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Beschreibung
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Die Erfindung betrifft einen Kalender mit zwei Markierungsträgern,
wobei ein Markierungsträger mit einer Tageseinteilung und der andere Markierungsträger
mit einer Monatseinteilung versehen ist und die Markierungsträger relativ zueinander
einstellbar sind.
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Es ist ein Kalender bekannt, der aus zwei streifenförmigen übereinander
angeordneten Markierungsträgern besteht, wobei der eine Streifen mit einer zwölfteiligen
Monatseinteilung und der andere Streifen mit einer 31-teiligen Tageseinteilung versehen
ist.
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Auf den Markierungsträger ist ein Sichtrahmen bzw. Anzeigefenster
angeordnet, das beide Streifen übergreift. Zur Anzeigung des jeweiligen Datums wird
der Streifen mit der Monatsmarkierung horizontal soweit verschoben bis die gewünschte
Tagesmarkierung unter bzw. über der jeweiligen Monatsmarkierung angeordnet ist und
dann wird der Sichtrahmen über diese beiden Markierungen geschoben. Der Sichtrahmen
ist im allgemeinen aus Pappe oder Kunststoff hergestellt.
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Dieser Kalender ist zwar zur Datumsanzeige geeignet, hat jedoch nur
eine begrenzte ästhetische Wirkung. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen
Kalender insbesondere einen Dauerkalender zu schaffen, der funktionell ist, bei
dem die Datumsanzeige schnell eingestellt werden kann und der außerdem eine hohe
ästhetische Wirkung besitzt.
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Die Aufgabe wird gelöst durch einen Kalender der eingangs angegebenen
Art, der dadurch gekennzeichnet ist, daS die Markierungsträger aus kreisförmigen
aufeinander angeordneten Platten oder Scheiben bestehen, die Tageseinteilung entlang
einer Kreislinie auf dem unteren Markierungsträger und die Monatseinteilung entlang
einer Kreislinie auf dem oberen Markierungsträger angeordnet ist, die beiden Markierungsträger
konzentrisch zueinander
verdrehbar sind und auf einem der Markierungsträger
ein bewegbarer Anzeigekörper für die Datumsanzeige vorgesehen ist.
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Der erfindungsgemäße Dauerkalender ist einfach und rationell herstellbar,
kann leicht auf das gewünschte Datum eingestellt werden und wirkt aufgrund seiner
Formgestaltung sehr dekorativ.
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Der untere Markierungsträger ist vorzugsweise mit einer kreisförmigen
bzw. konzentrischen Vertiefung ausgerüstet, in die der obere Markierungsträger eingelegt
ist. Dabei dient der Rand der Vertiefung als Führung für den oberen Markierungsträger.
Die Vertiefung im unteren Markierungsträger ist vorzugsweise eben bzw. glatt ausgebildet.
Die untere Platte bzw.
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Scheibe ist vorzugsweise auf einer am äußeren Rand angeordneten Kreislinie
mit der Tageseinteilung, d.h. mit Symbolen von 1 bis 31 ausgerüstet. Die Zahlen
sind vorzugsweise in die Bodenfläche des Markierungsträgers eingepreßt bzw. eingeprägt.
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Die Zahlen können aber auch in anderer Form auf dem unteren Markierungsträger
aufgebracht werden, z.B. durch Aufkleben, Eingravieren und Einschleifen. Bei der
Anbringung der Tagesmarkierungen auf der Bodenfläche des unteren Markierungsträgers
besteht dieser aus einem durchsichtigen Material, z.B. Glas oder Kunststoff, damit
man die Tagesmarkierungen gut erkennen kann. Gewünschtenfalls können die Tagesmarkierungen
auch auf der Oberfläche des Randes der unteren'Platte bzw. Scheibe angebracht sein.
In diesem Fall kann die Platte bzw. Scheibe auch aus einem undurchsichtigen Material,
z.B. aus undurchsichtigem Glas, Metall, Kunststoff oder Holz bestehen.
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Der untere Markierungsträger besitzt vorzugsweise einen Durchmesser
von etwa 20 bis 40 cm, insbesondere 15 bis 30 cm. Der äußere Rand des unten angeordneten
Markierungsträgers ist vorzugsweise etwa 1 bis 4 cm, insbesondere 2 bis 3 cm hoch.
Die Höhe der Vertiefung im unteren Markierungsträger richtet sich
nach
der jeweiligen Stärke des Markierungsträgers. Der Durchmesser der Vertiefung entspricht
dem Durchmesser der kreisförmigen Platte bzw. Scheibe, die in die Vertiefung eingelegt
wird. Im allgemeinen beträgt der Durchmesser der Vertiefung etwa 15-35 cm, insbesondere
20-25 cm.
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Der obere Markierungsträger besteht aus einer kreisförmigen Platte
oder Scheibe, die vorzugsweise am äußeren Rand mit einer Monatseinteilung, z.B.
fortlaufenden Zahlen von 1 bis 12 ausgerüstet ist. Die Zahlen können auf die Oberfläche
oder die Bodenfläche der oben angeordneten Platte bzw. Scheibe aufgebracht sein,
z.B. als Einprägung, eingesetzte oder aufgeklebte Zahlen. Die Bodenfläche des oberen
Markierungsträgers ist im allgemeinen glatt und eben oder leicht aufgerauht ausgebildet.
Die in der Vertiefung angeordnete Platte bzw. Scheibe weist einen Durchmesser auf,
der dem Durchmesser der Vertiefung in der unten angeordneten Platte entspricht,
so daß die obere Scheibe ohne Schwierigkeiten in der Vertiefung gedreht werden kann.
Vorzugsweise ist die oben angeordnete Platte etwas höher als die Vertiefung ausgebildet,
damit die obere Scheibe bzw.
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Platte gegriffen und verdreht werden kann.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß in der
oberen Platte bzw. Scheibe 12 Aussparungen bzw. Vertiefungen an den Stellen vorgesehen
sind, an denen sich die Monatsmarkierungen befinden. Diese Vertiefungen sind vorzugsweise
halbkugelförmig ausgebildet. Sie können aber auch eine andere Form aufweisen, z.B.
sternförmig, dreieckig, quadratisch, usw.. Diese Vertiefungen in der oberen Platte
weisen einen Durchmesser von etwa 0,5 bis 1,5 cm auf. In diese Vertiefungen ist
ein Anzeigekörper zur Datumsanzeige einlegbar, z.B. eine Kugel aus Glas, Metall,
Kunststoff oder Holz.
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Die Einstellung des Datums erfolgt dadurch, daß man den oberen Markierungsträger
solange in der Vertiefung des unteren Markierungsträgers
dreht,
bis die Zahl des jeweiligen Monats mit der Zahl des entsprechenden Tages am Rand
der unteren Platte übereinstimmt und dann wird der Anzeigekörper" z.B. eine Kugel,
in die Vertiefung der jeweiligen Monatsmarkierung eingelegt. Am darauffolgenden
Tag wird z.B. die obere Platte um eine Markierungseinheit weiter gedreht.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der obere
Markierungsträger auf der Oberfläche mit nur einer Vertiefung im Mittelpunkt der
Scheibe, bzw. Platte ausgerüstet ist, in die ein Anzeigekörpereinlegbar ist. In
diesem Fall kann der Anzeigekörperz.B. aus einem Pfeil bestehen, der mit einer an
seinem Ende angeordneten Nase in die Vertiefung im Mittelpunkt der oberen Platte
einlegbar ist. Zur Datumsanzeige wird der Pfeil auf die übereinander angeordnete
Tagesmarkierung/Monatsmarkierung gerichtet.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, als
Anzeigekörperauf die Oberfläche des oberen Markierungsträgers einen Körper mit einer
ebenen Grundfläche aufzusetzen. Ein derartiger Anzeigekörperkann z.B. eine Halbkugel,
Pyramide usw.
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sein. In diesem Fall ist es nicht notwendig, in die Oberfläche der
oben angeordneten Platte bzw. Scheibe Vertiefungen für das Einlegen bzw. Einsetzen
des Anzeigeteils vorzusehen.
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Die Erfindung wird durch die folgenden Figuren näher erläutert.
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Fig. 1 zeigt die Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Kalender Fig.
2 zeigt den Querschnitt durch den Kalender nach Fig. 1 gemäß der Schnittlinie II-II,
Fig. 3 zeigt eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Kalenders und
Fig.
4 zeigt einen Querschnitt durch den Kalender gemäß Fig. 3 gemäß der Schnittlinie
IV-IV.
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Die Figuren 1 und 2 zeigen den unteren Markierungsträger 1 mit den
im äußeren Rand 2 der Platte vorgesehenen Tageseinteilung 3, 3a. Die untere Platte
bzw. der untere Markierungsträger weist eine in etwa kreisförmige Vertiefung 4 auf,
in die der obere Markierungsträger 5 eingelegt ist. Der Rand 4a der Vertiefung dient
als Führung für die obere Platte bzw.
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Scheibe. Der obere Markierungsträger 5 ist auf der Bodenfläche und
zwar am äußeren Rand mit der Monatseinteilung 6, 6a versehen und auf der Oberfläche
dieser Platte sind Aussparungen 7 für das Einsetzen des Anzeigekörper 8 vorgesehen.
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Die Figuren 3 und 4 zeigen den unteren Markierungsträger 1 mit der
in der Bodenfläche angeordneten Tageseinteilung 3, 3a. Die untere Platte liegt mit
der Bodenfläche auf der Unterlage, z.B.
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einem Tisch, auf. In die Vertiefung 4 der unteren Platte ist die obere
Platte bzw. der obere Markierungsträger 5 eingelegt.
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Die obere Platte ist auf der Bodenfläche mit der Monatseinteilung
6, 6a versehen, die hier aus den eingeprägten Zahlen 1 bis 12 besteht. Im Mittelpunkt
des oberen Markierungsträgers ist eine Aussparung bzw. Vertiefung 10 vorgesehen,
in die die Nase ga des Anzeigekörper 9 für die Datumsanzeige eingelegt ist.
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Hier besteht der Anzeigekörper z.B. aus einem Pfeil aus Glas. Es können
aber auch anders ausgebildete Anzeigeteile für die Datumsanzeige verwendet werden.
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