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DE3001485C2 - Verfahren und Vorrichtung zum Abfüllen von schüttfähigen Gütern in einen faltbaren Container - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Abfüllen von schüttfähigen Gütern in einen faltbaren Container

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Publication number
DE3001485C2
DE3001485C2 DE19803001485 DE3001485A DE3001485C2 DE 3001485 C2 DE3001485 C2 DE 3001485C2 DE 19803001485 DE19803001485 DE 19803001485 DE 3001485 A DE3001485 A DE 3001485A DE 3001485 C2 DE3001485 C2 DE 3001485C2
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DE
Germany
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filled
filling
compartment
container
baffle plate
Prior art date
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Application number
DE19803001485
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English (en)
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DE3001485A1 (de
Inventor
Hans 4000 Düsseldorf Lissner
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to DE19803022560 priority patent/DE3022560A1/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B1/00Packaging fluent solid material, e.g. powders, granular or loose fibrous material, loose masses of small articles, in individual containers or receptacles, e.g. bags, sacks, boxes, cartons, cans, or jars
    • B65B1/04Methods of, or means for, filling the material into the containers or receptacles
    • B65B1/06Methods of, or means for, filling the material into the containers or receptacles by gravity flow
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B39/00Nozzles, funnels or guides for introducing articles or materials into containers or wrappers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Basic Packing Technique (AREA)
  • Filling Or Emptying Of Bunkers, Hoppers, And Tanks (AREA)

Description

16. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Blaseinrichtung ein an eine Druckluftquelle angeschlossenes und im Bereich der Austrittsöffnung mündendes Rohr aufweist
17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 —15, dadurch gekennzeichnet, daß an der Stützplatte (12) eine Entlüftung (14, 15) vorgesehen ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Entlüftung (14, 15) ein -'insteübares Drosselventil (16) aufweist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Entlüftung (14, 15) ein Filter (13) aufweist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stützplatte (12) doppelwan- ;> dig ausgebildet ist und im Innenraum der Siü'/.plattc (12)das Filter(13)untergebrachi ist.
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Abfüllen von schüttfähigen Gütern in einen faltbaren Container aus flexiblem Material, der im gefüllten Zustand im wesentlichen quaderförmige Gestalt besitzt sowie in einer Wandung wenigstens eine Füllöffnung und mehrere zu dieser Wandung parallele fachbildende Zwischenböden mit unter der oder den Füllöffnungen angeordneten Öffnungen aufweist. Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Faltbare Container sind aus der DE-AS 26 05 122 bekannt. Sie dienen zum Transport von Massengütern, z. B. Granulaten, Düngemitteln und dergleichen. Derartige faltbare Container besitzen in gefülltem Zustand eine etwa quaderförmige Gestalt und eine Grundfläche, die im wesentlichen der Grundfläche einer Palette entspricht. Das ermöglicht eine günstige Ausnutzung von Palettenflächen sowie eine weitgehende Raumnutzung bei Lagerung und Transport Trotz verhältnismäßig dünner und flexibler Wandungen besitzt ein derartiger Cantainer eine hinreichende Stabilität, um die bei Lagerung und Transport auftretenden Belastungen aufnehmen zu können. Derartige Container sind auch stapelbar. Das beruht im wesentlichen auf der Wirkung der Zwischenböden, die nicht nur Verstärkungen im Bereich der Faltungen bilden und dadurch das Ausbeulen des Containers verhindern, sondern darüber
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hinaus innerhalb des Schüttgutes auch Trennfiächen definieren, an denen horizontale Druckkräfte des Schüttgutes nicht mehr übertragen werden können.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Einfüllen von schüttfähigen Gütern in derartige faltbare Container anzugeben.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Wandungen bzw. Zwischenboden des jeweils untersten, noch nicht gefüllten Faches an im wesentlichen ebenen Flächen abgestützt werden, und das betreffende Faih durch die Füllöffnung und die darunter befindlichen Öffnungen n-.ii Schüttgut gefüllt wird, daß anschließend das nächstfolgende Fach in gleicher Weise gefüllt wird, usw. bis zur vollständigen Füllung des Containers.
Dadurch wird erreicht, daß jedes Fach nach dem Füllen und Verteilen des Schüttgutes in diesem Fach ungeachtet der flexiblen Wandungen bzw. Zwischenboden seinerseits eine im wesentlichen quaderförmige Gestalt mit definiertem Volumen einnimmt. Ein Ausbeulen der Wandungen oder Zwischenboden wird vermieden, so daß diese im gefüllten Container die eingangs erwähnten Trennfiächen bilden, auf denen die Stabilität des gefüllten Containers im wesentlichen beruht Da jedes Fach nach dem Füllen eine im wesentlichen ebene Oberseite bildet, kann diese Oberseite des zuletzt gefüllten Fachs als Stützfläche beim Füllen des nächsten Fachs ausgenutzt werden.
Wenn die zu füllenden Container in gefaltetem Zustand angeliefert werden, wobei die Wandung mit der Füllöffnung auf den Zwischenböden und diese aufeinander aufliegen, empfiehlt es sich, den zu füllenden Container gefaltet zwischen den Stützflächen zu halten und das jeweils unterste, noch nicht gefüllte Fach durch Einblasen von Luft zu öffnen und dann zu füllen. Da die Wandungen des zu füllenden Fachs auch in diesem Fall an ebenen Flächen abgestützt sind, nämlich einerseits an der Oberseite des darunter befindlichen gefüllten Fachs und andererseits an einer oberen Stützfläche, gegebenenfalls unter Zwischenschaltung weiterer Zwischenboden, nimmt das Fach nach dem Aufblasen das vorbestimmte quaderförmige Volumen ein, in dem das Schüttgut verteilt werden kann. Man kann aber auch alle Fächer des Containers durch Einblasen von Luft öffnen und sie dann, ausgehend vom untersten, nacheinander füllen.
Eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens weist eine Stellfläche für den Container und wenigstens ein über der Stellfläche angeordnetes Füllrohr auf, welches in die Füllöffnung der einen Wandung und die darunter befindlichen Öffnungen der Zwischenboden so eingeführt werden kann. Erfindungsgemäß ist die Vorrichtung gekennzeichnet durch eine an das oder die Füllrohre angeschlossene, zur Stellfläche parallele Stützplatte, wobei der Abstand zwischen Stützplatte und Stellfläche veränderlich ist, und durch tine im Bereich der Austrittsöffnung des Füllrohres angeordnete Verteileinrichtung für das Schüttgut.
Die Stellfläche und die Stützplatte bilden die ebenen Stützflächen beim Füllen des Containers. Ihr gegenseitiger Abstand wird schrittweise jeweils nach Füllung ω eines Faches vergrößert Das kann dadurch geschehen, daß das Füllrohr mit der Stützplatte und gegebenenfalls weiteren angeschlossenen Bauteilen auf- und abbeweglich ist. Bei einer anderen Ausführungsform ist die Stellfläche für den Container auf- und abbeweglich. fe5
Um den noch gefalteten Teil des Containers unter der oberen Stützplatte zu halten, sollte unter der Stützplatte eine Halteeinrichtung für den gefalteten Container angeordnet sein. Diese Halteeinrichtung kann Klammern aufweisen, die die Faiien des Containers umfassen. Zusätzlich kann die obere Wandung des Containers wenigstens bereichsweise an die Unterseite der Stützplatte lösbar angeklebt sein.
Für die Verteilung des Schüttgutes im zu füllenden Fach kann vor der Austrittsöffnung des Füllrohres eine Prallscheibe angeordnet sein, die sich im wesentlichen parallel zur Stellfläche erstreckt. Bei genügend großer Fallhöhe des Schüttgutes und/oder pneumatischer Förderung reicht eine solche starre Prallscheibe im allgemeinen aus, um das betreffende Fach vollständig innerhalb des vorgegebenen Volumens zu füllen.
Eine schnellere Füllung und eine festere Packung des Schüttgutes im Fach erreicht man, wenn die Prallscheibe rotierend angetrieben ist. Dann erhalten nämlich die Körner des Schüttgutes im Bereich der Prallscheibe eine Zentrifugalbeschleunigung, die sie in horizontaler Richtung in das Fach treibt. Dieser Effekt kann noch verbessert werden, wenn die Prallscheibe auf ihrer der Austrittsöffnung zugewandten Seite flügelartige, sich im wesentlichen radial erstreckende Stege aufweist.
Gegebenenfalls kann es vorteilhaft sein, wenn die Prallscheibe relativ zum Füllrohr in axialer Richtung verstellbar ist, um damit zu erreichen, daß die Prallscheibe sich stets in gleicher Höhe des zu füllenden Fachs befindet.
Wenn der Container mit einem pulverförmigen Schüttgut, z. B. Düngemittel, gefüllt werden soll, kann die Verteileinrichtung eine im Füllrohr untergebrachte Stopfschnecke für pulverförmiges Gut sein.
Ferner kann die Vorrichtung eine im Bereich der Austrittsöffnung angeordnete Blaseinrichtung zum Aufblasen des jeweils untersten Fachs aufweisen. Versuche haben gezeigt, daß die rotierend angetriebene Prallscheibe mit sich radial erstreckenden Stegen auch die Aufgaben einer Blaseinrichtung übernehmen kann, weil die angetriebene Blasscheibe Luft aus dem Füllrohr ansaugen und das zu füllende Fach aufblasen kann. Unabhängig davon kann die Blaseinrichtung aber auch ein an eine Druckluftquelle angeschlossenes und im Bereich der Austrittsöffnung mündendes Rohr aufweisen.
Damit die beim Füllen mehr oder weniger zwangsläufig mitgerissene Luft aus dem zu füllenden Fach und damit aus dem Container entweichen kann, sollte an der Stützplatte eine Entlüftung vorgesehen sein. Die überschüssige Luft kann dann an der Außenseite des Füllrohrs entlang durch die öffnungen der noch unter der Stützplatte liegenden Zwischenboden und durch den Entlüftungskanal abströmen. Damit das Abströmen der Luft kontrolliert werden kann, sollte die Entlüftung ein einstellbares Drosselventil aufweisen.
Zur Vermeidung von Staubbildung kann auch ein Filter vorgesehen werden, das sich bei der beschriebenen Vorrichtung besonders günstig dann anordnen läßt, wenn die Stützplatte doppelwandig ausgebildet und im Innenraum der Stützplatte das Filter untergebracht ist. Es versteht sich, daß der Innenraum der Stützplatte zugänglich sein muß, um das Filter zu reinigen oder auszutauschen.
Im folgenden wird ein in der Zeichnung dargestelltes Ausführungsbeispiel der Erfindung erläutert; die einzige Figur zeigt in schematischer Darstellung eine Vorrichtung /.iim Abfüllen von Schüttgut in einen faltbaren Container aus flexiblem Material.
Mit der dargestellten Vorrichtung soll ein Schüttgut, z. B. Granulat, in einen Container 1 abgefüllt werden,
wie er in der DE-AS 26 05 122 beschrieben ist. Die Wandungen des Containers bestehen aus Kunststoff-Folie oder Papier. Parallel zur Oberseite des Containers 1 erstrecken sich mehrere mit den Seitenwandungen verbundene Zwischenboden 2, die Öffnungen 3 aufweisen, welche unterhalb einer Füllöffnung in der oberen Wandung des Containers 1 angeordnet sind. In der Figur ist der Container 1 teilweise in gefülltem Zustand und teilweise in gefaltetem Zustand dargestellt. Man erkennt, daß die Zwischenboden 2 Fächer 4 definieren, von denen das unterste Fach 4 schon gefüllt ist, während das darüber befindliche Fach gerade gefüllt werden soll. Die Füllung des untersten Fachs 4 ist durch eine Schraffur angedeutet.
Zur Vorrichtung gehört zunächst ein Hubtisch 5, der in Richtung des Doppelpfeils 6 auf- und abbewegbar ist. Der zugehörige Antrieb ist nicht dargestellt. Es kann sich um einen mechanischen, hydraulischen oder auch pneumatischen Antrieb handeln. Die Oberseite des Hubtisches 5 kann als Stellfläche für den gefüllten Container 1 dienen. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel befindet sich auf der Oberseite des Hubtisches 5 eine Palette 7, deren Oberseite die Stellfläche 8 für den gefüllten Container 1 bildet. Der gefüllte Container 1 nimmt eine Grundfläche ein, die im wesentlichen der Grundfläche der Palette 7 entspricht.
Über dem Hubtisch 5 befindet sich ein Füllrohr 9 mit unten offener Austrittsöffnung. An das Füllrohr 9 schließt oben ein Fülltrichter 10 an, in den ein oder mehrere Ablaßstutzen 11 von nicht dargestellten Schüttgutbunkern münden.
Mit dem Füllrohr 9 ist eine sich im wesentlichen horizontal und parallel zur Stellfläche 8 erstreckende Stützplatte 12 verbunden, die beim dargestellten Ausführungsbeispiel doppelwandig ausgebildet ist und einen Filter 13 aufnimmt. Die Stützplatte 12 weist auf ihrer Unterseite einen Lufteinlaßstutzen 14 und an ihrer Oberseite im Bereich des äußeren Randes einen Luftauslaßstutzen 15 mit einstellbarem Drosselventil 16 auf.
An die Unterseite 17 der Stützplatte 12, deren Fläche im wesentlichen der Fläche des zusammengefalteter. Containers 1 entspricht, schließt randseitig ein Kragen 18 mit einer nach innen abgewinkelten Lippe 19 an. Kragen 18 und Lippe 19 bilden eine Halteeinrichtung bzw. ein Widerlager für den noch gefalteten und nicht gefüllten Teil des Containers 1. Zusätzlich werden die Lagen des Containers im Bereich der Öffnungen 3 in nicht dargestellter Weise gehalten.
Koaxial zum Füllrohr 9 erstreckt sich in einem Schutzrohr 20 eine von einem Motor 2! rotierend angetriebene Welle 22, die an ihrem unteren Ende eine Streuscheibe 23 trägt. Die Streuscheibe 23 erstreckt sich horizontal und im wesentlichen parallel zur Stellfläche 8 bzw. zur Unterseite 17 der Stützplatte 12. An ihrer Oberseite weist die Streuscheibe 23 mehrere sich im wesentlichen radial erstreckende flügelartige Stege 24 auf.
Der zu füllende Container 1 wird in gefaltetem Zustand angeliefert und mit seiner Oberseite lösbar gegen die Unterseite 17 der Stützplatte 12 geklebt sowie im übrigen an der Halteeinrichtung abgestützt. Das untere Ende des Füllrohrs 9 erstreckt sich dabei durch die öffnungen 3 im Container 1. Der Hubtisch 5 wird mit der Palette 7 so weit unter die Stützplatte 12 gefahren, daß der Abstand zwischen der die Stellfläche 8 '■> bildenden Oberseite der Palette 7 zur untersten Wandung des Containers 1 etwa der Höhe des zu füllenden Fachs 4 entspricht. Falls erforderlich, wird dann das unterste Fach 4 durch Einblasen von Luft geöffnet. Das kann mit Hilfe eines nicht dargestellten, an eine Druckluftquelle angeschlossenen und im Bereich der unteren Austrittsöffnung des Füllrohrs mündenden Druckluftrohres erfolgen oder einfacher dadurch, daß beim dargestellten Ausführungsbeispiel die Streuscheibe 23 angetrieben wird, so daß sie als Gebläse wirkt und 1"' Luft aus dem Fülltrichter 10 über das Füllrohr 9 in das zu öffnende Fach bläst.
Um zu verhindern, daß die Wandung des Containers 1 beim Arbeiten zur Streuscheibe 23 beschädigt wird, kann die Streuscheibe 23 relativ zum Füllrohr 9 axial relativ beweglich sein. Das ist jedoch nicht dargestellt.
Beim Aufblasen des zu füllenden Fachs 4 werden die zugeordneten seitlichen Falten des Containers 1 von der Lippe 19 herabgezogen. Die unterste Wandung liegt dann auf der Stellfläche 8 der Palette 7 auf. Die obere Wandung des Fachs 4 wird vom zugeordneten Zwischenboden 2 gebildet, der sich über die anderen Zwischenboden an der Unterseite 17 der Stützplatte 12 abstützt. Nunmehr wird bei rotierender Streuscheibe 23 das Schüttgut eingefüllt, das sich durch die von der J0 Streuscheibe 23 erteilte Zentrifugalbeschleunigung gleichmäßig und mit dichter Packung im zu füllenden Fach 4 verteilt, bis das Fach vollständig zwischen den zueinander parallelen stützenden Flächen 8 bzw. 17 vollständig gefüllt ist.
Dann wird der Hubtisch 5 mit der Palette 7 und dem daraufliegenden, bereits gefüllten Fach um die Höhe des nächsten zu füllenden Fachs abgesenkt, und der Füllvorgang läuft wie oben beschrieben ab.
Die beim Füllen durch das Schüttgut zwangsläufig mitgerissene oder verdrängte Luft strömt außenseitig am Füllrohr über den Lufteinlaßstutzen 14 durch das Filter 13 zum Luftauslaßstutzen 15 und von dort über das einstellbare Drosselventil 16 ab. Das Drosselventil 16 kann nach Maßgabe der gewünschten Druckverhältnisse im Container 1 eingestellt werden.
Wenn der Container 1 vollständig gefüllt ist, wird seine obere Füllöffnung in an sich bekannter Weise verschlossen. Der Container 1 kann dann zusammen mit der Palette 7 vom Hubtisch 5 abgehoben und wegtransportiert werden.
Soll mit der Vorrichtung Container 1 gefüllt werden, deren Zwischenboden 2 mehrere öffnungen 3 aufweisen, dann kann die Vorrichtung in entsprechender geometrischer Anordnung auch mehrere Füllrohre 9 mit Streuscheiben 23 aufweisen.
Wenn das Schüttgut pneumatisch gefördert wird, kann gegebenenfalls auch auf den Antrieb der Streuscheibe 23 und auf die Stege 24 verzichtet werden.
Zum Abfüllen von pulverförmiger!! Schüttgut kann es
b0 zweckmäßiger sein, anstelle der Streuscheibe 23 im Füllrohr 9 eine nicht dargestellte Stopfschnecke anzuordnen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (15)

Patentansprüche:
1. Verfahren zum Abfüllen von schüttfähigen Gütern in einen faltbaren Container aus flexiblem Material, der im gefüllten Zustand im wesentlichen quaderförmige Gestalt besitzt sowie in einer Wandung wenigstens eine Füllöffnung und mehrere zu dieser Wandung parallele, fachbildende Zwischenböden mit unter der oder unter den Füllöffnungen angeordneten Öffnungen aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandungen bzw. Zwischenböden (2) des jeweils untersten, noch nicht gefüllten Faches (4) an im wesentlichen ebenen Flächen (8, 17) abgestützt werden und das, betreffende Fach (4) durch die Füllöffnung und die darunter befindlichen Öffnungen (3) mit Schüttgui gefüllt wird, daß anschließend das näci-stfolgende· Fach (4) in gleicher Weise gefüllt wird, usw. bis zur vollständigen Füllung des Containers (1).
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Stützfläche von der Oberseite des zuletzt gefüllten Fachs (4) gebildet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Container (1) gefaltet zwischen den Stützflächen (8, 17) gehalten wird und daß das jeweils unterste, noch nicht gefüllte Fach (4) durch Einblasen von Luft geöffnet und dann gefüllt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2. dadurch gekennzeichnet, daß alle Fächer (4) des Containers (1) gleichzeitig durch Einblasen von Luft geöffnet und dann, ausgehend vom untersten Fach, nacheinander gefüllt werden.
5. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche I - 3 mit einer Stellfläche für den Container und wenigstens einem über der Stellfläche angeordneten Füllrohr, gekennzeichnet durch eine an das oder die Füllrohrc (9) angeschlossene, zur Stellfläche (S) parallele Stützplattc (12), wobei der Abstand zwischen Stützplattc (12) und Stellfläche (8) veränderlich ist, und durch eine im Bereich der Austrittsöffnung des Füllrohres (9) angeordnete Verteileinrichtung (23) für das Schüttgut
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Füllrohr (9) mit der Stützplatte (12) und gegebenenfalls weiteren angeschlossenen Bauteilen auf- und abbeweglich ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellfläche (8) auf- und abbeweglich ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4-6, dadurch gekennzeichnet, daß unter der Stützplattc (12) eine Halteeinrichtung (18, 19) für den gefalteten Container(l) angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung Klammern (19) aufweist.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 4-8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verteileinrichtung eine vor der Austrittsöffnung des Füllrohrs (9) angeordnete Prallscheibe (23) ist, die sich im wesentlichen parallel zur Stellfläche (8) erstreckt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Prallscheibe (23) rotierend angetrieben ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Prallscheibe (23) auf ihrer der Austrittsöffnung zugewandten Seite flügelartige, sich im wesentlichen radial erstreckende Stege (24) aufweist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 — 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Prallscheibc (23) relativ zum Füllrohr (9) in axialer Richtung verstellbar ist.
ίο
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 — 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verteileinrichtung eine im Füllrohr (9) untergebrachte Stopfschnecke für pulverförmiges Gut ist
15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 — 13, gekennzeichnet durch eine im Bereich der Austrittsöffnung angeordnete Blaseinrichtung zum Aufblasen des jeweils untersten Fachs
DE19803001485 1980-01-17 1980-01-17 Verfahren und Vorrichtung zum Abfüllen von schüttfähigen Gütern in einen faltbaren Container Expired DE3001485C2 (de)

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