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DE3000103C2 - Vorrichtung zum Führen eines Zugmittels mit mehreren das jeweilige Zugmitteltrum- ziehendes Trum und/oder Leertrum -führenden Rollen - Google Patents

Vorrichtung zum Führen eines Zugmittels mit mehreren das jeweilige Zugmitteltrum- ziehendes Trum und/oder Leertrum -führenden Rollen

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Publication number
DE3000103C2
DE3000103C2 DE19803000103 DE3000103A DE3000103C2 DE 3000103 C2 DE3000103 C2 DE 3000103C2 DE 19803000103 DE19803000103 DE 19803000103 DE 3000103 A DE3000103 A DE 3000103A DE 3000103 C2 DE3000103 C2 DE 3000103C2
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DE
Germany
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housing
strand
roller block
roller
housing part
Prior art date
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Expired
Application number
DE19803000103
Other languages
English (en)
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DE3000103A1 (de
Inventor
Dieter 4320 Hattingen Hoffmann
Nikolaus Dipl.-Ing. Jahnke
Hans 4200 Oberhausen Widiger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to BE0/202631A priority patent/BE885924A/fr
Publication of DE3000103A1 publication Critical patent/DE3000103A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3000103C2 publication Critical patent/DE3000103C2/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61BRAILWAY SYSTEMS; EQUIPMENT THEREFOR NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B61B12/00Component parts, details or accessories not provided for in groups B61B7/00 - B61B11/00
    • B61B12/02Suspension of the load; Guiding means, e.g. wheels; Attaching traction cables

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Rollers For Roller Conveyors For Transfer (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Führen eines Zugmittels mit mehreren das jeweilige Zugmitteltrum — ziehendes Trum und/oder Leertrum — führenden Rollen und wenigstens einem zur Anordnung dieser Rollen im Raum dienenden, gehäuseartigen Rollen bock, zur Verwendung im Untertagebergbau. Eine solche Vorrichtung zum Führen von Zugmitteln bezeichnet man besonders im Untertagebergbau als Rollenbock, wobei man wiederum zwischen Rollenböcken für die Zugseite, also zur Finrung des Zugseiltrumes, und Rollenböcken der Leerseite oder Leerseilseite, unterscheidet, wobei die letzteren das Leerseiltrum führen sollen. Die Rollen zur Führung der Zugmittel — Zugseilseite und/oder Rücktrumseite (Leerseilseite) — sind in der Regel an bzw. in einer Tragkonstruktion aus zusammengeschweißten Profileisen angeordnet Diese zumindest zum Teil gehäuseartige Tragkonstruktion wird oftmals auch als Halter oder Rollenbockhalter bezeichnet und ermöglicht die geeignete Anordnung der Rollen der Zugseite und der Leerseilseite im Raum, also in der Regel im Bereich des Hangenden, z. B. neben der Fahrschiene einer Einschienenhäneebahr Dabei ist es auch vorbekannt, solche Rollenbockhalter über Bockflansche auf der Fahrschiene einer Einschienenhängebahn zu lagern und am Hangenden abzuspannen.
Zum Stande der Technik zählen auch Konstruktionen, bei welchen die Rollen zur Führung des Zugmitteltrumes und die Rollen, die das Leerseiltrum führen, an ein und demselben schienenartigen Rollenbockhalter angeordnet sind. Die Rollen, die das Zugtrum führen, bilden ebenso wie die Rollen, die das Leertrum führen, jeweils ein Rollenfenster, wobei zur Ermöglichung des Seilarmdurchtritts auf der Zugtrumseite mindestens eine der hier vorgesehenen Rollen — in der Regel gegen die Rückstellkraft einer Feder — ortsverlagerbar ist.
Von der Anmelderin wurden auch schon Rollenböcke vertrieben, bei denen die ortsverlagerbare Rolle des Zugseilfensters an einer am Rollenbock über eine Achse schwenkbeweglichen Schwinge gelagert war.
Des weiteren wurden von der Anmelderin Rollenbökke zur Verwendung im Untertagebergbau vertrieben, bei welchen der gehäuseartige Rollenhalter aus schweren U-Profilabschnitten zusammengeschweißt war.
Nachteilig bei allen bisher bekanntgewordenen Konstruktionen zum Führen von Zugmitteln zur Verwendung im Untertagebergbau ist zunächst, daß derartige Vorrichtungen bei Reparaturen in der Regel insgesamt ausgebaut und ins Herstellerwerk transportiert werden müssen.
Dies ist besonders dann notwendig, wenn es infolge von Betriebsstörungen oder durch unsachgemäße Bedienung zu erheblichen Beschädigungen durch Gegen-
fahren des Zugseilarmes oder von überstehenden Lasten kommt Da die bisher bekannten Rollenböcke insgesamt starr sind und in der Regel aus einer Schweißkonstruktion bestehen, kommt es auch dann zu einer oft erheblichen Beschädigung der gesamten Tragkonstruktion bzw. des gehäuseartigen Rollenhalters, wenn z. B. der Zugseilarm nur gegen eine der Rollen anfährt Dabei wird ofimah die gesamte Konstruktion verbogen, so daß zunächst erhebliche Arbeiten aufgewendet werden müssen, um den betreffenden Rollenbock — Zugseilseite und Leerseilseils. — auszubauen, ihn nach Obertage zu transportieren, zum Herstellerwerk zu bringen und dort zu reparieren, bevor der betreffende Rollenbock wieder nach Untertage gebracht und dort erneut eingebaut werden kann.
Bei einem Gegenfahren gegen bekannte Vorrichtungen dieser Art besteht aber auch die Gefahr, daß nicht nur die Rollenböcke selbst beschädigt werden, sondern wegen der Starrheit solcher Rollenböcke auch erhebliche Beschädigungen an der betreffenden Transportvorrichtung und/oder deren Antriebsmittel selbst auftreten, so daß bereits vergleichsweise geringfügige Betriebsstörungen zu erheblichen Reparaturarbeiten und damit zu hohen Kosten Anlaß geben können.
Hinzu kommt daß die relativ schweren und sperrigen, unbequem zu handhabenden bekannten Rollenböcke wegen ihrer Herstellung aus Profileisen relativ spitze bzw. scharfe Kanten aufweisen, was ihre Handhabung weiter erschwert
Des weiteren ist auch die Herstellung lohnintensiv, weil zahlreiche Profile von Hand zusammengeschweißt werden müssen. Dies wiederum erschwert die Reparatur, insbesondere wenn derartige Profile durch Einwirkung erheblicher Kräfte verbogen sind. Dabei muß man in der Regel den gesamten gehäuseartigen Rollenhalter austauschen, da sich einzelne Sektionen nicht ohne weiteres ersetzen lassen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung dei im Oberbegriff des Patentanspruches 1 vorausgesetzten Art zu verbessern. Insbesondere soll es ermöglicht werden, den Anteil der manuellen Arbeiten durch Übertragung solcher Arbeiten auf Maschinen herabzusetzen, wodurch wiederum eine maschinelle Serienfertigung ermöglicht werden soll bei Standardisierung der Erzeugnisse. Dabei sollen die vollständig oder weitgehend maschinell gefertigten Teile einer derartigen Vorrichtung im Baukastensystem weitgehend gegeneinander austauschbar bzw. vertauschbar sein, z. B. die Gehäuseteile einer solchen Vorrichtung, die auf der Zugseilseite angeordnet sind auch für die Leerseilseite verwendet werden können, was wiederum die Möglichkeit eröffnen soll, bei etwaigen Reparaturen bloß die beschädigten Einzelteile gegen neue Teile auszutauschen, so daß nicht mehr — wie bisher — große und schwere Profile gerichtet oder praktisch alle Teile eines gehäuseartigen Rollenhalters verschrottet zu werden brauchen. Dabei soll schon in der Konstruktion Vorsorge getroffen sein, daß bei einem etwaigen Gegenfahren od. dgl. nicht die gesamte Konstruktion verzogen, verbogen oder sonstwie beschädigt wird, sondern derartige Beschädigungen möglichst nur auf das Teil, gegen das z. B. gegengefahren worden ist, beschränkt bleiben. Alles in allem wird somit eine Vorrichtung zum Führen von Zugmitteln zur Verwendung im Untertagebergbau angestrebt, die sich besser auf die Verhältnisse im Untertagebergbau einrichtei) faßt.
Die Aufgabe wird durch die in Patentanspruch I wiedergegebenen Merkmale gelöst.
Bei Anwendung des Erfindungsgedankens lassen sich Vorrichtungen bzw. Rollenböcke für den Untertagebergbau fertigen, bei denen der eigentliche gehäuseartige Rollenhalter z. B. aus einem entsprechend zugeschnittenen bzw. gestanzten Blech durch Pressen und/ oder Tiefziehen einstückig gefertigt werden kann.
Bei dieser Fertigungsmethode lassen sich erforderlichenfalls gleichzeitig oder aber in einem besonderen Arbeitsgang entsprechend gestaltete und/oder angeordnete Sicken anformen, so daß z. B. auch Seitenwände mit dem erforderlichen Widerstandsmoment hergestellt werden können.
Beim Pressen und/oder Tiefziehen werden alle Übergänge mit sanften Rundungen bzw. Radien ausgeführt so daß spitze bzw. scharfkantige Ecken vermieden werden. Vielmehr sind die Gehäuseteile dss Rollenbockes in ihren Übergangsbereichen handfreundlich gestaltet so daß Verletzungen bei späteren Reparaturen nicht möglich sind.
Es ist aber auch möglich, derartige Ro'lenhaher bzw. Rollenbockgehäuse aus einer Blechabwicklung durch Biegen und/oder Abkanten zu fertigen.
Die so hergestellten Rollenbockgehäuse oder Rollenhalter sind hohlkastenförmig gestaltet Innerhalb dieser Hohlkastenform lassen sich die erforderlichen Lager und Rollen anordnen. Zum Beipiel ist es möglich, das gesamte Rollenfenster der Zugtrumseite und/oder der Leerseiltrumseite, bestehend jeweils aus den zugehörigen Rollen mit Lagern, Achsen usw., als austauschfähige Einheit zu bilden. Infolgedessen läßt sich z. B. das Zugseilfenster mit allen Rollen und Lagern als austauschfähige und insgesamt zu handhabende Einheit, z. B. mit einer Schwinge versehen, in den betreffenden Hohlkasten des Rollenhalters ein- und ausbauen.
Es ist aber auch möglich, den Rollenhalter oder das jeweilige Gehäuse-Bauteil des gehäuseartigen Rollenhalters nach einem Kunststofformungsverfthren herzustellen, z. B. derartige Gehäuse im Spritzgießverfahren zu fertigen. Auf diese Weise braucht auf die Formgestaltun^ kaum noch Rücksicht genommen zu werden. Vielmehr lassen sich alle Gehäuseformen als relativ preiswerte Massenartikel fertigen. Dabei kenn es im Bedarfsfalle angezeigt sein, derartige Rollenhalter bzw. Gehäuse-Baueinheiten mit einer Armierung zu versehen. Zum Beispiel lassen sich Glasfaser- und/oder Textilbahnen mit einformen. Infolge des geringen spezifischen Gewichtes derartiger Werkstoffe lassen sich auch relativ große Wandstärken in Kauf nehmen, so daß die mechanische und/oder dynamische Festigkeit in jedem Falle gewährleistet ist.
Der Erfindungsgedanke läßt sich auch ausführen, wenn <ievartige Rollenhalter oder Gehäuse-Baueinheiten solcher Rollenbockgehäuse aus Kunststoffblechen gefertigt werden. Derartige Kunststoffbleche weisen als Armierung dienende Einlagen, ζ .B. aus Glasfasern oder Glasfiber, auf.
Wird ein Kunststofformungsverfahren angewendet, so ist auch die Möglichkeit gegeben, durch Einfärben den gehäuscartigen Rollenhaltern bzw. Gehäuse-Baueinheiten eine entsprechende Farbgebung. 7. B. in Warnfarben, zu geben. Auch ist es denkbar, die einzelnen Gehäuse-Baueinheiten mit dauerhaften Kennzeichnungen zu versehen, was für den späteren Austausch defekter Gehäuse-Baueinheiten von Vorteil sein kann. 6.J Außerdem trägt diese Ausbildung des Rollenhalters bzw. Rollenbockgehäuses dazu bei, daß z. B. an das Gehäuse für die Zugtrumseite ein ebensolches Gehäuse oder nur ein Teil eines solchen Gehäuses beispielsweise
nur eine Gehäuse-Bauart, angeordnet werden kann, die dann zur Aufnahme der Rollen dient, die das Leerseilfenster bilden. Besonders leicht läßt sich in diesem Zusammenhang der Gedanke verwirklichen, die Gehäuse-Baueinheiten so auszubilden und/oder anzuordnen, daß eine der Rollen, die das Zugtrumfenster bilden, auch zur Bildung des Leerseilfensters dient.
Durch die Unterteilung des gesamten Gehäuses eines Rollenbockes wird im Falle des Ausbaus und/oder von Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten auch die Handhabungssicherheit vergrößert und eine leichte Handhabung durch z. B. nur eine Person gewährleistet.
In den Patentansprüchen 2 bis 9 sind vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung beschrieben.
Die Abwicklung, aus der das jeweilige Rollenbockteil hergestellt werden kann, kann z. B. nur an einigen wenigen Stellen oder überhaupt keine Schweißnähte aufweisen, die etwaige Spalten überdecken sollen. Es ist aber auch möglich, die Abwicklung so zu gestalten, daß nach dem Abkanten und/oder Pressen der Abwicklung keine Schweißarbeiten mehr durchzuführen sind.
Werden die gehäuseartigen Rolienböcke auf der Zugtrumseite getrennt, so können die dadurch gebildeten Gehäuseteile aneinander angeordnet, z. B. zusammengeschraubt und/oder über eine Sollbruchstelle miteinander verbunden sein.
Gehäuseteile der Rollenböcke oder Gehäuse Baueinheiten können jeweils austauschbar und untereinander auch vertauschbar ausgebildet sein.
Vorteilhaft ist ferner, daß bei der Erfindung in einfacher Weise auch das Leerseilfenster unmittelbar an den Gehäuseteilen für das Zugseilfenster angeordnet werden kann, und zwar mit den gleichen Konstruktionsteilen, die auch für den Aufbau des Rollenbockes für das Zugtrum dienen.
Dabei können Gehäuseteile oder Gehäuse-Baueinheiten des erfindungsgemaßen Rollenbockes auch mit Ausnehmungen und/oder AusKröpfunger. zum Anordnen von Abspannungen versehen sein. Derartige Auskröpfungen oder Abspannungen lasser, sich beim Fertigen im Spritzgießverfahren odei Gußverfahren besonders leicht anformen.
Im Falle von Reparaturen sind bei Anwendung der Erfindung auch Irrtümer beim Einbau neuer Teile ausgeschlossen, zumal alle Gehäuseteile bzw. Gehäuse-Baueinheiten des erfindungsgemäßeTi Rollenbockes untereinander vertauschbar sind, Sw daß sich eine geringe Lagerhaltung ergibt.
Vorteilhaft ist ferner, daß erfindungsgemäße Rollenböcke ein hohes Widerstandsmoment bei geringem Gewicht aufweisen. Außerdem sind die Sollbruchstellen in einen Bereich hineinzuverlegen, wo eine Trennung in einzelne Baugruppen sowieso vorgesehen ist, so daß sich Einzelteile bei Beschädigungen leicht austauschen lassen.
In der Zeichnung ist die Erfindung an mehreren Ausführungsbeispielen veranschaulicht Es zeigt
F i g. 1 eine als Vierrollenbock ausgebildete Vorrichtung zum Führen eines Seiltrums auf der Zugseite in der Seitenansicht,
F i g. 2 den aus F i g. 1 ersichtlichen Rollenbock mit geöffnetem Rollenfenster,
F i g. 3 eine Stirnansicht in Richtung des Pfeils X in Fig. i, und zwar mit Ansicht auf die geöffneten Flansche,
F i g. 4 eine weitere Ausführungsform, und zwar ebenfalls einen Vierroilenboclc zur Verwendung auf der Zugtrumseite,
F i g. 5 eine weitere Ausführungsform, mit geöffnetem Rollenfenster,
Fig. 6 eine Ansicht in Richtung des Pfeils Vin Fig. 4, und zwar mit Ansicht auf die geöffneten Flansche,
F i g. 7 eine weitere Ausführungsform in der Seitenansicht mit einem zusätzlichen Rollenfenster für das Leerseil auf der Lastseite und
F i g. 8 abermals eine weitere Ausführungsform.
In der Zeichnung ist die Erfindung in Anwendung auf ίο Vorrichtungen zum Führen von als Seile ausgebildeten Zugmitteln veranschaulicht, die insbesondere zum Antrieb von üblicherweise im Untertagebergbau eingesetzten Transporteinrichtungen, z. B. Einschienenhängebahnen, dienen.
In Fig. 1 bis 3 ist eine Vorrichtung bzw. ein Rollenbock veranschaulicht, die bzw. der auf der Zugtrumseite einer z. B. als Einschienenhängebahn ausgebildeten Transporteinrichtung angeordnet ist, wobei mit dem Bezugszeichen 1 das zur Führung des nicht dargestellten Zugtrums dienende Zugseilfenster bezeichnet ist, das bei der dargestellten Ausführungsform durch vier Rollen gebildet ist, und zwar durch zwei mit Abstand zueinander angeordnete seitliche Rollen 2 und 3, die in der Zeichnungsebene um jeweils eine vertikale Achse 4
?> bzw. 5 in beiden Richtungen drehbar sind, und durch zwei in senkrechter Ebene mit Abstand übereinander angeordneten Rollen 6 und 7. Die Rollen 6 und 7 sind jeweils um eine in der Zeichnungsebene horizontal verlaufende Achse 8 bzw. 9 in beiden Richtungen drehbar.
Wie insbesondere Fig. 1 erkennen läßt, sind die vier Rollen 2,3,6 und 7 möglichst spaltfrei mit ihren Randbereichen zueinander angeordnet, damit das Seil sicher in dem Zugseilfenster 1 geführt ist, wozu auch noch die Form der Rollen selbst beitragen kann.
Die seitliche Rolle 3 ist an einer etwa U-förmigen oder kreisabschnittsförmigen Schwinge 10 angeordnet, wie F i g. 3 erkennen läßt, isi die Schwinge 10 in der aus Fig.3 ersichtlichen Seitenensicht ebenfalls U-förmig ausgebildet und mit ihren U-Schenkeln (Fig.3) um in der Zeichnungsebene horizontal verlaufende Achsen 11 bzw. 12 in Fig. 1 auf- und abschwenkbar gegen die Rückstellkraft einer Druckfeder 13 gelagert. Fig.2 zeigt die Auslenkung der Schwinge 10 mit der daran befestigten Rolle 3 nach oben, so daß ein nicht dargesteliter Seilarm durch den somit gebildeten Spalt 14 zwischen den beiden Rollen 3 und 7 hindurchzutreten ve 'mag. Nach dem Durchgang des Seilarmes kehrt die Schwinge 10 mit der Rollt 3 wieder in ihre aus F i g. 1 ersichtliche Lage zurück, so daß das Zugseilfenster 1 wiederum vollkommen geschlossen ist
Auch die Rolle 6 ist bei dieser Ausführungsform an der Schwinge 10 angeordnet und wird beim Seilarmdurchgang (F i g. 2) um ein begrenztes Maß nach oben seitlich verlagert
Wie F i g. 1 bis 3 erkennen lassen, weist diese Vorrichtung bzw. dieser Rollenbock 15 einen gehäuseartigen Rollenhalter auf. F i g. 1 und 2 lassen außerdem erkennen, daß dieser gehäuseartige Rollenhalter in der aus F i g. 1 und 2 ersichtlichen Seitenansicht etwa die Form eines U oder L mit unterschiedlich langen Schenkeln 16 bzw. 17 besitzt Man kann diese Form auch als liegendes L ansehen.
Der eir>e: obere, im Bereich des nicht dargestellten Hangenden neben einer Fahrschiene 18 angeordnete Schenkel 16 besteht bei der dargestellten Ausführungsform aus zwei Gehäuseteilen 19 bzw. 20, die jeweils durch zwei diametral einander gegenüberliegende Flansche spaltdicht miteinander verbunden sind. In F i g. 1
und 2 sind lediglich die beiden Flansche 21 und 22 dargestellt, allerdings läßt F i g. 3 für das Gehäuseteil 20 auch den auf der anderen Gehäuseseite angeordneten Flansch 23 und dessen Befestigungsbohrungen erkennen. Dem Flansch 22 des Gehäuseteils 19 ist auf der diametral gegenüberliegenden Seite ein ebensolcher Flansch« jugeordnet, so daß die aus F i g. 3 erkennbaren Befestigungsbohrungen sämtlicher Flansche miteinander fluchten und hier z. B. Schraubbolzen oder Scherstifte hindurchgeführt werden können.
Mit den Bezugszeichen 24 und 25 sind Lager für die Druckfeder 13 bezeichnet, während die Bezugszeichen 26 und 27 öffnungen für die Anordnung einer nicht dargestellten Abspannung dieses Rollenbockes bezeichnen.
Das Gehäuseteil 19 ist außerdem auf diametral einander gegenüberliegenden Seiten mit je einer großen Längssickc versehen, vor. denen aus Fig.! und 2 allerdings nur die Längssicke 28 erkennbar ist, die das Widerstandsmoment dieser Gehäuse-Baueinheit wesentlich erhöht.
Auch das Gehäuseteil 20 weist solche Längssicken auf diametral einander gegenüberliegenden Seiten des Gehäuses auf, wobei F i g. 1 und 2 wiederum nur die Längssicke 29 erkennen lassen. Etwa im Abstand von einem Drittel der Längssickenlänge werden beide Längssicken jeweils rechtwinklig zu ihrer Längsachse von einer Quersicke 30 durchdrungen, die gewissermaßen ringförmig auch über die Oberseite dieses Gehäuseteils 20 verläuft 'v:r i g. 3) und auf der jeweils gegenüberliegenden Gehäuseseite in die dort befindliche Längssicke, z. B. 29, einmündet. Auf diese Weise wird die Stabilität dieses Gehäuseteils 20 erheblich erhöht. Mit 31 ist eine Montageklaue bezeichnet, die materialmäßig einstückig mit dem Gehäuseteil 19 verbunden ist und einen Bockflansch 32 hintergreift, der durch Schweißnähte 33 auf dem Oberflansch 34 der Fahrschiene 18 befestigt ist und sich somit auf dieser abstützt.
Auf diametral gegenüberliegenden Seiten des Gehäuseteils 20 sind Verstärkungsplatten 35 und 36 zur Lagerung der Achsen 11 und 12 der Schwinge 10 aufgeschweißt.
Auch innen sind auf diametral einander gegenüberliegenden Seiten des betreffenden Gehäuses derartige Verstärkungsplatten 37 und 38 angeschweißt.
Wie F i g. 3 erkennen läßt, sind die Gehäuseteile 19 und 20 in einem senkrecht zu deren Längsachsen geführten Querschnitt hohlkastenförmig ausgebildet und besitzen in diesem Querschnitt etwa rechteckförmige Gestalt mit an ihrer geschlossenen Oberseite abgerundeten Kantenbereichen. Nach innen, das heißt in Richtung auf das Zugseilfenster 1 hin, sind alle Gehäuse-Baueinheiten offen ausgebildet
Auch der nach unten weisende, senkrechte Schenkel des Gehäuseteils 20, in dem die seitliche Rolle 2 gelagert ist, besitzt diesen Querschnitt mit dem Unterschied, daß bei dieser Baueinheit keine Sicken dargestellt sind. Selbstverständlich ist es aber möglich, auch diese Gehäuse-Baueinheit mit Längs- und/oder Quersicken zu versehen, wie dies im Zusammenhang mit den Gehäuseteilen 19 und 20 veranschaulicht und beschrieben wurde.
Weiterhin ist es denkbar, mehr als eine Längssicke auf jeder Seite der Gehäuse-Baueinheiten vorzusehen und/ oder mehr als eine Quersicke anzuordnen. Auch brauchen die Quersicken nicht unbedingt die Längssicken zu durchdringen oder in diese überzugehen. Vielmehr können die Sicken im Abstand voneinander enden und/oder auch kreuzweise verlaufen.
Bei der Ausführungsform nach den Ansprüchen I bis 3 besteht der gesamte gehäuseartige Rollenbock 15, also die beiden Gehäuseteile 19 und 20, jeweils material· mäßig einstückig aus Blech. Diese Gehäuseteile 19 und 20 sind zu diesem Zweck durch Pressen und/oder Tiefziehen aus Blech von z. B. 6 bis 8 Millimetern Wanddikke jeweils in einem Arbeitsgang hergestellt, allerdings bis auf die aufgeschweißten Verstärkungsplatten 35 bis 38 für die Achsen 11 und 12 der Schwinge 10 die nachträglich aufgeschweißt sind.
Bei der Ausführungsform nach F i g. 1 bis 3 befindet sich an den Befestigungsstellen der Flansche 21, 22, 23 und an dem nicht aus der Zeichnung ersichtlichen Flansch mindestens eine Sollbruchstelle, so daß z. B.
beim unbeabsichtigten Gegenfahren gegen diese Vorrichtung das betreffende Teil gewollt abbricht und z. B. auf das Liegende fällt, so daß es nicht mehr von der Transportvorrichtung, z. B. dem Seilarm einer Einschienenhängebahn, mitgenommen und gegen einen darauffolgenden Rollenbock geschlagen werden kann.
Bei der Ausführungsform nach F i g. 1 bis 3 ist das gesamte Rollenkreuz, bestehend aus den vier Rollen 2,3, 6 und 7, der Schwinge 10 und ihren Achsen 11 und 12, als austauschfähige Einheit in das aus den Gehäuseteilen 19 und 20 gebildete hohle Gehäuse — in der Zeichnungsebene gesehen — von unten eingesetzt und kann auch in ebensolcher Weise wieder aus diesem Gehäuse nach unten insgesamt herausgenommen werden, wenn die entsprechenden Befestigungsmittel gelöst worden sind.
Auf diese Weise läßt sich z. B. das gesamte Rollenkreuz als eine Baueinheit austauschen, was bei schnellen Reparaturen von Vorteil sein kann.
Bei der Ausführungsform nach F i g. 4 sind für Teile, die der Ausführungsform nach F i g. 1 bis 3 entsprechen, gleiche Bezugszeichen verwendet, so daß nachfolgend nur auf die Unterschiede abgestellt werden kann. Die Ausführungsform nach Fig.4 unterscheidet sich von der Ausführungsform nach F i g. 1 bis 3 im wesentlichen dadurch, daß das Gehäuseteil 20 der vorbeschriebenen Ausführungsform in drei Gehäuseteile 39, 40 und 41 unterteilt ist. Die Gehäuseteile 39, 40 und 41 sind mit zueinander gerichteten Flanschen versehen, von denen aus F i g. 4 nur die Flansche 42 43,44 und 45 zu erkennen sind. Auf der nicht dargestellten, diametral gegenüberliegenden Gehäuseseite sind ebensolche Flansche vorgesehen. Alle Flansche besitzen mehrere Bohrungen, die jeweils mit den Bohrungen des gegenüberliegenden Flansches der anderen Gehäuse-Baueinheit fluchten, so daß geeignete Befestigungsmittel, z. B. Schraubbolzen,
Paßstifte oder Scherbolzen hindurchgesteckt werden können. Zum Beispiel sind die Flanschpaare 42 und 43 durch Scherbolzen miteinander verbunden, so daß beim Gegenfahren gegen den unteren Teil des Rollenbockes diese Gehäuse-Baueinheiten zusammen mit dem RoI-lenkreuz und der Schwinge 10 nach unten herabfallen können und weitere Beschädigungen der darüberliegenden Vorrichtungsteile und insbesondere des in Fahrtrichtung folgenden Rollenbockes ausgeschlossen sind. Zusätzlich oder stattdessen können auch die Flansche 44 und 45 und die auf deren Gehäuseseite liegenden Flansche über Sollbruchstellen bzw. Scherbolzen miteinander verbunden sein, so daß bereits hier der gewollte Bruch eintritt, wenn z. B. mit überstehender Last od. dgL gegen den Rollenbock angefahren wird.
Ein weiterer Unterschied der Ausführungsform nach F i g. 4 zur Ausführungsform nach F i g. 1 bis 3 besteht darin, daß die Gehäuseteile 19,39 und 40 aus Kunststoffblechen mit eingelagerten Glasfaserverstäxkungen be-
stehen. Es steht dem jedoch nichts im Wege, diese Gehäuseteile materialmäßig einstückig aus Blechen tiefzuziehen und/oder in einem Arbeitsgang zu pressen, selbstverständlich wiederum bis auf die angeschweißten Verstärkungen, d'e im Falle der Herstellung von Kunststoffteilen durch angespritzte oder angeformte Teile gebildet werden können.
Bei der Ausführungsform nach F i g. 5 sind wiederum für Teile gleicher Funktion entsprechende Bezugszeichen der Ausführungsform nach F i g. 1 bis 3 verwendet. Die Ausführungsform nach Fig.5 unterscheidet sich von der Ausführungsform nach F i g. 1 bis 3 dadurch, daß das Gehäuseteil 20 in die beiden Gehäuse-Baueinheiten 46 und 47 unterteilt wurde. Diese beiden Gehäuse-Baueinheiten 46 und 47 sind wiederum durch Flansche ohne Spalt miteinander gekuppelt. Die Flansche sind wiederum auf diametral einander gegenüberliegenden Seiten paarweise angeordnet. Von diesen Flanschen sind aus F i g. 5 nur die beiden Flansche 48 und 49 erkennbar. Der Flanschverbindung können geeignete Sollbruchstellen, insbesondere Scherstifte, zugeordnet sein, so daß bei einer übermäßigen Beanspruchung z. B. die Gehäuse-Baueinheit 47 gewollt abbrechen und mit hierin befindlichen Teile nach unten auf das Liegende fallen kann.
In F i g. 5 ist das Zugseilfenster 1 geöffnet dargestellt.
Ein weiterer Unterschied zu der Ausführungsform nach F i g. 1 bis 3 besteht noch darin, daß die Gehäuse-Baueinheiten der Ausführungsform nach Fig.5 sämtlich im Spritzgießverfahren aus Kunststoff, insbesondere aus Polyamid oder Polyurethan, hergestellt wurden.
Wenn in den Anmeldungsunterlagen von Kunststoffen die Rede ist, so sind damit Kunststoffe gemeint, die den Anforderungen im Untertagebetrieb genügen, also im ausreichenden Maße antistatische Eigenschaften besitzen, nicht brennbar, sondern mindestens flammwidrig sind, ozonbeständig sind, ausreichende Quellbeständigkeit und Beständigkeit gegen aggressive Wässer, öle und Fette aufweisen.
F i g. 6 läßt deutlich die Anordnung von Scherstiften als Sollbruchstellen 50 ucd 51 zwischen den Gehäuse-Baueinheiten 46 und 47 erkennen.
Auch bei der Ausführungsform nach F i g. 7 sind wiederum für Teile gleicher Funktion die gleichen Bezugszeichen wie bei der Ausführungsform nach F i g. 5 verwendet Die Ausführungsform nach F i g. 7 weist gegenüber allen anderen vorbeschriebenen Ausführungsformen mehrere erfinderische Besonderheiten auf. Zunächst ist an das Gehäuseteil 39 ein ebensolches Gehäuseteil 39a angeflanscht Zu diesem Zweck sind die aus Fig.7 ersichtlichen Bohrungen fluchtend angeordnet und hier geeignete Befestigungsmittel, z. B. Scherstifte als Sollbruchstellen, angeordnet
Es können aber auch sonstige geeignete Befestigungselemente, z. B. normale Schrauben, hier angeordnet und befestigt sein. Das Gehäuseteil 39a stimmt somit äußerlich identisch mit dem Gehäuseteil 39 überein, so daß diese Teile vertauschbar sind und nur eines der Teile am Lager gehalten zu werden braucht Auf eine Besonderheit wird nachfolgend noch eingegangen.
Mit dem Gehäuseteil 39a ist ein Gehäuseteil 40a über Flansche verbunden, die den Flanschen 42 und 43 des Gehäuseteils 40 entsprechen. Demgemäß stimmt auch das Gehäuseteil 40a identisch mit dem Gehäuseteil 40 überein, so daß diese Bauteile ebenfalls vertauschbar sind und nur eines der Teile am Lager gehalten zu werden braucht Durch die Anordnung der Gehäuseteile 39a und 40a kann eine Führung zur Schaffung des Leerseiles, also des Rucktrumes, gebildet werden, wobei der Rollenbock für die Führung des Leerseiles unmittelbar an dem Rollenbock zur Führung des Zugtrums angeordnet ist. Eine Rolle 52 zur Führung des Leertrumes ist in dem Gehäuseteil 39<> angeordnet. Zu diesem Zweck braucht in dem Gehäuseteil 39a lediglich ein Winkel 53 angeordnet, z. B. eingeschraubt zu werden, wo die Rolle 52 gelagert ist. Dies ist der einzige Unterschied des Gehäuseteils 39a gegenüber dem Gehäuseteil 39, so daß
ίο das Gehäuseteil 39 leicht auf das Gehäuseteil 39a umgerüstet werden kann.
Mit 54 ist wiederum eine seitliche Rolle zur Führung des Leerseiles mit vertikaler Drehachse bezeichnet, während 55 wiederum eine Rolle mit horizontaler Drehachse darstellt die parallel zur Drehachse der Rolle 5? verläuft. Die vierte Rolle, also die zweite seitliche Rolle, die das Leerseilfenster 56 begrenzt, ist eine der .seitlichen Rollen 2, die auch des Zugs<?'!f<?nster' Hilden.
Selbstverständlich können auch alle anderen Ausführungsformen, die vorstehend Deschrieben wurden, auf der Rücktrumseite vorgesehen werden, was auch für die Ausbildung und Anordnung etwaiger Sicken und Sollbruchstellen gilt. Zum Beispiel können zwischen den Flanschen, an denen die Gehäuseteile 39a und 40a zusammengeflanscht sind, ebenfalls Sollbruchstellen, z. B. Scherstifte, vorgesehen werden, die bei Überschreitung einer vorbestimmten Beanspruchung abgeschert werden bzw. abbrechen, so daß das untere Gehäuseteil 40a und gegebenenfalls die damit zusammenhängenden Rollen seitlich und/oder nach unten wegklappen oder abfallen und keine größeren Beschädigungen hier mehr entstehen können.
Auf eine andere Besonderheit ist ebenfalls hinzuweisen: Das Gehäuseteil 19 kann bei den Ausführungsformen nach F i g. 4, 5 und 7 auch für die Gehäuseteile 41, 47,40,40a verwendet werden. In diesem Falle ist es z. B. möglich, diese Gehäuseteile identisch auszubilden, so daß sie vertauschbar sind. Im Bedarfsfalle brauchen lediglich die Verstärkungen für die Lagerung der Schwingenachsen 11,12 angeschweißt oder in sonstiger Weise angeformt bzw. befestigt zu werden. Auch ist es möglich, die Montageklaue 31 für alle Fälle mit anzuformen, da sie z. B. bei den Gehäuseteilen 40,40a, 41 und 47 nicht stört Dadurch wird die Lagerhaltung weiter vereinfacht. Außerdem wird die Anzahl der Werkzeuge verringert und eine relativ preiswerte Massenfabrikation erleichtert Auf diese Weise erhält man einen Bausatz der vielfältig vertauschbar ist
Fig.8 läßt erkennen, daß das Gehäuseteil 19 auch
so losgelöst von der Ausführungsform nach F i g. 7 als Gehäuse für die Anordnung von Rollen eines Leerseiltrumes dienen kann. Bei der Ausführungsform nach F i g. 8 ist das Gehäuseteil materialmäßig einstückig als Kunststoff-Spritzgießteil hergestellt
Sofern in den Anmeldungsunterlagen Herstellungsverfahren wie Pressen und/oder Tiefziehen erörtert wurden, so sind darunter auch solche Verfahren zu verstehen, die neuerdings unter dem Begriff »Hochleistungsumformung« beschrieben werden. Derartige Umformungsverfahren wurden in früheren Zeiten durch Explosionsumformung erzielt neuerdings aber durch Kombination geeigneter Schaltungen mit Pneumatik- und/oder Hydraulikpolstern. Solche Verfahren sind z. B. aus der DE-OS 28 18 008, DE-OS 27 33 399 und aus der DE-AS 26 00 948 vorbekannt.
Die genannten Verfahren, die zum Gebiet der sogenannten Hochleistungsumformtechnik zählen, ermöglichen z. B. eine Umformung von Blechen im Dickenbe-
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reich von 5 bis 15 Millimetern, vorzugsweise von etwa 6 bis 8 Millimetern Stahlblech, innerhalb weniger Milliseiiunden. Zum Beispiel dauert ein gesamtes Lastspiel zur Herstellung einer Gehäuse-Baueinheit nur etwa "* Millisekunden.
Die betreffende Gehäuse-Baueinheit verläßt das Gesenk vollständig fertig. Es braucht nicht nachgearbeitet zu werden, es sei denn, es würde für zweckmäßig gehalten, an der einen oder anderen Stelle Verstärkungsbleche zur Anordnung von Lagern anzuordnen und/oder Löcher vorzusehen. Auf diese Weise lassen sich beispielsweise auch Gehäuse-Baueinheiten auf pulvermetallurgischem Wege herstellen, beispielsweise durch isostatisches Pressen, indem zunächst durch einen Vorpreßvorgang das Pulver verdichtet, anschließend kurz entlüftet und darauf durch Hochleistungsumformung innerhalb weniger Millisekunden das betreffende Gehäuseteil geformt wird.
Bei den Ausführungsformen nach F i g. 1 bis 6 und 8 verlaufen Las seile und Leerseil auf verschiedenen Seiten der Fahrschiene 18. Zu diesem Zweck können bei den Ausführungsformen nach F i g. 1 bis 6 und 8 Genäuseteile 19 mit z. B. 2 Rollen, die ein Leerseilrollenfenster bilden, auf der einen Seite der Fahrschiene, z. B. ebenfalls üb^T Bockflansche 32 auf dem Oberflansch 34 der Fahrschiene 18, angeordnet werden, während die Zugseilfenster die aus F i g. 1 bis 6 ersichtliche Ausbildung erhalten können.
Demgegenüber befinden sich bei der Ausführungsform nach F i g. 7 Leerseil und Lastseil auf ein und der- selben Seite der Fahrschiene 18.
Hierzu 8 Blatt Zeichnungen
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to

Claims (9)

Patentansprüche:
1. Vorrichtung zum Führen eines Zugmittels mit mehreren das jeweilige Zugmitteltrum — ziehendes Trum und/oder Leertrum — führenden Rollen und wenigstens einem zur Anordnung dieser Rollen im Raum dienenden, gehäuseartigen Rollenbock, zur Verwendung im Untertagebergbau, dadurch gekennzeichnet, daß der gehäuseartige Rollenbock (15) oder die miteinander verbundenen, den gehäuseartigen Rollenbock (15) bildenden Gehäuseteile (19, 20) jeweils hohlkastenförmig ausgebildet sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dem gehäuseartigen Rollenbock (15) wenigstens eine Sollbruchstelle (50, 51) zugeordnet ist oder daß die Gehäuseteile (19 bzw. 20) an einer Stelle oder «n mehreren Stellen durch jeweils eine SoHbruchsterte (5Q bzw. 51) miteinander verbunden sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der gehäuseartige Rollenbock (15) oder die den gehäuseartigen Rollenbock bildenden Gehäuseteile (19,20) mehrere bekannte Versteifungssicken (28, 30) und/oder bekannte Versteifungsrippen aufweisen.
4. Vorrichtung nach Anspmch 1 oder einem der folgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der gehäuserinige Rollenbock (15) oder die den gehäuseartigen Rollenbock (15) bildenden Gehäuseteile (19, 20) auf der Seite des ziehenden Trums aus zwei Gehäuseteilen (19, M) gebildet ist bzw. sind, die an einer etwa senkrechten Trt.mebene über dem Zugseilfenster (1) über Flansche (21.22) und Befestigungselemente lösbar miteinander verbunden sind, derart, daß das eine Gehäuseteil (20) etwa eine U- oder L-förmige Gestalt aufweist, dessen über dem Zugseilfenster (1) angeordneter Schenkel auf gegenüberliegenden Seiten des betreffenden Gehäuseteils (20) die Flansche (21) aufweist, die mit Flanschen (22V korrespondieren, die an einem hier befestigten, an einer Fahrschiene (18) — gegebenenfalls mittelbar — angeordneten Rollenbockhalterteil befestigt sind, der das andere Gehäuseteil (19) bildet.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der vertikale Schenkel des Gehäuse teils (20) nochmals unterteilt ist und aus mindestens zwei über Flansche (48, 49) miteinander verbundenen Gehäuseteilen (46,47) besteht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das eine, oberhalb des Zugseilfensters (1) befindliche Gehäuseteil (20) des gehäuseartigen Rollenbockes (i5) auf seiner dem Leertrum zugekehrten Seite Befestigungsflansche zum lösbaren Befestigen wenigstens eines ebensolchen gehäuseartigen Rollenbokkes (15) oder eines ebensolchen Gehäuseteils (39a) aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß sich an dem dem Leertrum zugekehrten Gehäuseteil (39a^ein vertikales, parallel zu dem einen U- oder L-Schenkel verlaufendes Gehäuseteil (40a,} lösbar anschließt und daß dieses Gehäuseteil (40a) einem Gehäuseteil (40) am Zugseilfenster (1) des ziehenden Trums und/oder einem anderen Gehäuseteil (19) des Rollenbockes auf der Seite des ziehenden Trums entspricht.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß alle Gehäuseteile des Rollenbocks (15) sowohl für das ziehende Trum als auch für das Leertrum ein Baukastensystem bilden und untereinander austauschbar sind.
9. Verrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der gehäuseartige Rollenbock (15) bzw. die Gehäuseteile (19,20) im wesentlichen nur an ihren jeweils nach innen, in Richtung auf das betreffende Rollenfenster weisenden Seiten offen ausgebildet sind.
DE19803000103 1980-01-03 1980-01-03 Vorrichtung zum Führen eines Zugmittels mit mehreren das jeweilige Zugmitteltrum- ziehendes Trum und/oder Leertrum -führenden Rollen Expired DE3000103C2 (de)

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