DE29924271U1 - Beidseitig gesockelte gerade Leuchtstoffröhre - Google Patents
Beidseitig gesockelte gerade LeuchtstoffröhreInfo
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Description
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Die weltweit verbreitetste Beleuchtungsart sind gerade, beidseitig gesockelte Leuchtstoffröhren, wie sie heute in allen Büros, Fabriken, Krankenhäusern usw. zu finden sind. Obwohl sich im Laufe der letzten zehn Jahre herausgestellt hat, dass der Betrieb solcher Gasentladungslampen mit einfachen Drosseln, die zur Begrenzung des Stromes der Gasentladung notwendig sind, nicht die optimale Lösung darstellt, sind ungezählte Millionen derartiger Leuchten im Gebrauch.
Die Nachteile bestehen darin, dass beim Betrieb der Lampen mit der üblichen Netzfrequenz von 50 oder 60 Hz das Licht mit dieser Frequenz flimmert und stroboskopische Effekte entstehen können, die z. B. laufende Maschinen als stillstehend vortäuschen. Auch der Wirkungsgrad solcher Drosseln als "induktive" Vorschaltgeräte ist nicht befriedigend. Der Wirkungsgrad der physikalischen Umsetzung der zunächst unsichtbaren Gasentladung in sichtbares Licht kann durch ein modernes elektronisches, mit Hochfrequenz arbeitendem Gerät wesentlich verbessert werden. Bei gleicher Lichtausbeute kann dabei eine bedeutende Energieeinsparung erzielt werden, das ist nicht nur ein Kostenfaktor, sondern auch eine Verpflichtung gegenüber der Umwelt.
Allerdings ist der Umbau von induktiven Leuchten auf elektronischen Hochfrequenzbetrieb nicht nur eine Frage der Kosten eines Vorschaltgerätes, sondern
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der damit verbundene Aufwand an Installationsarbeiten verhindert eine technisch und wirtschaftlich gebotene Umstellung.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine einfache und kostengünstige Lösung anzugeben, welche die Umstellung auf elektronischen Hochfrequenzbetrieb schnell und ohne Installationsarbeiten ermöglicht.
Die Lösung der Aufgabe besteht darin, in einem oder aufgeteilt in beiden Sockel an den Enden der Leuchtstoffröhre alle Bauteile eines elektronischen Vorschaltgerätes unterzubringen. Zwischen den Sockeln sind die notwendigen Verbindungen vorzusehen, welche zum Betrieb der Leuchtstoffröhre erforderlich sind.
Die elektrischen Verbindungen werden zweckmäßigerweise an die beiden Sockel ansteckbar vorgesehen, um eine einfache Montage zu ermöglichen. Dies geschieht möglichst mittels eines Leitungskanals, der erfindungsgemäß auch gleichzeitig als Reflektor ausgebildet werden kann.
Den beiden Stiften der Sockel von Leuchtstoffröhren sind jeweils eine Verbindung zum Netz und eine Verbindung zum Starter zugewiesen. Bei elektronischem Betrieb ist ein Starter nicht erforderlich. Aber da die Zuordnung der Stifte nicht erkennbar ist, wird erfindungsgemäß vorgesehen, die beiden Stifte in den Sockeln kurzzuschließen. Selbstverständlich muss ein eventuell bereits vorhandener Starter entfernt werden.
Um eine Austauschbarkeit zu erreichen, muss die Gesamtlänge der erfindungsgemäßen Leuchtstoffröhren, einschließlich der eventuell etwas größeren Sockel, den bisherigen genormten Längen entsprechen.
Die nachfolgenden Zeichnungen zeigen zum besseren Verständnis des Erfindungsgedankens Beispiele erfindungsgemäßer Leuchtstofflampen. Die Zeich-
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nungen sind jedoch in keiner Weise als Einschränkungen zu verstehen, da sowohl die Abmessungen, aber auch die Gestaltung der einzelnen Teile beliebig variiert werden können.
Fig. 1 zeigt eine herkömmliche Leuchtstofflampe (1) einsetzbar in zwei Fassungen (2) mit der Anordnung eines Starters (3).
Fig. 2 zeigt schematisch die Anordnung einer erfindungsgemäßen Leuchtstofflampe (1) mit Sockeln (4) und (5), in denen die erforderlichen Bauelemente eines elektronischen Vorschaltgerätes bzw. die dazugehörigen Anschlusselemente untergebracht sind, mit einem ansteckbaren Leitungskanal (6).
Fig. 3 zeigt eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Kompakt-Leuchtstofflampe (1) mit angestecktem Leitungskanal (6) der Reflektorflächen (7) trägt.
Fig. 3a zeigt einen Schnitt A-A der Fig. 3.
Fig. 4 zeigt schematisch eine Schaltungsvariante zu Fig. 2, bei der Teile des elektronischen Vorschaltgerätes im zweiten Sockel (5) untergebracht sind.
Die nachfolgende ausführliche Beschreibung erläutert den Erfindungsgedanken und seine enorme Bedeutung für den technischen Fortschritt. Der größte Teil der installierten Langfeldleuchten - etwa 90 Prozent - arbeiten mit einfachen Drosseln zur Begrenzung des Stromes der Gasentladung in den Leuchtstoffröhren, mit allen bereits genannten technischen und wirtschaftlichen Nachteilen. Eine Umrüstung auf elektronische Vorschaltgeräte geht nur sehr langsam vor sich und ist kostenmäßig nicht zu verantworten.
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Hier hilft radikal eine erfindungsgemäße Kompakt-Leuchtstofflampe mit integriertem elektronischen Vorschaltgerät. Die neuen Kompaktleuchtstoffröhre wird einfach ohne Änderung in die alte Leuchte eingesetzt und die Umrüstung ist bereits vollzogen. Lediglich der bisher ohnehin stark störanfällige Starter muss entfernt werden, da er nicht mehr erforderlich ist.
Zum Vergleich dient Fig. 1, die eine bisherige Anordnung einer Leuchtstofflampe (1), die in zwei Fassungen (2) eingesetzt wird und deren Strom induktiv durch eine Drossel (9) begrenzt wird. Ein sogenannter "Starter" (3) sorgt dafür, dass erst nach einer gewissen Vorheizzeit der Elektroden (8) ein Spannungsstoß die Zündung der Gasentladung einleitet. Der Leuchtstofflampe (1) mit ihren beheizten Elektroden (8) wird die Spannung vom Netz (15) bzw. (16) über die Federkontakte (12) und die Kontaktstifte (11) zugeführt. Auch der Starter (3) erhält über die Leitungen (13) seine Verbindung zu den Elektroden (8).
Die Fig. 2 zeigt ebenfalls schematisch den einfachen Aufbau einer erfindungsgemäßen Leuchtstofflampe (1), die mit ihrem integrierten elektronischen Vorschaltgerät (20) mit recht als Kompakt-Leuchtstofflampe bezeichnet werden kann, da sie in kompakter Konstruktion alle wesentlichen Funktionsteile vereinigt. An den beiden Enden sind die Sockel (4) und (5), wie üblich, mit je zwei Kontaktstiften (11) versehen, denen in den Fassungen (2) Federkontakte (12) zugeordnet sind.
Die erforderlichen elektrischen Verbindungen zwischen den beiden Elektroden, die bisher in den Leuchten installiert wurden, sind durch mehrere Verbindungsleitungen (18) ersetzt, die zweckmäßigerweise in einem Leitungskanal (6) geschützt und nicht sichtbar untergebracht sind. Die Montage bei der Herstellung dieser Kompakt-Leuchtstofflampe wird dadurch erleichtert, dass der Leitungskanal (6) mit den Verbindungsleitungen (18) als ansteckbare Baugruppe ausgebildet wird, deren konstruktive Ausbildung, dank der neuen Verbindungstechnolo-
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gien in weiten Grenzen gestattet werden kann. Die Verwendung von schraubenlosen Steckverbindungen oder ähnlichen modernen Verfahren anstelle der gezeichneten Stecker (19) sei nur nebenbei erwähnt.
Will man eine solche Kompakt-Leuchtstofflampe in eine vorhandene Leuchte einsetzen, so ist zunächst nicht bekannt, welche Federkontakte (14) die Netzspannung führen und welche mit den Leitungen (13), die zum Starter führen, verbunden sind. Da dem Vorschaltgerät (20) und damit der Leuchtstofflampe (1) die Spannung vom Netz (15) und (16) zugeführt werden muss und andererseits der Starter (3) nicht mehr benötigt wird, kann man ohne weiteres die beiden an jedem Sockel (4) und (5) befindlichen Kontaktstifte (11) mit Kurzschlussbrücken (17) verbinden und den nicht mehr benötigten Starter (3) entfernen. Sicherheitshalberwird empfohlen, eine Abdeckung in die Starterfassung (10) einzusetzen.
Wenn man die komplizierte Verkabelung einer Langfeldleuchte bedenkt und den damit verbundenen Konstruktionsaufwand, so empfiehlt sich diese neue Kompakt-Leuchtstofflampe auch für neue Leuchten, bei denen man lediglich an den beiden Enden der Leuchtstofflampe die Netzspannung zuführen muss. Eine beträchtliche Vereinfachung für die Leuchtenindustrie. Der einfache und übersichtliehe Aufbau einer erfindungsgemäßen Kompakt-Leuchtstofflampe ist Fig. 3 zu entnehmen. In diesem Beispiel ist der Leitungskanal (6), der vorzugsweise als extrudiertes Plastikrohr ausgebildet wird, zusätzlich mit Reflektorflächen (7) ausgestattet, die praktisch nur den Materialmehraufwand kosten und damit jedoch in vielen Fällen eine aufwändige Leuchte ersetzen können. Der Schnitt Fig. 3a zeigt die einfache Ausbildung eines derartigen Leitungskanals (6) mit den seitlichen Reflektorflächen (7).
Dass der Grundgedanke der Erfindung noch weiter ausgebaut werden kann, zeigt das Beispiel Fig. 4, bei dem ein Teil des elektronischen Vorschaltgerätes
(20) im Sockel (5) untergebracht ist. Es handelt sich dabei z. B. um eine elek-
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tronische Verzögerungsschaltung, die bewirkt, dass die Zündung der Gasentladung erst nach einer gewissen Vorheizung der Elektroden erfolgt, um die Abnützung der Elektroden zu vermindern und damit die Lebensdauer der Lampen zu erhöhen. Diese Funktion hat in den bisherigen Leuchten der mehrfach erwähnte Starter (3) ausgeübt. Die Schaltung besteht im Wesentlichen aus einem kleinen Kondensator (21) und einem temperaturveränderlichen PTC-Widerstand (22).
Im Übrigen sind in den Abbildungen gleiche Funktionsteile mit den gleichen Bezugsziffern versehen. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die dargestellten Beispiele nur als solche aufzufassen sind und nicht den Umfang der Erfindung umfassend beschreiben, aber sie geben einen guten Überblick und Anregungen für die Anwendung der Erfindungsgedanken.
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Bezugszeichenliste | Leuchtstofflampe | 2002 | • · · | S 69 G 1 | |
| ····■· ■ ··« | 1 | Fassungen | * « | |||
| ' I » · · | 2 | Starter | * * | |||
| ···· · ·« ··· ■ | 3 | Sockel | ||||
| -7- | 4 | Sockel | Keil & Schaafhausen | |||
| 5 | Leitungskanal | PATENTANWÄLTE | ||||
| 6 | Reflektorflächen | |||||
| 7 | Elektroden | |||||
| 8 | Drossel | |||||
| 5 | 9 | Starterfassung | ||||
| 10 | Kontaktstifte | |||||
| 11 | Federkontakte | |||||
| 12 | Leitungen | |||||
| 13 | Federkontakte | |||||
| 10 | 14 | Netz | ||||
| 15 | Netz | |||||
| 16 | Kurzschlussbrücken | |||||
| 17 | Verbindungsleitungen | |||||
| 18 | Stecker | |||||
| 15 | 19 | Vorschaltgerät | ||||
| 20 | • · · · ··· ··· · ···· · · · | |||||
| 23. Mai | ||||||
| 20 | ||||||
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Claims (6)
1. Beidseitig gesockelte gerade Leuchtstoffröhre bestehend aus einem geraden Glasrohr als Gasentladungsgefäß, welches an beiden Enden mit Sockeln mit Kontaktstiften versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorschaltgerät in einem oder geteilt in beiden Sockeln untergebracht ist und elektrische Verbindungen zwischen den Sockeln vorhanden sind.
2. Beidseitig gesockelte gerade Leuchtstoffröhre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrischen Verbindungen zwischen den Sockeln an diese ansteckbar sind.
3. Beidseitig gesockelte gerade Leuchtstoffröhre nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrischen Verbindungen in einem ansteckbaren Leitungskanal unsichtbar versteckt angeordnet sind.
4. Beidseitig gesockelte gerade Leuchtstoffröhre nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der ansteckbare Leitungskanal als Reflektor ausgebildet ist.
5. Beidseitig gesockelte gerade Leuchtstoffröhre nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Leuchtstoffröhre einschließlich der Sockel und die Anordnung der Kontaktstifte austauschbar ist und den genormten Standardlängen der Leuchtstoffröhren ohne Vorschaltgerät entspricht.
6. Beidseitig gesockelte gerade Leuchtstoffröhre nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei an den Sockeln befindlichen Kontaktstifte an beiden Enden der Leuchtstoffröhre kurzgeschlossen sind.
Priority Applications (1)
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- 1999-01-12 DE DE29924271U patent/DE29924271U1/de not_active Expired - Lifetime
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