DE2925071A1 - Verpackungsstrasse fuer weissblechstapel - Google Patents
Verpackungsstrasse fuer weissblechstapelInfo
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Description
Registered Representatives ^_ U _ before the
• European Patent Office
Hoogovens IJmuiden B.V.,
Möhlstraße 37 IJmuiden, Niederlande D-8000München
Tel.: 0 89/98 20 85-87
Telex: 0529802 hrikld Telegramme: ellipsoid
HO 343
21. Juni 1979
Verpackungsstraße für Weißblechstapel
Die Erfindung betrifft eine Verpackungsstraße zum Verpacken
von Stapeln rechteckiger Weißbleche auf Paletten, wobei die Verpackungsstraße insbesondere am Ende
einer Verzinnungsanlage angeordnet ist, in welcher Stahlband kontinuierlich verzinnt und dann zu rechteckigen
Blechen geschnitten wird, die gestapelt und in der Verpackungsstraße verpackt werden.
Das Verpacken von Weißblechstapeln am Ende einer Verzinnungsanlage
wirft bestimmte Schwierigkeiten auf. Obgleich diese Stapel nicht sehr sperrig sind (Größe
typischerweise 80 χ 80 χ 30 cm), sind sie sehr schwer (z.B. 2 t). Die verpackten Stapel müssen daher leicht
handhabbar und mittels eines Gabelstaplers beförderbar sein. Dies bedeutet, daß zu diesem Zweck Paletten
verwendet werden müssen. Weißblech kann sehr leicht beschädigt werden, weil die einzelnen Bleche dünn sind
und eine hohe Oberflächengüte besitzen und die verpackten Stapel bei ihrer Beförderung und Verarbeitung unweiger-
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lieh rauher Behandlung ausgesetzt sind. Die Verpackung
muß dabei die Bleche vor der Auswirkung solch rauher Behandlung schützen und insbesondere einen Schutz vor
Feuchtigkeit bieten und möglichst verhindern, daß sich die Bleche gegeneinander verschieben, wenn der Stapel
einer Scherkraft unterworfen ist.
Ein anderes Problem besteht darin, daß üblicherweise eine Vielzahl verschiedener Verpackungssorten verwendet
wird, wobei sich die Festigkeit oder Dauerhaftigkeit der Verpackung mit zunehmender Entfernung, über
welche der verpackte Stapel zum Verbraucher versandt wird, erhöhen muß. Infolgedessen muß eine beliebige
Verpackungsstraße eine Vielfalt verschiedener Verpackungsarten behandeln können, wodurch eine Automatisierung
außerordentlich erschwert wird. Verschiedene Verpackungsarten sind nachstehend näher erläutert.
Eine Verpackungsstraße für Stahlbleche ist in der GBPS 1 250 707 beschrieben. Diese Anlage umfaßt eine Anzahl
von Förderern, eine Verpackungsstation, an welcher das Verpacken von Hand erfolgt, und eine Spannband-Bindemaschine.
Eine automatische Bindemaschine muß dabei quer zur Förderer-Bewegungsbahn arbeiten; wenn jedoch
ein Rollenförderer zur Beförderung einer Palette verwendet wird, müssen die Bodenleisten (runners) der Palette
parallel zu dieser Bewegungsbahn verlaufen, d.h. quer zu den Rollenachsen, so daß der Einsatz einer automatischen
Bindemaschine unmöglich wird.
Der Automatisierungsgrad bei einer Verpackungsstraße für Weißblechstapel ist daher ziemlich niedrig. Der
Verpackungsvorgang ist zeitraubend und arbeitsintensiv, da hierfür sechs Arbeiter gleichzeitig eingesetzt
werden müssen. Außerdem ist der Arbeitsplatz in der
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Nähe der Schlagschere o.dgl. zum Schneiden des Blechbands
mit hoher Lärmbelästigung behaftet.
Aufgabe der Erfindung ist damit die Schaffung einer Verpackungsstraße zum Verpacken von Weißblechstapeln
auf Paletten, die weitgehend automatisiert ist und nur ein Mindestmaß an manueller Arbeit benötigt, die
aber dennoch an verschiedene, erforderliche Verpackungsarten anpaßbar ist.
Diese Aufgabe wird bei einer Verpackungsstraße zum Verpacken von rechteckigen Weißblechstapeln auf Paletten,
bestehend aus mehreren endseitig aneinander anschließenden Förderern zur Bildung einer ununterbrochenen
Förderstrecke für die Stapel, einer das eine Ende der Förderstrecke bildenden Sammelstation, an welcher
ein Stapel auf einer Palette geformt wird, und mindestens einer in der Förderstrecke befindlichen manuellen
Verpackungsstation, an der eine Verpackung von Hand um den Stapel herum angebracht wird, während der Stapel
auf der Förderstrecke angehalten wird, erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Förderer in mindestens
einem Abschnitt der Förderstrecke Kettenförderer mit endlosen Elementen bzw. Ketten sind, deren obere Trums
parallel zur Förderrichtung des Stapels laufen und eine Trag- oder Stützfläche für diesen bilden, daß die
Sammelstation durch einen der Kettenförderer gebildet ist, der anhebbar und um eine lotrechte Achse über mindestens
90° drehbar ist, um einen Stapel um 90° drehen zu können, daß sich die manuelle Arbeits- oder Verpackungsstation
ebenfalls an einem der Kettenförderer befindet und daß der manuellen Arbeitsstation in Bewegungsrichtung
des Stapels eine ebenfalls an einem Kettenförderer angeordnete Spannband-Bindemaschine zur automatischen
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Anbringung von Spannbändern um einen an der manuellen Arbeitsstation verpackten Stapel herum nachgeschaltet
ist.
Die Verwendung von Kettenförderern in dem Abschnitt der Förderstrecke von der Sammelstation bis mindestens
zur Bindemaschine ist deshalb vorteilhaft, weil die Stapel dabei auf Paletten ruhen können, deren Bodenleisten
oder -balken quer zur Bewegungsrichtung der Stapel liegen. Hierdurch wird der Einsatz einer automatischen
Bindemaschine ermöglicht, die quer zur Bewegungsrichtung arbeitet.
Die Sammelstation ist ein über 90° drehbarer Kettenförderer, so daß die Ausrichtung der Weißbleche gegenüber
den Bodenbalken der Palette beliebig gewählt werden kann. Am Förderer müssen die Paletten-Bodenbalken quer zur Ket
tenlaufrichtung liegen, doch da dieser Förderer über 90° umlenkbar ist, können die Bleche mit ihren Schnittkanten
entweder parallel oder senkrecht zu den Paletten-Bodenbalken gestapelt werden. Aus Gründen, die mit
den jeweiligen Verarbeitungsverfahren zusammenhängen, bevorzugten einige Abnehmer die eine Ausrichtung und
andere Abnehmer eine andere Ausrichtung.
Es ist darauf hinzuweisen, daß erfindungsgemäß die Beibehaltung
einer manuellen Verpackungsstation vorgeschlagen wird. Diese begrenzte Lösung des Problems der Automatisierung
der Verpackungsstraße wird im Hinblick auf die außerordentlich großen Schwierigkeiten bei der Automatisierung
der Behandlung verschiedener Verpackungsarten gewählt. Trotzdem hat es sich als möglich erwiesen,
bei Anwendung geeigneter Hilfsmittel für das manuel le Verpacken, das nur teilweise durchgeführt zu werden
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braucht, weil die Bindemaschine automatisch Spannbänder anbringt, die Zahl der benötigten Verpacker auf einen
oder im Fall von Doppelverpackungen auf zwei zu reduzieren.
Die erfindungsgemäße Verpackungsstraße zeichnet sich
vorteilhaft dadurch aus, daß hinter der Sammelstation und vor der manuellen Verpackungsstation ein Zweigförderer
z.B. in Form eines Rollenförderers vorgesehen ist, der in die Hauptförderstrecke eingeschaltet ist
und zum Einführen von Stapeln in die Hauptförderstrecke und/oder zum Herausführen von Stapeln aus der Hauptförderstrecke
an dieser Stelle dient. Es ist nämlich häufig wünschenswert, vorher zusammengestellte Stapel
zum Verpacken einzuführen.
Zur Ermöglichung einer Doppelverpackung kann die Anlage so ausgelegt sein, daß an einer der Bindemaschine nachgeschalteten
Stelle eine zweite manuelle Arbeits- oder Verpackungsstation vorgesehen ist und daß eine zweite
Spannband-Bindemaschine an einem der zweiten manuellen Arbeitsstation nachgeschalteten Kettenförderer angeordnet
ist.
Zweckmäßig kann ein letzter Kettenförderer eine Umsetzstation
sein, an welcher die verpackten Stapel auf einen Rollenförderer umgesetzt werden, welcher einen Zwischenspeicher
für die verpackten Stapel darstellt, während diese auf ihre Weiterbeförderung z.B. durch einen
Gabelstapler warten.
Zur Vereinfachung von Herstellung und Wartung sind zumindest einige der Kettenförderer vorzugsweise von jeweils
gleicher Länge, so daß ihre Teile untereinander austausch-
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bar sind. In einfachster Ausgestaltung besteht jeder Kettenförderer aus mehreren nebeneinander angeordneten,
endlosen Elementen, die auf Abstand voneinander angeordnet sind und gemeinsam angetrieben werden.
Im folgenden ist eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 bis 5 jeweils auseinandergezogene, perspektivische
Darstellungen von fünf verschiedenen Verpackungen für Weißblechstapel zur Verdeutlichung
der Vielfalt von Verpackungen, die in einer Weißblech-Verpackungsstraße gehandhabt werden
müssen,
Fig. 6 eine schematisierte Aufsicht auf eine Verpackungsstraße gemäß der Erfindung und
Fig. 7 eine schematische Seitenansicht der Anlage nach Fig. 8.
Im folgenden sind zunächst die Verpackungen nach Fig. 1 bis 5 beschrieben. Dabei ruht jeweils der Weißblechstapel
100 auf einer Tragplatte 101 der Palette, die
querverlaufende, hölzerne Bodenbalken 102 (runners) aufweist.
In allen Fällen sind auch die lotrechten Seiten des Stapels 100 von ü-förmigen Umhüllungs-Streifen 103, 104 aus
zurechtgebogenen Kartonstreifen umschlossen, die mit ihren Endabschnitten 105 an den kurzen Seiten des Stapels
und mit ihren Schenkeln 106, 107 an den Langseiten des Stapels anliegen. Die Schenkel 106, 107 verlaufen somit
senkrecht zu den Paletten-Bodenbalken 102. Die Breite der Streifen 103, 104 entspricht etwa der Höhe der Stapel.
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Bei der Verpackungsart nach Fig. 1, welche die sogenannte
Kartonverpackung zeigt, wird die Oberseite des Stapels mit einer Lage 108 aus einseitig gewachstem Papier belegt,
das sodann um die Seiten des Stapels nach unten herumgeschlagen wird, dabei aber die gesamten Stapelseitenflächen
nicht vollständig bedeckt. Unter dem Stapel befindet sich eine doppelte Lage 109 aus Karton mit hoher
Zugfestigkeit, hoher Stoßfestigkeit und guter Wasserbeständigkeit,
über der Papierlage 108 befindet sich eine Kartonlage 110. Bei dieser Verpackungsart bestehen die
Streifen 103, 104 jeweils aus zwei dünnen Kartonlagen, wobei die Schenkel 106 des einen Streifens 103 kürzer
sind als die Schenkel 107 des anderen Streifens 104. Die Schenkel 106, 107 überlappen sich dabei.
An jeder Ecke des Stapels 100 wird ein Winkelstreifen aus Stahlblech über die Kartonlagen 109, 110 und die
Streifen 103, 104 aufgesetzt, um die Ecken und die waagerechten Kanten des Stapels zu verstärken. Zu diesem
Zweck sind acht Winkelstreifen 111 vorgesehen, wobei die beiden Winkelstreifen längs jeder Kante des Stapels
einander überlappen.
Zum Abschluß der Verpackung wird ein nicht dargestelltes, umschlingendes Spannband aus Stahl hoher Zugfestigkeit
über die kurzen Seiten des Stapels sowie seine Ober- und Unterseite herumgelegt. Die Palette ist zur Aufnahme
dieses Spannbands mit Nuten versehen. Anschließend werden mehrere, beispielsweise vier Stahlspannbänder in der
anderen Richtung, d.h. parallel zu den Bodenbalken 102, angebracht.
In den Fig. 2 bis 5 sind den Teilen von Fig. 1 entsprechende Teile mit denselben Bezugsziffern wie vorher bezeichnet.
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Aus diesem Grund werden auch nur die Unterschiede gegenüber der Verpackungsart von Fig. 1 im folgenden erläutert.
Die Verpackungsart gemäß Fig. 2 wird als "N-Stahl"-Verpackung bezeichnet. Dabei werden vier große, abgewinkelte
Streifen 112 aus Stahlblech außerhalb der Kartonstreifen
103, 104 und der Winkelstreifen 111 um die einzelnen Ecken
des Stapels 100 herum angesetzt. Die Stahlstreifen 112
besitzen unter dem Stapel kleine Flansche 113, und sie sind zumindest an den Langseiten des Stapels nicht lang
genug, um einander zu überlappen. Ein Stahlblechdeckel 114 mit Seitenflanschen 115 wird auf die Oberseite der Verpackung
aufgesetzt. Bei dieser Verpackungsart werden Spannbänder sowohl vor als auch nach dem Anbringen der Stahlblechteile
112, 115 angebracht.
Fig. 3 veranschaulicht eine als "Ε-Stahl"-Verpackung bezeichnete
Verpackungsart, bei welcher die Winkelstreifen 111 weggelassen sind und die Streifen 103, 104 aus einlagigen
Kartonlagen bestehen. Für die Lage 108 wird anstelle von Wachspapier verstärktes Teerpapier bzw. Teerpappe verwendet,
und diese Lage wird auf die Kartonlage 110 aufgelegt. Wie im Falle von Fig. 2, sind seitliche Stahlblech-Winkelstreifen
112 und ein Stahlblech-Deckel 114 vorgesehen.
Bei der Verpackungsart gemäß Fig. 4 handelt es sich wiederum um eine Kartonverpackung, die sich von derjenigen nach
Fig. 2 nur dadurch unterscheidet, daß für die über der Lage 110 befindliche Schicht 108 Teerpapier bzw. Teerpappe
verwendet wird und daß die Streifen 103, 104 jeweils aus einlagigem Karton bestehen.
Fig. 5 veranschaulicht eine Stapelverpackung, die sich von derjenigen nach Fig. 1 dadurch unterscheidet, daß
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die vier oberen Winkelstreifen 111 weggelassen sind. Ebenso besteht die Lage 108 nicht aus Wachspapier,
sondern aus Teerpapier bzw. Teerpappe. Die Streifen 103, 104 bestehen aus einlagigem Karton. Stahlblech-Seitenstreifen
oder -leisten 112 dienen zum Schütze der lotrechten
Ränder wie im Fall von Fig. 2, wobei sie mit ihren kurzen Flanschen 113 jedoch die Oberseite des
Stapels übergreifen.
Die in den Fig. 6 und 7 dargestellte Verpackungsstraße ist am Ende einer Verzinnungsanlage für Stahlblechband
im Anschluß an die Schneid- und Sortierstufen angeordnet, obgleich sie grundsätzlich auch von der Verzinnungsanlage
getrennt sein kann. In Fig. 6 und 7 verläuft die Bewegungsrichtung der zu verpackenden Stapel allgemein von
rechts nach links.
Die Verpackungsstraße umfaßt eine Hauptförderstrecke aus acht Kettenförderern 1 bis 8 und einem Austrag-Rollenförderer
80-84, dem die verpackten Stapel vom letzten Kettenförderer 8 aus zugeführt werden. Die Kettenförderer
1-8 bestehen abwechselnd aus jeweils vier bzw. fünf parallelen, endlosen Ketten (1a, 1b, 1c, 1d, 2a, 2b usw.),
deren obere und untere Trums parallel zur Bewegungsrichtung der Stapel auf der Förderstrecke laufen. Jede Kette
(z.B. 1a, 1b usw.) besteht in an sich bekannter Weise aus einzelnen, gelenkig miteinander verbundenen Kettengliedern,
die um eine durchgehende, feststehende Führungsbahn umlaufen und mit ihren Außenflächen die Trag- bzw.
Stützfläche für die Paletten bilden, welche die Weißblechstapel auf den oberen Trums tragen. Die Erläuterung
weiterer Konstruktionseinzelheiten dieser Kettenförderer wird für überflüssig gehalten.
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Die aneinander angrenzenden Enden der Kettenförderer 1-8 überlappen sich gegenseitig, wobei die Ketten (z.B. 1a,
1b usw.) an den Enden ihrer jeweiligen Trums über Kettenräder laufen, die auf gemeinsamen Achsen sitzen. Auf diese
Weise wird eine durchgehende Fördererfläche gebildet. Die Kettenförderer 2-8 werden jeweils unmittelbar, d.h.
ohne Getriebezwischenschaltung, an ihrem Vorderende (dem von der Palette zuletzt erreichten Ende) durch getrennte
Gleichstrommotoren 25, 35, 45, 55, 65, 75 und 85 angetrieben. Die Kettenräder des Kettenförderers 3 auf der Achse
des den vorhergehenden Kettenförderer antreibenden Motors 25 laufen frei, d.h. ohne Antrieb durch den Motor 25, und
dasselbe gilt auch für die Förderer 3-8. Auf diese Weise wird ein gleichmäßig laufender Förderer gebildet, welcher
die Stapel ruckfrei und stoßfrei zu fördern vermag. Die Kettenförderer 2-6 besitzen jeweils gleiche Länge, so
daß ihre Teile untereinander austauschbar sind und Instandsetzung und Wartung vereinfacht werden.
Der erste Kettenförderer 1 befindet sich an der Saitunelstation
für die Weißbleche. Gemäß Fig. 7 ist dieser Förderer mittels einer Schraubspindel oder dgl. lotrecht
verstellbar, so daß die nacheinander auf ihn aufgesetzten Paletten mit aufgelegter Lage 109 gemäß Fig. 1 in einer
Position angeordnet sind, in welcher ein Stapel von Weißblechen auf ihnen gebildet werden kann. Der Förderer 1
ist außerdem als Ganzes über 90° um eine lotrechte Achse drehbar, so daß - wie erwähnt - eine auf ihn aufgesetzte
Palette, deren Bodenbalken 102 (vgl. Fig. 1) quer zu den. Ketten 1a, 1b, 1c, 1d verlaufen, einen Weißblechstapel
aufzunehmen vermag, dessen quer verlaufende Schnittkanten etwa parallel oder senkrecht zu den Bodenbalken 102
liegen. Wenn ein Stapel hergestellt worden ist, wird der
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Förderer 1 abgesenkt und erforderlichenfalls um 90° gedreht, um die Palette auf die Höhe des Förderers 2 zu bringen,
auf den die Palette sodann durch Betätigung des Motors 15 umgesetzt wird. Der Motor 15 treibt gemäß Fig. 6 die
Kettenräder am hinteren Ende des Kettenförderers 1 an, weil die Vorderenden der Ketten gegenüber den Ketten des
Förderers 2 lotrecht verstellbar sein müssen. Zur Gewährleistung des kontinuierlichen Stapeins sind Hilfs-
oder Zusatzeinrichtungen vorgesehen, auf denen sich ein Stapel zu bilden beginnt, bis der Förderer zur Abnahme
des Stapels zurückläuft.
Zwischen den Ketten des Förderers 2 sind die Rollen 20 eines anhebbaren bzw. lotrecht verstellbaren Rollenförderers
in Aufwärtsrichtung anhebbar, um einen Stapel vom Förderer 2 abzunehmen und ihn zu einem Zweigförderer
aus Rollenförderern 21, 22, 23 zu überführen, über diesen
Zweigförderer können im Fall einer Störung an einer nachfolgenden Stelle der Hauptförderstrecke Stapel herausgeführt
oder aber an anderer Stelle gebildete Stapel in die Hauptförderstrecke eingeführt werden.
Der Kettenförderer 3 befindet sich an einer manuellen Verpackungsstation, an welcher der größte Teil der Verpackungsteile
(z.B. Teile 103, 104, 108, 110, 111 der Verpackung gemäß Fig. 1) mit Hilfe geeigneter mechanischer
Vorrichtungen von Hand angebracht wird, beispielsweise mit Hilfe von Armen, welche die Packung umschließen
und festhalten, wie sie in Fig. 6 bei 39 angedeutet sind. Der Arbeiter an der manuellen Verpackungsstation schlingt
ein einziges Stahlband um die Packung herum, wodurch die Verpackung bis zu dem im folgenden zu beschreibenden,
vollständigen Verspannen zusammengehalten wird. Dieses
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einzelne Stahlband verläuft dabei parallel zur allgemeinen Bewegungsrichtung der Stapel.
Über dem Kettenförderer 4 befindet sich eine an sich
bekannte Spannband-Bindemaschine 40 (z.B. Marke "Titan"). Diese Bindemaschine spannt automatisch vier Stahlbänder
fest um den verpackten Stapel herum, und zwar quer zum Stapel zwischen den Bodenbalken 102 der Palette.
Der Kettenförderer 5 befindet sich an einer zweiten manuellen Verpackungsstation mit Verpackungshilfsvorrichtung
59, während der Förderer 6 unter einer zweiten automatischen Spannband-Bindemaschine angeordnet ist. Diese Einrichtung
ermöglicht eine Doppelverpackung des Stapels, z.B. für die Verpackungsart nach Fig. 2.
Bei der dargestellten Ausführungsform ist der Kettenförderer 5 gegebenenfalls mit einem anhebbaren Rollenförderer
50, ähnlich dem Rollenförderer 20 am Kettenförderer 2, versehen, mit dessen Hilfe z.B. im Fall einer
Störung die Stapel zu einem Zweigförderer aus Rollenförderern 51, 52 herausgeführt werden können. Das Vorhandensein
der Förderer 50, 51, 52 verhindert oder erschwert jedoch das Verpacken eines Stapels auf dem Förderer 5,
weshalb diese Rollenförderer auch weggelassen werden können.
Der Kettenförderer 7 ist ein Wiegeförderer mit einer Wiegevorrichtung
70 zum Abwiegen des gesamten, verpackten Stapels.
Der Kettenförderer 8 ist mit einem den Förderern 20 und
50 ähnelnden, anhebbaren Rollenförderer 80 versehen, welcher die verpackten Stapel zu Rollenförderern 81, 82, 83,
84 überführt, auf denen die Stapel zwischengelagert wer-
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den, bis sie beispielsweise mittels eines Gabelstaplers abgenommen werden können.
Die Paletten vermögen auf den Rollenförderern 20-23, 50-52, 80-84 zu laufen, weil ihre Bodenbalken bzw. Bodenzüge
102 quer zu den Achsen der Rollen dieser Rollenförderer
liegen. Die Rollenförderer 21-23, 51-52, 81-84 liegen zweckmäßig 5 mm über den Kettenförderern 1-8.
Die Oberseiten der Kettenförderer 1-8 liegen dagegen jeweils in derselben Ebene.
Die erfindungsgemäße Konstruktion dieser Verpackungsstrasse bietet also zahlreiche, vorher geschilderte Vorteile.
Diese Konstruktion ermöglicht eine beträchtliche Erhöhung der Produktionsleistung.
Zusammenfassend wird mit der Erfindung also eine Verpackungsstraße für auf Paletten aufgesetzte Weißblechstapel geschaffen,
welche die Handhabung verschiedener Verpackungsarten ermöglicht. Zur weitgehenden Verringerung des erforderlichen
Aufwands an manueller Arbeit besteht die Verpackungsstraße aus einer Anzahl endloser Kettenförderer,
die gemeinsam eine Förderstrecke für die Stapel bilden. Ein anhebbarer und drehbarer erster Kettenförderer dient
als Sammelstation für die Stapel, wobei er verdrehbar ist, um die Bodenbalken der Paletten unabhängig von der
Ausrichtung der Bleche der Stapel quer zur Bewegungsrichtung der Stapel auf den Förderern auszurichten. An
einer manuellen Verpackungsstation werden die Verpackungsteile zum Teil von Hand angebracht. An einem nachgeschalteten
Kettenförderer schlingt eine automatische Spannband-Bindemaschine zur Vervollständigung der Verpackung
Stahlbänder um die verpackten Stapel herum.
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Claims (6)
- Henkel, Kern, Feiler & Hänzel PatentanwälteRegistered Representativesbefore theEuropean Patent OfficeHoogovens I Jmuiden u.V., Möhlstraße 37IJmuiden, Niederlande D-8000 MünchenTel: 089/982085-87Telex: 0529802 hnkld Telegramme- ellipsoidHO 34321. Juni 1979Verpackungsstraße für WeißblechstapelPatentansprüche/ 1. Verpackungsstraße zum Verpacken von rechteckigen v_>'Weißblechstapeln auf Paletten, bestehend aus mehreren endseitig aneinander anschließenden Förderern zur Bildung einer ununterbrochenen Förderstrecke für die Stapel, einer das eine Ende der Förderstrecke bildenden SammeIstation, an welcher ein Stapel auf einer Palette geformt wird, und mindestens einer in der Förderstrecke befindlichen manuellen Verpackungsstation, an der eine Verpackung von Hand um den Stapel herum angebracht wird, während der Stapel auf der Förderstrecke angehalten wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderer in mindestens einem Abschnitt der Förderstrecke Kettenförderer (1-8) mit endlosen Elementen bzw. Ketten (1a, 1b usw.) sind, deren obere Trums parallel zur Förderrichtung des Stapels laufen und eine Trag- oder Stützfläche für diesen bilden, daß die Sammelstation durch einen der Kettenförderer (1) gebildet ist, der anhebbar und um eine lotrechte Achse über mindestens 90° drehbar ist, um einen Stapel909882/0813ORIGINAL INSPECTED2B25071um 90° drehen zu können, daß sich die manuelle Arbeits- oder Verpackungsstation ebenfalls an einem der Kettenförderer (8) befindet und daß der manuellen Arbeitsstation (3) in Bewegungsrichtung des Stapels eine ebenfalls an einem Kettenförderer (4) angeordnete Spannband-Bindemaschine (40) zur automatischen Anbringung von Spannbändern um einen an der manuellen Arbeitsstation (3) verpackten Stapel herum nachgeschaltet ist.
- 2. Verpackungsstraße nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß hinter der Sammelstation (1) und vor der manuellen Verpackungsstation (3) ein Zweigförderer (20-23) z.B. in Form eines Rollenförderers vorgesehen ist, der in die Hauptförderstrecke eingeschaltet ist und zum Einführen von Stapeln in die Hauptförderstrecke und/oder zum Herausführen von Stapeln aus der Hauptförderstrecke an dieser Stelle dient.
- 3. Verpackungsstraße nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an einer der Bindemaschine (40) nachgeschalteten Stelle eine zweite manuelle Arbeitsoder Verpackungsstation vorgesehen ist und daß eine zweite Spannband-Bindemaschine (60) an einem der zweiten manuellen Arbeitsstation (5) nachgeschalteten Kettenförderer (6) angeordnet ist.
- 4. Verpackungsstraße nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein letzter Kettenförderer (8) eine ümsetzstation bildet, an welcher die verpackten Stapel auf einen Rollenförderer (80-84) zur Zwischenlagerung dieser Stapel umsetzbar sind.
- 5. Verpackungsstraße nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einige909882/0813ORIGINAL INSPECTEDKettenförderer (2-6) jeweils gleiche Länge besitzen, so daß ihre Teile untereinander austauschbar sind.
- 6. Verpackungsstraße nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Kettenförderer (1-8) aus mehreren nebeneinander angeordneten, endlosen Elementen (1a, 1b usw.) gebildet ist, die auf Abstand voneinander angeordnet sind und gemeinsam angetrieben werden.909882/0813
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