DE3048763C2 - Tor für Industrie- und Lagerhallen - Google Patents
Tor für Industrie- und LagerhallenInfo
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Description
a) das Gestänge (3) geteilt ist, die Materialbahnen
(1) an den Gestängeteilen (4,5,6) befestigt sind und die Gestängeteile (4, 5, 6), die gelenkig
miteinander verbunden sind, entlang einer Führungsschiene (7) harmonikaartig zusammenfaltbar sind, wobei mindestens drei Gestängeteile (4,5,6) vorgesehen sind, deren erstes (4)
endseitig um einen Lagerbolzen (S) an einem Pfosten (8) der Toröffnung schwenkbar ist,
der«» zweites (5) etwa doppelt so lang wie das erste und mittig zwischen seinen Gelenkzapfen
(23) drehgelenkig (10, 11) an einem in der Führungsschiene verfahrbaren Laufwagen (12)
aufgehängt ist, während das letzte Gestängeteil (6) an seinem außen liegenden Ende an einem
weiteren in der Führungsschiene (7) verfahrbaren Laufwagen (15) drehgelenkig (13, 14)
aufgehängt ist und gleichen Abstand der gelenkigen Aufhängung (13, 14) zum Gelenkzapfen (23) wie das zweite Gestängeteil (5)
aufwetn,
b) der Laufwagen (15) zur Aufhängung des letzten Gestkngeteils (b) in der Führungsschiene (7)
hin- und herbewegbgr angetrieben ist,
c) von benachbarten, sich an einem Gelenkzapfen (23) treffenden Materialbahnen (1) jeweils eine
an einer Gelenkaußenseite mit einer Überlappung [Xa) versehen ist, wobei die Überlappun-
gen (la,}an benachbarten Gelenkzapfen (23) auf
entgegengesetzten Seiten des geschlossenen Vorhanges anliegen.
2. Tor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den beiden kurzen endseitigen
Gestängeteilen (4,6) zwei oder mehr Mittel-Gestängeteile (5) gleicher Länge angeordnet sind.
3. Tor nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an den Gelenkverbindungen (22) so
zwischen den Gestängeteilen (4, 5, 6) federnde Spreizelement vorgesehen sind, die die Gestängeteile (4, 5, 6) zu Beginn jedes Öffnungsvorganges aus
der gestreckten Schließstellung in eine Knickstellung bewegen.
4. Tor nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Spreizelemente aus federbelasteten Druckbolzen (25) bestehen, die an der Stirnseite mindestens eines Gestängeteiles (4,5,6) seitlich neben dem
Gelenkzapfen (23) gegen eine Widerlagerfläche (26) an der Stirnseite des benachbarten Gestängeteiles
hervorstehen.
5. Tor nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Torflügel vorgesehen sind,
die mit ihren endseitigen Überlappungen (\a)\n der 6$ Schließstellung in der Mitte der Toröffnung einander
von entgegengesetzten Seiten randseitig überlappen.
6, Tor nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Torflügel (3) an ihren endseitigen
Laufwagen (15) durch eine gemeinsame Kettenoder Seilzugeinrichtung (16) oder dergleichen
gegenläufig hin- und herbewegbar angetrieben sind.
Die Erfindung betrifft ein Tor für Industrie- und Lagerhallen, mit einem oder gegebenenfalls einem
zweiten, aus der Toröffnung herausbewegbaren Torflügel, der aus einander randseitig lose überlappenden,
flexiblen Materialbahnen aus durchsichtigem, elastischen Kunststoff, die an ihrer oberen Schmalseite an
einem Gestänge pendelnd aufgehängt sind, gebildet ist
Bekannt ist ein solches Tor durch die DE-OS 23 11 595. Derartige Tore haben sich in der Praxis gut
bewährt und sich vor allem dem rauhen Betrieb gewachsen gezeigt, dem sie als Abschluß der Toröffnungen von Industrie- und Lagerhallen ausgesetzt sind. Da
die Tore aus einer Mehrzahl von flexiblen Materialbahnen, die an ihrer oberen Schmalseite pendelnd
aufgehängt sind, gebildet sind, können sie in Ausnahmeoder Notsituationen passiert werden, auch ohne daß sie
geöffnet werden. Dennoch ist durch die randseitig lose Überlappung der Materialbahnen der Verschluß der
Toröffnungen ausreichend dicht, um Wärme- bzw. Kälteverluste gering zu halten. Die Durchsichtigkeit der
Materialbahnen läßt den Lichtein- oder -ausfall und insbesondere die Beobachtung der Verkehrssituation
auf der gegenüberliegenden Torseite zu. Dieser erheblichen Vorteile wegen hat man bisher die
Nachteile dieser Tore inkaufgenommen, die dadurch bedingt sind, daß die Tore als Schwenktore ausgebildet
sind mit an galgenartigen Traggestellen befestigten Materialbahnen. Nachteile dieser Tore sind deren
großer Platzbedarf im Schwenkbereich des Torflügels bzw. der Torflügel. Die Bewegung auf dem Bogen des
Schwenkkreises bedingt einen verhältnismäßig langen Weg und die auf die Materi?Jbahi\in wirkenden Kräfte,
wie z. B. die Windkräfte, ebenso wie die träge Masse des
Tores beim öffnen und Schließen wirken an verhältnismäßig langem Hebelarm zur Schwenkachse des
Torflügeis, so daß die öffnungs- und Schließzeiten
verhältnismäßig lang sind bzw. große öffnungs-, Schließ' und Zuhaltekräfte erforderlich sind. Daraus
ergibt sich auch, daß die Tore praktisch in ihrer Größe beschränkt sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Tor der eingangs beschriebenen Art dahingehend zu
verbessern, daß es einen vergleichsweise geringeren Platzbedarf beim Herausbewegen des Torflügels bzw.
der Torflügel aus der Toröffnung hat und geringere öffnungs-, Schließ- und Zuhaltekräfte benötigt
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst
Dadurch, daß das Tor wie bekannt aus einander randseitig lose überlappenden Materialbahnen gebildet
ist, die an ihrer oberen Schmalseite an einem Gestänge pendelnd aufgehängt sind, kann auch das erfindungsgemäß ausgebildete Tor in Ausnahme- oder Notsituationen passiert werden. Durch die Teilung des Gestänges
und die drehgelenkige Aufhängung von Gcstängeteilen an einem in einer Führungsschiene verfahrbaren
Laufwagen werden Windkräfte direkt in der Führungsschiene abgefangen, so daß keine Zuhaltekräfte nötig
sind. Pie direkte geradlinige Bewegung der Gestängeteile
mit den Materiai'cmhnen verkürzt deren Weg beim
öffnen und Schließen, so daß das öffnen und Schließen mit geringeren Kräften und/oder in kürzeren Zeiten
erfolgen kann und gleichzeitig ist hierdurch der Platzbedarf des Tores für die öffnungs- und Schließbewegung
gering gehalten. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist, daß von zwei benachbarten, sich an einem
Gelenkzapfen zwischen ihren Gestängeteilen treffenden Materialbahnen jeweils nur eine an einer Gelenkaußenseite
mit euier Überlappung versehen ist, wobei die
Überlappungen an benachbarten Gelenkzapfen auf entgegengesetzten Seiten des geschlossenen Vorhanges
von Materialbahnen anliegen.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung (Anspruch 2) können zwischen den beiden
kurzen endseitigen Gestängeteilen auch zwei oder mehr Mittel-Gestängeteile gleicher Länge angeordnet sein.
Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn das Tor aus einer größeren Anzahl von schmalen Materialbahnen
besteht oder an einer Seite der Toröffnung nur ein begrenzter Platz für die Materialbahnen in der
Offcnstcüung vorhanden ist
Um das Öffnen des Tores zu erleichtern, können
dabei an den Gelenkverbindungen zwischen den Gestängeteilen federnde Spreizelemente vorgesehen
sein, die die Gestängeteile zu Beginn jedes Öffnungsvorganges aus der gestreckten Schließstellung in eine
Knickstellung bewegen (Anspruch 3). Eine besonders robuste und funktionssichere Bauweise ergibt sich dabei
nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung (Anspruch 4) dadurch, daß die Spreizelemente aus
federbelasteten Druckbolzen bestehen, die an der Stirnseite mindestens eines Gestängeteiles seitlich
neben dem Gelenkzapfen gegen eine Widerlagerfläche an der Stirnseite des benachbarten Gestängeteiles
hervorstehen.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform eines Tores nach der Erfindung (Anspruch 5) wird dadurch
erhalten, daß es zwei Torflügel aufweist, die mit ihren
endseitigen Überlappungen in der Schließstellung in der Mitte der Toröffnung einander von entgegengesetzten
Seiten randseitig überlappen. Beide Torflügel können dann auch an ihren endseitigen Laufwagen durch eine
an sich bekannte gemeinsame Ketten- oder Seilzugeinrichtung oder dergleichen, die entweder durch einen
Hubzylinder oder durch einen Elektromotor betätigt werden kann, gegenläufig hin- und herbewegbar
angetrieben sein (Anspruch 6).
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch dargestellt Es zeigt
F i g. 1 ein aus zwei Torflügeln gebildetes Tor in geschlossener Stellung,
F i g. 2 m teilweise geöffneter Stellung,
F i g. 3 in vollständig geöffneter Stellung,
F i g. 4 das Gestänge zur Befestigung der transparenten Materialbahnen in der Schließstellung von F i g. 1,
F i g. 5 das Gestänge in der teilweisen Öffnungsstellung von F i g. 2,
F i g. 6 das Gestänge in der vollen Öffnungsstellung von F i g. 3,
F i g. 7 den Antrieb der Gestängeeinheiten,
F i g. 8 die linke obere Ecke von F i g. 3 in vergrößerter Darstellung des Gestänges,
Fig.9 die Befestigung des Laufwagens am Mittelstück
des Gestänges,
Fig. 10 eine Gelenkverbindung der Gestängeteile während des Schließens.
Fig.U die Gelenkverbindung nach Erreichen der Schließstellung und
F i g, 12 die Gelenkverbindung zu Beginn des öffnens.
Bei diiro in der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispiel
handelt es sich um ein zweiflügeliges Tor. Jeder Torflügel ist aus mehreren flexiblen Materialbahnen I
aus durchsichtigem Kunststoff gebildet, die an ihrer oberen Schmalseite 2 pendelnd aufgehängt sind und
einander randsettig lose überlappen,
ίο Die Materialbahnen 1 sind an einem Gestänge 3 angebracht, das aus mindestens drei gelenkig miteinander verbundenen Gestängeteilen 4, 5, 6 besteht, die entlang einer Führungsschiene 7 harmonikaartig zusammengefaltet werden können. Von den drei Gestängeteilen 4,5,6 ist das erste Gestängeteil 4 im Bereich bzw. unterhalb der Führungsschiene 7 parallel zum Pfosten 8 der Toröffnung an einem Lagerbolzen 9 endseitig fest angelenkt und an seinem anderen, gegenüber der Führungsschiene 7 verschwenkbaren Ende 4a mit einem zweiten Gestängeteil 5 verbunden, das etwa die doppelte Länge des ersten Gestängeteiles 4 hat und in seiner Mitte mit einem Drehgelenk 10 und einer Tragstange 11 an einem entlang de»1- Führungsschiene 7 verfahrbaren Laufwagen 12 (F i g. 8 una9) drehgelenkig aufgehängt ist Dieses zweite Gestängeteil 5 ist an seinem gegenüberliegenden Ende 5a mit einem dritten Gestängeteil 6 gelenkig verbunden, das sich parallel zum ersten Gestängeteil 4 bewegt und wiederum an seinem gegenüberliegenden Ende 6a mit einem Drehgelenk 13 und einer Tragstange 14 an einem Laufwagen 15 drehgelenkig aufgehängt ist der entlang der Führungsschiene 7 verfahrbar ist und in Längsrichtung der Führungsschiene 7 in beiden Richtungen angetrieben wird. Für den Antrieb kann beispielsweise eine Ketten- oder Seilzugeinrichtung 16 mit zwei Zugstangen 17a, 176 vorgesehen sein, die oberhalb der Führungsschiene 7 an den Tragstangen 14 jedes Gestänges 3 befestigt und endseitig durch Doppellaschenketten 18, 19, wie z. B. Rollenketten oder dergleichen, verbunden sind. Die Ketten 18,19 sind über Kettenräder 20,21 geführt von denen eines durch einen Elektromotor oder dergleichen in beiden Drehrichtungen angetrieben sein kann. Statt dessen können aber auch Hubzylinder entweder an den Tragstangen 14 oder an den damit verbundenen Kettentrieben angreifen.
ίο Die Materialbahnen 1 sind an einem Gestänge 3 angebracht, das aus mindestens drei gelenkig miteinander verbundenen Gestängeteilen 4, 5, 6 besteht, die entlang einer Führungsschiene 7 harmonikaartig zusammengefaltet werden können. Von den drei Gestängeteilen 4,5,6 ist das erste Gestängeteil 4 im Bereich bzw. unterhalb der Führungsschiene 7 parallel zum Pfosten 8 der Toröffnung an einem Lagerbolzen 9 endseitig fest angelenkt und an seinem anderen, gegenüber der Führungsschiene 7 verschwenkbaren Ende 4a mit einem zweiten Gestängeteil 5 verbunden, das etwa die doppelte Länge des ersten Gestängeteiles 4 hat und in seiner Mitte mit einem Drehgelenk 10 und einer Tragstange 11 an einem entlang de»1- Führungsschiene 7 verfahrbaren Laufwagen 12 (F i g. 8 una9) drehgelenkig aufgehängt ist Dieses zweite Gestängeteil 5 ist an seinem gegenüberliegenden Ende 5a mit einem dritten Gestängeteil 6 gelenkig verbunden, das sich parallel zum ersten Gestängeteil 4 bewegt und wiederum an seinem gegenüberliegenden Ende 6a mit einem Drehgelenk 13 und einer Tragstange 14 an einem Laufwagen 15 drehgelenkig aufgehängt ist der entlang der Führungsschiene 7 verfahrbar ist und in Längsrichtung der Führungsschiene 7 in beiden Richtungen angetrieben wird. Für den Antrieb kann beispielsweise eine Ketten- oder Seilzugeinrichtung 16 mit zwei Zugstangen 17a, 176 vorgesehen sein, die oberhalb der Führungsschiene 7 an den Tragstangen 14 jedes Gestänges 3 befestigt und endseitig durch Doppellaschenketten 18, 19, wie z. B. Rollenketten oder dergleichen, verbunden sind. Die Ketten 18,19 sind über Kettenräder 20,21 geführt von denen eines durch einen Elektromotor oder dergleichen in beiden Drehrichtungen angetrieben sein kann. Statt dessen können aber auch Hubzylinder entweder an den Tragstangen 14 oder an den damit verbundenen Kettentrieben angreifen.
Wie insbesondere Fig.8 und Fig. 10 bis 12 zeigen,
sind die Gelenkzapfen 23 der cndseitigtn Gelenkverbindungen
22 zwischen den einzelnen Gestängeteilen 4,5,6 jedes Gestänges 3 gegenüber der senkrechten Längsso
mittelebene 24 (F i g. 11 und 12) der Gestängeteile 4,5,6
jeweils derart seitlich versetzt angeordnet, daß die Gestängeteile 4,5,6 in der vollständig zusammengefalteten
Stellung von Fig.3, 6 und 8 im wesentlichen parallel nebeneinanderliegen, wobei die Gelenkverbindunpen
22 jeweils an gegenüberliegenden Seiten des Gestänges 3 angeordnet sind.
An den Geleckverbindungen 22 sind außerdem federnde Spreizelemente vorgesehen, die, wie F i g. 11
und 12 erkennen lassen, die Gestängeteile 4, 5, 6 zu Beginn jedes Öffnungsvorganges aus der gestreckten
Schließstellung i'i eine Knickstellung bewegen. Diese Spreizelemente bestehen aus federbelasteten Druckbolzen
25, die an der Stirnseite jeweils mindestens eines von zwei benachbarten Gestängeteileii 4,5 bzw. 5,6 in
dessen senkrechter Längsmittelebene 24 oder parallel dazu, jedoch seitlich neben dem Gelenkzapfen 23 gegen
eine Widerlagerfläche 26 an der Stirnseite des benachbarten Gestängeteiles hervorstehen.
Statt nur eines einzigen Mittel-Gestängeteiles 5 können zwischen den beiden endseitigen verkürzten
Gestängeteilen 4,6 jeweils auch zwei oder mehr lange
Gestängeteile 5 angeordnet sein, so daB ein derartiges Gestänge 3 statt aus drei beispielsweise aus vier, fünf
oder mehr Gestängeteilen 4,5,6 bestehen kann.
erkennen ist, stehen die seitlichen Überlappungen Xa
der Materialbahnen 1 im Bereich der Gelenkverbindungen 22 jeweils an der Gelenkaußenseite über die
benachbarte Materialbahn 1 in Schließrichtung 27 (Fig. 1) seitlich hervor, so daß die Überlappungen \a
von benachbarten Materialbahnen 1 jeweils an gegengesetzten Vorhangseiten anliegen.
Claims (1)
- Patentansprüche;t. Tor for Industrie- und Lagerhallen mit einem oder gegebenenfalls einem zweiten aus der Toröffnung herausbewegbarem Torfluge!, der aus einander randseitig lose überlappenden flexiblen Materialbahnen aus durchsichtigem, elastischen Kunststoff, die an ihrer oberen Schmalseite an einem Gestänge pendelnd aufgehängt sind, gebildet ist, gekennzeichnet durch die Kombination der Merkma- Ie, daß
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|---|---|---|---|
| DE19803048763 DE3048763C2 (de) | 1980-12-23 | 1980-12-23 | Tor für Industrie- und Lagerhallen |
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