DE29923948U1 - Vorrichtung zur Hemmung von Straftätern, vorzugsweise zur Ergänzung einer Alarmanlage - Google Patents
Vorrichtung zur Hemmung von Straftätern, vorzugsweise zur Ergänzung einer AlarmanlageInfo
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Description
15337/si/mi
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Herr Peter Fladung,Eulenweg 1 3 , 26316 Varel
Vorrichtung zur Hemmung von Straftätern, vorzugsweise zur Ergänzung einer Alarmanlage^
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Hemmung von Straftätern, insbesondere Einbrechern, für die Unterbringung in einem geschlossenen Raum, wie z.B. einem Ladenlokal oder dergleichen, vorzugsweise zur Ergänzung einer vorhandenen Alarmanlage.
Bekanntermaßen nehmen insbesondere Einbrüche auf Ladenlokale, wie z.B. in Tankstellen, Kiosken usw. überhand, bei denen organisierte Banden innerhalb kürzester Zeit mit massiver Gewalteinwirkung einen Einbruch verüben, Beutegut zusammenraffen und den Tatort wieder verlassen, in derartigen Ladenlokalen installierte Alarmanlagen schrecken die Täter nicht ab. Sie nehmen eine Alarmauslösung ohne weiteres in Kauf und lassen sich dann von irgendwelchen Alarmsirenen oder dergleichen nicht an ihrer Tatausübung hindern, da sie ohnehin darauf gedrillt sind, den Tatort so schnell wie möglich zu verlassen, bevor Einsatzkräfte der Polizei überhaupt alarmiert sind, geschweige denn den Tatort erreichen können. Derartige Banden sehen somit keinerlei Veranlassung, die Tatsache eines Einbruches zu verschleiern und zu versuchen, den Einbruch unentdeckt zu lassen.
vergleichbare Situationen sind zum Teil bei der Beschaffungskriminalität Drogenabhängiger gegeben. Auch derartige Täter nehmen häufig in Kauf, daß ein Einbruch oder Diebstahl frühzeitig bemerkt wird. Auch sie hoffen, in kürzester zeit irgend etwas verwertbares als Diebesgut zu ergreifen und fluchtartig den Tatort zu verlassen.
Bei derartigen Straftaten ist häufig der angerichtete Schaden, der durch den Einbruch selbst und die Zerstörung an Schaufenstern, Türen, Regalen usw. verursacht wird, größer als der Wert des Diebesgutes selbst.
Fazit der Analyse derartiger Straftaten muß somit sein, daß herkömmliche Alarmanlagen mit einem Alarmgeber und auch massive Verschlußsicherungen nicht gegen derartige Einbrüche helfen, weil die Gewalteinwirkung zu massiv ist und die kriminelle Energie zu groß ist. Gleichzeitig muß aber auch gesehen werden, daß jede Hemmung eines Straftäters während der Ausübung seiner Straftat zu jeder zeit geldwerte vorteile hätte, weil dadurch im weiteren die Verursachung weiteren Schadens verhindert würde und somit der Gesamtschaden verringert ausfiele, je früher der Straftäter bei der Ausübung seiner Straftat in irgendeiner weise gestoppt würde.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Gattung zur Hemmung von Straftätern bei der Ausführung ihrer Straftat aufzuzeigen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Vorrichtung, die sich auszeichnet durch wenigstens eine Einrichtung zur Freisetzung eines Personen hemmenden Mittels, insbesondere eines Reizgases, wobei die genannte Einrichtung zur Vorgabe eines bestimmten Aktionsbereiches in dem geschlossenen Raum installierbar ist und eine vorzugsweise dauerhafte Öffnung eines das hemmende Mittel enthaltenden Abgabebehälters von einem elektrischen Alarmsignal abhängig gemacht ist.
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Der Erfindung liegt also die Idee zugrunde, anstelle einer herkömmlichen Alarmeinrichtung, die lediglich ein Alarmsignal, zum Beispiel über eine Alarmsirene, abgibt, oder zu deren Ergänzung eine erfindungsgemäße Vorrichtung vorzusehen, durch die ein den Täter hemmendes Mittel freigesetzt wird. Bei diesem Mittel kann es sich beispielsweise um ein sogenanntes cs-Reizgas oder um ein Pfeffergas handeln, deren Einsatz beispielsweise auch in Notwehrsituationen in verschiedenen Staaten zulässig ist und zum Teil auch von Polizeikräften selbst bei der Überwältigung von Tätern eingesetzt wird. Das CS-Reizgas hat den vorteil, daß es sehr nachhaltig wirkt, indem es sich in der Umgebung und auch in den Kleidungsstücken, Haaren usw. des Täters festsetzt, so daß es auch nach verlassen des Tatortes noch nachwirkt. Selbst wenn also der Straftäter eine Atemschutzmaske getragen haben sollte, würde nach Abnehmen der Maske das festgesetzte Gas immer noch seine Wirkung entfalten. Pfeffergas wird demgegenüber unmittelbar zur Einwirkung auf Personen, insbesondere auf deren Augen, vorgesehen.
Mit dem hemmenden Mittel soll also erfindungsgemäß ein Effekt erreicht werden, der landläufig mit „chemischer Keule" bezeichnet wird, wobei ein solches hemmendes Mittel nicht unbedingt tatsächlich ein chemisches Mittel sein muß, weil auch natürliche bzw. biologische Mittel in Betracht kommen. Auch ein Straftäter, der Alarmsignale einfach ignoriert, kann also mit der erfindungsgemäßen Einrichtung an der weiteren Ausführung seiner Tat gehindert oder bei dieser zumindest gehemmt werden, ob er nun selbst will oder nicht, selbst wenn der Täter durch die Einwirkung der erfindungsgemäßen Vorrichtung den Tatort vorzeitig fluchtartig verläßt, hat dies zumindest für den Geschädigten vorteile, weil eine weitere Schädigung verhindert wird, auch wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht dazu beiträgt, den Straftäter leichter zu ergreifen. Es ist also in erster Linie zweck der Einrichtung, den Täter vor-
zeitig zu verjagen und zu einem Abbruch seiner Straftat zu veranlassen, als den Täter handlungsunfähig zu machen, um seine Ergreifung zu ermöglichen.
Die Folgen des Einsatzes der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind für den Geschädigten nicht erheblich. Es dürfte in aller Regel ausreichend sein, den geschlossenen Raum, in dem der Einsatz stattgefunden hat, für einige Stunden oder notfalls einige Tage auszulüften, um das hemmende Mittel zu beseitigen. Da ohnehin Reparaturarbeiten anfallen dürften, weil ja zunächst einmal ein Einbruch stattgefunden hat, führt dies nicht zu einem zusätzlichen Zeitverlust, so daß die Verhinderung weiteren Schadens durch den Täter allemal betriebswirtschaftlich vorteilhaft ist. vorteile würden dadurch mittelbar auch Versicherungen erwachsen, die dies erkennen werden, so daß vielleicht Ladenbesitzer, die eine erfindungsgemäße Vorrichtung installieren, günstigere Versicherungsbedingungen mit ihren Versicherungen aushandeln können.
Die Freisetzungseinrichtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist installiert und in vorbestimmter Weise plaziert und zielt auf einen vorgegebenen Aktionsbereich. Beispielsweise können auf diese weise besonders kritische Bereiche in den Aktionsbereich der Freisetzungseinrichtung genommen werden, also beispielsweise Zigarettenständer oder bestimmte Regale mit elektronischen Geräten oder dergleichen, die erfahrungsgemäß von Straftätern am liebsten und am schnellsten entwendet werden. Es kommt daher auch in Betracht, mehrere derartige Freisetzungseinrichtungen in dem Raum zu installieren, um verschiedene Aktionsbereiche in demselben Raum zu haben.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht außerdem vor, daß mehrere Freisetzungseinrichtungen auf denselben Aktionsbereich abzielen könnten, und zwar vorzugsweise aus unterschiedlichen Richtungen. Dies würde einem Täter erschweren, sich durch ein einfaches Abwenden zunächst einmal aus der unmittelbaren Einwir-
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kung der Freisetzungseinrichtung zu entziehen, weil er durch seine Abwendungsbewegung dann in die Orientierungsrichtung der nächsten Freisetzungseinrichtung gerät.
Obwohl die Freisetzungseinrichtung fest installiert ist, könnte eine Bewegungseinrichtung vorgesehen sein, um beispielsweise die Einrichtung über einen bestimmten Schwenkbereich zu schwenken, um den Aktionsbereich zu vergrößern bzw. zu überfahren. Eine nächste Weiterbildung der Erfindung sieht dazu auch noch vor, daß eventuell das Alarmsignal zur Betätigung der Freisetzungseinrichtung ein Fernsignal sein könnte, das von einem Beobachter ausgelöst wird, der beispielsweise den Tathergang auf einem Bildschirm über eine Videokamera verfolgen kann, in einem solchen Falle könnte natürlich eine Bewegungseinrichtung für die Freisetzungseinrichtung dazu beitragen, daß vor der Auslösung auch noch eine genauere Zieleinrichtung der Freisetzungseinrichtung durchgeführt werden könnte.
Als elektrisches Alarmsignal könnte aber auch ein Ausgangssignal eines Bewegungsmelders Verwendung finden, der im wesentlichen denselben Aktionsbereich auf Bewegungen überwacht, der von der Freisetzungseinrichtung ebenfalls erfaßt wird, so daß eine Freisetzung erfolgt, wenn eine unbefugte Person, beispielsweise zu Nachtzeiten, in den Aktionsbereich des Bewegungsmelders gerät.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung kann, wie bereits eingangs erwähnt, autark sein, das heißt, selbständig eine Alternative zu einer Alarmanlage darstellen. Bevorzugt könnte die erfindungsgemäße Vorrichtung aber auch mit einer Alarmanlage gekoppelt sein, so daß die Auslösung der erfindungsgemäßen Vorrichtung letztendlich über dieselben Auslösungsorgane bzw. -sensoren erfolgt, die auch für die Alarmgebung der Alarmanlage zuständig sind.
insbesondere dann könnte es aber vorteilhaft sein, wenn eine Zeitverzögerung vorgesehen ist, also beispielsweise zunächst die Alarmanlage anschlägt und erst zeitverzögert die erfindungsgemäße Vorrichtung ihre Freisetzungseinrichtung betätigt, wenn der Täter beispielsweise von der Eingangstür, die er aufgebrochen hat, in den von der Freisetzungseinrichtung erfaßten Bereich weiter vorgedrungen ist.
Für die Freisetzungseinrichtung kommt insbesondere eine elektromagnetische oder eine elektromotorische Betätigung in Betracht, die also in irgendeiner weise ein elektrisches Signal in ein mehr mechanisches Signal umwandelt. Dabei kann gegebenenfalls zunächst einmal eine Erstauslösung erfolgen, die zunächst eine eigene Betätigungseinrichtung startet, die dann ihrerseits für eine dauerhafte Auslösung sorgt. Auf diese mittelbare weise der elektrischen Auslösung könnte gegebenenfalls elektrische Energie gespart werden, so daß beispielsweise eine bevorzugt vorgesehene eigene Stromversorgung der erfindungsgemäßen Einrichtung eventuell nur eine kleine Batterie sein müßte bzw. für einen ausreichend langen Energievorrat ausgelegt sein kann. Beispielsweise könnte eine Art Kippmechanismus oder ein sonstiges labiles Gleichgewicht durch die Erstauslösung entstabilisiert werden, woraufhin dann beispielsweise mechanische Gewichte oder dergleichen für einen Dauerdruck für eine nachhaltige Betätigung sorgen. Ein Betätigungsbolzen könnte auch mit einem kurzen Stromstoß blitzartig bewegt und in Auslösestellung mechanisch arretiert werden, so daß er erst wieder entblockiert werden kann, wenn die Spraydose vollständig entleert ist und ausgetauscht wird. Die Entnahme der Spraydose kann per Schloß gesichert sein und der Behälter könnte zerstörungssicher ausgebildet sein.
insbesondere dadurch könnte beispielsweise als Abgabebehälter des hemmenden Mittels eine handelsübliche, herkömmliche Spraydose Verwendung finden, die in die Freisetzungseinrichtung einfach eingebracht wird und deren Spraykopf durch Hin-
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unterdrücken automatisch und lang andauernd betätigt wird, vorzugsweise solange, bis die gesamte spraydose geleert ist. Letztendlich würde sich das hemmende Mittel im ganzen Raum verteilen, so daß auch über den angezielten Aktionsbereich hinaus die erwünschte Wirkung eintreten würde und ein Aufenthalt im gesamten Raum für Täter unmöglich wird.
es könnte aber auch in Betracht kommen, für die Öffnung eines Abgabebehälters des hemmenden Mittels diesen Abgabebehälter ganz oder teilweise zu zerstören, also beispielsweise ein Loch in diesen Behälter einzubringen oder diesen sogar, beispielsweise mittels eines Sprengsatzes, explosionsartig zu öffnen. Gerade ein solcher explosionsartiger Vorgang würde natürlich zu einer massiven schnellen Hemmung beim Täter und einer weiten Verbreitung des Mittels führen können.
insbesondere, wenn eine handelsübliche Spraydose verwendet werden soll, wäre es vorteilhaft, wenn, wie nach einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, die Freisetzungseinrichtung eine im wesentlichen längliche Kammer umfaßt, in der eine Betätigungseinrichtung und der Abgabebehälter im wesentlichen axial aufeinanderfolgend anordbar sind. Es könnte also beispielsweise axial zu dem niederzudrückenden Spraykopf der Spraydose eine entsprechende elektromagnetische oder elektromotorische Einheit angeordnet sein, die beispielsweise mit Hilfe eines bewegten Stößels den Spraykopf drückt. Die längliche Kammer würde dabei dafür sorgen, daß die Betätigungseinrichtung und die zu betätigende Spraydose für eine sichere Auslösung in der richtigen weise einander zugeordnet und entsprechend fixiert sind, so daß beispielsweise ein Betätigungsstößel den spraykopf auch jederzeit trifft und nicht abrutscht. Eine solche Kammer könnte beispielsweise ein zylindrischer Aluminiumbehälter sein, in den die spraydose paßgenau, vorzugsweise mit Hilfe eines Einsatzes auch verdrehsicher eingeschoben wird und vielleicht verrastet wird. Die
Kammer selbst wiederum könnte durch eine Halterung, zum Beispiel eine Wand- oder Deckenhalterung, im Raum fixiert werden, vorzugsweise abnehmbar fixiert werden.
Ein Ausführungsbeispiel, aus dem sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, ist in der Zeichnung dargestellt.
Die einzige Figur zeigt eine Kammer 1 einer erfindungsgemäßen Vorrichtung und eine Halterung 2 für diese Kammer.
Die Kammer 1 ist im wesentlichen ein zylindrischer Behälter, beispielsweise aus Aluminium, der an seinen Stirnseiten Aufnahmen 3 aufweist, in die passende zapfen 4 der Halterung 2 eingeführt werden können.
im Innern der Kammern 1 sind axial aufeinanderfolgend eine Batterie 5, eine elektromotorische oder elektromagnetische Betätigungseinrichtung 6 und eine handelsübliche Spraydose 7 mit einem Sprühkopf 8 angedeutet und angeordnet. Der sprühkopf 8 verfügt über eine Austrittsöffnung 9 für den in der spraydose 7 enthaltenenen Spray, beispielsweise ein cs-Reizgas. Die elektromotorische bzw. elektromagnetische Betätigungseinrichtung 5 umfaßt einen bewegbaren Stößel 10, der zum Herunterdrücken des Sprühkopfes und zur Freigabe des Sprays durch Öffnung der Austrittsöffnung 9 bewegbar ist. Dabei könnte dieser Stößel 10 eine Dauerbelastung auf den sprühkopf 8 ausüben bis die Spraydose 7 völlig geleert ist.
Die Spraydose 7 kann der Kammer 1 entnommen und durch eine voll Spraydose 7 ersetzt werden. Dazu muß lediglich die Kammer 1 aus der Halterung 2 herausgenommen werden.
Außerdem weist die Kammer eine Kabeleinführung 11 beispielsweise für das Kabel eines Bewegungsmelders oder sonstigen Alarmauslösers auf.
Es sind natürlich sehr viele weitere Möglichkeiten der Betätigung einer solchen Spraydose 7 denkbar, in der Figur ist nur eine mögliche Betätigung beispielhaft und schematisch angedeutet.
insbesondere könnte auch ein anderweitig installierter Behälter für ein Personen hemmendes Mittel vorgesehen sein, das beispielsweise zur Freisetzung dieses Mittels angestochen oder aufgesprengt wird. Auch elektrohydraulische oder elektropneumatische Betätigungen wären denkbar. Es wäre beispielsweise auch denkbar, ein Druckmedium und das hemmende Medium in unterschiedlichen Kammern zu bevorraten und zum Ausblasen des hemmenden Mittels eine Verbindung zwischen der Druckkammer und der Mediumkammer herzustellen.
Ein wichtiger Aspekt der dargestellten Einrichtung ist es, daß die entsprechende Einrichtung für einen evtl. Ernstfall vorinstalliert ist und eine auslösbare Betätigungseinrichtung umfaßt, wobei die Freisetzung des hemmenden Mittels zielgerichtet in einer vorgegebenen Orientierungsrichtung erfolgen kann.
Claims (17)
1. Vorrichtung zur Hemmung von Straftätern, insbesondere Einbrechern, für die Unterbringung in einem geschlossenen Raum, wie z. B. einem Ladenlokal oder dergleichen, vorzugsweise zur Ergänzung einer vorhandenen Alarmanlage, gekennzeichnet durch wenigstens eine Einrichtung zur Freisetzung eines Personen hemmenden Mittels, insbesondere Reizgases, wobei die genannte Einrichtung zur Vorgabe eines bestimmten Aktionsbereiches in dem geschlossenen Raum installierbar ist und eine vorzugsweise dauerhafte Öffnung eines das hemmende Mittel enthaltenden Abgabebehälters von einem elektrischen Alarmsignal abhängig gemacht ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Bewegungseinrichtung zur Bewegung der installierten Einrichtung für die Veränderung und/oder Überstreichung des vorbestimmten Aktionsbereiches.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das elektrische Alarmsignal ein von einem Beobachter ausgelöstes Fernsignal ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das elektrische Alarmsignal ein Ausgangssignal eines Bewegungsmelders ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Alarmsignal von einer herkömmlichen, vorhandenen Alarmanlage, mit der die Vorrichtung als Zusatzeinrichtung gekoppelt ist, als Betätigungssignal für die genannte Freisetzungseinrichtung vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Alarmsignal und dem eigentlichen Betätigungssignal für die Freisetzungseinrichtung eine Zeitverzögerung eingestellt ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß für die Freisetzungseinrichtung eine elektromagnetische Betätigung vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß für die Freisetzungseinrichtung eine elektromotorische Betätigung vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine die Betätigungskraft verstärkende bzw. übernehmende Dauerauslöseeinrichtung, die mittels einer auf ein elektrisches Betätigungssignal reagierenden Erst- Auslöseeinrichtung, vorzugsweise unwiderruflich, in Wirkung bringbar ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß für die Öffnung des Abgabebehälters wenigstens teilweise seine Zerstörung vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine explosionsartige Freisetzung des hemmenden Mittels vorgesehen ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abgabebehälter eine handelsübliche Spraydose ist, die in die installierbare Freisetzungseinrichtung einsetzbar ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die installierbare Freisetzungseinrichtung eine im wesentlichen längliche Kammer umfaßt, in der eine Betätigungseinrichtung und der Abgabebehälter im wesentlichen axial aufeinanderfolgend anordbar sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß für die längliche Kammer eine montierbare Halterung vorgesehen ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, daß die Freisetzungseinrichtung über eine eigene Stromversorgung verfügt.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Stromversorgung eine Batterie ist.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Freisetzungseinrichtungen oder -wege für das hemmende mittel vorgesehen sind, die aus unterschiedlichen Richtungen auf denselben Aktionsbereich zielen.
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1999
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