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Batteriegetriebener Hublader
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Die Erfindung bezieht sich auf einen batteriegetriebenen Hublader
mit einer Sicherheitseinrichtung zum Abtrennen der Batterie und mit einem Batterieabteil
mit einer Abdeckhaube, auf der der Fahrersitz angeordnet ist.
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Es sind batteriegetriebene Hublader bekannt, bei denen an irgendeiner
Stelle eine Steckverbindung in der Batterieanschlußleitung vorgesehen ist, die vom
Fahrer im Notfall getrennt werden kann. Diese Sicherheits-Trenneinrichtungen sind
jedoch meist an schlecht zugänglichen Stellen angeordnet, Auch erfordern solche
Steckverbindungen, die Ja erhebliche Ströme übertragen müssen und dementsprechend
hohe Kontaktdrücke aufweisen, große Kräfte zum Auseinanderziehen. In einer Paniksituation
wird der Fahrer daher häufig nicht in der Lage sein, die Batterie rechtzeitig abzutrennen.
Eine solche Paniksituation kann beispielsweise auftreten, wenn sich der Antrieb
des Fahrzeuges nicht mehr abschalten läßt.
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Solche Fälle können insbesondere bei neueren Elektrostaplern auftreten,
bei denen die Fahrsteuerung nicht mehr durch vom Fußpedal direkt betätigte Kohledrückwiderstände,
sondern durch Thyristoren erfolgt, wobei
das Fußpedal nur noch auf
einen vorgeschalteten Wandler wirkt, der seinerseits die Thyristoren steuert. In
einer solchen Steuerung können Fehler auftreten, die dann durch bloßes Loslassen
des Fußpedals nicht beeinflußt werden können.
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Die Erfindung hat die Aufgabe, einen Hublader der eingangs genannten
Art so auszugestalten, daß bei einem Versagen der Steuerung eine sichere Stillegung
des Antriebs möglich ist.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß die Sicherheitseinrichtung
mittels eines Höhe der Abdeckhaube in Griffweite des Fahrers angeordneten Handgriffs
betätigbar.
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Hierdurch ist erreicht, daß der Fahrer nicht an schwer zugängliche
Stellen langen muß, um die Batterie abzutrennen, sondern ein Betätigungsorgan in
seiner unmittelbaren Reichweite hat. Er braucht auch nicht beispielsweise die beiden
Enden einer Steckverbindung in die Hand zu nehmen, um diese gegen erhebliche Kräfte
zu trennen, sondern kann die Sicherheitseinrichtung mittels eines Handgriffs betätigen,
über den erhebliche Betätigungskräfte aufgebracht werden können.
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In der bevorzugten Ausführungsform ist der Handgriff an der Abdeckhaube
hochschwenkbar angeordnet, umfaßt einen auf der Abdeckhaube angeordneten Griffteil,
durchgreift die Abdeckhaube in der Nähe der Schwenklagerstelle und weist unter der
Abdeckhaube einen Arm von den Griffteil untertreffender Länge auf, der an einer
in der Batterieanschlußleitung unter der Abdeckhaube angeordneten Steckverbindung
angreift und mittels dessen die Steckverbindung beim Hochschwenken des Handgriffs
trennbar ist.
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Auf diese Weise kann an der unter der Abdeckhaube angeordneten Steckverbindung
von außen mit einer dem Längenverhältnis des Griffteils und des Arms entsprechenden
Kraftübersetzung die Trennung durchgeführt werden.
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Im einzelnen kann die Steckverbindung etwa parallel zur Haubenoberfläche
trennbar und der Arm als von der Abdeckhaube hinweg abgewinkelter Winkelarm ausgebildet
sein, der in einen Teil der Steckverbindung von oben eingreift.
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Auf einfache Weise ist so erreicht, daß der Handgriff an der Abdeckhaube
befestigt aber im übrigen von der Steckverbindung getrennt sein kann. Beim Hochklappen
oder Abnehmen der Abdeckhaube löst sich der Handgriff von der Steckverbindung und
kommt beim Wiederanbringen der Abdeckhaube wieder an ihr zum Angriff.
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Der eine Teil der Steckverbindung kann am anderen Teil in Steckrichtung
geführt und der andere Teil am Batteriegehäuse befestigt sein.
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Der andere Teil kann einen Betätigungsansatz mit einer Öffnung aufweisen,
in die der Winkel arm des Handgriffs von oben einführbar ist.
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Ein wichtiges Sicherheitsmerkmal besteht noch darin, daß die Sicherheitseinrichtung
mittels des Handgriffs zwar zum Abtrennen der Batterie, Jedoch nicht zum Wiederanschließen
derselben betätigbar ist.
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Hierdurch ist erreicht, daß der Fahrer beim Auftreten eines Fehlers
erst diesen beheben muß, bevor er den Batterieanschluß wieder herstellen kann.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
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Fig. 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Hublader in perspektivischer
Ansicht;
Fig. 2 zeigt eine Ansicht der Sicherheitseinrichtung von
oben; Fig. 3 zeigt einen Schnitt nach der Linie III-III in Fig. 2.
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Der in Fig. 1 als Ganzes mit loo bezeichnete Hublader ist ein batteriegetriebener
Dreiradgabelstapler mit einem Rahmen 1, der in Kastenbauweise geschweißt ist und
an der Vorderseite zwei angetriebene, nicht gelenkte Räder 2 aurweist. An der Rückseite
des Hubladers loo ist ein einzelnes lenkbares Rad angeordnet, welches in Fig. 1
nicht erkennbar ist.
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Der Rahmen 1 ist von einem Schutzdach 3 bekannter Bauart überdeckt.
An der Vorderseite des Rahmens 1 ist der nur schematisch angedeutete Hubmast 4 angeordnet.
In der Mitte des Rahmens 1 befindet sich das Batterieabteil 5, welches von einer
Abdeckhaube 6 überdeckt ist, auf der der Fahrersitz 7 angeordnet ist.
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Wenn ein Zugang zum Batterieabteil 5, beispielsweise zum Auswechseln
der Batterie, erforderlich ist, wird die Abdeckhaube 6 mit dem Sitz 7 über an der
Rückseite angeordnete Scharniere zwischen den Stützen 8 des Schutzdaches 3 hindurch
nach hinten geklappt. Die Batterie ist dann frei zugänglich und kann entfernt werden,
indem durch den Ausschnitt 9 des Schutzdaches 3 ein Flaschenzug oder Kranseil herabgelassen
wird.
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Der Hubmast 4 ist hydraulisch betätigt, d. h. es erfolgen das Anheben
des Hubschlittens wie auch das Neigen des Hubmastes mittels hydraulischer Zylinder,
denen über eine elektrisch angetriebene Hydraulikpumpe Druckflüssigkeit zuführbar
ist. Die Steuerung des Hubmastes erfolgt durch die neben dem Fahrer auf der Oberseite
der Abdeckhaube 6 angeordneten Steuerorgane 10.
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Auf der Oberseite der Abdeckhaube6rechts neben dem Fahrer in Höhe
der Lehne des Sitzes 7 und dem Sitz 7 benachbart ist ein Handgriff 12 zur Betätigung
einer Sicherheitseinrichtung vorgesehen, die im Notfall, d. h. beispielsweise bei
einem Versagen der Antriebssteuerung, die Batterieanschlußleitung unterbricht, d.
h. die Batterie vom Antrieb abtrennt.
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Die Ausbildung des Handgriffs 12 und der dadurch betätigten Sicherheitseinrichtung
im einzelnen geht aus den Fig. 2 und 3 hervor. In der im wesentlichen ebenen Oberseite
der Abdeckhaube 6 ist eine Ausnehmung 13 vorgesehen, in der der gabelförmige Griffteil
14 des Handgriffs 12 angeordnet ist. Die freien Schenkel des gabelförmigen Griffteils
14 sind durch einen nach oben von der Oberseite der Abdeckhaube 6 hochstehenden
Griffbügel 15 verbunden. Am anderen Ende ist das gabelförmige Griffteil 14 auf einer
Welle 16 im Sinne des Pfeiles 17 hochschwenkbar gelagert. Auf der dem Griffteil
14 bezüglich der Welle 16 gegenüberliegenden Seite weist der Handgriff 12 einen
nach unten vorstehenden Winkelarm 18 auf, dessen Abstand x von der Welle 16 kleiner
ist als der Abstand y von der Welle 16 zum Griffbügel 15.
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Die öffnung 13 in der Abdeckhaube 6 ist durch einen auf dem Griffteil
12 angeordneten Kunststoffdeckel 26 abgedeckt.
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Unter der Abdeckhaube 6 ist auf einer mit dem Rahmenl verbundenen
Platte 19 eine als Ganzes mit 20 bezeichnete steckr0inng vorgehen, deren Teil21
auf der Platte19 befestigt ist und deren Teil 22 auf der Platte 19 an dem Teil 21
geführt, Jedoch gemäß Fig. 3 nach rechts bewegbar ist, um die durch die Kabelenden
23 dargestellte Batterieanschlußleitung zu unterbrechen. Auf der Oberseite des
Teils
22 ist ein Betätigungsansatz 24 in Formeiner Blechplatte vorgesehen, die eine Öffnung
25 aufweist, in die der nach unten vorstehende Winkelarm des Handgriffs 12 eingreift.
Bei einem Hochschwenken des Handgriffs 12 im Sinne des Pfeiles 17 kommt der Winkelarm
18 an dem Ende 26 der Öffnung25 zur Anlage, wodurch der Teil 22 von dem Teil 21
abgezogen und die Unterbrechung bewirkt wird. Beim Hochklappen der Abdeckhaube 6
geht der Handgriff 12 mit und löst sich von der Steckverbindung 20, um beim Schließen
der Abdeckhaube mit dem Winkelarm 18 wieder zum Eingriff an der Öffnung 25 zu kommen.
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Die Öffnung 25 erstreckt sich gemäß den Fig. 2 und 3 so weit nach
links, daß der Winkelarm 18 beim Zurückbewegen des Handgriffs 12 in die Ruhe lage
entgegen dem Pfeil 17 nicht an dem Betätigungsansatz 24 zur Anlage kommt und das
Teil 22 nicht wieder nach links in den Eingriff mit dem Teil 21 zurückschieben kann.
Hierdurch soll erreicht werden, daß der Fahrer sich zuerst um die Beseitigung des
Fehlers kümmern muß, der die Sicherheitsabtrennung der Batterie notwendig gemacht
hat, bevor die Steckverbindung 20 wieder hergestellt.wird.
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