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Schalbrett
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Die Erfindung betrifft ein Schalbrett für die Herstellung von Schalungen,
die mit flüssigen oder plastischen, später hart werdenden Baustoffen ausgefüllt
und nach dem Erhärten wieder abgenommen werden.
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Die konventionelle Art der Herstellung von Schalungen erfolgt mittels
aus Brettern bestehenden Schalbrettern, die an einem vorbereiteten Gerüst befestigt
werden. Soll z.B. eine Mauer hergestellt werden, so sind zwei gegenüberliegende
Schalbretter erforderlich. Da praktisch jede Mauer andere Abmessungen in der Länge
und der Höhe aufweist, müssen die Schalbretter an Ort und Stelle auf die erforderliche
Länge zugeschnitten werden. Die Herstellung einer derartigen Schalung ist ausgesprochen
zeitaufwendig und wegen der hohen Lohnkosten sehr teuer, so daß ein überwiegender
Teil der Kosten für die Mauer Kosten für die Schalung sind Darüberhinaus kann eine
derartige Schalung nicht ein zweites Mal verwendet werden, da diese zum einen beim
Demontieren beschädigt werden kann und zum anderen die Schalung für die nächste
Mauer in der Regel andere Abmessungen erfordert Es ist auch bekannt, Verschalungen
aus vorgefer-
tigten Einheiten herzustellen, die jede für sich ganz
bestimmte Abmessungen hat. Diese Schalungseinheiten werden dann je nach den Erfordernissen
miteinander verschraubt, worauf anschließend auf die zur Mauer hin gewandte Seite
der Schalung eine entsprechend zugeschnittene Tafel befestigt wird. Eine derartige
Schalung hat den Vorteil, daß diese öfters wieder verwendet werden kann, sie hat
jedoch den Nachteil, daß infolge der vielen unterschiedlichen Abmessungen eine Vielzahl
von Schalungssegmenten vorrätig gehalten werden müssen und zudem der Montageaufwand
für die Schalung insgesamt noch ziemlich hoch ist. Durch die Vielzahl der erforderlichen
Schalungssegmente ist der Investitionsaufwand erheblich.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schalbrett für die Herstellung
von Schalungen der eingangs genannten Art vorzuschlagen, das kostengünstig in der
Herstellung, schnell zu montieren, ohne großen Aufwand an unterschiedliche Höhen
und Breiten anpaßbar ist und das das Einlegen von Versorgungsleitungen in die herzustellende
Mauer bzw.
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Wand wesentlich vereinfacht.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Schalbrett
einen quadratischen oder rechteckförmigen Tragkörper aufweist, auf dessen Vorderseite
eine Tafel angeordnet ist, die mit Ansätzen versehen ist, die je in einer zur Vorderseite
hin offenen Nut des Tragkörpers geführt sind, daß am Tragkörper zumindest an einer
Seite ein oder mehrere nebeneinanderliegende Segmente angeordnet sind, die je auf
waagerechten im Tragkörper verschiebbar gelagerten Stangen aufgeschoben sind, daß
in jedem Segment in vertikaler Richtung verschiebbare Stangen angeordnet sind, die
in zur Vorderseite hin offenen Nuten der Segmente geführt sind und Befestigungsmittel
für Ausgleichs-
tafeln aufweisen und daß in den Nuten im Tragkörper
und in den Segmenten weitere Ausgleichstafeln mit an diesen angebrachten Befestigungsmitteln
einrastbar sind.
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Ein erfindungsgemäßes Schalbrett besteht somit aus einem Tragkörper,
dessen vertikale, eine Platte tragende Stangen aus diesem ausziehbar sind, so daß
die Höhe des Schalbrettes stufenlos eingestellt und damit jeder vorkommenden Höhe
angepaßt werden kann. Die seitlich am Tragkörper angebrachten Segmente, die auf
horizontal im Tragkörper verschiebbaren Stangen aufgeschoben sind, können seitlich
ausgezogen werden, so daß das Schalbrett auch in seitlicher Hinsicht an die gewünschte
Breite angepaßt werden kann.
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Die in diesen Segmenten angebrachten, ausziehbaren vertikalen Stangen
haben die gleiche Funktion wie die vertikalen Stangen im Tragkörper. An diesen Stangen,
die vorteilhaft mit Noppen versehen sind, können Ausgleichstafeln befestigt werden,
die im entsprechenden Abstand angeordnete Bohrungen aufweisen. Auf die unteren Bereiche
des Schalbrettes, die beim Ausziehen der Stangen frei werden, werden weitere Ausgleichstafeln
aufgebracht, die mit entsprechenden Noppen versehen sind, die in die offenen Kanäle
einrastbar sind. Diese mit Noppen bzw. mit Bohrungen versehenen Ausgleichstafeln
müssen entsprechend der jeweiligen Höhe des Schalbrettes zugesehnitten werden. Da
aber andererseits die Mauern in der Regel immer eine bestimmte Normhöhe aufweisen,
wird man mit nur wenigen Ausgleichstafeln unterschiedlicher Höhe auskommen. Lediglich
in der Längenanpassung kann es zu größeren Unterschieden kommen. Hier kann jedoch
die Tafel, die relativ billig herzustellen ist, einfach angepaßt werden. Ein erfindungsgemäßes
Schalbrett kann somit mit einem äußerst geringen Arbeitsaufwand an die erforderlichen
Höhen bzw. Breiten angepaßt werden.
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Gemäß einem weiteren Vorschlag der Erfindung sind die Tafeln auf ihrer
Vorder- bzw. Rückseite mit einer Schicht aus einem dünnen Eisenblech versehen. Dies
hat den Vorteil, daß die in der Mauer zu verlegenden Leitungen in der Höhe in einfacher
Weise dadurch fixiert werden können, daß diese mittels Magneten an dem Schalbrett
befestigt werden.
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Hierdurch wird ein erfindungsgemäßes Schalbrett noch wirtschaftlicher
beim Einsatz.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen
hervor.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist im folgenden anhand der
Zeichnung näher beschrieben, in dieser zeigen: Fig. 1 eine perspektivische Ansicht
eines erfindungsgemäßen Schalbrettes mit ausgeschobenen Stäben und aufgesetzten
Ausgleichsplatten, Fig. 2 einen Schnitt nach Linie II-II in Fig. 1, Fig. 3 und 4
Schnitte nach Linien III-III und IV-IV in Fig. 1, Fig. 5 eine perspektivische Ansicht
eines Segmentes mit einem ausgezogenen mit Noppen versehenen Stab, Fig. 6 eine perspektivische
Ansicht des Tragkörpers, Fig. 7 in perspektivischer Ansicht die auf Stangen aufgeschobenen
Segmente,
Fig. 8 eine Ansicht der im Tragkörper eingesetzten Platte,
Fig. 9 einen Schnitt nach Linie IX-IX in Fig. 8, Fig. 10 eine Ansicht einer mit
Noppen versehenen Ausgleichsplatte, Fig. 11 einen Schnitt nach Linie XI-XI in Fig.
10, Fig. 12 eine Ansicht einer mit Bohrungen versehenen Ausgleichsplatte, Fig. 13
einen Schnitt nach Linie XIII-XIII in Fig. 12 und Fig. 14 in perspektivischer Ansicht
eine mit erfindungsgemäßen Schalbrettern aufgebaute Schalung.
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In Fig. 1 ist das erfindungsgemäße Schalbrett insgesamt mit 1 bezeichnet.
Das Schalbrett besteht aus einem Tragkörper 2 und mehreren seitlich an diesem befestigten
Segmenten 3 bis 5. Diese Segmente sind von zwei waagerecht verlaufenden Stangen
6 und 7 gehalten, die in zur Rückseite 10 hin offenen Nuten 8 bzw. 9 im Tragkörper
und in den Segmenten geführt sind. Die Stangen 6, 7 sind mit dem äußersten Segment
5 fest verbunden. Die Segmente 3 bis 5 sind untereinander und mit dem Tragkörper
2 durch Ketten 11 verbunden, die den maximalen Abstand zwischen den einzelnen Segmenten
bzw. zwischen diesem und dem Tragkörper 2 festlegen. Die Länge dieser Ketten 11
ist so gewählt, daß der Abstand zweiter Segmente gleich dem der Abstand der Stege
12 im Tragkörper 2 ist.
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In den Segmenten 3 bis 5 sind, wie insbesondere aus den Fig. 2, 3
und 5 hervorgeht, in vertikaler Richtung verschiebbare Stangen 13 angeordnet, die
in Nuten 14, die zur Vorderseite 15 hin offen sind, verschiebbar sind.
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Die Stangen 13 sind mit Noppen 16 -in einem definierten Abstand versehen,
deren Zweck später erläutert werden wird.
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In Fig. 6 ist der Tragkörper ohne die Stangen 6 und 7 dargestellt,
die zur Führung und Halterung der Segmente 3 bis 5 dienen. Der Tragkörper 2 besteht
aus einzelnen Stegen 12, die mit drei Platten 16 bis 18 untereinander verbunden
sind. Diese Bauweise bringt bei hoher Festigkeit eine erhebliche Materialeinsparung.
Jeder dieser Stege 12 ist zur Vorderseite hin mit einer Nut 19 versehen, die im
Querschnitt schwalbenschwanzförmig ausgebildet ist und zur Aufnahme von schwalbenschwanzförmigen
Ansätzen 20 dienen, die an einer Platte 21 angeformt sind, wie sie in den Fig. 8
und 9 dargestellt ist. Die Abstände der einzelnen Ansätze 20 entsprechen dem Abstand
der Nuten 19 voneinander. Die Abmessung der Platte 21 entspricht in der Höhe der
des Tragkörpers 2, während die Breite der Platte 21 etwas geringfügiger ist als
der Tragkörper, wie dies in Fig. 2 dargestellt ist.
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Für den dem Segment 3 benachbarten Steg 12 gilt insofern eine Ausnahme,
als in diesem ein Stab 13 angeordnet ist, der seinerseits mit Noppen 16 versehen
ist, wie in Fig. 5 dargestellt ist, um eine Ausgleichsplatte 22 aufzunehmen, die
mit Bohrungen 23 versehen ist. Eine derartige Platte ist in den Fig. 12 und 13 dargestellt.
Durch diese Überlappung wird eine erhöhte Steifigkeit des Schalbrettes erreicht.
Die Höhe der Ausgleichsplatte 22 entspricht der der Platte 21, wohingegen die Breite
dieser Ausgleichsplatte
variabel ist, je nach dem, ob alle oder
nur einiger der Segmente 3 bis 5 ausgezogen werden.
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Wenn die Stäbe 13 bzw. die Platte 21 teilweise aus den Segmenten 3
bis 5 bzw. aus dem Tragkörper 2 ausgezogen werden, werden die Nuten 14 und 19 im
unteren Bereich freigegeben. Um hier einen Abschluß zu erhalten, der mit der Oberfläche
der Platten 21 und 22 in einer Ebene liegt, werden in diese Nuten Platten 24 eingesetzt,
wie sie in den Fig. 10 und 11 dargestellt sind. Diese Platten sind mit Noppen 25
versehen, deren Abstand gleich dem Abstand der Nuten 14 bzw. 19 sind. Diese Noppen
sind federnd ausgebildet, so daß diese nach dem Einschieben in die schwalbenschwanzförmige
Nut auffedern und die Platte in der gewünschten Position halten. Die Höhe der Platten
24 richtet sich nach der geforderten Höhe des Schalbrettes, d.h. nach dem Maß des
Auszuges der Platte 21 bzw der Stäbe 13. Die Breite der Platte 24, die am Tragkörper
2 befestigt ist, entspricht der Platte 21 und die der Platte 24 der Segmente 3 bis
5 der Platte 22.
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Die in den Figuren 10 bis 13 dargestellten Platten 21, 22 und 24 bestehen
je aus einer Grundplatte 26, auf die ein Blech 27 aufgebracht ist, das ferromagnetisch
ist.
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Dieses Blech hat den Vorteil, daß im Inneren der Mauer angeordnete
Versorgungsleitungen in ihrer Lage im Raum mit Hilfe von Magneten fixiert werden
können. Hierdurch wird die Verlegung dieser Leitungen erheblich vereinfacht.
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In Fig. 14 ist eine Schalung dargestellt, die mit Hilfe von erfindungsgemäßen
Schalbrettern 1 aufgebaut ist.
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Die Fig. 14 zeigt die perspektivische Ansicht auf den Tragkörper 2,
der aus Stegen 12 aufgebaut ist, die untereinander mit Platten 16 verbunden sind.
Die Platten 21
sind teilweise aus dem Tragkörper 2 ausgezogen.
An die unteren freigewordenen Flächen sind Platten 24 eingesetzt worden. Für die
Herstellung eines definierten Abstandes werden in bekannter Weise zwischen den einzelnen
Schalbrettern Hülsen 28 eingesetzt, durch die ein Gewindebolzen 29 geschoben ist.
Die vorstehenden Enden des Gewindebolzens 29 greifen durch Balken 30, 31, die sich
längs der Schalung erstrecken und zur Abstützung derselben dienen. Diese Balken
30, 31 sind mit Muttern 32, 33 gegen die Ansätze der Platten 21 gepreßt, so daß
diese fest an der als Abstandselement dienenden Hülse 28 anliegen. Die unterennicht
dargestellten Enden der Schalbretter sind in gleicher Weise miteinander verbunden.
Gegebenenfalls sind, falls große Längen gefordert werden, weitere Hülsen in der
Mitte entsprechend angebracht.
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Die Befestigung der Versorgungsleitungen 34 und 35 im Inneren der
Schalung erfolgt mit Hilfe von Magneten 36, 37, mit deren Hilfe die Versorgungsleitungen
in bestimmter Stellung relativ zur Schalung fixiert werden. Diese Magneten können
nach Erhärten der Gußmasse leicht wieder aus der Wand entfernt und erneut verwendet
werden. Es ist in dieser Art und Weise möglich, sämtliche Versorgungsleitungen zu
verlegen, auch elektrische Leitungen 38.