (31, 51, 71, 81) ausgebildet ist und deren Oberfläche eine langgestreckte Nut längs der Nut (311, 511, 711, 811) im Substrat (31, 51, 71, 81) aufweist,
einer auf der ersten Halbleiterschicht (32, 52, 72, 82) ausgebildeten zweiten Halbleiterschicht (34, 54, 74, 84) mit einem größeren Brechungsindex als die erste Halbleiterschicht,
einer auf der zweiten Halbleiterschicht (34, 54, 74, 84) ausgebildeten dritten Halbleiterschicht (35, 55, 75, 85) mit einem kleineren Brechungsindex als die zweite Halbleiterschicht (34, 54, 74, 84), wobei die zweite Halbleiterschicht entweder gegenüber der ersten Halbleiterschicht oder der dritten Halbleiterschicht einen unterschiedlichen Leitfähigkeitstyp aufweist,
einer Wellenleiterschicht (33, 53, 73, 83) zwischen der ersten Halbleiterschicht (32, 52, 72, 82) und der zweiten Halbleiterschicht (34, 54, 74, 84), deren Dicke oberhalb der Nut (311, 511, 711, 811) größer ist als die Dicke der anderen Teile der Wellenleiterschicht (33, 53, 73, 83),
dadurch gekennzeichnet, daß die erste Halbleiterschicht (32, 52, 72, 82) das Substrat (31, 51, 71, 81) vollständig bedeckt, und die an die erste Halbleiterschicht (32, 52, 72, 82) angrenzende Wellenleiterschicht (33, 53, 73, 83) einen größeren Brechungsindex als die erste Halbleiterschicht (32, 52, 72, 82) aufweist.
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