DE2915912C3 - Gerät zum Anzeigen des Pulses einer Person - Google Patents
Gerät zum Anzeigen des Pulses einer PersonInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Gerät zum Anzeigen des Pulses einer Person gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruches 1.
In der schweizerischen Patentschrift Nr. 5 91 233 ist
ein Gerät zum Anzeigen des Pulses einer Person beschrieben, das eine elektrooptische Vorrichtung zum
Umwandeln der Pulsschläge in elektrische Meßimpulse und einer Taste zum Inbetriebsetzen des Gerätes
aufweist. Dieses Gerät besitzt eine Meßschaltung zum Ermitteln der Pulsschläge pro Minute aus einer Anzahl
der elektrischen Impulse und eine digitale Anzeigevorrichtung zum Sichtbarmachen der ermittelten Pulsschläge
pro Minute. Die elektrooptische Vorrichtung zum
ίο Erzeugen der Meßimpulse in Abhängigkeit der durch
den Puls beeinflußten Durchblutung des die Taste betätigenden Fingers ist in der Taste selbst angeordnet.
Bei diesem bekannten Gerät, das ähnlich einer
Armbanduhr ausgebildet ist, sind die Anzeigevorrichtu.ng und die elektrooptische Vorrichtung während dem
Nichtgebrauch des Gerätes nicht geschützt. Es besteht die Gefahr, daE insbesondere die elektrooptische
Vorrichtung verschmutzt oder beschädigt wird.
Es ist Aufgabe der Erfindung ein Gerät der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem bei Nichtgebrauch
die elektrooptische Vorrichtung und die Anzeigevorrichtung vor Schmutz und Beschädigungen geschützt
sind, und das trotzdem einfach in der Handhabung ist.
Das erfindungsgemäße Gerät ist durch das Kennzeichen des Anspruches 1 gekennzeichnet.
Das erfindungsgemäße Gerät ist durch das Kennzeichen des Anspruches 1 gekennzeichnet.
Der Erfindungsgegenstand ist nachstehend mit Bezugnahme auf die Zeichnung beispielsweise näher
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 die perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispieles des erfindungsgemäßen Gerätes zum
Anzeigen des Pulses einer Person im Nichtgebrauchszustand,
Fig. 2 das Gerät der Fig. 1 im betriebsbereiten Zustand in der gleichen Darstellungsart wie die F i g. 1,
Fig.3 die Seitenansicht des Gerätes gemäß der F i g. 1, teilweise im Schnitt,
F i g. 4 die Draufsicht auf das Gerät gemäß der F i g. 1 und
Fig. 5 einen Teilschnitt entlang der Linie V-V der Fig.4.
Die Fig. 1 und 2 zeigen eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gerätes zum Anzeigen des Pulses
einer Person in schaubildlicher Darstellung in der Schließstellung, d. h. im nicht betriebsbereiten Zustand,
bzw. in der Offenstellung, d. h. im betriebsbereiten Zustand. Das Gerät umfaßt ein Gehäuse 1 und eine über
einen abgesetzten Teil 2 des Gehäuses schiebbare Schutzkappe 3. Das Gehäuse besteht aus einer unteren
Gehäusehälfte 4 und einer oberen Gehäusehälfte 5. In der Schutzkappe 3 ist eine Aussparung 6 vorhanden,
durch welche in der Offenstellung der Schutzkappe 3 eine Anzeigevorrichtung 7 sichtbar ist, siehe Fig. 2. Da
der Puls einer Person höchstens dreistellig ist, umfaßt die Anzeigevorrichtung 7 nur drei je sieben Segmente
aufweisende Anzeigeelemente. Die Anzeigeelemente können Leuchtdioden oder Flüssigkristalle enthalten.
Anstelle der Aussparung 6 in der Schutzkappe 3 kann die Anzeigevorrichtung an der in der F i g. 2 durch eine
strichpunktierte Linie 8 angedeuteten Stelle angeordnet sein. Bei einer solchen Anordnung ist die Anzeigevorrichtung
in der Schließstellung der Schutzkappe 7 ebenfalls geschützt und in der Offenstellung sichtbar.
Zum Erleichtern des Verbringens der Schutzkappe 7 von der Schließstellung in die Offenstellung sind an den
Längsseiten des Gehäuses 1 und der Schutzkappe 7 quer zur Verschieberichtung der Schutzkappe 7 gerichtete
Rippen 9 bzw. 10 vorhanden.
Auf der Unterseite des abgesetzten Gehäuseteiles 2,
Auf der Unterseite des abgesetzten Gehäuseteiles 2,
welche Unterseite nach dem Verschieben der Schutzkappe
7 in die Offenstellung zugänglich ist, befindet sich eine quer zur Verschieberichtung der Schutzkappe 7
verlaufende Mulde 11. Die Mulde 11 dient zum Einlegen
eines Fingers derjenigen Person, deren Puls angezeigt werden soll.
Aus den F i g. 3 und 4 ist die Anordnung der Anzeigevorrichtung 7 innerhalb des abgesetzten Teils 2
des Gehäuses 1 besser ersichtlich. Die Anzeigevorrichtung 7 ist auf einer Leiterplatte 12 befestigt, die sich
durch das ganze Gehäuse 1 erstreckt. Auf der Rückseite der Mulde 11 erstreckt sich ein Vorsprung 13 in den
abgesetzten Teil 2 des Gehäuses 1. Der Vorsprung 13 besitzt zwei Ausnehmungen 14 und 15, in denen die
elektrooptische Vorrichtung, d. h. eine als Lichtquelle dienende Leuchtdiode 16 bzw. ein lichtempfindliches
Element 17, z. B. ein Phototransistor, angeordnet sind.
Die Frontseiten der Leuchtdioden 16 und des lichtempfindlichen Elementes 17 sind zur Mulde 1 i gerichtet und
bilden einen Teil der Muldenfläche. Wenn der Leuchtdiode 16 über nicht dargestellte Anschlußdrähte
elektrischer Strom zugeführt wird, und ein Finger in die Mulde 11 gelegt ist, so dringt Licht in den Finger ein und
ein Teil davon wird zum lichtempfindlichen Element 17 reflektiert. Die Intensität des auf das lichtempfindliche
Element 17 auf treffenden Lichtes ist von der Durchblutung des in die Mulde eingelegten Fingers abhängig. Die
Durchblutung des Fingers wird durch den Puls beeinflußt. Der in den nicht dargestellten Anschlußdrähten
des lichtempfindlichen Elementes 17 fließende Strom schwankt im Rhythmus des Pulses.
Über der auf der Leiterplatte 12 befestigten Anzeigevorrichtung 7 befindet sich eine öffnung 18 im
abgesetzten Teil 2 des Gehäuses 1. Die öffnung 18 ist durch ein transparentes Plättchen 19 abgedeckt, siehe
Fig.3. Auf der Leiterplatte 12 ist auch die nicht dargestellte elektronische Schaltung montiert, welche
die vom lichtempfindlichen Element 17 erzeugten Signale soweit aufbereitet, daß sie durch die Anzeigevorrichtung
7 zur Anzeige gebracht werden können. Die elektronische Schaltung kann beispielsweise so ausgeführt
sein, wie sie in der schweizerischen Patentschrift 5 91 233 beschrieben ist.
Unterhalb des rechten Endes der Leiterplatte 12, bezogen auf die F i g. 3, ist ein Schutzrohrkontakt 20
angeordnet. Auf der Innenseite der Schutzkappe 3 ist ein Dauermagnet 21 befestigt, der in einer in der
Verschieberichtung der Schutzkappe 3 verlaufenden Nut 22 in dem abgesetzten Gehäuseteil 2 verschiebbar
ist. Wird die Schutzkappe 3 in die Offenstellung verbracht, so gelangt der Dauermagnet 21 in die
Nachbarschaft des Schutzkontaktes 20 und dieser wird betätigt. Die Kontakte des Schutzkontaktes 20 schließen
Batterien 23 an die nicht dargestellte elektronsiche Schaltung an und das Gerät ist betriebsbereit.
Die Leiterplatte 12 ist zwischen an der oberen Gehäusehälfte 5 befestigten Ansätze 24 und an der
unteren Gehäusehälfte 4 befestigten Ansätze 25 eingeklemmt. Von den genannten Ansätzen 24 und 25 ist
in der F i g. 3 je einer gezeichnet.
Die Verschiebebewegung der Schutzkappe 3 in die Schließstellung wird dur?h das Anstoßen des Randes
der Schutzkappe 3 an die an der Übergangsstelle des Gehäuses 1 auf den abgesetzten Gehäuseteil 2
vorhandene Schulter 26 begrenzt. Über den abgestuften Gehäuseteil 2 stehen zwei Nocken 27 vor. Die der
Schulter 26 zugewendeten Flanken 28 der Nocken 27 stehen senkrecht zur Oberseite des abgesetzten
Gehäuseteiles 2. Die der Schulter 26 abgewendeten Flanken 29 der Nocke 27 bilden mit der Oberseite des
abgesetzten Gehäuseteiles 2 einen Winkel von vorzugsweise 45°. Auf der Innenseite der oberen Wand der
Schutzkappe 3 sind insgesamt vier Vertiefungen 30 und 31 vorhanden. Die Vertiefungen 31 sind so angeordnet,
daß die Nocken 27 in sie hineinragen, wenn sich die Schutzkappe 3 in der Schließstellung befindet. Dies ist in
dem Teilschnitt der F i g. 5 dargestellt. Die der Schulter
ίο 26 zugewendete Innenseite 32 der Vertiefungen 3: ist
geneigt, so daß beim Ausziehen der Schutzkappe 3 die Nocken 27 die obere Wand der Schutzkappe 3 anheben,
so daß sich die Schutzkappe 3 in die Offenstellung relativ zum Gehäuse 1 verschieben kann. Bei Erreichen
der Offenstellung tauchen die Nocken 27 in die Vertiefungen 30 ein. Die der Schulter 26 zugewandte
Innenseite 33 der Vertiefung 30 steht senkrecht zur Oberseite des abgesetzten Gehäuseteiles 2, so daß die
Flanke 28 der Nocken 27 an die genannten Innenseiten 33 anstoßen und die Verschiebebewegung der Schutzkappe
3 gestoppt wird.
Der Raum in dem die Batterien 23 untergebracht sind,
kann durch Lösen eines Schraubverschlusses 34 freizugänglich gemacht werden. Dadurch wird das
Einsetzen oder Ersetzen der Batterien 23 ermöglicht.
Anstelle des Schutzrohrkontaktes 20 kann ein nicht dargestellter Mikroschalter verwendet werden, dessen
Schaltnippel die Wand am Grund der Nute 22 durchstößt. Anstelle des Magneten 21 kann dann ein
nicht dargestellter einfacher Ansatz auf der Innenseite der Schutzkappe 3 angeordnet sein. Dieser Ansatz
betätigt in der Offenstellung der Schutzkappe 3 den Nippel und damit den Mikroschalter, der die gleichen
Funktionen ausübt, wie der Schutzrohrkontakt 20.
Wenn die Anzeigevorrichtung 7 nicht wie in der Fig.3 deutlich sichtbar, in der Verschieberichtung der
Schutzkappe 3 versetzt, sondern direkt gegenüberliegend zur Mulde 11 angeordnet ist, so kann auf die
Aussparung 6 in der Schutzkappe 3 verzichtet werden.
Zum Erstellen der Betriebsbereitschaft des oben beschriebenen Gerätes zum Anzeigen des Pulses einer
Person ist lediglich ein einfacher Handgriff, nämlich das Verbringen der Schutzkappe 3 von der Schließstellung
in die Offenstellung, notwendig. Durch diese einfache Handbewegung wird die Mulde 11 zum Einlegen des
Fingers frei, die Anzeigevorrichtung 7 sichtbar und das Gerät eingeschaltet.
In der Schließstellung der Schutzkappe 3 ist das Gerät sicher ausgeschaltet, wodurch die Batterien geschont
werden und die Mulde 11 bzw. die elektrooptische Vorrichtung 16,17 sowie die Anzeigevorrichtung 7 bzw.
das transparente Plättchen 19 sind vor Beschädigungen und Verschmutzungen geschützt.
Zusammenfassung
Ein abgesetzter Teil (2) eines Gehäuses (1) ist von einer Schutzkappe (3) umgeben. Die Schuhkappe ist in
der Längsrichtung des Gehäuses von einer Schließstellung in eine Offenstellung verschiebbar. Auf der
Oberseite der Gehäusekappe ist eine Aussparung (6) vorhanden, durch welche hindurch in der Offenstellung
der Schutzkappe eine im abgesetzten Gehäuseteil hinter einer öffnung (18) des abgesetzten Gehäuseteiles
angeordnete digitale Anzeigevorrichtung (7) sichtbar ist. Im Bereich auf der Unterseite des abgesetzten
Gehäuseteiles, welcher Bereich in der Offenstellung der Schutzkappe freiliegt, ist eine quer zur Verschieberichtung
verlaufende Mulde (11) zum Einlegen des Fingers
Claims (7)
1. Gerät zum Anzeigen des Pulses einer Person, mit einem Gehäuse (1), in dem eine auf den Puls
ansprechende elektrooptische Vorrichtung (16, 17). eine elektronische Schaltung zum Auswerten der
durch die elektrooptische Vorrichtung erzeugten Signale, eine hinter einer Öffnung (18) im Gehäuse
angeordneten Anzeigevorrichtung (7) zum digitalen Anzeigen des Pulses und Batterien zum Versorgen
der elektronischen Schaltung mit elektrischer Energie untergebracht sind, dadurch gekennzeichnet,
daß die Frontseite der elektrooptischen Vorrichtung (16, 17) in einer Mulde (11) des
Gehäuses (1) angeordnet ist. daß die Mulde zum Einlegen eines Fingers der genannten Person dient,
daß im Bereich des Gehäuses, in dem die Mulde und die genannte öffnung angeordnet sind, eine parallel
zum Gehäuse begrenzt verschiebbare Schutzkappe (3) zum Abdecken bzw. Freigeben der öffnung und
der Mulde vorhanden ist, daß im Gehäuse ein Schaltmittei (20) zum An- oder Abschalten der
Batterien an die elektronische Schaltung angeordnet ist, und daß an der Schutzkappe ein Betätigungsorgan
(21) zum Einschalten des Schaltmittels in der Offenstellung der Schutzkappe und Ausschalten des
Schaltniittels in der Schließstellung der Schutzkappe
an dieser befestigt ist.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte öffnung (18) im Gehäuse und
die Mulde (11) auf gegenüberliegenden Seiten des Gehäuses angeordnet sind.
3. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaltmittel ein Schutzrohrkontakt
(20) ist und daß das Betätigungsorgan ein Dauermagnet (21) ist.
4. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaltmittel ein Mikroschalter
ist, und daß das Betätigungsorgan ein nach innen gerichteter Vorsprung an der Schutzkappe ist.
5. Gerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Mulde (11) und
die öffnung (18) im Gehäuse in der Verschieberichtung der Schutzkappe versetzt zueinander angeordnet
sind.
6. Gerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß in der Schutzkappe (3) eine Aussparung (6)
vorhanden ist, und daß in der Offenstellung der Schutzkappe die Anzeigevorrichtung durch die
öffnung in dem Gehäuse und die Aussparung in der Schutzkappe hindurch sichtbar ist.
7. Gerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß derjenige Teil (2)
des Gehäuses, der von der Schutzkappe in der Schließstellung umgeben ist, dünner und schmäler
als der übrige Teil des Gehäuses ist, so daß die aneinanderstoßenden Außenflächen des übrigen
Teils des Gehäuses und der Schutzkappe bündig sind.
Priority Applications (1)
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Applications Claiming Priority (1)
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| DE19792915912 DE2915912C3 (de) | 1979-04-19 | 1979-04-19 | Gerät zum Anzeigen des Pulses einer Person |
Publications (3)
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| DE2915912C3 true DE2915912C3 (de) | 1982-02-04 |
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Family Applications (1)
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Country Status (1)
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Families Citing this family (3)
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| US4825874A (en) * | 1986-10-17 | 1989-05-02 | Uhlemann Hans J | Cardiac diagnosis instrument |
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Family Cites Families (1)
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Also Published As
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