DE2911094A1 - Plattenverbindungssystem - Google Patents
PlattenverbindungssystemInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Plattenverbindungssystem, bei dem
aneinander angrenzende Platten mit einem länglichen elastischen Scharnier oder Gelenk miteinander verbunden werden. Derartige
Scharniere oder Gelenke erstrecken sich im allgemeinen über die Höhe der zu verbindenden Platten und sind mit einer Art von
länglichem elastischen Mittelteil versehen, so daß das eine Teil des Gelenkes auf einer Seite des Mittelteiles mit der
einen Platte und das andere Teil auf der anderen Seite des Mittelteiles mit der anderen Platte verbunden werden kann und
die beiden Platten dann aufgrund des flexiblen Mittelteiles in ihrer Winkelstellung zueinander eingestellt werden können.
Mit dem Begriff elastisch oder flexibel ist somit die Elastizität in Längsrichtung gemeint. Derartige Gelenke können auch
eine Elastizität in Querrichtung besitzen, beispielsweise wenn sie aus einem elastischen Kunststoffmaterial extrudiert sind.
Bei derartigen Systemen wird das elastische Gelenk dadurch mit den beiden Platten verbunden, daß es von einem Ende her in eine
Art von Äufnahrnekanal am Ende der Platte eingeschoben wird.
Das Gelenk muß dann über die gesamte Höhe der Platte heruntergeführt werden.
Das Problem bei einem'derartigen System besteht darin, daß es
mühsam ist, das elastische Gelenk in die entsprechenden Kanäle hineinzuschieben bzw. aus ihnen herauszuschieben. Sowohl zu
Beginn als auch während des gesamten Schiebevorganges müssen nämlich sämtliche Bauelemente sorgsam ausgefluchtet sein. Auf
diese Weise ist die Möglichkeit des Benutzers, derartige Platten erforderlichenfalls neu anzuordnen, stark behindert. Weiterhin
werden dadurch die Installationskosten gesteigert.
Bei einem bekannten Plattenverbindungssystem wird das Problem des Hineinschiebens dadurch vermieden, daß das elastische Verbindungsteil
hinter eine Platte geklemmt wird, die ihrerseits mit einer Vielzahl von Schrauben am Ende der Platte angeschraubt
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ist. Kino derartige Anordnung ist jedoch ständig eingebaut, so daß man ungern damit beginnt, eine Vielzahl von Schrauben von
einer Anordnung zu lösen, um lediglich ihre Bewegung zu erleichtern. Außerdem erfordert ein derartiges System eine erhebliche
Montagezeit, und es ist schwierig, das elastische Gelenk richtig in seiner Stellung zu halten, während die Klemmplatte angebracht
wird.
Ein weiteres Problem bei der Verwendung von in Längsrichtung elastischen Gelenken besteht in der vertikalen Ausfluchtung
der Platten, d.h. es muß sichergestellt werden, daß die Oberkanten und Unterkanten ausgefluchtet sind. Wo ein herkömmliches
Bandscharnier an der Oberseite und Unterseite von benachbarten Platten verwendet wird, erfolgt die Ausfluchtung
automatisch. Wenn jedoch ein in Längsrichtung elastisches Gelenk verwendet wird, so kann es die Neigung besitzen, sich
nach oben oder unten zu verschieben und damit eine mangelnde Ausfluchtung der Platten an der Oberseite bzw. an der Unterseite
hervorrufen.
Gemäß der Erfindung wird das längliche Gelenk oder Scharnier in einem Plattensystem mit jeweils beiden benachbarten Platten
verbunden, indem es zwischen einer lösbaren Abdeckung und der Endkante der Platte eingeklemmt wird, wobei die Mobilität und
Bequemlichkeit der Anordnung dadurch erreicht wird, daß man ein damit in Eingriff kommendes Flanschsystem verwendet, um
die lösbare Endabdeckung mit dem Ende der Platte zu verbinden. Diese End- oder Stirnabdeckung weist zumindest zwei getrennte
erste Flanschanordnungen an einer Innenoberfläche auf, die hinter eine zweite Flanschanordnung an der Endkante oder Stirnkante
der Platte gleitet, so daß die Endabdeckung ohne weiteres entfernt oder eingebaut werden kann, indem sie vertikal
verschoben wird. Zumindest einer der Sätze von Flanschen ist relativ kurz im Vergleich zur Gesamthöhe der Platte, so daß
das Ausmaß einer derartigen erforderlichen Vertikalbewegung
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relativ gering ist.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird die vertikale Ausfluchtung der beiden Platten erleichtert, da dasjenige Teil
des Gelenkes, das zwischen der Endabdeckung und dem Ende der Platte eingeklemmt ist, sich zwischen oberen und unteren Schultern
erstreckt, die an der lösbaren Endabdeckung oder am Ende der Platte oder an beiden vorgesehen sind. Da die Oberseite
des elastischen Gelenkes oder Scharniers sich in der Nähe der oberen Schulter befindet oder gegen diese anliegt und da die
Unterseite des elastischen Gelenkes sich in der Nähe der unteren Schulter befindet oder gegen diese anliegt, sind die benachbarten
Platten automatisch ausgefluchtet.
Gemäß der Erfindung wird daher ein Plattenverbindungssystem geschaffen, bei dem die Platten unter einem Winkel mit einem
oder in gerader Linie mit zwei länglichen elastischen Gelenken verbunden werden, die an den jeweiligen miteinander zu
verbindenden Platten dadurch befestigt sind, daß sie zwischen dem Ende der Platte und einer Endabdeckung eingeklemmt sind,
die ohne weiteres von der Platte lösbar ist. Die Endabdeckung und das Ende der Platte besitzen jeweils Flansche, die miteinander
in Eingriff stehen. Die Flansche am Ende der Platte sind relativ kurz, so daß man durch eine relativ kleine Vertikalverschiebung
der Endabdeckung um eine kurze Strecke die Endabdeckung in ihrer Position befestigt oder aus dieser gelöst
werden kann. Die Endabdeckung besitzt eine obere Schulter, und das Ende der Platte besitzt eine untere Schulter, zwischen
denen sich das längliche elastische Gelenk oder Scharnier erstreckt, wobei seine Oberkante im allgemeinen gegen die obere
Schulter anliegt oder dieser benachbart ist, während ihre Unterkante im allgemeinen in der Nähe der unteren Schulter angeordnet
ist oder gegen diese anliegt, so daß die beiden benachbarten Platten, die durch das Gelenk oder Scharnier verbunden
sind, automatisch richtig ausgefluchtet sind.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden anhand der nachstehenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und
unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert. Die Zeichnung zeigt in
Fig. 1 eine Seitenansicht im Querschnitt der
Endteile von zwei Platten eines erfindungsgemäßen Plattenverbindungssystems;
Fig. 2 eine auseinandergezogene perspektivische
Darstellung einer Platte für ein erfindungsgemäßes
Plattenverbindungssystem;
Fig. 3 eine auseinandergezogene Seitenansicht
des freiliegenden Endes der Platte, die der Deutlichkeit halber in horizontaler
Lage wiedergegeben ist;
Fig. 4 eine vergrößerte Teilansicht des unteren
Endes der Platte, bei der die Endabdeckung entfernt ist und sich ein elastisches Gelenk
in seiner Position befindet;
Fig. 5 eine unterbrochene Seitenansicht der Innen
fläche der Endabdeckung, der Deutlichkeit halber in horizontaler Lage;
Fig. 6 eine Seitenansicht der Endabdeckung;
Fig. 7 eine Teilseitenansicht der Innenoberfläche
des Oberteiles der Endabdeckung mit einem in seine Position eingesetzten Gelenk;
Fig. 8 eine Draufsicht auf das obere Ende der
Endabdeckung; und in
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Fig. 9 eine Drausicht auf das längliche elasti
sche Gelenk.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform wird das elastische Gelenk
oder Scharnier 30 in der Weise mit benachbarten Platten 1 und 2 verbunden, daß es zwischen einem Endstück 20 an jeder
Platte und einer Endabdeckung 10 eingeklemmt wird (vgl. Fig. 1) Die vorstehenden Flansche 13c an einer Flanschplatte 13 an der
Endabdeckung 10 gleiten hinter Aufnahmeflansche 2 3 am Endstück
20, um die Endabdeckung 10 richtig am Endstück 20 zu befestigen. Die vertikale Ausfluchtung der benachbarten Platten
1 und 2 ist gewährleistet, da die Enden des Scharniers oder Gelenkes 30 sich relativ dicht bei unteren Schultern 26
am Endstück 2 0 (vgl. Fig. 3 und 4) und an der oberen Schulter 14 an der Endabdeckung 10 befinden (vgl. Fig. 5 und 7)
oder gegen diese anliegen.
Beide Paneele oder Platten 1 und 2 weisen einen im allgemeinen rechteckigen Rahmen 60 auf, mit dem im allgemeinen ebene Plattenabdeckungen
61 verbunden sind (vgl. Fig. 2). Das Endstück 20 ist am Rahmen 60 durch eine ganze Reihe von Befestigungsschrauben
67 befestigt, von denen einige in Fig. 2 erkennbar sind. Zwischen dem Endstück 20 und dem Rahmen 60 ist
eine Spaltverkleidung 40 als Kunststoff-Extrusionsstück eingeklemmt.
Die Laschen an der Spaltverkleidung 40 verdecken die Schlitze im Endstück 20, in die Arme oder Träger für hängende
Arbeitsplatten oder Schranke an den Platten einsetzbar sind. Die Endabdeckung 10 kann dann unter Verwendung von Schrauben
am Endstück 2 0 angebracht werden. An jedem Ende der Platte 1 ist an der Unterseite ein Fuß 62 vorgesehen, von denen nur
einer in Fig. 2 dargestellt ist, wobei ein Einstellteil 63 in den jeweiligen Fuß 62 eingeschraubt ist; ein Kabelschacht oder
Kabelkanal 64 erstreckt sich zwischen den Füßen 62, der durch eine Abdeckung 65 abgedeckt ist. Ferner ist jede Platte 1 mit
einem Dekorations- oder Verkleidungselement 66 an der Oberseite versehen.
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Die Endabdeckung 10 weist eine äußere Metallplatte 11 auf,
welche ihre dekorative Außenoberflache bildet (vgl. Fig. 1).
Die äußere Metallplatte 11 ist längs beider Seitenkanten heruingebogen und bildet eine nach innen vorstehende Lippe 12,
welche die Befestigung des Scharniers 30 an der Kante der äußeren Metallplatte 11 unterstützt.
Die Flanschplatte 13 ist an die Innenoberfläche der äußeren
Metallplatte 11 angeschweißt. Die Flanschplatte 13 besitzt eine Basiswand 13a, die direkt gegen die Innenoberfläche der
äußeren Metallplatte 11 anliegt. Von der Basiswand 13a stehen
schenkeIförmige Wände 13b nach außen vor. Die aus Metall bestehende
Flanschplatte 13 ist dann wieder nach hinten zurückgebogen, und zurückspringende Wände oder Flansche 13c erstrekken
sich nach hinten zur Innenoberfläche der äußeren Metallplatte 11, enden jedoch kurz vor dieser. Wie sich aus den
Fig. 5 bis 7 entnehmen läßt, weist jeder Flansch 13c eine
schräge oder geneigte Vorderkante 13d auf, die als schräge Rampe dient und den Gleit- oder Verschiebungsvorgang der
Flansche 13c erleichtern, wenn sie hinter die Äufnahmeflansche
23 am Endstück 2 0 gleiten. Wie sich den Fig. 5 und 6 entnehmen läßt, sind die Flansche 13c über die Länge der
Flanschplatte 13 unterbrochen, so daß jeder Flansch 13c, verglichen
mit der Gesamtlänge der Endabdeckung 10, relativ kurz ist.
In der Nähe der Oberseite der Endabdeckung 10 befindet sich
eine obere Schulter 14 (vgl. Fig. 5 bis 8). Die obere Schulter
14 wird von einer im allgemeinen L-förmigen Platte gebildet,
deren Basiswand 14a an die äußere Metallplatte 11 der
Endabdeckung 10 angeschweißt ist (vgl. Fig. 5). An beiden Seiten dient die obere Schulter 14 als Schulter, gegen die
die Oberkante eines Scharniers 30 anliegt, ura die richtige Ausfluchtung von benachbarten Platten zu gewährleisten (vgl. Fig.7)
Das Mittelteil der oberen Schulter 14 dient jedoch als
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Schraubenschulter 15 mit einer darin ausgebildeten Nut oder
Aussparung 16 zur Aufnahme einer Schraube 50. Die Schraube liegt dann gegen die Oberseite oder Unterseite der Schraubenschulter
15 an, um das Anheben oder Absenken der Endabdeckung
relativ zum Endstück 20 zu erleichtern. Um der Schraubenschulter 15 zusätzliche Festigkeit zu verleihen, ist ein Verstärkungsblock 15a unter die Schraubenschulter 15 geschweißt.
Das Endstück 20 auf den jeweiligen Platten 1 oder 2 besteht aus gebogenem Stahlblech. Es besitzt eine Basiswand 21, die
gegen den Rahmen 60 anliegt, wobei die als Extrusionsstück ausgebildete Spaltverkleidung 40 sandwichartig zwischen ihnen
angeordnet ist (vgl. Fig. 1). Von der Basiswand 21 erstrecken sich Seitenwände 22 nach außen, und in diesen Seitenwänden 22
sind Schlitze 22a ausgebildet, um die Aijjbringung von Hängearmen oder Hängeböcken zu erleichtern.
Quer zu den Seitenwänden 22 und von ihnen nach außen erstrekken sich zu beiden Seiten der Platte Kanalbasiswände 24, die
die Basis eines Kanals zur Aufnahme eines Teiles des Scharniers 30 bilden. Das Metallblech ist dann wieder herumgebogen,
so daß sich von der jeweiligen Kanalbasiswand 24 in Richtung des Endes der Platte 1 jeweils eine Kanalseitenwand 25 erstreckt.
Aus den Kanalbasiswänden 24 sind die Aufnahmeflansche 23 herausgestanzt und erstrecken sich zuerst in Richtung
der Endabdeckung 10 und sind dann aufeinander zulaufend
herumgebogen, so daß die Flansche 13c hinter ihnen hineingleiten. Wie sich aus Fig. 3 entnehmen läßt, sind die Aufnahmeflansche
23 sehr kurz, verglichen mit der Gesamtlänge des Endstückes 20, so daß das Ausmaß der erforderlichen Vertikalbewegung
der Endabdeckung 10 relativ kurz ist, um es in wirksamer Weise in seiner Position am Endstück 2 0 zu befestigen.
Die Schlitze 22a in den Seitenwänden 20 erstrecken sich außerdem etwas um die Ecke in die Kanalbasiswand 24 und sind damit
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in Fiy. 3 sichtbar.
Die Kanalseitenwände 25 sind an der Unterseite herumgebogen, um nach innen vorstehende untere Schultern 26 zu bilden
(vgl. Fig. 1, 3 und 4). Wenn sich ein Scharnier oder Gelenk in seiner Position innerhalb des Kanales befindet, der von
einer Kanalbasiswand 24, einer Kanalseitenwand 25 und einem Teil des Aufnahmeflansches 23 gebildet wird, so liegt seine
Unterkante gegen die eine oder andere untere Schulter 26 an (vgl. Fig. 4).
An die Basiswand 21 ist in der Nähe ihrer Oberseite eine mit Gewinde versehene Mutter 27 angeschweißt, die eine Schraube
aufnimmt (vgl. Fig. 3). Der Gewindeschaft 53 der Schraube wird in die Mutter 27 hineingeschraubt, um das Befestigen
oder Entfernen der Endabdeckung 10 relativ zum Endstück 20 zu erleichtern.
Das elastische Scharnier 30 ist aus Kunststoffmaterial, wie z. B. Polypropylen, extrudiert (vgl. Fig. 1 und 9). Das Gelenk
30 besitzt Befestigungsteile 31, die jeweils mit einer Seite eines elastischen Verbindungsteiles 32 verbunden sind.
Jedes· Befestigungsteil 31 besitzt die generelle Gesamtkonfiguration
des Kanals, der von einer Kanalbasiswand 24 und einer Kanalseitenwand 25 begrenzt wird, so daß es ohne weiteres
in diesen Aufnahmekanal hineinpaßt (vgl. Fig. 1). Dabei
ist es nicht erforderlich, daß jedes Befestigungsteil 31 die gleiche Breite besitzt wie sie der Gelenkaufnahmekanal zwischen
der Kanalseitenwand 25 und der Rückseite des Aufnahmeflansches 23 besitzt.
Eine Lasche 33 erstreckt sich vom Verbindungsteil 32 im allgemeinen
um ungefähr dieselbe Strecke nach außen wie die Befestigungsteile 31, jedoch im Abstand vom Befestigungsteil 31, so
daß sich zwischen der Lasche 33 und dem Befestigungsteil 31
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cine NuL oder Aussparung 34 bildet (vgl. Fig. 9). Die Aussparung
34 gleitet über die Seitenkante der äußeren Metallplatte 11 der Endabdeckung 10 in der in Fig. 1 dargestellten
Weise. Das Befestigungsteil 31 besitzt eine angepaßte Lippe 35, die gegenüber der Lasche 33 vorsteht, um die öffnung der Aussparung
34 etwas zu schließen. Wenn das Gelenk oder Scharnier 30 über die Seitenkante der Endabdeckung 10 geschoben
wird, so schnappt die angepaßte Lippe 35 hinter der nach innen vorstehenden Lippe 12 an der äußeren Metallplatte 11
der Endabdeckung 10 hinein, um das Scharnier 30 in seiner Stellung auf der Endabdeckung 10 zu verriegeln.
Jedes Befestigungsteil 31 ist ferner mit einer rückseitigen Nut oder Aussparung 36 in der Rückwand versehen. Der hauptsächliche
Zweck dieser rückseitigen Aussparung 36 besteht darin, die Extrusion zu erleichtern, jedoch kann sie auch
die Kompressibilität des Befestigungsteiles 31 erleichtern und eine enge eingeklemmte Passung unterstützen, wenn das
Befestigungsteil 31 zwischen der Endabdeckung 10 und dem Endstück 20 eingeklemmt ist.
Die Schraube 50 weist einen Gewindeschaft 53, einen Kopf 51 sowie einen radialen und oder Flansch 52 auf, der im Abstand
vom Kopf 51 angeordnet ist und im allgemeinen am oberen Ende des Gewindeschaftes 53 sitzt (vgl. Fig. 2 und 3).
Der Abstand zwischen dem radialen Bund 52 und dem Kopf 51 entspricht ungefähr der Höhe der Schraubenschulter 15 und
ihres Verstärkungsblockes 15a. Wenn sich der Kopf 51 auf der Oberseite der Schraubenschulter 15 und der radiale
Bund 52 sich auf ihrer Unterseite unterhalb des Verstärkungsblockes 15a befinden, so kann man die Endabdeckung 10 ohne
weiteres relativ zum Endstück 20 anheben oder absenken, indem man die Schraube 50 in die Mutter 27 hinein bzw. aus ihr
herausschraubt.
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Im Betrieb läßt der Benutzer das Gelenk 30 zuerst über eine
Seitenkante der Endabdeckung 10 von einer der beiden Platten 1 oder 2 schnappen, während die Endabdeckung 10 immer
noch von ihrer entsprechenden Platte getrennt ist. Das Gelenk 20 braucht nicht auf die Endabdeckung 10 aufgeschoben
zu werden, sondern man kann es in einfacher Weise hinüberschnappen lassen. Die Position des Gelenkes 30 längs der
Seitenkante der Endabdeckung 10 wird eingestellt, bis seine Oberkante gegen die obere Schulter 14 zur Anlage kommt.
Die Endabdeckung 10 wird dann gegen das Ende der entsprechenden
Platte angelegt, so daß sich die Schraube 50 innerhalb der Aussparung 16 befindet, während der Kopf 51 der Schraube
oberhalb der Schraubenschulter 15 und der radiale Bund 52 unterhalb der Schraubenschulter 15 angeordnet wird. Der Abstand
zwischen dem Kopf 51 und dem radialen Bund 52 ist ausreichend groß, so daß die Endabdeckung 10 leicht aufwärts
und abwärts bewegbar ist. Auf diese Weise können die als Rampenteile ausgebildeten Vorderkanten 13d der Flansche 13c
in ihre Position hinter den Aufnahmeflanschen 23 am Endstück 20 gebracht werden. Sowohl die Aufnahmeflansche 23 als
auch die Flansche 13c sind an ihren Enden und längs ihrer Seitenkanten offen, so daß sie hintereinander verschiebbar
sind.
Wenn der Befestigungsvorgang somit eingeleitet worden ist, verwendet man einen Schraubenschlüssel o. dgl., um die
Schraube 50 zu drehen und sie in die Mutter 27 hineinzuschrauben. Wird die Schraube 50 nach unten in die Mutter 27 hineingedreht,
so wird die Endabdeckung 10 nach unten bewegt und die Aufnahmeflansche 23 lassen die Rampenteile bildenden Vorderkanten
13d in ihre Position hinter dem Hauptkörper der Flansche 13a aufgleiten. Schließlich kommt die Unterkante
des Scharniers oder Gelenkes 30 gegen die unteren Schultern des Endstückes 20 zur Anlage. Die Endabdeckung 10 befindet
sich dann in gespanntem Sitz an einer der beiden Platten.
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Der Vorgang wird dann für die andere Seite des Scharniers
oder Gelenkt; 30 mit einer anderen Endabdeckung 10 und der
dazugehörigen Platte wiederholt. Sobald dies abgeschlossen ist, sind die beiden Platten in angelenkter Form miteinander
verbunden und ordnungsgemäß vertiJcal ausgefluchtet.
An beiden Ecken eines Endstückes 20 kann ein Gelenk 30 angebracht
sein. Wenn man die Platten in gerader Linie ausfluchtet, so kann man in der Tat zwei längliche Gelenke 30 verwenden,
die sich an den jeweiligen Ecken der beiden Platten befinden, um diese beiden Platten zu verbinden.
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BAD ORIGINAL
Claims (20)
- PatentansprüchePlattenverbindungssystem, bei dem zumindest zwei Platten mit ihren im allgemeinen benachbarten Stirnkanten mittels eines länglichen in Längsrichtung elastischen Gelenkes miteinander verbunden werden, dadurch gekennzeichnet, daß lösbare Endabdeckungen (10) vorgesehen sind, welche die Endkanten (2 0) der jeweiligen Platten (1, 2) überdecken und eine der Endkante (20) der Platte (1, 2) gegenüberliegende Innenoberfläche aufweisen, daß zumindest zwei getrennte erste Flanschanordnungen (13) auf der Innenoberfläche der Endabdeckung (10) vorgesehen sind, die jeweils zumindest ein Ende und zumindest eine Seitenkante (13c) besitzen, wobei die eine Flanschanordnung (13) sich in der Nähe der Oberseite (14) und dieandere in der Nähe der Unterseite befinden und jeweils gegenüber der Innenoberfläche (11) im Abstand angeordnet sind, um einen Zwischenraum zwischen den ersten Flanschanordnungen (13) und der Innenoberfläche (11) zu bilden, wobei der Zwischenraum zumindest am Ende der Flanschanordnungen (13) und zumindest längs der Seitenkante (13c) der Flanschanordnungen (13) offen ist, daß zweite Flanschanordnungen (2 3) an der Endkante der jeweiligen Platten (1, 2) vorgesehen sind, von denen eine sich in der Nähe der Oberseite und die andere in der Nähe der Unterseite (26) in einem Abstand befinden, der dem Abstand zwischen den ersten Flanschanordnungen (13) an der Endabdeckung (10) entspricht, wobei die zweiten Flanschanordnungen (2 3) zumindest ein Ende und zumindest eine Seitenkante besitzen und gegenüber der Endkante (20) versetzt angeordnet sind, um zwischen den zweiten Flanschanordnungen (23) und der Endkante (20) einen Zwischenraum zu bilden, der zumindest am Ende der Flanschanordnungen (23) und zumindest an der Seitenkante der Flanschanordnungen offen ist,daß die ersten Flanschanordnungen (13) verschiebbar hinter den zweiten Flanschanordnungen (23) aufnehmbar sind, so daß die Endabdeckung (10) an der Endkante (20) der entsprechenden Platte (1,2) befestigbar bzw. von ihr lösbar ist, indem die Endabdeckung (10) in der einen oder anderen vertikalen Richtung verschoben wird, wobei zumindest eine der ersten (13) und zweiten Flanschanordnungen (23) relativ kurz gegenüber der Gesamthöhe der Platten (1, 2) ist, so daß das Ausmaß der erforderlichen Vertikalbewegung relativ gering ist,daß die Endabdeckung (10) und die Endkante (20) der Platten (1, 2) Gelenkaufnahmeteile (11, 12, 24, 25) aufweisen, die in der Nähe von zumindest einer vertikalen Ecke der Endkante (20) angeordnet sind,- 3909841/05702811094und daß das elastische Gelenk (30) ein erstes Teil (31, 35), das sich innerhalb der mit ihm zusammenwirkenden Gelenkaufnahmeteile (11, 12, 24, 25) an einer der Platten (1, 2) befindet und damit zwischen der Endabdeckung (10) und der Endkante (20) der einen Platte (1) eingeklemmt ist, sowie ein zweites Teil (31, 35) besitzt, das innerhalb der Gelenkaufnahmeteile (11, 12, 24, 25) der anderen Platte (2) zwischen der Endabdeckung (10) und der Endkante (20) eingeklemmt ist.
- 2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß für jede Platte (1, 2) und ihre Endabdeckung (10) eine Mutter (27), die an einem der beiden Bauelemente Endkante (20) und Endabdeckung (10) befestigt ist, sowie eine Schraubenschulter (16) vorgesehen ist, die am anderen der beiden Bauelemente Endkante (20) und Endabdeckung (10) befestigt ist,daß sich eine Schraube (50) durch die Schraubenschulter (16) erstreckt, die einen auf einer Seite der Schraubenschulter (16) angeordneten Kopf (51) und einen im Abstand vom Kopf (51) angeordneten, radial vorspringenden Flansch (52) auf der anderen Seite der Schraubenschulter (16) aufweist und mit der Mutter (27) in Schraubeingriff steht, so daß durch Anziehen oder Lösen der Schraube (50) eine Vertikalbewegung der Endabdeckung (10) relativ zur Endkante (20) der Platte (1, 2) und damit ein festes Anziehen oder Lösen der Endabdeckung (10) gegenüber der Endkante (20) erfolgt.
- 3. System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vielzahl von separaten ersten (13) und zweiten Flanschanordnungen (23) vorgesehen ist, die sich an einer Vielzahl von Punkten über die Länge der Endabdeckungen (10) und Endkanten (2 0) der Platten (1, 2) befinden.2311094
- 4. System nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß an der Endkante (20) jeder Platte (1, 2) ein Kanal (24, 25) ausgebildet ist, der sich von der Endkante (20) der Platte (1, 2) weg nach außen öffnet,daß die ersten und zweiten Teile (31, 35) des Gelenks (30), die in den Gelenkaufnahmeteilen (11, 12, 24, 25) aufgenommen sind, der Innenforrn des Kanals (24, 25) im allgemeinen entsprechend geformt sind, so daß jedes Teil (31, 35) innerhalb des entsprechenden Kanals (24, 25) aufgenommen ist,und daß die Endabdeckung (10) eine ausreichende Breite besitzt, um nur einen Teil des Kanals (24, 25) zu überdecken und damit das Gelenkteil (31, 35) innerhalb des Kanales (24, 25) festzuhalten, so daß die Endabdeckung (10) und der Kanal (24, 25) miteinander zusammenwirkende Gelenkaufnahmeteile (11, 12, 24, 25) bilden.
- 5. System nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk (30) ein Laschenteil (33) aufweist, das im Abstand von im Gelenkaufnähmeteil (11, 12, 24, 25) aufgenommenen Gelenkteil (31, 35) des Gelenks (30) angeordnet ist, so daß zv/ischen dem Laschenteil (33) und dem Gelenkteil (31, 35) eine Aussparung (34) ausgebildet ist, und daß die Aussparung (34) über die vertikale Seitenkante (11, 12) der Endabdeckung (10) paßt und auf dieser sitzend angeordnet ist.
- 6. System nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die vertikale Seitenkante (11, 12) der Endabdeckung (10) mit einer nach innen gerichteten Lippe (12) ausgebildet ist, die der Endkante (20) der Platte (1, 2) gegenüberliegend angeordnet ist, und daß das Gelenk (30) eine angepaßte Lippe (35) aufweist, die in Richtung des Laschenteiles (33) vorspringt, aber in geringem Abstand von ihr angeordnet ist, und die mit der Lippe (12) der909841/0578Kndabdeckung (10) in passenden Eingriff bringbar 1st und das Gelenk (30) auf der Endabdeckung (10) verriegelt.
- 7. System nach Anspruch 1, 3 oder 6, dadurch gekennzeichnet , daß zumindest eine der ersten und zweiten Flanschanordnungen (13, 23) eine sich von ihrem offenen Ende erstreckende, schräge Rampe (13d) besitzt, mit der die Endabdeckung (10) fester gegen die Endkante (20) der Platte (1, 2) anziehbar ist, wenn die ersten und zweiten Flanschanordnungen (13, 23) miteinander in Eingriff gleiten.
- 8. System nach Anspruch 1 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß an einem der beiden Bauelemente Endabdeckung (10) und Endkante (20) der Platten (1, 2) obere Schultern (14) vorgesehen sind, die sich im allgemeinen an der Oberseite der Endkante (20) der Platte (1,2) befinden,daß sich an einem der beiden Bauelemente Endabdeckung (10) und Endkante (20) untere Schultern (26) befinden, die im allgemeinen in der Nähe der Unterseite der Endkante (20) der Platte (1, 2) angeordnet sind, daß das elastische Gelenk (30) sich im allgemeinen über die Höhe der Platte (1, 2) erstreckt und ungefähr die Länge des Abstandes zwischen den unteren (14) und oberen Schultern (26) besitzt, wobei das elastische Gelenk (30) eine Oberkante und eine Unterkante aufweist, daß die Oberkante des elastischen Gelenks (30) sich in der Nähe der oberen Schulter (14) befindet oder gegen diese anliegt und daß die Unterkante sich in der Nähe der unteren Schulter (26) befindet oder gegen diese anliegt, wenn das elastische Gelenk (30) in seiner Position zwischen der Endabdeckung (10) und der Endkante (2 0) der Platten (1, 2) eingeklemmt ist, so daß die benachbarten Platten relativ zueinander vertikal ausgefluchtet sind, wenn das elastische Gelenk in seiner Position in den909841/0578jeweiligen benachbartem !Matten (1, 2) eingeklemmt ist.
- 9. System nach Anspruch 4 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Endkante der Platte (1, 2) aus einem metallenen Endstück (2 0) besteht, das eine mit der Platte (1, 2, 60) verbundene Rückwand (21), von der Rückwand (21) in Richtung der Endabdeckung (10) verlaufende, im Abstand angeordnete Seitenwände (22), von den Seitenwänden (21) zu den von den Außenseiten der Platten (1, 2) gebildeten Ebenen quer nach außen verlaufende Kanalbasiswände (24) sowie Kanalseitenwände (25) aufweist, die sich von den Kanalbasiswänden (24) zum äußersten Ende der Platten (1, 2) erstrecken, und daß die zweiten Flanschanordnungen von Laschen (23) gebildet werden, die aus den Kanalbasiswänden (24) herausgestanzt sind und sich von den Seitenwänden (22) des Endstückes (20) geradlinig weiter erstrecken sowie von den Kanalseitenwänden (25) weg und nach innen aufeinander zu herumgebogen sind.
- 10. System nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Endabdeckung (10) eine erste Metallplatte (11) und eine zweite Metallplatte (13) aufweist, die an die erste Metallplatte (11) angeschweißt ist und mit Teilen (13b) versehen ist, die von der ersten Metallplatte (11) weggebogen und dann zurück zur ersten Metallplatte (11) gebogen sind, aber kurz vor der ersten Metallplatte unter Bildung der ersten Flansche (13c) enden.
- 11. System nach Anspruch 7, 8 oder 10, dadurch gekennzeichnet , daß die eine (14) der unteren und oberen Schultern (14, 26) sich an der Endabdeckung (10) und die andere (26) der beiden Schultern (14, 26) sich an der Endkante (20) der Platten (1, 2) befinden, so daß das Gelenk (30) zuerst an der Endabdeckung (10) wirksam anbringbar ist und dann die richtige Positionierung der— *7 —.909841/0570Endabdeckung (10) an der Endkantc. (20) der Plä±e (1, 2) unterstützt.
- 12. System nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichne t , daß die obere Schulter (14) an der Endabdeckung (10) in der Nähe der Schraubenschulter (15) angeordnet ist.
- 13. System nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet , daß das Gelenk (30) vollständig aus elastischem Kunststoffmaterial besteht.
- 14. Plattenverbindungssystem, bei dem zumindest zwei Platten mit ihren im allgemeinen benachbarten Endkanten mit zumindest einem elastischen Gelenkteil miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet , daß lösbare Endabdeckungen (10) vorgesehen sind, welche die Endkanten (20, 60) der jeweiligen Platten (1, 2) verdecken,daß lösbare Befestigungsteile (50, 13, 23) vorgesehen sind, mit denen die Endabdeckung (10) an der Endkante (20, 60) der Platten (1, 2) befestigbar sind und die ihr Abnehmen erleichtern,daß eine obere Schulter (14) an einem der beiden Bauelemente Endabdeckung (10) und Endkante (20) der Platten (1, 2) vorgesehen ist, die sich im allgemeinen an der Oberseite der Endkante (20) der Platte (1, 2) befindet,daß eine untere Schulter (26) an einem der beiden Bauelemente Endabdeckung (10) und Endkante (20) vorgesehen ist, die sich im allgemeinen an der Unterseite der Endkante (20) der Platte (1, 2) befindet, daß das elastische Gelenk (30) sich im allgemeinen über die Höhe der Platten (1, 2) erstreckt und ungefähr die Länge des Abstandes zwischen den oberen und unteren Schultern (14, 26) besitzt, wobei das elastische Gelenk (30)909841/0S782311094mit einer Oberkante und einer Unterkante versehen ist, und daß das elastische Gelenk (30) jeweils ein zwischen der Endabdeckung (10) und der Endkante (20) der jeweiligen Platten (1, 2) eingeklemmtes Gelenkteil (31, 35) aufweist, wobei die Oberkante sich in der Nähe der oberen Schulter (14) befindet oder gegen diese anliegt und die Unterkante sich in der Nähe der unteren Schulter (26) befindet oder gegen diese anliegt, so daß die benachbarten Platten (1, 2) relativ zueinander vertikal ausgefluchtet sind, wenn das elastische Gelenk (30) in seiner Position in den jeweiligen benachbarten Platten (1, 2) eingeklemmt ist.
- 15. System nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß an der Endkante (20) der jeweiligen Platte (1,2) ein Kanal (24, 25) ausgebildet ist, der sich von der Endkante (2 0) der Platte (1, 2) nach außen öffnet, daß das Gelenkteil (31, 35) des Gelenks (30) innerhalb des Kanals (24, 25) aufgenommen und der Innenform des Kanals im allgemeinen angepaßt ist und daß die Endabdeckung (10) ausreichende Breite besitzt, um nur einen Teil des Kanals (24, 25) zu verdecken und damit das Gelenkteil (31, 35) im Kanal (24, 25) festzuhalten, so daß die Endabdeckung (10) und der Kanal (24, 25) miteinander zusammenwirkende Gelenkaufnahmeteile (11, 12, 24, 25) bilden.
- 16. System nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet , daß das Gelenkteil (30) ein Laschenteil (33.) aufweist, das im Abstand von dem im Gelenkaufnahmeteil (11, 12, 24, 25) aufgenommenen Gelenkteil (31, 35) des Gelenks (30) angeordnet ist und damit zwischen dem Laschenteil (33) und dem Gelenkteil (31, 35) eine Aussparung (34) bildet, die über die vertikale Seitenkante (11, 12) der Endabdeckung (10) paßt und auf dieser sitzend angeordnet ist.9098A1/0S78
- 17. System nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die vertikale Seitenkante (11, 12) der Endabdeckung (10) mit einer nach innen gerichteten Lippe (12) ausgebildet ist, die der Endkante (20) der Platte (1, 2) gegenüberliegend angeordnet ist, und daß das Gelenkteil (30) eine angepaßte Lippe (35) besitzt, die in Richtung des Laschenteiles (33) vorsteht, aber in geringem Abstand von ihm angeordnet ist, über die Lippe (12) der Endabdeckung (10) schnappt und mit dieser in passenden Eingriff kommt und das Gelenkteil (30)'mit der Endabdeckung (10) verriegelt.
- 18. System nach Anspruch 14 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die eine (14) der oberen und unteren Schultern (14, 26) sich auf der Endabdeckung (10) und die andere (26) der beiden Schultern (14, 26) auf der Endkante (20) der Platte (1, 2) befinden, so daß das Gelenkteil (30) zuerst richtig auf der Endabdeckung (10) befestigbar ist und dann die richtige Positionierung der Endabdeckung (10) auf der Endkante (20) der Platte (1, 2) unterstützt.
- 19. System nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Schulter (14) auf der Endabdeckung (10) angeordnet ist.
- 20. System nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet , daß das Gelenk (30) vollständig aus elastischem Kunststoffmaterial besteht.- 10 -909841/0578
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