DE3001485C2 - Verfahren und Vorrichtung zum Abfüllen von schüttfähigen Gütern in einen faltbaren Container - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Abfüllen von schüttfähigen Gütern in einen faltbaren ContainerInfo
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Description
16. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Blaseinrichtung ein an eine
Druckluftquelle angeschlossenes und im Bereich der Austrittsöffnung mündendes Rohr aufweist
17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 —15, dadurch gekennzeichnet, daß an
der Stützplatte (12) eine Entlüftung (14, 15) vorgesehen ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Entlüftung (14, 15) ein
-'insteübares Drosselventil (16) aufweist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Entlüftung (14, 15)
ein Filter (13) aufweist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stützplatte (12) doppelwan- ;> dig ausgebildet ist und im Innenraum der Siü'/.plattc
(12)das Filter(13)untergebrachi ist.
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Abfüllen von schüttfähigen Gütern in einen faltbaren Container
aus flexiblem Material, der im gefüllten Zustand im wesentlichen quaderförmige Gestalt besitzt sowie in
einer Wandung wenigstens eine Füllöffnung und mehrere zu dieser Wandung parallele fachbildende
Zwischenböden mit unter der oder den Füllöffnungen angeordneten Öffnungen aufweist. Die Erfindung
betrifft auch eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Faltbare Container sind aus der DE-AS 26 05 122 bekannt. Sie dienen zum Transport von Massengütern,
z. B. Granulaten, Düngemitteln und dergleichen. Derartige faltbare Container besitzen in gefülltem Zustand
eine etwa quaderförmige Gestalt und eine Grundfläche, die im wesentlichen der Grundfläche einer Palette
entspricht. Das ermöglicht eine günstige Ausnutzung von Palettenflächen sowie eine weitgehende Raumnutzung
bei Lagerung und Transport Trotz verhältnismäßig dünner und flexibler Wandungen besitzt ein
derartiger Cantainer eine hinreichende Stabilität, um die bei Lagerung und Transport auftretenden Belastungen
aufnehmen zu können. Derartige Container sind auch stapelbar. Das beruht im wesentlichen auf der Wirkung
der Zwischenböden, die nicht nur Verstärkungen im Bereich der Faltungen bilden und dadurch das
Ausbeulen des Containers verhindern, sondern darüber
30 Oi
hinaus innerhalb des Schüttgutes auch Trennfiächen definieren, an denen horizontale Druckkräfte des
Schüttgutes nicht mehr übertragen werden können.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Einfüllen von schüttfähigen Gütern in
derartige faltbare Container anzugeben.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Wandungen bzw. Zwischenboden des jeweils untersten,
noch nicht gefüllten Faches an im wesentlichen ebenen Flächen abgestützt werden, und das betreffende Faih
durch die Füllöffnung und die darunter befindlichen Öffnungen n-.ii Schüttgut gefüllt wird, daß anschließend
das nächstfolgende Fach in gleicher Weise gefüllt wird, usw. bis zur vollständigen Füllung des Containers.
Dadurch wird erreicht, daß jedes Fach nach dem Füllen und Verteilen des Schüttgutes in diesem Fach
ungeachtet der flexiblen Wandungen bzw. Zwischenboden seinerseits eine im wesentlichen quaderförmige
Gestalt mit definiertem Volumen einnimmt. Ein Ausbeulen der Wandungen oder Zwischenboden wird
vermieden, so daß diese im gefüllten Container die eingangs erwähnten Trennfiächen bilden, auf denen die
Stabilität des gefüllten Containers im wesentlichen beruht Da jedes Fach nach dem Füllen eine im
wesentlichen ebene Oberseite bildet, kann diese Oberseite des zuletzt gefüllten Fachs als Stützfläche
beim Füllen des nächsten Fachs ausgenutzt werden.
Wenn die zu füllenden Container in gefaltetem Zustand angeliefert werden, wobei die Wandung mit der
Füllöffnung auf den Zwischenböden und diese aufeinander aufliegen, empfiehlt es sich, den zu füllenden
Container gefaltet zwischen den Stützflächen zu halten und das jeweils unterste, noch nicht gefüllte Fach durch
Einblasen von Luft zu öffnen und dann zu füllen. Da die Wandungen des zu füllenden Fachs auch in diesem Fall
an ebenen Flächen abgestützt sind, nämlich einerseits an der Oberseite des darunter befindlichen gefüllten Fachs
und andererseits an einer oberen Stützfläche, gegebenenfalls unter Zwischenschaltung weiterer Zwischenboden,
nimmt das Fach nach dem Aufblasen das vorbestimmte quaderförmige Volumen ein, in dem das
Schüttgut verteilt werden kann. Man kann aber auch alle Fächer des Containers durch Einblasen von Luft
öffnen und sie dann, ausgehend vom untersten, nacheinander füllen.
Eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens weist eine Stellfläche für den Container und wenigstens
ein über der Stellfläche angeordnetes Füllrohr auf, welches in die Füllöffnung der einen Wandung und die
darunter befindlichen Öffnungen der Zwischenboden so
eingeführt werden kann. Erfindungsgemäß ist die Vorrichtung gekennzeichnet durch eine an das oder die
Füllrohre angeschlossene, zur Stellfläche parallele Stützplatte, wobei der Abstand zwischen Stützplatte
und Stellfläche veränderlich ist, und durch tine im Bereich der Austrittsöffnung des Füllrohres angeordnete
Verteileinrichtung für das Schüttgut.
Die Stellfläche und die Stützplatte bilden die ebenen Stützflächen beim Füllen des Containers. Ihr gegenseitiger
Abstand wird schrittweise jeweils nach Füllung ω eines Faches vergrößert Das kann dadurch geschehen,
daß das Füllrohr mit der Stützplatte und gegebenenfalls weiteren angeschlossenen Bauteilen auf- und abbeweglich
ist. Bei einer anderen Ausführungsform ist die Stellfläche für den Container auf- und abbeweglich. fe5
Um den noch gefalteten Teil des Containers unter der oberen Stützplatte zu halten, sollte unter der Stützplatte
eine Halteeinrichtung für den gefalteten Container angeordnet sein. Diese Halteeinrichtung kann Klammern
aufweisen, die die Faiien des Containers umfassen. Zusätzlich kann die obere Wandung des Containers
wenigstens bereichsweise an die Unterseite der Stützplatte lösbar angeklebt sein.
Für die Verteilung des Schüttgutes im zu füllenden Fach kann vor der Austrittsöffnung des Füllrohres eine
Prallscheibe angeordnet sein, die sich im wesentlichen parallel zur Stellfläche erstreckt. Bei genügend großer
Fallhöhe des Schüttgutes und/oder pneumatischer Förderung reicht eine solche starre Prallscheibe im
allgemeinen aus, um das betreffende Fach vollständig innerhalb des vorgegebenen Volumens zu füllen.
Eine schnellere Füllung und eine festere Packung des
Schüttgutes im Fach erreicht man, wenn die Prallscheibe rotierend angetrieben ist. Dann erhalten nämlich die
Körner des Schüttgutes im Bereich der Prallscheibe eine Zentrifugalbeschleunigung, die sie in horizontaler
Richtung in das Fach treibt. Dieser Effekt kann noch verbessert werden, wenn die Prallscheibe auf ihrer der
Austrittsöffnung zugewandten Seite flügelartige, sich im wesentlichen radial erstreckende Stege aufweist.
Gegebenenfalls kann es vorteilhaft sein, wenn die Prallscheibe relativ zum Füllrohr in axialer Richtung
verstellbar ist, um damit zu erreichen, daß die Prallscheibe sich stets in gleicher Höhe des zu füllenden
Fachs befindet.
Wenn der Container mit einem pulverförmigen Schüttgut, z. B. Düngemittel, gefüllt werden soll, kann
die Verteileinrichtung eine im Füllrohr untergebrachte Stopfschnecke für pulverförmiges Gut sein.
Ferner kann die Vorrichtung eine im Bereich der Austrittsöffnung angeordnete Blaseinrichtung zum
Aufblasen des jeweils untersten Fachs aufweisen. Versuche haben gezeigt, daß die rotierend angetriebene
Prallscheibe mit sich radial erstreckenden Stegen auch die Aufgaben einer Blaseinrichtung übernehmen kann,
weil die angetriebene Blasscheibe Luft aus dem Füllrohr ansaugen und das zu füllende Fach aufblasen kann.
Unabhängig davon kann die Blaseinrichtung aber auch ein an eine Druckluftquelle angeschlossenes und im
Bereich der Austrittsöffnung mündendes Rohr aufweisen.
Damit die beim Füllen mehr oder weniger zwangsläufig mitgerissene Luft aus dem zu füllenden Fach und
damit aus dem Container entweichen kann, sollte an der Stützplatte eine Entlüftung vorgesehen sein. Die
überschüssige Luft kann dann an der Außenseite des Füllrohrs entlang durch die öffnungen der noch unter
der Stützplatte liegenden Zwischenboden und durch den Entlüftungskanal abströmen. Damit das Abströmen
der Luft kontrolliert werden kann, sollte die Entlüftung ein einstellbares Drosselventil aufweisen.
Zur Vermeidung von Staubbildung kann auch ein Filter vorgesehen werden, das sich bei der beschriebenen
Vorrichtung besonders günstig dann anordnen läßt, wenn die Stützplatte doppelwandig ausgebildet und im
Innenraum der Stützplatte das Filter untergebracht ist. Es versteht sich, daß der Innenraum der Stützplatte
zugänglich sein muß, um das Filter zu reinigen oder auszutauschen.
Im folgenden wird ein in der Zeichnung dargestelltes Ausführungsbeispiel der Erfindung erläutert; die einzige
Figur zeigt in schematischer Darstellung eine Vorrichtung /.iim Abfüllen von Schüttgut in einen faltbaren
Container aus flexiblem Material.
Mit der dargestellten Vorrichtung soll ein Schüttgut, z. B. Granulat, in einen Container 1 abgefüllt werden,
wie er in der DE-AS 26 05 122 beschrieben ist. Die Wandungen des Containers bestehen aus Kunststoff-Folie
oder Papier. Parallel zur Oberseite des Containers 1 erstrecken sich mehrere mit den Seitenwandungen
verbundene Zwischenboden 2, die Öffnungen 3 aufweisen, welche unterhalb einer Füllöffnung in der oberen
Wandung des Containers 1 angeordnet sind. In der Figur ist der Container 1 teilweise in gefülltem Zustand
und teilweise in gefaltetem Zustand dargestellt. Man erkennt, daß die Zwischenboden 2 Fächer 4 definieren,
von denen das unterste Fach 4 schon gefüllt ist, während das darüber befindliche Fach gerade gefüllt werden soll.
Die Füllung des untersten Fachs 4 ist durch eine Schraffur angedeutet.
Zur Vorrichtung gehört zunächst ein Hubtisch 5, der in Richtung des Doppelpfeils 6 auf- und abbewegbar ist.
Der zugehörige Antrieb ist nicht dargestellt. Es kann sich um einen mechanischen, hydraulischen oder auch
pneumatischen Antrieb handeln. Die Oberseite des Hubtisches 5 kann als Stellfläche für den gefüllten
Container 1 dienen. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel befindet sich auf der Oberseite des Hubtisches 5
eine Palette 7, deren Oberseite die Stellfläche 8 für den gefüllten Container 1 bildet. Der gefüllte Container 1
nimmt eine Grundfläche ein, die im wesentlichen der Grundfläche der Palette 7 entspricht.
Über dem Hubtisch 5 befindet sich ein Füllrohr 9 mit unten offener Austrittsöffnung. An das Füllrohr 9
schließt oben ein Fülltrichter 10 an, in den ein oder mehrere Ablaßstutzen 11 von nicht dargestellten
Schüttgutbunkern münden.
Mit dem Füllrohr 9 ist eine sich im wesentlichen horizontal und parallel zur Stellfläche 8 erstreckende
Stützplatte 12 verbunden, die beim dargestellten Ausführungsbeispiel doppelwandig ausgebildet ist und
einen Filter 13 aufnimmt. Die Stützplatte 12 weist auf ihrer Unterseite einen Lufteinlaßstutzen 14 und an ihrer
Oberseite im Bereich des äußeren Randes einen Luftauslaßstutzen 15 mit einstellbarem Drosselventil 16
auf.
An die Unterseite 17 der Stützplatte 12, deren Fläche im wesentlichen der Fläche des zusammengefalteter.
Containers 1 entspricht, schließt randseitig ein Kragen 18 mit einer nach innen abgewinkelten Lippe 19 an.
Kragen 18 und Lippe 19 bilden eine Halteeinrichtung bzw. ein Widerlager für den noch gefalteten und nicht
gefüllten Teil des Containers 1. Zusätzlich werden die Lagen des Containers im Bereich der Öffnungen 3 in
nicht dargestellter Weise gehalten.
Koaxial zum Füllrohr 9 erstreckt sich in einem Schutzrohr 20 eine von einem Motor 2! rotierend
angetriebene Welle 22, die an ihrem unteren Ende eine Streuscheibe 23 trägt. Die Streuscheibe 23 erstreckt sich
horizontal und im wesentlichen parallel zur Stellfläche 8 bzw. zur Unterseite 17 der Stützplatte 12. An ihrer
Oberseite weist die Streuscheibe 23 mehrere sich im wesentlichen radial erstreckende flügelartige Stege 24
auf.
Der zu füllende Container 1 wird in gefaltetem Zustand angeliefert und mit seiner Oberseite lösbar
gegen die Unterseite 17 der Stützplatte 12 geklebt sowie im übrigen an der Halteeinrichtung abgestützt. Das
untere Ende des Füllrohrs 9 erstreckt sich dabei durch die öffnungen 3 im Container 1. Der Hubtisch 5 wird mit
der Palette 7 so weit unter die Stützplatte 12 gefahren, daß der Abstand zwischen der die Stellfläche 8
'■> bildenden Oberseite der Palette 7 zur untersten
Wandung des Containers 1 etwa der Höhe des zu füllenden Fachs 4 entspricht. Falls erforderlich, wird
dann das unterste Fach 4 durch Einblasen von Luft geöffnet. Das kann mit Hilfe eines nicht dargestellten, an
eine Druckluftquelle angeschlossenen und im Bereich der unteren Austrittsöffnung des Füllrohrs mündenden
Druckluftrohres erfolgen oder einfacher dadurch, daß beim dargestellten Ausführungsbeispiel die Streuscheibe
23 angetrieben wird, so daß sie als Gebläse wirkt und 1"' Luft aus dem Fülltrichter 10 über das Füllrohr 9 in das zu
öffnende Fach bläst.
Um zu verhindern, daß die Wandung des Containers 1
beim Arbeiten zur Streuscheibe 23 beschädigt wird, kann die Streuscheibe 23 relativ zum Füllrohr 9 axial
relativ beweglich sein. Das ist jedoch nicht dargestellt.
Beim Aufblasen des zu füllenden Fachs 4 werden die zugeordneten seitlichen Falten des Containers 1 von der
Lippe 19 herabgezogen. Die unterste Wandung liegt dann auf der Stellfläche 8 der Palette 7 auf. Die obere
Wandung des Fachs 4 wird vom zugeordneten Zwischenboden 2 gebildet, der sich über die anderen
Zwischenboden an der Unterseite 17 der Stützplatte 12
abstützt. Nunmehr wird bei rotierender Streuscheibe 23 das Schüttgut eingefüllt, das sich durch die von der
J0 Streuscheibe 23 erteilte Zentrifugalbeschleunigung
gleichmäßig und mit dichter Packung im zu füllenden Fach 4 verteilt, bis das Fach vollständig zwischen den
zueinander parallelen stützenden Flächen 8 bzw. 17 vollständig gefüllt ist.
Dann wird der Hubtisch 5 mit der Palette 7 und dem daraufliegenden, bereits gefüllten Fach um die Höhe des
nächsten zu füllenden Fachs abgesenkt, und der Füllvorgang läuft wie oben beschrieben ab.
Die beim Füllen durch das Schüttgut zwangsläufig mitgerissene oder verdrängte Luft strömt außenseitig
am Füllrohr über den Lufteinlaßstutzen 14 durch das Filter 13 zum Luftauslaßstutzen 15 und von dort über
das einstellbare Drosselventil 16 ab. Das Drosselventil 16 kann nach Maßgabe der gewünschten Druckverhältnisse
im Container 1 eingestellt werden.
Wenn der Container 1 vollständig gefüllt ist, wird seine obere Füllöffnung in an sich bekannter Weise
verschlossen. Der Container 1 kann dann zusammen mit der Palette 7 vom Hubtisch 5 abgehoben und
wegtransportiert werden.
Soll mit der Vorrichtung Container 1 gefüllt werden, deren Zwischenboden 2 mehrere öffnungen 3 aufweisen,
dann kann die Vorrichtung in entsprechender geometrischer Anordnung auch mehrere Füllrohre 9
mit Streuscheiben 23 aufweisen.
Wenn das Schüttgut pneumatisch gefördert wird,
kann gegebenenfalls auch auf den Antrieb der Streuscheibe 23 und auf die Stege 24 verzichtet werden.
Zum Abfüllen von pulverförmiger!! Schüttgut kann es
b0 zweckmäßiger sein, anstelle der Streuscheibe 23 im
Füllrohr 9 eine nicht dargestellte Stopfschnecke anzuordnen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (15)
1. Verfahren zum Abfüllen von schüttfähigen Gütern in einen faltbaren Container aus flexiblem
Material, der im gefüllten Zustand im wesentlichen quaderförmige Gestalt besitzt sowie in einer
Wandung wenigstens eine Füllöffnung und mehrere zu dieser Wandung parallele, fachbildende Zwischenböden
mit unter der oder unter den Füllöffnungen angeordneten Öffnungen aufweist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Wandungen bzw. Zwischenböden (2) des jeweils untersten, noch nicht
gefüllten Faches (4) an im wesentlichen ebenen Flächen (8, 17) abgestützt werden und das,
betreffende Fach (4) durch die Füllöffnung und die darunter befindlichen Öffnungen (3) mit Schüttgui
gefüllt wird, daß anschließend das näci-stfolgende·
Fach (4) in gleicher Weise gefüllt wird, usw. bis zur vollständigen Füllung des Containers (1).
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Stützfläche von der Oberseite des
zuletzt gefüllten Fachs (4) gebildet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Container (1) gefaltet
zwischen den Stützflächen (8, 17) gehalten wird und daß das jeweils unterste, noch nicht gefüllte Fach (4)
durch Einblasen von Luft geöffnet und dann gefüllt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2. dadurch gekennzeichnet, daß alle Fächer (4) des Containers
(1) gleichzeitig durch Einblasen von Luft geöffnet und dann, ausgehend vom untersten Fach, nacheinander
gefüllt werden.
5. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche I - 3 mit einer Stellfläche
für den Container und wenigstens einem über der Stellfläche angeordneten Füllrohr, gekennzeichnet
durch eine an das oder die Füllrohrc (9) angeschlossene, zur Stellfläche (S) parallele Stützplattc (12),
wobei der Abstand zwischen Stützplattc (12) und Stellfläche (8) veränderlich ist, und durch eine im
Bereich der Austrittsöffnung des Füllrohres (9) angeordnete Verteileinrichtung (23) für das Schüttgut
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Füllrohr (9) mit der Stützplatte (12)
und gegebenenfalls weiteren angeschlossenen Bauteilen auf- und abbeweglich ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellfläche (8) auf- und abbeweglich
ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4-6, dadurch gekennzeichnet, daß unter der Stützplattc
(12) eine Halteeinrichtung (18, 19) für den gefalteten
Container(l) angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung Klammern (19)
aufweist.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 4-8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verteileinrichtung eine vor der Austrittsöffnung des Füllrohrs (9) angeordnete Prallscheibe (23) ist, die
sich im wesentlichen parallel zur Stellfläche (8) erstreckt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Prallscheibe (23) rotierend angetrieben ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Prallscheibe (23) auf ihrer der Austrittsöffnung zugewandten Seite flügelartige,
sich im wesentlichen radial erstreckende Stege (24) aufweist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 — 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Prallscheibc (23) relativ zum Füllrohr (9) in axialer Richtung
verstellbar ist.
ίο
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 — 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verteileinrichtung eine im Füllrohr (9) untergebrachte Stopfschnecke
für pulverförmiges Gut ist
15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 — 13, gekennzeichnet durch eine im
Bereich der Austrittsöffnung angeordnete Blaseinrichtung zum Aufblasen des jeweils untersten Fachs
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|---|---|---|---|
| DE19803001485 DE3001485C2 (de) | 1980-01-17 | 1980-01-17 | Verfahren und Vorrichtung zum Abfüllen von schüttfähigen Gütern in einen faltbaren Container |
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|---|---|---|---|
| DE19803001485 DE3001485C2 (de) | 1980-01-17 | 1980-01-17 | Verfahren und Vorrichtung zum Abfüllen von schüttfähigen Gütern in einen faltbaren Container |
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| DE3001485A1 DE3001485A1 (de) | 1981-08-06 |
| DE3001485C2 true DE3001485C2 (de) | 1983-03-31 |
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Family Applications (1)
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Legal Events
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