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DE306319C - - Google Patents

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Publication number
DE306319C
DE306319C DENDAT306319D DE306319DA DE306319C DE 306319 C DE306319 C DE 306319C DE NDAT306319 D DENDAT306319 D DE NDAT306319D DE 306319D A DE306319D A DE 306319DA DE 306319 C DE306319 C DE 306319C
Authority
DE
Germany
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telescope
telescopes
target
light
light signal
Prior art date
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Active
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DENDAT306319D
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English (en)
Publication of DE306319C publication Critical patent/DE306319C/de
Active legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G02OPTICS
    • G02BOPTICAL ELEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS
    • G02B27/00Optical systems or apparatus not provided for by any of the groups G02B1/00 - G02B26/00, G02B30/00
    • G02B27/32Fiducial marks and measuring scales within the optical system

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Optics & Photonics (AREA)
  • Telescopes (AREA)

Description

DEUTSCHES REICH
AUSGEGEBEN AM 31. OKTOBER 1921
.REiCHSPATENTAMT
PATENTSCHRIFT
KLASSE 42h GRUPPE 10
Firma Carl Zeiss in Jena.
Verfahren zum Prüfen der gegenseitigen Lage von Ziellinien, die durch mehrere auf einem gemeinsamen Träger mit schwankender
Unterlage angeordnete Fernrohre dargeboten werden.
Patentiert im Deutschen Reiche vom 29. Dezember 1916 ab.
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Prüfen der gegenseitigen Lage von Ziellinien, die durch mehrere auf einem gemeinsamen Träger mit schwankender Unterlage angeordnete Fernrohre dargeboten werden. : .
Nach der Erfindung wird gleichzeitig je bei sämtlichen Fernrohren ein im Strahlengange liegendes Lichtsignal ausgelöst, bei dessen Erscheinen. die gegenseitige Lage, die in jedem Fernrohr das Bild eines den Fernrohrengemeinsam dargebotenen Zieles zur

Claims (5)

Zielmarke hat, festgestellt wird. Bei bekannter Lage des Zieles und der Fernrohre kann dann aus dieser Lage auf , die gegenseitige Lage der Ziellinien der Fernrohre geschlossen werden, und das Bekahnisein dieser gegenseitigen Lage erlaubt;, die Fernrohre in irgendeine gewünschte Lage zueinander einzustellen, z. B. sie einander parallel zu richten, wie das bei den Zielfernrohren einer Breitseite eines to Schiffes erfordert wird. Jene Feststellung kann subjektiv oder objektiv sein. Im ersteren Falle gehört zu jedem Fernrohr ein Beobachter. Um in diesem Falle die Feststellung zu ermöglichen, kann ent- i"5 weder in der Bildebene jedes Fernrohrs ein Skalensystem angeordnet sein oder es. ist jedes Fernrohr beim Erscheinen des Signals so zu verstellen, daß die Zielmarke mit dem Bild des Zieles zusammenfällt. Dieses Zusammenfallen wird sich im. allgemeinen nur nach wiederholten Beobachtungen erreichen lassen. Im Falle der objektiven Feststellung tritt bei jedem der Fernrohre an die Stelle des Beobachters eine Kamera, die so angeordnet sein muß, daß das aus dem Fernrohr austretende Strahlenbüschelsystem in sie eintritt. ,Dabei wirkt als das im Strahlengange liegende Lichtsignal bei jedem Fernrohr das ■ Freigeben des Verschlusses der zugehörigen Kamera. Die Feststellung erfolgt an Hand der erzeugten Bildplatten, auf deren jeder das Bild des Zieles und das der Zielmarke sichtbar sind. Vorteilhaft dient als Ziel ein Scheinwerfer, dessen Licht außerdem dadurch als das Lichtsignal benutzt wird, daß es nur für kurze Zeit sichtbar gemacht wird. Im Falle der objektiven Feststellung mittels der Kameras kann dieses Verfahren nur nachts angewendet werden, wobei die Kameras mit geöffnetem Verschluß aufzustellen sind. Im Falle der subjektiven Feststellung ergeben sich besonders gut zur Wahrnehmung geeignete Lichtsignale durch den Lichtwechsei einer bei jedem Fernrohr angeordneten Glühlampe, die entweder vor dem Objektiv • des Fernrohrs in dessen Gesichtsfeld hineinragt oder die die Zielmarke des Fernrohrs beleuchtet. Im letzteren Falle kann die zur Nachtbeleuchtung der Zielmarke im allgemeinen ohnehin bereits vorgesehene Einrichtung verwendet werden. Paten τ-An Sprüche:
1. Verfahren zum Prüfen der gegenseitigen Lage von Ziellinien, die durch mehrere auf einem gemeinsamen Träger mit schwankender Unterlage angeordnete Fernrohre dargeboten werden, dadurch gekennzeichnet, daß gleichzeitig je bei sämtlichen Fernrohren ein im Strahlengange liegendes Lichtsignal ausgelöst wird, bei dessen Erscheinen die gegenseitige Lage, die in jedem Fernrohr das Bild eines den Fernrohren gemeinsam dargebotenen Zieles zur Zielmarke hat, festgestellt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß diese Feststellung mit Hilfe von Kameras erfolgt, deren je eine hinter jedem der Fernrohre so angeordnet ist, daß das aus dem Fernrohr austretende Strahlenbüschelsystem in die Kamera eintritt, wobei das Lichtsignal durch das Freigeben des Verschlusses der Kamera dargestellt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 zum Richten von Zielfernrohren für Schiffsgeschütze, dadurch gekennzeichnet, daß das gemeinsame Ziel ein Scheinwerfer ist, dessen Licht nur für kurze Zeit sichtbar gemacht wird, so daß es außerdem als Lichtsignal wirkt.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Lichtsignal bei jedem der Fernrohre durch den Lichtwechsel einer Glühlampe dargestellt wird, die nahe vor dem Objektiv des Fernrohrs ■so angeordnet ist, daß sie in das Gesichtsfeld hineinragt.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Lichtsignal bei jedem der Fernrohre durch den Lichtwechsel einer Glühlampe dargestellt wird, durch die die Zielmärke des Fernrohrs beleuchtet wird.
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