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DE29924803U1 - Brennerbetriebenes Heizgerät mit Flammwächter in Gestalt eines Thermoelements - Google Patents

Brennerbetriebenes Heizgerät mit Flammwächter in Gestalt eines Thermoelements Download PDF

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DE29924803U1
DE29924803U1 DE29924803U DE29924803U DE29924803U1 DE 29924803 U1 DE29924803 U1 DE 29924803U1 DE 29924803 U DE29924803 U DE 29924803U DE 29924803 U DE29924803 U DE 29924803U DE 29924803 U1 DE29924803 U1 DE 29924803U1
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Abstract

Brennerbetriebenes Heizgerät, insbesondere ein Kraftfahrzeug-Zusatzheizgerät, dessen Brenner (2) eine Brennkammer (7) und einen Flammwächter (8) aufweist, der bei Erkennen einer Flamme ein Signal an ein zugeordnetes Steuergerät (16) abgibt, das die Brennstofförderung überwacht und den Brennvorgang steuert, dadurch gekennzeichnet, daß der Flammwächter (8) ein Thermoelement (80, 180) umfaßt, das mit seiner Meßstelle (85, 185) zumindest in den Randbereich der Flamme im Brenner (2) ragt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein brennerbetriebenes Heizgerät, insbesondere ein Kraftfahrzeug-Zusatzheizgerät, dessen Brenner eine Brennkammer und einen Flammwächter aufweist, der bei Erkennen einer Flamme ein Signal an ein zugeordnetes Steuergerät abgibt, das die Brennstofförderung überwacht und den Brennvorgang steuert.
  • Ein derartiges brennerbetriebenes Heizgerät ist beispielsweise aus der DE 43 23 221 bekannt. Dieses bekannte Heizgerät sieht vor, daß dem Brenner mittels eines Brennluftgebläses Brennluft und mittels einer Brennstoff-Fördereinrichtung Brennstoff zur Bildung eines brennbaren Gemisches zugeführt werden, wobei eine Glüheinrichtung zur Brennstoffverdampfung während einer Startphase des Brenners dient, und wobei bei Erkennen einer Flammbildung durch den Flammwächter ein Signal an das zugeordnete Steuergerät abgegeben wird, welches die Drehzahl des Brennluftgebläses und die Brennstoff-Fördereinrichtung, sowie den Betrieb der Glüheinrichtung steuert. Über die Ausbildung des Flammwächters sind dieser Druckschrift keine Angaben zu entnehmen.
  • Üblicherweise kommen als Flammwächter unter anderem Widerstandsthermometer, optische Sensoren, vor allem Infrarotsensoren, aber auch Schallmeßgeräte in Betracht. Widerstandsthermoelemente haben den Nachteil, daß ihr Einsatztemperaturbereich sehr klein ist und typischerweise etwa zwischen 300 und 600°C liegt. Durch Verwendung von Platin oder Wolfram und Hochtemperaturkeramik sind diese Widerstandsthermoelemente relativ teuer. Nachteilig sind ferner große Toleranzen dieser Widerstandsthermoelemente, die zu einer ungenauen Messung bzw. Auswertung führen und damit, eine relativ hohe Trägheit im Ansprechverhalten des Flammüberwachungssystems. Nachteilig an optischen Sensoren zur Flammenerfassung ist deren Verschmutzungsempfindlichkeit, und geringe Temperaturbeständigkeit von typischerweise unter 125°C. Kritisch ist bei optischen Sensoren ferner die Störempfindlichkeit des Flammensignals durch Temperatureinfluß am Sensoreinbauort sowie die Beeinflussung dieses Sensors durch glühende Brennerteile, was typischerweise zu einer schlechten Flammabrißerkennung führt.
  • Aus der DE OS 18 15 295 ist eine Sicherheitsvorrichtung für einen Brenner, vor allem einem Öl- bzw. Schweröl- (Masut-) oder Gasbrenner bekannt, die einen Elektromagneten umfaßt, welcher von einem Thermoelement gespeist ist, das der Flamme des Brenners ausgesetzt ist. Zur schnellen Flammerkennung in Zusammenwirkung mit einem Steuergerät ist diese Anordnung nicht geeignet.
  • Angesichts dieses Standes der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein brennerbetriebenes Heizgerät der eingangs genannten Art zu schaffen, welches eine Flammerkennung in zuverlässiger Weise mittels eines kostengünstigen und robusten Flammwächters gewährleistet.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Demnach sieht die Erfindung eine direkte Messung der Flammtemperatur mittels eines Thermoelements vor. Die Bauform des Flammwächters in Gestalt eines Thermoelements bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich. Zum einen handelt es sich bei diesem Bauelement um ein erprobtes Standardbauelement mit Vorteilen bezüglich Beschaffung und Preis. Aufgrund der geringen Masse dieses Bauteils ist eine schnelle Ansprechzeit bei der Flamme-Ein- und Aus-Erkennung gewährleistet. Eine präzise Auswertung ergibt sich mit Hilfe einer Vergleichsmeßstellenkompensation bei der Auswertung im Steuergerät. Derartige Thermoelemente werden mit kleinen Toleranzen hergestellt, so daß eine präzise, prozeßsichere Flammerkennung gewährleistet ist. Bei Verwendung eines Hochtemperaturstahlmantels ist das in Rede stehende Thermoelement in seiner Ausführungsform als Mantelthermoelement sehr unempfindlich gegen Flammeinflüsse und Verschmutzungen. Weitere Vorteile sind nachfolgend in der Erläuterung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels angeführt.
  • Die Ausführung als offenes Thermodrahtelement bietet den Vorteil noch schnellerer Ansprechzeiten. Dadurch kann das Thermoelement noch weiter in die Randzone der Flamme positioniert werden – die Belastung der Bauteile sinkt und ermöglicht damit eine noch kostengünstigere Lösung.
  • Um die direkte Messung der Flammtemperatur und damit die Erkennung der Flamme zu gewährleisten, ragt das Thermoelement erfindungsgemäß zumindest mit der Meßspitze in den Randbereich, bevorzugt jedoch in den zentralen Bereich der Flamme hinein.
  • Um die Ansprechgeschwindigkeit des Thermoelements zu erhöhen, weist dieses vorteilhafterweise eine verjüngte Meßspitze auf.
  • Besonders kostengünstige Ausführungsformen des in Betracht kommenden Thermoelements und Thermodrahtelements sind in den Ansprüchen 4 und 5 genannt.
  • Das Thermoelement kann direkt in das betreffende Brennerelement, d.h. in einen Durchbruch desselben eingelötet sein, oder das Thermoelement weist einen Befestigungsflansch zur Befestigung am Brennerelement auf.
  • Vorteilhafterweise ist ferner die Stärke des Mantels des Mantelthermoelements bezüglich eines Kompromisses aus Dauerstandzeit und Erfassungsschnelligkeit im Bereich von 0,05 bis 0,5 mm optimiert. Beim Thermodrahtelement wird die Drahtstärke entsprechend optimiert. Hier haben sich Drahtstärken von etwa 0,5 mm als vorteilhaft erwiesen.
  • Um eine hohe Störfestigkeit zu gewährleisten, ist vorteilhafterweise die Meßspitze des Mantelthermoelements vom Mantel desselben elektrisch isoliert.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnung beispielhaft näher erläutert; es zeigen:
  • 1 einen Längsschnitt durch ein brennerbetriebenes Heizgerät mit einem erfindungsgemäß als Flammwächter verwendeten Thermoelement,
  • 2 schematisch eine Ausführungsform des Thermoelements von 1 als Mantelthermoelement,
  • 3 schematisch eine Ausführungsform eines Thermodrahtelements, und
  • 47 Einbaubeispiele mit unterschiedlicher Gestaltung der Brennkammer im Durchführungsbereich des Thermoelements
  • In 1 ist ein als Luftheizgerät ausgebildetes Heizgerät insgesamt mit der Bezugsziffer 1 bezeichnet. Es umfaßt einen Brenner 2, der als Verdampfungsbrenner einen saugfähigen Körper 3 zur Speicherung und Verdampfung flüssigen Brennstoffs aufweist. Das Thermoelement kann aber auch für jedes andere Verbrennungsprinzip, z.B. bei Zerstäubungsverbrennern eingesetzt werden. Der Brennstoff wird dem saugfähigen Körper 3 mittels einer Brennstoff-Fördereinrichtung 5 über eine Brennstoffleitung 4 zugeführt. Der saugfähige Körper 3 begrenzt stirnseitig eine Brennkammer 7, in die eine Glüheinrichtung 6 zum Erhitzen und Verdampfen von Brennstoff in der Startphase des Geräts sowie ein Flammwächter 8 zur Überwachung der Flammbildung und zur kontinuierlichen Überwachung der Flamme hineinragen.
  • Auf der von der Brennkammer 7 abgewandten Seite ist hinter dem saugfähigen Körper 3 ein Brennluftgebläse 9 angeordnet, mittels welchem Brennluft in die Brennkammer 7 gefördert wird. Das Brennluftgebläse 9 wird mittels eines Elektromotors 10 angetrieben, dessen Drehzahl variabel ist. Ebenso variabel ist die Drehzahl bzw. bei einer Pumpe mit hin- und hergehenden Kolben die Frequenz der Brennstoff-Fördereinrichtung 5. Das in der Brennkammer 7 gebildete Gemisch aus Brennstoff und Brennluft verbrennt und erhitzt mit seinem heißen Abgas einen Wärmetauscher 11, bevor es über einen Abgasstutzen 12 das Heizgerät 1 verläßt. Über die Außenwände des Wärmetauschers 11 wird mittels eines Heizluftgebläses 13, welches vom gleichen Elektromotor 10 angetrieben wird, Heizluft von einem stirnseitig angeordneten Lufteinlaß 14 zu einem an der gegenüberliegenden Stirnseite angeordneten Luftauslaß 15 gefördert. Der Luftauslaß 15 ist mit einem zu heizenden Raum, beispielsweise einem Fahrzeuginnenraum verbunden.
  • Die Drehzahlen bzw. Frequenzen der Brennstoff-Fördereinrichtung 5 sowie die Drehzahl des Elektromotors 10 und der Betrieb der Glüheinrichtung 6 werden mittels eines Steuergeräts 16 gesteuert, welchem als Eingangssignal das Signal des Flammwächters 8 zugeführt wird, das in dem Steuergerät 16 einer Auswertung unterworfen wird.
  • Soweit entspricht das erfindungsgemäße Heizgerät dem beispielsweise in der DE 43 23 221 C1 beschriebenen Stand der Technik.
  • Erfindungsgemäß ist der Flammwächter 8 als Thermoelement 80 ausgelegt, welches zumindest mit seiner Meßspitze zumindest in den Randbereich und bevorzugt in den zentralen Bereich der Flamme hineinragt. Durch diese Anordnung wird eine direkte Messung der Flammtemperatur ohne den Umweg über ein die Messung verfälschendes Bauteil des Heizgeräts erreicht. Abgesehen von diesen aus der geometrischen Anordnung des Thermoelements 80 bzw. des Flammwächters 8 erzielten Vorteilen handelt es sich bei diesem Thermoelement um ein Standardbauelement. Weitere Vorteile eines derartigen Thermoelements sind sowohl einleitend angesprochen wie nachfolgend zusammengefaßt.
  • Gemäß einer besonders kostengünstigen Variante ist das Thermoelement, welches den Flammwächter 8 bildet, als Element des Typs K gebildet, das für eine Dauerbelastung ≤ 1.100°C geeignet ist und aus einem NiCr-Ni-Drahtpaar besteht.
  • Alternativ kommt als Thermoelement ein Element des Typs N für eine Dauerbelastung ≤ 1.300°C in Betracht. Dieses Element umfaßt einen NiCrosil-Draht und einen Nisil-Draht. Dieses Element vom Typ N ist bekanntlicherweise langzeitstabiler als das Element vom Typ K und beispielsweise mit einem Mantel konfektioniert. Da der dünne Hochtemperaturstahlmantel die Einsatztemperatur limitiert, bietet sich insbesondere das Typ N-Element in der Ausführung als offenes Thermodrahtelement 180 gemäß 3 an.
  • Konfektioniert ist das den Flammwächter 8 bildende, in die Brennkammer hineinragende Thermoelement 80 beispielsweise mit einem zusätzlichen Mantelflansch 81A zur Befestigung auf der Außenseite der Brennkammer 7D oder an einem dieser benachbarten Bauteile.
  • Alternativ ist das Mantelthermoelement flanschfrei gebildet und wird direkt in ein Brennkammerbauteil, bevorzugt die Brennkammer 7 bzw. 7A, 7B, 7C gelötet. Die Ausgleichsleitung des Mantelthermoelements erstreckt sich durchgehend bis zum Steuergerät 16. Bei entsprechender Anordnung des Steuergeräts könnte auf eine Ausgleichsleitung verzichtet und das Thermoelement direkt bis zum Steuergerät 16 geführt werden.
  • Ein mit einem Mantel konfektioniertes Thermoelement bzw. ein Mantelthermoelement 80 ist in 2 gezeigt. Dieses Mantelthermoelement hat einen hülsenförmigen einseitig geschlossenen Mantel 81 aus Hochtemperaturstahl, welcher mit einem Durchbruch in der Wandung der Brennkammer 7 verschweißt ist, der im Durchbruchbereich einen ringförmigen Tiefzug 82 umfaßt, der am Außenumfang des Mantels 81 anliegt und mit diesem verschweißt ist. Parallel zur Längsmittenachse des Thermoelements 80 verlaufen in dem Mantel 81 zwei Meßdrähte 83, 84, die am Vorderende des Thermoelements 80 innerhalb des Mantels 81 in einer Meßstelle 85 vereinigt sind, und die am anderen Ende, innerhalb des Mantels 81 mit Ausgleichsleitungen 86, 87 crimpverbunden sind. In 2 sind die entsprechenden Crimpverbindungsstellen mit den Bezugsziffern 88 und 89 bezeichnet. Die Ausgleichsleitungen 86 und 87 sind aus dem Mantel 81 herausgeführt und mit dem Steuergerät 16 verbunden. Außerdem ist das Innere des Mantels 81 mit einer Isoliermasse 90 gefüllt.
  • Die Stärke des Mantelthermoelements 80 ist bevorzugt als Kompromiß aus Schnelligkeit und Dauerstandzeit gewählt und beträgt demnach etwa 2 bis 5 mm. Eine mögliche Ausführung sieht vor, daß das Mantelthermoelement eine verjüngte Meßspitze bis zu einem Durchmesser von etwa 1 mm besitzt. Diese Meßspitze ist bevorzugt vom Mantel elektrisch isoliert, um die Messung mittels des Mantelthermoelements so störungsunempfindlich wie möglich zu gestalten.
  • Bei dem in 3 dargestellten Thermodrahtelement 180 sind die die Zuleitungen bildenden Ausgleichsleitungen 186 bzw. 187 in einem vorderen Bereich als abisolierte Meßdrähte 183 bzw. 184 ausgebildet. Die Verbindung beider Meßdrähte 183 bzw. 184 an der Meßstelle ist mit 185 bezeichnet. Während im Bereich der Meßstelle 185 ein Teil der abisolierten Meßdrähte 183 bzw. 184 direkt in die Brennkammer ragt, ist der dahinter anschließende Teil von einer Hülse 181 umgeben, die aus Metall oder Keramik gebildet ist und in welcher die Meßdrähte in einer Isoliermasse 190 eingebettet sind.
  • Die 47 zeigen verschiedene Ausführungsformen für eine Aufnahme bzw. Durchführung eines Mantelthermoelements 80 bzw. Thermodrahtelements 180 durch die brennerseitige Stirnwand der Brennkammer 7A, 7B, 7C und 7D.
  • In 4 ist diese stirnseitige Wand der Brennkammer 7A asymetrisch zur Brennerachse X mit einem zur Brennerachse X parallelen Flanschbereich versehen, der eine bestimmte Abstützlänge I für das Thermodrahtelement 180 bzw. das Mantelthermoelement 80 bereit-stellt.
  • In 5 ist diese Aufnahme bzw. Durchführung als ein von der Brennkammer 7B nach außen führender Durchzug mit leicht konisch erweiterter Einführungsschräge ausgebildet.
  • In 6 ist die Durchführung in der Brennkammer 7C als nach innen zur Brennkammer 7 gerichteter Durchzug ausgebildet, der in Einführrichtung zur Brennkammer ebenfalls eine konische Einführschräge aufweist.
  • Beim Ausführungsbeispiel gemäß 7 weist die Brennkammer 7 für die Durchführung des Thermoelements 80 eine einfache Bohrung oder Stanzung auf, in die das Thermoelement mit seinem vorderen Meßbereich eingeführt wird, wobei an der Außenseite der Brennkammer ein Mantelflansch 81A zur Anlage kommt und dort beispielsweise durch Löten befestigt wird.
  • Die Abstützlänge I beträgt vorzugsweise zwischen 2 und 5 mm, so daß eine exakte Ausrichtung und Führung des Thermoelements ermöglicht wird. Bei der Variante gemäß 7 bildet der Mantelflansch 81A mit seiner der Brennkammerwand zugewandten Stirnseite einen Anschlag, der gleichzeitig auch eine genaue Positionierung des Thermoelements bezüglich der Flamme gewährleistet.
  • Die Drahtdicke der Thermoelemente 80 bzw. Thermodrahtelemente 180 beträgt vorzugsweise etwa 0,5 mm. Die Mantelstärke eines Mantelthermoelements 80 beträgt etwa 0,05 bis 0,5 mm. Als Material für den Mantel 81 bzw. die Hülse 181 hat sich ein Hochtemperaturstahl, wie beispielsweise Inconel 601 oder Alloy 601 mit der Werkstoffnummer 2.4851 als besonders vorteilhaft herausgestellt.
  • Die Ausgleichsleitungen des Thermoelements sind bevorzugt auf der Platine des Steuergeräts 16, welche Platine von einem Gehäuse umschlossen ist, verlötet, so daß keine Gefahr einer Verschmutzung wie im Fall von Flammwächtern mit Steckkontakten besteht.
  • Bevorzugt sind für die Ausgleichsleitungen des Thermoelements Zugentlastungen vorgesehen, die in an sich bekannter Weise am Gehäuse des Steuergeräts 16 verankert sind.
  • Die Auswertung des Meßsignals des Thermoelements kann in dem Steuergerät 16 auf unterschiedlicher Weise erfolgen. Als einfachste Lösung ist eine einfache JA/NEIN-Auswertung bzw. Flamme vorhanden/Flamme nicht vorhanden vorgesehen, ohne eine Kompensation der Vergleichsmeßstellen des Thermoelements. Als etwas aufwendigere Lösung ist eine Vergleichsmeßstellenkompensation vorgesehen, indem ein vorhandenes Bauteil im Auswerte- bzw. Steuergerät 16, beispielsweise ein Transistor oder eine Diode verwendet wird, dessen Basis-Emitterspannung bzw. Diodenspannung die Bezugsgröße für die Vergleichsmeßstellenkompensation bildet, da die Bauteilspannung eine Funktion der Bauteiltemperatur ist. Eine noch aufwendigere und präzisere Vergleichsmeßstellenkompensation kann durch genaue Auswertung, d.h. korrekte Ermittlung der Platinentemperatur mit Hilfe eines hierfür geeigneten Bausteins, beispielsweise eines IC-Bausteins erzielt werden.
  • Um EMV-Störungen bei der Auswertung des Meßsignals vom Thermoelement zu verhindern, ist bevorzugt eine Filterung dieses Signals zur Entfernung derartiger Störungen vorgesehen.
  • Zusammengefaßt ergeben sich die folgenden Vorteile durch Nutzung eines Thermoelements als Flammwächter 8 bzw. 80 oder 180 in dem Heizgerät 1:
    • – Da es sich bei dem Thermoelement um ein erprobtes Standardbauteil handelt, gestaltet sich die Beschaffung dieses Bauteils kostengünstig;
    • – da das Thermoelement eine geringe Masse aufweist, ermöglicht es eine sehr schnelle Auswertung;
    • – aufgrund der geringen Masse und damit verbundenen schnellen Ansprechzeit, kann das Thermoelement in den kühleren Randbereich der Flamme positioniert werden;
    • – bei Nutzung einer verjüngten Thermoelement-Meßspitze ist im Vergleich zu einer nicht verjüngten Meßspitze eine noch schnellere Auswertung im Steuergerät 16 möglich;
    • – durch Nutzung einer Vergleichsmeßstellenkompensation ist eine präzise Messung gewährleistet; dieses Merkmal trägt auch zum Schutz des Steuergeräts 16 bei, welches bei Überschreiten einer Temperaturschwelle, ermittelt durch das Thermoelement problemlos abgeschaltet werden kann;
    • – durch kleine Toleranzen des Thermoelements ist eine präzisere Auswertung als bei herkömmlich aufgebauten Flammwächtern möglich;
    • – das Thermoelement mit umschließendem Mantel (Mantelthermoelement) ist gegenüber Flammeinflüssen aufgrund seiner Ummantelung unempfindlich; der Mantel dieses Sensors trägt außerdem dazu bei, daß eine Verschmutzung der Sensorleitungen nicht zu befürchten ist;
    • – der Einbau des Thermoelements gestaltet sich durch problemlose Einlötbarkeit, gegebenenfalls mit Hilfe eines Flansches sehr einfach;
    • – das Mantelthermoelement erlaubt eine robuste Handhabung, und
    • – durch die direkte Flammerkennung, ohne den Umweg über ein Bauteil des Heizgeräts, sind kurze Ansprechzeiten sichergestellt;
    • – die geringen Abmessungen und die geringe erforderliche Einbaulänge, sowie die strömungsgünstige zylindrische Form bilden einen sehr kleinen zu vernachlässigenden Störkörper für die Flamme (keine negativen Auswirkungen auf Verbrennungsqualität oder Ablagerungen von Verbrennungsrückständen durch großes Totwassergebiet).
    • – die punktförmige Meßquelle ermöglicht eine exaktere Abstimmung als die über ein größeres Volumen integrierendes Widerstandsthermometer.
  • 1
    Heizgerät
    2
    Brenner
    3
    Körper
    4
    Brennstoffleitung
    5
    Brennstoff-Fördereinrichtung
    6
    Glüheinrichtung
    7A – D
    Brennkammer
    8
    Flammwächter
    9
    Brennluftgebläse
    10
    Elektromotor
    11
    Wärmetauscher
    12
    Abgasstutzen
    13
    Heizluftgebläse
    14
    Lufteinlaß
    15
    Luftauslaß
    16
    Steuergerät
    80
    Thermoelement
    81
    Mantel
    81A
    Mantelflansch
    82
    Tiefzug
    83
    Meßdraht
    84
    Meßdraht
    85
    Meßstelle
    86
    Ausgleichleitung
    87
    Ausgleichleitung
    88
    Crimpverbindungsstelle
    89
    Crimpverbindungsstelle
    90
    Isoliermasse
    180
    Thermodrahtelement
    181
    Hülse
    183
    Meßdraht
    184
    Meßdraht
    185
    Meßstelle
    186
    Ausgleichsleitung
    187
    Ausgleichsleitung
    190
    Isoliermasse

Claims (13)

  1. Brennerbetriebenes Heizgerät, insbesondere ein Kraftfahrzeug-Zusatzheizgerät, dessen Brenner (2) eine Brennkammer (7) und einen Flammwächter (8) aufweist, der bei Erkennen einer Flamme ein Signal an ein zugeordnetes Steuergerät (16) abgibt, das die Brennstofförderung überwacht und den Brennvorgang steuert, dadurch gekennzeichnet, daß der Flammwächter (8) ein Thermoelement (80, 180) umfaßt, das mit seiner Meßstelle (85, 185) zumindest in den Randbereich der Flamme im Brenner (2) ragt.
  2. Heizgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Thermoelement (80, 180) mit seiner Meßstelle (85) in den zentralen Bereich der Flamme ragt.
  3. Heizgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Thermoelement (80, 180) eine verjüngte Meßspitze aufweist.
  4. Heizgerät nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Thermoelement (80, 180) ein NiCr-Ni-Thermoelement bzw. ein Thermoelement vom Typ K ist.
  5. Heizgerät nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dadurch gekennzeichnet, daß das Thermoelement (80) ein NiCrosil-Nisil-Thermoelement bzw. ein Thermoelement (80, 180) vom Typ N ist.
  6. Heizgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Thermoelement (80) einen Befestigungsflansch aufweist.
  7. Heizgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Thermoelement (80) als Mantelthermoelement gebildet ist, und daß die Stärke seines Mantels (81) bezüglich eines Kompromisses aus Dauerstandzeit und Erfassungsschnelligkeit optimiert ist, wobei die Materialstärke des Mantels (81) vorzugsweise zwischen 0,05 und 0,5 mm beträgt und wobei als Material vorzugsweise ein Hochtemperaturstahl, wie beispielsweise Inconel 601, d.h. 2.4851 gewählt wird.
  8. Heizgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßspitze bzw. Meßstelle (85) des Thermoelements (80) von seinem Mantel elektrisch isoliert ist.
  9. Heizgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Thermoelement (180) als Thermodrahtelement mit offener Meßspitze ausgeführt ist.
  10. Heizgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßspitze des Thermoelements (80, 180) soweit in den Brennraum der Brennkammer (7) hineinragt, daß ein Kompromiß zwischen Dauer-Standzeit und möglichst hohem Auswertesignal erreicht wird.
  11. Heizgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Brennkammer (7) einen Tiefzug an der Einbaustelle des Thermoelements (80) aufweist.
  12. Heizgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Brennkammer (7) an der Einbaustelle parallele Wände einer gewissen Länge (vorzugsweise zwischen 2 und 5 mm) aufweist, die eine exakte Ausrichtung der Führung des Thermoelements ermöglichen.
  13. Heizgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Thermoelement an seiner Außenhülle einen Anschlag aufweist, der bei der Montage der Brennkammer die Eindringtiefe begrenzt.
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