DE3000164A1 - Vorrichtung zur herstellung von selbstschneidenden, mit gewinden versehenen befestigungselementen - Google Patents
Vorrichtung zur herstellung von selbstschneidenden, mit gewinden versehenen befestigungselementenInfo
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Description
ILLINOIS TOOL WORKS INC.
Vorrichtung zur Herstellung von selbstschneidenden, mit Gewinden versehenen Befestigungselementen
Die Erfindung bezieht sich grundsätzlich auf das Herstellen von selbstschneidenden, mit einem Gewinde versehenen Befestigungselementen
und insbesondere auf das Herstellen solcher Befestigungselemente aus korrosionsfreiem Stahl.
Ein Typ rostfreien Stahls, nämlich der der amerikanischen
300er Reihe (deutsche Normenreihe der Werkstoffnummern 4310 bis 4828), ist für viele Jahre das primär benutzte Material
für die Herstellung hoch korrosionsbeständiger Vorrichtungen
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wie solcher Gewindeschneidelemente gewesen. Solch ein Material, das als 18-8 rostfreier Stahl bezeichnet wird, entsprechend
den Prozentzahlen an chrom- und nickelartigen Bestandteilen, ist austenitisch und ohne Hitze behandelbar. Somit sind diese
Materialien auf solche Anwendungen beschränkt worden, bei denen keine hohen Härtegrade verlangt wurden. Bei Gewindeschneidschrauben
ist jedoch ersichtlich, daß solche hohen Härtegrade notwendig sind und typischerweise ein Härtebereich
von 45 bis 5OR notwendig ist, um Gewinde in einen Kohlenstoffstahl
einschneiden oder einformen zu können.
Es sind zahlreiche Versuche unternommen worden, um einem rostfreien Stahl die Härte zu geben, die notwendig ist, um
beim Gewindeschneiden adäquat zu funktionieren. Typisch bei solchen Versuchen ist die Benutzung eines rostfreien Stahls
der amerikanischen 400er Reihe, der meistens 12% Chrom enthält. Ein solches Material wird hitzebehandelt und abgeschreckt,
um Beanspruchungen zu entlasten und dann wieder auf eine mäßige Temperatur erhitzt. Hierdurch wird ein
Befestigungselement hergestellt, welches durchgehend gehärtet ist in einem Härtebereich, der ausreicht für das Schneiden,
wobei jedoch eine Tendenz zum Sprödewerden auftritt. Da der Chromgehalt auf 12% begrenzt ist, sind solche Materialien
jedoch nicht so korrosionsbeständig wie 18-8 Material der
amerikanischen 300er Serie.
Andere Versuche, ein rostfreies Material mit höherem Chromgehalt hitzebehandelbar zu machen, bringen die Benutzung von
beschleunigenden Härtemitteln wie Titan oder Columbium bei der chemischen Zusammensetzung des Stahls mit sich mit nachfolgenden
Alterungshärtungsschrxtten. Diese Techniken neigen jedoch dazu, das wirksame Chrom zu erschöpfen und sind
meistens Kompromißlösungen.
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Korrosionsbeständiger Stahl, der 18% Chrom und 18% eines nickelartigen Materials enthält, ist erhältlich und es hat
sich erwiesen, daß er hart genug ist, um in vielen Schneidumgebungen zu funktionieren= Bei diesem Material ist es jedoch
schwierig, auf kaltem Wege einen Kopf auszuformen und ein Gewinde zu rollen, da es hart ist, so daß bei beiden
dieser Operationen die Lebenszeit der benutzten Werkzeuge sehr kurz ist.
Es sind auch andere Vorouchu für oino kompJoxo Isclumd l.uucj
des Stahls durch Erhitzen oder durch Hinzufügen von Komponenten wie Aluminium und genauen Mengen von Chrom, Nickel
und Kohlenstoff unternommen worden. All dieses ist zu teuer und zu schwierig, um es bei einer Massenproduktion von
Befestigungselementen anzuwenden, und stellt ebenfalls nur
eine Kompromißlösung dar.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur Herstellung von mit Gewindegängen versehenen
Befestigungselementen zu schaffen, die in einer Schneidumgebung arbeiten können und aus 18-8 korrosionsbeständigem
Stahlmaterial der amerikanischen 300er Serie gefertigt sind. Eine weitere Aufgabe ist dabei, diese Befestigungselemente
aus austenitischem Stahlmaterial zu fertigen, das keine extensive oder komplexe Hitzebehandlung oder Härtungsschritte
benötigt. Dabei soll zugleich bei der Herstellung aus dem austenitischen Material keine Rücksicht genommen zu werden
brauchen auf spezielle komplexe chemische Zusammensetzungen zwecks Herstellung eines Materials, welches hitzebehandelbar
und härtbar ist nach Herstellung des Befestigungselementes. Ein weiteres Ziel ist dabei, daß die Vorrichtung mittels einer
üblichen Gewinderolloperation mit nur geringen Modifikationen arbeitet.
Ö3QÖ29/O79ä
Diese Ziele werden erfindungsgemäß mittels einer Vorrichtung
gemäß den Patentansprüchen erreicht.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfaßt also als wesentliches Element einen eine Zuführungsschiene für Gewinderollformen
umschließenden isolierten Tunnel, wobei innerhalb des Tunnels an ausgewählten Punkten ein flüssiges
Kühlmittel auf die Rohlinge und die Zuführungsschiene aufgebracht wird.
Bei der Verwendung einer solchen Vorrichtung wurden Produkte erhalten, die an den Gewindespitzen und Gewindefüßen eine
Härte von 45-50 R haben, wobei die Härte des Kerns im allgemeinen 30 R^ beträgt.
Die Erfindung und deren Vorteile werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher beschrieben. In den· Zeichnungen zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäß ausgebildete Vorrichtung,
Fig. 2 eine Seitenansicht einer mit der
erfindungsgemäßen Vorrichtung hergestellten Schneidschraube,
Fig. 3 "in vergrößertem Maßstab einen Teilschnitt durch die Schraube gem. Fig. 2,
wobei die durch die Erfindung erreichten unterschiedlichen Härtegrade angegeben sind,
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Fig. 4 eine Draufsicht auf eine alternative Ausbildungsform einer·erfindungsgemäßen
Vorrichtung,
Fig. 5 eine Seitenansicht der Vorrichtung gem. Fig. 4,
Fig. 6 einen Querschnitt entlang der Linie 6-6 in Fig. 4,
Fig. 7 einen Längsschnitt entlang der Linie 7-7 in Fig. 4 und
Fig. 8 eine Draufsicht auf einen Teil einer alternativen Ausgestaltungsform der
Vorrichtung gem. Fig. 4.
Durch die vorliegende Erfindung wird ein mit Gewindegängen versehenes Befestigungselement geschaffen, das geeignet ist,
in Kohlenstoffmaterial Gewindegänge einzuschneiden oder
einzuformen. Insbesondere wird ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Herstellen eines solchen Befestigungselementes
aus austenitischem, korrosionsfreiem Stahlmaterial der amerikanischen 300er Serie beschrieben, welches bislang
aufgrund seiner hohen Korrosionsbeständxgkeit gern für mit Gewindegängen versehene Befestigungselemente gebraucht worden
wäre, wenn es nicht unwirksam gewesen wäre zur Verwendung als Schneidschraube.
Korrosionsfreier Stahl der amerikanischen 300er Serie, welches
typischerweise eine 18-8 Zusammensetzung hat und die folgende chemische Zusammensetzung aufweist, ist im Rahmen der Erfindung
mit beachtlichem Ergebnis verwendet worden:
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17-18,5% Chrom, 7,75-8,25% Nickel, 0,06-10% Kohlenstoff, 2,0% Mangan, 1,0% Silicium und ungefähr 0,045% Phosphor
und 0,030% Schwefel.
Material mit dieser Art der chemischen Zusammensetzung in Drahtform wird zuerst in einer üblichen kalten Anköpftechnik
mit einem Kopf versehen, um so einen Schraubenrohling zu erzeugen. Nach dem Anköpfen wird der Rohling wesentlich
unter die Umgebungstemperatur abgekühlt, und es hat sich gezeigt, daß auf Temperaturen von -400C bis -129°C abkühlte
Rohlinge ausreichend zur Durchführung der Erfindung sind. Die Rohlinge werden in ihrem abgekühlten Zustand in eine
übliche Gewinderollvorrichtung eingespeist, so daß auf ihnen Gewinde ausgebildet werden, während sie noch im abgekühlten
Zustand sind. Es wird angenommen, daß das aggressive Kaltbearbeiten des austenitischen Materials der amerikanischen
300er Serie durch das Gewinderollen, während eine beachtliche Abkühlung aufrechterhalten wird, die austenitische in eine
martensitische Struktur zumindest in den Gewindespitzen- und Gewindefußbereichen der so geformten Schraube umgewandelt
wird, wodurch ein Härtegrad in diesen Gebieten erzeugt wird, der für das Schneiden ausreicht.
Nach dem Gewinderollen werden die Rohlinge dann in üblicher Weise gehandhabt. Durch die Erfindung werden somit Selbstschneidschrauben
erzeugt aus einem bislang unhärtbaren aber hoch korrosionsbeständigen Material, wobei Verfahren und
Anlagen benutzt werden, die zu hohen Produktionsraten führen. Beispielsweise können die bei der Erfindung benutzten Gewinderollapparate
und -techniken ein mit Gewindegängen versehenes Befestigungselement je nach der besonderen Geschwindigkeit
der Gewinderollmaschine mit einem Ausstoß von 40 bis 400 Stück pro Minute erzeugen.
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In den Fig. 2 und 3 ist ein typisches nach der Erfindung hergestelltes
Befestigungselement gezeigt. Es versteht sich, daß das dort gezeigte Befestigungselement die Erfindung nicht auf
eine besondere Art von Befestigungselementen beschränkt, sondern lediglich repräsentativ ist für die Ausbildung eines
Befestigungselementes, das nach der Erfindung hergestellt
werden kann.
Die Schraube 10 kann typischerweise eine solche mit einem Kopf 12 und einem Schaft 14 sein, der im Abstand zueinander
angeordnete, auf ihm ausgebildete Gewindegänge 16 aufweist
und in der bevorzugten Ausbildung eine konische, Gewindegänge aufweisende Spitze 18 besitzt.
Anhand der Fig. 3 wird gezeigt, daß das Verfahren des Abkühlens eines aus austenitischem, rostfreiem Stahl der amerikanischen
300er Serie bestehenden Rohlings in der Weise, daß das Gewinderollen auf einem wesentlich abgekühlten Rohling erfolgt, Härtegrade
erzeugt, die bislang mit einem 18-8 rostfreien Stahl nicht erhältlich waren. Beispielsweise lagen die Gewindespitzen und Gewindefüße der Schraubengänge bei mehreren
Mustern in einem Härtebereich von 45-50R^, wobei die Flanken der Gewindegänge eine Härte von ungefähr 40Rp und der Kern
des Schaftes selbst eine grundsätzlich geringere Härte von ungefähr 30R_, aufwiesen. Die Schraube 10 hat somit die notwendige
Härte am Fuß und an der Spitze des Gewindeganges, um ein Umrollen des Gewindeganges zu vermeiden, wobei jedoch die
Schraube eine gewisse· Dehnbarkeit aufweist. Durch das Verfahren wird ein Befestigungselement geschaffen, welches nicht
durchgehend gehärtet und deshalb nicht spröde ist und somit
hohen Zug- und Scherbelastungen widerstehen kann. Es sei erwähnt, daß die aus Fig. 3 ablesbaren Härten lediglich illustrativ
sind für die erreichbaren Härtegrade und nicht die
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Erfindung auf diese Härtegrade beschränken sollen.
Es hat sich bei der Entwicklung der erfindungsgemäßen Ausgestaltung
gezeigt, daß ein gewisser Zusammenhang zwischen dem Magnetismus der fertigen Schraube und deren Härte ergibt,
und es wird angenommen, daß dieses von der Umformung der austenitischen in eine martensitische Struktur während des
Gewinderollens im abgekühlten Zustand herrührt.
Anhand der Fig. 1 wird jetzt eine Art der Ausführung der Erfindung gezeigt, bei der eine weitgehend übliche Gewinderoll-
und Zuführanlage verwendet wird. Eine übliche Gewinderollmaschine 20 mit einer festen Form 22 und einer beweglichen
Form 24 und einer integralen Zuführungsschiene 26, die zu dem Mundstück der hin- und herbeweglichen Form führt,
ist mit einem Schüttelbehälter 28 für die Rohlinge versehen. Der Schüttelbehälter umfaßt in üblicher Weise eine spiralige
Zuführspur 30, um eine Rohlingsreihe von .der Zuführung in dem Behälter zu der Zuführschiene 26 zu schaffen. Wie üblich
ist eine Hemmeinrichtung 32 am untersten Ende der geneigten Zuführschiene vorgesehen, damit zuverlässig jeder aufeinanderfolgende
Rohling in die Gewinderollformen eingeführt wird.
Eine Technik zum Abkühlen der Rohlinge vor dem Gewinderollen besteht in der Steuerung der Temperatur mittels des Schüttelbehälters
28 durch Verwendung einer Isolierwand 34 rund um diesen Behälter herum. Die Rohlinge werden darin gekühlt durch
Einbringen eines Kühlmittels, wie beispielsweise von Trockeneis 36, in den Schüttelbehälter 28. Es hat sich gezeigt, daß
ein isolierter Zuführbehälter, der Trockeneis und die Rohlinge aus rostfreiem Stahl der amerikanischen 300er Serie
enthält, ausreicht, um die Umgebung innerhalb des Behälters auf mindestens 73°C abzukühlen.
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Die so abgekühlten Rohlinge werden dann wie üblich von dem Schüttelbehälter dem oberen Ende der Zuführungsschiene
zugeführt und gelangen durch Schwerkraft mittels der geneigten Zuführungsschiene 26 in die Aufnahmeöffnung der Gewinderollformen.
Es hat sich gezeigt, daß die Temperatur der Rohlinge im Bereich der Hemmeinrichtung 32 im Bereich von ungefähr~40oC
liegt, wenn die Rohlinge mittels dieser Technik abgekühlt werden.
Es versteht sich, daß viele alternative Arten zur Durchführung der Erfindung und zur Abkühlung der Rohlinge und deren Zuführung
verwendet werden können und innerhalb des breiten Rahmens dieser Erfindung liegen.
Wie beispielsweise in den Fig. 4 und 5 gezeigt, kann ein isolierter Tunnel 40 verwendet werden, der die Zuführungsschiene 26 umgibt. Die anderen Elemente der Gewinderollmaschine
20 sind im wesentlichen die gleichen, wie sie in Fig. 1 gezeigt sind, wobei jedoch der Schüttelbehälter 28
nicht gekühlt wird und nicht isoliert ist.
Der Tunnel 40 umgibt einen wesentlichen Teil der Zuführungsschiene 26 und isoliert diese gegen die Umgebungstemperatur.
In einer solchen isolierten Umgebung ist direkt angrenzend an die Öffnung der Gewinderollformen 22 und 24 eine Quelle
für flüssiges Kühlmittel vorgesehen, durch die die Rohlinge 38 und die Zuführungsschiene 26 besprüht werden. Es hat sich
gezeigt, daß ein Eins-prühen der Rohlinge 38 in dem Tunnel 40 mit einem mit einer Reihe von getrennten Öffnungen 44 versehenen
Zuführungsrohr 42 die Umgebung innerhalb des Tunnels
ausreichend abkühlt auf einen Temperaturbereich von über -129°C. Das Zuführungsrohr 42 ist mit einer Kühlmittelquelle
verbunden, welches vorzugsweise aus flüssigem Stickstoff
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besteht. Ein Kühlmitteltank 46 und eine notwendige Zuführleitung 48 sind im Bereich der Gewinderollmaschine untergebracht.
Das Zuführungsrohr 42 kann gemäß den Fig. 6 und in Längsrichtung innerhalb des Tunnels neben der Zuführungsschiene angeordnet sein, so daß eine oder mehrere Öffnungen
44 als Düsen dienen, durch die der Innenbereich des Tunnels und insbesondere die Rohlinge besprüht werden. Diese abgeschlossene
Umgebung, die die sehr niedrigen Temperaturen in dem Tunnel aufrechterhält, hat sich als zuverlässig erwiesen,
um abgekühlte Rohlinge zu erhalten, bei denen die Umformung von der austenitischen in eine martensitische Struktur
während des Kaltbearbeitens beim Gewinderollen erreicht wird.
Es ist ersichtlich, daß bei Benutzung des grundlegenden Konzeptes der Vorrichtung einschließlich des isolierenden
Tunnels gemäß den Fig. 4 und 5 eine Reihe von Techniken in bezug auf den Tunnel angewandt werden kann. Beispielsweise
zeigt Fig. 8 eine Reihe von Düsen 50, die mit einer äußeren Sammelleitung 52 verbunden sind, wobei die Düsen die Wände
des Tunnels in Abständen längs dessen Längsrichtung durchragen.Wie
bei der Ausbildung gemäß den Fig. 4-7 ist die Sammelleitung mit einem Kühlmittelreservoir verbunden, das
beispielsweise flüssigen Stickstoff enthalten kann.
Die beschriebenen Vorrichtungen reichen aus, um eine Selbstschneideschraube
aus einem 18-8 rostfreien Stahl der amerikanischen 300er Serie in einer Art und Weise zu erzeugen, wie
sie bisher nicht möglich war. Bei dem Verfahren kann somit eine ein wenig standatisierte chemische Zusammensetzung des
rostfreien Materials der amerikanischen 300er Serie verwendet werden, das vorteilhafte hoch korrosionsbeständige Eigenschaften
besitzt und ein relativ leichtes Anköpfen und Bearbeiten und das Erreichen einer hohen Härte an den Gewinde-
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spitzen und Gewindefüßen der Gewindegänge von Selbstschneidschrauben
gestattet. Das aus der vorausgehenden Beschreibung ersichtliche Verfahren und die entsprechende Vorrichtung
können in relativ üblichen Anlagen zur Erzeugung von mit Gewindegängen versehenen Produkten verwendet werden, ohne
daß ein extensives Vorbereiten der Rohlinge oder ein Behandeln der fertigen Schraube notwendig ist, so daß hohe Produktionsraten erreicht werden können. Während die Gründe für die mit
der Erfindung erreichten einmaligen Ergebnisse nicht völlig klar sind, wird jedoch angenommen, daß die hohe Härte bei
einem bislang nicht härtbaren rostfreien Stahlmaterial erreicht wird durch eine Kombination von Bearbeitungsverhärtung
und dem Wechsel von einer austenitischen in eine martensitische Struktur, die sich aus dem aggressiven Bearbeiten
des Rohlings beim Gewinderollen im abgekühlten Zustand des Rohlinges ergibt.
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Claims (1)
- 300016Aχ-PatentansprücheVorrichtung zur Herstellung von selbstschneidenden, mit Gewinden versehenen Befestigungselementen aus korrosionsfreiem Stahl der amerikanischen 300er Serie (deutsche Normenreihe der Werkstoffnummern 4310-482G) mit zwei relativ zueinander beweglichen Gewinderollformen zur Aufnahme von Befestigungselementrohlingen zwischen gegenüberliegenden Gewindeformflächen, dadurch gekennzeichnet, daß eine Zuführungsschiene (26) zur aufeinanderfolgenden Zuführung einer Mehrzahl von mit Köpfen (12) versehenen Rohlingen (38) zwischen die Gewinderollformen (22,24) vorgesehen ist, wobei zumindest ein vorbestimmter Bereich der Zuführungsschiene (26) mit einem isolierten Tunnel (40) umgeben ist, und daß Einrichtungen zur derartigen Zuführung eines flüssigen Kühlmittels zu den Rohlingen (38) während ihres Durchganges durch den Tunnel (40) vorgesehen sind, daß sich die Rohlinge beim Verformen in den Gewinderollformen (22,24) im abgekühlten Zustand befinden.Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführungsschiene (26) in Richtung auf die Gewinderollformen (22,24) geneigt nach unten verläuft und eine Hemmeinrichtung (32) zwischen der Zuführungsschiene (26) und den Gewinderollformen (22,24) vorgesehen ist, die jeweils einen einzigen Rohling (38) von der Mehrzahl der von der Zuführungsschiene getragenen Rohlinge zwischen' - 13 -030029/0799die Gewinderollformen (22,24) einspeist, und daß am oberen Ende der Zuführungsschiene (26) ein Teilebehälter (28) und eine Zuführung (Zuführspur 30) vorgesehen ist.3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtungen zur Zuführung eines Kühlmittels öffnungen (44) zum Besprühen der Rohlinge (38) mit dem Kühlmittel innerhalb des Tunnels (40) aufweisen.4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 3, dadurch gekennzeichnet , daß die Einrichtungen zur Zuführung eines Kühlmittels eine Mehrzahl von sich durch die Wand des isolierten Tunnels (40) hindurcherstreckenden, entlang dem vorbestimmten Bereich der Zuführungsschiene (26) im Abstand voneinander angeordneten Düsen (50) umfassen, wobei eine Zuführeinrichtung (Sammelleitung 52) für das Kühlmittel mit den Düsen (50) verbunden ist.5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtungen zur Zuführung eines Kühlmittels ein Zuführungsrohr (42)umfassen, das sich innerhalb des Tunnels (40) neben dem vorbestimmten Bereich der Zuführungsschiene (26) erstreckt und öffnungen (44) zum Sprühen des flüssigen Kühlmittels auf die von der Zuführungsschiene (26) getragenen Rohlinge (38) aufweist, wobei mit dem Zuführungsrohr (42) eine Zuführleitung (48) für das flüssige Kühlmittel verbunden ist.030029/0799
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
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