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DE2911623A1 - Anlage fuer die aufbereitung von abwasser nach dem belebtschlammverfahren - Google Patents

Anlage fuer die aufbereitung von abwasser nach dem belebtschlammverfahren

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DE2911623A1
DE2911623A1 DE19792911623 DE2911623A DE2911623A1 DE 2911623 A1 DE2911623 A1 DE 2911623A1 DE 19792911623 DE19792911623 DE 19792911623 DE 2911623 A DE2911623 A DE 2911623A DE 2911623 A1 DE2911623 A1 DE 2911623A1
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DE
Germany
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stage
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tank
activation stage
sludge
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DE19792911623
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English (en)
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Botho Prof Dr Ing Boehnke
Bernd Diering
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Boehnke botho prof dr-Ing
Original Assignee
Boehnke botho prof dr-Ing
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    • C02TREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
    • C02FTREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
    • C02F3/00Biological treatment of water, waste water, or sewage
    • C02F3/30Aerobic and anaerobic processes
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C02TREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
    • C02FTREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
    • C02F3/00Biological treatment of water, waste water, or sewage
    • C02F3/02Aerobic processes
    • C02F3/12Activated sludge processes
    • C02F3/26Activated sludge processes using pure oxygen or oxygen-rich gas
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
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Description

  • Anlage für die Aufbereitung von Abwasser nach
  • dem Belebtschlammverfahren Die Erfindung bezieht sich gattungsgemäß auf eine Anlage für die Aufbereitung von Abwasser nach dem Belebtschlammverfahren, - mit Belebungsbecken für eine erste Belebungsstufe, Einrichtung zur Zwischenklärung, Belebungsbecken für eine zweite Belebungsstufe und Nachkläranlage, wobei das gesamte aufzubereitende Abwasser in das als Höchstlastbecken ausgeführte Belebungsbecken der ersten Belebungsstufe einführbar ist, wobei ferner die Einrichtung zur Zwischenklärung als Trennanlage der Biozönosen der ersten und der zweiten Belebungsstufe ausgebildet und dazu ihr Zwischenklärschlamm lediglich in die erste Belebungsstufe zurückführbar und/oder einer Schlammverarbeitung zuführbar ist, während die geklärte Phase aus der Einrichtung zur Zwischenklärung in das Belebungsbecken der zweiten Belebungsstufe einführbar ist, - wobei endlich das Belebungsbecken der zweiten Belebungsstufe als Schwachlastbecken ausgeführt ist und der Nachklärschlamm aus der Nachkläranlage lediglich in die zweite Belebungsstufe zurückführbar und/oder der Schlammverarbeitung zuführbar ist. - Der Ausdruck Belebungsbecken umfaßt im Rahmen der Erfindung auch Aggregate aus mehreren Einzelbecken, die funktionell vereinigt sind. Es wird lediglich aus terminologischen Gründen stets der Singular Belebungsbecken gebraucht. Der Begriff Abwasser ist im weitesten Sinne zu verstehen. Ganz allgemein handelt es sich um ein wässriges System, in dem organische Stoffe - auch in Gegenwart gelöster oder suspendierter anorganischer Stoffe -dispergiert sind. Die Teilchen der dispergierten Phase können echt gelöst, emulgiert, in kolloidaler und/oder suspendierter Form vorliegen. Sie können absetzbar oder nicht absetzbar, fäulnis fähig oder fäulnisunfähig sein. Das zu reinigende Abwasser wird erforderlichenfalls vor der Einleitung in das Höchstlastbelebungsbecken einer groben mechanischen Vorreinigung unterzogen.
  • Bei den bekannten gattungsgemäßen Anlagen (Korrespondenz Abwasser 2/77, S. 33 bis 42) ist das Belebungsbecken der ersten Belebungsstufe ein Becken mit klassischer Belüftung mittels atmosphärischer Luft, wobei die Belüftung so erfolgt, daß der Betrieb mit aeroben Mikroorganismen erfolgt. Auch das zweite Belebungsbecken ist ein Becken mit klassischer Belüftung mittels atmosphärischer Luft. Höchstlastbecken meint bei gattungsgemäßen Anlagen, daß man das Becken mit einer Raumbelastung BR von etwa 10 kg BSB5 pro m3 und Tag mit einer Schlammbelastung BTS von mindestens zwei Kilogramm BSB5 (im Mittel BTS = 5,0) pro Kilogramm Trockensubstanz und Tag betreibt. Dabei wird der Einrichtung zur Zwischenklärung soviel überschußschlamm abgezogen, daß der Schlamm im Höchstlastbecken nur ein sehr geringes Schlammalter erreicht.
  • Schwachlastbecken meint demgegenüber, daß man diese Stufe mit einer vergleichsweise niedrigen Raumbelastung und einervergleichsweise niedrigen Schlammbelastung betreibt. Der Schlamm erreicht in dieser zweiten Stufe ein hohes Alter. Da sein Ernährungszustand karg ist, werden die schwer abbaubaren Substanzen, die in der ersten Stufe nurZHzuerincSmgeS en worden sind, in dieser zweiten Stufe in Anwesenheit der durch die erste Stufe nicht erfaßten leicht abbaubaren hydrophilen und zumeist polaren organischen Verbindungen angegriffen und zu einem erheblichen Anteil abgebaut. Je höher das Schlammalter in der zweiten Belebungsstufe ist, desto größer ist der Abbaugrad der schwerabbaubaren Substanzen. Das alles funktioniert bei strikter Trennung der Biozönosen der beiden Belebungsstufen und hat sich auch bewährt. Jedoch kann der Abbau der schwerabbaubaren Substanzen verbessert werden, was insbesondere dann von Bedeutung ist, wenn das zu reinigende Abwasser in hohem Maße schwerabbaubare Substanzen, insbesondere schwerabbaubare Kohlenstoffverbindungen enthält.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Anlage so weiterauszubilden, daß der Abbau schwerabbaubarer Substanzen verbessert wird, - und zwar bei geringem Energiebedarf.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe lehrt die Erfindung, daß das Belebungsbecken für die erste Belebungsstufe für einen Betrieb mit fakultativ anaeroben Mikroorganismen oder speziellen Organismenformen, die kaum oder gar keinen gelösten Sauerstoff benötigen, eingerichtet ist, die von oxidativer auf substratgebundene Phosphorylierung bzw. unvollständigen Oxidation umstellbar sind, und daß der Sauerstoffgehalt in diesem Belebungsbecken in einem Bereich liegt, bei dem die fakultativ anaeroben Mikroorganismen mit substratgebundener Phosphorylierung arbeiten, obligat anaerobe Mikroorganismen praktisch nicht gedeihen können und aerobe Substratatmung praktisch unterbleibt. - In den Formulierungen "praktisch nicht gedeihen" bzw. "praktisch unterbleibt" kommt zum Ausdruck, daß die entsprechenden mikrobiologischen bzw.
  • mikroorganismischen Vorgänge für den Reinigungsprozeß oder Abbau prozeß soweit unterdrückt sind, daß sie zum angestrebten Ergebnis meßbar kaum beitragen Bei der erfindungsgemäßen Anlage richtet sich der Sauerstoffgehalt im Belebungsbecken der ersten Stufe - im Rahmen der vorstehend mikrobiologisch angegebenen Grenzen - nach der speziellen Reinigungsaufgabe und ihren Betriebsbedingungen. Für die meisten Anwendungen bei kommunalen Abwässern gilt eine bevorzugte Ausführungsform, die dadurch gekennzeichnet ist, daß der Sauerstoffgehalt im Belebungsbecken der ersten Belebungsstufe gleich null ist. Dabei soll das Belebtingsbecken der ersten Belebungsstufe für einen spezifischen Sauerstoffverbrauch von =~ 0,10 kg 02/kg abgebautem BSB5 eingerichtet sein, und zwar bei einer Leistungsdichte von rund 20 bis 25 Watt pro Kubikmeter.
  • Im Rahmen der Erfindung erfolgt ein Abbau bzw. Elimination der schwerabbaubaren Substanzen zwar nach wie vor unter Mitwirkung des Belebungsbeckens der zweiten Belebungsstufe, jedoch wird dieser Abbau in der ersten Belebungsstufe im wesentlichen durch die fakultativ anaeroben Mikroorganismen, die mit substratgebundener Phosphorylierung oder über eine unvollständige Oxidation arbeiten, vorbereitet, und zwar durch eine Aufspaltung der organisch abbaubaren und auch der schwerabbaubaren Substanzen im Sinne einer Krackung. Das Belebungsbecken der zweiten Belebungsstufe kann als Belüftungsbecken für übliche Frischluftbelüftung eingerichtet sein und ist dann dadurch gekennzeichnet, daß nach einem Schwachlastbelebungsverfahren mit einem Sauerstoffgehalt über ~null", vorzugsweise im Bereich von 0,5 - 3,0 mg/l gearbeitet wird. Das Belebungsbecken der zweiten Belebungsstufe kann aber auch für eine Sauerstoffbegasung und dadurch für den biologischen Abbau der verbliebenen Kohlenstoffverbindungen, einschließlich der aufgespaltenen, sowie der Stickstoffverbindungen eingerichtet sein. Dabei sind nach bevorzugter Ausführungsforn der Erfindung das Belebungsbecken der ersten Belebungsstufe bezüglich des Teilabbaus der organisch abbaubaren und der schwerabbaubaren Kohlenstoffverbindungen, andererseits das Sauerstoffbelebungsbecken bezüglich des gebildeten Ammoniaks aufeinander so abgestiritmt, daß das Ammoniak die im Sauerstoffbelebungsbecken entstehende überschüssige Kohlensäure weitgehend neutralisiert.
  • Im einzelnen ist zu den mikrobiologischen und mikroorganismischen Vorgängen bei der bekannten gattungsgemäßen Anlage einerseits, der erfindungsgemäßen Anlage andererseits folgendes festzuhalten: Bei den bekannten Anlagen stellt die erste Belebungsstufe eine höchstbelastete aerob arbeitende Belebungsstufe dar. Der im Belebungsbecken vorhandene Sauerstoffgehalt liegt erheblich über null mg/l und kann je nach Belastung im Bereich von 5 null bis 2 mg/l schwanken. Der Sauerstoffverbrauch OVR je Kilogramm abgebautem BSB5 läßt sich bei aeroben Belebungsverfahren aus OVR = d ~ B'R + e ~ TSR ableiten. Hierin stellt d . B'Rdie Substratatmung und e ~ TSR die endogene Atmung dar. Der Sauerstoffverbrauch OVR/B'R je kg BSB5 -Abbau errechnet sich zu OVR / B'R = d + e ~ TSR /B'R Schwachbelastete Verfahren ab R = 0,25 oder BTS 1 B1 R TSR TS 4 TS R oder BTS = 1 . 0,25 = 0,30 und weniger erfordern rasch 0,9 einen merklich ansteigenden Sauerstoffaufwand.
  • Andererseits läuft bei steigender Schlammabbauleistung BR/TSR oder BTS = 1 . B'R > 2 der spezifische Sauerstoffverbrauch 4 TSR asymptotisch gegen 0,50 kg 02/ kg BSB5 Abbau.
  • Legt man diesen niedrigen Sauerstoffverbrauchswert von etwa 0,30 für höchstbelastete Belebungsverfahren z. B. BTS zugrunde, so muß für eine aerob betriebene erste Belebungsstufe bei Auslegung auf a) mittelblasige Belüftung mit 0,9 kg 02 kwh b) Kreiselbelüftung mit 1,6 # kwh zumindest folgende Energiedichte vorhanden sein: Belastung BR = 10 kg BSB5/ m3 d Abbau = 50 % 3 spezif. Abbau B'R = 5 kg BSB5 / m³ . d 02 Verbrauch OV2 = 0,3 ~ 5 = 1,5 kg O, / m3 d Arbeitsaufwand AE und AE = 1,5 = 1,667 kwh Leistungsdichte LE bei 0,9 m³ . d mittelblasiger Druckbelüftung: LE = # . # = 70 Watt/m³ Arbeitsaufwand AE und AE = 1,5 = 0,938 kwh Leistungsdichte LE bei 1,6 d Kreiselbelüftung: LE = 0,938 ~ 1000 = 40 Watt/m3 24 Es sind also für die aerob arbeitende erste Belebungsstufe mit einer Raumbelastung BR = 10 kg BSB5/m³ ~ d und BTS # 6 erforderlich: O, - Gehalt >O mg /1 schwankend zwischen > 0 bis 2 mg/l ein spezifischer Sauerstoffverbrauch je kg BSB5 - Reduktion = 0,3 kg O, / kg BSB5-Abbau eine Leistungsdichte 3 von mindestens LE ~ 40 Watt / m Bei der erfindungsgemäßen Anlage stellt das fakultativ anaerob arbeitende Belebungsbecken der ersten Belebungsstufe ebenfalls eine höchstbelastete Belebungsstufe dar, jedoch sind die Mikroorganismen gezwungen, sich von der oxidativen auf die substratgebundene Phosphorylierung bzw. auf die unvollständige Verbrennung umzustellen. Es handelt sich um die gleichen Mikroorganismen, die auch bei der vorbeschriebenen bekannten Anlage tätig sind. Während bei der oxidativen Phosphorylierung durch die Mikroorganismen bei einem Mol Glukose 38 ATP Energieeinheiten entstehen, können dieselben Lebewesen bei nicht ausreichendem Sauerstoffgehalt hauptsächlich nach der substratgebundenen Phosphorylierung arbeiten und gewinnen bei diesem extensiven Abbauprozeß nur 2 ATP Energieeinheiten oder z. T. nach der unvollkommenen Oxidation mit einem Energiegewinn von 118 Kcal, der einer 6-fach größeren Energieausbeute entspricht als bei einem Gärprozeß. Es wird bei der Gärung je Mol Glukose also nur 1/19 der sonst verfügbaren Energie gewonnen. Dies liegt daran, daß bei diesem Abbauprozeß die vorhandenen organischen Substanzen in der Regel durch die Lebewesen nur einmal aufgespalten werden können. Eine weitere Spaltung zu einer energieärmeren Verbindung ist in der Regel nicht möglich, da sich der bei der Spaltung freiwerdende Wasserstoff nach Abgabe seiner Energieladung zum Aufbau von ATP an die gespaltenen organischen Bruchstücke anlagern. In der Regel sind diese einmal aufgespaltenen Teilchen durch eine H-Anlagerung gegen eine weitere Aufspaltung abgeblockt. Insgesamt gesehen stellt die substratgebundene Phosphorylierung durch das Fehlen anderer H-Acceptoren eine außerordentlich schlechte Ausnutzung der angebotenen Nahrung durch die Lebewesen dar. Insoweit würde man die erfindungsgemäße Lehre ablehnen. Überraschenderweise bringt jedoch die fakultativ anaerobe Arbeitsweise hinsichtlich einer weitergehenden Abwasserreinigung und einer möglichst weitgehenden Aufspaltungder schwerabbaubaren organischen Verbindungen eine erhebliche Verbesserung, da zur Lebenserhaltung und Vermehrung der Mikrolebewesen beim schlechten Energieausnutzungsgrad von rd. 5 % alles angreifbare Material angegriffen wird.
  • Gegenüber diesem erfindungsgemäßen uneffektiven fakultativ anaeroben Abbauprozeß bringt ein obligat anaerober Abbauprozeß eine wesentlich bessere Energieausbeute. Die obligaten Anaerobier, für die Sauerstoff ein Gift darstellt, können das vorhandene Nahrungsangebot zu 90 % ausnutzen. Der Zeitfaktor liegt jedoch ungünstig und macht eine Arbeitsweise mit obligat anaeroben Mikroorganismen für moderne Anlagen unbrauchbar. Erfindungsgemäß wird bewußt der fakultativ anaerobe Abbauprozeß gefördert. Es ist einerseits genügend Sauerstoff vorhanden, so daß Aerobier bzw.
  • fakultativ Anaerobier aber keine obligat Anaerobier gedeihen können, andererseits ist aber so wenig Sauerstoff vorhanden, daß eine spürbare aerobe Substratatmung unterbleibt.
  • Betrachtet man den Stoffwechselkreislauf und läßt die Nitratatmung außer Betracht, so gilt für den Sauerstoffverbrauch OVR = d ~ B' R + e . TSR Die Substratatmung d ~ B' und die endogene Atmung e ~ TSR R sind also ständig nebeneinander vertreten. Die endogene Atmung e ~ TSR (auch Grundatmung genannt), ist erforderlich, damit die Mikroorganismen in Ruhestellung" leben können.
  • Sie sind nicht in der Lage zu wachsen oder sich zu vermehren.
  • Aber mit Sicherheit werden sie (die Aerobier) weiter leben.
  • Sie können sich sogar weiter vermehren und selbst weiter wachsen, wenn sie aus der substratgebundenen Phosphorylierung weitere Energie gewinnen. Erfindungsgemäß wird in das Belebungsbecken der ersten Belebungsstufe soviel Sauerstoff eingetragen, daß die Grundatmung für die Mikroorganismen sichergestellt wird, die in 1 - 2 kg TSR/m³ enthalten sind.
  • Folglich wird mit Sicherheit eine merkbare Entwicklung der Anaerobier und im Ergebnis ein Faulprozeß unterbunden. Das noch vorhandene Nahrungsangebot kann dann ohne Störung über die substratgebundene Phosphorylierung zum Wachstum der Zelle und für die Vermehrung der Aerobier bzw. der fakultativ Anaerobier verwendet werden.
  • Durchgeführte Versuche haben gezeigt, daß die Zuwachsraten im ersten Belebungsbecken der erfindungsgemäßen Anlage beachtlich sind. Entsprechend dem eingetragenen Sauerstoff wird nicht nur ein Teil der leichtabbaubaren organischen Substanz, sondern es werden auch die schwerabbaubaren organischen Verbindungen angegriffen. Dies ist durch das BSB5/CSB-Verhältnis nachweisbar, da dieses Verhältnis erfindungsgemäß gleich bleibt oder größer wird, während es nach einer aeroben Belebungsstufe kleiner wird.
  • Unter den angesprochenen Voraussetzungen fakultativer Abbau O, - Gehalt h O mg/l jedoch soviel 02, daß die endogene Atmung sichergestellt ist, ergibt sich für die erste Belebungsstufe bei einer erfindungsgemäßen Anlage: Belastung BR = 10 kg BSB5/m³ ~ d Abbau / Reduktion = 50 % TSR = 1 - 2 kg TS/m3 O2 - Bedarf für endogene Atmung = 10 g o, / kg TS ~ h täglich erforderlicher OVR = 10 x 24 x 2 Sauerstoffbedarf OVR für die endogene = 480 g O2 /m³ . d Atmung spezifischer Sauerstoffverbrauch je kg OVR 0,480 # 0,10 kg O2/kg BSB5 BSB5 - Reduktion B'R 5 BSB5 = Reduktion R Abb.
  • R = 0,5 x 10) Arbeitsaufwand bei mittelblasiger AE = # = 0,53 kwh/m³ . d Belüftung Energiedichte bei mittelblasiger LE = 0,533 x 1000 N22 Watt/m3 24 Belüftung Trotz des recht hoch gewählten Sauerstoffbedarfes für die endogene Atmung ergibt sich gegenüber der bekannten aeroben Auslegung der ersten Belebungsstufe eine deutlich abgesetzte Leistungsdichte von nur 22 Watt/m3.
  • Die einzige Figur zeigt schematisch eine erfindungsgemäße Anlage. Die dargestellte Anlage ist für die Aufbereitung von Abwasser nach dem Belebtschlammverfahren bestimmt. Zur Anlage gehören ein Belebungsbecken 1 für eine erste Belebungsstufe I, eine Einrichtung 2 zur Zwischenklärung, ein Belebungsbecken 3 für eine zweite Belebungsstufe II und eine Nachkläranlage 4.
  • Das gesamte aufzubereitende Abwasser ist in das als Höchstlastbecken ausgeführte Belebungsbecken 1 der ersten Belebungsstufe I einführbar. Die Einrichtung 2 der Zwischenklärung ist als Trennanlage der Biozönosen der ersten Belebungsstufe I und der zweiten Belebungsstufe II ausgebildet. Dazu gehört, daß ihr Zwischenklärschlamm lediglich in die erste Belebungsstufe I zurückführbar und/oder einer Schlammverarbeitung 5 zuführbar ist. Der Nachklärschlamm aus der Nachkläranlage 4 ist lediglich in die zweite Belebungsstufe zurückführbar bzw. der Schlammverarbeitung 5 zuführbar. In der schon erläuterten Art und Weise ist das Höchstlastbecken 1 für einen vorwiegend Betrieb mitttakultativ anaeroben Mikroorganismen eingerichtet, die von oxidativer auf substratgebundene Phosphorylierung umstellbar sind bzw. nach unvollständiger Oxidation arbeiten. Der Sauerstoffeintrag in diesem Belebungsbecken 1 liegt in einem Bereich, bei dem die fakultativ anaeroben Mikroorganismen mit substratgebundener Phosphorylierung arbeiten, obligat anaerobe Mikroorganismen praktisch nicht gedeihen können und aerobe Substratatmung praktisch unterbleibt. Selbstverständlich erfolgt in der ersten Stufe auch eine adsorptive, selbsttätig filtrierende und koagulierende Entfernung von schwerabbaubaren Stoffen. Das Belebungsbecken 3 für die zweite Belebungsstufe II mag in der angegebenen Weise für die Sauerstoffbegasung 02 eingerichtet sein.
  • Das Abwasser wird über den Zulauf 6 mittels einer Pumpe 7 über eine Leitung 8 einer Einrichtung 9 zur Entsandung bzw. und Grobentschlammung zugeführt. Nach Abtrennung der störenden Inhaltsstoffe, wie Sand, Fasern und dergleichen ggf. aber auch der groben absetzbaren Stoffe, tritt das Abwasser über die Leitung 10 in das Höchstlastbecken 1 der ersten Belebungsstufe I ein. Das behandelte Medium tritt dann über die Leitung 11 in die Einrichtung 2 zur Zwischenklärung ein. Die geklärte Phase wird über die Leitung 12 dem Belebungsbecken 3 der zweiten Belebungsstufe II zugeführt, die in der angegebenen Weise als Schwachlaststufe betrieben, im Beispiel mit Sauerstoff begast wird. Von der Einrichtung 2 zur Zwischenklärung wird ein Schlamm abgezogen, der über eine Leitung 13 und eine Pumpe 14 den Leitungen 15 und 16 zugeführt werden kann. Die Leitung 15 dient dazu, Rücklaufschlamm in das System der ersten Stufe wieder zurückzuführen, während die Leitung 16 die Aufgabe hat, überschußschlamm aus dem System abzuleiten, z. B. über einen Eindicker in einen Schlammfaulraum. Das gleiche geschieht mit dem Grobschlamm, der über die Leitung 17 abgezogen wird. Nach Abschluß des biologischen Abbaus in der zweiten Belebungsstufe II tritt die wässrige Phase in eine Nachkläranlage 4, von der Schlamm über eine Leitung 18 und eine Pumpe 19 abgezogen wird. Dieser Schlamm kann über eine Leitung 20 in Form von Rücklaufschlamm wieder dem System der zweiten Belebungsstufe II zugeführt werden oder er wird über die Leitung 21 als Überschußschlamm aus dem System abgeleitet. über eine Leitung 22, eine Pumpe 23 und eine Leitung 24 wird ggf. die geklärte wässrige Phase einem Schnellfilter 25 zugeführt, von dem aus das geklärte Wasser über die Uberlaufleitung 26 einem Vorfluter zugeführt wird. Vom Schnellfilter 25 wird Rückspülwasser über die Leitung 27 wieder dem System der zweiten Stufe zugeführt.
  • Leerseite

Claims (5)

  1. Patentansprüche: U Anlage für die Aufbereitung von Abwasser nach dem Belebtschlaininverfahren, - mit Belebungsbecken für eine erste Belebungsstufe, Einrichtung zur Zwischenklärung, Belebungsbecken für eine zweite Belebungsstufe und Nachkläranlage, wobei das gesamte aufzubereitende Abwasser in das als Höchstlastbecken ausgeführte Belebungsbecken der ersten Belebungsstufe einführbar ist, wobei ferner die Einrichtung zur Zwischenklärung als Trennanlage der Biozönosen der ersten Belebungsstufe und der zweiten Belebungsstufe ausgebildet und dazu ihr Zwischenklärschlamm lediglich in die erste Belebungsstufe zurückführbar und/oder einer Schlammverarbeitung zuführbar ist, während die geklärte Phase aus der Einrichtung zur Zwischenklärung in das Belebungsbecken der zweiten Belebungsstufe einführbar ist, - wobei endlich das Belebungsbecken der zweiten Belebungsstufe als Schwachlastbecken ausgeführt ist und der Nachklärschlamm aus der Nachkläranlage lediglich in die zweite Belebungsstufe zurückführbar und/oder der Schlammverarbeitung zuführbar ist, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß das Belebungsbecken (1) für die erste Belebungsstufe (i) für einen Betrieb mit fakultativ anaeroben Mikroorganismen eingerichtet ist, die von oxidativer auf substratgebundene Phosphorylierung bzw.
    unvollständiger Oxidation umstellbar sind, und daß der Sauerstoffgehalt in diesem Belebungsbecken (1) in einem Bereich liegt, bei dem die fakultativ anaeroben Mikroorganismen mit substratgebundener Phosphorylierung arbeiten, obligat anaerobe Mikroorganismen praktisch nicht gedeihen können und aerobe Substratatmung praktisch unterbleibt.
  2. 2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Sauerstoffgehalt im Belebungsbecken (1) der ersten Belebungsstufe (I) gleich null ist.
  3. 3. Anlage nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Belebungsbecken (1) der ersten Belebungsstufe (I) für einen spezifischen Sauerstoffbedarf von f 0,10 kg 02/kg BSB5-Abbau eingerichtet ist, und zwar bei einer Lewtungsdichte von 20 bis 25 Watt/m³.
  4. 4. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Belebungsbecken (3) der zweiten Belebungsstufe (II) nach einem Schwachlastbelebungsverfahren mit einem Sauerstoffgehalt null, vorzugsweise -im Bereich von 0,5 - 3,0 mg/l gearbeitet wird.
  5. 5. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Belebungsbecken (3) der zweiten Belebungsstufe (II) für eine Sauerstoffbegasung (02) und für den biologischen Abbau der verbliebenen und gekrackten ohlenstoffverbindungen und Stickstoffverbindungen eingerichtet ist, wobei das Höchstlastbecken (1) der ersten Belebungsstufe (I) bezüglich des Teilabbaus der schwerabbaubaren Kohlenstoffverbindungen sowie der organisch abbaubaren Verbindungen, das Sauerstoffbelebungsbecken (3) der zweiten Belebungsstufe (II) bezüglich des gebildeten Ammoniaks andererseits so ausgelegt sind, daß das Ammoniak die dort entstehende überschüssige Kohlensäure möglichst weitgehend neutralisiert. Die Schlammbelastung in dem Sauerstoffbelebungsbecken (3) liegt bei BTS = 1,0, vorzugsweise um 0,30.
DE2911623A 1979-01-19 1979-03-24 Anlage für die Aufbereitung von Abwasser nach dem Belebtschlammverfahren Expired DE2911623C2 (de)

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DE2911623C2 DE2911623C2 (de) 1983-10-27

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Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE2454426A1 (de) * 1974-06-26 1976-01-08 Dravo Corp Verfahren zur behandlung roher abwaesser und anlage zur durchfuehrung des verfahrens
DE2640875A1 (de) * 1976-09-10 1978-03-16 Hubert & Co Maschf Zweistufiges belebtschlammverfahren
DE2803759A1 (de) * 1978-01-28 1979-08-02 Boehnke Botho Anlage fuer die aufbereitung von abwasser nach dem belebtschlammverfahren

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