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Frequenzweiche
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Zusatz zu Patent .. .. ... (Anmeldung P 27 47 654.6) Die Erfindung
betrifft eine Frequenzweiche zur Trennung zweier Bänder unterschiedlicher Frequenzlage,
bestehend aus einem ersten Hohlleiterabschnitt, in dem beide Frequenzbänder existent
sind, aus einem sich an den ersten Hohlleiterabschnitt anschließenden zweiten Hohlleiterabschnitt,
in dem nur das obere Frequenzband existent ist und aus wenigstens einer selektiven
Auskoppelvorrichtung für das untere Frequenzband, und bei der beide Hohlleiterabschnitte
als Rechteckhohlleiter mit unterschiedlichen Querschnittsabmessungen ausgebildet
sind, bei der als Auskoppelvorrichtung für das untere Frequenzband ein seitlich
über seine Hohlleiterschmalseite abgewinkelter H-Krümmer vorgesehen ist, welcher
an den ersten Hohlleiterabschnitt unmittelbar angeschlossen ist und dessen ebene
oder gegebenenfalls gestufte Abschrägung hinsichtlich Reflexionsarmut im unteren
Frequenzband optimiert ist und eine das untere Fre-
quenzband aperiodisch
dämpfende Öffnung enthält, an die der zweite Hohlleiterabschnitt unmittelbar angeschlossen
ist, und bei der ferner ein dritter Hohlleiterabschnitt vorgesehen ist, der an den
Ausgang des H-Krümmers angeschlossen ist, und an dessen einer Breitseite zur Sperrung
des oberen Frequenzbandes wenigstens ein mit seiner Breitseite parallel zur Breitseite
des dritten Hohlleiterabschnittes ausgerichteter Sperrhohlleiter für das obere Frequenzband
angeschlossen ist, nach Patent .. .. ... (Anmeldung P 27 47 654.6).
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Eine derartige aus dem Hauptpatent hervorgehende Frequenzweiche mit
zwei Hohlleiterabschnitten unter schiedlichen Querschnitts, bei der die Auskopplung
des unteren Frequenzbandes über einen H-Krümmer und eine daran anschließende Hohlleiterbandsperre
erfolgt, ist in der Figur 1 dargestellt.
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Figur 1 zeigt den Aufbau einer Frequenzweiche für die Frequenzbereiche
4- und 6-GHz, deren gerader Durchgangsweg für den oberen Frequenzbereich aus zwei
aufeinanderfolgenden Hohlleiterabschnitten besteht. Der erste Hohlleiterabschnitt
1 führt das 4- und das 6-GHz-Band, während der sich daran anschließende zweite Hohlleiterabschnitt
2 hinsichtlich seines Querschnittes so verkleinert ist, daß er das 4-GHz-Band aperiodisch
sperrt, und nur das 6-GHz-Band aperiodisch ungedämpft durchläßt. Vor der Querschnittsverengung
istals Auskoppelvorrichtung für das untere Frequenzband ein seitlich über seine
Hohlleiterschmalseite abgewinkelter H-Krümmer 4 angeordnet, welcher an den ersten
Hohlleiterabschnitt 1 unmittelbar angeschlossen ist, und dessen Abschrägung 5 eine
das untere Frequenzband aperiodisch
dämpfende Öffnung 6 enthält,
an die der zweite Hohlleiterabschnitt 2 unmittelbar angeschlossen ist. An den Ausgang
des H-Krümmers 4 ist ein dritter Hohlleiterabschnitt 3 angeschlossen, auf dessen
Breitseiten zur Sperrung des oberen Frequenzbandes jeweils zwei mit ihrer Breitseite
parallel zur Breitseite des dritten Hohlleiterabschnittes 3 ausgerichtete Sperrhohlleiter
7, 7' aufgesetzt sind. Die Länge der am Ende kurzgeschlossenen Sperrhohlleiter 7,
7' beträgt annähernd /4, wenn Hs eine einer Frequenz des oberen Frequenzbandes zugeordnete
Wellenlänge bedeutet. Es wird die Hauptselektivität des dritten Hohlleiterabschnittes
3 gegenüber dem oberen Frequenzband durch die Sperrhohlleiter 7, 7' deshalb bewirkt,
da es sich hierbei um extrem verlustarme Hohlleitersperren handelt, die auf den
oberen Frequenzbereich abgestimmt sind.
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Der erste Hohlleiterabschnitt 1 geht über den H-KrUmmer 4 in einer
schrägverlaufenden Ebene sprunghaft in den dritten Hohlleiterabschnitt 3 über. Die
Querschnittsabmessungen des dritten Hohlleiterabschnittes 3 sind so gewählt, daß
dieser das untere Frequenzband aperiodisch sperrt, während er das obere Frequenzband
durchläßt.
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Der Querschnittssprung in der Abschrägung 5 des H-Krümmers 4 dient
in bekannter Weise als im unteren Frequenzband optimierte Eckenabflachung des im
AusfUhrungsbeispiel beispielsweise unter 900 nach rechts abzweigenden H-Krümmers
4.
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Zusätzlich kann die Anpassung des H-Krümmers 4 im unteren Frequenzband
durch die in den ersten Hohlleiterabschnitt 1 eingebrachte runde Metallscheibe 10
verbessert werden.
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Eine Möglichkeit zur Verbesserung des Sperrverhaltens wird durch eine
Verringerung des Leitungswellenwiderstandes des zu sperrenden dritten Hohlleiterabschnittes
3 erzielt. Hierzu kann der dritte Hohlleiterabschnitt 3 durch ein parallel zu seiner
Breit seite und in der Mitte seiner Schmalseite angeordnetes Trennblech 9 in zwei
Hohlleiterhälften von jeweils halber Höhe aufgeteilt werden, die dann jeweils nur
noch den halben Leitungswellenwiderstand haben. Wird nun in Jedem dieser beiden
Hohlleiter halber Höhe ein gleicher Sperrhohlleiter 7 bzw. 7' angebracht wie zuvor
bei voller Hohlleiterhöhe, so ergibt sich hierdurch eine wesentliche Vergrößerung
der Bandbreite des so entstehenden Doppelsperrhohlleiters 7, 7'. Aus dem Verlauf
des elektrischen Feldes im Bereich zweier gegenüberliegender Sperrhohlleiter 7 und
7' des dritten Hohlleiterabschnittes 3 ergibt sich Jedoch daß das Trennblech 9.
ohne Einbußef an Sperrwirkung und Reflexionsarmut fortgelassen werden kann, wenn
die beiden Einzelkreise der Doppel-Sperrhohlleiter zueinander symmetrisch angeordnet
sind.
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Die Verwendung mehrerer bzw. gegenüberliegender Sperrhohlleiter 7,
7' verursacht im reflexionsarm durchzupassenden unteren Frequenzband eine Fehlanpassung.
Es stellt nämlich ein nach Figur 1 in Serie zum Hohlleiterabschnitt 3 geschalteter
Sperrhohlleiter 7,7', welcher für das obere Frequenzband etwa A Hs4 lang ist, für
das untere Frequenzband im dritten Hohlleiterabschnitt 3 eine Serieninduktivität
Ls deshalb dar, weil die elektrische Länge des Sperrhohlleiters für das untere Frequenzband
kleiner als ein Viertel einer dem unteren Frequenzband zugeordneten Wellenlänge
7GHU ist. Eine Kompensation der Reflexion des unteren Frequenzbandes des
Sperrhohlleiters
kann durch zwei gleichgroße Querkapazitäten Cp zu beiden Seiten des Sperrhohlleiters
erzielt werden. Diese Querkapazitäten können unmittelbar an der Innenseite der Wandung
des dritten Hohlleiterabschnittes 3, bzw. bei der Verwendung eines Trennbleches
9 an diesem selbst angebracht werden. Aus dem Anpassungsdiagramm nach Figur 4 ergeben
sich die zur Kompensation der Serieninduktivität L3 erforderlichen Werte der Querkapazität
Cp Bei einer Folge von eng benachbarten Sperrhohlleitern fallen zwischen den einzelnen
Sperrhohlleitern Jeweils zwei Kompensationskapazitäten zu einer gemeinsamen Kompensationskapazität
vom Gesamtwert 2Cp zusammen, während zu Beginn und am Ende der Sperrhohlleiterkette
jeweils eine einfache Querkapazität Cp erforderlich ist.
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Besonders gut im unteren Frequenzband zu kompensieren sind Sperrhohlleiter
nach Figur 1, deren Breite as so gewählt ist, daß das für das untere Frequenzband
sich ausbildende Feld in den Sperrhohlleiter nur noch aperiodisch gedämpft eindringen
kann. Für das untere Frequenzband ist die Kurzschlußebene dieses Sperrhohlleiters
nicht mehr identisch mit der mechanischen Lage der Kurzschlußebene 8 des Sperrhohlleiters,
sondern sie liegt wesentlich vor dieser. Dadurch wird die im unteren Frequenzband
wirksame elektrische Länge des Sperrhohlleiters und damit auch die Störung im unteren
Frequenzband wesentlich reduziert.
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Bei einer symmetrischen Anordnung der einzelnen Sperrhohlleiter hat
das Weglassen des Trennbleches 9 keinerlei Nachteile, dagegen den Vorteil, daß mit
dem Ent-
fallen des Trennbleches die Wandströme auf diesem und
die damit verbundenen Verluste entfallen. Bei der Anordnung nach dem Hauptpatent
ist jeder Sperrhohlleiter mit seinem vollen Querschnitt an die Durchgangsleitung
3 des unteren Frequenzbandes angekoppelt, Dadurch ist bei dieser Anordnung bei einer
festen Sperrhohlleiter-Höhe bs nicht möglich, die Bandbreite der mehrkreisigen Sperre
zu beeinflussen.
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Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Frequenzweiche nach dem
Hauptpatent derart weiterzubilden, daß sich die Bandbreite der mehrkreisigen Sperre
in einfacher Weise verändern läßt.
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Diese Aufgabe wird für eine Anordnung nach dem Hauptpatent gemäß der
Erfindung in der Weise gelöst, daß die Sperrhohlleiter gegenüber der Ausgangslänge
von einem Viertel der einer Schwingung des oberen Frequenzbandes zugeordneten Wellenlänge
kapazitiv verkürzt und daß die Sperrhohlleiter im Bereich ihrer Mündung in den dritten
Hohlleiterabschnitt eine Querschnittsverengung gegenüber ihrem Ausgangsquerschnitt
aufweisen.
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Ein Vorteil der Erfindung ist dadurch gegeben, daß die Sperrkreise
nicht mehr voll angekoppelt sind und an Orten maximaler elektrischer Feldstärke
eine kapazitive Belastung erhalten. Dadurch wird die Bandbreite der Sperrwirkung
eines Einzelkreises und damit auch der Gesamtsperre im oberen Frequenzband kleiner,
die Reflexion der Sperre im unteren Frequenzband wird rasch geringer und auch die
Bauhöhe der Sperre verringert sich in vorteilhafter Weise.
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Weitere vorteilhaite Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
angegeben.
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Nachstehend wird die Erfindung anhand des in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels noch näher erläutert.
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Es zeigen in der Zeichnung Figur 1 eine bereits erläuterte Anordnung
nach dem Hauptpatent, Figur 2 eine Prinzipdarstellung des Querschnitts einer Hohlleitersperre
nach dem Hauptpatent, Figur 3 den erfindungsgemäßen Aufbau einer Hohlleitersperre
für eine Frequenzweiche nach Figur 1, Figuren 4a und 4b Additionsdiagramme der Restreflexionen
von fünf Hohlleitersperren, Figur 5 einen schematischen Längsschnitt der Frequenzweiche,
Figur 6 eine dem dritten Hohlleiterabschnitt nachgeschaltete H20-Sperre.
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Figur 2 zeigt den schematisch dargestellten Querschnitt eines mit
drei Doppelsperrkreisen versehenen dritten Hohlleiterabschnittes 3 der Anordnung
nach Figur 1, bei der jedoch das Trennblech 9 weggelassen ist. Bei dieser Anordnung
ist jeder Sperrhohlleiter mit seinem vollen Querschnitt an die horizontal verlaufende
Durchgangsleitung 3 des unteren Frequenzbandes angekoppelt. Dadurch ist mit dieser
Anordnung bei einer festen Sperrholleiter-Höhe b5 nicht möglich, die Bandbreite
der mehrkreisigen Sperre zu beeinflussen.
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Freiheit der Wahl in der Ankopplung des einzelnen Sperrhollleiters
wird gemäß der Erfindung in folgender Weise gewonnen. Nach Figur 3 sind die einzelnen
Sperrhohlleiter 7, 7', 8, 8', 11 und 11' gegenüber der Ausgangslänge von einem Viertel
der einer Schwingung des oberen Frequenzbandes zugeordneten Wellenlänge kapazitiv
verkürzt und es weisen die einzelnen Sperrhohlleiter im Bereich ihrer Mündung in
den dritten Hohlleiterabschnitt 3 eine Querschnittsverengung gegenüber ihrem Ausgangsquerschnitt
auf. Dabei sind die die Querschnittsverengungen bildenden Wandungsteile des dritten
Hohlleiterabschnittes 3 als mit konstanter Blendenhöhe in den Hohlleiterquerschnitt
des dritten Hohlleiterabschnitts 3 hineinragende kapazitive Blenden 12, 12' bis
15, 15' ausgebildet, die hierbei als Querkapazitäten wirken.
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Es ist also entsprechend Figur 3 die Mündungsstelle der Sperrhohlleiter
über eine gewisse Höhe hk, die kleiner als die Sperrkreislänge 1 gewählt ist, vom
Ausgangswert bs auf den Wert bk eingeengt. Diese Einengung verläuft beim Ausführungsbeispiel
über die gesamte Sperrkreistiefe as (Figur 1) und kann sich åedoch auch über nur
einen Teil der Sperrkreistiefe as, vorzugsweise in der Mitte der Breitseite des
dritten Hohlleiterabschnitts erstrecken. Durch diese Maßnahmen sind die einzelnen
Sperrkreise nicht mehr voll angekoppelt und weisen an Orten maximaler elektrischer
Feldstärke eine kapazitive Belastung auf. Dadurch wird die Bandbreite der Sperrwirkung
eines Einzelkreises und damit auch der gesamten Sperre im oberen Frequenzband verringert,
die Reflexion der Sperre im unteren Frequenzband wird mit sinkendem bk und entsprechend
steigendem bD rasch kleiner und damit auch die gesamte Bauhöhe H der Hohlleitersperre.
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Wie aus dem Hauptpatent hervorgeht, müssen bei der Gesamtsperre nach
Figur 1 zur Reflexionsverminderung im unteren Frequenzband die Querkapazitäten in
den Zwischenquerschnitten B und C der Figur 3 mit einem Wert von 2 Cp doppelt so
groß sein wie in den Endquerschnitten A und D. Der Leitwert einer kapazitiven Blende
nimmt entsprechend dem "Taschenbuch der Hochfrequenztechnik", von Meinke-Gundlach,
2. Auflage, Seite 304 nicht nur mit sinkender Blendenweite bD (Figur 3) zu, sondern
auch mit steigender Blendenstärke bz bzw. be Es ist daher möglich, die Parallelkapazitäten
in den Zwischenquerschnitten B und C gegenüber denjenigen in den Endquerschnitten
A und D dadurch hinsichtlich ihres Wertes zu verdoppeln, daß das Verhältnis der
Blendenstärke bz der inneren Blenden 13, 13', 14, 14' zur Blendenstärke be der äußeren
Blenden 12, 12', 15, 15' im Bereich um 6,3 gewählt wird. Die Blendenweite bD aller
im dritten Hohlleiterabschnitt vorgesehenen Blenden kann hierbei für die gesamte
Hohlleitersperre konstant sein, was mit dem fertigungstechnischen Vorteil verbunden
ist, daß die obere und die untere Begrenzungsfläche des Durchgangskanals der Hohlleitersperre
glatt durchgefräst erden können. Weiterhin ergibt sich der Vorteil, daß entsprechend
Figur 3 die einzelnen Sperrkreise im Gegensatz zur Anordnung nach Figur 2 die gleiche
Länge aufweisen.
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Bei einer entsprechend dem Schema nach Figur 3 aufgebauten erfindungsgemäßen
vierkreisigen Hohlleitersperre kann im Frequenzbereich von 5,925 GHz bis 6,425 GHz
eine Sperrdämpfung von mehr als 68 dB erzielt werden, wobei sich im Frequenzbereich
von 3,7 GHz bis 4,2 GHz eine Reflexion von weniger als 1 ergibt.
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Eine weitere Erhöhung dieser Sperrdämpfung bei gleichzeitiger Reduzierung
der unteren 4GHz-Reflexion kann gemäß einer Weiterbildung der Erfindung dadurch
erzielt werden, daß eine Anzahl von fünf Doppelsperrkreisen gewählt ist. Die Figuren
4a und 4b zeigen für eine solche Sperre, daß speziell für die obengenannte Lage
beider Frequenzbänder die Addition der Teilreflexionen von fünf Doppelsperrkreisen
bei den ungünstigsten Frequenzen an der unteren und oberen Frenze des 4-GHz-Bandes
zu einer besonders kleinen Summenreflexion £ r führt, die nur wenig größer ist als
die Restreflexion eines einzelnen Doppelkreises. Im einzelnen zeigt Figur 4a ein
Additionsdiagramm der Restreflexionen r1 bis r5 von fünf Hohlleitersperren im gegenseitigen
Abstand von 14,5 mm, was einem Winkels von 580 bei der Frequenz 3,7 GHz entspricht.
Figur 4b zeigt ein Additionsdiagramm der Restreflexionen r1 bis r5 von fünf Hohlleitersperren
im gegenseitigen Abstand von 14,5 mm, was einem Winkel p = 900 bei der Frequenz
4,2 GHz entspricht. Für beide Fälle ist eine konstante Hohlleiterbreitseite a von
45,4 mm vorausgesetzt.
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Aus dem Längsschnitt der Frequenzweiche nach Figur 5 kann entnommen
werden, wie das H-Feld einer durchlaufenden H10-Welle des oberen Frequenzbandes,
beispielsweise bei 6 GHz vor der seitlich angeschlossenen Hohlleitersperre des für
das untere Frequenzband vorgesehenen dritten Hohlleiterabschnitts 3 ein H20-Feld
anregt.
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Da dieses HzO-Feld von den Hohlleitersperrkreisen nicht gedämpft wird,
erfolgt die Unterdrückung des H20-Feldes nur durch die aperiodische Dämpfung des
dritten Hohlleiterabschnitts 3 entsprechend der Beziehung
Da der dritte Hohlleiterabschnitt 3 mit seiner breiten Rechteckhohlleiterseite a3
im vorliegenden Anwendungsfall bei einer Frequenz von 3,7 GHz noch einen ausreichenden
Abstand zur H10-Grenzfrequenz haben muß, kann die Hohlleiterseite a3 nicht unter
einem Wert von 45 mm gesenkt werden, bei dem sich ein fkH1o = 3,33 GHz und ein fkH20
= 6,67 GHz ergibt. Die aperiodische H20-Dämpfung des dritten Hohlleiterabschnitts
3 beträgt also bei der kritischen obersten Frequenz von 6,425 GHz nach der vorstehenden
Formel nur noch aapH20 = 31 dB/10 cm.
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Hierzu addiert sich noch die Dämpfung, die sich durch die Leistungsaufteilung
des H20-Feldes am Eingang des dritten Hohlleiterabschnitts 3 und der durchlaufenden
H10-Welle bei 6 GHz ergibt. Die Summe dieser Dämpfungen kann insbesondere bei kurzer
Hohlleiterführung am 4-GHz-Seitenarm 3 durchaus kleiner sein als die eigentliche
Dämpfung der Hohlleitersperre für die H10-Welle im 6-GHz-Band. Dies führt in unerwünschter
Weise zu einem mit wachsender Frequenz zunehmenden Abfall der Sperrdämpfung des
dritten Hohlleiterabschnittes im oberen Frequenzband.
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Es ist insbesondere bei hohen Sperrdämpfungsanforderungen notwendig,
den H20-bedingten Sperrdämpfungsabfall weitgehend auszuschalten. Hierzu kann der
an den dritten Hohlleiterabschnitt 3 angeschlossene Rechteckhohlleiter zur Erhöhung
seiner aperiodischen H20-Dämpfung verlängert werden. Dies erfordert jedoch eine
zusätzliche Baulänge mit zusätzlichen Leitungsverlusten.
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Dies wird gemäß einer Weiterbildung der Erfindung dadurch vermieden,
daß dem dritten Hohlleiterabschnitt 3 wenigstens eine für das obere Frequenzband
wirksame H20-Sperre nachgeschaltet ist, wobei die H20-Sperre aus einem den dritten
Hohlleiterabschnitt 3 fortsetzenden, in der Figur 6 dargestellten Rechteckhohlleiter
3' besteht, an den über wenigstens einen entlang seiner Breitseitenmitte angeordneten
Resonanzschlitz 16 eine am Ende kurzgeschlossene, für das obere Frequenzband die
Länge g/4 aufweisende H10-Stichleitung 17 angekoppelt ist. Die Länge des Resonanzschlitzes
beträgt hierbei 5t/2 für das zu sperrende obere Frequenzband. Da die H20-Welle am
Ort dieses Resonanzschlitzes 16 maximalen Querstrom hat, wird der Resonanzschlitz
von der H20-Welle kräftig angeregt, wogegen die H10-Welle von diesem Resonanzschlitz
unbeeinflußt bleibt, da ihr Querstrom dieses Schlitzes null ist. Mittels dieses
Resonanzschlitzes ist es deshalb möglich, wellentypenselektiv nur die für die Ausbreitung
der H20-Welle erforderlichen Querströme zu unterdrücken, ohne dabei die H10-Welle
zu beeinträchtigen. Dies geschieht entsprechend Figur 6 dadurch, daß mittels der
§9H10/4 langen, am Ende kurzgeschlossenen H10-Hohlleiterstichleitung 17, deren Breitseite
parallel zum Resonanzschlitz 16 verläuft, ein Leerlauf in den verlängerten dritten
Hohlleiterabschnitt 3' transformiert wird, durch den die H20-Querströme unterbrochen
und so die H20-Komponente total reflektiert wird. Durch die in der Anordnung nach
Figur 6 dargestellte symmetrische H20-Sperre wird eine besonders wirksame Sperrung
deshalb erreicht, weil die H20-Ströme zweimal unterbrochen sind. Weiterhin wird
wegen des symmetrischen Aufbaues der Sperre die Anregung sekundärer Störwellentypen
vermieden.
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Bei der Anordnung nach dem-Hauptpatent ist der als 6-GHz-Durchgangsweg
vorgesehene zweite Hohlleiterabschnitt 2 mit seinem vollen Querschnitt an die unter
450 verlaufende Abflachungsebene 6 des H-Krümmers angeschlossen. Durch die Größe
dieser Öffnung ergibt sich, daß die Lage der für den unteren Frequenzbereich elektrisch
wirksamen Abflachungsebene für breitbandige H-Krümmeranpassung in Abhängigkeit von
der Frequenz zwar in der erforderlichen Richtung wandert, dies jedoch mit einer
unerwünscht hohen Frequenzabhängigkeit. Der dadurch gegebene starke Frequenzgang
kann entsprechend einer Weiterbildung der Erfindung dadurch reduziert werden, daß
der in der Abschrägungsebene 5 vorgesehene Öffnungsquerschnitt gegenüber dem Querschnitt
des zweiten Hohlleiterabschnitts 2 durch eine leitende Blende 6 verringert ist.
Eine solche an der Ubergangsstelle zwischen den Hohlleiterabschnitten 1 und 2 eingefügte
Blende 6' ist aus der Figur 5 ersichtlich. Im Extremfall kann die Blendenöffnung
auch die Form eines auf das obere Frequenzband abgestimmten Resonanzschlitzes annehmen,
der das obere Frequenzband nur geringfügig am Durchgang hindert, während die elektrisch
wirksame Abflachungsebene in diesem Fall mit der geometrischen Abflachung zusammenfällt,
das heißt, räumlich frequenzunabhängig festliegt. Eine optimale Blendenöffnung ergibt
sich nach dem Kriterium für optimale Anpassung des H-Krümmers im unteren Frequenzband.
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Da die Größe der Blendenöffnung die Lage der elektrisch wirksamen
Abflachungsebene maßgeblich mitbestimmt, ergibt sich hinter der Blende auch noch
eine größere Unabhängigkeit für die Wahl des Hohlleiterquerschnitts des zweiten
Hohlleiterabschnittes 2 für den 6-GHz-Be-
reich. In diesem Hohlleiterabschnitt
können dann weitere für das 6-GHz-Band selektiv wirksame AnpassungsmaB-nahmen vorgesehen
werden.
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9 Patentansprüche 6 Figuren
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