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Sicherheitsgurt für Insassen eines Fahrzeugs
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Die Erfindung betrifft einen Sicherheitsgurt für Insassen eines Fahrzeugs,
insbesondere Kraftfahrzeugs, mit einem Schultergrt, einem Beckengurt und einer auf
das obere Ende des SchuiterguL tS wirkenden Aufrollautomatik, in Verbindung mit
einem eine Kipp-Ar,a Arretiereinrichtung für die Rücken lehne aufweisenden Sitz
und einer Gurtpeitsche oder dergl.
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Es sinu sogenannte Dreipunktgurte bekannt, bei welchen der Schultergurt
mit seinem freien, unteren Ende am Fahrzeugboden festgelegt ist und einen auf ihm
gleitend angeordneten Einrastbeschlag, -haken oder dergl. aufweist, der für das
Einschieben und Einrasten am zugehörigen Beschlag der Gurtpeitsche bestimmt st.
Da die auf das obere Ende des Schultergurts wirkende Aufrollautomatik im oberen
Bereich der Seitenwand, bei einem Kraftfahrzeug zweckmäßig zwischen den Fenstern
an einem im wesentlicher.
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vertikalen Verstärkungsholm, angebracht ist, bzw. dort eine Umlenkung
zu einer am Boden oder in der Seitenverkleidung angeordneten Aufrollautomatik aufweist,
verläuft der Schultergurt quer über die Brust des Insassen und hält diesen nur unvollkommen.
Insbesondere wurde festgestellt, daß es vorkommen kann, daß bei einem Auffahrunfall
oder dergl. der Schultergurt abrutscht, wobei sich der Insasse mit seiner freien
Schulter nach vorn und unten kippend aus dem Schultergurt herausdreht.
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Es sind zwar bereits sogenannte Vierpunktgurte bekanntgeworden, die
sich über beide Schultern des Insassen hinweg erstrecken, dabei handelt es sich
jedoch nicht um Automatikgurte, wie sie für den täglichen Gebrauch von Privatleuten
verwendbar sind, sondern um an die jeweilige Person angepaßte Gurte für Rennfahrer,
die hinter der Rückenlehne im oberen Bereich der Rückwand des Cockpits einerseits
und rechts und links des Fahrersitzes andererseits fest angeordnet sind und lediglich
über dem Bauch des Rennfahrers durch einen Spezialbeschlag zusammengehalten werden,
der sich durch eine einfache Betätigung lösen läßt und die praktisch kreuzförmig
zum Beschlag und von diesem weg verlaufenden Schultergurte lösen kann, derart, daß
dieselben seitlich von den Schultern gestreift werden können.
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Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird darin gesehen, einen
Sicherheitsgurt der eingangs erwähnten Bauart zu schaffen, der dem Insassen mehr
Sicherheit gibt und ihn insbesondere im Bereich der Schultern besser hält. In weiterer
Ausgestaltung soll der Sicherheitsgurt von einer Befestigung am Fahrzeug selber,
d.h. seinem Boden oder seiner Seitenwand , unabhängig sein.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Schultergurt
von zwei über die beiden Schultern des jeweiligen Insassen verlaufenden Einzelgurten
gebildet ist, daß die Aufrollautomatik für die beiden Einzelgurte im oberen Randbereich
der Rückenlehne angeordnet ist, daß der Beckengurt aus einem an seinen beiden Enden
Führungsbeschläge für die Einzelgurte aufweisenden, halbstarren Element gebildet
ist, wobei die Einzelgurte durch die Führungsbeschläge zu zwei seitlich angeordneten
Gurtpeitschen verlaufen, und daß die Kipp- und Arretiereinrichtung aus zwei mit
dem Stützrahmen der Rückenlehne an beiden Seiten verbundenen, auf einer durchgehenden
Achswelle angeordneten Rastvorrichtungen besteht, die derart ausgelegt sind, daß
sie das bei einem Auffahrunfall oder dergl. unter dem Einfluß der Masse des Insassen
und der Verzögerung auftretende, auf die Rückenlehne wirkende Kippelement aufnehmen
können.
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Im unbenutzten Zustand ziehen sich somit die den Schultergurt bildenden
Einzelgurte nach oben in die Rückenlehne zurück, wobei das den Beckengurt bildende
halbstarre Element am oberen Rand der Rücken lehne anliegen kann und dort eine Art
Nackenrolle bildet. Hat der Sitz eine Nackenstütze, dann ist zweckmäßig in der Nackenstütze
und/oder der Rückenlehnenoberseite eine quer verlaufende Auskehlung zur Aufnahme
des Beckengurts in eingezogener Lage der Einzelgurte vorgesehen. Natürlich kann
auch ohne Vorhandensein einer Nackenstütze an der Oberseite der Rückenlehne eine
entsprechende Aussparung vorgesehen sein.
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Die Einzelgurte ziehen sich dabei durch die Führungsbeschläge des
Beckengurts soweit zurück, daß ihre zum Einrasten in die Gurtpeitschen bestimmter
Endbeschläge im Bereich der Enden des Beckengurtes angeordnet sind.
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Soll der erfindungsgemäße Sicherheitsgurt angelegt werden, dann braucht
der Insasse lediglich den hinter seinem Nacken befindlichen Beckengurt zu ergreifen
und über seinen Kopf zu ziehen, derart, daß die beiden Einzelgurte auf seinen Schultern
zu liegen kommen, und in Beckenhöhe das freie Ende des rechten Einzelgurts nach
rechts und des linken Einzelgurts nach links durch die Führungsbeschläge zu ziehen
und an den Gurtpeitschen einrasten zu lassen. Daraufhin sind seine Schultern zuverlässig
an der Rückenlehne gehalten, wobei sich die Kürze des Gurtstücks jeweils zwischen
der Aufrollautomatik und der Schulter besonders vorteilhaft auswirkt im Sinne einer
Verkürzung der Ansprechzeit der Hemmung der Aufrollautomatik bei einem Auffahrunfall
oder dergl.
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Die Aufrollautomatik für die beiden Einzelgurte ist zweckmäßig in
einer unter dem oberen Querholm des Stützrahmens der Rückenlehne vorgesehenen Halterung
angeordnet. Zur weiteren Erhöhung der Festigkeit kann die Halterung aus einem quer
ang erdneten, kastenförmigen Gehäuse, vorzugsweise aus Kunststoff, und einem dieses
Gehäuse an seiner Vorderseite umgreifenden und festhaltenden U-Profilstück bestehen,
das einerseits mit dem Querholm und andererseits mit einem unterhalb desselben angeordneten
Hilfsquerholm des Stützrahmens verbunden ist, beispielsweise durch Schweißung. Das
Gehäuse läßt sich am U-Profilstück durch Verschraubung oder dergl. befestigen.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind die beiden Einzelgurte
durch Durchbrechungen in der oberen Wand des Gehäuses durch die Polsterung über
den Querholm hinweg und schräg aufwärts durch Schlitze im Polsterüberzug geführt,
von wo aus sie dann über die Schultern des Insassen laufen können.
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Das den Beckengurt bildende, halbstarre Element besteht
zweckmäßig
aus einem Gurtstück, das mit einer Hülse aus elastischem Material, vorzugsweise
gummielastischem Schaumstoff, überzogen ist. Die beiden Einzelgurte werden dadurch
zuverlässig in dem gewünschten Abstand voneinander gehalten. Das halbstarre Element
läßt sich somit leicht ergreifen und in der erwähnten Weise über den Kopf ziehen.
Die Hülse kann die an den Enden des Gurtstücks angeordneten Führungsbeschläge zumindest
teilweise übergreifen und die Führungsbeschläge können zumindest teilweise in die
Innenwand der Hülse eingelagert sein, derart, daß eine ausreichende Abdeckung durch
die Hülse und Halterung in der Hülse gegeben ist. Ferner weist die Hülse im Bereich
der Führungsbeschläge an ihren Oberseiten Schlitze für den Eintritt der Einzelgurte
und an ihren beiden Enden für den Austritt derselben auf. Ggf. können die beiden
Enden der Hülse auch einfach offen sein wie die Enden eines abgeschnittenen Rohrs.
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Zur Lösung der weiteren Ausgestaltung der Aufgabe sind bei einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung die Gurtpeitschen am Stützrahmen des Sitzes befestigt,
während der Sitz in am Boden des Fahrzeugs befestigten Führungsschienen verschiebbar
und arretierbar ist, wobei die Anordnung derart ausgelegt ist, daß sie bei einem
Auffahrunfall oder dergl. die unter dem Einfluß der Masse des Insassen und der Verzögerung
auftretenden Schubkräfte aufnehmen kann.
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Vorteilhaft läuft der Stützrahmendes Sitzes zur Rückenlehne hin in
zwei gabelförmige Enden aus, in denen die Achswelle drehbar gelagert ist, wobei
zur Bildung der Kipp- und Arretiereinrichtung auf der Achswelle jeweils zwischen
den Gabelzinken eines Endes eine Metallscheibe drehfest angeordnet ist, der Stützrahmen
der Rückenlehne zwei mit den beiden Metallscheiben zweckmäßig durch Schweißung fest
verbundene Enden
aufweist und mit der Achswelle fest verbundene,
koaxiale, erste Rastelemente vorgesehen sind, die mit ebenfalls koaxialen, auf der
Achswelle begrenzt verschiebbaren, zweiten Rastelementen, die einerseits an den
Führungsschienen zur Drehfestigkeit arretierbar sind, in denen sich andererseits
jedoch die Achswelle drehen kann, zusammenarbeiten. Eine solche Ausgestaltung hat
sich als besonders stabil erwiesen und ist geeignet, die nicht unerheblichen Kippmomente,
die bei einem Aufprallunfall oder dergl. auf die Rückenlehne ausgeübt werden, aufzunehmen.
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Die zweiten Rastelemente können an ihrer Unterseite einstückig mit
ihnen ausgebildete Führungsansätze zum Eingriff in an den Innenflächen der Führungsschienen
vorgesehene Führungsnuten aufweisen, derart, daß die zweiten Rastelemente, wenn
sich auch die Achswelle in ihnen drehen kann, sich drehfest fest legen lassen und
in eingerastetem Zustand die Sitz lehne in der gewählten Position festhalten.
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Die Arretierung des Sitzes in seinen am Boden befestigten Führungsschienen
erfolgt zweckmäßig dadurch, daß an beiden Seiten des Stützrahmens des Sitzes jeweils
eine sich im wesentlichen vertikal erstreckende Haltelasche angeschweißt ist, die
einerseits oben über den Stützrahmen vorsteht und eine Anlenkung für die jeweilige
Gurtpeitsche bildet, und andererseits in gleicher Weise nach unten vorsteht und
als Führung für einen Arretierstift dient, der in entsprechend in Längsrichtung
in Abstand voneinander angeordnete Rasten zwecks Verstellung der Sitzlage ein- und
ausrastbar ist.
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Die Erfindung und weitere, vorteilhafte Ausgestaltungen sind im folgenden
anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
näher
erläutert.
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Es zeigt: Figur 1' einen mit dem erfindungsgemäßen Sicherheitsgurt
ausgerüsteten Sitz in schaubildlicher Ansicht; Figur 2 einen Querschnitt durch den
oberen Querholm des Stützrahmens der Rücken lehne mit der Anordnung der Aufrollautomatik
in vergrößertem Maßstab; Figur 3 einen Längsschnitt durch ein Ende des den Beckengurt
bildenden, halbstarren Elements, ebenfalls vergrößert; Figur 4 einen Schnitt längs
der Linie IV-IV in Figur 6 mit einer Ansicht der Kipp- und Arretiereinrichtung für
die Rücken lehne und der Arretierung für den Sitz in den Führungsschienen, von der
Innenseite des Sitzes her gesehen; Figur 5 einen Schnitt längs der Linie V- V in
Fig. 4; Figur 6 einen teilweisen Schnitt längs der Linie VI-VI in Figur 4.
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Wie Fig. 1 zeigt, wird der Schultergurt erfindungsgemäß von zwei über
die beiden Schultern des nicht gezeigten, jeweiligen
Insassen verlaufenden
Einzelgurten 1 und 2 gebildet. Die Aufrollautomatik 3 für die beiden Einzelgurte
1 und 2 ist gemäß Figur 2 im oberen Randbereich 4 der Rückenlehne 5 angeordnet,
wobei in dem Querschnitt gemäß Fig. 2 lediglich der Einzelgurt 1 gezeigt ist. Die
Aufrollautomatik ist von herkömmlicher Konstruktion und braucht deshalb nicht näher
erläutert zu werden. Der Beckengurt 6 ist aus einem an seinen beiden Enden Führungsbeschläge
7 (Fig. 3) für die Einzelgurte 1 und 2 aufweisenden, halbstarren Element gebildet,
wobei die Einzelgurte 1 und 2 durch die Führungsbeschläge 7 zu zwei seitlich angeordneten
Gurtpeitschen 8 (Fig. 1) verlaufen.
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Ferner ist eine Kipp- und Arretiereinrichtung aus zwei mit dem Stützrahmen
der Rückenlehne 5 an beiden Seiten'derselben verbundenen, auf einer durchgehenden
Achswelle 9 angeordneten Rastvorrichtungen 10 vorhanden, die derart ausgelegt sind,
daß sie das bei einem Auffahrunfall oder dergl. unter dem Einfluß der Masse des
Insassen und der Verzögerung auftretende, auf die Rücken lehne 5 wirkende Kippelement
aufnehmen können. Diese Rastvorrichtungen werden weiter unten noch näher erläutert
' (Fig. 6).
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Wie Fig. 2 zeigt, ist die Aufrollautomatik 3 für die beiden Einzelgurte
1 und 2 in einer unter dem oberen Querholm 11 des Stützrahmens der Rücken lehne
5 vorgesehenen Halterung angeordnet. Diese Halterung besteht zweckmäßig aus einem
quer angeordneten, kastenförmigen Gehäuse 12, vorzugsweise aus KunAtstoff, und einem
dieses Gehäuse 12 an seiner Vorderseite 13 umgreifenden und festhaltenden U-Profilstück
14, das einerseits mit dem Querholm 11 und andererseits mit einem unterhalb desselben
angeordneten Hilfsquerholm 15 des Stützrahmens verbunden ist. Der Stützrahmen ist
nicht näher gezeigt, besteht jedoch im wesentlichen aus U-förmig gebogenem Stahlrohr,
dessen untere Enden in den Figuren 4 und 6 mit 16 bebezeichnet
sind,
wobei in beiden Fällen lediglich ein Ende 16 gezeigt ist.
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Wie Fig. 2 weiter zeigt, sind die beiden Einzelgurte 1 und 2 durch
Durchbrechungen 17 in der oberen Wand 18 des Gehäuses 12, durch die Polsterung über
den Querholm 11 hinweg und schräg aufwärts durch Schlitze 19 im Polsterüberzug 20
geführt. Die Schlitze 19 können dabei durch in den Polsterüberzug 20 eingesetzte
Schlitzplättchen 21 gebildet sein. In der in Fig. 1 mit ausgezogenen Linien dargestellten
Stellung des Beckengurts 6 würde sich derselbe in Fig. 2 oberhalb des Polsterüberzugs
20 anschließen, er ist jedoch aus Übersichtlichkeitsgründen in Fig. 2 weggelassen
worden.
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Wie man aus Fig. 3 entnimmt, weisen die an den Enden des Beckengurts
6 befestigten Führungsbeschläge 7 Schrägschlitze 22 für den gleitenden Durchtritt
der Einzelgurte, hier des Gurtes 2, auf. Zweckmäßig besitzen die Schrägschlitze
22 abgerundete und vorzugsweise verdickte Ränder 23, um die Einzelgurte beim Hindurchgleiten
durch die Schlitze 22 nicht zu verletzen.
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In Fig. 3 ist nur eine Hälfte des Beckengurts 6 gezeigt, die andere
Hälfte mit dem Einzelgurt 1 ist jedoch spiegelbildlich ausgebildet.
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Bei der gezeigten, bevorzugten Ausführungsform besteht das den Beckengurt
6 bildende, halbstarre Element aus einem Gurtstück 24, das mit einer Hülse 25 aus
elastischem Material, vorzugsweise gummielastischem Schaumstoff, überzogen ist.
Die Hülse 25 übergreift die Führungsbeschläge 7 zumindest teilweise.
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Ferner sind die Führungsbeschläge 7 zumindest teilweise in die Innenwand
26 der Hülse 25 eingelagert, beispielsweise in entsprechende, oben und unten vorgesehene,
schlitzförmige Ausnehmungen 27 und 28. Schließlich weist die Hülse 25 im
Bereich
der Führungsbeschläge 7 an ihren Oberseiten 29 Schlitze 3< für den Eintritt der
Einzelgurte 1 und 2 und an ihren beiden Enden wiederum Schlitze 31 für den Austritt
derselben auf.
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Wie Fig. 3 zeigt, sind die Schrägschlitze 22 in den Führungsbeschlägen
7 unter einem Winkel von etwa 450 angeordnet, derart, daß eine gleichmäßige Umlenkung
des jeweiligen Einzelgurts 1 oder 2 nach der Seite hin zu den Gurtpeitschen gewährleistet
ist.
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Die in Fig. 1 schaubildlich dargestellte Ausführungsform zeigt einen
Sitz mit einer Nackenstütze. In der Nackenstütze 32, wie dargestellt, und/oder der
Rückenlehnenoberseite kann eine quer verlaufende Auskehlung 34 zur Aufnahme des
Beckengurts 6 bzw.
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der Hülse 25 in eingezogener Lage der Einzelgurte 1 und 2 vorgesehen
sein. Bei der gezeigten Ausführungsform wird die Auskehlung 34 zwar von der Nackenstütze
32 gebildet, die RAckenlehnenoberseite 33 bildet jedoch eine untere Wand für die
Anlage des Beckengurtes 6. Dieser bzw. die Hülse 25stellt somit bei der gezeigten
Ausführungsform sozusagen einen Teil der Nackenstütze dar, sobald sich die Einzelgurte
1 und 2 in Ruhe bzw. in zurückgezogener Stellung befinden.
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Wie Fig. 1 ferner zeigt, sind die Gurtpeitschen 8 bei der gezeigten,
bevorzugten Ausführungsform'am Sitz 35 selber befestigt, der in am Boden 36 (Fig.
6), beispielsweise an den Seitenholmen und am Längstunnel desselben, des nicht gezeigten
Fahrzeugs befestigten Führungsschienen 37 verschiebbar und arretierbar ist, wobei
die Anordnung derart ausgelegt ist, daß'sie bei einem Auffahrunfall oder dergl.
die unter dem Einfluß der Masse des Insassen und der Verzögerung auftretenden Schubkräfte
aufnehmen kann. Dabei ist entsprechend den Figuren4 und 5 an beiden Seiten des Stützrahmens
38 des Sitzes 35 jeweils eine sich im wesentlichen
vertikal erstreckende
Haltelasche 39 angebracht, vorzugsweise angeschweißt, die einerseits oben über den
Stützrahmen 38 vorsteht und eine Anlenkung 40 für die jeweilige Gurtpeitsche 8 bildet,
und andererseits in gleicher Weise nach unten vorsteht und als Führung 41 für einen
Arretierstift 42 dient, der in entsprechend in Längsrichtung in Abstand voneinander
angeordnete Rasten 43 der Führungsschiene 37 zwecks Verstellung der Sitzlage ein-
und ausrastbar ist.
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Der Stützrahmen 38 des Sitzes 35 läuft zur Rückenlehne 5 hin in zwei
gabelförmige Enden aus, von denen lediglich das eine Ende 44 mit Gabelzinken 45
und 46 gezeigt ist.
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Wie aus Fig.5 zu entnehmen ist, ist die Haltelasche 39 an der äußeren
Gabelzinke 45 festgeschweißt. An der inneren Gabelzinke 46 ist eine zweite, nach
unten vorstehende, gelochte Haltelasche 41' festgeschweißt, welche die Führung für
den Arretierstift 42 vervollständigt. Das Ausrasten und Einrasten des Arreierstifts
42 an den Rasten 43 der Fuhrungsschiene 37in Richtung des Doppelpfeils D zwecks
Verstellung der Sitzposition läßt sich in der gezeigten Weise gegen Federkraft durch
z.B. einen Seilzug 42' bewirken.
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In den gabelförmigen Enden ist die Achswelle 9 drehbar gelagert.
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Zur Bildung der Kipp- und Arretiereinrichtung ist auf der Achswelle
9 jeweils zwischen den Gabelzinken 45 und 46 eines Endes 44 eine Metallscheibe 47
drehfest angeordnet, wobei der Stützrahmen der Rückenlehne 5 zwei mit den beiden
vorhandenen Metallscheiben 47 (nur eine ist gezeigt) zweckmäßig durch Schweißung
50 fest verbundene Enden 16 aufweist. Die Stützrahmenenden 16 sind dabei zur teilweisen
Aufnahme der Metallscheiben 47 vorteilhaft in der gezeigten Weise (Fig. 4 und 6)
teilweise geschlitzt, eingedrückt und abgerundet und schließen einen rückwärtigen
Abschnitt 47' der Metallscheibe 47 ein. Ferner sind mit der Achswelle 9 fest verbundene,
koaxiale, erste Rastelemente 51 (Fig. 6) vorgesehen, die mit ebenfalls koaxialen,
auf der Achswelle 9
begrenzt verschiebbaren, zweiten Rastelementen
52 zusammenarbeiten, die einerseits an den Führungsschienen 37 zur Drehfestigkeit
arretierbar sind, in denen sich andererseits jedoch die Achswelle 9 drehen kann.
Die Achswelle 9 ist jeweils im Bereich der Metallscheiben 47 und der ersten Rastelemente
51 als Mehrkant, bei der gezeigten Ausführungsform als Sechskant 53 ausgebildet,
auf dem beide Elemente, also sowohl die Metallscheibe 47 als auch das erste Rastelement
51, mit Formschluß aufgeschoben und in Längsrichtung der Achswelle 9 arretiert sind,
beispielsweise durch Aufschrumpfen oder dergl.
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Das erste Rastelement 51 weist dabei die Form einer Büchse auf, deren
zur Mitte der Achswelle 9 gewandte Stirnseite einen ersten, axialen Zahnkranz 54
besitzt. Die Achswelle 9 weist im Bereich zwischen den axialen Zahnkränzen 54 (es
ist wiederum nur ein Zahnkranz 54 gezeigt) der beiden vorhandenen, ersten Rastelemente
51 Kreisquerschnitt auf und trägt die zweiten Rastelemente 52, die an ihren den
ersten Rastelementen 51 zugewandten Stirnflächen zweite axiale Zahnkränze 55 zum
Eingriff in die ersten axialen Zahnkränze 54 der ersten Rastelemente 51 aufweisen.
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Ferner sind die zweiten Rastelemente 52 an ihrer Unterseite mit einstückig
mit ihnen ausgebildeten Führungsansätzen 56 zum Eingriff in an den Innenflächen
57 der Führungsschienen 37 vorgesehene Führungsnuten 58 versehen. Bei einer Sitzverstellung
können sich diese Führungsansätze 56 in den Führungsnuten 58 längs verschieben,
ohne daß ihnen eine Drehung möglich ist, da die Zahnkränze 55 der zweiten Rastelemente
52 zwar jeweils gegen Federkraft (Schraubendruckfeder 59) aus den Zahnkränzen 54
der ersten Rastelemente 51 ausrückbar sind, beispielsweise mittels des gezeigten
Seilzugs 60, jedoch rücken dabei die Führungsansätze 56 nicht aus den jeweiligen
Führungsnuten 58 aus. Zur Begrenzung des Ausrückweges sind dabei Anschläge 61 am
zweiten Rastelement 52 und 62 an einem Fthrungsrohr 63 fAr
die
Achswelle 9 vorgesehen. Das Führungsrohr erstreckt sich dabei quer durch die Polsterung
des Sitzes 35.
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Aus Sicherheitsgründen sind am Umfang jeder Metallscheibe 47 im jeweils
gleichen Abstand von den Enden 16 des Stützrahmens der Rückenlehne 5 Sicherheitsnasen
64 vorgesehen, die eine Kippbewegung der Rücken lehne 5 nach vorn durch Anschlag
an zumindest einer Gabelzinke 46 begrenzen.
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Bei der gezeigten Ausführungsform ist die Rückenlehne 5 durch eine
Schraubenfeder 65 ständig in rückwärtiger Richtung belastet, da der eine Schenkel
66 der Feder 65 mit seinem Ende 67 in die Gabelzinke 45, der andere Schenkel 68
hingegen mit seinem Ende 69 in die Metallscheibe 47 nahe ihres Umfangs eingreift,
wobei sie eine Federkraft in Pfeilrichtung A ausübt. Um eine einwandfreie Drehung
des Sechskants 53 innerhalb der Gabelzinken 45 und 46 zu ermöglichen, sind beiderseits
der Metallscheibe 47 beispielsweise aus Kunststoff gefertigte Gleitbüchsen 70 und
71 vorgesehen, die zwar mit Formschluß auf dem Sechskant 53 sitzen, jedoch einen
kreisförmigen Umfang aufweisen und sich deshalb in entsprechenden Lagerbohrungen
der Gabelzinken 45 und 46 drehen können.
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An den freien Enden 72 der Achswelle 9, von denen lediglich eines
gezeigt ist (Fig. 6 ), sind erste Führungsräder 73 angeordnet, die in entsprechenden
Längsausnehmungen 74 der Führungsschienen 37 laufen, wobei im Vorderbereich des
Sitzes 35 (Fig. 1) eine nicht gezeigte Querachse am nicht sichtbaren Stützrahmen
angeordnet ist, an deren freien Enden 75 zwei weitere, den ersten entsprechende,
ebenfalls in den Längsausnehmungen 74 laufende Führungsräder 76 angeordnet sind.
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Es ist zu betonen, daß die Absätze 56 sich mit einer erheblichen Breite
innerhalb der Führungsnut 58 und in deren Längsrichtung senkrecht zur Zeichenebene
in Fig. 6 erstrecken, um eine gute Abstützung und Halterung gegenüber dem gegebenenfalls
angreifenden Kippmoment zu gewährleisten. In Fig. 4 sind von der Führungsschiene
37 lediglich die Rasten 43 gezeigt, in Fig. 1 ist sie der Übersichtlichkeit halber
völlig weggelassen worden.
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Hinzuweisen ist ferner darauf, daß auch der Durchmesser der Rastelemente
51 und 52 nicht maßstäblich ist; seine Vergrößerung bringt naturgemäß nicht nur
einen verringerten Zahndruck, sondern auch die Möglichkeit einer relativ feineren
Zahnteilung und der damit verbundenen, feinstufigeren Einstellung der Schräglage
der Rücklehne 5. Ferner wird es bevorzugt, die Zahnkränze 54, 55 selbsthemmend auszubilden.
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L e e r s e i t e