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DE2922853A1 - Vorrichtung zum versetzen von am boden liegendem erntegut - Google Patents

Vorrichtung zum versetzen von am boden liegendem erntegut

Info

Publication number
DE2922853A1
DE2922853A1 DE19792922853 DE2922853A DE2922853A1 DE 2922853 A1 DE2922853 A1 DE 2922853A1 DE 19792922853 DE19792922853 DE 19792922853 DE 2922853 A DE2922853 A DE 2922853A DE 2922853 A1 DE2922853 A1 DE 2922853A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
axis
prongs
respect
carrier
rotation
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Granted
Application number
DE19792922853
Other languages
English (en)
Other versions
DE2922853C2 (de
Inventor
Cornelis Van Der Lely
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Patent Concern NV
Original Assignee
Patent Concern NV
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Patent Concern NV filed Critical Patent Concern NV
Publication of DE2922853A1 publication Critical patent/DE2922853A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2922853C2 publication Critical patent/DE2922853C2/de
Granted legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D78/00Haymakers with tines moving with respect to the machine
    • A01D78/08Haymakers with tines moving with respect to the machine with tine-carrying rotary heads or wheels
    • A01D78/10Haymakers with tines moving with respect to the machine with tine-carrying rotary heads or wheels the tines rotating about a substantially vertical axis
    • A01D78/12Haymakers with tines moving with respect to the machine with tine-carrying rotary heads or wheels the tines rotating about a substantially vertical axis the tines having an additional movement superimposed upon their rotary movement

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Soil Working Implements (AREA)
  • Harvesting Machines For Specific Crops (AREA)
  • Cultivation Receptacles Or Flower-Pots, Or Pots For Seedlings (AREA)

Description

Patentanwalt
tentanalt
Dipl.-Ing. Walter Jadds* A O C C Λ
Stuttart N Mwi^ipt^t C NV ' ': 0 5 Jiim 1979 '
Stuttgart N. Menwie^ipt^Qt Concern N.V: : .. ': :\ . _-':..:
Willemstad, Curaeao--Cft-.-A.y--" '--' : -■' -
"Vorrichtung zum Versetzen von am"Boden _____=___li|gendem_Erntegut"___
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Versetzen von am Boden liegendem Erntegut, mit mindestens einem um eine aufwärts gerichtete Drehachse angetriebenen Rechkörper.
Gemäss der Erfindung hat der Rechkörper mindestens zwei abwechselnd auf das auf dem Boden liegende Gut einwirkende Zinken, die sich von ihrer gemeinsamen Befestigungsstelle aus in verschiedenen Richtungen erstrecken.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüche, der Beschreibung und den Zeichnungen.
Zwei Ausführungsformen der erfindungsgemassen Maschine werden im folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Vorrichtung nach
der Erfindung,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II in
Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III
(in Fig. 1 und
Fig. 4 · - ..eine Draufsicht auf eine zweite Ausfüh-
rungsform gemäss Erfindung.
Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Vorrichtung hat ein Gestell 1 mit einen hohlen Tragbalken 2, der horizontal und quer zur Arbeitsrichtung A verläuft. In der Mitte des Tragbalkens 2 sind zwei Träger 3 und 4 starr befestigt, die sich vom Tragbalken 2 aus nach vorne erstrecken. Senkrecht unter dem Träger 3 ist ein in Fig. Λ nicht sichtbarer, dritter Träger am Tragbalken 2 befestigt. Der Träger 4 erstreckt sich von seiner Befestigungsstelle am Tragbalken 2
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aus im wesentlichen parallel zur Arbeitsrichtung A nach vorne und ist am vorderen Ende starr an einer Seite eines Dreipunkt-Anbaubockes 5 befestigt, die in der Arbeitsrichtung gesehen die Form eines umgekehrten V aufweist. Das vordere Ende des Trägers 3 ist nahe der Oberseite und in der Mitte des Anbaubockes 5 befestigt, während der dritte Träger am vorderen Ende mit einem horizontalen, in Fig. 1 nicht sichtbaren Balken verbunden ist, der die unteren Enden des Anbaubockes 5 miteinander verbindet. In der Arbeitsrichtung A gesehen, liegt der Anbaubock 5 vor einer der beiden Hälften des Tragbalkens 2. Im Bereich seiner unteren und äusseren Enden weist der Anbaubock 5 Anschlüsse 6 und in der vertikalen Symmetrieebene nahe seiner Oberseite Anschlüsse 7 auf. Mit diesen Anschlüssen 6, 7 kann die Erntemaschine an der Dreipunkt-Hebevorrichtung eines Schleppers befestigt werden.
An den beiden Enden des Tragbalkens 2 sind Getriebegehäuse 8 bzw. 9 je eines Zahnradgetriebes befestigt. Das Getriebegehäuse 8, das in der Arbeitsrichtung A gesehen, hinter einer Seitenkante des Anbaubockes 5 liegt, ist mit einer Antriebswelle 10 versehen, an die eine Teleskop-Gelenkwelle 11 angeschlossen werden kann, die mit der Zapfwelle des Schleppers kuppelbar ist.
In den Getriebegehäusen 8 und 9 ist jeweils eine Hohlwelle 12 bzw. 13 gelagert, die vom jeweiligen Getriebegehäuse aus nach unten gerichtet ist. Die Achsen der Wellen 12 und 13 sind in der Zeichnung jeweils mit dem Bezugszeichen 14 bezeichnet.
Die Antriebswelle 10 ist mit der Welle 12 durch im Gehäuse 8 untergebrachte Zahnräder gekuppelt, die ausserdem eine im hohlen Tragbalken
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2 untergebrachte Welle 15 antreiben (Fig. 2). Die Welle 15 ist durch KegelZahnräder 16 und 17 mit der Welle 13 gekuppelt, die starr an dem Zahnrad 17 befestigt ist. In der Hohlwelle 13 liegt eine zur Achse 14- koaxiale Achse 18. An einem über das Getriebegehäuse 9 herausragenden Teil der Achse 18 ist ein im wesentlichen horizontaler Stellarm 19 befestigt, an dessen freiem Ende ein Loch zur Durchführung eines Riegelbolzens 20 vorgesehen ist. Der Riegelbolzen 20 kann zudem in eines von mehreren Löchern 21 gesteckt werden, die in der Oberseite des Getriebegehäuses 9 vorgesehen sind, Däese Löcher 21 liegen auf einem zur Achse 14 koaxialen Kreisbogen, so dass die Lage:" der Achse 18 mit dem Stellarm 19 und den Riegelbolzen 20 verändert und in bezug auf das Gestell in verschiedenen Stellungen verriegelt werden kann. Die Achse 18 ist im Getriebegehäuse 9 drehbar gelagert, steht aber im Betrieb still.
Die beiden Achsen 14 verlaufen'parallel zueinander und im Betrieb im wesentlichen vertikal, können jedoch auch etwas nach vorne geneigt sein.
An den unteren Enden der Hohlwelle 12 und 13 ist jeweils starr ein Träger 22 für zur Erntemaschine gehörende Zinken befestigt. Die beiden Träger 22 sind jeweils wie flache Kastenbalken ausgebildet, die im wesentlichen horizontal angeordnet und aus Blechen zusammengesetzt sind. Jeder Träger 22 dient zugleich einem Zahnradgetriebe als Gehäuse. In den oberen und unteren Platten der geschlossenen Getriebegehäuse 22 sind Achsen 23 drehbar gelagert, die parallel zu den Achsen 14 verlaufen und einen Abstand zu diesen aufweisen. Die Achsen 23 tragen jeweils ein ein Stirnrad 24, das im Innern des betreffenden Gehäuses
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parallel zu einer zur Achse 14 senkrechten Ebene liegt. In der Ausführungsform nach Fig. 1 weist jeder Träger drei Zahnräder 24 auf, die derart angeordnet sind, dass die Verbindungslinien ihrer Achsen mit der Achse 14 untereinander jeweils einen Winkel von 120° einschliessen, so dass die drei Zahnräder 24 eines Trägers 22 gleichmässig um die jeweilige Achse 14 verteilt angeordnet sind. Jedes der drei Zahnräder 24 steht in Eingriff mit einem zur Achse 14 koaxialen Sonnenrad 25, das ebenfalls im Gehäuse 22 liegt und starr an der Welle 18 befestigt ist. Jedes Zahnrad 24 steht zudem in Eingriff mit einem Zahnrad 26, das auf der vom Sonnenrad 25 abgewandten Seite des betreffenden Zahnrades 24 liegt. Jedes Zahnrad 26 ist um eine Achse 27 drehbar (Fig. 3)* die zur betreffenden Achse 14 parallel verläuft. Die Zahnräder 25 sind jeweils starr an einer zur Achse 27 koaxialen Welle 28 befestigt, die in der Ober- und Unterplatte des Gehäuses 22 gelagert ist. Die oberen Enden der Wellen 28 ragen jeweils aus dem Träger 22 heraus und sind starr an einer Stütze 29 befestigt, an der Zinkengruppen 30 feefestigt sind (Fig. 3)· Die Stützen 29 haben jeweils im Schnitt die Form eines umgekehrten U. Die aufwärts gerichteten Schenkel der U-förmigen Stützen sind im Bereich der Enden durch zwei Querwände 31 miteinander verbunden. Die Querwände 31 ragen bereichsweise nach oben über die oberen Enden der beiden Schenkel der Stütze 29 hinaus und tragen eine in·der Mitte zwischen den beiden Schenkeln der Stütze 29 verlaufende Schwenkachse 32, die fest mit den Querwänden 31 verbunden ist und in der Symmetrieebene der Stütze 29 in der Mitte zwischen den
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Schenkeln der Stütze und senkrecht zur Achse 14- vorläuft.
Um die Achse 32 der Stützen 29 ist jeweils ein Tragstück 33 frei schwenkbar, das sich von der Schwenkachse 32 aus im wesentlichen nach oben erstreckt. Das Tragstück 33 lässt sich jedoch auch an der Schwenkachse 32 durch eine die Schwenkachse 32 umgebende Torsionsfeder federnd befestigen, die das Tragstück 33 in der in Fig. 3 dargestellten Stellung zu halten sucht. Auf der Oberseite jedes Tragstückes 33 sind zwei Zinkengruppen 30 mit zwei Schraubbolzen 34· befestigt, deren Köpfe 35 zur Oberseite der Schenkel der Stütze 29 gerichtet sind und nahezu über dieser Oberseite liegen.
Jede Zinkengruppe 30 weist einen unteren Zinken. 36 auf, der wenigstens in der in Fig. 3 dargestellten Mittelstellung der Zinkengruppen 30 von der Befestigungsstelle am betreffenden Tragstückt 33 aus zur Achse 27 senkrecht verläuft. Ein zweiter, oberer Zinken 37 jeder Zinkengruppe 30 ist von seiner Befestigungsstelle am betreffenden Tragstück 35 aus nahe des betreffenden Schraubbolzens 34· nach aussen und schräg oben gerichtet und dann in eine Richtung gebogen, die in der in Fig. 3 dargestellten Mittelstellung der Zinkengruppen 30 zur Achse 27 senkrecht und somit zum unteren Zinken 36 parallel verläuft. Der senkrechte Abstand zwischen dem unteren Zinken 36 und dem äusseren, zum Zinken 36 parallelen Endteil des Zinkens 37 beträgt etwa 20 bis 40 %, vorzugsweise 30 % der Gesamtlänge des unteren Zinkens 36 einer der beiden Zinkengruppen 30. In der in Fig. 3 angegebenen Stellung liegt der Übergangspunkt zwischen dem schräg nach oben gerichteten Teil des oberen Zinkens 37 und dem äusseren Teil dieses Zinkens in einem Abstaöd von
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der Achse 27, der etwa 50 bis 70 % vorzugsweise etwa 60 % der Gesamtlänge des unteren Zinkens 36 einer der beiden Zinkengruppen 30 beträgt. In der angegebenen Mittelstellung liegen die Spitzen der Zinken 36 und 37 senkrecht übereinander.
Die beiden Zinken 36 und 37 jeder Zinkengruppe 30 sind aus Stahlblech hergestellt und derart angeordnet, dass die grössere Abmessung ihres Querschnittes zur Zeichnungsebene der Fig. 3 senkrecht steht. In Draufsicht (Fig. 1) weisen die Zinken 36 und 37 die gleiche Formen auf, wobei sich ihre Begrenzungslinien decken. Aus Fig. 1 ist ersichtlich, dass die Zinken 36 und 37 einen im Befestigungsbereich liegenden Innenteil hat, der von der Achse 27 aus radial verläuft und sich an einen Aussenteil anschliesst, der in der Drehrichtung des betreffenden Trägers 22 etwas nach vorne gerichtet ist. Der Aussenteil jedes Zinkens 36 bzw. 37 ist von diesen Befestigungsstelle aus nach aussen und verjüngt ausgebildet und endet in einer scharfen Spitze.
In Draufsicht (Fig. 1) beträgt die Gesamtlänge der Zinken 36 und 37 einer der Zinkengruppen 30, von der Achse 27 aus gemessen, 70 bis 95 %-> vorzugsweise etwa 85 % des Abstandes der betreffenden Achse 27 und der Achse 14. Wie aus Fig. 1 hervorgeht, erstrecken sich zwei Zinkengruppen 30» <3ie der gleichen Welle 28 zugeordnet sind, von dieser Welle aus in entgegengesetzten Eichtungen. Die Arbeitsteile der Zinkengruppen 30 sind Jeweils im wesentlichen horizontal nach aussen gerichtet.
Der Durchmesser des Teilkreises der Zahnräder 24 beträgt das Zweifache des Durchmessers der Teilkreise der Zahnräder 26.
Die sechs Zinkengruppen 30 eines Trägers 22 bilden zusammen mit diesem einen Zinkenkreisel oder
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einen Rechkörper der erfindungsgemessen Erntemaschine.
Die Achse 18 ragt unten aus dem Träger 22 heraus und ist an dieser Stelle starr an einer Stütze 38 befestigt, das den zugehörigen Zinkenkreisel gegen den Boden abstützt. Die Stütze 38 ist in Draufsicht kreisförmig und im Schnitt (Fig. 2) in Form einer Schüssel ausgebildet. Die Stütze 38 kann am unteren Ende der Achse 18 auch frei drehbar befestigt sein. Die Stütze 38 ist in bezug auf die Welle 18 höhenverstellbar und in mehreren Stellungen festsetzbar ausgebildet.
Wie aus Fig. 1 hervor geht, weisen die Träger 22 jeweils im wesentlichen die Form eines gleichseitigen Dreieckes auf, in dessen abgerundeten Ecken jeweils ein Zahnrad 26 liegt. Die Träger 22 können jedoch auch mit mehr als drei Zinkengruppen-Paaren versehen sein, wobei die Träger 22 dann jeweils die Form eines Vier-, Fünf-$ Sechsoder dgl. - Eckes aufweisen können. In der in Fig. 1 dargestellten Stellung der beiden Träger 22 ist der unten dargestellte Träger 22 derart angeordnet, dass die eine seiner Seiten eine Vorderseite bildet, die senkrecht zur Arbeitsrichtung A gerichtet ist, während beim oberen Träger 22 die Rückseite senkrecht zur Arbeitsrichtung A verläuft. Von dieser Stellung aus drehen sich die beiden Zinkenkreisel gleich schnell um ihre jeweiligen Achsen 14.
Auf der Rückseite des Tragbalkens 2 ist in dessen Mitte ein zunächst nach unten und nach hinten gerichteter Träger 39 angebracht, dessen nach hinten weisendes unteres Ende horizontal umgebogen ist. Dieser Träger 39 kann starr ausgebildet und starr am
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Tragbalken 2 befestigt, aber auch federnd ausgebildet sein (z.B. in Form einer aus Federstahl bestehenden Platte), wobei er in nicht dargestellter Weise in bezug auf den Tragbalken 2 höhenverstellbar ist. Am horizontalen, hinteren Teil des Trägers 39 ist ein Schwenkzapfen 40 befestigt, dessen Achse im wesentlichen vertikal verläuft. Ein Teil des Schwenkzapfens 40 liegt unterhalb des Trägers 39· An diesem unter dem Träger 39 liegenden Teil des Schwenkzapfens 40 ist eine Quetscheinrichtung
41 befestigt, die zwei mit Abstand übereinander liegende Quetschplatten 42 und 43 aufweist, die sich in der Mittelstellung und in Draufsicht gesehen von dem Schwenkzapfen 40 auf quer zur Arbeitsrichtung A erstrecken. Die Quetschplatten
42 und 43 sind so angeordnet, dass die grössere Abmessung ihres vertikalen, in der Arbeitsrichtung A verlaufenden Querschnittes zur Zeichnungsebene der Fig. 2 senkrecht verläuft. In Draufsicht (Fig. 1) sind die gleich gestalteten Quetschplatten 42 und 43 von der Schwenkwelle 40 aus verjünt ausgebildet. In einer Mittelstellung ist die Quetscheinrichtung 41 symmetrisch zu einer vertikalen, in der Arbeitsrichtung A verlaufenden und durch die Achse des Schwenkzapfens 40 gehenden Ebene ausgebildet. Die Quetschplatten 42 und 43 verlaufen horizontal. Die Gesamtlänge der Quetscheinrichtung beträgt in einer zur Längsachse des Tragbalkens 2 parallelen Richtungen gemessen, 20 bis ^O %, vorzugsweise etwa 40 % des Abstandes, der zwischen den beiden Achsen 14 vorgesehen ist. Die parallel zum Tragbalken 2 gemessene Gesamtlänge der Quetscheinrichtung 41 entspricht etwa dem Abstand, in dem diese hinter dem Tragbalken 2 angebracht ist.
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Die Quetscheinrichtung 41 liegt zwischen den Rückseiten der Zinkenkreisel an einer Stelle, wo sich deren Zinken voneinander wegbewegen. In bezug auf die Arbeitsrichtung A, ist die-· in der Nähe der Rückseiten der Zinkenkreisel liegende Quetscheinrichtung 41 etwa in der Höhe der Rückseite eines Trägers 22 angeordnet, wenn dessen Rückseite zur Arbeitsrichtung A senkrecht verläuft (Fig. 1). Die Quetscheinrichtung 41 ist mit der Stütze 29 lösbar verbunden, so dass sie ausser Betrieb genommen werden kann.
Ber nach oben über den hinteren Teil des Trägers 39 herausragende Teil des Schwenkzapfens 40 ist von einer Torsionsfeder 44 umgeben, von der ein Ende an der oberen Quetschplatte 42 und das andere Ende am hinteren Teil des Trägers 39 befestigt ist. Die Quetschplatten 42 und 43 sind starr miteinander verbunden. Die gesamte Quetscheinrichtung 41 wirkt mit dem Schwenkzapfen 40 zusammen. Die Torsionsfeder 44 kann vom Träger 39 entfernt und wahlweise, je nach den Betriebsverhältnissen und der Beschaffenheit des Erntegutes, in bezug auf den Träger 39 in der Rückwärts- oder Vorwärtsrichtung wieder an disem Träger befestigt werden. Dazu weist der Träger 39 in der Symmetrieebene mehrere Löcher 45 auf, die wahlweise der Führung des Schwenkzapfens 40 dienen können.
Im Betrieb ist die Erntemaschine durch den Anbaubock 5 an der Dreipunkt-Hebevorrichtung eines Schleppers befestigt. Durch die Gelenkwelle 11 wird dabei die Antriebswelle 10 des Getriebegehäuses angetrieben, wodurch der unterhalb dieses Gehäuses
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liegende Träger 22 in Richtung 'B (Fig. 1) gedreht wird. Das im Getriebegehäuse 8 untergebrachte Getriebe treibt die im Tragbalken 2 liegende Welle 15 und die Zahnräder 16 und 17 derart an, dass die Welle 13 und somit der an dieser befestigte Träger 22 in Richtung C gedreht werden. Die beiden Träger
22 drehen sich somit in entgegengesetzten Richtungen. Während dieser Drehung drehen sich die Achsen
23 der Träger 22 somit um die zugehörende Achse 14. Während des Betriebes der Erntemaschine steht das Sonnenrad 25 in bezug auf das Maschinengestell still, da es durch die Achse 18, den Stellärm 19 und den Riegelbolzen 20 in bezug auf das Maschinengestell fixiert ist. Durch die Drehung der Achsen 23 um die jeweilige Achse 14 werden die mit dem Sonnenrad 25 in Eingriff stehenden Zahnräder 24 (Planetenräder) des in dem als Planetenradträger dienenden Träger 22 liegenden Planetenradgetriebes um die jeweiligen Achsen 23 gedreht, wodurch sich ausserdem die Zahnräder 26, die jeweils mit einem Zahnrad 24 in Eingriff stehen, um die jeweilige Achse 27 drehen. Da die Zahnräder 26 starr mit der betreffenden Stütze 29 verbunden sind (Fig. 3)» drehen sich ausserdem die zugehörige Schwenkachse 32 und die an dieser befestigten Zinkengruppen 30 in bezug auf der Träger 22. Bei der in Fig. 1 dargestellten Anordnung des Planetenradgetriebes drehen sich die Zahnräder 26 und somit auch die Zinkengruppen 30 in bezug auf den jeweiligen Träger 22 jeweils in einer Richtung, die der Richtung B bzw. C entgegengesetzt ist.
Da der Durchmesser der Teilkreise des Zahnräder 24 das Zweifache des Durchmessers der Teilkreise der Zahnräder 26 beträgt, entspricht die Winkelgeschwindigkeit der Stützen 29 der Zin-
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kengruppen 30 der Hälfte der Winkelgeschwindigkeit des geweiligen Trägers 22. Dies bedeutet, dass sich die Zinkengruppe 30 nach einer Drehung des Trägers 22 um 360 bezüglich des Trägers um 180° gedreht hat. Da in den Eckbereichen der Träger 22 jeweils zwei Zinkengruppen 30 angebracht sind, die sich in um 180 verschiedenen Richtungen erstrecken, nimmt in der gleichen Stellung des Trägers (in bezug auf das Gestell 1) nach jeder Umdrehung nahe einer Seitenkante oder nahe der Vorderseite des Trägers die andere Zinkengruppe die Arbeitsstellung ein. Dies wiederholt sich, so dass jedes Paar von Zinkengruppen 30 pro Umdrehung abwechselnd die Arbeitsstellung einnimmt. Aus Fig. 1 ist ersichtlich, dass eine Zinkengruppe 30 von der Rückseite eines Trägers aus bei. Drehung in der Vorwär%srichtung allmählich eine mehr nach aussen gerichtete Stellung einnimmt, wobei die Zinkengruppe anfangs in bezug auf die Drehrichtung B oder C nach vorne gerichtet ist, und dann, wenn die Zinkengruppe gerade vor der Achse 14- liegt, eine na- · hezu radiale Stellung einnimmt, während die Zinkengruppe bei Drehung in der Rückwärtsrichtung in bezug auf die Drehrichtung B oder C nach hinten gerichtet ist. Die zuletzt beschriebene Zinkengruppen-Stellung eignet sich zum Lösen des Erntegutes, während die nach vorn gerichtete Stellung bei der Vorwärtsbewegung der Zinkengruppe (wobei die Zinken in das Erntegut eingreifen) sich zum Verlagern des Erntegutes eignet, wobei nicht die Gefahr eines vorzeitigen Lösens des Guts auftritt. Bei der Kachstfolgenden Umdrehung ergeben sich die gleichen Zinkenstellungen der anderen Zinkengruppen, die während der vorhergehenden Umdrehung unwirksam waren. Der Zweck der Schwenkachse 32 zweier Zinkengruppen 30 geht aus dem nachstehenden hervor. In Fig. 1 sind die Stellungen der Längsachsen
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der Schwenkachsen 32 eines der beiden Zinkenkreisel angedeutet und gezeigt, dass die Schwenkachsen 32 im vorderen, wirksamen Bereich der Zinkengruppen 30 stets im wesentlichen so gerichtet sind, dass die Verbindungslinie zwischen der Achse 14- und einer Achse 27 zur betreffenden Schwenkachse 32 nahezu senkrecht steht. Infolge der auf die Masse der Zinkengruppe einwirkenden Zentrifugalkraft kippt, da der Schwerpunkt der Zinkengruppe über der Schwenkachse liegt,' jedes Paar von Zinkengruppen 30 in diesem Bereich derart um die Schwenkachse 32, dass sich die Spitze des unteren Zinkens 36 der wirksamen Zinkengruppe in Bodenhöhe befindet, so dass die Zinkengruppe die Stellung einnimmt, in der das Erntegut aufgenommen wird. Die von der wirksamen Zinkengruppe auf den Boden ausgeübte Kraft ist automatisch in dem Bereich in der Mitte vor dem Zinkenkreisel am grössten, wo der untere Zinken am meisten die Bodenunebenheiten trifft. Diese Anpassung an den Boden erfolgt selbstverständlich auch durch das Kippen um die Schwenkachse 32. Die Kippbewegung um die Schwenkachsen 32 wird durch die Köpfe 35 der Schraubbolzen 3^ begrenzt, für die die oberen Enden der Schenkel der Stütze 29 einen Anschlag bilden. Auf der Bückseite des Zinkenkreisels ist die Schwenkachse 32 mehr radial gerichtet. Die radiale Lage wird erreicht, sobald die Achse 27 direkt hinter der Achse 14- liegt. In diesem Bereich ruft die Zentrifugalkraft keine oder nur eine geringe Kippbewegung der Zinkengruppen 30 hervor, so dass das Paar in diesem hinteren Bereich von einer Kippbewegung in einer Richtung in eine Kippbewegung in der anderen Richtung übergehen kann, wobei die während der vorhergehenden Umdrehung unwirksame Zinkengruppe während der Vorwärtsbewegung in die Arbeitsstellung gelangt.
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Vor der Betriebsaufnahme können die Stellungen der Zinkengruppen in bezug auf den jeweiligen Träger 22 bei Stillstand des Trägers dadurch eingestellt werden, dass die Achse 18 um die /chse 14 mittels des Stellarmes 19 verschwenkt wird, indem der Riegelbolzen 20 in ein anderes der Löcher 21 gesteckt wird. Dadurch dreht sich das Sonnenrad 25 in bezug auf den Träger 22, wodurch sich die Zahnräder 24 und 26 und die Zinkenpaare auch in eine neue Ausgangsstellung drehen. Diese Verstellung ergibt eine Zinkensteuerung, die die in Fig. Λ dargestellte Maschine sowohl zum Wenden von Erntegut als auch zum Ablegen des Erntegutes in Form eines Schwadens geeignet macht. Zum Wenden des Erntegutes sind die Zinken so auszurichten, dass sie im hinteren Teil ihrer wirksamen Bahnen mehr radial verlaufen, während sie zur Schwadenablage so auszurichten sind, dass sie in bezug auf die Drehrichtung des Zinkenkreisels mehr nach hinten gerichtet sind.
Die Spitzen der wirksamen Zinken bewegen sich nach Fig. 1 längs eines Kreises 46. Der Mittelpunkt 47 des Kreises 46 liegt nicht auf der Achse 14, sondern in der Arbeitsrichtung A gesehen, mit Abstand vor der Achse 14. Die Bahn 46 der Zdmkenspitzen ist somit in bezug auf den Träger 22 in der Arbeitrichtung A im Vergleich zu einer Bahn, nach vorne verschoben, die von den Zinkenspitzen durchlaufen werden würde, wenn die Zinkengruppen 30 starr am Träger 22 befestigt wären.' Dies hat zur Folge, dass die wirksame Zinkenlänge im wirksamen Bereich auf der Vorderseite des Trägers 22 verhaltnismassig grosser ist als im hinteren Bereich in dem kein Erntegut verlagert wird. Die beiden Zinkenbahnen 46 überlappen sich, so dass im Uberlappungsberei'ch die zum Boden gekippten Zinken das Erntegut aufnehmen können und zwischen den beiden Zinkenkreiseln kein Erntegut liegen bleibt und die
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Zinken verhältnismässig lange in der wirksamen Lage bleiben. Die Zinkenbahnen können sich von oben gesehen jedoch auch berühren oder nicht miteinander in Berührung kommen.
Das von beiden Zinkenkreiseln im Bereich zwischen ihren nach hinten verlagerte Erntegut trifft die durch die beiden Quetschplatten 42 und 43 gebildete Quetscheinrichtung 41 und wird von den Vorderseiten der Quetschplatten gequetscht und wenigstens im wesentlichen zwischen diesen Platten hindurch aber auch unter den beiden Platten hindurch nach hinten geschleudert. Die Zinken wirken deshalb mit den Quetschplatten zusammen, weil sich ein Zinken zusammen mit dem Erntegut zwischen diesen Platten hindurch bewegen kann. Während des Quetschens schwenken die Quetschplatten um den Schwenkzapfen 40, während die Torsionsfeder die Platten in der Mittelstellung zu halten sucht, was die Quetschwirkung erhöht.
Das Erntegut kann von den beiden Zinkenkreiseln gewendet werden. Hinter den beiden Zinkenkreiseln kann jedoch noch eine nicht dargestellte Führung für das Erntegut vorgesehen werden, die das Erntegut in einem Schwaden ablegt.
Die Arbeitsbreite der in Fig. 1 dargestellten Haschine beträgt vorzugsweise etwa 3 m.
In der zweiten in Pig. 4 dargestellten Ausführungsform weist die erfindungsgemasse Maschine nur einen Zinkenkreisel 48 auf und einen Dreipunkt-Anbaubock 49 zur Befestigung an der Dreipunkt-Hebevorrichtung eines Schleppers, der so befestigt werden kann, dass der Zinkenkreisel 48 im wesentlichen symmetrisch zur vertikalen Längssymmetrieebene des Schleppers angeordnet ist. Die in Fig. 4 dargestellte Maschine hat ein Getriebegehäuse 50, das durch nach vorne verlaufende Tragarme 51 und 52 starr am Anbaubock 49 befestigt ist. Das Getriebegehäuse 50 hat eine Antriebswelle
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53» die über eine Teleskop-Gelenkwelle 5^ an die > Zapfwelle des Schleppers angeschlossen werden kann. Im Getriebegehäuse 50 ist in gleicher Weise wie bei der ersten Ausführungsform (Fig. 2) auch eine mit den in diesem Gehäuse angeordneten Zahnrädern zusammenwirkende Hohlwelle gelagert, die der Hohlwelle 13 nach Fig. 2 entspricht. Im Innern dieser Welle liegt wieder eine im Betrieb stillstehende Achse,.die der Achse 18 der ersten Ausführungsform entspricht und deren Längsachse sich mit der HohlwelleaLängsachse 55 deckt, die im wesentlichen vertikal«, oder etwas nach vorne geneigt verläuft. Am unteren Ende der im Betrieb stillstehenden Achse ist wieder ein Sonnenrad 56 angebracht, das mit drei Zahnrädern 57 zusammenwirkt, deren Achsen 58 parallel zur Längsachse 55
und gleichmässig verteilt um diese angeordnet sind. Die Zahnräder 57 entsprechen den Zahnrädern 24· der ersten Ausführungsform.
Im Gegensatz zu der Ausführungsform nach Fig.1
steht hier jedes Planetenrad 57 mit zwei Zahnrädern
59 in Eingriff, die nahe des Umfanges eines Trägers
60 angeordnet sind, in dem der Planetenradsatz 56, 57» 59 untergebracht ist. Der als Planetenradtrager dienende Träger 60 ist auch bei dieser Ausführungsform wie ein flacher Kastenbalken ausgebildet, der aus stahlblechteilen zusammengesetzt ist, deren obere und untere Begrenzungsflächen zur Achse 55 senkrecht verlaufen. Die Zahnräder 59 sind um zur Achse 55 parallele Achsen
61 drehbar. Da jedes der drei Zahnräder 57 mit zwei Zahnrädern 59 in Eingriff steht, sind nahe des Aussenumfanges des Trägers 60 insgesamt sechs Zahnräder 50 vorhanden, die die Achse 55 in gleichmässiger Verteilung umgeben. "Von oben gesehen liegen die Zahnräder
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im Bereich der abgerundeten Ecken des Trägers 60,^ der die Form eines regelmässigen Sechseckes aufweist.
Der Durchmesser der Teilkreise des Zahnräder 57 entspricht dem Zweifachen des Durchmessers der Teilkreise der Zahnräder 59* An den die Achsen 61 umgebenden Wellen der Zahnräder 59 sind wieder Stützen befestigt, die ähnlich den Stützen 29 nach Fig. ausgebildet und starr an den Wellen der Zahnräder 59 befestigt sind. Diese Stützen tragen wieder Schwenkachsen 32, die in Querwänden 31 dieser Stützen gelagert sind. Auf der Oberseite jedes einem Zahnrad 59 zugeordneten Tragstückes 33 ist wieder ein Paar von Zinkengruppen 62 derart angebracht, dass sich - ähnlich wie bei der ersten Ausführungsform auch - nach einer 180 -Drehung einer Zinkengruppe 62 um die Achse 61 die Begrenzungslinien dieser Zinkengruppe, in Draufsicht, mit denen der ersten Stellung decken. Die Zinkengruppen 62 können die gleiche - Gestalt wie die Zinkengruppen 30 der ersten Ausführungsform aufweisen. Um zu verhindern, dass Zinkengruppen zweier benachbarter Zinkengruppen-Paare im hinteren Maschinenteil miteinander in Berührung kommen, können die sechs Paare von Zinkengruppen 62 in bezug auf den Träger 60 abwechselnd in verschiedenen Höhen angebracht werden, so dass die Zinken 36 und 37 von zwei einander zugewandten Zinkengruppen 62 einander nicht behindern können.
Im Betrieb wird die Antriebswelle 53 durch die Gelenkwelle 5^ gedreht, mit der Folge, dass sich der Träger 60 und die der Hohlwelle 13 der ersten Ausführungsform entsprechende Hohlwelle durch das Zusammenspiel der im Getriebegehäuse 50 gelagerten Zahnräder drehen. Wie in der ersten Ausführungsform steht das Sonnenrad 56 auch hier im Betrieb still und lässt sich die der Achse 18 entsprechende Achse, an
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der das Sonnenrad 56 befestigt ist, in bezug auf das Maschinengestell mittels des Stellarmes 19 und des Riegelbolzens 20, der wahlweise in eines der Löcher 21 in der Oberseite des Getriebegehäuses 50 gesteckt werden kann, in mehreren Stellungen festsetzen. Dreht sich der Träger 60 um die Achse 55, so drehen sich auch die Achsen 58 der Planetenräder 57» wobei die Zahnräder 57 um das Sonnenrad 56 abrollen. Dabei werden ausserdem die Zahnräder 59 angetrieben und zwar mit einer Winkelgeschwindigkeit die der Hälfte der Winkelgeschwindigkeit entspricht, mit der sich der Träger 60 um die Achse 55 dreht. Die Zinkengruppen 62 drehen sich somit in bezug auf den Träger 60 mit einer Winkelgeschwindigkeit, die der halben Winkelgeschwindigkeit des Trägers entspricht und in bezug auf den Träger 60 in einer dessen Drehrichtung E entgegengesetzten Richtung.
Aus der Richtung der Schwenkachsen 32 ergibt sich, dass, da der Schwerpunkt der Zinkengruppen über den Schwenkachsen 32 liegt, die wirksamen Zinkengruppen 62 auf der rechten Maschinenseite nach unten kippen, wobei die Zinkenspitzen den Boden berühren oder in Bodennähe gelangen und das Erntegut in der Richtung E mit sich führen. Die Stellung der Schwenkachsen 32 in bezug auf den Träger 60, die sich zum Hinunterkippen der Zinkengruppen 62 eignet, bleibt auf der rechten Seite (Fig. 4-), wo die Zinken in das Erntegut eindringen, auf der Vorderseite des Zinkenkreisels, wo das Erntegut seitlich abgeführt wird und auch auf der linken Seite des Trägers, wo das Erntegut abgegeben wird, erhalten. Die Zinkengruppen drehen sich in bezug auf den Träger so, dass die Zinken auf der rechten Seite in bezug auf die Drehrichtung E nach vorne gerichtet sind, während sie nahe der Träger-Vorderseite nahezu radial verlaufen und die Zinkengruppen
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auf der linken Seite in bezug auf die Drehrichtung E nach hinten eine Stellung einnehmen, die sich zur Abgabe des Erntegutes eignet. Ähnlich wie in der vorhergehenden Ausführungsform sind die an dem gleichen Zahnrad 59 befestigten Zinkengruppen während einer Umdrehung wirksam und während der nächstfolgenden Umdrehung unwirksam, usw. Im Bereich der Eückseite des Trägers verlaufen die Zinken etwa tangential.
Auf der Rückseite des Trägers 60 sind die Schwenkachsen 32 etwa radial gerichtet, so dass die Zinkengruppen-Paare in diesem Bereich, wo kein Erntegut aufgenommen wird, um die betreffende Schwenkachse 32 derart kippen können, dass die dabei in die wirksame Lage gelangende Zinkengruppe nach unten geschwenkt wird.
Ähnlich wie in der vorhergehenden Ausführungsform wird der Träger 60 hier von einer nicht dargestellten Stütze abgestützt, die in gleicher Weise ausgebildet und befestigt sein kann, wie die Stütze 38 nach Fig. 2, die fest an den Achse 18 befestigt aber auch frei drehbar mit dieser Achse 18 verbunden und ausserdem an dieser Achse auch höhenverstellbar befestigt sein kann.
Auf der linkten Seite des in Fig. 4 dargestellten Zinkenkreisels kann nahe der von den Zinkenspitzen beschriebenen Bahn eine Erntegut-Quetscheinrichtung angeordnet werden, die um eine aufwärts gerichtete Achse federnd schwenkbar istund Quetschplatten aufweist, die den Quetschplatten 42 und 43 entsprechen. Die Quetschplatten verlaufen von ihrem Schwenkzapfen aus horizontal und auf den Zinkenkreisel zu. Die Quetschplatten können sich teilweise in die Zinkenbahn hinerreichen, wobei sich der obere Zinken der wirksamen Zinkengruppe 62 mit dem Erntegut zwischen den Quetschplatten hin*- durchbewegt. Obgleich die Zinken in diesem Bereich nach hinten gerichtet sind und das Erntegut gut gelöst wird, kann mit den Quetschplatten erreicht werden, dass das gelöste Erntegut nicht zu weit weggeschleudert wird, so dass der gebildete Schwaden eine genau begrenzte Breite
aufweist. 909851/0701

Claims (1)

  1. Patentanwalt
    Dipl-Ing. Walter Jackisch ... .--. ;.-». A n CT /
    7-Stuttgart N, Menzelstraße 40 ; :]":'■ ::"-·-" "·-- AjQ J ^ J
    Patent Concern N.V. -- '--* '--**--' - .,* I
    Willemstad, Curasao (Ή.λ.) Ο 5. Juni 1579
    Patentansprüche : 2922853
    (^) Vorrichtung zum Versetzen von am Boden liegendem Erntegut mit mindestens einem um eine aufwärts gerichtete Drehachse angetriebenen Rechkörper, dadurch gekennzeichnet, dass der Rechkörper mindestens zwei Zinken (36, 37) aufweist, die sich von ihrer Befestigungsstelle (33) aus in zwei verschiedenen Richtungen erstrecken und zur abwechselnden Bearbeitung des Erntegutes vorgesehen sind."
    2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass beide Zinken (36, 37) an einer Welle (28) befestigt sind, die in bezug auf einen Träger (22, 60) des Rechkörpers steuerbar ist. 3· Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Zinken (36, 37) im Betrieb in bezug auf den Träger (22, 60) eine Winkelgeschwindigkeit aufweisen, die geringer als die Winkelgeschwindigkeit des Trägers in bezug auf dessen Drehachse (14-) ist.
    4·. Vorrichtung nach Anspruch 3> dadurch gekennzeichnet, dass die Winkelgeschwindigkeit der Zinken (36, 37) in bezug auf den Träger (22, 60) die Hälfte der Winkelgeschwindigkeit des Trägers um dessen Drehachse (14-) beträgt.
    5· Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4-, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehsinn der Zinken (36, 37) in bezug auf den Träger (22, 60) dem des Trägers um dessen Drehachse (14·) entgegengesetzt ist.
    6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum gesteuerten Antrieb der Zinken (36, 37) ein Planetenradgetriebe (24- bis 26; 56, 57, 59) vorgesehen ist.
    7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Planetenradgetriebe im Träger (22, 60) untergebracht ist.
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    8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche- 2 bis 7·, dadurch gekennzeichnet, dass die Welle (28) eine Zahnrad (26, 59) trägt, das mit einem Zwischenzahnrad (24, 57) in Eingriff steht, dessen Achse (25, 58) in einem Abstand von der Drehachse (14) im Träger (22, 60) befestigt ist.
    9- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (22, 60) ein Planetenrad-träger des Planetenzahnradgetriebes ist.
    10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 oder 9» dadurch gekennzeichnet, dass das Zwischenzahnrad (24; 57) oder Planetenrad mit einem zur Drehachse (14) koaxialen Sonnenrad (25, 56) in Eingriff steht.
    11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Sonnenrad (25, 26) während des Betriebes in bezug auf das Maschinengestell (1) stillsteht.
    12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche lOoder 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Sonnenrad (25, 56) in bezug auf das Maschinengestell (1) verstellbar und in mehreren Stellungen festsetzbar ist.
    13· Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Zinken (36, 37) im wesentlichen horizontal gerichtet ist.
    14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Zinken (36, 37) in bezug auf den Träger (22, 60) über einen wirksamen Teil seiner Bahn nach aussen gerichtet ist.
    15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in bezug auf deren Arbeitsrichtung (A) auf einer Seitenkante des Trägers (22, 60) ein wirksamer Zinken (36, 37) vorgesehen ist, der in bezug auf den Drehsinn um Drehachse (14) nach vorne gerichtet ist, wenn er sich etwa in der Maschinen-Arbeitsrichtung (A) nach vorne bewegt.
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    16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in bezug auf deren Arbeitsrichtung (A) auf der Vorderseite des Zinken-Trägers (22, 60) ein wirksamer Zinken (36, 37) vorgesehen ist, der im -wesentlichen radial gerichtet ist.
    17· Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An·*· sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in bezug auf deren Arbeitsrichtung (A) auf ..einer Seite des Zinken-Trägers ein wirksamer Zinken (36» 37) vorgesehen ist, der in bezug auf den Drehsinn seines Trägers um die Drehachse (14·) nach hinten gerichtet ist, wenn er sich in bezug auf die Maschinen-Arbeitsrichtung (A) im wesentlichen nach hinten bewegt.
    18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Zinken (36, 37) auf der in bezug auf die Maschinen-Arbeitsrichtung (A) hinteren Seite seines Trägers (22, 60) im wesentlichen tangential gerichtet ist.
    19· Vorrichtung zum Versetzen von am Boden liegendem Erntegut mit mindestens einem um eine aufwärts gerichtete Drehachse angetriebenen Rechkörper, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Zinken (36, 37) vorgesehen sind, die von einem Sonnenrad (25* 56) drehend von diesem Bad in ihrer wirksamen Lage bringbar sind.
    20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zinken (36, 37) in bezug auf ihren Träger (22, 60) um eine Schwenkachse (32) schwenkbar ausgebildet sind.
    21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Zinken um die Schwenkachse (32) frei schwenkbar ausgebildet sind.
    22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (32) in Draufsicht in bezug auf die Zinken (36, 37) eine feste Lage einnimmt.
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    23· Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (32) von oben gesehen im wesentlichen senkrecht zur Richtung der Zinken (36, 37) verläuft.
    24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (32) in bezug auf die Maschinen-Arbeitsrichtung (A) im hinteren Bereich des Trägers (22; 60) im wesentlichen radial verläuft.
    25· Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (32) im wesentlichen senkrecht zur Drehachse (14·) gerichtet ist. 26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 25» dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (32) die Drehachse auf den in bezug auf die Maschinen-Arbeitsrichtung (A) seitlichen Kanten und auf der Rechkörper-Vorderseite kreuzt.
    27· Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (32) im Bereich der Rechkörper-Vorderseite nahezu tangential gerichtet ist.
    28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 27» dadurch gekennzeichnet, dass der Schwerpunkt der Zinken (36, 37) über der Schwenkachse (32) liegt. 29· Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (32) über dem (Präger (22; 60) der Zinken liegt.
    30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 29» dadurch gekennzeichnet, dass zur Begrenzung der Schwenkbarkeit der Zinken (36, 37) um die Schwenkachse (32) ein beidseitiger Anschlag (29» 35) vorgesehen ist.
    31. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Zinken einen Teil einer Zinkengruppe (30; 62) bilden.
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    32. Vorrichtung nach, einem der Ansprüche 2 bis 311 dadurch gekennzeichnet, dass an jeder Welle (28) zwei Zinkengruppen (30; 62) "befestigt sind. 33· Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass ein Rechkörper mindestens drei Paare von Zinkengruppen (30) aufweist.
    34·. Vorrichtung nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass ein Rechkörper sechs Paare von Zinkengruppen (62) aufweist.
    35· Vorrichtung nach einem der Ansprüche 32 "bis 3^> dadurch gekennzeichnet, dass jedeZinkengruppe (30, 62) zwei übereinander liegende Zinken (36, 37) aufweist. 36. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zinken (36, 37) plattenförmig ausgebildet sind und die grössere Abmessung eines Zinkenquerschnitts etwa horizontal gerichtet ist.
    37· Vorrichtung nach einem der Ansprüche 35 oder 36, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Zinken (36) in einer Seitenansicht von seiner Befestigungsstelle (33) aus gradlinig verläuft.
    38. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 35 bis 37» dadurch gekennzeichnet, dass sich der innere Teil des oberen Zinkens (37) an den unteren Zinken (36) anschliesst und von der Befestigungsstelle (33) aus in bezug auf den unteren Zinken (36) nach oben gerichtet ist. 39· Vorrichtung nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende des aufwärts gerichteten Zinken-' Teiles parallel zum unteren Zinken (36) abwinkelt. 4-0. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelpunkt (4-7) des von den Zinkenspitzen beschriebenen Kreises (4-6) in bezug auf die Maschinenarbeitsrichtung (A) vor. der Drehachse (14) liegt.
    41. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der äussere Teil jedes wirksamen Zinkens von oben gesehen einen Winkel
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    mit dem inneren Teil des Zinkens einschliesst und in bezug auf die Rechkörper-Drehrichtung nach vorne gerichtet ist.
    42. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zinken (30, 62) steuerbar und ausserdem zur Anpassung an Bodenunebenheiten um eine nahezu horizontale Achse (32) schwenkbar ist.
    43- Vorrichtung zum Versetzen von am Boden liegendem Erntegut mit mindestens einem um eine aufwärts gerichtete Drehachse angetriebenen Rechkörper, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen steuerbaren und ausse^dem zur Anpassung an Bodenunebenheiten um eine nahezu horizontale Achse (32) schwenkbaren Zinken (36) aufweist.
    44. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zinken (30) durch Zentrifugalkraft in eine wirksame sowie in eine unwirksame Stellung bringbar ist.
    45. Vorrichtung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, dass die Stellung der Schwenkachse (32) die wirksame oder die unwirksame Stellung des Zinkens (30, 62) bedingt.
    46. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 45, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (22, 60) ein Zahnradgehäuse ist, das in Bodennähe angeordnet ist.
    47. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 46, dadurch gekennzeichnet, dass sich beide Zinken (36, 37) von der Welle (28) aus in entgegengesetzten Richtungen erstrecken.
    48. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zinken (36, 37) als nahezu starre Zinken ausgebildet sind.
    49. Vorrichtung nach einem der Ansprüche "12 bis 48, dadurch gekennzeichnet, dass das Sonnenrad (25; 56) an einer Achse (18) befestigt ist, die zur Drehachse (14) koaxial verläuft.und dass am oberen Ende der Achse (18)
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    des Sonnenrades eine Verstelleinrichtung vorgesehen ist.
    50. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Maschinen-Oberseite eine Verstelleinrichtung (18 bis 20) für die Verstellung der steuerbaren Zinken in bezug auf den Träger (22; 60) vorgesehen ist.
    51. Vorrichtung nach Anspruch 50, dadurch gekenn™ zeichnet, dass durch die Verstelleinrichtung (18 bis 20) eine sich zum Rechen bzw. zum Wenden geeignete, gesteuerte Zinkenbewegung erzielbar ist.
    52. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rechkörper im Betrieb auf einer schüsselartigen, höhenverstellbar en Stütze (38) ruht,
    53· Vorrichtung nach Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (38) in bezug auf das Maschinen-Gestell (1) fest angeordnet ist. 54·. Vorrichtung nach Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (38) um die Drehachse (14) frei drehbar ist.
    55» Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie nur einen Rechkörper aufweist, mit dem das Erntegut in Form eines Schwadens ablegbar ist.
    56. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 54, dadurch gekennzeichnet, dass sie zwei Rechkörper aufweist, durch die das Erntegut wendbar bzw. in Form eines Schwadens ablegbar ist.
    57» Vorrichtung nach Anspruch 56, dadurch gekennzeichnet, dass die Rechkörper um ihre Drehachsen (14-) gegen-sinnig drehbar sind.
    58. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 56 oder
    57, dadurch gekennzeichnet, dass sich die von den Zinkenspitzen beider Rechkörper beschriebenen Bahnen (46) überlappen.
    59« Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An-
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    Sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Erntegut-Quetscheinrichtung (4-1) aufweist.
    60. Vorrichtung zum Versetzen von am Boden liegendem Arntegut mit mindestens einem um eine aufwärts gerichtete Drehachse angetriebenen'Rechkörper insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Erntegut-Quetscheinrichtung (4-1) aufweist.
    61. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 59 oder 60, dadurch gekennzeichnet, dass die Quetscheinrichtung (41) mit den Zinken des Rechkörpers zusammenwirkt. 6%. Vorrichtung nach Anspruch 61, dadurch gekennzeichnet, dass die Quetscheinrichtung (41) zwischen zwei gegensinnig drehenden Rechkörpern angeordnet ist. 63· Vorrichtung nach einem der Ansprüche 59 bis 62, dadurch gekennzeichnet, dass die Quetscheinrichtung (41) nahe der Maschinen-Rückseite angeordnet ist.
    64. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 62 oder 63, dadurch gekennzeichnet, dass die Quetscheinrichtung (41) in bezug auf die Maschinen-Arbeitsrichtung (A) an der Stelle angeordnet ist, wo sich die Zinken der Rechkörper voneinander wegbewegen. .
    65« Vorrichtung nach einem der Ansprüche 59 bis 64, dadurch gekennzeichnet, dass die Quetscheinrichtung (41) in bezug auf den übrigen Maschinenteil verstellbar und vorzugsweise von diesem lösbar ausgebildet ist. 66. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 59 bis 65» dadurch gekennzeichnet, dass die Quetscheinrichtung (41) starre Quetschglieder (42) aufweist. 67· Vorrichtung nach Anspruch 66, dadurch gekennzeichnet, dass die Quetschglieder (42) federnd angeordnet sind.
    68. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 66 oder 67, dadurch gekennzeichnet, dass die Quetschglieder (42) plattenförmig ausgebildet und horizontal sowie übereinander angeordnet sind.
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