DE2921601C2 - - Google Patents
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Description
Zur Herstellung von Benzin aus über dem Benzinbereich siedenden
Kohlenwasserstoffgemischen wird das katalytische
Cracken im großen Maßstab verwendet, wobei das zu crackende
Öl bei erhöhter Temperatur mit einem Katalysator in Berührung
gebracht und aus dem gecrackten Produkt eine im
Benzinbereich siedende Fraktion abgetrennt wird. Katalysatoren,
die einen kristallinen Alumosilikatzeolith mit einem
Porendurchmesser über 9Å enthalten, sind für das Cracken
sehr geeignet. Das gecrackte Produkt enthält außer den im
Benzinbereich siedenden Kohlenwasserstoffen sowohl Kohlenwasserstoffe,
die unter dem Benzinbereich sieden, als auch
solche, die über dem Benzinbereich sieden. Aus dem unter dem
Benzinbereich siedenden Produkt, das Propen und Buten enthält,
kann man eine zusätzliche Menge an Benzin durch Alkylierung
herstellen. In bezug auf die Benzinherstellung ist die leichte
Produktfraktion brauchbarer, da ihr Gehalt an Propen und Buten
höher ist. Deshalb sollte zur Beurteilung eines katalytischen
Crackverfahren zur Benzinherstellung nicht nur die Menge und
Qualität des erhaltenen gecrackten Benzins in Betracht gezogen
werden, sondern auch die Menge und Qualität des Benzins,
das durch die Alkylierung des in der leichten Produktfraktion
vorhandenen Propens und Butens hergestellt werden kann. Eine
interessante Grundlage für den Vergleich von katalytischen
Crackverfahren zur Herstellung von Benzin ist die Gesamtmenge
an im Verfahren erhältlichen Benzin (gecracktes Benzin und
alkyliertes Benzin) und die Octanzahl dieses Benzins.
Aufgabe der Erfindung war es, dieses an sich bekannte Crackverfahren
hinsichtlich der Gesamtausbeute an Benzin zu verbessern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß man
wesentlich bessere Ergebnisse erhält, wenn man ein Katalysatorgemisch
verwendet, das zusätzlich zu einem kristallinen
Alumosilikatzeolith mit einem Porendurchmesser von 9Å ein
spezielles kristallines Silikat mit kleinen Poren enthält.
Diese kristallinen Silikate sind Gegenstand eines älteren
Rechts (vgl. DE-OS 27 55 770), in welchem auch ihre Verwendung
zusammen mit einer Metallkomponente mit Hydrier- und Dehydrieraktivität,
wie Nickel in Kombination mit Wolfram, beschrieben
wird. Diese Komponenten werden durch Imprägnieren eingelagert.
Eine katalytische Crackung im Sinne der vorliegenden Erfindung
wird im älteren Recht nicht beschrieben.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung von Benzin aus
einem über dem Benzinbereich siedenden Kohlenwasserstoffgemisch
durch Kontaktieren des über dem Siedebereich siedenden
Kohlenwasserstoffgemisches unter Crackbedingungen mit einem
Katalysatorgemisch, welches als Katalysatorkomponente A einen
kristallinen Alumosilikatzeolith und als Komponente B ein
kristallines Silikat enthält, das
- a) bei Temperaturen über 600°C thermisch stabil ist,
- b) nach dem Wasserentzug bei 400°C unter vermindertem Druck über 3 Gewichtsprozent Wasser bei 25°C und gesättigtem Wasserdampfdruck adsorbieren kann und
- c) in entwässerter Form folgende Zusammensetzung hat, angegeben in Mol der Oxide: (1,0±0,3)(R)₂O · [a Fe₂O₃ · b Al₂O₃ · c Ga₂O₃] · y (d SiO₂ · e GeO₂),
wobei R ein Alkalimetallkation
a0,1
b0,
c0,
a+b+c=1,
y10,
d0,1,
e0,
d+e=1
b0,
c0,
a+b+c=1,
y10,
d0,1,
e0,
d+e=1
und anschließendes Abtrennen einer im Benzinbereich siedenden
Fraktion, ist dadurch gekennzeichnet, daß man ein Katalysatorgemisch
verwendet, das nur aus den Komponenten A und B
und einer porösen Matrix besteht, wobei Komponente B ein Alumosilikat
mit einem Porendurchmesser von über 9Å ist.
Im erfindungsgemäßen Verfahren erhält man ein gecracktes
Benzin mit einer höheren Octanzahl als in einem Crackverfahren,
in dem als Katalysator nur ein kristalliner, weitporiger Alumosilikatzeolith
verwendet wird. Obwohl diese Erhöhung der
Octanzahl auf Kosten der Ausbeute an gecracktem Bezin geht,
die im erfindungsgemäßen Verfahren niedriger ist als im herkömmlichen
Verfahren, wird diese niedrigere Ausbeute an gecracktem
Benzin durch die Tatsache wettgemacht, daß man eine
leichte Produktfraktion mit einem wesentlich höheren Gehalt an
Propen und Buten erhält. Zusammenfassend kann man feststellen,
daß man im erfindungsgemäßen Verfahren eine höhere Gesamtmenge
an Benzin erhält und daß außerdem dieses Benzin eine
höhere Octanzahl hat als bei der Verwendung eines kristallinen
Alumosilikatzeoliths mit einem Porendurchmesser über 9Å als
Katalysator.
Das im erfindungsgemäßen Verfahren als Katalysatorkomponente B
verwendete kristalline Silikat hat einen Porendurchmesser unter
9Å.
Im erfindungsgemäßen Verfahren wird das Katalysatorgemisch in
Kombination mit einer porösen Matrix, wie Siliciumdioxid,
Aluminiumoxid und/oder Zirkoniumdioxid verwendet. Bevorzugte
Katalysatorgemische enthalten 10 bis 50 Gewichtsprozent der
Komponenten A und B und den Rest als poröse
verwendeten kristallinen Silikate werden im allgemeinen aus
einem wäßrigen Gemisch als Ausgangsmaterial hergestellt,
das die folgenden Verbindungen in einem bestimmten Verhältnis
enthält: Eine oder mehrere Verbindungen eines Alkalimetalls,
eine oder mehrere Verbindungen mit einem organischen
Kation oder aus der (denen) solch ein Kation während der Herstellung
des Silikats gebildet wird, eine oder mehrere Siliciumverbindungen,
eine oder mehrere Eisenverbindungen und gegebenenfalls
eine oder mehrere Aluminium-, Gallium- und/oder Germaniumverbindungen.
Die Herstellung erfolgt dadurch, daß man das Gemisch bis zur
Bildung des Silikats auf einer erhöhten Temperatur hält und
dann die Silikatkristalle von der Mutterlauge abtrennt. Vor
der Verwendung im erfindungsgemäßen Verfahren wird ein Teil
der dem kristallinen Silikat während der Herstellung einverleibten
organischen Kationen in Wasserstoffionen umgewandelt,
z. B. durch Calcinieren. Die im erfindungsgemäßen Verfahren
verwendeten kristallinen Silikate weisen vorzugsweise einen
Alkalimetallgehalt von unter 1 Gewichtsprozent und insbesondere
unter 0,05 Gewichtsprozent auf.
Die im erfindungsgemäßen Verfahren verwendete Katalysatorkomponente
A kann ein üblicher kristalliner Alumosilikatzeolith
sein, der als Crackkatalysator bekannt ist und einen
Porendurchmesser von über 9Å hat, wie ein natürlicher oder
synthetischer Faujasit, sowohl des X- als auch des Y-Typs,
und ein Zeolith L. Bevorzugt ist ein synthetischer Zeolith Y,
Matrix. Man kann die Komponenten A und B getrennt je mit
einer Matrix oder auch zusammen mit einer porösen Matrix
kombinieren. Die Mengen an Komponenten A und B in einem für
das erfindungsgemäße Verfahren geeigneten Katalysatorgemisch
können innerhalb weiter Grenzen schwanken, bevorzugt sind
Gemische, in denen die Komponenten A und B in einem Gewichtsverhältnis
von 10 : 1 bis 1 : 3 und insbesondere von 2 : 1 bis 1 : 1
vorhanden sind.
Die Katalysatorkomponente B ist ein kristallines Silikat besonderer
Art. Im erfindungsgemäßen Verfahren wird vorzugsweise
eine Katalysatorkomponente B verwendet, die kein Gallium und
Germanium enthält, d. h. Silikate, in denen c und e in der oben
angegebenen Gesamtzusammensetzung den Wert 0 haben. Diese
Silikate sind in der DE-OS 27 55 770 beschrieben. Außerdem
sind im erfindungsgemäßen Verfahren Silikate bevorzugt, in
denen in der oben genannten Gesamtzusammensetzung a größer
als 0,5 ist. Katalysatorkomponenten, die kein Aluminium enthalten
d. h., Silikate, in denen in der oben angegebenen
Gesamtzusammensetzung b den Wert 0 hat, sind besonders bevorzugt.
In der angegebenen Gesamtzusammensetzung sollte y
vorzugsweise unter 600, insbesondere unter 300 liegen.
Schließlich werden im erfindungsgemäßen Verfahren solche
Silikate bevorzugt, deren Röntgenbeugungsdiagramm unter anderem
die in Tabelle A der DE-OS 27 55 770 angegebenen Reflektionswerte
aufweist.
Die im erfindungsgemäßen Verfahren als Katalysatorkomponenten B
insbesondere ein synthetischer Zeolith Y, in dem Ionen von
seltenen Erdmetallen vorhanden sind.
Katalytische Crackverfahren werden im großtechnischen Maßstab
im allgemeinen in kontinuierlicher Weise durchgeführt,
unter Verwendung einer Anlage, die im wesentlichen aus einem
senkrecht angebrachten Crackreaktor und einem Katalysatorregenerator
besteht. Der heiß regenerierte Katalysator aus
dem Regenerator wird in dem zu crackenden Öl suspendiert,
das Gemisch wird in aufsteigender Richtung durch den Crackreaktor
geführt. Der desaktivierte Katalysator wird vom
Crackprodukt abgetrennt und nach dem Strippen in den Regenerator
übergeführt. Das Crackprodukt wird in eine Leichtfraktion,
eine Benzinfraktion und in eine oder mehrere schwere Fraktionen,
wie in ein leichtes Rückführöl, ein schweres Rückführöl und
ein Breiöl, getrennt. Um die Benzinausbeute zu erhöhen, werden
eine oder mehrere der schweren Produktfraktionen in den
Reaktor zurückgeführt und die in der Leichtfraktion vorhandenen
C₃/C₄-Olefine durch Alkylierung mit Isobuten in Benzin umgewandelt.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird auf diese Weise bei einer
Temperatur von 200 bis 700°C, vorzugsweise 450 bis 650°C,
einem Druck von 1 bis 10 bar, vorzugsweise 1,5 bis 7,5 bar,
und einer Raumgeschwindigkeit von 0,25 bis 4 kg.kg-1 · h-1,
vorzugsweise 0,5 bis 2,5 kg.kg-1 · h-1 durchgeführt. Als Einspeismaterial
für das erfindungsgemäße Verfahren geeignet sind
Normaldruck-Gasöle, Vakkuumgasöle, Normaldruck-Destillationsrückstände,
Vakuum-Destillationsrückstände, Schieferöle, Teersandöle
und Öle, die durch Kohleextraktion erhalten worden
sind. Als Einspeismaterial bevorzugt ist ein Gasöl.
Im erfindungsgemäßen Verfahren wird dem als Einspeismaterial
verwendeten Kohlenwasserstoffgemisch vorzugsweise eine
Wasserstoffquelle zugesetzt, wie Methan, Methanol, Gemische
von Methanol und Kohlenmonoxid, Gemische von Kohlenmonoxid
und Wasser sowie Paraffine und Olefine mit zwei bis vier
Kohlenstoffatomen je Molekül. Methanol ist als Wasserstoffquelle
bevorzugt, insbesondere in einem Gewichtsverhältnis
von 0,01 bis 5, insbesondere von 0,05 bis 0,30, bezogen auf
das als Einspeismaterial verwendete Kohlenwasserstofföl. Die
Verwendung einer Wasserstoffquelle im erfindungsgemäßen Verfahren
bringt vor allem den Vorteil, daß man ein Benzin erhält,
das einen höheren Gehalt an Aromaten und Olefinen und
folglich eine höhere Qualität hat als ohne Wasserstoffquelle.
Außerdem ist die Wasserstoffquelle dann wichtig, wenn eine
schwere Fraktion des Crackprodukts als Heizöl verwendet
werden soll. Mit der Wasserstoffquelle erhält man ein Heizöl
mit niedrigerem Schwefelgehalt, einem höheren Wasserstoffgehalt
und einem höheren Verhältnis von Naphthenen zu Aromaten
sowie von Diaromaten zu Benzothiophenen. Die Verwendung einer
Wasserstoffquelle ist im erfindungsgemäßen Verfahren vor allem
dann bevorzugt, wenn das Einspeismaterial aus Metall enthaltenden
Kohlenwasserstoffölen besteht.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann man außer auf die beschriebene
Weise in großtechnischem Maßstab auch noch in
einigen anderen interessanten Ausführungsformen durchführen:
Ein Gasöl wird in einer ersten Crachzone bei einer Temperatur
von mindestens 450°C in Gegenwart des erfindungsgemäßen
Katalysatorgemisches gecrackt, das Crackprodukt wird in
einer ersten Trennzone in ein schweres Rückführöl, ein leichtes
Rückführöl, eine schwere Naphthafraktion und in ein Produkt,
das unterhalb der schweren Naphthafraktion siedet, getrennt.
Die schwere Naphthafraktion wird in einer zweiten Crackzone
bei einer Temperatur von 450 bis 550°C in Gegenwart von
frischem regenerierten Katalysatorgemisch gecrackt. Das
erhaltene Crackprodukt wird in einer zweiten Trennzone in
ein leichtes Rückführöl, eine an Aromaten reiche und im
Benzinbereich siedende Fraktion und in ein leichteres Produkt
getrennt. Die Rückführöle werden vermischt. Das unter der
schweren Naphthafraktion siedende Produkt, das beim Cracken
des Gasöls erhalten worden ist, wird mit der Benzinfraktion
und dem Leichtprodukt, das beim Cracken der schweren Naphthafraktion
erhalten worden ist, vermischt und in eine im
Benzinbereich siedende Fraktion und in eine niedrigersiedende
gasförmige Fraktion aufgetrennt.
In dieser Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
kann man ein frisches regeneriertes Katalysatorgemisch nacheinander
zum Cracken der schweren Naphthafraktion, des Gasöls
und eines Destillationsnaphthas verwenden, bevor das Gemisch
gestrippt und regeneriert wird.
Außerdem kann man ein frisches regeneriertes Katalysatorgemisch
sowohl für das Cracken der schweren Naphthafraktion
als auch für das Cracken des Gasöls verwenden und den desaktivierten
Katalysator vor dem Regenerieren durch eine angeschlossene
Strippzone führen.
Ferner kann man das für das Cracken des Gasöls verwendete
Katalysatorgemisch anschließend zum Cracken des Destillationsnaphthas
verwenden. Die Trennung der Crackprodukte des
Destillationsnaphthas und des gecrackten Gasöls kann in
einer anschließenden Trennzone durchgeführt werden.
Schließlich kann man in dieser Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens das Destillationsnaphtha in
Gegenwart des schweren gecrackten Naphthas cracken.
Ein Gasöl wird mit dem Katalysatorgemisch in ein eine Benzinfraktion
enthaltendes Produkt gecrackt. Zumindest ein Teil
des Crackprodukts wird mit der Katalysatorkomponente B in
Berührung gebracht, um durch Erhöhen des Aromatengehalts oder
durch Alkylieren des Benzinanteils die Octanzahl des Produkts
zu erhöhen. Dabei wird das Crackprodukt ausschließlich mit
frischer Katalysatorkomponente B kontaktiert; das desaktivierte
Katalysatorgemisch und die desaktivierte Katalysatorkomponente
B werden vermischt und regeneriert. Das Cracken des Gasöls
wird mit dem regenerierten Gemisch durchgeführt.
Bei dieser Ausführungsform erfolgt das Cracken in einer
ersten Reaktionszone und die Aromatisierung oder Alkylierung
in einer zweiten Reaktionszone, in der die frische Katalysatorkomponente
B solange bleibt, bis sie desaktiviert ist.
Bei dieser Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird eine Suspension des regenerierten Katalysatorgemisches
bei einer Temperatur von 540 bis 760°C zuerst mit einem über
dem Benzinbereich siedenden Kohlenwasserstoffgemisch im unteren
Teil eines senkrecht angebrachten Reaktors in Berührung gebracht.
Anschließend wird ein mehr Koks bildendes
Einspeismaterial im oberen Teil des Reaktors unter solchen Bedingungen
eingeführt, daß nur die Katalysatorkomponente A
selektiv durch den Koksniederschlag desaktiviert wird. Die
Suspension des Katalysatorgemisches, die die Katalysatorkomponente
B und die mit Koks desaktivierte Katalysatorkomponente
A enthält, wird in aufsteigender Richtung in den unteren
Teil eines fluidisierten Katalysatorbettes eingeführt, das
das Katalysatorgemisch enthält und bei einer Temperatur von
475 bis 600°C gehalten wird. Das Kohlenwasserstoffprodukt
wird von dem fluidisierten Katalysatorbett abgetrennt und
durch Umwandlung der gasförmigen olefinischen Kohlenwasserstoffe
unter der Einwirkung der Katalysatorkomponente B mit
Benzinbestandteilen angereichert. Das Katalysatorgemisch wird
vom fluidisierten Bett abgestrippt und regeneriert, bevor es
in heißem Zustand in den unteren Teil des Reaktors zurückgeführt
wird.
Bei dieser Ausführungsform kann das über dem Benzinbereich
siedende Kohlenwasserstoffgemisch ein Gasöl und das mehr Koks
bildende Einspeismaterial ein Rückstandsöl sein. Dem fluidisierten
Katalysatorbett kann man weitere C₃- und C₄-Olefine zusetzen.
Das Katalysatorgemisch wird in Form einer Suspension zuerst
bei einer Temperatur von mindestens 540°C im unteren Teil
eines senkrecht angeordneten Reaktors mit einem Rückführöl
in Berührung gebracht, das beim katalytischen Cracken
eines Rückstandöls erhalten worden ist. Nach einer Verweilzeit
des Rückführöls im Reaktor von 1/2 bis 4 Sekunden
wird das Katalysatorgemisch mit einem Rückstandsöl in genügend
großer Menge im oberen Teil des Reaktors in
Berührung gebracht, um das Cracken des Rückführöls zu beenden.
Die das Rückstandsöl enthaltende Suspension wird bei
einer niedrigeren Cracktemperatur und einer zusätzlichen
Verweilzeit von 1/2 bis 6 Sekunden durch den Reaktor geführt.
Die Suspension wird in eine Katalysatorphase und eine
Kohlenwasserstoffphase aufgetrennt.
Bei dieser Ausführungsform wird die Umwandlung des Rückführöls
und die des Rückstandsöls vorzugsweise auf unter 50 bzw.
45 Volumenprozent beschränkt.
Das Verhältnis von Katalysator/Öl in der Suspension in
dem Gebiet, wo das Rückstandsöl eingespeist wird, kann durch
Zusetzen von heißem Katalysatorgemisch zur Suspension
eingeregelt werden.
Man kann auch ein Gemisch des getrennten Katalysatorgemisches
mit regeneriertem Katalysatorgemisch für die Umwandlung eines
katalytischen Reformats in ein Produkt mit höherer Octanzahl
verwenden.
Um die Niederschläge von Metall und Koks, die aus dem Rückstandeinspeismaterial
stammen, auf dem Katalysatorgemisch zu
verhindern, kann man dem Einspeismaterial gasförmiges Material,
wie Wasserstoff, gasförmige Produkte, die beim Cracken von
Gasöl erhalten worden sind, und C1-3-Kohlenwasserstoffe,
zusetzen.
Man kann bei dieser Ausführungsform eine zweite getrennte
Umwandlungszone verwenden, in der ein schweres Destillationsnaphtha
oder ein leichtes Destillationsgasöl bei einer
Temperatur von mindestens 540°C mit einer Suspension des
Katalysatorgemisches gecrackt wird. Man erhält Benzin,
das Cracken wird durch Einführen eines Rückstandsöls beendet.
Die Umwandlung des Rückstandsöls erfolgt durch die
Berührung mit der Suspension des Katalysatorgemisches.
Ein Gasöl wird in einem ersten Reaktor bei einer Temperatur
von 540 bis 650°C und einer Verweilzeit unter 5 Sekunden mit
einer Suspension des Katalysatorgemisches gecrackt. In einem
zweiten Reaktor wird ein C₃-Kohlenwasserstoffe enthaltendes
Einspeismaterial bei einer Temperatur von 260 bis 540°C und
einer Verweilzeit über 5 Sekunden mit einer Suspension des
Katalysatorgemisches umgewandelt, wovon ein Teil
im ersten Reaktor verwendet worden ist. Die Katalysatorgemische
aus dem ersten und zweiten Reaktor werden in einem
fluidisierten Bett gesammelt. Das Bett wird gestrippt, das
gestrippte Katalysatorgemisch wird regeneriert und zumindest
in den ersten Reaktor zurückgeführt. Das aus dem ersten Reaktor
abgetrennte Katalysatorgemisch wird im zweiten Reaktor mit
dem C₃-Kohlenwasserstoffe enthaltenden Material, das aus dem
Produkt des ersten Reaktors abgetrennt worden ist, in Berührung
gebracht.
Dem C₃-Kohlenwasserstoffe enthaltenden Material für den
zweiten Reaktor können aromatische Verbindungen zugesetzt
werden. Das im zweiten Reaktor verwendete Katalysatorgemisch
kann vollständig aus dem im ersten Reaktor verwendeten
Katalysatorgemisch bestehen oder kann ein Gemisch von
Katalysatorgemisch aus dem ersten Reaktor und frischem
regenerierten Katalysatorgemisch sein.
Bei dieser Ausführungsform kann ein drittes C₃-Kohlenwasserstoffe
enthaltendes Einspeismaterial in das fluidisierte
Katalysatorbett eingeführt werden.
Das Beispiel erläutert die Erfindung.
Ein kristallines Eisensilikat (Silikat A) wird aus dem Gemisch
von Eisen(III)-nitrat, Siliciumdioxid, Natriumnitrat
und einer Verbindung der Formel [(C₃H₇)₄N]OH in einem molaren
Verhältnis von NA₂O · 4,5[(C₃H₇)₄N]₂O · Fe₂O₃ · 29,1 SiO₂ · 468 H₂O
in Wasser durch 48stündiges Erhitzen in einem Autoklaven bei
150°C unter autogenem Druck hergestellt. Nach dem Abkühlen
wird das gebildete Silikat abfiltriert, mit Wasser gewaschen,
bis der pH-Wert des Waschwassers etwa 8 beträgt, und 2 Stunden
bei 120°C getrocknet. Das auf diese Weise hergestellte
Silikat A hat die Zusammensetzung 0,67[(C₃H₇)₄N]₂O · 0,23 NA₂O ·
Fe₂O₃ · 30 SiO₂ · 9 H₂O. Das Röntgenbeugungsdiagramm entspricht
dem in Tabelle B der DE-OS 27 55 770 angegebenen. Dieses
Silikat ist bis zu Temperaturen über 1000°C thermisch stabil
und adsobiert nach der Entwässerung bei 400°C unter vermindertem
Druck 8,0 Gewichtsprozent Wasser bei 25°C und gesättigtem
Wasserdampfdruck.
Aus diesem Silikat A wird durch Calcinieren bei 500°C,
Sieden mit 1,0 m Ammoniumnitratlösung, Waschen mit Wasser,
wiederum Sieden mit 1,0 m Ammoniumnitratlösung, Waschen,
Trocknen bei 120°C und Calcinieren bei 500°C das Silikat B
hergestellt.
Ein Destillat, das bei der Vakuumdestillation eines Rückstands
einer Destillation unter atmosphärischem Druck eines
Rohmineralöls erhalten worden ist, wird in zwei Versuchen
mit dem Katalysatorgemisch bei einer Temperatur von 485°C,
atmosphärischem Druck, einer Raumgeschwindigkeit von 11 kg ·
kg-1 · h-1 und einem Gewichtsverhältnis von Katalysator zu Öl
von 1,1 : 1 gecrackt. Die Ergebnisse sind in der Tabelle
zusammengefaßt, die Ausbeuten beziehen sich auf das als
Einspeismaterial verwendete Vakuumdestillat.
Der Versuch Nr. 1 dient dabei zum Vergleich, denn er enthält
außer dem großporigen kristallinen Alumosilikatzeolith
(Faujasit) nur noch das poröse Matrixmaterial, aber keine
erfindungsgemäße Komponente B.
Die Tabellenwerte bestätigen, daß bei dem erfindungsgemäßen
Versuch Nr. 2 die Gesamtausbeute an Benzin wesentlich
höher ist und daß dieses außerdem die höhere Octanzahl aufweist.
Claims (6)
1. Verfahren zur Herstellung von Benzin aus einem über dem
Benzinbereich siedenden Kohlenwasserstoffgemisch durch Kontaktieren
des über dem Benzinbereich siedenden Kohlenwasserstoffgemischs
unter Crackbedingungen mit einem Katalysatorgemisch,
welches als Katalysatorkomponente A einen kristallinen
Alumosilikatzeolith und als Komponente B ein kristallines
Silikat enthält, das
- a) bei Temperaturen über 600°C thermisch stabil ist,
- b) nach dem Wasserentzug bei 400°C unter vermindertem Druck über 3 Gewichtsprozent Wasser bei 25°C und gesättigtem Wasserdampfdruck adsorbieren kann und
- c) in entwässerter Form folgende Zusammensetzung hat, angegeben in Mol der Oxide: (1,0±0,3) (R)₂O · [a Fe₂O₃ · b Al₂O₃ · c Ga₂O₃] · y (d SiO₂ · e GeO₂),
wobei R ein Alkalimetallkation
a0,1,
b0,
c0,
a+b+c=1
y10,
d0,1
e0,
d+e=1und anschließendes Abtrennen einer im Benzinbereich siedenden Fraktion, dadurch gekennzeichnet, daß man ein Katalysatorgemisch verwendet, das nur aus den Komponenten A und B und einer porösen Matrix besteht, wobei Komponente B ein Alumosilikat mit einem Porendurchmesser von über 9Å ist.
b0,
c0,
a+b+c=1
y10,
d0,1
e0,
d+e=1und anschließendes Abtrennen einer im Benzinbereich siedenden Fraktion, dadurch gekennzeichnet, daß man ein Katalysatorgemisch verwendet, das nur aus den Komponenten A und B und einer porösen Matrix besteht, wobei Komponente B ein Alumosilikat mit einem Porendurchmesser von über 9Å ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
man ein Katalysatorgemisch verwendet, das zu 10 bis 50 Gewichtsprozent
aus den Komponenten A und B und zu 50 bis 90
Gewichtsprozent aus der porösen Matrix besteht.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß man ein Katalysatorgemisch verwendet, das die Komponenten
A und B in einem Gewichtsverhältnis von 10 : 1 bis 1 : 3
enthält.
4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß man ein Katalysatorgemisch verwendet, das als Komponente
A einen synthetischen Zeolith Y enthält.
5. Verfahren nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß man das katalytische Cracken bei einer Temperatur von
200 bis 700°C, einem Druck von 1 bis 10 bar und einer Raumgeschwindigkeit
von 0,25 bis 4 kg.kg-1 · h-1 durchführt.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| NL7805841A NL7805841A (nl) | 1978-05-30 | 1978-05-30 | Werkwijze voor de bereiding van benzine. |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2921601A1 DE2921601A1 (de) | 1979-12-13 |
| DE2921601C2 true DE2921601C2 (de) | 1988-07-07 |
Family
ID=19830944
Family Applications (1)
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8128 | New person/name/address of the agent |
Representative=s name: JUNG, E., DIPL.-CHEM. DR.PHIL. SCHIRDEWAHN, J., DI |
|
| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| D2 | Grant after examination | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |